Nico Weinmann
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere in den Sonderfällen häusliche Gewalt, Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch, kindeswohlgefährdende psychische Erkrankungen und Sucht, ist ein besonderer Verfahrensablauf mit vorrangigem Blick auf die Sicherung des Kindeswohls und des Opferschutzes geboten. Ein besonderes Beispiel hierfür bietet der sogenannte Münchner Sonderleitfaden. Ich frage daher die Landesregierung: a) Inwieweit findet der sogenannte Münchner Sonderleitfaden zum Umgangsrecht in Baden-Württemberg bisher Anwendung? (Nico Weinmann) b) Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung des Münchner Sonderleitfadens unter besonderer Berücksichtigung der Schutzwirkung für von Gewalt betroffene Kinder und Ex-Partner? Herzlichen Dank.
