Daniel Born
Vielen Dank. – Frau Justizministerin. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen, Herr Kollege Weinmann, für Ihre Anfrage zur Anwendung des Münchner Sonderleitfadens zum Umgangsrecht sehr dankbar. Dieser betrifft die Frage, wie man im Verfahren beim Familiengericht häusliche Gewalt angemessen berücksichtigen kann, wenn es um die elterliche Sorge und den Umgang des Kindes oder der Kinder mit den Eltern geht. Mein Haus widmet sich diesem Thema mit besonderer Aufmerksamkeit. Zu Ihrer ersten Frage, ob der Münchner Sonderleitfaden in Baden-Württemberg angewendet wird: Wie Sie wissen, entscheiden die Gerichte auch zur Verfahrensführung unabhängig und sind gegenüber der Landesregierung auch nicht berichtspflichtig. Es liegen uns deshalb keine Informationen dazu vor, ob dieser Münchner Sonderleitfaden in Baden-Württemberg im Einzelnen angewendet wird. Ich möchte kurz erklären, worum es dabei überhaupt geht, weil das Thema wichtig ist und wir uns auch in Baden-Württemberg intensiv damit beschäftigen. Ebenso wie an vielen Familiengerichten in Baden-Württemberg besteht am Amtsgericht München ein Arbeitskreis. Dort beschäftigen sich Vertreter aller am Verfahren beteiligten Berufsgruppen mit der Frage, wie man solche Verfahren möglichst stark am Kindeswohl orientiert gestalten kann. Wir in Baden-Württemberg nennen diese Verfahrenspraxis landesweit Elternkonsens. Die Münchner Kollegen haben sich zwei Leitfäden gegeben, einen für normale Verfahren und den Sonderleitfaden, über den wir heute sprechen, für Verfahren mit Gewaltbezug. Solche Leitfäden sind – wie immer, wenn die richterliche Unabhängigkeit berührt ist – nur als unverbindliche Arbeitshilfen zu verstehen. Was besagt jetzt dieser Münchner Sonderleitfaden? Er erinnert alle am Verfahren Beteiligten daran, dass es in Gewaltfällen kein Vorgehen nach Schema F geben kann. In allen Phasen des Verfahrens sind die Schutzinteressen der gewaltbetroffenen Kinder und Eltern besonders zu berücksichtigen. Das fängt bei einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht an und endet mit einer Entscheidung, die eine weitere Gefährdung von gewaltbetroffenen Kindern und Elternteilen ausschließt. In diesem Leitfaden steht insofern nichts Neues, aber er sensibilisiert doch für das, was das Gesetz verlangt, nämlich eine kindeswohlgerechte Lösung unter angemessener Beachtung der Interessen des gewaltbetroffenen Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils. Zu Ihrer zweiten Frage, nämlich, wie wir zu diesem Leitfaden stehen: Wir sehen diesen positiv; denn er sensibilisiert alle e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Akteure dafür, den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der gewaltbetroffenen Kinder und Eltern voll auszuschöpfen. Deswegen hatten wir Vertreter des Münchner Modells auch schon zu unserer Tagung „Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt“ im Sommer 2021 im Rahmen des Kinderschutztags eingeladen, den wir jährlich zusammen mit dem KVJS und dem Sozialministerium organisieren. Zusammen mit Mitarbeitern der Jugendämter haben sich unsere Richter u. a. über diesen Münchner Sonderleitfaden informiert und darüber diskutiert. Weil wir das Thema für so wichtig halten, haben wir die Veranstaltung 2022 im Rahmen der Deutschen Richterakademie, bei der es zahlreiche hoch spezialisierte Tagungen für Familienrichterinnen und Familienrichter gibt, wiederholt. Damit haben wir auch dem Münchner Sonderleitfaden eine bundesweite Bühne gegeben. Darüber hinaus gibt es für Familienrichterinnen und Familienrichter auch in der Landesfortbildung vielfältige und interdisziplinäre Fortbildungsmöglichkeiten. Erst gestern fand die zweite unserer beiden jährlichen Elternkonsens-Tagungen statt. „Häusliche Gewalt im Umgang mit Sorgerechtsverfahren“ war dort ebenfalls wieder ein Thema. Auch wenn uns keine konkreten, vergleichbaren Leitfäden aus Baden-Württemberg bekannt sind, ist eines ganz deutlich geworden: Das Interesse und das Bewusstsein für den Schutz der Gewaltopfer sind bei den Gerichten in unserem Land sehr ausgeprägt. Wir – sowohl mein Haus als auch die Justizpraxis – werden auch in Zukunft alles tun, um diese Praxis bestmöglich zu unterstützen.
