Daniel Born
Ich darf Herrn Minister Hermann ans Redepult bitten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klauß, ich möchte es außerordentlich begrüßen, dass Sie sich mit der Vielfalt der Geschlechter so intensiv auseinandersetzen und sich so viele Sorgen machen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf von der AfD) Offensichtlich haben Sie da auch einen Bewusstseinssprung gemacht, sonst wären Sie nicht zu solchen Fragen gekommen. Aber zunächst einmal etwas Grundsätzliches. In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine „Frauenparkplätze“, sondern ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 die Straßenverkehrsordnung ist da neutral. Sie stammt ja auch aus Zeiten, in denen auch Sie gut zu Hause sind, also aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren, als man noch nicht an Frauenparkplätze gedacht hatte. (Beifall bei der SPD und den Grünen) Das Land hat dann in der Garagenverordnung Ende der Neunzigerjahre den Frauenparkplatz in Form eines Erlasses verankert. Das war natürlich nicht einfach mal so gemacht, sondern das geschah aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Frauen gesagt haben: „Wir fühlen uns nicht sicher in Tiefgaragen und in Parkhäusern. Könnt ihr das nicht so machen, dass es sichere Parkplätze für Frauen an beleuchteten Stellen im Eingangsbereich gibt?“ So ist die Idee entstanden. Inzwischen gibt es eben die Anordnung, dass etwa 10 von 100 Parkplätzen bei diesen Großgaragen Frauenparkplätze sein sollen. Die Benutzung ist dann über die Garagenverordnung festgehalten. Sie kann übrigens auch bei privaten Garagen von den Eigentümern vorgegeben werden: Die haben dann die Möglichkeit, das Recht als Eigentümer durchzusetzen. Das Ganze hat aber in einem öffentlichen Parkhaus Empfehlungscharakter. Im anderen Fall ist es eine Frage der Hausordnung, und dann kann man eben, wenn durch Fehlnutzung gegen die Hausordnung verstoßen wird, z. B. als Betreiber eines Parkhauses auf sein Recht Bezug nehmen und z. B. Hausverbot erteilen. Wenn also etwa ein Mann penetrant auf einem Frauenparkplatz parkt, könnte man den verweisen, und wenn er ein Dauermieter ist, könnte man ihm auch den Mietvertrag entziehen. Das können Private. Sie fragen ja auch ein bisschen danach, wie man sich ausweist, ob man berechtigt ist, dort zu parken. Ich hoffe nicht, dass die Motivation dieser Frage für Sie darin besteht, wie Sie einen Frauenparkplatz nutzen könnten, (Abg. Miguel Klauß AfD: Vielleicht!) sondern dass Sie das einfach geklärt haben wollen. Es ist nämlich schon so, dass man einfach als Frau den Personalausweis zeigen kann, wenn es Zweifel gibt. Es gibt inzwischen übrigens auch für die von Ihnen angesprochenen Sonderfälle einen speziellen Ausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität. (Der Redner hält eine Grafik hoch.) Das ist ein Ergänzungsausweis, den man sich dort besorgen kann und der in gleicher Weise anerkannt wird. Damit sind Ihre Problemfragen gelöst. Ich will nur noch dazusagen, dass Frauen sich mit diesen Frauenparkplätzen tatsächlich sehr viel besser geschützt fühlen und dass sogar 80 % der Frauen sagen: „Ich fühle mich dort sicher, wo es Frauenparkplätze gibt.“ Das ist ein deutlicher Unterschied zu Orten, wo es die nicht gibt: Dort wird die Sicherheit nur noch von 50 % der Frauen gefühlt. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
