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Daniel Born

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Das Wort hat der Herr Innenminister. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir sind Verfech- ter der wehrhaften Demokratie! – Fortgesetzte Unru- he) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich wiederhole es gern noch einmal: Erst vor wenigen Wochen – – Ich verstehe, dass das für Aufregung sorgt. Sie haben diesen Rechtsstreit allerdings ja selbst angestrengt. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist das Eilverfahren!) Sie haben diesen Rechtsstreit selbst angestrengt, und das Verwaltungsgericht Stuttgart hat erst kürzlich entschieden, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der Partei darauf gerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde im Sinne von Artikel 1 des Grundgesetzes außer Geltung zu setzen. Zusammenfassend will ich persönlich sagen – ich kann es nicht so sagen, wie es der Kollege Dr. Löffler am Ende seiner Rede getan hat –: Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs in ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 dieses Hohe Haus ist schäbig und niederträchtig und deswegen aus der Sicht der Landesregierung abzulehnen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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