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Jonas Weber

SPD 30.11.2023 Sitzungen 17/81

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wollen die Verfassung ändern. Da beginnt es schon mit der Begründung, die Sie uns mitgeliefert haben, wo Sie scheinbar starke Argumente für die vorgesehene Verfassungsänderung haben. Der Kollege Löffler und der Kollege Lede Abal sind schon darauf eingegangen. Fangen wir doch mal mit Ihrer Begründung an – Sie wollten es ja gern sachlich haben –: Sie sprechen schon im ersten Satz (Jonas Weber) davon, dass es einen Amtseid gibt. Das haben Sie richtig erkannt. Es gibt einen Amtseid; der wird dem Wohle des Volkes gewidmet. Das war Ihnen offensichtlich nicht gut genug. Dann haben Sie mal in der Verfassung nachgeschaut und haben festgestellt: Im Vorspruch steht zum Glück „Volk von Baden-Württemberg“. Sie sind übrigens sehr schlecht im Zitieren. Da steht nämlich: ... hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten ... – der Kollege Löffler hat es angesprochen – kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassung gebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben. Wer soll sich denn sonst eine Verfassung geben, wenn nicht das Volk von Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD? Das kann nur das Volk von Baden-Württemberg. Ihr erstes Argument ist also ein Rohrkrepierer. Ferner haben Sie offensichtlich Sorge um die Loyalität des Finanzministers des Landes Baden-Württemberg. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Gerade an dem Tag, an dem er mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern über eine wichtige finanzpolitische Frage diskutiert, äußern Sie Sorge, dass sich der Mann nicht entsprechend einsetzt. Das sage ich als Oppositionspolitiker. Ich bin inhaltlich nicht immer einer Meinung mit dem Finanzminister, ich habe aber keine Sorge um die Loyalität von Herrn Bayaz. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wenn wir denn Sorge hätten, würde auch dabei diese Verfassung sehr gut helfen; denn in dieser Verfassung steht nämlich auch: „Der Ministerpräsident beruft und entlässt die Minister ...“. Wenn also der Ministerpräsident Sorge um die Loyalität eines Ministers hat, kann er ihn entlassen. Diese Verfassung hat für einen solchen Fall eine klare Regelung, Herr Kollege Baron, und es braucht Ihre Regelung dafür gar nicht; denn diese Verfassung ist klüger, als Sie selbst gedacht haben. (Widerspruch des Abg. Anton Baron AfD) Wenn wir dann einen Schritt weitergehen – dann wird es schon wirklich skurril –, stellen Sie „Sicherheitsbedenken“ in den Raum. Ich bin sehr verwundert, wenn Sie hier immer von „Ernstfall“ sprechen. Erst war in Ihrer Rede der Ernstfall ein Fußballspiel. Wie man das allen Ernstes auch nur mit einem Ernstfall vergleichen kann, wirft bei mir die Frage auf, was Sie da so denken. (Zurufe) Es ist ein Spiel zwischen 22 Menschen, die einen Ball treten. Wenn Sie da zu einem Ernstfall kommen, dann weiß ich nicht, wo Ihre Prioritäten liegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich weiß auch nicht, was die Sicherheitsüberprüfung eines Ministers mit diesem Ernstfall zu tun haben soll. Aber auch da muss ich Sie fragen: Wo ist denn Ihr Beleg für diese Gefahr der Sicherheit in Baden-Württemberg? Wo ist er? In keinem Punkt bringen Sie heute einen Beleg für Ihre Thesen. Es sind krude Thesen, und sie sind auch – so muss man es leider in aller Deutlichkeit sagen – aus einem völkischen Narrativ heraus geboren. (Zuruf von der AfD) Sie haben diese Frage nämlich nicht nur hier aufgeworfen, Sie haben diese Frage auch bei Aydan Özoguz aufgeworfen, der Bundestagsvizepräsidentin. Sie haben diese Frage bei Landtagspräsidentin Muhterem Aras aufgeworfen. (Zuruf von der AfD: Nein, nicht wir! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sie erzählen Märchen!) Ihr Schema ist immer gleich, Herr Baron: Sie versuchen immer wieder, ohne Belege Menschen, die den Dienst für das Volk tun, in Misskredit zu bringen. (Zurufe) Da brauchen Sie sich jetzt auch gar nicht herauszureden. Das finde ich schon wirklich dramatisch. Ich will hier den Kollegen Cuny aus meiner Fraktion nennen, der auch eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, er hat nämlich den französischen und den deutschen Pass. Warum sollte ich bei Herrn Kollegen Cuny Zweifel an seiner Loyalität oder gar Sicherheitsbedenken haben? Die habe ich natürlich nicht; denn jemand, der in Europa lebt, ein solcher Doppelstaatler, bringt alles mit, um dieses Land nach vorn zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Dann kommen wir zum Kern dessen, was Sie hier auch machen: Es leben drei Millionen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft in diesem Land. Die meisten davon stammen aus der Russischen Föderation, auf Platz 2 liegt Polen, auf Platz 3 die Türkei. Diese Menschen haben hier Geschäfte aufgebaut, die Menschen beteiligen sich in Sportvereinen, sie beteiligen sich an der Gemeinschaft. Gestern waren übrigens mehrere Vertreter türkischer Unternehmen hier, auch eine Besuchergruppe. Die haben hier etwas aufgebaut, die geben Menschen Arbeit, und die bringen sich ein. Und all diese Menschen ziehen Sie in Misskredit, nur um billige Punkte zu machen und Botschaften auf Ihren Social-Media-Kanälen zu senden. Das ist wirklich erbärmlich, und das hat die Verfassung dieses Landes nicht verdient. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist widerlich! – Widerspruch bei der AfD)

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