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Daniel Born

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Damit rufe ich Punkt 5 unserer Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes – Drucksache 17/5652 Das Wort zur Begründung erhält die Landesregierung. Ich darf Frau Ministerin Olschowski ans Redepult bitten. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Herzlichen Dank. – Liebe Herren Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Personalvertretung ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Wissenschaftsministerium hat sich daher in den letzten Jahren die besonderen Strukturen der Universitätskliniken, auch im Hinblick auf die Personalvertretung, genau angeschaut. Das Aufgabenspektrum der Universitätskliniken mit Krankenversorgung, Forschung, Lehre und Translation ist überaus breit. Die Beschäftigten setzen sich aus vielfältigen Berufsgruppen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifverträge zusammen. Außerdem haben sie die herausragend wichtige betriebliche Aufgabe, qualifiziertes Personal zu halten und zu gewinnen. Sie heben sich damit von anderen Dienststellen in Baden-Württemberg im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes ab. Mit all dem geht ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Personalräte einher. Dies gilt insbesondere für die großen Unikliniken mit mehr als 12 000 Beschäftigten. Dieser Besonderheit möchten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Rechnung tragen. Dort, wo es erforderlich ist, sollen punktuell Sonderregelungen geschaffen werden. Damit soll die bereits gute Interessenvertretung angemessen gestärkt werden. Gern möchte ich Ihnen die Regelungen aus dem Gesetzentwurf kurz vorstellen. Das Landespersonalvertretungsgesetz sieht eine Deckelung bei der Zahl der Personalratsmitglieder und der Freistellungen vor. Diese liegt bei 27 Mitgliedern und zehn Vollzeitfreistellungen bei Dienststellen mit mehr als 10 000 Beschäftigten. Diese Deckelung soll für die Unikliniken – speziell für sie – aufgehoben werden, sodass die Personalräte der größten Unikliniken in Freiburg und Heidelberg in der Zahl der Mitglieder gestärkt werden. Das Uniklinikum Freiburg wird auf der Grundlage der aktuellen Beschäftigtenzahl vier zusätzliche Mitglieder und zwei Vollzeitfreistellungen erhalten, das Uniklinikum Heidelberg zwei zusätzliche Mitglieder und eine Vollzeitfreistellung. Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ebenfalls angemessen gestärkt. Die Zahl ihrer Mitglieder steigt aufgrund der tatsächlichen Größe der Beschäftigtengruppe an den Unikliniken in Heidelberg, Tübingen und Ulm von sieben auf neun, in Freiburg auf elf. Auch innerhalb der Personalräte soll die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden können. Den Vorständen des Personalrats soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich personell weiter zu verstärken. Damit würde dem Personalrat ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem der Arbeitsanfall arbeitsteilig bestmöglich bewältigt werden kann. Bisher besteht der Vorstand aus zwei oder aus vier Personen. Künftig soll der Vorstand auf sieben Personen erweitert werden können. Im Vorfeld und im Rahmen des Anhörungsverfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden verschiedene Sonderregelungen für die Personalvertretung speziell am Uniklinikum Freiburg gefordert. Dort – das wissen Sie – wurde im Jahr 2021 die Universitäts-Herzzentrum Freiburg · Bad Krozingen GmbH integriert. Das Herzzentrum Bad Krozingen, das UHZ, ist seitdem also vollständiger Bestandteil des Uniklinikums. Der eigene Betriebsrat der GmbH ist damit entfallen. Nicht entfallen ist aber die vollwertige Personalvertretung der Beschäftigten des UHZ. Diese wird seit der Integration vom Personalrat des Uniklinikums Freiburg übernommen. Wie bereits ausgeführt, erhält der Personalrat vier zusätzliche Mitglieder und zwei weitere Vollzeitfreistellungen. Dies ist eine deutliche Stärkung, die künftig gesetzlich zugesichert ist. Bei der Diskussion über die Anzahl und mögliche weitere Mitglieder ist zu berücksichtigen, dass wir davon ausgehen, dass ab einer bestimmten Basisgröße des Personalrats dessen Arbeitsaufwand nicht parallel zum Anstieg der Belegschaftsgröße zunimmt. Es setzen vielmehr auch hier Synergien ein. Eine höhere Anzahl wäre daher aus unserer Sicht nicht angemessen. Nicht aufgegriffen wurde die Forderung nach Sonderregelungen für eine höhere Zahl von Personalratsmitgliedern an Unikliniken, in denen weniger als ein Drittel der Beschäftigten in einer Außenstelle arbeiten. Bei der Forderung lief es auf einen Anteil von nur etwa 5 % des jeweiligen Klinikums hin- (Ministerin Petra Olschowski) aus. Die Umsetzung würde für ein sehr großes Ungleichgewicht und eine deutliche Schlechterstellung kleinerer Dienststellen sorgen. Dies erscheint nicht verhältnismäßig. In dieser Hinsicht ist auch keine Besonderheit im Bereich der Uniklinik zu anderen, vergleichbaren Bereichen erkennbar. Weitere Forderungen wie die Einrichtung eines Personalratsausschusses für die Belange in Bad Krozingen oder eine örtliche Festlegung von Vorstandsmitgliedern sollten der Autonomie der Personalräte überlassen werden. Eine gesetzliche Bindung würde diese einschränken. Auch sollte nicht vergessen werden, dass es unser Ziel ist, das UHZ in Bad Krozingen voll in das Uniklinikum zu integrieren. Es soll nicht die kleine Schwester von nebenan bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bedeutet der Gesetzentwurf eine Stärkung der bereits guten Personalvertretung im Bereich der Unikliniken. Das ist uns wichtig. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung und eine zustimmende Behandlung und Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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