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Dr. Gisela Splett

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Debatte leitet ihre Begründung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse ab. Minister Dr. Bayaz bespricht die Folgen des Urteils heute mit den Finanzministerinnen und -ministern aus den anderen Ländern. Das Urteil stellt alle Finanzministerien vor Herausforderungen – unabhängig von der politischen Farbe. Kofinanzierungen des Bundes sind in der Schwebe, und etwaige Auswirkungen auf die etablierte Haushaltsführung in den Ländern müssen überprüft werden. Ich denke, deshalb haben Sie Verständnis dafür, dass der Minister Baden-Württemberg heute in Berlin vertritt, und entschuldigen seine Abwesenheit. Meine Damen und Herren, eingangs möchte ich kurz auf den Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes eingehen. Das Gericht hat diesen Nachtragshaushalt des Bundes aus drei Gründen für verfassungswidrig erklärt. Der erste Grund ist ein formaler Verstoß. Der Nachtrag zum Bundeshaushalt für das Jahr 2021 wurde erst nach Ablauf des Haushaltsjahrs beschlossen. Der zweite Grund ist der fehlende sachliche Veranlassungszusammenhang. Es wurde schlicht nicht nachvollziehbar dargelegt, warum Coronakredite im Klima- und Transformationsfonds weiter sinnvoll dabei helfen können, die Folgen der Pandemie zu mildern. Der dritte Grund ist ein identifizierter Verstoß gegen die Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit im Haushaltsrecht. Das Gericht hat sein Urteil auch damit begründet, dass sich bewilligte Notlagenkredite auf die Deckung von Ausgaben für Maßnahmen zur Notlagenbekämpfung im Jahr der Notlage beschränken müssen. Das war bei der Umwidmung der Coronakredite für den Klima- und Transformationsfonds nicht der Fall. Wir in Baden-Württemberg analysieren weiterhin sehr genau und prüfen aktuell die Auswirkungen, insbesondere auch für die zukünftigen Haushalte, wie dies auch die anderen Länder tun. Bei dieser Prüfung handeln wir nach dem Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Was folgt nun aber aus dem Urteil? Der Bundesfinanzminister hat schnell darauf hingewiesen, dass dieses Urteil auch die ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Länder stark betreffe. Deshalb will ich auf die Situation in Bezug auf Baden-Württemberg eingehen. Wir haben im Land keine Notlagenkredite umgewidmet und für andere Zwecke verwendet. Jeder Coronakredit wurde für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie genutzt. Herr Abg. Brauer, ich habe es bereits gestern im Rahmen der Regierungsbefragung ausführlich erläutert. Ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Deshalb muss es ja nicht stimmen!) Auch Herr Abg. Schütte hat in seiner Frage darauf hingewiesen. Aber ich erkläre es gern noch einmal. Ich glaube, Sie sollten einmal schauen, wie sich die Kredite der letzten Jahre zusammensetzen und unterscheiden. Wir haben in den letzten Jahren Coronanotkredite – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Umgewid- met!) zusammengerechnet, Erster bis Dritter Nachtrag 2020/2021 – in Höhe von 8,14 Milliarden € bewilligt bekommen, und wir haben davon in einer Sondertilgung im Jahr 2022 942 Millionen € getilgt – bleiben Coronanotkredite in Höhe von 7,198 Milliarden €. Wir haben dem Finanzausschuss in wöchentlichen Übersichten dargelegt, wofür diese Mittel ausgegeben wurden. Und wenn ich nur die Coronamaßnahmen anschaue, komme ich auf derzeit 7,8 Milliarden €. All die Beispiele, die Sie genannt haben, wurden nicht aus diesen Krediten finanziert, sondern aus der Konjunkturkomponente. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist das näm- lich!) Insoweit wäre es gut, Sie würden sich diese Sachen noch mal genau anschauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich empfehle der FDP/DVP-Fraktion auch dringend noch mal die Lektüre der Denkschrift des Rechnungshofs. Auch darin ist das gut erläutert – auch die anderen Dinge, die Sie da durcheinanderbringen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die SPD hatte bisweilen etwas andere Ideen und hat auch Vorschläge gemacht, Coronagelder umzuwidmen – Stichwort Bildungsmilliarde. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich hoffe, auch Sie nehmen sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Herzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Sondervermögen, Sondertöpfe oder Schattenhaushalte haben wir in Baden-Württemberg jedenfalls nicht gebildet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut! Und das soll auch so bleiben!) (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Klar ist: Wir haben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Und weder der Rechnungshof noch der Landtag oder der Finanzausschuss hatten an der Verwendung von Coronanotkrediten im Folgejahr etwas auszusetzen. Uns ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein direkter Schaden entstanden. Wir können weiter wie geplant investieren. Insgesamt 10 % unseres laufenden Doppelhaushalts bestehen aus investiven Maßnahmen, und dabei wird es bleiben. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist im Län- dervergleich relativ viel!)

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