Dr. Gisela Splett
Nein. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) Es gibt eine Einschränkung: Indirekt sind wir vom Urteil zum Bundeshaushalt doch betroffen. Bei den Kofinanzierungen des Bundes für Investitionen in unserem Land besteht für uns Unsicherheit. Dabei geht es u. a. um die Realisierung von Wasserstoffprojekten. Der Landesanteil steht. Aber der Bund muss eine Lösung für seine Haushaltskrise finden. Andernfalls leiden der Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts. Und wir wissen heute noch nicht, welche sonstigen Maßnahmen der Bund infolge des Urteils ergreifen wird und was dies für die Bundesmittel, die für Projekte im Land bislang vorgesehen sind – Stichworte beispielsweise GAK und Regionalisierungsmittel –, bedeutet. Der Ball liegt beim Bund. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Und er liegt da in besonderer Weise bei Finanzminister Lindner, FDP, der im Übrigen auch mal über die Einnahmeseite nachdenken dürfte. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dass der Ball beim Bund liegt, gilt auch für die Frage, die die SPD hier heute gestellt hat: Brauchen wir nach diesem Urteil eine Reform der Schuldenbremse? (Abg. Tobias Wald und Abg. Manuel Hagel CDU: Nein!) Zunächst will ich hier schon noch einmal betonen: Die Schuldenbremse im Land hatte kurz nach Inkrafttreten mit der Coronapandemie ihre erste Bewährungsprobe. Und wir hatten in diesem Haus mehrfach und mehrheitlich festgestellt: Sie hat sich insofern bewährt, als sie die Handlungsfähigkeit des Landes ermöglicht hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wenn man aufgrund der sich geänderten Umstände nun über eine Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz nachdenkt, sollten wir uns die Realität anschauen. Die sieht so aus, dass die Schuldenbremse gilt und es für eine Änderung eine e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht. Ohne die FDP und die Union ist diese Mehrheit nicht zu erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen und der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gott sei Dank!) Die Äußerungen der Verantwortlichen aus Berlin und auch in dieser Debatte hier heute lassen in dieser Hinsicht auf wenig Bereitschaft schließen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Auch vom Bundeskanzler, der der SPD angehört, haben wir bisher kein Signal wahrnehmen können, dass er irgendein Interesse an der Reform der Schuldenbremse hat. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Ich habe jedenfalls die Regierungserklärung am Dienstag angehört. Dort hat er das Thema nicht erwähnt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Keine Information! Gar nichts! – Abg. Raimund Haser CDU: Das interessiert schon!) Ich nehme an, Herr Stoch, das haben auch Sie so wahrgenommen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Jedem hier im Haus sollte bewusst sein, dass eine Änderung unseres Grundgesetzes nicht im Vorbeigehen passiert. Eine Reform unserer Verfassung muss sitzen, ökonomisch und juristisch. Dafür braucht es gründliche Vorarbeit und Evaluation. Minister Bayaz hat dafür eine Reformkommission vorgeschlagen. Auch mit Blick auf die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gibt es großen Besprechungsbedarf. Deswegen hat unser Ministerpräsident für eine Föderalismuskommission III plädiert. Das wäre in der Tat eine gute und richtige Sache. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Veränderungen in der Welt, die wir seit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz erlebt haben, sprechen auch für eine Evaluation der Regelung. Dabei ist dann auch ein anderes wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den Blick zu nehmen, nämlich das von 2021 zum Klimaschutz. Klar ist: Ohne eine Anpassung des Grundgesetzes wäre die Anpassung der Schuldenbremse im Land maximal in den bestehenden Grenzen des Grundgesetzes möglich. Klar ist auch: Wenn man die Reform der Schuldenbremse anpackt, wird es nicht von heute auf morgen gehen, jedenfalls dann nicht, wenn man zwischen zukunftsfähigen und nicht zukunftsfähigen Schulden unterscheidet, wie Sie, Herr Abg. Schwarz, das hier ausgeführt haben. Das heißt, unser nächster Haushalt wird mit Sicherheit auf dem aktuellen Recht beruhen. Dabei werden wir uns sehr eng am Urteil aus Karlsruhe orientieren. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Für die Landesregierung kann ich sagen, dass wir Investitionen in Klimaschutz, in Bildung, in die Sicherheit unseres Landes immer zu ermöglichen versuchen. Ich habe die Investitionsquote im Haushalt angesprochen. Diese haben wir im Kernhaushalt abgebildet. Wir setzen uns aber auch mit der Zukunft auseinander und damit, wie wir sie finanziell gestalten können. In Bezug auf die Schuldenbremse hat das Verfassungsgerichtsurteil eine große Debatte ausgelöst. Hier werden wir uns im Sinne unseres Landes einbringen. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen und der CDU)
