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Sandra Boser

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Tatsächlich – – Ich fange vielleicht noch einmal anders an: Nach wie vor hat natürlich die kommunale Seite die absolute Hoheit über die Schulbausanierungen, also in welcher Form sie diese umsetzt und wen sie daran beteiligt. Wenn wir, das Land, jetzt beispielsweise festlegen würden, dass sich jede umliegende Gemeinde, die ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Schülerinnen und Schüler an den Standort sozusagen abgibt, beteiligen muss, dann wäre das ein tiefer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den wir, das Land, nicht wollen, weil wir die kommunale Selbstverwaltung ja schätzen. Das heißt, die Kommunen können tatsächlich vor Ort selbst entscheiden, wie und in welcher Art und Weise sie die umliegenden Gemeinden beteiligen. In dem Urteil des Verwaltungsgerichts steht auch nicht, dass dies in einer bestimmten Art und Weise oder Höhe zu erfolgen hat. Vielmehr können sie auf umliegende Gemeinden zugreifen. Wenn man sich den Pressespiegel des Kultusministeriums anschaut, sieht man ja, dass wir das Thema derzeit an verschiedenen Standorten haben. Ich nehme mal Plochingen als ein Beispiel, wo aktuell auch Gespräche mit den umliegenden Gemeinden geführt werden. Natürlich muss man immer darauf achten – jetzt nehme ich nur mal Tuttlingen – – Wenn ich jetzt beispielsweise Irndorf beteilige, das ich persönlich sehr gut kenne, ist das natürlich etwas anderes, als wenn ich im Umfeld Stetten oder andere mit hineinnehme. Daher wäre es aus unserer Sicht gut, wenn die Hauptkommune, die Standortkommune mit den umliegenden Gemeinden in den Austausch geht und die Möglichkeiten eruiert: Wie könnte eine Beteiligung ausschauen? Da müssen natürlich auch Haushaltsbeschlüsse und Ähnliches vorliegen. Aber um das Ganze noch mal auf den Punkt Ihrer Frage zu bringen: Von Landesseite steht momentan nicht im Raum, Vorgaben zu machen, weil dies, wie gesagt, die kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigen würde.

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