Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Abg. Reith, vielen Dank für die Fragen. Natürlich ist der Landesregierung bekannt, vor welchen großen Herausforderungen finanzieller Art Tuttlingen mit dem Otto-Hahn-Gymnasium und mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium steht. Sie haben es schon gesagt: Es sind Sanierungen in einer Größenordnung von etwa 73 Millionen € zu erwarten. Für die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Tuttlingen hat die Landesregierung bereits im Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von 6,88 Millionen € bewilligt; das war auch die höchste Zuwendung, die im Regierungsbezirk Freiburg für die Sanierung eines Schulgebäudes zugewiesen wurde. Für das benachbarte Otto-Hahn-Gymnasium wurden für die Sanierung und die Erweiterung Landeszuwendungen in Höhe von 4,28 Millionen € für die Sanierung und 1,008 Millionen € für die Erweiterung bewilligt. Das heißt, aktuell stehen Mittel in einer Größenordnung von 12,1 Millionen € zur Verfügung. Am 10. November gab es in Tuttlingen ein Gespräch mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. An diesem hat das Kultusministerium teilgenommen, um über die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu beraten. Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift ist aktuell in der Umsetzung. Wir haben im Land zweimal 100 Millionen € zur Verfügung: zum einen für Sanierungen, zum anderen für Neubau. Es wurde bereits mit dem Finanzministerium besprochen, dass die Kostenrichtwerte zum 1. Januar 2024 um ca. 35 % angehoben werden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir brauchen noch eine Veränderung der Verwaltungsvorschrift. Die Zuwendung des Berechnungsfaktors für auswärtige Schülerinnen und Schüler wird von 0,7 auf 1 erhöht. Das heißt, auch dort wird eine Anpassung vorgenommen, um so die Finanzierungsmöglichkeiten der Schulträgerinnen und Schulträger zu verbessern.
