Plenarprotokoll 19/81
26.02.2026 · 260 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (28)GRÜNE (28)AfD (15)LINKE (12)SPD (7)fraktionslos (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 81. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich. Dann darf ich die Gelegenheit nutzen und Herrn Staatssekretär Slotty zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Alles Gute! [Allgemeiner Beifall] Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Februar 2022 begann mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine ein Krieg, der Europa bis heute erschüttert. Seitdem erleben wir Tote, Verletzte, menschliches Leid, zerstörte Städte und zerbombte Wohnhäuser. Wir erleben eine besonders perfide Form der Kriegsführung. Immer wieder wird gezielt die ukrainische Energieinfrastruktur angegriffen, um Städte in Dunkelheit und Kälte zu tauchen. Kälte wird zur Waffe gemacht. Menschen sollen frieren, um ihren Widerstand zu brechen. Dieser Krieg richtet sich nicht nur gegen ein Land, er richtet sich gegen die Grundlagen der internationalen Ordnung, gegen das Völkerrecht und gegen die Idee einer regelbasierten und wertebasierten Welt. Eine Welt, in der Großmächte Grenzen verschieben und souveränen Staaten ihre Eigenständigkeit absprechen, ist nicht die Welt, für die wir stehen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Eine regelbasierte Ordnung misst nicht mit zweierlei Maß. Sie schützt die Souveränität eines jeden Staates. Gerade wir in Berlin wissen aus unserer Geschichte, was es bedeutet, wenn eine Stadt unter Druck gesetzt wird, und gerade wir wissen auch, was Solidarität bewirken kann. Solidarität mit der Ukraine bedeutet mehr als Worte, sie bedeutet, die Ukraine in ihrem völkerrechtlich verbrieften Recht auf Selbstverteidigung nicht allein zu lassen. Dazu gehört unsere Hilfe, nicht nur die humanitäre, sondern vor allem auch die militärische. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Trefzer (AfD)] Vier Jahre nach Beginn dieses Angriffskriegs ist unsere Solidarität ungebrochen. Die Menschen in der Ukraine verteidigen nicht nur ihr Land, sie verteidigen auch die Prinzipien, auf denen unser gemeinsames Europa fußt. Der Krieg hat uns zugleich vor Augen geführt, wie wichtig eine handlungsfähige und selbstbewusste Europäische Union ist. Europäische Autonomie bedeutet, unsere Werte gemeinsam zu schützen und Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Kiew eine besondere politische Bedeutung. Sie ist mehr als ein formales Abkommen, sie ist vielmehr ein klares Bekenntnis zur europäischen Integration, zur Solidarität mit der Ukraine und zur konkreten Unterstützung. Berlin und Kiew sind beide europäische Metropolen, die historische Umbrüche erlebt und Freiheit neu erkämpft haben. Beide Städte stehen für eine lebendige Zivilgesellschaft, demokratische Teilhabe und die Orientierung an europäischen Werten. Unsere Partnerschaft ist Ausdruck einer klaren Haltung. Wir stehen an der Seite der Ukraine, wir stehen an der Seite Kiews, und wir stehen ein für das Recht eines souveränen Staats, in Freiheit und Frieden über seinen eigenen Weg zu entscheiden. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Trefzer (AfD)] Den Menschen in der Ukraine gilt unser Respekt, unsere Solidarität und unsere anhaltende Unterstützung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Trefzer (AfD) und Carsten Ubbelohde (AfD)] Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Kleingärten sichern“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kleingärten sichern“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Streik für gute Arbeit bei den Vivantes - Töchtern: Was tut der Senat für eine solide Zukunft der kommunalen Krankenhäuser?“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Streik für gute Arbeit bei den Vivantes-Töchtern: Was tut der Senat für eine solide Zukunft der kommunalen Krankenhäuser?“ − Antrag der AfD- Fraktion zum Thema: „Ausufernde Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte – Zeit zu handeln statt wegzusehen – Warum bekommt der Berliner Senat die Gewaltspirale nicht in den Griff?“ Die Fraktionen haben sich auf das Thema der Fraktion der SPD verständigt, somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit den Tagesordnungspunkten 16 und 22 A, das sind die Gesetzesanträge und die Gesetzesvorlage des Senats zur Sicherung von Kleingartenflächen. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagessordnungspunkten 21 bis 22 A sowie 73 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeit höre ich nicht, damit ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge so beschlossen. Kein Einvernehmen besteht hinsichtlich der Dringlichkeit der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2999, „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“. Nach § 59 unserer Geschäftsordnung kann einmal für und einmal gegen die Dringlichkeit gesprochen werden. Wird die Erteilung des Wortes für die Dringlichkeit gewünscht? – Dann hat der Kollege Förster das Wort.
Christopher Förster CDU
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir oder Sie alle haben eine wirklich dringliche Vorlage zugeschickt bekommen, die sich mit den Auswirkungen des Terroranschlags auf den Südwesten Berlins befasst. Ich glaube, ich muss Sie nicht alle abholen, was zu Jahresbeginn passiert ist und welche Debatten danach geführt worden sind. Ich finde, der Senat hat relativ schnell erkannt, dass wir hier handeln müssen, auch die Koalition hat schnell erkannt, dass wir handeln müssen. Wir haben Ihnen in einer wirklich sehr kurzen Zeit hier heute ein Änderungspaket vorgelegt, und zwar haben wir erkannt, dass wir unsere kritische Infrastruktur schützen müssen. Wir haben uns Gesetze angeschaut wie das Datenschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften: Wo müssen wir Änderungen vornehmen, damit es in Zukunft Tätern, Terroristen nicht mehr so einfach gemacht wird, Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur vorzunehmen? – Das alles finden Sie in diesem Paket. Ich habe gehört, dass die beiden politischen Ränder, die AfD und die Linke, dieser Dringlichkeit heute nicht zustimmen möchten. Ich bedaure dies sehr, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen Sie sich eines: Die Täter von morgen warten nicht auf uns Abgeordnete. Sie warten nicht darauf, ob wir noch drei Wochen brauchen, vier Wochen brauchen. Die Berlinerinnen und Berliner haben es verdient, dass wir als Parlament handlungsfähig sind, dass die Politik handlungsfähig ist und dass wir hier schnell Lösungen präsentieren, und das Ganze bringen wir heute ein. Es ist dringlich, wir müssen handeln. Ich möchte, dass wir heute hier die erste Lesung durchführen und das anschließend dann in die Fachausschüsse geben. Ich habe gehört, dass die Linksfraktion Probleme damit hat, dass wir auch die Videoaufnahme an Schwimmbädern regeln wollen. Ich kann jetzt schon vorwegnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden dem Ganzen begegnen, indem diese Vorlage auch in den Sportausschuss geht. Sie haben im Sportausschuss anschließend, nach einer Debatte heute, wenn die Mehrheit dem denn zustimmt, die Möglichkeit, dass Sie dort mit Ihren Fachexperten darüber sprechen können, auch leidenschaftlich sprechen können. Es ist aber wichtig, wie ich schon gesagt habe, dass wir das heute beginnen, denn wir können nicht warten. Ich möchte Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: Der Rat der Bürgermeister hat in einem beschleunigten Verfahren einstimmig diesen Vorlagen zugestimmt, alle Vertreterinnen und Vertreter, die wir haben, Grüne, SPD, Linke. Ich habe gehört, dass die Grünen dieser Dringlichkeit heute zustimmen, und möchte Ihnen ausdrücklich dafür danken, dass Sie dem zustimmen, denn wir brauchen hier heute eine Zweidrittelmehrheit, damit dieser Gesetzesentwurf auch auf die Tagesordnung kommt. Das ist nicht selbstverständlich, aber ich stelle fest, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, daher mein ausgesprochener Dank. Den Kollegen der AfD und der Linken möchte ich eines mit auf den Weg geben, und ich hoffe, dass auch viele Berlinerinnen und Berliner sich das merken: Wenn es darauf ankommt, dass Politik handeln muss und dass wir handlungsfähig sind, dann, finde ich, haben die Berlinerinnen und Berliner auch einen Anspruch darauf. Ich wiederhole mich: Wir können nicht warten, wir können hier nicht auf Zeit spielen.
Cornelia Seibeld
Herr Kollege, Sie müssten bitte zum Ende kommen!
Christopher Förster CDU
Es gibt Dinge, die müssen schnell und kurzfristig gefasst werden, und ich finde, es ist auch die Erwartung an uns Abgeordnete, dass wir uns in kurzer Zeit mit so wichtigen Dingen befassen können. Daher bitte ich Sie, der Dringlichkeit hier heute zuzustimmen, und dann freue ich mich auf die Debatte in erster Lesung. – Danke schön! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Einen Wortbeitrag gegen die Dringlichkeit hat der Abgeordnete Schrader angemeldet. – Bitte sehr!
Niklas Schrader LINKE
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Morgen! Ich möchte gegen die Dringlichkeit dieser Vorlage sprechen und begründe das wie folgt: Der Senat gibt in seinem Schreiben an das Abgeordnetenhaus an, dass es bei diesem Gesetzentwurf, der nun im Eilverfahren hier auf die Tagesordnung kommen soll, um den dringenden Schutz kritischer Infrastrukturen gehen soll. Selbstverständlich verschließen wir uns keiner Debatte über den Schutz kritischer Infrastrukturen. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Wir beteiligen uns von Anfang an konstruktiv an dieser Debatte und haben dazu auch schon eigene Vorschläge hier eingebracht, aber es steht schon in Zweifel, welches dringliche Hindernis jetzt so schnell beseitigt werden muss. Die Videoüberwachung von neuralgischen Punkten bei Strom- und Energienetzen [Zuruf von Heiko Melzer (CDU) – Zuruf von der LINKEN: Ruhe!] ist auch bei der jetzigen Rechtslage schon möglich. [Beifall bei der LINKEN] Das hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport schon in einer Pressemitteilung klargemacht, das hat sowohl die BEW als auch Stromnetz Berlin uns schon gesagt. Die machen das schon, die haben schon damit angefangen. Das kann also nicht der Grund sein. Und wenn Sie jetzt im Detail noch datenschutzrechtliche Änderungen vornehmen wollen, dann kann man ja darüber diskutieren, aber da gibt es reguläre Verfahren, und da gibt es keinen Grund, das parlamentarische Verfahren hier abzukürzen. Das ist Punkt eins. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Wenn es nur das gewesen wäre, hätten wir ja auch darüber reden können. Aber was der Senat gemacht und in seinem Schreiben überhaupt nicht erwähnt hat, das ist, dass in dieser Gesetzesvorlage noch nebenbei eine Regelung zu Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Schwimmbädern untergebracht ist. Und da ist jetzt wirklich die Grenze erreicht, lieber Senat und liebe Koalition, wenn wir uns als Parlament hier ernst nehmen wollen. Das ist ein völlig anderes Thema, und das ist eine hochumstrittene Maßnahme. Die Wirksamkeit ist umstritten, und auch die Notwendigkeit ist umstritten, hier so tief in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, die einfach nur schwimmen gehen wollen. [Zurufe von Stefan Häntsch (CDU) und Heiko Melzer (CDU)] Das jetzt im Huckepack mit der kritischen Infrastruktur im Schnellverfahren hier durchs Parlament bringen zu wollen, das geht nicht. [Beifall bei der LINKEN] Deswegen finden wir: Dem Parlament hier Zeitdruck zu machen mit dem Thema kritische Infrastruktur und dann im Windschatten die Überwachung in den Schwimmbädern mitregeln zu wollen, da kommen wir uns hier im Parlament wirklich verschaukelt vor. Das finden wir einigermaßen frech, und das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen, lieber Senat! [Beifall bei der LINKEN] Deswegen: Seriös diskutieren über die Sicherheit der Netzinfrastruktur – ja, natürlich, aber solche Manöver – nein. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Dann lasse ich über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der dringlichen Behandlung der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion der Linken und der AfD-Fraktion sowie zweier fraktionsloser Abgeordneter. [Zuruf von Dennis Haustein (CDU) – Weitere Zurufe von der CDU – Zuruf von Elif Eralp (LINKE) – Weitere Zurufe von der LINKEN] Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also 106 Ja-Stimmen, gegeben. [Unruhe] Damit liegt die nach § 59 Absatz 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung für die dringliche Behandlung von Gesetzesvorlagen erforderliche Zweidrittelmehrheit vor. [Anhaltende Unruhe] – Liebe Frau Eralp! Störe ich Sie? Dann würde ich aufhören. Oder kann ich weiterreden? [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Rolf Wiedenhaupt (AfD)] Damit liegt die nach § 59 Absatz 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung für die dringliche Behandlung von Gesetzesvorlagen erforderliche Zweidrittelmehrheit vor, und die Vorlage wird als Tagesordnungspunkt 27 A in die Tagesordnung aufgenommen. Die Fraktion der CDU hat den Vorgang zur Beratung angemeldet. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Frau Senatorin Günther-Wünsch wird aus familiären Gründen erst gegen 12 Uhr eintreffen. Frau Senatorin Kiziltepe ist erkrankt. – Gute Besserung an dieser Stelle! Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Kleingärten sichern (auf Antrag der Fraktion der SPD) in Verbindung mit lfd. Nr. 16: Kleingartenflächensicherungsgesetz Berlin – Kleingartenkultur und Erholungsraum erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 19. Januar 2026 Drucksache 19/2900 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0543 Zweite Lesung und lfd. Nr. 22 A: a) Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19. Februar 2026 Drucksache 19/2993 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2473 Zweite Lesung b) Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19. Februar 2026 Drucksache 19/2994 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2822 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2822-1 Den Dringlichkeiten haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträge und der Gesetzesvorlage. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge sowie der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Vierecke. – Bitte schön! [Beifall bei der SPD]
Linda Vierecke SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gärtnerinnen und Gärtner! Hier im Parlament ist es ja auch ein bisschen wie beim Gärtnern. Man muss stetig dranbleiben, immer hartnäckig sein und einfach dabeibleiben. Es gibt manchmal auch Rückschläge. Manchmal gibt es nervige Nachbarn, Trockenjahre, zu wenig Wasser, zu viel Wasser. Das hatten wir eigentlich alles. Aber eins ist klar: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Bevor ich im Parlament war, habe ich die Diskussion um die Kleingärten wirklich jahrelang verfolgt, aus der Perspektive einer Kleingärtnerin. Da ging es jahrelang um die Sicherung der Kleingärten beim politischen Frühschoppen. Jedes Jahr saßen wir, die Politikerinnen und Politiker, da und haben versprochen, dass wir die Gärten schützen. Da waren sich alle einig, dass es richtig ist und dass wir das auch machen müssen. Nur umgesetzt wurde es lange nicht. Zehn Jahre lang haben wir diskutiert, und die Gärtnerinnen und Gärtner haben gekämpft. Als ich vor drei Jahren im Parlament ankam, habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, dass wir dieses Gesetz in dieser Legislatur durchbekommen. Und heute ist es endlich soweit: Wir sichern die Gärten gesetzlich. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir beschließen heute das bundesweit erste Sicherungsgesetz für Kleingärten, 34 Buchstaben, das Kleingartenflächensicherungsgesetz. Gewöhnen Sie sich alle noch ein bisschen daran. Damit schreiben wir wirklich Kleingartengeschichte, und ja, wir schreiben auch Stadtgeschichte. Dann wer diese Stadt kennt, der weiß, dass die Gärten in dieser Stadt schon seit mehr als 150 Jahren wirklich dazugehören. Sie sind Teil unserer Berliner Geschichte. Sie sind Teil unserer Identität. Vielleicht gehen wir mal einen ganz kleinen Moment zurück. Was aus einer sozialen Not heraus als Armengärten in dieser Stadt angefangen hat, hat sich in dieser Stadt verfestigt. Eigentlich waren sie mal als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Es ging darum, Obst und Gemüse anzubauen, um die eigene Familie zu versorgen. Mit der rasanten Industrialisierung wuchs gerade hier in Berlin ihre Bedeutung. In engen Mietskasernen, in dicht bebauten Vierteln wurden die Gärten zu dem, was die Stadt eben nicht bieten konnte: frische Luft, gesunde Ernährung und ein Stück Lebensqualität für Arbeiterinnen und Arbeiter. [Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN] Wer genau hinschaut, der erkennt auch die Perspektive und die Parallelen zu heute. Eine Stadt, die enger wird, braucht eben auch Raum zum Atmen. Das hat man damals verstanden. Und man hat gehandelt. Man hat Flächen geschaffen, man hat Raum gegeben, und das ist uns heute Vorbild. Und deshalb sichern wir die Gärten gesetzlich. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Auch ihre soziale Rolle ist bemerkenswert. Es gab – das ist ein Teil der Geschichte – sogar mal eine Verordnung für die Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose, Kleingärten als Instrument der Krisenbewältigung. Sie linderten Armut, entlasteten die öffentliche Fürsorge und wirkten sozialen Spannungen entgegen. Wenn wir heute über soziale Sicherung diskutieren, dann wird über andere Sachen diskutiert, über Sanktionen, die verschärft werden, über gesellschaftliche Härte. Da lohnt also der Blick zurück, dass es auch andere Wege gibt. Heute hat sich die Rolle der Gärten gewandelt, aber ihre Bedeutung ist geblieben. Sie sind Orte der Erholung, der Gemeinschaft, des naturnahen Gärtnerns. Als grüne Oasen in einer verdichteten Stadt kühlen Sie ihre Umgebung, sind Kaltluftschneisen, fördern die Artenvielfalt und verbessern die Lebensqualität. Wieder sind sie Krisenlöser. Sie sind Teil der Lösung der Klimakrise. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Aus diesem Mittel gegen Not ist ein dauerhafter Bestandteil unserer Stadtkultur geworden. Und dennoch mussten wir in den letzten Jahrzehnten wirklich zuschauen, dass sie nach und nach verschwinden. Seit 1990 ist ein Drittel der Kleingärten in dieser Stadt verloren gegangen. Daher – das sage ich wirklich mit aller Bestimmtheit, und man hat sich viel darüber unterhalten – braucht es wirklich heute dieses Kleingartenflächensicherungsgesetz, damit das nicht so weitergeht. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Was genau steht also drin? – Wir schützen mit diesem Gesetz die landeseigenen Kleingärten. Das sind mehr als 80 Prozent der Gärten in dieser Stadt. 56 280 Kleingärten in dieser Stadt sind damit sicher. Das ist ein richtig großer Wurf. [Beifall bei der SPD und der CDU] Es kann auch in Zukunft noch Gründe geben, eine Anlage aufzugeben. Aber wir haben geschaut, dass wir die Hürden dafür wirklich extrem hoch legen. Ein hohes öffentliches Interesse – – Und nur wenn dieses Abgeordnetenhaus zustimmt, dürfen Gärten aufgegeben werden. Der Kleingartenverband hat immer in der Diskussion gesagt: Wir wollen die Debatte auf offener Bühne. Das ist die offene Bühne, und nur, wenn Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden – – Das ist der Kern. Wir schaffen damit etwas sehr Wichtiges: Wir halten den Bestand der landeseigenen Kleingärten konstant in dieser Stadt. Das ist wirklich ein großartiges Zeichen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Wir machen das, weil es sozial wichtig ist. Kleingärten sind Orte der Gemeinschaft. Es gibt kaum noch diese Orte, wo so viele Menschen zusammenkommen: Handwerkerinnen, Akademiker, Zugezogene, Einheimische, Ossis, Wessis, Imker, Naturgärtnerinnen. Hier mischt sich alles, was sich in vielen Kiezen gar nicht mehr begegnet. Das ist für mich auch als Sozialdemokratin ein Grund, warum ich so sehr dafür kämpfe und mich für diese Gärten stark mache. Auch ökologisch sind die Gärten einfach eine Wucht. Mehr als 2 000 Pflanzenarten wurden in den Gärten kartiert, und das ist einfach mehr als eine normale Grünfläche. Deswegen ist es ökologisch wirklich wichtig, diese Hotspots der Biodiversität zu schützen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wir diskutieren heute nicht nur unseren Entwurf, sondern wir diskutieren auch den anderer Fraktionen. Von den Linken liegt ein Gesetzesentwurf vor. Den kennen wir sehr gut, weil er dem aus der alten Legislatur sehr ähnelt. Es gibt ja auch einen Grund, warum dieses Gesetz nicht gekommen ist, weil sich dieser Entwurf in Dingen verliert, die mit der Flächensicherung, die wir jetzt vorschlagen, schlicht nichts zu tun haben. Ihr Gesetz will Dinge regeln, wofür wir als Land gar nicht zuständig sind. Dafür habe ich eine Sympathie, aber erprobterweise hat das in der letzten Legislatur nicht geklappt. Es war genau diese Attitüde: Wir machen noch das rein ins Gesetz. Wir wollen über Flächen reden. Wir wollen auch über Bewirtschaftung sprechen. Wir wollen die Öffentlichkeit der Gärten herstellen. – Das ist alles richtig. Es gehört aber nicht in dieses Gesetz. Das ist der Grund, warum es unter Rot-Rot-Grün nicht gekommen ist. Es kommt aber jetzt, und das ist wichtig. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir haben als Koalition einen anderen Weg gewählt. Wir haben gesagt: Wir machen das Machbare möglich. – All die Dinge, über die wir auch reden, wie ökologische Bewirtschaftung und mehr Zugänglichkeit, all das ist in den letzten Jahren in den Anlagen passiert. Das ist sichtbar und wird auch konsequent von den Verbänden eingefordert und verbessert. Es gehört aber nicht in das Landesgesetz. Ich weiß auch, dass bei dem Thema Kleingärten noch etwas zu tun ist. Mir sind die 20 Prozent der Anlagen auf privatem Boden nicht egal. Grüße gehen zum Beispiel an die Anlage „Alte Baumschule“ in Pankow, die gegen den Investor Spree Bridge kämpft, der versucht, hier Stadtvillen statt Gärten zu bauen, und nach und nach den Gärtnerinnen und Gärtnern kündigt. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD)] Hier kann der Bezirk übrigens handeln. Es gibt Möglichkeiten, diese Anlagen über Bebauungspläne zu sichern. Gerade scheitert das dort an dem grünen Stadtrat. Das ist die Wahrheit. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Ich bin auch der Meinung, dass wir dringend eigentlich sogar mehr Gärten brauchen. 15 000 Menschen auf Wartelisten: Das ist deutlich länger als die Schlange vor dem Berghain. Sie alle wollen einen Garten in dieser Stadt. Es gibt also auf jeden Fall noch etwas zu tun. Heute aber verabschieden wir erst einmal und endlich dieses Gesetz. Ich mag an Stellen mit dem Koalitionspartner hadern, aber das haben wir zusammen auf den Weg gebracht, und dafür möchte ich mich bedanken: bei Ihnen, bei den Mitarbeitern der Verwaltung, bei Frau Bonde und auch bei Senator Gaebler, der sehr wertvolle Hinweise aus der Verwaltung gegeben hat. Hier haben zwei Verwaltungen zusammengearbeitet, das ist gut. Ich danke Ihnen auch, dass Sie alle künftig die Finger von den Kleingartenanlagen lassen! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir sagen damit ganz deutlich, dass diese Kleingärten zu Berlin gehören: wie der Fernsehturm, wie Unter den Linden, wie der Tiergarten, wie die Bernauer Straße, wie das Berghain. Manche gehen in einen Club, andere gehen in die Laube. All das gehört zu Berlin, und das ist wichtig. Die Kleingärten sind stadtprägend, und wir brauchen sie. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Der größte Dank geht natürlich an die Gärtnerinnen und Gärtner dieser Stadt, die jahrelang geduldig gewartet und für dieses Gesetz gekämpft haben. Ein Dank geht an den Landesverband, der sich stark eingebracht hat, an Gert Schoppa und auch an meine Homies aus Bornholm I und Bornholm II. Das war ein kreativer Protest. Das war wirklich stetig, und das war hartnäckig. Eure Hartnäckigkeit, unsere Hartnäckigkeit, trägt jetzt Früchte – und das sind diese 34 wunderbaren Buchstaben, die wir heute beschließen: das Kleingartenflächensicherungsgesetz. Liebe Gärtnerinnen und Gärtner, das habt ihr euch verdient! – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Hendrikje Klein (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Schwarze das Wort. – Bitte schön!
Julian Schwarze GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kleingärten sind wichtige Oasen in unserer Stadt. Sie kühlen unsere Kieze, wenn Berlin wegen des Klimawandels immer heißer wird. Sie sind ein Ort, an dem Familien zusammenkommen, um gemeinsam zu gärtnern, gemeinsam zu grillen oder gemeinsam eine Auszeit vom oft stressigen Alltag zu nehmen. Hier trifft Gartenzwerg auf Großstadtdschungel. Kurz: Kleingärten sichern Lebensqualität im Alltag vieler Menschen, und sie gehören unverzichtbar zu Berlin. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über ihren Schutz sprechen. Denn für uns Grüne ist klar: Kleingärten müssen möglichst dauerhaft gesichert und klimaresilient weiterentwickelt werden. In diesem Sinne unterstützen wir ausdrücklich die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzes, und deshalb werden wir diesem Gesetz heute – wie auch zuvor schon in den Ausschüssen – zustimmen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Aber, und das gehört für uns auch zur Ehrlichkeit dazu: Dieses Gesetz ist keine Vollkaskoversicherung, weil es eben leider nicht automatisch alle Kleingärten in der Stadt sichert. Daher ist es auch kein Freifahrtschein für Selbstzufriedenheit. Denn es gilt, wie wir eben schon gehört haben, nur für landeseigene Flächen, und selbst dort öffnet der Senat eine breite Tür an Ausnahmen und Ausnahmetatbeständen, die immer noch das Aus für Kleingärten bedeuten können – insbesondere, wenn es um den Wohnungsbau geht. Genau hier beginnt dann auch die Bewährungsprobe für das vorliegende Gesetz. Denn dieses Gesetz schützt Kleingärten nur dann wirksam, wenn Schwarz-Rot bereit dazu ist, insgesamt seine Politik zu ändern. Lassen Sie uns dafür noch einmal einen Blick nach Späthsfelde werfen, wo eines von 24 neuen Stadtquartieren entstehen soll. Der Senat plant hier mindestens 2 000 Wohnungen. Den bisherigen Planungen entsprechend würden durch die neuen Wohnungen über 300 Kleingärten verloren gehen. Anfänglich waren es sogar 500. Das neue Gesetz ändert jetzt die Spielregeln für den Wohnungsbau in Späthsfelde und an anderen Stellen in der Stadt. Genau deswegen wird sich in Späthsfelde auch beweisen, wie viel Ihre Worte heute wirklich wert sind. Das geplante Stadtquartier wird der Lackmustest für das Kleingartenflächensicherungsgesetz werden. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wir sagen deutlich: Hier wird es Umplanungen zugunsten der bestehenden Kleingärten geben müssen. Genauso, wie es der Bezirk Treptow-Köpenick schon seit Längerem einfordert. Wir werden sehen, ob der Senat das auch so sieht oder ob die Kleingärten doch unter Betonmischern begraben werden. Deshalb muss der Senat hier endlich Farbe bekennen und sagen, wie es mit den Kleingärten in Späthsfelde weitergehen soll.
Cornelia Seibeld
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Altuğ?
Julian Schwarze GRÜNE
Ich würde gern erst einmal weiterreden. Nein, im Moment nicht.
Cornelia Seibeld
Bitte schön!
Julian Schwarze GRÜNE
Deshalb muss der Senat hier endlich Farbe bekennen und sagen, wie es mit den Kleingärten in Späthsfelde weitergehen soll, und ob diese Koalition sich am Ende wirklich für den Erhalt der Kleingärten entscheidet oder ob sich am Ende doch die Bagger des „Bauen, bauen, bauen“ - Senats durchsetzen. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)] Die Kollegin Vierecke hat eben gesagt, es ginge darum, das Mögliche machbar zu machen. Wir werden sehen, was hier am Ende wirklich gemacht wird, und das Gesetz und den Senat daran messen. Das gilt auch für weitere Orte in der Stadt. Schon bei der Verlängerung der A100 von Neukölln nach Treptow wurden für das vermeintliche öffentliche Interesse einer Autobahn damals zahlreiche Kleingartenflächen plattgemacht. Auch in Zukunft sind viele weitere Anlagen bedroht. Es wurden bereits Beispiele genannt, und die Liste lässt sich fortsetzen. All das sind keine hypothetischen Fälle, denn das sind viele Hunderte kleine oder auch große Kleingartenparzellen, die aktuell bedroht sind. In der Sitzung des Umweltausschusses hat der Senat selbst Zahlen präsentiert, wonach wir in den letzten Jahrzehnten Tausende Kleingärten verloren haben. Deshalb bleibt die zentrale Frage an den Senat: Wie hilft dieses Gesetz konkret den tatsächlich bedrohten Anlagen? Wo werden dieses Gesetz und die Bauplanungen des Senats nebeneinandergelegt und transparente, nachvollziehbare Entscheidungen getroffen? Oder ist es am Ende wie immer? – Diese Koalition verspricht das Eine und tut das Gegenteil. Genauso, wie Sie mehr Radwege versprochen haben und dann sogar welche abbauen, wie Sie Klimaschutz versprechen und dann Holzkraftwerke bauen! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Bis heute liegt uns keine transparente Gesamtübersicht vor, wo der Senat bereits Ausnahmen und Umsiedlungen prüft oder wo bisherige Baupläne jetzt angepasst werden. Ehrlichkeit ist aber Voraussetzung für Vertrauen, und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dieser Stadt haben ein Recht darauf zu wissen, woran sie sind. Denn Politik muss verlässlich sein. Leider ist dieser Senat dabei ein Ausfall. [Zuruf von der CDU: Lächerlich!] Wir haben als Fraktion mehrere Gutachten zur rechtlichen Ausgestaltung der Kleingartensicherung eingeholt. Die Bewertungen sind differenziert, und das verschweigen wir auch nicht. Der zentrale Befund lautet aber: Eine rechtssichere Sicherung ist möglich, und der mit dem heute vorliegenden Gesetz eingeschlagene Weg kann funktionieren, wenn er konsequent gegangen wird. Genau daran werden wir den Senat messen. [Beifall bei den GRÜNEN] Jetzt kommt das große Aber. Dieses Gesetz lässt rund 20 Prozent der Berliner Kleingärten außen vor – 20 Prozent. Das sind die Anlagen auf privaten Flächen. Für sie gibt es weiterhin keinen überzeugenden Sicherungsansatz, und das ist ein strukturelles Problem. Denn gerade in einer wachsenden Metropole können wir es uns nicht leisten, ein Fünftel der Anlagen politisch aus dem Blick zu verlieren. Deshalb ist unsere Erwartung hier auch klar: Der Senat muss zeitnah einen funktionierenden Weg für diese Flächen vorlegen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Der wirksamste Schutz entsteht durch das Planungsrecht. Bebauungspläne sind und bleiben das schärfste Instrument. Der Kleingartenentwicklungsplan sagt das ausdrücklich. Auch die Fachwelt sagt das seit Jahren. Deshalb erwarten wir hier vom Senat mehr Tempo und mehr Priorität bei der planungsrechtlichen Sicherung gerade auch für die privaten Flächen. Damit das endlich Fahrt aufnimmt, brauchen die Bezirke ausreichendes Personal, ausreichende Ressourcen und vor allen Dingen auch klare politische Rückendeckung. Hier geht es auch ums Geld. Wenn private Flächen für vorhandene Kleingartenanlagen gesichert werden sollen, müssen diese meist in Landeseigentum überführt werden. Sprich: Berlin muss auch Flächen ankaufen, um sie langfristig zu schützen. Wenn der Senat den Schutz ernst meint, muss er hier liefern. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Übrigens: Auch ökologisch leisten Kleingärten weit mehr als nur Erholung. Sie sind wichtige Bausteine für die Klimaanpassung, Artenvielfalt und die Kühlung unserer aufgeheizten Stadt. Versickerungsfähige Böden, kleinteilige Vegetationsstrukturen und naturnahe Bewirtschaftung tragen messbar dazu bei, Hitzeinseln zu reduzieren und Lebensräume für Insekten und Vögel zu sichern. Gerade in dichtbebauten Quartieren übernehmen Kleingärten Funktionen, die sehr wichtig und kaum zu ersetzen sind. Wer diese Flächen leichtfertig aufgibt, verschlechtert nicht nur die soziale, sondern auch die ökologische Resilienz Berlins. Deswegen müssen Schutz, ökologische Aufwertung und klimaresiliente Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen verbindlicher Teil der Stadtentwicklungspolitik werden. Wir stimmen diesem Gesetz gleich zu, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, weil es überfällig ist und weil Stillstand keine Option wäre, [Beifall von Dirk Stettner (CDU)] aber ebenso klar ist: Wie viel Ihr Versprechen wert ist, wird sich bald konkret zeigen. Im Sinne der Kleingärten hoffen wir sehr, dass der Senat das Gesetz und die dadurch entstehenden Hausaufgaben ernst nimmt und die Kleingärten wirklich schützt. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Raed Saleh (SPD)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Freymark das Wort.
Danny Freymark CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus! Ich glaube, das ist ein besonderer Tag. Wir schützen heute 56 000 Parzellen, über 100 000 Menschen, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, und wenn wir die Kinder der Enkel dazuzählen, dann ist das so eine große Gruppe, dass wir 100 000 Menschen gerade eine große Freude machen. Deswegen herzlichen Glückwunsch und danke an die Parlamentarier, die das möglich machen! [Beifall bei der CDU und der SPD] Gemeinsam mit dem Senat – es war ja ein Senatsentwurf – sichert die Koalition, SPD und CDU, Parzellen auf öffentlichen Flächen. Das sind 2,6 Prozent des Landes Berlin. Herr Gaebler – natürlich hat er gewisse Zwänge – , die 2,6 Prozent werden Ihnen nicht wehtun, sondern dieser Schutz, dieses Gesetz ist dafür da, diese 56 000 Parzellen sicher zu erhalten. Ich finde es auch richtig, ein Dankeschön loszuwerden; der Koalitionspartner sieht es mir nach, ein paar wurden vergessen: Ute Bonde, dem Senatsteam, den Senatsverwaltungen mit all ihren Mitarbeitern will ich noch einmal ganz explizit Danke sagen, dass das möglich gemacht wurde. Frau Bonde, geben Sie das herzliche Dankeschön bitte weiter! [Beifall bei der CDU – Beifall von Raed Saleh (SPD) und Linda Vierecke (SPD)] Ein spezieller Dank – sehen Sie es mir nach – geht an unseren Regierenden Bürgermeister. Er hat persönlich beim Tag des Gartens den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Berlins zugesagt und zugesichert, dass wir dieses Gesetz machen werden. Er hat persönlich mit dafür gesorgt, dass es im Koalitionsvertrag steht, und wir gemeinsam setzen diesen Koalitionsvertrag um. Ein herzliches Dankeschön für unseren Regierenden Bürgermeister, dass er immer hinter der Sicherung der Kleingärten stand und steht. [Beifall bei der CDU] Was wäre dieses Gesetz ohne das Engagement des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e. V. gewesen? Herr Schoppa, Herr Fritz, Herr Ladzik, viele andere Mitstreiterinnen und Mitstreiter, Sie haben nicht nur gute Argumente vorgetragen, Sie waren auch konstruktiv, sehr oft, finde ich, Sie haben mitgewirkt, Sie haben sich keiner Debatte entzogen, Sie waren beharrlich, und Sie waren erfolgreich. Dafür sage ich auch Ihnen ein herzliches Dankeschön noch einmal ganz explizit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Sie haben sich weiterentwickelt. Sie haben Argumente aus der gesellschaftlichen Debatte, aus dem parlamentarischen Raum immer aufgenommen. Sie haben die Kleingartenanlagen geöffnet, Sie haben gesagt: Wir wollen Kooperationen mit Kitas und Schulen – , Sie entwickeln Konzepte für Kleingartenparks, die ökologische Weiterentwicklung findet statt, und Sie sind sogar bereit, weil die Nachfrage nach Flächen so immens ist, bei Neuverpachtung von Parzellen von den 400 Quadratmetern auf 250 Quadratmeter runterzugehen, damit möglichst viele Menschen die Chance haben, eine Kleingartenparzelle anzumieten, zu pachten. Das ist etwas Besonderes. Vielen Dank auch dafür! Und Sie haben viele Freunde hier im Haus; ich habe einige schon genannt. Sprecher für dieses Thema war bei uns einmal Stefan Evers, der heutige Finanzsenator. Der hat Sie unterstützt. Sie haben die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh und Dirk Stettner, die beide persönlich sichergestellt haben, wenn die Debatte mal in die eine oder andere Richtung abdriften könnte und etwas aus fünf Paragrafen über 50 machen würde, dass wir dieses Gesetz hinbekommen. Auch dafür ein Riesendankeschön! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich will das sagen: Die Kollegin Linda Vierecke hat keinen Hehl aus ihrem Kleingarten gemacht. Das ist auch gut, wenn es Abgeordnete gibt, die betroffen sind. Wir haben bei uns Niklas Graßelt, wir haben mit Lukas Krieger jemanden im Deutschen Bundestag, der sich für dieses Thema stark gemacht hat. Sie von den Gartenfreunden waren nie alleine, Sie werden auch nie alleine sein. Sie haben uns, mindestens die Koalition, an Ihrer Seite. Das sage Ihnen noch einmal ganz klar. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Es war ein langer Weg. Die Gartenfreunde haben in der Anhörung von zehn Jahren gesprochen. Ich habe mir die alten Protokolle angeschaut. Direkt nach dem Mauerfall, nach der Wiedervereinigung war es sofort Thema, wie wir die Flächen sichern. 1994 haben SPD und CDU gemeinsam hier im Haus diskutiert, einen Kleingartenentwicklungsplan zu machen, der 2004 umgesetzt wurde, der jetzt bis 2030 fortgeschrieben ist und der in Kombination mit Bebauungsplänen in Bezirken wie Lichtenberg, wo Wilfried Nünthel, damals Stadtrat, so etwas möglich gemacht hat, schon eine gute Kombination war. Jetzt haben wir dafür das Dach, nämlich ein Landesgesetz, das Sie wirklich auf einem besonderen Niveau schützt. Ich habe es gesagt: Es sind fünf Paragrafen. Das ist übersichtlich, klar und transparent. Die gesetzliche Selbstbindung ist hier für uns das Maßgebliche. Ja, der Parlamentsvorbehalt ab 0,5 Hektar ist ein Kompromiss, und der mag einigen immer noch weh tun, aber es ist de facto die Größe eines Fußballplatzes, wo Parzellen ohne Anhörung hier im Parlament aufgegeben werden könnten, aber immer mit der Garantie, dass es Ersatzflächen gibt. Das heißt, dass keine Parzelle mehr verloren geht. Wir werden sie zwingend ausgleichen. Ich sage es Ihnen aber auch gleich: Ich will gar keine Parzelle aufgeben, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Deswegen wird, glaube ich, jede Parzellendiskussion auch hier im Parlament geführt. [Beifall bei der CDU – Beifall von Raed Saleh (SPD)] Ich will noch einmal kurz auf das, was Herr Schwarze gesagt hat, Bezug nehmen. Ich habe mir nach der Anhörung letzte Woche selbst Gedanken gemacht, was dieses Gesetz bei mir auslöst: die Freude, die ich aus den Gesprächen mit dem Landesverband der Gartenfreunde entnommen habe, bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auch aus den Wahlkreisen, Freude, Demut, Dankbarkeit, aber auch eine Form von Sicherheit. Herr Schwarze! Sie haben den Eindruck vermittelt, dass wir gar nichts sichern. Wir hätten sogar versagt, haben Sie gesagt. Der Senat hätte versagt. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass Sie da etwas auf dem Holzweg sind. Ich glaube sogar, Sie haben versagt. Ich sehe keinen Änderungsantrag, und Sie wollen trotzdem zustimmen! Das ist ein gutes Gesetz, das wir für die Menschen machen. Sie haben keinen einzigen Verbesserungsvorschlag, sagen aber „wir stimmen zu“, finden es aber eigentlich falsch. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Was ist denn das für eine Politik? Das ist doch keine Politik. Und was war im Ausschuss? – Im Ausschuss wollten Sie ja noch vertagen. Sie wollten noch verzögern, um – hören Sie zu – vielleicht Änderungsanträge zu stellen. Wie viele Änderungsanträge liegen denn jetzt vor? – Gar kein Änderungsantrag liegt vor. Dr. Taschner sagte: Freuen Sie sich doch, wenn Sie gegen Ende der Legislaturperiode noch einen Erfolg feiern können. – Damit hat er begründet, dass wir eine Verzögerung vollziehen sollen. Nein! Ich glaube, dass Sie zwar zustimmen, aber im Grunde Ihrer Linie treu geblieben sind. In sechseinhalb Jahren haben Sie an diesem Gesetz nicht gearbeitet. Sie haben keines auf den Weg gebracht. Mich enttäuscht das auch. Aber Herr Schwarze, das i-Tüpfelchen war Ihre Rede. Deswegen ist es gut, dass es CDU und SPD machen. Heute stehen viele Abgeordnete dieses Hauses ganz besonders an der Seite der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Darauf dürfen wir stolz sein. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Kollege Schwarze die Gelegenheit zu einer Zwischenbemerkung. [Heiko Melzer (CDU): Jetzt kommt die Entschuldigung! – Werner Graf (GRÜNE): Ganz schön nervös! – Zuruf von der CDU: Nein, gelangweilt!]
Julian Schwarze GRÜNE
Herr Freymark! Bleiben Sie doch bei den Fakten. Im Ausschuss haben wir nicht die Vertagung beantragt, um zu verzögern. Die Diskussion, die auch die Linksfraktion mit geführt hat, war orientiert an dem sonstigen normalen Umgang mit einer Anhörung in Ausschüssen, nämlich sich das Wortprotokoll ansehen und auswerten zu können. Unsere Fraktion hat zu keinem Zeitpunkt, anders als Sie das hier behaupten, Änderungsanträge angekündigt. Wir haben gesagt – und das habe ich heute auch in der Rede zu Recht betont – , es gibt hier Ausnahmen, die Sie da hineingeschrieben haben. Sie sagen kein Wort in Ihren Ausführungen zu Späthsfelde. Dann bekennen Sie doch mal Farbe. Verlangen Sie jetzt vom Senat, die Wohnungspläne zu ändern? Oder ist Ihnen das egal? Ist das dann die Ausnahme? Werden Sie hier zustimmen? Oder verlangen Sie und stehen Sie hier als Fraktion und als Koalition dafür, dass die Kleingärten in Späthsfelde gesichert werden? Ja oder nein? Kein Wort von Ihnen dazu ist erfolgt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ich verstehe auch nicht, wo Ihr Problem ist. Freuen Sie sich doch, dass wir zustimmen, weil das doch bezeugt, was Sie selbst gesagt haben. Das Thema hat eine breite Unterstützung in diesem Parlament. Ich weiß gar nicht, warum Sie da jetzt in so ein Gegeneinander gehen. Wir haben Sie dafür gelobt. Wahrscheinlich können Sie damit nicht umgehen. [Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) – Zuruf von Dirk Stettner (CDU)] Das tut mir leid. Wir werden aber trotzdem sagen, dass der Anlass und die Ursache, Kleingärten zu schützen, richtig sind. Das können Sie jetzt doof finden, weil Sie damit nicht alleine stehen. Das werden wir aber trotzdem tun. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] In diesem Sinne kann ich noch mal betonen, was ich vorhin gesagt habe. Wir haben in den Beratungen gesagt, wir stimmen dem Gesetz zu. Wir haben aber auch in den Beratungen, das habe ich auch hier getan, darauf hingewiesen, dass der Weg noch nicht vorbei ist. Das hat Ihre Kollegin aus der Koalition, Frau Vierecke, auch gesagt, und zwar zu Recht. Es gibt auch noch private Flächen. Auch dort, ich habe es angeführt, gibt es einiges an Wegstrecke zu gehen, denn das ist ein Fünftel der Flächen. Das ist nicht nur ein kleiner Sportplatz, wie Sie es gesagt haben, an Ausnahmen. Das sind 20 Prozent, die fehlen. Wir werden der Sache nicht gerecht, wenn wir das hier heute nicht mit ansprechen, obwohl es ein großer und wichtiger Schritt ist, dieses Gesetz zu verabschieden, in der Hoffnung, dass sich der Senat bei den Flächen, die ihm sowieso schon gehören, auch am Ende an das Gesetz hält, das er sich selbst jetzt gibt, was wir unterstützen. Im Sinne der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten wir uns darauf fokussieren und nicht auf Scheingefechte. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Torsten Schneider (SPD): Das ist ja total spannend!]
Cornelia Seibeld
Für die Erwiderung hat der Kollege Freymark das Wort.
Danny Freymark CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Schwarze! Ich kann Ihnen sicher sagen, mit Lob kann ich gut umgehen. Ich habe aber keines vernommen bei Ihnen, sondern ich habe mir die Ausschussdebatte angeschaut. Ich habe mir Ihren Redebeitrag hier genau angehört. Ich hatte keine vorgefertigte Rede, die ich Ihnen verlesen habe, sondern ich habe genau zugehört. Und ich habe vernommen, Sie stimmen für ein Gesetz, weil Sie selber keines hinbekommen haben. Das kann man selbstkritisch sagen; [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] das ist ein bisschen ausgeblieben. Sie stimmen für ein Gesetz, das Sie eigentlich falsch finden, weil es ja von diesem Senat kommt, den Sie pauschal für unfähig und unqualifiziert halten; wir werden auch bald abgewählt und so weiter. Ich sage Ihnen, diese Stadt kann froh sein, dass Sie nicht in der Verantwortung sind. Sie haben es doch sechseinhalb Jahre nicht gemacht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD)] Sie können sich jetzt hinstellen und sagen: Oh, wir sind diejenigen, die es so gut gemacht hätten. Sie haben es nicht gemacht. Ich sage es Ihnen noch einmal, ob Sie es hören wollen oder nicht, das i-Tüpfelchen ist doch, dass Sie keinen Änderungsantrag haben. Sie wollen Späthsfelde schützen? Womit denn? Was ist denn Ihr konkreter Beitrag? Vermischen Sie doch nicht immer öffentliche und private Flächen. Ich weiß, Sie wollen, dass alles öffentlich ist. Privates darf es am besten gar nicht mehr geben. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Aber in Späthsfelde sind 80 Prozent Privatflächen, 20 Prozent öffentlich. Natürlich ist dieses Gesetz dafür da, dass wir strukturell keine Kleingartenparzellen mehr aufgeben. Aber dass Sie Späthsfelde nutzen wollen, um ein Gesetz de facto zu verhindern oder schlecht zu reden, dafür hat in dieser Stadt keiner mehr Verständnis. Und wir haben es auch nicht. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Julian Schwarze (GRÜNE)] Herr Schwarze! 35 Jahre hatte diese Stadt die Chance und die Zeit, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Sie machen es sich so leicht und sagen im Ausschuss über Dr. Taschner: Na ja, wir brauchen jetzt noch ein paar Wochen, wir wollen vielleicht die Anhörung noch mal auswerten. Das Wortprotokoll liegt nicht vor. Seit fünf Tagen gibt es einen Onlinelink bei YouTube. Soll ich Ihnen den mal rüberschicken, damit Sie wissen, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Taschner, oder was? [Beifall bei der CDU – Beifall von Ülker Radziwill (SPD)] Es ist doch an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall der SPD] Es ist an Tragik nicht zu überbieten, dass Sie die Debatte um Kleingartensicherung nutzen wollen, um diese Koalition, diesen Senat, der gehandelt hat, schlechtzureden. Es ist peinlich. Setzen 6! – Danke. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall der SPD]
Cornelia Seibeld
Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Dr. Efler das Wort.
Dr. Michael Efler LINKE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Lieber Herr Freymark! Und auch liebe Frau Vierecke! Ich verstehe total, dass Sie sich hier heute abfeiern. In dieser Koalition haben Sie auch relativ wenig zu feiern. [Beifall bei der LINKEN] Was ich aber wirklich schon fragwürdig finde, ist, dass Sie beide in Ihren Wortbeiträgen kein einziges Wort zu den vorliegenden Änderungsanträgen meiner Fraktion gesagt haben, die heute auf dem Tisch liegen und die abgestimmt werden. In zehn Minuten Redezeit hätte ich das eigentlich von Ihnen erwartet. Das ist schon ein bisschen schwach. Das tut mir leid. [Sven Rissmann (CDU): Dann können wir jetzt ja aufhören!] Ich will aber auch ganz klar sagen, dass auch für uns heute ein guter Tag ist. Nach einer Dekade von Diskussionen beschließt das Parlament heute das erste Landeskleingartengesetz. Um es gleich vorwegzunehmen, auch die Linksfraktion wird dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber eine Menge Schwächen hat – dazu komme ich auch noch – und dem weitere Schritte folgen müssen. [Zuruf] Wir haben uns schon seit vielen Jahren, das wissen Sie auch ganz genau, für den besseren Schutz von Kleingartenflächen ausgesprochen. Liebend gerne hätten wir auch in der letzten Wahlperiode ein Gesetz beschlossen. Liebe Frau Vierecke, dass dies nicht gelang, lag nicht daran, wie Sie es vorhin dargestellt haben. Ich glaube, der Grund, warum es nicht gelang, der sitzt heute in Ihrer Parlamentsfraktion, um es mal deutlich zu sagen. [Beifall bei der LINKEN] Aber das ist vielleicht jetzt auch nicht mehr so wichtig, und ich will die etwas längere Redezeit auch mal nutzen, um ein wenig in die Geschichte des Kleingartenwesens abzutauchen. Das ist auch durchaus eng verbunden mit der Geschichte der Arbeiterbewegung. Anscheinend finden wir beide das auch spannend. Kleingärten sind in der Tat ein Kind der Industrialisierung. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter lebten damals in engen Mietkasernen unter Mangelernährung und Armut. Um diese Not zu lindern, wurden sogenannte Arbeiter- und Armengärten angelegt, die später dann Schrebergärten hießen, benannt nach dem Leipziger Arzt Moritz Schreber. Auch während der Weltkriege und in den Nachkriegsjahren dienten Kleingärten sehr stark der Ernährungssicherung. Bis hin zur Tierhaltung war das eine extrem wichtige Funktion. Auch sehr interessant: Nach dem Zweiten Weltkrieg, als ein Drittel aller Berliner Wohnungen zerstört oder beschädigt war, haben Kleingärten eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Wohnungsnot gespielt. Es war zwar nicht legal, aber es wurde geduldet. Warum sage ich das? – Kleingärten haben also immer eine wichtige soziale, teilweise eine existenzielle Rolle für die Berlinerinnen und Berliner erfüllt. Das gilt auch heute noch. Es tut einfach gut, in dieser stressigen und wachsenden Stadt mal herunterkommen zu können. Aber es geht nicht ums Wohlbefinden; es geht auch um die Gesundheit. Der Aufenthalt in einer lärmreduzierten grünen Umgebung fördert erwiesenermaßen die Gesundheit. Das hilft vor allem ärmeren Menschen, denn diese haben meistens weniger Zugang zu Grünflächen und leben eher an lauten Hauptverkehrsstraßen. Das ist für uns einer der Hauptgründe, warum uns der Schutz von Kleingärten so wichtig ist. [Beifall bei der LINKEN] Womöglich bekommen Kleingärten aufgrund der Klimakrise in Zukunft auch wieder eine existentielle Bedeutung. Nun aber zurück zum Gesetz! Ja, es ist ein Fortschritt, aber es ist nicht alles Gold, was glänzt. Die Ausnahmeregelungen sind ziemlich interpretationsoffen. Wir konnten bei den Ausschussberatungen nicht zweifelsfrei klären, ob zum Beispiel Späthsfelde jetzt wirklich geschützt wird oder nicht; hundertprozentig sicher konnten Sie das nicht sagen. Es reicht ein einfaches öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung aus, um Kleingartenflächen eben doch zu bebauen. Diese andere Nutzung wird unter anderem als Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum definiert, und für Herrn Gaebler dient ja alles Mögliche der Schaffung bezahlbaren Wohnraums; [Torsten Schneider (SPD): Sie wollen gar keine Wohnungen!] ob es nun einige Sozialwohnungen in ansonsten sündhaft teuren Wolkenkratzern sind oder auch der Bau von Eigentumswohnungen. Genau deswegen haben wir noch mal Änderungsanträge gestellt. Wir wollen aus dem „öffentlichen Interesse“ ein „überragendes öffentliches Interesse“ machen. Das gibt es in einer Reihe von Gesetzen in mehreren Rechtsgebieten, zum Beispiel im Energierecht oder im Eisenbahnrecht, und es ist absolut üblich. Damit legen wir die Messlatte für einen Eingriff höher. Wenn Ihnen, liebe Koalition, die Kleingärten wirklich so wichtig sind, dann können Sie dem Änderungsantrag bedenkenlos zustimmen! [Beifall bei der LINKEN] Dann schlagen wir vor, nicht einfach nur von der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu sprechen, sondern ganz konkret von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum, wie wir es bei der kooperativen Baulandentwicklung kennen. Nur dann ist gewährleistet, dass das Antasten von Kleingartenflächen wirklich der sozialen Wohnraumversorgung dient. Wir wollen dann auch noch den bisherigen Kleingartenentwicklungsplan zu einem Stadtentwicklungsplan Kleingärten aufwerten. Auch dadurch schaffen wir mehr Verbindlichkeit in der Planung. Auch das ist juristisch völlig unbedenklich, und auch hier können Sie gerne zustimmen. [Beifall bei der LINKEN] Was weiterhin eine offene Flanke bleibt – auch das ist schon angesprochen worden – , ist der Schutz der privaten Kleingartenflächen; 20 Prozent immerhin. Sie führen dafür vor allem juristische Gründe an, aber erstaunlicherweise sind wir uns ja doch relativ einig: Der Weg, um auch die privaten Kleingartenflächen zu sichern, geht über die planerische Sicherung. Das ist das, was wir immer als den richtigen Weg gesehen haben. Dafür wollen wir die Instrumente der Bauleitplanung nutzen. Wir wollen den Flächennutzungsplan ändern und Bebauungspläne ändern oder aufstellen. Das ist genau der Weg, über den die Stadt Frankfurt 93 Prozent ihrer Kleingartenflächen gesichert hat. Das wird eine große Aufgabe in den nächsten Jahren, aber wenn wir wirklich einen umfassenden Schutz von Kleingärten wollen, dann müssen wir diesen Weg voranschreiten. Die Linke wird an diesem Thema jedenfalls konsequent dranbleiben und das auch von Ihnen einfordern. [Beifall bei der LINKEN] Ich will noch einen Punkt, der über das Gesetz hinausgeht, ansprechen. Ein Problem für unsere Stadtentwicklungspolitik nicht nur bei Kleingärten ist doch, dass viele Flächen nicht mehr dem Land Berlin gehören. Das ist auch das Ergebnis einer jahrzehntelang verfehlten Grundstücks- und Bodenpolitik. Unter Rot-Rot-Grün haben wir zumindest angefangen, daran etwas zu ändern. Auch diese Koalition – um Sie jetzt noch mal zu loben – scheint das Problem erkannt zu haben, denn im Gesetzentwurf findet sich ein Veräußerungsverbot für Kleingartenflächen. Das unterstützen wir voll und ganz, aber es muss perspektivisch ja andersherum gehen; Herr Schwarze hat das auch schon angesprochen. Das heißt, wir müssen den öffentlichen Bestand an Boden nicht nur halten, sondern ihn vermehren, unter demokratische Kontrolle stellen und kooperativ und gemeinwohlorientiert entwickeln. Das ist für uns eine wirkliche Bodenpolitik, die eine Schlüsselrolle spielen kann für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung – eines der ganz großen Themen, glaube ich, für die nächste Legislaturperiode. Jetzt haben wir es aber fast geschafft! Wir werden gleich wahrscheinlich noch eine nölige Rede von Herrn Laatsch von der AfD hören, das werden wir wohl auch überleben, und dann kann abgestimmt werden, und ja, auch ein wenig gefeiert. Auch wir freuen uns, das will ich noch mal sagen, darüber, dass heute eine gesetzliche Sicherung zumindest der landeseigenen Kleingartenflächen erfolgt. Ich freue mich für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, dass sie jetzt hier über mehr Sicherheit verfügen. Ich bedanke mich auch beim Landesverband der Gartenfreunde, dass sie das hier mit auf den Weg gebracht haben. Seien Sie gewiss: Für die weiteren Schritte, die diesem Gesetz in den nächsten Jahren noch folgen müssen, haben Sie die Linke an Ihrer Seite! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD) und Oda Hassepaß (GRÜNE)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für eine Zwischenbemerkung der Kollege Dr. Altuğ das Wort. [Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN: Oh! – Zuruf von der LINKEN: Oh Gott!] Dr. Turgut Altuğ (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an die Koalitionsfraktionen, an die beteiligten Senatsverwaltungen und nicht zuletzt an die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner für das einmalige Gesetz zur Sicherung der Kleingärten! Seit meinem Einzug in dieses Parlament setze ich mich konsequent für die rechtlich einwandfreie Sicherung der Berliner Kleingärten ein, und anders als andere bin ich dabei bei meiner Position geblieben. Meine Forderungen waren und sind klar: rechtliche Verlässlichkeit und Einbindung in die Kieze. [Anne Helm (LINKE): Das ist doch keine Zwischenintervention! – Katina Schubert (LINKE): Wo bleibt der Bezug auf Herrn Eflers Rede? – Zuruf von links: Das ist einfach eine zweite Rede!] Beim Wie war ich stets offen, nur rechtssicher muss es sein. Also – –
Cornelia Seibeld
Herr Kollege! Die Zwischenbemerkung müsste sich in der Tat auf den Beitrag des Kollegen Dr. Efler beziehen! Dr. Turgut Altuğ (SPD): Ja, dazu komm ich gerade, Frau Präsidentin! [Lachen bei der AfD] Der Kollege von der Linken, Herr Dr. Efler, hat das vorhin angesprochen, und Späthsfelde wurde von dem Kollegen von den Grünen angesprochen. Die Planungen für Späthsfelde, Sie wissen das, gibt es seit über 25 Jahren, und Sie waren auch mit dabei in der Regierung, sechseinhalb Jahre. Da haben Sie auch nichts dazu gesagt, wenn es um Kleingartensicherung geht, auch in Späthsfelde. Das sollten Sie sich bitte auch selbstkritisch anmerken lassen. Das haben Sie nicht getan. [Beifall bei der SPD – Beifall von Danny Freymark (CDU) und Dr. Timur Husein (CDU)] Herr Kollege von den Linken, Herr Dr. Efler, Sie reden von einem Änderungsantrag. Sie haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, [Zurufe von Anne Helm (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE): Beides!] der gegen das Grundgesetz verstößt, das bestätigt ein Rechtsgutachten. Sie sagen, dass wir hier nur 80 Prozent absichern würden und das zu wenig sei und so weiter. Sagen Sie, was haben Ihre Senatorinnen und Senatoren, die für Stadtentwicklung zuständig waren – sechseinhalb Jahre! – , bitte schön für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner getan? – Nichts! Sie waren davor zehn Jahre in der Regierungsverantwortung, 2001 bis 2011. Da haben Sie auch kaum etwas für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner getan. Jetzt tun Sie so, als ob diese Koalition nichts erreicht hätte und als ob das eine Kleinigkeit wäre. Das ist es nicht! Diese Koalition schützt 80 Prozent der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und vergisst auch nicht, dass man die restlichen 20 Prozent schützen möchte. – Danke schön! [Beifall bei der SPD und der CDU]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat zur Erwiderung der Kollege Dr. Efler das Wort.
Dr. Michael Efler LINKE
Herr Dr. Altuğ! Es ist ja immer dieselbe alte Leier bei Ihnen, wer früher regiert hat und wer früher in der Regierungsverantwortung war und so weiter. Ich kann mich sehr gut an die Debatten erinnern, die wir unter Rot-Rot-Grün hatten, auch zu Kleingartengesetzentwürfen, und wer dann daran beteiligt war und wer bestimmte Sachen verhindert hat und auf die lange Bank geschoben hat. Ich glaube aber, das ist am heutigen Tag nicht wirklich relevant. Wir müssen heute wirklich sehen – und das habe ich auch deutlich gesagt – , dass dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Deswegen werden wir ihm zustimmen. Wir können aber auch nicht so tun, als wären damit alle Probleme gelöst. Das ist einfach nicht ehrlich, das ist einfach nicht redlich. Wir werden in der Praxis Probleme erleben. Und dann, glaube ich, befürchte ich, werden diese Ausnahmeregelungen, die Sie hier heute mit Ihrer Mehrheit beschließen werden, hart getestet werden. Wenn wir nicht in der Zukunft auch Flächen zurückkaufen und wenn wir nicht B-Pläne beschließen, dann werden wir eben bei den privaten Kleingärten keinen großen Fortschritt erzielen. Das war im Wesentlichen das, was ich gesagt habe, und vielleicht können wir uns darauf verständigen. Heute ist trotzdem ein guter Tag, und ich freue mich trotzdem für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Anne Helm (LINKE): Das war aber sehr nett von dir!]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für die AfD-Fraktion zunächst der Abgeordnete Laatsch das Wort.
Harald Laatsch AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und vor allen Dingen, liebe Kleingärtner hier im Haus! Wir haben jetzt – – [Torsten Schneider (SPD): Jetzt stimmen Sie auch noch zu!] – Haben Sie was zu sagen? Drücken Sie auf das Knöpfchen, dann antworte ich! – Wir haben jetzt viel gehört hier in diesem Haus über alle möglichen Dinge, zum Beispiel wie schön das Kleingärtnern ist, wie lieb Herr Freymark alle seine Parteikollegen hat und so weiter. [Danny Freymark (CDU): Das stimmt! – Heiterkeit bei der CDU] Was wir nicht gehört haben – kein Wort darüber gehört haben! – , ist, was der Pferdefuß in diesem Gesetz ist. Denn wir reden heute nicht über das Anzüchten von Pflanzen, wir reden heute über das Problem, das Ihr Gesetz hier auf den Tag bringt. [Beifall bei der AfD] Man sollte meinen, dass der Schutz der Kleingärten jedem Berliner und damit auch jedem verantwortungsvollen Politiker ein Anliegen ist. Nach dem, was die Koalition in einer dreijährigen Brutphase hier vorgelegt hat, ist das offensichtlich nicht so. Es ist für jedermann erkennbar, dass die Koalition im Wahljahr ein Placebogesetz zum Stimmenfang vorlegt. Die Wahrheit ist, Sie schützen die Kleingärten nicht, Sie sehen die Kleingärten als Verfügungsmasse. Bemerkenswert ist, dass Sie Ihr eigenes Gesetz auf der Zielgeraden noch einmal ändern. Warum eigentlich? Noch vor Kurzem haben Sie uns vorgeschwärmt – das ist, glaube ich, keine zwei Wochen oder so her – , wie grandios dieser Dreizeiler doch geworden ist. Und jetzt sehen Sie bereits Änderungsbedarf. Wie kommt das, Herr Freymark? Was ist Ihr Problem hier? – Schauen wir uns Ihren Änderungsantrag an. Was fällt auf? – Sie wickeln Ihr Vorhaben in moralisierend aufgeladene, aber völlig unbestimmte Begriffe, so wie es hier heute Morgen auch am Pult zu bewundern war. Unbestimmte Begriffe gehören nicht in ein Gesetz, weil unbestimmte Begriffe Willkür Tür und Tor öffnen. Genau das wollen Sie so! [Beifall bei der AfD] Sie wollen willkürlich über Wohl und Weh der Kleingärten verfügen können, und deshalb schmieren Sie noch ein bisschen Moralschmalz über Ihr Gesetz, um die wahren Pläne zu verdunkeln. Genug der Theorie, kommen wir zur Praxis. Folgende Begründung für die Vernichtung von Kleingärten haben Sie eingefügt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „ Als öffentliches Interesse an anderen Nutzungen […] gilt die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Hierzu zählt auch, an diesen Flächen gelegene Infrastruktur, die den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dient. “ Was sind breite Schichten? Sind das Milliardärsvillen oder Asylunterkünfte? Was ist bezahlbarer Wohnraum, 5 Euro oder 20 Euro? Mit bezahlbarem Wohnraum könnten Sie alles in dieser Stadt plattmachen, jeden Park, jedes Bürogebäude, denn wer wollte sich in dieser Stadt gegen bezahlbaren Wohnraum stellen? [Beifall bei der AfD] Und das, ohne dass dieser Begriff je in eine Zahl gegossen wäre. Niemand weiß: Was ist eigentlich bezahlbarer Wohnraum? Wie beziffert der sich eigentlich? Da höre ich doch schon das Moralgeheul der Linken und der Grünen, die sich als Retter gerieren, obwohl sie das bezahlbare Berlin unter Rot-Grün-Rot zwischen 2016 und 2021vernichtet haben. Was die Angelegenheiten örtlicher Gemeinschaften – – Solche Gummiparagrafen sind Kennzeichen totalitärer Gesetzgebung, die sich für jede kleine oder große Schweinerei ein Hintertürchen ins Gesetz schreibt. Für mich ist das Blendwerk, moralisierend. Wir haben von Frau Vierecke ihre Liebhaberei gehört, und sie hat behauptet, Sie schützen jetzt Kleingärten. Sie haben aber nicht gesagt, wie Sie das machen – aufgeladener Schmuckraum für ein Placebogesetz, und am Ende ist der Kleingarten planiert, aus welchem Grund auch immer! Nein, dieses Spiel spielen wir nicht mit. Wer Kleingärten schützen will, hat dazu die Lösung, dem Antrag der AfD zuzustimmen, der seit 2021 vorliegt [Beifall bei der AfD] und 2022 erneuert wurde, den die Medien seit 2021 – Morgenpost, Tagesspiegel, rbb, alle drei – komplett verschwiegen haben. Dafür gibt es Gründe, denn er ist durchgreifend: nix mit Ausrede, nix mit Pferdefuß. Denn dann bekommen Sie keinen Verfassungskonflikt, keine Hintertüren, keine Parlamentsbefassung, die am Ende die Regierungsmehrheit planiert, keine Ausnahmen, keinen Scheinschutz, kein Placebo, kein Täuschen der Berliner Kleingärtner, nur um Stimmen im Wahljahr abzugreifen! Dafür haben Sie drei Jahre gebraucht. Sie wussten ja, dass 2026 gewählt wird. Deshalb bleibt für den Schutz der Berliner Kleingärten nur eine Lösung: Stimmen Sie dem Antrag der AfD zu, und jetzt erklärt Ihnen mein Kollege Alexander Bertram, warum das schön und wichtig ist. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
Cornelia Seibeld
Für die AfD-Fraktion hat als zweiter Redner der Abgeordnete Bertram das Wort. – Bitte schön!
Alexander Bertram AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegen! Wir haben es jetzt gerade schon ein paar Mal gehört. Die Kleingärten in Berlin sind ein echtes Juwel unserer Stadt, und man kann den Wert unserer Kleingärten gar nicht hoch genug einschätzen. Daher ist jede Anlage, die in den zurückliegenden Jahrzehnten, muss man wirklich sagen, der verfehlten Stadtentwicklungspolitik des Senats zum Opfer gefallen ist, auch eine echte Schande für unsere Stadt. [Beifall bei der AfD] Frau Kollegin Vierecke! Sie haben die Kleingärten erwähnt, die in den zurückliegenden Jahrzehnten weggefallen sind, und ich muss Ihnen sagen: Ihre Partei, die SPD, hat in diesen Jahrzehnte die Verantwortung in dieser Stadt gehabt und ist mitschuldig daran, dass diese Kleingärten weggekommen sind. [Beifall bei der AfD] Bei einer Sache kann man sich sicher sein, egal ob in den Bezirksämtern oder im Senat: Wenn irgendwo Kleingärten verschwinden, hat die SPD ihre Finger mit im Spiel. Die Kleingärten sind dabei nicht nur ein zentraler Baustein unserer Stadtnatur, sondern haben auch eine enorme soziale Komponente, sind Teil der Selbstversorgung der Bürger unserer Stadt und ein echtes deutsches und Berliner Kulturgut. All diese Aspekte muss man betrachten, und daher wäre es auch falsch, eine verengte Debatte einzig und allein über Biodiversität und Planungsrecht zu führen. Gerade bei diesem für unsere Stadt so zentralen Identifikationspunkt muss man diese Debatte auch deutlich weiter fassen, denn für viele Familien, für viele Kleingärtner, ist die eigene Parzelle eben eine hochemotionale Sache. Es ist ganz sicher keine Bagatelle, über die man spricht, wenn eine Kleingartenanlage einem Gewerbegebiet oder einem Wohngebiet weichen muss. Darum ist es unabdingbar, dass wir unsere Kleingärten umfassend und dauerhaft schützen. Da darf es auch keine Kompromisse geben. [Beifall bei der AfD] Ich muss Ihnen auch sagen: Ich habe mich wirklich gefreut, als der Senat damals, einige Jahre nach unserem eigenen Entwurf, angekündigt hat, dass jetzt eine Vorlage, ein Gesetzesentwurf kommt. Denn ein Gesetz zum Schutz unserer Kleingärten, das ist absolut richtig, ist längst überfällig. Allerdings gibt es bei Ihrem Gesetzesentwurf ein ganz zentrales Problem, und da schließe ich mich dem Kollegen Laatsch vollumfänglich an: Dieses Gesetz bietet eben keinen ausreichenden Schutz für unsere Kleingärten. Dieses Gesetz bietet auch keinen ausreichenden Schutz für unsere Stadtnatur, sondern streut den Kleingärtnern leider nur Sand in die Augen. [Beifall bei der AfD] Ich möchte das noch mal an einem ganz zentralen Punkt festmachen, und zwar der ganzen Thematik Ersatzflächen, denn ein ganz großer Teil Ihres Gesetzes dreht sich um die Bereitstellung von Ersatzflächen. Dieser ganze Abschnitt ergibt aber im Grunde, wenn man tiefer einsteigt, überhaupt keinen Sinn, denn wenn in unmittelbarer Nähe der Kleingartenanlage eine Ersatzfläche in gleicher Größe zur Verfügung gestellt werden soll, dann könnte man doch auch einfach versuchen, auf dieser Ersatzfläche, wenn sie denn da ist, das Bauprojekt umzusetzen. [Beifall bei der AfD] Das wäre im Sinne der biologischen Wertigkeit der Anlage auch besser, denn die könnte man dann bewahren. Eine neu angelegte Anlage wird logischerweise viele Jahre brauchen, um auch nur annähernd wieder im Sinne des Naturschutzes diesen Status der wegfallenden Kleingartenanlage zu erreichen. Wenn man aber tiefer einsteigt, dann stößt man sehr schnell darauf, woher diese Logiklücke kommt. Sie wissen bereits jetzt schon, dass diese Ersatzflächen in Berlin gar nicht existieren und gar nicht vorhanden sind. Darum haben auch die Bezirke in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetz geschrieben, es sei, Zitat, schwierig bis unmöglich, genau diese Ersatzflächen in der Nähe zu schaffen. Das werden wir übrigens auch in Späthsfelde sehen, denn diese Ersatzflächen gibt es dort in der unmittelbaren Nähe einfach nicht. Da bin ich mal gespannt, wo diese Ersatzflächen dann entstehen sollen. Aber der Senat hat ja darauf geantwortet, und da lässt er regelrecht die Hosen runter, denn er antwortet auf die Bedenken der Bezirke sinngemäß: ist doch nur eine Sollbestimmung, und natürlich kann davon auch abgewichen werden. [Beifall bei der AfD] Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass diese Ausnahme zur Regel werden wird, denn wo wollen Sie diese Flächen denn in der Größenordnung in der Nähe der wegfallenden Kleingartenanlagen herzaubern, wenn es sie da gar nicht gibt? Dieses Gesetz ist letztlich ein Taschenspielertrick, und die Leidtragenden werden die Kleingärtner, die Stadtnatur und damit auch alle Menschen in unserer Stadt sein. [Beifall bei der AfD] Ich finde es gut, dass Sie den Parlamentsvorbehalt reingeschrieben haben, lieber Herr Kollege Freymark. Das gibt uns auch die Gelegenheit, hier wirklich über jede Kleingartenanlage ausführlich zu diskutieren. Ich kündige Ihnen jetzt schon an: Das werden wir als AfD-Fraktion auch machen, denn wir werden hier im Parlament für jede Kleingartenanlage, die weichen muss, erbitterten Widerstand leisten. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
Cornelia Seibeld
Dann darf ich, bevor ich Frau Senatorin Bonde das Wort gebe, herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Berliner Justizvollzug begrüßen. Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihre Arbeit! [Allgemeiner Beifall] Für den Senat spricht nun die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. – Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde!
Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Heute wären gerne viel mehr Kleingärtnerinnen und Kleingärtner hier gewesen, aber leider war die Möglichkeit nicht mehr gegeben. Insofern denke ich, dass Sie uns aus der Ferne zuschauen, und ich grüße Sie ganz herzlich! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich heute mit einem Satz beginnen, der aus einem alten chinesischen Sprichwort stammt und der in seiner Schlichtheit eine große Wahrheit enthält: Willst du für immer glücklich sein, werde Gärtner. – Ich erlaube mir, für die vielen glücklichen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in dieser Stadt zu sprechen. Für sie ist das, was heute auf der Tagesordnung steht, mehr als ein Gesetz. Es ist die Einlösung eines Versprechens. Wir haben versprochen, und wir lösen heute ein. Berlin ist eine der am schnellsten wachsenden Metropolen Europas. Der Druck auf Flächen, auf Raum, auf Grün ist enorm. Umso bedeutsamer ist es, dass wir heute gemeinsam ein Zeichen setzen. Wir schützen, was Menschen in dieser Stadt Erholung, Gemeinschaft und ein Stück Natur bedeutet. Mit dem Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlins, dem Kleingartenflächensicherungsgesetz, setzen wir ein klares und dauerhaftes Bekenntnis zum Erhalt unserer Kleingärten. Berlin ist einmalig. Keine Metropole weltweit verfügt über eine vergleichbar hohe Zahl privat nutzbarer Kleingärten im direkten Einzugsbereich der Innenstadt. Fast 57 000 der rund 70 500 Berliner Kleingärten liegen auf landeseigenen Grundstücken. Das entspricht einer Fläche von mehr 2 300 Hektar mitten in unserer Stadt. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis einer langen Berliner Tradition, die wir heute fortschreiben. Kleingärten sind keine Relikte der Vergangenheit, sie sind lebendige Orte des städtischen Lebens. Sie bieten Erholung, stärken den sozialen Zusammenhalt und sind als grüne Lungen unserer Stadt ein unverzichtbarer Bestandteil des Berliner Freiraumverbunds. Ich füge hinzu: Für Biotop und Artenschutz, für den Naturhaushalt und für das Stadtklima leisten Sie einen Beitrag, den ich als Umweltsenatorin nicht hoch genug schätzen kann. In Zeiten des Klimawandels sind diese Grünflächen kein Luxus, sie sind Notwendigkeit. Insofern möchte ich den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern an dieser Stelle ganz besonders danken. Ich möchte Ihnen danken für den Erhalt und die Unterhaltung, für die Stiftung von Gesellschaft, für gelebtes Miteinander, für Nachbarschaft. Ich möchte an dieser Stelle dem Präsidenten der Gartenfreunde, Gert Schoppa, der in den letzten Wochen leider erkrankt war und auch an der Ausschusssitzung nicht teilnehmen konnte, meine besten Genesungswünsche ausrichten, und ich möchte ihm für seinen Einsatz für seine Kleingärtnerinnen und Kleingärtner danken. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Wir haben in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 klar festgeschrieben, dass die Kleingärten durch ein Flächensicherungsgesetz gesichert werden. Heute lösen wir dieses Versprechen ein. Das Gesetz, das wir heute beschließen, schafft erstmals verbindliche Strukturen. Eine Inanspruchnahme landeseigener Kleingartenflächen ist künftig nur noch mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses und ausschließlich in eng definierten Ausnahmetatbeständen möglich: für bezahlbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur oder Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dienende Infrastruktur. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Selbst dann gilt: Gleich große Ersatzflächen müssen im Einzugsbereich bereitgestellt werden. [Zuruf von der AfD: Die es gar nicht gibt!] Berlin verpflichtet sich damit selbst – nicht, um ein Bundesgesetz umzusetzen, nicht aufgrund europäischer Vorschriften, sondern aus eigener Überzeugung und Verantwortung gegenüber den Menschen dieser Stadt. Das ist Berliner Landespolitik in ihrer besten Form. [Beifall bei der CDU] Vorhergehende Regierungen haben es versucht, aber es ist bei dem Versuch geblieben, denn es ist nie ein solches Gesetz beschlossen worden. Wir, die SPD und die CDU, sorgen heute dafür, dass dieses Gesetz beschlossen werden kann. Ich möchte an dieser Stelle insofern auch den Fraktionen danken. Ich möchte Linda Vierecke, Dr. Turgut Altuğ , Danny Freymark, den Fraktionsvorsitzenden und allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, danken. Ich möchte Christian Gaebler danken – wir haben zusammengesessen und selbst auch formuliert – , und natürlich den Verwaltungen, insbesondere meiner Verwaltung. Sie hat viel gearbeitet, und es ist für sie nicht nur ein Tag des Dankes, sondern auch ein Glücksmoment, ein Tag des Glücks, denn es ist das Baby der Verwaltung und von uns allen, auch der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Dank gilt den Fraktionen, denn der Änderungsantrag von CDU und SPD, der am 19. Februar 2026 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschlossen wurde, hat den Schutz der Kleingartenflächen noch einmal gestärkt. Statt allgemeiner Infrastruktur kann künftig nur noch solche Infrastruktur als Ausnahmetatbestand herangezogen werden, die einen unmittelbaren Bezug zu bezahlbarem Wohnraum oder sozialer Infrastruktur aufweist. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Das ist ja fast alles!] Das ist kein Kompromiss auf Kosten der Kleingärten, das ist ein Schutz für sie. Dafür danke ich nochmals ausdrücklich den beiden Fraktionen und dem Ausschuss. Kleingärten sind in Berlin kein Privileg weniger, sondern Teil des städtischen Lebens vieler. Es sind Orte, wo Nachbarinnen und Nachbarn sich kennenlernen, wo Kinder erleben, wie Tomaten wachsen, wo Rentnerinnen und Rentner ihren Alltag gestalten, wo Menschen aus aller Welt gemeinsam Erde umgraben. Das ist gelebte Stadtgesellschaft, das ist Integration, das ist Demokratie von unten. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Deshalb freue ich mich, dass wir heute diesen Ort schützen. Wer einen Garten hat, lebt schon im Paradies, sagt ein bekannter Spruch. Wir sorgen dafür, dass dieses Paradies für die Berlinerinnen und Berliner dauerhaft erhalten bleibt. In diesem Sinne danke ich Ihnen ganz herzlich und beglückwünsche alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu dem heutigen Tag. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Cornelia Seibeld
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zu den Abstimmungen in der Reihenfolge der Tagesordnung. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion – Kleingartenflächensicherungsgesetz Berlin – Kleingartenkultur und Erholungsraum erhalten! – auf Drucksache 19/0543 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2900 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung zweier fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke – Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlin – auf Drucksache 19/2473 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2993 mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion der AfD-Fraktion sowie eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage des Senats – Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin – auf Drucksache 19/2822 erfolgt zunächst eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2822-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage – Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen – auf Drucksache 19/2822 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2994 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. [Anhaltender Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied des Hauses zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU-Fraktion beginnt der Kollege Bocian. – Bitte schön!
Lars Bocian CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Ist das in den Richtlinien der Regierungspolitik stehende Ziel, dass alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende dieser Legislaturperiode mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden sollen, noch zu schaffen?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär Kühne, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bocian! Natürlich bearbeiten wir alle Vorhaben in den Richtlinien der Regierungspolitik mit äußerstem Hochdruck. Insofern darf ich mitteilen, dass wir dieses Projekt vorfristig abschließen werden. [Marcel Hopp (SPD): Sehr schön!] Das ist das sogenannte BWAS-Projekt, Breitband- und WLAN-Ausbau der Berliner Schulen. Wir werden morgen an dem Schulstandort der Ernst-Haeckel-Schule, einer ISS, in Marzahn-Hellersdorf in Anwesenheit der CDO, des Vorstands des ITDZ, des zuständigen Schulstadtrats und der Schulleitung feierlich begehen, dass wir die letzte allgemeinbildende Schule an das Glasfasernetz anschließen können. Das Ganze war ein sehr umfangreiches Projekt. Über 700 öffentliche Berliner Schulen werden damit an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Der Rahmenvertrag wäre noch bis zum Sommer dieses Jahres gelaufen; wir sind vorfristig fertig. Wir haben – das darf ich an der Stelle auch erwähnen – das Budget nicht überschritten. Wir sind etwas unter dem Budget geblieben, insofern ein erfolgreicher Abschluss dieses Projekts. – Danke! [Beifall bei der CDU]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!
Lars Bocian CDU
Dann frage ich doch gleich mal: Was bedeutet das für die Bildungsqualität an unseren Berliner Schulen?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herzlichen Dank für diese Nachfrage, denn sie erlaubt mir, noch einmal zu unterstreichen, dass die baulichen Voraussetzungen kein Selbstzweck sind. In der Tat ist das ein weiterer Baustein, der zentral auf unsere Bildungsqualitätsstrategie einzahlt. Das erlaubt es, moderne pädagogische Konzepte flächendeckend in allen unseren Berliner Schulen umzusetzen. Sie wissen, dass unter dem Dach unseres Schulportals immer weitere digitale Bildungsmedien eingestellt werden. Wir wollen im Rahmen der Bildungsqualitätsstrategie auch die Lernstandsdiagnostik ausbauen. Da sind wir bei den großen Themen wie dem KI-Einsatz. Wir werden hier auch flächendeckend die selbst entwickelte Lösung der Bundesländer zur KI ausrollen. Das alles zahlt auf die Bildungsqualität ein. Es ist aber nur möglich, wenn wir auch die äußeren Rahmenbedingungen, in diesem Fall einen leistungsfähigen Internetanschluss – wir reden hier über 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch – , an allen Standorten zur Verfügung haben, damit die digitalen Bildungsmedien in den Klassenräumen in Präsenz, aber auch bei Onlineformaten genutzt werden können. – Herzlichen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Förster. – Bitte schön!
Christopher Förster CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Können Sie uns noch sagen, welche Herausforderungen mit dem Projekt verbunden waren?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Tat war das kein kleines, einfaches Projekt dahin gehend, dass es auch um die Koordination aller zwölf Schulträger ging. Auch wir selbst als Senatsverwaltung sind Schulträger; auch unsere berufsbildenden, zentral verwalteten Schulen sind an das Glasfasernetz angeschlossen. Wir haben hier sehr eng mit dem ITDZ erfolgreich zusammenarbeitet. Die Rahmenverträge sind über das ITDZ ausgeschrieben und konnten daraus von den Schulträgern abgerufen werden. Die große Herausforderung war die Koordination. Wir haben hier nicht – dabei haben wir schon ein bisschen den Geist der Verwaltungsreform vorweggenommen – im Silodenken verharrt und nur auf den Zuständigkeiten beharrt, nein, hier haben alle an einem Strang, in eine Richtung gezogen. Wir haben im Vorfeld alle Stakeholder des Projekts – Bezirke, ITDZ, uns als Senatsverwaltung – zusammengezogen und ein Projektmanagement aufgebaut. Ich darf daran erinnern: 2021 wurden wir vom Rechnungshof für diese Projektstruktur gelobt. Das hat sich am Ende ausgezahlt, und wir haben daraus Erfahrungen ziehen können. Es wird weitergehen: Digitalpakt 2.0 – insofern eine erfolgreiche Struktur, die wir fortsetzen werden. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann geht die nächste Frage an die SPD-Fraktion, und dort an den Kollegen Hopp. – Bitte schön!
Marcel Hopp SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vor dem Hintergrund der Kritik an der fehlenden Vortestung im vergangenen Jahr frage ich den Senat: Aus welchen Gründen hat der Senat auch bei dem diesjährigen Durchlauf des Probeunterrichts zum Übergang auf das Gymnasium auf eine vorherige Erprobung der Testaufgaben mit Schülerinnen und Schülern verzichtet?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter Hopp! Wir haben schon mehrfach erklärt, dass auch der Probeunterricht in diesem Jahr von sehr qualifizierten Lehrkräften vorbereitet wurde. Insofern haben wir das sehr gut vorbereitet, so, wie im letzten Jahr. Ich weiß, dass es immer wieder diese Hinweise gibt, es liefe in Brandenburg anders. Wir haben uns dort noch einmal kundig gemacht. – Nein, auch in Brandenburg gibt es hierbei keine Pilotierung mit einer ausgewählten Schülergruppe im Vorfeld. Auch dort wird es von kompetenten Lehrkräften vorbereitet. So haben wir das hier in Berlin auch gemacht. Wir haben uns an dem Niveau, das an den Gymnasien erwartet wird, orientiert und die Fragen entsprechend leistungsgerecht konzipiert. Ich darf bei der Gelegenheit sagen, dass am letzten Freitag alles störungsfrei abgelaufen ist, sodass es zu keinen Auffälligkeiten im Rahmen der Durchführung des Probeunterrichts gekommen ist. – Herzlichen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Hopp. – Bitte schön!
Marcel Hopp SPD
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hätte dazu trotzdem die Nachfrage: Wie kann der Senat ohne die vorangegangene Vortestung gewährleisten, dass die Aufgaben zum Probeunterricht den Gütekriterien von Tests entsprechen, was auch unsere Aufgabe ist, diese gewährleisten zu können, auch in der Frage der Akzeptanz den Eltern gegenüber, vor dem Hintergrund, dass nicht einmal 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr den Probeunterricht bestanden haben?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu dem zweiten Aspekt: Dass im letzten Jahr 2,6 Prozent – 52 Schülerinnen und Schüler – bestanden haben, bestärkt uns genau in der Auffassung, die hinter dem Gedanken lag, den Probeunterricht einzuführen: Die Gymnasialempfehlungen, die an den Grundschulen in Berlin erteilt werden, sind genau der richtige Orientierungsmaßstab, um den Übergang auf das Gymnasium zu gewährleisten. Insofern ist das für uns kein Kriterium, das dagegenspricht. Zu dem ersten Aspekt – ich kann das nur noch einmal unterstreichen – : Die Aufgaben im Probeunterricht sind von kompetenten Grundschullehrkräften konzipiert worden, zusammen mit Gymnasiallehrkräften, genau abgestimmt auf die Anforderungen, die dann am Gymnasium erwartet werden. Das ist für uns der Maßstab, das Niveau bei den Probeaufgaben abzurufen, das man braucht, um erfolgreich das Gymnasium bestehen zu können. – Herzlichen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!
Louis Krüger GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Ausführungen! Ich frage: Was tun Sie, um die Sekundarschulen zu entlasten, die durch den Probeunterricht absehbar mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen, wenn Sie zum Beispiel, wie in Charlottenburg-Wilmersdorf, die Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarschule verhindern wollen? Welche anderen Maßnahmen würden Sie ergreifen, um die Sekundarschulen zu entlasten?
Cornelia Seibeld
Herr Staatssekretär, bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann an der Stelle gern wiederholen, dass wir das schulfachliche Defizit noch in allen Schularten haben, sowohl im Gymnasialbereich – dort fehlen uns berlinweit auch noch über 4 000 Schulplätze – als auch im ISS-Bereich. Ich möchte darauf hinweisen: Wir werden ja jetzt erst den Anmeldezeitraum ab nächster Woche haben, sodass wir danach dann erst anhand der Anmeldezahlen genau sehen werden, wie sich das entsprechend aufteilt. Ich will aber noch mal sagen: Wir haben im letzten Übergangsverfahren 25 Prozent Schülerinnen und Schüler gehabt, die eine Gymnasialempfehlung hatten, sich dann aber für eine ISS entschieden haben. Wir werden nach dem Anmeldezeitraum sehen, wie sich das in diesem Jahr entwickelt. Für dieses Übergangsverfahren gibt es auch noch einen entscheidenden Unterschied: Im letzten Übergangsverfahren hatten wir noch das Probejahr. Diejenigen, die das Probejahr am Gymnasium nicht bestanden haben, eine Größenordnung von 800 Schülerinnen und Schülern, sind dann zur Jahrgangsstufe 8 an eine ISS oder Gemeinschaftsschule gewechselt. Das wird es in diesem Übergangsverfahren nicht mehr geben; das ist also schon mal eine erste Entlastung für die ISS und Gemeinschaftsschulen. Wir werden dann sehen, zu welchen Effekten das führt, und wir werden dann auch auswerten, wie viele der Kinder mit Gymnasialempfehlung sich dieses Jahr für eine ISS entscheiden. Insofern kann man das im Vorfeld nicht immer genau prognostizieren. Wir haben aber schon die enge Abstimmung mit allen zwölf Schulträgern begonnen, wie wir das auch in den letzten Jahren gemacht haben. Ich werde auch wieder in Person mit allen zwölf Schulträgern Bezirkskonferenzen durchführen, sodass wir passgenau und bedarfsgerecht die Schulplätze an den Standorten schaffen werden, an denen wir sie brauchen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Graf das Wort. – Bitte schön!
Werner Graf GRÜNE
Danke, Frau Präsidentin! – Da die Medien ja gerade berichten, dass Kulturstaatsminister Weimer Tricia Tuttle, die Leiterin der Berlinale, entlassen will [Vereinzelter Beifall bei der CDU] und es nun auch weitere Gespräche nach der Sitzung heute dazu geben soll, ist die Frage an den Senat: Unterstützt der Regierende Bürgermeister das Vorgehen des Kulturstaatsministers? – Beziehungsweise: Wie haben sich die vier Vertreterinnen und Vertreter der Senatskanzlei, aber auch der Kulturverwaltung, in der heutigen Sitzung des zuständigen Aufsichtsrats der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin dazu verhalten? [Zuruf von der AfD: Schöne lange Frage!]
Cornelia Seibeld
Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!
Kai Wegner
Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter Graf! In der Tat hat heute Morgen der Aufsichtsrat getagt. Es steht auch in den Medien, dass Stillschweigen vereinbart wurde und dass weitere Gespräche mit dem Aufsichtsrat und mit Tricia Tuttle über die zukünftige Ausrichtung der Berlinale stattfinden sollen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal allgemein sagen: Die Berlinale ist eine wichtige Veranstaltung für Deutschland. Die Berlinale ist das internationale Filmfestival in Deutschland, und die Berlinale ist auch eine bedeutende Veranstaltung für den Filmstandort Berlin. Die Berlinale ist zudem nicht nur ein Filmfestival im klassischen Sinne; die Berlinale ist auch das Besucherfilmfestival. Wir hatten in diesem Jahr sehr hohe Ticketverkäufe. Die Berlinale wird von den Berlinerinnen und Berlinern und von den Besucherinnen und Besuchern unserer Stadt angenommen. [Tobias Schulze (LINKE): Dann war sie vielleicht nicht so schlecht!] Ich sage auch in aller Deutlichkeit, dass ich mich über noch etwas bei der Berlinale freue: Wir hatten in diesem Jahr sehr viele Filme dabei, die von unserem Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt wurden, und diese Filme liefen im Wettbewerb. Auch das sind gute Zeichen, über die man auch sprechen sollte. Was mich aber ärgert, ist, dass über die vielen positiven Dinge der Berlinale nicht mehr gesprochen wird, weil einige Filmschaffende unsere Berlinale-Bühne für Antisemitismus, für Judenhass und Israelfeindlichkeit nutzen. Damit schaden diese Filmschaffenden unserer Berlinale, und das ist nicht zu akzeptieren. [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD) und Martin Matz (SPD)] Die Berlinale ist – ich habe es gesagt – ein Besucherfestival. Sie ist das internationale Filmfestival, und ja, die Berlinale ist auch ein politisches Festival. Das war sie schon immer. Für mich ist aber sehr klar, dass Antisemitismus, Israel- und Judenhass keine politische Meinung sind. Antisemitismus, Israelfeindlichkeit und Judenhass sind inakzeptabel, und unsere Bühnen der Berlinale dürfen für solche Propaganda nicht genutzt werden. [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD), Martin Matz (SPD) und Andreas Otto (GRÜNE)] Deshalb ist es gut und richtig, dass der Kulturstaatsminister Weimer hier reagiert hat, dass der Aufsichtsrat schnell getagt hat und dass es weitere Gespräche im Aufsichtsgremium, aber auch mit Tricia Tuttle geben wird. Auch das ist richtig. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas sagen: Ich fand es absolut angemessen und richtig, wie der Bundesminister Carsten Schneider bei der Abschlussveranstaltung gehandelt hat. Er hat sie nämlich verlassen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Graf. – Bitte schön!
Werner Graf GRÜNE
Der Einschätzung, dass das Verlassen gut war, schließe ich mich an. Das war richtig. Trotzdem möchte ich den Senat noch einmal fragen: Schließt sich der Senat den Warnungen der vielen Filmschaffenden und der Deutschen Filmakademie an, die zu einer möglichen Entlassung von Tricia Tuttle sagt, dass dieser Versuch der Einmischung ein gefährliches Signal sei, das weit über das Festival hinausreiche? Welche Pläne haben Sie für das Berlinale-Festival?
Cornelia Seibeld
Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!
Kai Wegner
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich gehe nicht auf Medienschlagzeilen ein. Ich gehe darauf ein, was heute in den Aufsichtsgremien besprochen wurde. Hier ist Vertraulichkeit vereinbart; ich will das noch einmal sagen. Zur Neuausrichtung der Berlinale und dazu, wie es in Zukunft weitergehen soll, werden weitere Gespräche geführt – nicht nur mit den Vertreterinnen und Vertretern im Aufsichtsgremium, sondern auch mit Tricia Tuttle. Ich glaube, es ist ein starkes Signal, dass wir diese Gespräche gemeinsam führen. Alles andere ist vertraulich. Dazu kann und möchte ich mich nicht äußern. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Eschricht. – Bitte schön!
Robert Eschricht AfD
Vielen Dank! – Im Lichte des erneuten Eklats auf der Berlinale mit Pali-Aktivisten inklusive der infamen Anschuldigung der Beihilfe zum Völkermord ist in der Tat die Frage: Wieso fällt es dem Senat so schwer, auf einer Veranstaltung eines öffentlich beherrschten Unternehmens Neutralität und die Abwesenheit von Antisemitismen zu garantieren? Welche Maßnahmen sind geplant, um das zukünftig zu unterbinden?
Cornelia Seibeld
Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!
Kai Wegner
Es wurde im Vorfeld der Berlinale immer wieder mit der Intendantin gesprochen – nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den letzten Jahren. Es gab auch in diesem Jahr wieder unterschiedlichste Maßnahmen, auch im Vorfeld – übrigens nicht nur vom Berliner Senat, sondern auch vom Kulturstaatsminister. Wir haben gemeinsam auch sehr intensiv mit Tricia Tuttle darüber gesprochen. Wir haben aus der Senatskanzlei heraus bereits am Dienstag einen Brief verfasst, in dem wir noch einmal um Aufklärung bitten, insbesondere über diese Fotos, die im Nachgang erschienen sind. Ich will das an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Diese Fotos, die da entstanden sind, sind inakzeptabel. [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion und hier den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!
Damiano Valgolio LINKE
Vielen Dank! – Das Umweltamt Friedrichshain-Kreuzberg hat ja zum Glück den Abriss des SEZ gestoppt, [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] weil die WBM Naturschutzauflagen nicht eingehalten hat. Weil es nicht das erste Mal ist, dass die WBM relativ lax mit Vorgaben umgeht, was das SEZ angeht, möchte ich den Senat fragen, ob denn jetzt sichergestellt ist, dass zumindest bis zum Ende der Brutperiode Ende September keine weiteren Abrissarbeiten am SEZ stattfinden. [Torsten Schneider (SPD): Wir haben alle eure E-Mails bekommen! – Zuruf von der CDU)]
Cornelia Seibeld
Herr Senator Gaebler, bitte schön!
Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Valgolio! Das Umweltamt hat die WBM darauf hingewiesen, dass sie den Abriss stoppen, weil sie befürchten, dass Zwergfledermäuse dabei gefährdet sind – wenn ich es richtig verstanden habe. Wir sind da noch in der Klärung; das ist ja relativ neu. Nun ist mir die Brutperiode von Zwergfledermäusen gerade nicht präsent, aber es geht ja im Moment vor allen Dingen um die Schadstoffsanierung, die stattfinden soll, und die nach meiner Kenntnis gar nicht in den Bereichen stattfindet, in denen Zwergfledermäuse nisten. Insofern glaube ich, dass es da Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde geben wird. Die entsprechenden Hinweise werden berücksichtigt und Vorkehrungen werden getroffen werden, damit dort keine Schädigungen entstehen. Ansonsten gehen wir weiterhin davon aus, dass die Arbeiten, die jetzt vor dem Abriss erst mal stattfinden müssen, nämlich die Schadstoffbeseitigung, weiterhin stattfinden können. Aber, wie gesagt, alles Weitere werden wir klären, wenn wir die genauen Informationen haben, beziehungsweise wird die WBM klären. Es ist ja eine Baumaßnahme der WBM und nicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!
Damiano Valgolio LINKE
Wenn das jetzt geklärt wird, gibt es ja zumindest eine gewisse Denk- und Nachdenkpause. Jetzt ist es so, dass die Anwohnerinitiative für den Erhalt des SEZ und der Runde Tisch Sie, Herr Senator, schon mehrfach zu Gesprächen eingeladen hat, um Ihre Position darzulegen und zu diskutieren. Wollen Sie denn jetzt diese Denkpause, die sich ergibt, nutzen, um endlich mit den Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort ins Gespräch zu gehen?
Cornelia Seibeld
Herr Senator Gaebler, bitte schön!
Christian Gaebler
Ich glaube, meine Position an der Stelle ist bekannt. Ich kann verstehen, dass an der 10-jährigen Betriebsphase des SEZ viele Erinnerungen von DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürgern hängen, die sich aber vor allen Dingen mit der Nutzung des SEZ und mit der Innenausstattung verbinden. Das Landesdenkmalamt hat auch in seiner Stellungnahme festgestellt, dass nach zweimaliger Bewertung dort keine Denkmalschutzwürdigkeit besteht. Insofern bleibt es dabei. Es hat unter einer Senatorin, die Ihrer Partei angehört, vor langer Zeit einen Bebauungsplan gegeben, der hier vom Parlament beschlossen worden ist. Das Parlament hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Die Sportnutzung ist auch bereits durch dieses Parlament vor über zehn Jahren aufgehoben worden. Es hat letztes Jahr eine Anhörung im Sportausschuss dazu gegeben, und die WBM ist jetzt dabei, den Bau von über 600 Wohnungen umzusetzen, an einer zentralen Stelle in der Stadt, in guter Lage, in gut erreichbarer Lage, um dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich kenne den Antrag Ihrer Partei, der sagt: Lasst uns doch bei 200 bis 300 Wohnungen bleiben, und wir können uns ja auch noch mal zwei bis drei Jahre Zeit nehmen. – Da Sie an anderer Stelle immer der Meinung sind, wir bauen zu wenig und wir bauen vor allen Dingen zu wenig bezahlbares Wohnen, es sind ja landeseigene Wohnungen, werde ich jetzt nicht derjenige sein, der einer landeseigenen Gesellschaft in den Arm fällt, wenn sie hier 600 Wohnungen in der landeseigenen Gesellschaft schaffen will. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Antje Kapek GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat: Ich war gestern in der BVV, da wurde ausgeführt, es ginge nicht nur um die Brutperiode, sondern tatsächlich auch um die Fällgenehmigungsperiode. Insofern die Frage an Sie, ob die jetzt zwangsläufig entstehende Pause, die abgewartet werden soll, nicht vielleicht doch genutzt werden könnte, um hier nicht nur den hohen symbolischen Wert, den das SEZ für viele Menschen in Berlin hat, sondern vielleicht auch den Wert der Bausubstanz in Einklang mit den Zielen des B-Plans zu bringen. Ich verstehe nicht, warum man hier mit dem Kopf durch die Wand will, statt mal zu gucken, ob es nicht vielleicht ein Ansatz wäre, beides miteinander unter einen Hut zu bringen.
Cornelia Seibeld
Herr Senator, bitte schön!
Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Kapek! Ich glaube, dass das in der Fragestunde etwas schwierig ist, dieses komplexe Thema ausführlich zu behandeln. Das Parlament hat für den Montag eine Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss dazu angesetzt. Und ich glaube, das ist eigentlich der geeignete Raum, wo man so etwas auch etwas ausführlicher besprechen kann. Aber in der gebotenen Kürze: Zum einen: Es haben bereits Fällarbeiten stattgefunden, um den dringend vom Bezirk gewünschten Schulbau durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung voranzutreiben. Diese Fällarbeiten sind auch mit entsprechenden Genehmigungen der beteiligten Behörden, auch aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, vorgenommen worden. Dort wird auch eine Dreifeldsporthalle entstehen, die die Sportnutzung ermöglicht, und zwar in einer modernen, nachhaltigen Bauweise, die die Anforderungen aus Klimaschutzgesetz, Gebäudeenergiegesetz und allen anderen Gesetzen, die insbesondere Sie mit Ihren Fraktionen auf Landes- und Bundesebene vorangetrieben haben, dann auch erfüllt. Das macht das derzeitige SEZ-Gebäude garantiert nicht und wäre nur mit hohem Aufwand dazu in der Lage. Auch diese Dinge muss man dabei mit einbeziehen. Insofern: Es wird dort weiterhin Sportnutzung geben, es wird eine Schule gebaut werden, und es werden 600 Wohnungen gebaut. Sie sagen: Wir haben doch alle Zeit der Welt, und warum kann man jetzt nicht noch mal warten mit dem Wohnungsbau und alles umplanen? – Da geht es ja nicht um eine Fällperiode oder eine Brutperiode, die bekanntlich ungefähr sechs Monate umfasst, [Antje Kapek (GRÜNE): Genau!] sondern da reden wir über Jahre. Und wenn Sie sagen: Wir haben hier jetzt Jahre Zeit, bis wir bezahlbares Wohnen schaffen – , dann ist das Ihre Meinung, offensichtlich auch die Meinung der Linksfraktion, wie ich aus dem Antrag der Linksfraktion jedenfalls entnehmen kann, der vorliegt. Das ist aber nicht meine Position und auch nicht die Position dieser Koalition. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die nächste Frage an die AfD-Fraktion und an den Abgeordneten Eschricht. – Bitte schön!
Robert Eschricht AfD
Vielen Dank! – Wie bewertet der Senat die aktuellen Forderungen nach einer Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken als Mittel zur Bekämpfung von Fake News im Lichte der Presseberichterstattung über gleiche Pläne in der Türkei?
Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der Tat ist es so, dass aufgrund der zunehmenden Straftaten, auch im digitalen Raum – es geht aber auch um Hass und Hetze gegen den Andersdenkenden, gegen den politischen Gegner und unliebsame Personen – , die Diskussion geführt wird, und zwar nicht nur hier in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene, ob eine Klarnamenpflicht der richtige Weg ist, um diese Phänomene weiter eingrenzen zu können. Die Gespräche laufen hierzu. Es gibt viele Vorteile, weil man natürlich denjenigen auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, wenn diese Grenze überschritten wird. Es gibt aber durchaus auch Bedenken, da der eine oder andere die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt sieht. Ich finde, dieses Thema ist ein besonders sensibles Thema, weshalb man mit einer Entscheidung an der Stelle sehr verantwortungsvoll umgehen muss. Die Gespräche laufen noch, und zu gegebener Zeit, das ist eine gesetzliche Regelung, wird der Bundesgesetzgeber auch tätig werden. – Vielen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Eschricht. – Bitte schön!
Robert Eschricht AfD
Vielen Dank! – Meinungsfreiheit und unliebsame politische Gegner ist in der Tat ein gutes Stichwort. Hält der Senat es denn mit dem Ziel einer Klarnamenpflicht für vereinbar, dass der Berliner Verfassungsschutz selbst verdeckt mit Hunderten Fakeprofilen in sozialen Netzwerken operiert?
Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Spranger, bitte schön!
Iris Spranger
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben ja heute noch das Verfassungsschutzgesetz auf der Tagesordnung. Dann werden wir sicherlich nachher auch einiges dazu sagen. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen der Justizsenatorin an, denn es ist in Prüfung, wie der Bundesgesetzgeber damit umgeht. – Herzlichen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Antje Kapek GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat: Wie sind denn die Strafverfolgungsbehörden insgesamt aufgestellt, um gegen Straftaten und Hass im Netz vorzugehen?
Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete! Wir haben bei der Staatsanwaltschaft in Berlin eine spezialisierte Einheit, die sich ausschließlich mit Hasskriminalität beschäftigt, Hasskriminalität im digitalen Raum. Völlig unabhängig davon gibt es auch verschiedene Kooperationen mit anderen Bundesländern. Das bedeutet, dass entsprechende Taten in anderen Bundesländern, die eine strafrechtliche Relevanz haben, auch an das Land Berlin weitergeleitet werden, sofern der Urheber der Nachricht bekannt ist und eine strafrechtliche Relevanz gesehen wird. – Vielen Dank!
Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Dann starte ich die Anmeldung. [Gongzeichen] Und gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken. [Gongzeichen] Dann darf ich die Liste der ersten zehn Namen verlesen: Gewonnen hat der Kollege Dr. Husein, es folgt die Kollegin Dr. Haghanipour, Herr Mirzaie, Herr Wesener, Herr Vallendar, Herr Eschricht, Herr Haustein, Herr Wansner, Frau Klein und Frau Kapek. Und wir starten mit dem Kollegen Dr. Husein. – Bitte schön! Dr. Timur Husein (CDU) Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, wie sieht das Konzept für die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg aus? Und welche Schließzeiten sind hiermit verbunden?
Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Bonde, bitte schön!
Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Husein! Die Restarbeiten am Zaun und an den Drehtoren am Görlitzer Park sind beendet, sodass wir wie angekündigt ab dem 1. März den Görlitzer Park nachts schließen werden, während der kalten Jahreszeit von 22 bis 6 Uhr und in den Sommermonaten von 23 bis 6 Uhr morgens. Die neuen Öffnungszeiten werden an allen Eingängen zum Görlitzer Park sichtbar und verständlich ausgehängt. Die Umsetzung der Schließung übernimmt ein privater Wachdienst. Seine Aufgaben sind die Öffnung und Schließung der Toranlagen, die Sicherung der Tore, die Bestreifung des Parks in der Nacht, die Ansprache zum Verlassen des Parks und bei Bedarf Information der Ordnungsbehörde oder der Polizei. Ein ganz wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Drehkreuze in einer Richtung zum Verlassen des Parks jederzeit offen bleiben.
Dennis Buchner
Dann frage ich den Kollegen, ob er nachfragen möchte. – Bitte sehr, Herr Dr. Husein!
Dr. Timur Husein CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann meine Nachfrage – die Polizei hat es schon oft gesagt, aber vielleicht noch mal zur Erklärung für Linke und Grüne – : Welches Ziel verfolgen Sie mit der Schließung des Görlitzer Parks? [Zurufe von den GRÜNEN]
Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde!
Ute Bonde
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Husein! Sie haben es gerade gesagt, die Polizei hat das sogar angeregt, den Görlitzer Park mit einem Zaun zu umranden. Sie werden sich darüber hinaus erinnern, dass anlässlich des Berliner Sicherheitsgipfels, der vom Regierenden Bürgermeister einberufen worden ist, am 8. September 2023 beim Schwerpunktthema „Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum“ ressortübergreifende Handlungsbedarfe und Maßnahmen unter anderem für die Verbesserung der Situation im und um den Görlitzer Park definiert wurden. Als kriminalitätsbelasteter Ort erfüllt der Görlitzer Park aktuell für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck eben nicht mehr. Der ursprüngliche Zweck besteht in der Erholungsnutzung. Die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich da sowohl objektiv als auch subjektiv nicht mehr sicher und waren insofern in der Nutzung dieses Parks sehr stark beeinträchtigt. Genau hier setzen wir jetzt an. Ziel der temporären Schließung in der Nacht ist es, Betäubungsmittel und mit ihnen einhergehende Gewalt- und Strafdelikte einzudämmen. Wir versprechen uns von der Schließung einen deutlichen Rückgang der Kriminalität im und um den Görlitzer Park. Dafür arbeiten wir sehr eng mit der Innenverwaltung und der Polizei zusammen. So haben wir darum gebeten, dass die Polizei durch verstärkte Präsenz vor Ort verhindert, dass sich der Drogenhandel aus dem Park in die Kieze hinein verlagert. Alle bisherigen Maßnahmen der vergangenen Jahre, und hier spreche ich insbesondere die Opposition an, haben im Görlitzer Park keinen Erfolg erzielt. Ich bin zuversichtlich, dass nunmehr eine nachhaltige Verbesserung für den Park und sein Umfeld eintreten wird. [Vasili Franco (GRÜNE): Das glauben Sie doch selbst nicht!] Genau das ist das Ziel des Sicherheitsgipfels, und das ist das Ziel, das insbesondere auch der Regierende Bürgermeister mit dem Zaun um den Görlitzer Park verfolgt. [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)] Eine wissenschaftliche Evaluation wird im Übrigen die Wirksamkeit der Umfriedung des Görlitzer Parks in diesem Jahr untersuchen. Die Ergebnisse werden dann Ende des Jahres vorliegen. Wichtig ist mir, noch einmal zu betonen: Die Schließung des Parks ist nur eine Maßnahme des Sicherheitsgipfels für mehr Sicherheit und Sauberkeit sowie zur Verringerung von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit in Berlin. Im verabschiedeten Doppelhaushalt stehen dafür berlinweit Mittel in Höhe von circa 27,84 Millionen Euro zur Verfügung, die den Bezirken zugutekommen.
Dennis Buchner
Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Franco von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vasili Franco GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Einmal würde ich gerne die Senatorin darauf hinweisen, dass sie Behauptungen nur aufstellen sollte, wenn sie irgendwo belegt sind. [Zuruf von der CDU: Frage!] Dass die Menschen in Kreuzberg einen Zaun wünschen, ist durch nichts belegt.
Dennis Buchner
Herr Kollege! Sie müssen eine Frage stellen.
Vasili Franco GRÜNE
Meine Frage bezieht sich auf das Sicherheitspersonal, das nachts sogar im Park patrouillieren soll und mit Wachhunden ausgestattet wird. Welche Befugnisse soll denn dieser Wach- und Schließdienst erhalten, wenn er zum Beispiel nachts im Park auf schlafende Obdachlose trifft?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde!
Ute Bonde
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Franco! Ich habe es schon in der Beantwortung der ersten Frage gesagt, welche Aufgaben der Sicherheitsdienst erhält. Er hat die Aufgaben, die Tore zu sichern, die Bestreifung des Parks in der Nacht durchzuführen, die Ansprache zum Verlassen des Parks durchzuführen und bei Bedarf Informationen an die Ordnungsbehörde und die Polizei weiterzugeben. [Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE) und Antje Kapek (GRÜNE)]
Dennis Buchner
Die zweite Frage folgt jetzt und geht an die Kollegin Dr. Haghanipour von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Dr. Bahar Haghanipour GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da im Januar ein neues Rechtsgutachten zum Paritätsgesetz erschienen ist, woraufhin die SPD-Fraktion beschlossen hat, den Senat zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufzufordern, frage ich den Senat: Hat die zuständige Senatorin bereits ihre Verwaltung angewiesen, einen Referentinnen- beziehungsweise Referentenentwurf für ein Paritätsgesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens zum Paritätsgesetz für Berlin zu erarbeiten?
Dennis Buchner
Das beantwortet Staatssekretär Bozkurt. – Bitte schön!
Aziz Bozkurt
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir freuen uns natürlich, dass der Hauptausschuss unser Haus beauftragt hatte, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Deswegen haben wir das getan und sind auch erfreut über die Ergebnisse des Gutachtens, das nun vorliegt und das wir auch dem Hauptausschuss vorgelegt haben, denn es zeigt tatsächlich, dass es Wege gibt, das Paritätsgesetz in einer gewissen Form rechtssicher umsetzen zu können. Das ist aber recht frisch. Dementsprechend ist natürlich gerade die Prüfung in unserem Haus dran. Da sitzen die Kollegen schon dran, um zu gucken, wie man Wege finden könnte, das Thema dann tatsächlich in die Realität umzusetzen.
Dennis Buchner
Dann frage ich die Kollegin, ob sie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Dr. Bahar Haghanipour GRÜNE
Vielen Dank! – Wann soll denn ein solcher Schritt voraussichtlich erfolgen?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Aziz Bozkurt
Sehr geehrte Abgeordnete! Die Kollegen sitzen schon dran, das Gutachten zu prüfen. Sie kennen politische Diskussionen und auch Gemengelagen. Von daher wird es seine Zeit im politischen Raum brauchen, sich darüber zu verständigen. Das sind, glaube ich, gerade wenn wir uns über grundsätzliche Fragen unterhalten, und das ist eine grundsätzliche Frage, wo auch Rechtsmaterien miteinander abgewogen werden müssen, Themen, die man gründlich angehen muss. Dementsprechend geht das Haus es gründlich an. Das heißt, es wird dann auch Zeit brauchen.
Dennis Buchner
Die zweite Nachfrage geht auch an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar an die Kollegin Kapek.
Antje Kapek GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat vor dem Hintergrund, dass es hier keine neue Debatte ist und es auch andere Länder gibt, die entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht haben, warum man nicht bei Vorliegen der entsprechenden politischen Mehrheiten und Konstellationen auch so schon mal einen Entwurf beziehungsweise einen Beschluss für ein Paritätsgesetz auf den Weg bringt.
Dennis Buchner
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Aziz Bozkurt
Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, tatsächlich keine neue Debatte! Sie stecken wahrscheinlich deutlich tiefer im Stoff als ich. Sie wissen dementsprechend auch, dass es Versuche gab, auch in anderen Bundesländern, die gezeigt haben, dass es rechtlich nicht so einfach zu beantworten ist. Dementsprechend wurden solche Themen von hohen Gerichten auch wieder abgeräumt. Hier geht es tatsächlich um Gründlichkeit, weil das Thema so wichtig ist. Ihnen ist das Thema wichtig, auch der SPD-Fraktion und dem Senat. [Vasili Franco (GRÜNE): Allen im Senat?] Von daher braucht die Gründlichkeit ein bisschen Zeit, und das muss dann auch rechtssicher passieren.
Dennis Buchner
Wir machen weiter mit Ihrem Sitznachbarn, denn die nächste Frage geht an den Kollegen Mirzaie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Rechtsextremismus gefährdet den Frieden an Berliner Schulen und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt. Wie bewertet der Senat den offenen Brief der GEW Berlin, der Initiative Eltern gegen Rechts und vieler weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen, mit dem bereits über 2 500 Unterstützerinnen und Unterstützer fordern, dass Vertreterinnen und Vertreter der rechtsextremen AfD keinen Zugang zu Schulen erhalten sollen? [Thorsten Weiß (AfD): Das habt ihr doch im Innenausschuss schon gefragt!]
Dennis Buchner
Das beantwortet Staatssekretär Dr. Kühne. – Bitte schön!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben uns dazu schon geäußert, dass es in der Eigenverantwortlichkeit der Schule liegt, zu solchen Veranstaltungen einzuladen. Es gelten hier grundsätzlich die Vorgaben des Berliner Schulgesetzes, dass sehr differenziert Positionen darzustellen sind, dass nicht ausdrücklich alle Abgeordneten eingeladen werden müssen, aber dass für eine Ausgewogenheit und Darstellung, auch im Sinne des Beutelsbacher Konsenses, zu sorgen ist. Insofern sind die Vorgaben des Schulgesetzes da sehr deutlich, und es bedarf keiner weiteren Regelung dazu. – Herzlichen Dank!
Dennis Buchner
Dann frage ich, ob der Kollege Mirzaie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE
Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen! – Warum verweigert dann der Senat den Schulen bis heute die klare politische Rückendeckung durch eine unmissverständliche Handlungsempfehlung zum Umgang mit der rechtsextremen AfD und wälzt die Verantwortung stattdessen mit Verweis auf Gesetzestexte auf die einzelnen Schulen ab, obwohl gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks eine eindeutige Positionierung innerhalb und gegenüber den Schulen wichtig ist, um den Schutzraum Schule vor Demokratiefeinden zu schützen? [Frank-Christian Hansel (AfD): Weil das alles Quatsch ist! So einfach ist das! – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)]
Dennis Buchner
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Dr. Torsten Kühne
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann das nur noch mal unterstreichen. Das ist kein Abwälzen auf Gesetze. Wir haben ganz klar § 1 Schulgesetz – die eigenverantwortliche Schule, das ist das eine, sodass es hier klare Vorgaben gesetzlicher Basis gibt. Andererseits – das will ich auch noch mal ganz deutlich sagen – stärken wir natürlich mit verschiedenen Fort- und Weiterbildungsangeboten selbstverständlich unsere Lehrkräfte, dass sie sich für unsere vielfältige, lebendige Demokratie positionierend einsetzen. Dafür gibt es genügende Projekte, die wir unterstützen, die systemisch flächendeckend an den Schulen vorhanden sind. Insofern haben wir eine ausgewogene Haltung, einerseits die klaren, schon bestehenden rechtlichen gesetzlichen Vorgaben, und andererseits die Stärkung unserer Schulgemeinschaft und unserer Lehrkräfte, für unsere Demokratie zu kämpfen. – Herzlichen Dank!
Dennis Buchner
Die zweite Nachfrage geht an die Grünenfraktion, an den Kollegen Krüger. Er hat wenigstens noch die Begrüßungsformel abgewartet und bekommt jetzt das Wort. – Bitte schön!
Louis Krüger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wenn Sie § 1 Schulgesetz so klar interpretieren und da eigentlich keinen Spielraum sehen, wäre die Frage: Stellen Sie sich dann unmissverständlich hinter jede Schulleitung und hinter jede Schulgemeinschaft, die die AfD nicht einladen wird? [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Thorsten Weiß (AfD): Geht doch mal selber in die Schulen! – Weitere Zurufe von der AfD]
Dennis Buchner
Bitte sehr, Herr Staatssekretär! – Liebe Kollegen! Der Staatssekretär würde die Frage jetzt beantworten.
Dr. Torsten Kühne
Er versucht es. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! [Zurufe von der AfD] Wir stärken unsere Schulen im Sinne unseres Schulgesetzes. Ich will noch einmal deutlich sagen, das ist § 76 Schulgesetz: Jede Schule kann für sich Beschlüsse fassen. Sie haben die Möglichkeit, über Schulkonferenzen Beschlüsse für sich am Schulstandort zu schaffen, und wenn in einer demokratischen Konsensbildung am Schulstandort Entscheidungen getroffen werden, stärken wir selbstverständlich diesen Schulen den Rücken. – Herzlichen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Regina Kittler (LINKE)]
Dennis Buchner
Die nächste Frage geht auch wieder an die Grünenfraktion, diesmal an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!
Daniel Wesener GRÜNE
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich muss noch mal zur Berlinale nachhaken, denn Sie, Herr Regierender Bürgermeister, haben die Frage von Werner Graf nicht beantwortet. Das Land Berlin stellt vier von elf Mitgliedern im zuständigen Aufsichtsrat. Eine sitzt hier drüben, Frau Richter-Kotowski. Deswegen frage ich Sie noch mal: Wie werden sich diese Berliner Mitglieder, wie werden Sie sich, wie wird sich das Land Berlin zu der Forderung von Kulturstaatsminister Weimer nach der Entlassung von Tricia Tuttle positionieren?
Dennis Buchner
Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Kai Wegner
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann mich nur wiederholen – [Zurufe von den GRÜNEN] – doch, kann ich – : Die Sitzung hat heute stattgefunden. Sie war vertraulich, und man hat vereinbart, weiter darüber zu sprechen, wie die Berlinale neu ausgerichtet werden soll. Sollte es danach auch, und das kann ich heute überhaupt nicht sagen – – [Werner Graf (GRÜNE): Sie sollen es ja nicht!] – Nein, das kann ich auch nicht sagen. Das kann ich wirklich nicht sagen. Sollte es danach auch um personelle Themen gehen, werden wir uns dazu positionieren und damit auseinandersetzen müssen. Es geht in den jetzigen Gesprächen aber um die Neuausrichtung der Berlinale, insbesondere inhaltlich. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]
Dennis Buchner
Dann frage ich den Kollegen, ob er nachfragen möchte. – Bitte sehr, Herr Wesener!
Daniel Wesener GRÜNE
Das möchte ich. – Ich stelle fest, der Regierende Bürgermeister wiederholt sich und hat keine Meinung zum wichtigsten Filmfestival der Bundesrepublik. Ich hoffe, Herr Regierender Bürgermeister, es ist Ihnen klar, dass es hier nicht allein um eine Personalie geht, sondern um die Zukunft dieses Filmfestivals. [Dirk Stettner (CDU): Frage! Frage! Frage!] Deswegen frage ich Sie: [Dirk Stettner (CDU): Ah!] Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung des Senats eine mögliche Entlassung von Tricia Tuttle für den Status und die internationale Ausstrahlungskraft der Kulturmetropole Berlin als Stadt der Freiheit? [Zuruf von der AfD: Verbesserung!]
Dennis Buchner
Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!
Kai Wegner
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter Wesener! Ich kann es nur noch mal sagen: Ich werde mich an Spekulationen nicht beteiligen. [Zurufe von Steffen Zillich (LINKE) und Werner Graf (GRÜNE)] Vielleicht so viel: Ich habe den Eindruck bei der einen oder anderen Debatte, wie sie öffentlich geführt wird, wird sie in dem Aufsichtsgremium so nicht geführt. Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu aber in der Tat nicht sagen, lieber Herr Wesener. Ich will nur eines sehr deutlich sagen: Ich würde mir wünschen – und der Abgeordnete Graf hat es getan, dafür bin ich auch dankbar – , dass dieses gesamte Haus eine klare Positionierung zu den Filmschaffenden hat, die unsere Bühne der Berlinale für Antisemitismus, Israelhass und Judenfeindlichkeit missbrauchen, und das würde ich mir von dem gesamten Haus wünschen. [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD) und Frank Scheermesser (AfD)] Ich habe dazu eine sehr klare Meinung, Herr Wesener.
Dennis Buchner
Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich von der Linksfraktion.
Steffen Zillich LINKE
Herr Regierender Bürgermeister! Aus dem geschlossen, was Sie uns hier heute sagen können beziehungsweise nicht sagen können, was ich respektiere, ist denn meine Deutung richtig, dass sich Kulturstaatsminister Weimer mit seiner öffentlich artikulierten Forderung zur Entlassung von Tricia Tuttle bislang nicht durchsetzen konnte?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!
Kai Wegner
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann es immer nur wiederholen. Ich finde, was der Kulturstaatsminister gesagt hat an Notwendigkeit für eine Neuausrichtung, dass es inakzeptabel ist, wenn einige wenige diese Bühne nutzen für Hass, Hetze, Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, dann stehe ich total dahinter. Und wir müssen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dieses bedeutende Filmfestival wieder dahin zu bringen, wo es hingehört. [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)] Ich möchte über Filme sprechen. Ich möchte über Stars sprechen. Ich möchte über spannende Dokumentationen, über vieles mehr sprechen, aber ich möchte nicht darüber sprechen, jedes Jahr aufs Neue, wie einige wenige unsere Bühne für ihren Hass ausnutzen, und da hat der Kulturstaatsminister völlig recht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Derya Çağlar (SPD)]
Dennis Buchner
Die nächste Frage geht an die AfD-Fraktion, an den Abgeordneten Vallendar.
Marc Vallendar AfD
Vielen Dank! – Listen mit fast 900 Namen von vorgeschlagenen Schöffen inklusive Berufen und Wohnorten waren jahrelang für jedermann frei im Internet abrufbar. Wie war dieses Datenleck möglich, und welche Konsequenzen einschließlich personeller zieht der Senat daraus?
Dennis Buchner
Das beantwortet die Justizsenatorin. – Bitte schön!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Die Schöffenwahl wird erst ab 2027 auf die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übergehen. Insofern sind die Schöffenwahllisten bei den Bezirken verankert. Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass diese Listen veröffentlicht worden sind, aber die Bezirke werden den Fall zum Anlass nehmen zu schauen, dass künftig keine Listen mehr veröffentlicht werden.
Dennis Buchner
Herr Kollege! Möchten Sie nachfragen?
Marc Vallendar AfD
Hat der Senat denn nicht die Rechtsaufsicht über die Bezirke in dem Fall? Inwiefern hat man sein Kontrollrecht als Senat in dem Fall wahrgenommen?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger!
Iris Spranger
Verehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter! Wir haben den Sachverhalt, dass Schöffenwahlen grundsätzlich, und das hat die Justizsenatorin schon gesagt, immer in der Verantwortung der Bezirke liegen. Um das zu sagen: Ich mache jetzt kein Bashing der Bezirke. Aber die Bezirke müssen natürlich bei solchen Listen, wenn sie die erstellt haben, auch sicherstellen, dass sie eben nicht veröffentlicht werden. Jetzt ist das rausgekommen. Das ist jetzt auch nicht Aufgabe des Senats, sondern das ist ganz alleine Aufgabe der Bezirke. Deshalb schließe ich mich zum wiederholten Male der Justizsenatorin an: Wir werden den Übergang an die Justiz entsprechend machen und garantieren dann natürlich auch, dass das nicht noch mal passiert. Das ist ärgerlich, dass es passiert ist, das ist auch nicht gut, dass es passiert ist. Jetzt aber nur auf die Bezirke zu schauen, das ist die eine Sache, aber dass Listen mit Personendaten generell nicht veröffentlicht werden dürfen und sollten, das ist, glaube ich, hier im Haus allen bewusst, und dazu stehen auch alle. – Danke schön!
Dennis Buchner
Dann geht die zweite Nachfrage an die Grünenfraktion, und zwar an den Kollegen Franco.
Vasili Franco GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Der Schutz von Schöffinnen und Schöffen ist hier ja zum Glück allen ein wichtiges Anliegen. Ich würde deshalb zu den Personen, die da im Internet kurzzeitig aufzufinden waren, fragen, ob es dort irgendwelche Gefährdungseinschätzungen oder Kontaktaufnahmen gab, um auch sicherzustellen, dass nicht beispielsweise von rechtsextremer oder anderer Seite eine Beeinflussung oder Gefährdung der Schöffinnen und Schöffen entsteht.
Dennis Buchner
Frau Senatorin Badenberg!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Franco! Mir persönlich sind keine Fälle bekannt, in denen es tatsächlich aufgrund der Veröffentlichung der Daten zu einer Gefährdung gekommen ist. Wie gesagt, die Innensenatorin hat ja darauf hingewiesen, wo die Verantwortlichkeit liegt, aber ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den Sie ansprechen. Ich weiß, wovon ich spreche. Insofern würde ich Ihre Frage zum Anlass nehmen, die Bezirke noch mal dafür zu sensibilisieren und möglicherweise dafür zu sorgen, dass die Personen, die vielleicht einer Gefährdungssituation ausgesetzt sind, entsprechende Unterstützung bekommen. – Danke schön!
Dennis Buchner
Die nächste Frage geht noch mal an die AfD-Fraktion, an den Abgeordneten Eschricht.
Robert Eschricht AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Einem Medienbericht zufolge ist die Justizsenatorin Badenberg seit zweieinhalb Jahren Lehrbeauftragte an der Universität Köln und soll dort Vorlesungen und Seminare halten. Wie ist ein solcher Nebenjob mit der Tätigkeit als Senatorin vereinbar, die doch sicher mehr als 40 Stunden pro Woche Einsatz erfordert, um die Sicherheit der Berliner zu gewährleisten?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Ich muss jetzt wirklich schmunzeln über Ihre Frage. Ich weiß nicht, wo diese 40-Stunden-Woche herkommen soll. Nebentätigkeiten übe ich in meiner Privatzeit aus, und dazu möchte ich hier keine Angaben machen. – Danke!
Dennis Buchner
Dann frage ich, ob nachgefragt werden soll. – Bitte sehr, Herr Kollege Eschricht!
Robert Eschricht AfD
Vielen Dank! – Wer übernimmt denn die Aufgaben der Justizsenatorin während der Vorlesungs- und Seminarzeiten?
Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin!
Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Ich weiß nicht, was Sie jetzt nicht verstanden haben. Nebentätigkeiten nehme ich in meiner Privatzeit auf. Insofern brauche ich keine Vertretung. – Danke! [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD]
Dennis Buchner
Eine zweite Nachfrage gibt es in diesem Fall nicht. Deshalb machen wir weiter, und der nächste Kollege, der fragen darf, ist in der CDU-Fraktion der Kollege Haustein. – Bitte schön!
Dennis Haustein CDU
Jetzt hört zu, dann habt ihr ein Thema, bei dem ihr noch was lernen könnt! – Ich möchte nämlich gerne vom Senat wissen, wie die Planungen des Senats für eine verstärkte Bekämpfung der Steuerkriminalität aussehen, Bezug nehmend auf die Beratungen am vergangenen Dienstag. [Zuruf von den GRÜNEN: Das dauert jetzt wieder eine halbe Stunde! – Heiterkeit bei den GRÜNEN]
Dennis Buchner
Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die sehr interessante spontane Frage! In der Tat hat der Senat sich just in dieser Woche auch mit einem Prozess beschäftigt, der über mehrere Monate lang verschiedene Verwaltungen unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen beschäftigt hat. Dass wir damit nicht allein stehen, zeigen auch aktuelle Pressekonferenzen auf Bundesebene. Auch dort ging es heute darum, wie man ressortübergreifend den Kampf gegen organisierte Kriminalität verstärken kann. Auch hier spielt die Finanzverwaltung auf Bundesebene eine Rolle. Ebenso sind wir natürlich als Senatsverwaltung für Finanzen hier in Berlin bemüht, den Kampf gegen Steuerkriminalität so gut wie möglich zu verstärken, wo immer es möglich ist. Das heißt nicht, dass wir bei null anfangen, ganz im Gegenteil. Ich glaube, Berlin muss sich im Bundesvergleich nicht verstecken. Die Zahlen, auch die Ergebnisse der Verfahren zeigen, dass wir hier weit vorne liegen. Das heißt aber nicht, dass nicht Luft nach oben besteht, dass man nicht immer noch besser werden kann. Deswegen haben wir uns in den vergangenen Wochen mit allen Ressorts, die es angeht, zusammengesetzt, um darüber zu beraten, in welcher Art und Weise Verfahren so optimiert und Prozesse so ausgestaltet werden können, dass dieser Kampf noch effektiver, noch erfolgreicher gelingt und dass natürlich auch Recht und Gesetz dort durchgesetzt werden, wo Verstöße letztlich uns allen schaden. Steuerkriminalität schadet uns allen, denn am Ende entzieht sie dem Staat finanzielle Grundlagen für sein Handeln. Sie alle wissen, wie knapp es um die Ressourcen bestellt ist. Das können wir unter keinen Umständen hinnehmen. Schon gar nicht können wir hinnehmen, dass Steuermoral untergraben wird dadurch, dass man den Eindruck gewinnen könnte, der Ehrliche ist der Dumme. Dazu darf es niemals kommen. Also sind wir sehr froh, in Berlin, anders als in anderen Bundesländern, ein zentrales Finanzamt zu haben, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, das in gewissen Bereichen staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, aber das selten allein. Wir arbeiten sehr eng zusammen mit der Innenbehörde, mit dem LKA, mit den Gewerbebehörden, mit den Justizbehörden. Dementsprechend gab es eine Reihe von Themen, bei denen wir festgestellt haben, hier lässt sich noch manches optimieren. Das gilt insbesondere angesichts dessen, dass die Herausforderungen im digitalen Raum zugenommen haben. Das betrifft den Bereich der Kryptokriminalität, also insbesondere Kryptowerte aufzuspüren und nachzuvollziehen. Die entsprechenden Transaktionen rechtssicher dokumentieren zu können, war keine einfache Aufgabe. Wir haben uns ihr gestellt und haben auch hier Produkte zum Einsatz gebracht, die das künftig sicher gewährleisten werden. Wir werden auch weiterhin verstärkt in die technische Ausstattung im Bereich der Mobilfunkforensik investieren. Auch hier ist es wichtig, auf der Höhe der Zeit zu sein. Wenn Mobilgeräte sichergestellt werden, dann müssen wir so gut wie möglich Verschlüsselungen zu knacken in der Lage sein. Das ist etwas, was ständigen Einsatz und laufende Investitionen erfordert. Auch hier haben wir die entsprechenden investiven Schwerpunkte verstärkt. Natürlich setzen wir auch auf den Bereich von Prävention, von Früherkennung. Wir wollen der Schwächung des Staates und seiner finanziellen Grundlage auch nachhaltig dadurch entgegenwirken, dass wir steuerliche Schäden schon im Vorfeld verhindern. Hierzu haben wir eine Taskforce eingerichtet, die als zentrale Koordinierungsstelle Maßnahmen innerhalb des Finanzamts und berlinweit koordiniert, die den gezielten Personaleinsatz für Präventionsprojekte sicherstellt, aber auch Partnerbehörden Ansprechpartner zur Verfügung stellt, damit jeder zu jeder Zeit weiß, an wen er sich in Fällen von Steuerkriminalität wenden kann, und das möglichst niedrigschwellig. Insofern an der Stelle ein Hinweis darauf: Schon heute ist es möglich, Hinweise auf Steuerkriminalität auch anonym abzugeben. Das geht auch nicht verloren, das greifen wir auf, dem gehen wir nach. Hier werden wir die Zugangskanäle weiter öffnen und, wie ich gesagt habe, auch die Schwellen der Zugänglichkeit weiterhin absenken.
Dennis Buchner
Dann frage ich den Kollegen, ob er noch nachfragen möchte. – Das ist offenbar der Fall. – Bitte schön!
Dennis Haustein CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch, Herr Finanzsenator, für die kurze Ausführung! Jetzt haben Sie schon umrissen, welche Maßnahmen das Finanzamt unternimmt. Dafür braucht es immer Personal. Welche Maßnahmen hat das Finanzamt hier ergriffen, um die geeigneten Leute zu finden?
Dennis Buchner
Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich habe eben schon deutlich gemacht: Wir nehmen teils polizeiliche und auch staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahr. Deswegen schauen wir natürlich, wie wir gezielt Menschen ansprechen können, die über entsprechenden fachlichen Hintergrund verfügen und nicht alleine im Bereich des Steuerrechts qualifiziert sind. Traditionell sind natürlich auch die Beamten des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Steuerbeamte. Das müssen sie auch in erster Linie sein, aber natürlich ist die Expertise aus den Strafverfolgungsbereichen auch relevant für uns. Hier handelt es sich nicht um Abwerbungsoffensiven, sondern wir schauen durchaus darauf, welche Menschen nach einer Laufbahnverwendung in der Polizei nachgelagert auch Verwendung im Finanzamtsbereich finden können. Das ist eine sehr wertvolle Verstärkung. Und natürlich schauen wir auch, welche Vorerfahrungen in juristischen Bereichen uns dabei helfen können, staatsanwaltschaftlich hier noch wirkungsvoller vorzugehen als in der Vergangenheit. Das ist ein Ansatz, der sich als sehr vielversprechend herausgestellt hat und den wir auch in Zukunft mit Nachdruck verfolgen wollen. Wir haben auch insgesamt die personelle Ausstattung im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen verstärkt. Wir erleichtern auch die Weiterentwicklung. Es ist eine sehr lohnenswerte Karriere in diesem Bereich, weil es auch eine sehr aufwendige und fordernde Aufgabe ist, die hier zu leisten ist. Insofern, kann ich sagen, sind wir nicht bange darum, auch in Zukunft nicht nur die bestehende, sondern noch bessere Ausstattung gewährleisten zu können und, wie ich sagte, dem Ziel Rechnung zu tragen, dass wir zu einem noch wirkungsvolleren und verstärkten Kampf gegen Steuerkriminalität beitragen.
Dennis Buchner
Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich in die Linksfraktion. – Bitte schön!
Steffen Zillich LINKE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Tätigkeit der Finanzämter ist angesprochen worden. Ich frage deswegen nach: Inwieweit wird der Senat gegenüber den Finanzämtern sicherstellen, dass existenzbedrohende Grundsteuerforderungen, zum Beispiel für Clubs oder Bäder, nicht vollzogen werden, bis ein entsprechender Gesetzesantrag im Parlament behandelt wird? Die Koalition hat den auf April vertagt und angekündigt, dass bis dahin nichts passiert.
Dennis Buchner
Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Vielleicht schildern Sie mir noch im Nachgang, um welchen Fall es konkret geht. Wir sind mit vielen Einzelfällen im Moment befasst. Sie werden nachvollziehen, dass ich aus Gründen des Steuergeheimnisses zu den Einzelfällen nichts sagen kann. Im Regelfall gibt es keine existenzbedrohenden Situationen. Dort, wo Ausnahmen und besondere Härtefälle gegeben sind, ist immer auch eine Zugangsmöglichkeit zu den Finanzämtern gegeben. Dass hier eine besondere Sensibilität auch politisch gegeben ist, dessen sind Sie sich, glaube ich, bewusst.
Dennis Buchner
Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Ich rufe dann auf lfd. Nr. 3: Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 Verfassung von Berlin und § 97 Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/2804 Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Karin Klingen, begrüßen und ihr auch direkt das Wort erteilen. – Bitte schön, Frau Präsidentin! Karin Klingen (Rechnungshof; Präsidentin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Zukunft Berlins wirken, das ist meine unbescheidene Antwort auf die Frage, was der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht bewirken möchte. Für die Zukunft Berlins wirken, das tun wir dann, wenn Sie etwas aus unserer Arbeit machen, wenn Sie unsere Prüfungen nutzen, unsere Hinweise aufnehmen und sie in zukunftsfähige Entscheidungen umsetzen. Es sind Ihre Entscheidungen, die die Zukunft Berlins prägen. Machen Sie etwas aus unserem Jahresbericht! [Allgemeiner Beifall] In dem Jahresbericht legen wir offen, wo Berlin zu langsam, zu kompliziert, zu teuer ist, so zum Beispiel in den Beiträgen zu den endlosen Planungen am Molkenmarkt, der fehlenden Steuerung von Zuwendungen in Millionenhöhe und den erheblichen Mängeln bei der Beauftragung von Dienstleistungen am Ankunftszentrum Tegel. Unsere Prüferinnen und Prüfer haben genau hingeschaut, Defizite aufgedeckt und die Herausforderungen der Verwaltung klar herausgearbeitet. Jetzt ist es an Ihnen: Machen Sie etwas daraus! Die jüngsten Ereignisse haben mit brutaler Klarheit gezeigt, wie relevant unsere Prüfungen für die Zukunft Berlins sein können. Zum Katastrophenschutz haben wir frühzeitig gewarnt: Strukturen tragen nicht. Abläufe greifen nicht. Aufgaben und Zuständigkeiten waren völlig unklar. Fünf Katastrophenschutzbehörden wussten noch nicht einmal, dass sie Katastrophenschutzbehörden sind. Das muss man sich mal vorstellen. Dann Stromausfall in Teilen Berlins: Tagelang saßen Zehntausende Berlinerinnen und Berliner in Dunkelheit und in der Kälte. Unser Prüfungsergebnis lag da bereits seit mehreren Monaten vor. Und doch brauchte es erst den Ernstfall, damit richtig Bewegung in die Sache gekommen ist. Es darf jetzt nicht bei kurzfristigen Reaktionen bleiben. Die Defizite beim Katastrophenschutz sind kein Einzelfall. Sie offenbaren ein grundsätzliches Problem Berlins. In vielen Bereichen der Verwaltung sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nach wie vor unklar. Es ist zu hoffen, dass mit der aktuellen Verwaltungsreform eine deutliche Besserung eintritt. Der Rechnungshof wird dieses Thema weiter konstruktiv begleiten. Machen Sie etwas daraus! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Ein zentraler Teil unseres Jahresberichts ist die Analyse der Finanzlage. Sie zeichnet in diesem Jahr ein düsteres Bild: Die Ausgaben steigen rasant. Die Einnahmen halten nicht Schritt. Es werden Rücklagen aufgelöst und neue Kredite aufgenommen. Das sind keine dauerhaften Lösungen. Der Schuldenstand wächst ungebremst. Er erreicht bis 2027 einen neuen Höchststand von 77 Milliarden Euro. Das ist mehr als das Eineinhalbfache des Berliner Jahreshaushalts. Diese strukturellen Probleme betreffen nicht nur den aktuellen Haushalt, sondern auch die zukünftige finanzielle Handlungsfähigkeit Berlins. Im letzten Jahr gab es eine historische Änderung der Finanzverfassung. Die Lockerung der Schuldenbremse und das Sondervermögen des Bundes bescherten Ihnen einen bis dahin unvorstellbaren Geldsegen. Nutzen Sie das als Chance für Berlin! Machen Sie etwas daraus! Rund 1,2 Milliarden Euro stehen Ihnen allein in den nächsten beiden Jahren in den Sondervermögen zur Verfügung. Warum bekommen Sie diese zusätzlichen Mittel? – Damit Sie mit Investitionen in die Infrastruktur einen Entwicklungsschub für Berlin bewirken. Machen Sie etwas daraus! [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD] Der aktuelle Jahresabschluss lässt hieran zweifeln. Ja, es wurden weniger Schulden aufgenommen als geplant. Die Gründe hierfür sind aber überwiegend nicht strukturell und wirken nicht dauerhaft. Sorgen bereitet, dass die Investitionstätigkeit deutlich zurückgegangen ist. Ursachen sind überwiegend Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Projekten. Eins ist klar, die Spielräume der neuen Finanzverfassung werden verpuffen, wenn nicht auch die Verfahren und Verwaltungsabläufe modernisiert und vereinfacht werden. Bürokratieabbau ist kein Wohlfühlthema, sondern eine Überlebensfrage für die Berliner Verwaltung. [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Der Rechnungshof hat hier eine besondere Stärke. Wir sehen in unseren Prüfungen die Prozesse, die zu lang, zu teuer, zu unwirtschaftlich sind, und erkennen Muster. Und wir sehen die Potenziale der Verwaltung, aber auch ihre fehlenden Ressourcen. Es wird beim Bürokratieabbau darauf ankommen, das richtige Maß zwischen Kontrolle und Vereinfachung zu finden. Ein Beispiel ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. In fast allen unseren Prüfungen, auch in diesem Jahresbericht, stellen wir fest: Sie wird gar nicht oder unzureichend durchgeführt. Was soll die Konsequenz daraus sein? Auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verzichten, weil sie von niemandem durchgeführt wird? – Nein, man muss etwas daraus machen. Unsere Prüfung zu den Sondernutzungsgebühren und zum GründerinnenBONUS zeigen, was passiert, wenn man auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verzichtet. Die Verwaltung hat das Geld an ihren Zielen vorbei ausgegeben und nicht erreicht, was sie sich vorgenommen hatte. Deshalb braucht es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, aber das Verfahren muss einfacher und praxistauglicher werden. Das zu entwickeln, dabei unterstützt der Rechnungshof Sie gerne. Machen Sie etwas daraus! Die Rolle des Rechnungshofs verändert sich. Wir sind nicht mehr nur diejenigen, die am Ende sagen: Das war alles falsch. – Der immer stärkere Dialog mit den geprüften Stellen führt dazu, dass häufig bereits in den laufenden Prüfungen unsere Hinweise aufgenommen werden und die Verwaltung umsteuert. Und immer häufiger kommen auch Sie auf uns zu, bevor Entscheidungen fallen. Sie nutzen unsere Unabhängigkeit und unsere Erfahrung. Sie machen etwas daraus. So sind wir in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Anhörungen eingeladen worden, zu Notlagenkrediten, zum Zuwendungsrecht, zu den Vorstandsgehältern in Landesunternehmen und zur IT-Migration. Wir begleiten auch weitere Veränderungsprozesse. In der kommenden Woche werden wir einen Beratungsbericht zum rbb veröffentlichen, insbesondere zu seiner wirtschaftlichen Situation. Unser Bericht wird zeigen: Der rbb ist auf dem richtigen Weg, muss aber seinen Sparkurs konsequent durchführen. In wenigen Wochen wollen wir unseren Bericht zu den Zuwendungen in der Kulturverwaltung abschließen, und im Laufe dieses Jahres planen wir einen Beratungsbericht zu den finanziellen Transaktionen, ein Finanzierungsinstrument, das Berlin stärker anwendet als alle anderen Länder. Dieser Einblick in unsere Arbeit zeigt: Wir können einen Beitrag leisten, wenn Sie etwas daraus machen. Ich danke Ihnen dafür. Ich danke dem Abgeordnetenhaus und dem Senat für die gute Zusammenarbeit, und ganz besonders danke ich dem Unterausschuss Haushaltskontrolle. Ein persönlicher Dank gilt den Mitgliedern, die uns jahrelang begleitet haben und die jetzt nicht wieder kandidieren. Vielen Dank an Sie alle! [Allgemeiner Beifall] Das Fundament dieses Jahresberichts ist das Engagement der Menschen im Rechnungshof. Auch ihnen danke ich sehr, und ich freue mich besonders, dass mich einige von ihnen heute im Livestream und auf der Besuchertribüne begleiten. [Allgemeiner Beifall] Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Jahresbericht kann vieles. Er kann Wege zeigen. Er kann Zahlen in Geschichten verwandeln. Eines kann er nicht: Er kann nicht für Sie entscheiden. Für die Zukunft Berlins wirken, das können wir nur mit Ihnen. Machen Sie etwas daraus! – Vielen Dank! [Allgemeiner Beifall]
Dennis Buchner
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Klingen! – Wir kommen dann zur Besprechung des Jahresberichts des Rechnungshofs mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion der CDU und das mit der Kollegin Frau Dr. Wein. – Bitte schön!
Dr. Claudia Wein CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Sehr geehrte Berlinerinnen und Berliner an den Bildschirmen! Der Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs ist ein ernstes Dokument. Er ist Mahnung, Analyse und klarer Auftrag an uns als Parlament. Am 27. November 2025 hat die Präsidentin des Rechnungshofs, Karin Klingen, dem Abgeordnetenhaus den Bericht zugesandt. Wir nehmen diesen Bericht sehr ernst und werden uns im parlamentarischen Entlastungsverfahren intensiv mit seinen Feststellungen befassen, natürlich insbesondere im Unterausschuss Haushaltskontrolle. Der Rechnungshof erfüllt eine zentrale Rolle in unserem demokratischen System. Er prüft unabhängig die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Berlin und gibt konkrete Empfehlungen für Verbesserungen, wie wir eben auch gehört haben. Dafür gebührt ihm ausdrücklich Dank: Ihnen Frau Klingen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns hier zuhören, natürlich auch an den Bildschirmen. Danke für Ihre gute Arbeit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN der LINKEN und der AfD] Es ist so, dass wir Abgeordnete nicht die zeitliche Möglichkeit, die Ressource haben, um die viele Arbeit, die Sie dort hineinstecken, um die Dinge zu analysieren, selbst zu leisten. Sie sind im Grunde diejenigen, die uns das aufbereiten, was wir selbst niemals schaffen könnten. Das ist außerordentlich wertvoll – auch das Niveau und die Qualität, in der Sie das tun. Dafür vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und der AfD – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Die finanzielle Lage Berlins ist angespannt. Wir haben es gerade gehört. Die Ausgaben erreichen im Doppelhaushalt 2026/2027 ein historisches Niveau. Zwischen strukturellen Einnahmen und Ausgaben besteht eine Lücke von rund 2 Milliarden Euro. Die Rücklagen sind deutlich geschrumpft. Sollte nicht gegengesteuert werden, dann könnte der Schuldenstand bis 2029 auf rund 84 Milliarden Euro anwachsen. Auch das haben wir gehört. Diese Zahlen sind ernst, aber sie sind nicht über Nacht entstanden. Sie sind Ergebnis struktureller Entwicklungen über Jahrzehnte. Notwendige Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Digitalisierung, Sicherheit und Katastrophenschutz wurden zu lange aufgeschoben. Dieser Investitionsstau verursacht heute hohe Folgekosten. Im letzten Jahresbericht des Rechnungshofs wurde dazu auch weiter ausgeführt. Hinzu kommen die Belastungen der vergangenen Jahre: Pandemie, Inflation, stark gestiegene Energie- und Baupreise, Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und wachsende Sozialausgaben. Diese Faktoren wirken strukturell auf den Haushalt. Seit 2023 trägt die CDU Regierungsverantwortung und stellt den Finanzsenator. Wir haben Verantwortung in einer bereits schwierigen Lage übernommen, und wir stellen uns dieser Verantwortung. Der Rechnungshof mahnt eine konsequente Haushaltskonsolidierung an und kritisiert unter anderem hohe pauschale Minderausgaben sowie Defizite bei Haushaltsklarheit und -wahrheit. Diese Kritik nehmen wir ernst. Die CDU-Fraktion wird sich im Hauptausschuss und im Unterausschuss Haushaltskontrolle sachlich und konstruktiv an diesen ganzen Punkten orientieren und sich damit befassen. Der Bericht nennt konkrete Beispiele für Fehlentwicklungen: langjährige unwirtschaftliche Planungen am Molkenmarkt, unzureichend evaluierte Förderprogramme, Defizite bei Ausgleichspflanzungen, fehlerhafte Erstattungsverfahren bei Beschäftigungsverboten schwangerer Mitarbeiterinnen, Mängel im Fuhrparkmanagement und zusätzliche Kosten beim Ukraine-Ankunftszentrum. Diese Beispiele zeigen: Gute Absichten reichen nicht. Staatliches Handeln muss effizient, wirksam und überprüfbar sein. Besonders deutlich – das wurde auch schon vorgetragen – ist die Kritik am Katastrophenschutz ausgefallen. Fehlende Gefährdungsanalysen, unklare Zuständigkeiten und ein nur teilweise einsatzbereites Leuchtturmsystem sind natürlich nicht akzeptabel. Spätestens seit dem linksterroristischen Anschlag auf die Stromversorgung von rund 45 000 Haushalten im Berliner Südwesten zu Jahresbeginn ist klar: Resilienz ist keine abstrakte Verwaltungsfrage, sondern eine Frage der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir den Katastrophenschutz jetzt sehr stark ins Visier genommen und bauen ihn gezielt aus. Wir stärken Krisenstrukturen, klären Zuständigkeiten, beschleunigen den Ausbau von Anlaufstellen und investieren in den Schutz kritischer Infrastruktur. Auch die Videoüberwachung steht noch einmal zur Debatte. Auch hier muss Weiteres erfolgen. Sicherheit ist Kern staatlicher Verantwortung. Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht, einfach mit dem Rasenmäher über die Ausgaben zu gehen. Sie bedeutet, Prioritäten zu setzen. Wir dürfen Berlin nicht kaputtsparen. Wir dürfen Berlin aber auch nicht kaputt verschulden. Kredite können strukturelle Probleme nicht dauerhaft lösen. Jeder Euro muss verantwortbar sein. Haushalte müssen realistisch geplant werden – mit mehr Transparenz, weniger Schönrechnereien und einer konsequenten Evaluation staatlicher Programme. Da sind auch einige Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird spannend, daraus dann weitere Schlüsse zu ziehen. Steuergeld ist Geld der Bürgerinnen und Bürger. Es verpflichtet uns zu besonderer Sorgfalt. Die CDU-Fraktion steht für solide Finanzpolitik, für Generationengerechtigkeit und für einen starken, effizienten Staat. Berlin steht an einem finanzpolitischen Scheideweg. Wir entscheiden uns für das Gegensteuern. Das wird nicht immer populär sein, aber es ist notwendig. Wir reformieren Strukturen, modernisieren die Verwaltung, verschlanken sie auch teilweise und setzen klare Prioritäten bei Investitionen in Sicherheit, Bildung und Infrastruktur.
Dennis Buchner
Frau Kollegin! Sie müssen zum Schluss kommen, bitte!
Dr. Claudia Wein CDU
Haushaltsdisziplin ist kein Selbstzweck. Dem sind wir sehr verpflichtet, dafür arbeiten wir. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Dennis Buchner
Dann folgt nun der Kollege Schulze von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
André Schulze GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 330 Seiten, 17 Kapitel, eine Botschaft: Kai Wegner hat sein zentrales Wahlversprechen nicht eingelöst, [Heiko Melzer (CDU): Oh Gott!] eine funktionierende Stadt. Nach fast drei Jahren Schwarz-Rot ist Berlin davon leider weit entfernt. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Ob Finanzen, Katastrophenschutz oder Verwaltung: Der Rechnungshof zeigt detailliert und schonungslos auf, wo Berlin überall nicht funktioniert. Für unsere Stadt sind drei Jahre Schwarz-Rot drei verlorene Jahre. Denn ob eine Stadt funktioniert, zeigt sich nicht, wenn die Sonne scheint und die Steuereinnahmen sprudeln. Ob eine Stadt funktioniert, zeigt sich in der Krise, wenn der Strom großflächig ausfällt und 100 000 Berlinerinnen und Berliner frierend im Dunkeln sitzen. Der Rechnungshof hat dem Senat ein katastrophales Zeugnis zum Stand des Katastrophenschutzes ausgestellt, und zwar noch vor dem Stromausfall, schon im November 2025. Der Bericht des Rechnungshofs spricht gar von einem, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, „chaotisch organisierten Katastrophenschutz“. Katastrophenvorsorge, klare Arbeitsabläufe, eindeutige Zuständigkeiten? – Dreimal Fehlanzeige! Weder die Innensenatorin noch der Regierende Bürgermeister haben dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutz die notwendige Priorität eingeräumt. CDU und SPD haben es versäumt, unsere Bezirke technisch, organisatorisch, finanziell und personell auf mögliche Krisen vorzubereiten, auf Extremwetterereignisse, auf gesundheitliche Notlagen, auf den Ausfall der Trinkwasserversorgung. Als Grünenfraktion haben wir noch im Januar eine umfassende Strategie für eine krisenfeste Hauptstadt vorgelegt. Gesundheitsvorsorge, Wassermanagement oder Familienschutz – anhand von 15 Handlungsfeldern zeigen wir auf, wie Berlin Krisen vorbeugen und für den Ernstfall vorsorgen kann. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat jederzeit handlungsfähig ist, vorsorgt und sie beschützt, gerade in der Krise. Berlin braucht jetzt eine verbindliche Strategie für eine krisenfeste Hauptstadt. Das klappt nur mit einer gesamtstädtischen Steuerung, nicht vom Tennisplatz, sondern aus dem Roten Rathaus. Damit beim Katastrophenschutz alle an einem Strang ziehen, wollen wir den Katastrophenschutz zur Chefsache machen. Unser Strategiepapier schicke ich bei Interesse gerne dem Senat zu. [Beifall bei den GRÜNEN] Wir müssen heute auch über Geld reden, über viel Geld, denn der Rechnungshof lässt auch beim Thema Finanzen – das hat die Präsidentin des Rechnungshofs gerade angedeutet – kein gutes Haar an diesem Senat. Zwar teile ich nicht jede Kritik des Rechnungshofs. Meine Positionen zu einer Reform der sogenannten Schuldenbremse oder zu kreditfinanzierten Zukunftsinvestitionen kennen Sie. In einer Sache kann ich dem Rechnungshof aber nur zustimmen. Seit dem Amtsantritt von Schwarz-Rot explodiert Berlins strukturelles Defizit. Schwarz-Rot überzieht jedes Jahr sein Konto in Milliardenhöhe und verfeuert gleichzeitig alle Ersparnisse der Vorgängerregierungen. Wie geht es nach dem Jahr 2027 mit dem Haushalt weiter? – Betretenes Schweigen auf der Senatsbank und in der Finanzplanung! Mit der drohenden Haushaltsnotlage und einem Defizit in Milliardenhöhe darf sich dann die nächste Regierung rumschlagen. [Zuruf von Burkard Dregger (CDU)] Das ist unsolide, das ist unsozial, und das ist unverantwortlich, aber das ist nun mal die Haushaltspolitik dieses Senates. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Doch die Kritik des Rechnungshofs hört hier nicht auf. Schwarz-Rot hat keine Strategie für das Sondervermögen des Bundes, führt neue Spielregeln für das Haushaltsaufstellungsverfahren ein und hält sich nicht daran, beschneidet mit intransparenten Sparvorgaben das Haushaltsrecht des Parlaments. Kurz gesagt: Die letzten beiden Jahre waren ein erneuter Tiefpunkt in der Berliner Haushaltspolitik. Vor etwa einem Jahr haben wir den Rechnungshofbericht 2024 debattiert. Eines der zentralen Themen damals war die Reform des Zuwendungsrechts für unsere freien und sozialen Träger. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Ob Sportangebote für Kinder und Jugendliche, Anlaufstellen für Seniorinnen oder Hilfe für Alleinerziehende, es sind diese vielen sozialen, kulturellen oder auch ökologischen Projekte, die unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten, wenn deren Beschäftigten nicht gerade den gleichen Förderantrag zum fünften Mal ausfüllen und in doppelter Ausführung einreichen oder Berichte schreiben, ordnen, kopieren und abheften müssen. Auf der anderen Seite des Tisches lesen, prüfen und bescheiden Hunderte Mitarbeiter im Land und in den Bezirken jedes Jahr, teilweise alle paar Monate, immer wieder die gleichen Zuwendungsbescheide der gleichen Projekte, mit denen sie bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Das Berliner Zuwendungsrecht bindet auf beiden Seiten zu viel wertvolles Personal. Warum erwähne ich das heute? – Weil gute und leicht umsetzbare Handlungsempfehlungen des Rechnungshofs seit einem Jahr auf dem Tisch liegen, weil der Senat den Trägern eine echte Reform versprochen hat, weil sich die demokratischen Fraktionen in diesem Haus in der Anhörung einig darüber waren, dass diese Empfehlungen gut und richtig sind. Doch Stand heute gibt es nur ein Reförmchen und vereinzelte Modellprojekte mit Evaluation in ein paar Jahren. Liebe Koalition, so viel Zeit haben wir nicht! Ihr wollt den Verwaltungsaufwand reduzieren? Erleichtert endlich die institutionelle und mehrjährige Förderung! Ihr wollt Abläufe verschlanken? Führt endlich einheitliche Verfahren zur Kostenermittlung ein! Ihr wollt unser Personal entlasten? Vereinfacht endlich das Vergabe- und Bewilligungsverfahren! Kommt endlich vom Reden ins Machen, dann können wir noch in diesem Jahr das Zuwendungsrecht im Land Berlin grundlegend reformieren und dann auch gleichzeitig umsetzen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Sehr geehrte Frau Präsidentin Klingen! Ich danke Ihnen und allen Mitarbeitenden des Rechnungshofs für Ihre wertvolle Arbeit, die in diesen Bericht geflossen ist. Wir werden ihn wie gewohnt im entsprechenden Ausschuss ausführlich beraten. Ein unabhängiges Kontrollorgan wie der Rechnungshof ist unabdingbar für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das zeigt sich gerade in diesen Tagen, wenn Senatoreninnen und Senatoren und einzelne Abgeordnete der Meinung sind, über dem Gesetz zu stehen, wenn sie glauben, öffentliches Geld an Parteikollegen und politisch genehme Kreise freihändig verteilen zu können. Deswegen erwarten wir hier alle mit Spannung Ihre unabhängige haushaltsrechtliche Prüfung der öffentlich gewordenen Vorgänge in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Ihren Sonderbericht zur aktuellen CDU-Fördermittelaffäre, den Sie gerade für einen nahen Zeitraum angekündigt haben. Dafür vielen Dank! Wir freuen uns auf die Beratung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
Dennis Buchner
Dann folgt nun die Kollegin Çağlar für die SPD-Fraktion.
Derya Çağlar SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Klingen, vielen Dank für die Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs! Ich danke dem Rechnungshof und seinen Beschäftigten ausdrücklich für seine unabhängige und kontinuierliche Arbeit. Seine Prüfberichte und insbesondere auch seine Beratungsleistungen sind ein fester Bestandteil unserer parlamentarischen Kontrollarchitektur. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Der Rechnungshof hat den Auftrag, kritisch zu prüfen, Risiken zu benennen und Missstände offenzulegen. Diesen Auftrag erfüllt er gut, und das ist gut so! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE)] Gleichzeitig liegt die politische Verantwortung für Prioritätensetzungen als Haushaltsgesetzgeber bei uns als Parlament. Lassen Sie mich deshalb die Debatte für meine Fraktion einordnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt ein Volumen von 44 Milliarden Euro umfasst, die höchste nominale Summe in der Geschichte des Landes Berlin. Diese Feststellung allein erzeugt noch keine Aussagekraft. In Zeiten von Inflation, Tarifsteigerungen, Transformation der Industrie im vierten Jahr des Ukrainekriegs vor unserer Haustür, massiv gestiegenen Baukosten und einer wachsenden Stadt ist jeder Doppelhaushalt rein rechnerisch höher als der vorherige. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Die entscheidende Frage lautet nicht: Ist die Zahl hoch? Die entscheidende Frage lautet: Welche Aufgabe hat dieses Land zu erfüllen, und welche Verantwortung tragen wir? [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Seit der Pandemie hat Deutschland und mit ihm Berlin eine Krisenabfolge erlebt, die in ihrer Verdichtung historisch ist: Corona, Ukrainekrieg, Energiepreisschock, starke Inflation, wirtschaftliche Stagnation. In all diesen Situationen hat der Staat stabilisierend eingegriffen. Er hat Unternehmen gestützt, soziale Sicherungssysteme gestärkt, Energiepreissteigerungen abgefedert und Geflüchtete aufgenommen. Das war keine freiwillige Ausgabenausweitung, es war staatliche Verantwortung. [Beifall bei der SPD] Hinzu kommt: Berlin wächst. Eine wachsende Stadt braucht grundsätzlich eine mitwachsende und funktionierende Infrastruktur, beispielsweise gute Schulen, mehr Lehrkräfte, mehr Verwaltungsleistungen, mehr soziale Infrastruktur, mehr Investitionen in Mobilität und Klimaanpassung sowie einen funktionierenden Katastrophenschutz. Wer also allein auf die absolute Ausgabensumme blickt, blendet den Aufgabenzuwachs systematisch aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir strukturelle Herausforderungen ignorieren. Das strukturelle Defizit, insbesondere vor dem Hintergrund des Rücklagenverbrauchs, ist eine reale Herausforderung. Es ist richtig, dass wir strukturell gegensteuern müssen. Aber auch hier gilt: Eine nachhaltige Lösung entsteht nicht durch pauschale Kürzungsrhetorik. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die seit 2023 laufende systematische Ausgabenanalyse. Gerade bei großen, dynamisch wachsenden Ausgabenbereichen wie der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung oder den Kosten der Unterkunft geht es um bessere Steuerung, klarere Zuständigkeiten und effizientere Prozesse. Hierzu wurden im Hauptausschuss Anhörungen durchgeführt, auch mit dem Rechnungshof. Effektivität und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze zu sozialer Politik. Im Gegenteil, ein effizienter Sozialstaat ist die Voraussetzung für Akzeptanz. Was wir allerdings nicht mittragen werden, ist die Infragestellung gesetzlicher Leistungsansprüche. Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen nicht zum Haushaltsrisiko erklärt werden. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Der Sozialstaat ist keine freiwillige Leistung; er ist Verfassungsauftrag, und er schafft soziale Gerechtigkeit. Enttäuschend, dass Bundeskanzler Merz hier in der Manier der Neunzigerjahre die Axt anlegen will! Dem widersprechen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Tobias Schulze (LINKE): Welche SPD-Fraktion? – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Berlin bleibt eine soziale Stadt. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss darüber hinaus beide Seiten betrachten, Ausgaben und Einnahmen. Wir sprechen über erhebliche Steuerrückstände in einer Größenordnung von 700 Millionen Euro bis 900 Millionen Euro. Hier besteht Handlungsbedarf. Steuerschulden müssen konsequenter eingetrieben werden. Steuerkriminalität und Geldwäsche müssen entschlossener verfolgt werden. [Beifall bei der SPD – Beifall von André Schulze (GRÜNE) und Dr. Michael Efler (LINKE)] Das stärkt nicht nur die Einnahmen, es stärkt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gleichzeitig müssen wir uns auch bei eigenen Gebührenstrukturen ehrlich machen. Wenn das Anwohnerparken nicht einmal kostendeckend organisiert ist, obwohl es eine klar zurechenbare Verwaltungsleistung darstellt, dann ist das kein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, sondern eine strukturelle Schieflage. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN – Sebastian Schlüsselburg (SPD): Sehr richtig!] Das Gleiche gilt für die notwendige Anpassung der Grunderwerbsteuer an das Brandenburger Niveau in der gemeinsamen Metropolregion. Ebenso müssen baureife Grundstücke, die aus spekulativen Gründen unbebaut bleiben, stärker in den Blick genommen werden. In einer Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt ist das keine Nebensächlichkeit. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Manuela Schmidt (LINKE)] Konsolidierung ist notwendig, aber Konsolidierung ist kein Selbstzweck. Ein Haushalt ist immer Ausdruck politischer Prioritäten. Für uns gilt, Investitionen in Bildung, Wohnungsbau, Verwaltungsmodernisierung und Klimaschutz sind keine konsumtiven Ausgaben, sie sind Zukunftssicherung. Wer heute an Schulen spart, zahlt morgen doppelt. Wer den Wohnungsbau ausbremst, verschärft soziale Spannungen. Wer die Verwaltung nicht modernisiert, produziert Ineffizienz. Generationengerechtigkeit bedeutet nicht, notwendige Investitionen zu unterlassen. Generationengerechtigkeit bedeutet, tragfähige Strukturen zu hinterlassen. Der Rechnungshof benennt Risiken, wir wägen ab und übernehmen Verantwortung. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Für uns als SPD-Fraktion stehen zwei Leitlinien im Zentrum der Haushaltspolitik: solide Konsolidierung und die Sicherung der sozialen Stadt. Beides gehört untrennbar zusammen. Auch in finanziell anspruchsvollen Zeiten darf Haushaltspolitik nicht dazu führen, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt geschwächt wird. [Beifall bei der SPD] Berlin muss für alle bezahlbar sein. Gebührenfreie Bildung ist kein verhandelbarer Posten, sondern eine Investition in Chancengerechtigkeit. Kitas und Schulen brauchen eine verlässliche Ausstattung, soziale Sicherungssysteme müssen tragfähig sein, und Wohnen darf nicht zum sozialen Risiko werden. Das sind keine Einzelmaßnahmen, sondern Grundlagen einer stabilen Stadtgesellschaft. Ebenso ist für uns klar: Öffentliches Eigentum ist strategische Infrastruktur. Eine Privatisierung von Landesvermögen steht nicht zur Debatte. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, welche langfristigen finanziellen und sozialen Folgekosten damit verbunden sein können. [Beifall bei der SPD – Beifall von André Schulze (GRÜNE) und Dr. Michael Efler (LINKE)] Berlin braucht Solidarität. Berlin braucht soziale Stabilität, und Berlin braucht Zukunftsfähigkeit. Diese drei Ziele stehen nicht im Widerspruch. Sie bedingen einander. Wir werden diesen Weg weiterhin mit Augenmaß, mit Prioritätensetzung und mit klarer Verantwortung gehen. Berlin bleibt mit uns eine soziale Stadt. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall von Aldona Maria Niemczyk (CDU)]
Dennis Buchner
Dann folgt nun für die Linksfraktion die Abgeordnete Dr. Schmidt.
Dr. Manuela Schmidt LINKE
Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, liebe Frau Klingen! Wie auch in den Jahren zuvor bin ich Ihnen und Ihrem Team sehr dankbar für den von Ihnen vorgelegten Bericht. Nach 15 Jahren wird es heute meine letzte Rede zu einem Jahresbericht des Rechnungshofs sein. Vieles wiederholt sich immer wieder – leider. Doch immer greifen Sie auch neue Aspekte auf. Mit Ihren Themen und Berichten lenken Sie auch dieses Mal das Augenmerk wieder auf die brennendsten Themen und Konflikte in der Berliner Verwaltung und den öffentlichen Institutionen. In gewohnter Weise benennen Sie jedoch nicht nur und legen die Untersuchungsergebnisse klar und analytisch vor, Sie machen zugleich konstruktive Vorschläge zur Verbesserung, zur Optimierung, zur besseren Transparenz. Vielen Dank dafür! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD), Martin Matz (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Die im Bericht versammelte Expertise ist umso wertvoller, als sie konkrete Schritte empfiehlt, wie dem gegenwärtigen Haushaltschaos in Teilen begegnet werden kann, denn die angespannte Haushaltslage des Landes hat sich nicht etwa entspannt – Sie haben es ausgeführt – , im Gegenteil. Diese Koalition droht, den Berliner Landeshaushalt in eine Haushaltsnotlage zu manövrieren. Doch lassen Sie mich zwei andere Themen aus dem Bericht herausgreifen. Wieder findet sich ein Kapitel zum Zuwendungsrecht. Hier hatten wir uns gemeinsam mit dem Rechnungshof so hoffnungsvoll auf den Weg gemacht, doch wir starten hier mit Modellprojekten – schade. Wie viele Chancen werden hier verschenkt, vor allem Hoffnungen und Erwartungen enttäuscht? Auch im jetzigen Bericht greift der Rechnungshof erneut ein Zuwendungsthema auf, die Zuwendung zur Förderung des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Im Herbst 1978 beschlossen Senat und Abgeordnetenhaus, im Gedenken an den ersten Regierenden Bürgermeister der Stadt ein nach ihm benanntes Zentrum für internationale wissenschaftliche Begegnung zu errichten. Das war viel Zeit, um die Zuwendung gut zu organisieren, sollte man meinen. Eigens hierfür wurde die privatrechtliche Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter errichtet. Unter ihrem Dach besteht seit 1980 das Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit 1979 stellt das Land Berlin der Stiftung Mittel für die Planung und den Betrieb des Kollegs zur Verfügung und seit 2002 – immer noch viel Zeit für eine Organisation – ist das Kolleg im Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern aufgeführt. Seitdem beteiligen sich Bund und Land mit gleich hohen Zuwendungen anteilig an der Finanzierung des Kollegs in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die zuständige Wissenschaftsverwaltung der Stiftung auferlegt, die Mittel des Landes an das Kolleg als institutionelle Förderung weiterzuleiten. Eine Einwilligung der SenFin jedoch lag nicht vor. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die Senatsverwaltung darüber hinaus keine Vorgaben gemacht, was in dem privatrechtlichen Weiterleitungsvertrag zwischen der Stiftung und dem Kolleg zu regeln ist. Der Vertrag zwischen der Stiftung und dem Kolleg zur Weiterleitung von Zuwendungsmitteln enthält auch keine eigenen Bestimmungen und entsprechende Rechte zur Verwendungsnachweisprüfung. Damit ist die Senatsverwaltung ihrer Pflicht zu einer zielgerichteten, wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwaltung nicht nur nicht hinreichend nachgekommen, sie hat es darüber hinaus versäumt, im Bewilligungsbescheid den Zuwendungszweck detailliert zu regeln. Auf welcher Grundlage bitte machen wir dann die Prüfung dieser Zuwendungen? Inzwischen ist wenigstens die Einwilligung von SenFin zur institutionellen Förderung eingeholt – immerhin. Dieses Beispiel zeigt dennoch und einmal mehr, bei der Reform des Zuwendungsrechts ist noch ganz viel Luft nach oben. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE)] Nun zum zweiten Thema, das ich aus dem Jahresbericht aufgreifen will: der Bebauungsplan Molkenmarkt. Seit 2016 ist der Bebauungsplan Molkenmarkt rechtskräftig. Seitdem sind dem Senat Kosten und Zeitplan aus dem Ruder gelaufen. Insgesamt haben die planerischen Maßnahmen nach Festsetzung des Bebauungsplans bisher Kosten von deutlich über 5 Millionen Euro verursacht. Der mittlerweile aufgelaufene Kostenbeitrag entspricht etwa dem 29-fachen der Kosten, die bis zur Festsetzung des Bebauungsplans entstanden sind. Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ein Beteiligungsprozess führt grundsätzlich zu einem zunächst längeren Verfahren, sorgt aber dafür, dass ein breit getragener Konsens über die Planung entstehen kann und Rechtsstreitigkeiten, die dann ewig dauern, umgangen werden können. Schauen wir uns jedoch das Wettbewerbsverfahren unter der Leitung der Senatsbaudirektorin an, so ist es gelinde gesagt chaotisch verlaufen, und am Ende wurde nicht mal ein Sieger gekürt. Das unklare Ergebnis dieses Wettbewerbs war nicht nur teuer, sondern auch hoch umstritten. Die Planungskultur, die Planende von Berlin erwarten, war damit international ramponiert. Ob im Stadtraum zwischen Rotem Rathaus, Nikolaiviertel und Spree ein historisch anmutendes, aber nicht authentisches neues Stadtviertel entstehen soll mit aufwendigen Phantasiefassaden der Postmoderne im Stil der Achtziger- und Neunzigerjahre oder ein zukunftsgewandtes, ökologisches, den Klimawandelfolgen mitdenkendes Quartier, das preiswerten Wohnraum und bezahlbare Kulturräume bereithält, dieser Konflikt schwelt weiter. Dass die Bodenordnung im Block C noch nicht geklärt ist, liegt an dem schwierigen Liegenschaftsgrund, zugegeben, ist aber auch Bestandteil unrealistischer Zeitpläne und zu aufwendiger Verfahren. Die WBM als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hingegen hat eine klare Agenda. Der Wohnraum muss förderfähig sein. Die Wohnraumförderung ist der wichtigste Bestandteil des Wohnungsneubaus am Molkenmarkt. Das Verfahren ist zu kompliziert, der Aufwand zu hoch, die Kosten unkalkulierbar und ausufernd. Der Vorschlag, der mit dem Jahresbericht auf dem Tisch liegt, lautet also, das Verfahren für den Molkenmarkt zu vereinfachen und eine klare Kostenoberbegrenzung einzuführen. Damit ist der Rechnungshof ganz nah auch an der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Es darf also keine Verstrickung in historisierende Details geben, sondern eine Fokussierung auf das bezahlbare Wohnen und bezahlbare Kulturräume. [Beifall bei der LINKEN] Das ist einmal mehr Grund, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen. Lassen Sie mich mit den Worten von Frau Klingen enden: Lassen Sie es uns machen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
Dennis Buchner
Dann hat zum Abschluss für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Dr. Brinker das Wort.
Dr. Kristin Brinker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Klingen! Am 3. Januar dieses Jahres haben Linksterroristen Berlins Stromnetz angegriffen. 45 000 Haushalte lagen im Dunkeln, fast fünf Tage lang, im Winter. [Heiko Melzer (CDU): Und Sie waren gegen die Schlussfolgerungen und haben dagegen gestimmt!] Monate vorher warnte der Rechnungshof: Berlin ist auf eine Katastrophe nicht vorbereitet. – Dieser Senat hat die Warnung zwar vernommen, aber ignoriert. [Beifall bei der AfD] Das ist das eigentliche Thema des heutigen Tages: nicht dieser oder jener Einzelfehler, sondern ein Senat, dem nicht nur dieser Rechnungshofbericht, sondern alle Rechnungshofberichte schwarz auf weiß immer wieder belegen, was wir auch seit Jahren sagen: Berlin funktioniert eben leider nicht, [Beifall bei der AfD] nicht in der Finanzpolitik, nicht in der Verwaltung und, wie wir jetzt auch wissen, nicht mal im Krisenfall. Schauen wir erst mal auf das große Bild: Berlin hat ein gigantisches strukturelles Defizit. Der Schuldenstand wird bis 2029 auf schätzungsweise 84 Milliarden Euro anwachsen. Berlin, der Bundeshauptstadt, droht mal wieder die Haushaltsnotlage. Da müssten eigentlich alle Alarmglocken läuten. Tun sie aber nicht, nicht bei dieser Regierungskoalition. Was tut der Senat? – Er nutzt jeden Spielraum zur Neuverschuldung maximal aus. Berlin ist bundesweit Spitzenreiter bei den sogenannten finanziellen Transaktionen, ohne klare Regeln oder überprüfbare Kriterien. Trotz der steigenden Einnahmen reicht es nicht, weil die Ausgaben eben noch schneller wachsen. Es ist eben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem; ein seit Jahren bekanntes Problem, das auch dieser schwarz-rote Senat nicht ändert, nicht löst, sondern sogar verschlimmert. [Beifall bei der AfD] Die Berliner Dysfunktionalität zeigt sich aber auch in den aufgelisteten Einzelbeispielen. Einige wenige möchte ich aufgreifen. Erster Punkt – der relevanteste, der uns allen vor Augen geführt hat, wo es hakt – ist der Katastrophenschutz. Das Katastrophenschutzgesetz gilt bekanntlich seit 2021. Was wurde aber in den Jahren seitdem getan? – Berlin hat auf dem Papier offiziell 37 Katastrophenschutzbehörden; fünf Behörden wussten nicht mal etwas davon. Die Behörden streiten sich nach wie vor um Verantwortlichkeiten und Ressourcen, statt Berlin wirklich widerstandsfähig zu machen. Von den 34 geplanten Katastrophenschutz-Leuchttürmen sind genau acht einsatzbereit. Nur die Hälfte der Bezirke kann garantieren, dass der Notstrombetrieb überhaupt 72 Stunden lang durchhält. Die Ausführungsvorschriften zum Gesetz sind bis heute nicht erlassen. Die Leuchttürme waren geplant, das Gesetz war beschlossen; was aber fehlt, ist offensichtlich die Umsetzung. Niemand verlangt Perfektion im Krisenfall, aber mangelnde Vorbereitung darf niemals zum akzeptierten Normalzustand werden. Und es ist nicht das erste Mal: Im September 2025, wenige Monate vor dem Rechnungshofbericht, war Treptow-Köpenick ebenfalls nach einem extremistischen Brandanschlag 60 Stunden ohne Strom. Strukturen, die in diesen Ernstfällen tragen müssten, wurden nicht geschaffen. Warum stand Berlin dann jetzt im Januar wieder unvorbereitet da? Am 13. Oktober letzten Jahres beschloss der Rechnungshof seinen Bericht und warnte ausgerechnet vor diesem nicht funktionierenden Katastrophenschutz. Genau in dem Bezirk, in Steglitz-Zehlendorf, wo der Terroranschlag dann stattfand, waren die Leuchttürme nicht einsatzbereit. Das ist pure Verantwortungslosigkeit. [Beifall bei der AfD] Kommen wir zum zweiten Punkt, dem grundsätzlichen Umgang mit Steuergeldern. Ein Punkt: 7,5 Millionen Euro flossen jährlich in das Integrationslotsenprogramm. Die Förderung pro Lotse hat sich seit Programmbeginn vervierfacht. Messbare Projektziele? – Fehlanzeige! Erfolgskontrolle gibt es nicht. Der Rechnungshof stellt leider fest: Es gibt keine Kriterien, ob das Programm wirkt, kein Controlling. Das ist ein Beispiel für ein fatales Grundmuster Berliner Förderpolitik. Der Senat räumt zwar alles ein und sagt: Ja, da machen wir Fehler – , aber es ändert sich nichts. So entstehen die strukturellen Defizite, die wir haben, durch alle Programme, ohne Wirkungskontrolle, über alle Ressorts, über viele Jahre. Dasselbe Muster bei den Sondernutzungsgebühren für öffentliches Straßenland: Eine chaotische Fehlsteuerung des Senats führt dazu, dass jeder Bezirk nicht mehr weiß, was er machen soll. Am Ende stehen Einnahmeverluste in zweistelliger Millionenhöhe. Was passiert? – Nichts! Keine Aufarbeitung, keine Konsequenz. Das ist die eigentliche Botschaft des Rechnungshofberichts: nicht, dass Fehler gemacht werden, das passiert, sondern dass dieser Senat seine eigenen Fehler kennt, sogar eingesteht, aber trotzdem nichts ändert. [Beifall bei der AfD] Wer so regiert, dessen politische Ankündigungen verlieren jegliche Glaubwürdigkeit. Wer denkt, das sei nur ein Problem der großen Strukturen, der schaue sich an, was in den Bezirken passiert. Da bin ich bei dem dritten Punkt, den ich nur kurz anspreche: IT-Sicherheit. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf betreibt zum Beispiel Serverräume ohne ausreichende Zutrittskontrolle. Ein IT-Notfallkonzept existiert nicht. Die Informationssicherheitsleitlinie des Landes gilt seit 2017. Wir haben heute 2026. Neun Jahre später ist nichts umgesetzt. Im Ernstfall ist die Handlungsfähigkeit gefährdet. Ein Arbeitsplan lag vor, aber passiert ist nichts. Der Kreis schließt sich: Ein Bezirk ohne funktionsfähige Verwaltung, kein IT-Schutz, kein Leuchtturm, der leuchtet – das sind alles keine Ausreißer, das hat Methode. Der Jahresbericht des Rechnungshofs liest sich wie ein Prüfbericht über eine Firma kurz vor der Insolvenz. Präsidentin Klingen formuliert es immer sehr diplomatisch, aber der Befund ist klar: Die Finanzen des Landes Berlin laufen aus dem Ruder. Ich sage es weniger diplomatisch: Dieser Senat wirtschaftet Berlin sehenden Auges in den Ruin. [Beifall bei der AfD] 45 000 Menschen haben im Januar fast fünf Tage ohne Strom verbracht, im Winter mit ausgefallenen Heizungen. Die meisten haben das irgendwie durchgehalten, weil sie mussten, nicht weil der Staat für sie da war. Irgendwann kommt ein Ereignis, das sich nicht einfach so durchhalten lässt, und dann werden wir uns fragen, was dieser Senat in den Jahren davor getan hat, was er gewusst hat und warum er trotzdem nicht gehandelt hat. Der Rechnungshof hat die Antwort gegeben, wir kennen sie seit Oktober letzten Jahres. Ich danke dem Rechnungshof für die anhaltend sehr gute und wichtige Arbeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs von Berlin wurde vorgelegt und besprochen, eine Überweisung an den Hauptausschuss ist bereits erfolgt. Dann darf auch ich Ihnen, Frau Klingen, ganz herzlich im Namen des Hauses danken, natürlich auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ganz egal, ob im Stream, auf der Tribüne oder wo auch immer. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und alles Gute für Sie! [Allgemeiner Beifall] Tagesordnungspunkt 4 steht auf der Konsensliste. Wir kommen zu lfd. Nr. 5: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 5.1: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 34 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Erweiterung der Verlusttatbestände bei doppelter Staatsbürgerschaft Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2837 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2412 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Weiß.
Thorsten Weiß AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 543-mal wurde im vergangenen Jahr in Berlin scharf geschossen. 629- mal wurde mit einer Schusswaffe gedroht. Im Dezember explodierte eine Handgranate in einem Kreuzberger Nachtclub, wenige Meter vom Görlitzer Park entfernt. [Vasili Franco (GRÜNE): Zum Thema! – Zuruf von den GRÜNEN: Thema verfehlt!] Auftragstäter werden aus der Türkei mit Touristenvisa eingeflogen, erpressen Gewerbetreibende, schießen auf Restaurants und verschwinden wieder. Die Täter, und das ist der entscheidende Punkt, bewegen sich häufig in Strukturen, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft kein Zufall ist, sondern System hat. Unsere Forderung ist deshalb klar: Wer den deutschen Pass als Schutzschild für kriminelle Machenschaften missbraucht, der muss ihn verlieren, und zwar nicht irgendwann, sondern unmittelbar. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Nun möchte man meinen, dass angesichts dieser Lage die Polizeipräsidentin im Innenausschuss Alarm schlagen würde, aber weit gefehlt. Frau Slowik Meisel erklärte am Montag stattdessen, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, sie sehe „ keine […] Hinweise auf einen Bandenkrieg […], wie in Chicago in den 30er-Jahren. “ Chicago in den Dreißigerjahren: Die Messlatte für die innere Sicherheit Berlins ist jetzt also Al Capone. Solange hier niemand mit einer Tommy Gun aus einem Oldtimer schießt, ist augenscheinlich alles in Ordnung. [Beifall bei der AfD] Wenn Chicago Ihr Maßstab ist, dann haben Sie Berlin bereits lange aufgegeben. Aber es kommt noch besser. Es ist noch bezeichnender, wenn man Frau Slowik Meisels eigene Aussage vom Vormonat danebenliegt. Da sprach dieselbe Polizeipräsident noch von, ich zitiere : „ Revierkämpfen rivalisierender Banden. “ Die Justizsenatorin erklärte vor zwei Wochen im rbb, die organisierte Kriminalität habe in Berlin, Zitat, eine „ neue Dimension erreicht. “ – Es herrsche eine quantitativ und qualitativ neue Bedrohungslage. Man sehe, so die Senatorin, rivalisierende Banden, die auf Berlins Straßen sichtbare Gewalt einsetzten, sei es durch Handgranatenwürfe auf Lokale, sei es durch Schüsse auf Menschen. Es stellt sich die Frage: Was denn jetzt, Bandenkriege oder keine Bandenkriege? Die Justizsenatorin, die Polizeipräsidentin und die Innensenatorin widersprechen sich öffentlich. Ich frage Sie: Ist das das nächste Eingeständnis, dass dieser Senat die Lage in der Stadt weder versteht noch beherrscht? Wer nicht einmal eine gemeinsame Sprache für das Problem findet, der wird das Problem ganz sicher auch nicht lösen. [Beifall bei der AfD] Das BKA stellt fest: Berlin führt bundesweit bei Straftaten mit Schusswaffengebrauch. Das Landeskriminalamt beobachtet, dass kriegserfahrene Clanstrukturen aus Syrien, dem Irak und Tschetschenien mit den etablierten arabisch-libanesischen Clans um kriminelle Märkte kämpfen. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2024 weist einen Ausländeranteil von über 50 Prozent unter den Tatverdächtigen aus, bei einem Bevölkerungsanteil von knapp 22 Prozent. Jetzt wird es richtig interessant: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen ausgewertet. Ergebnis: Jeder sechste deutsche Tatverdächtige besaß 2024 eine zweite Staatsangehörigkeit, fast 50 000 Personen, über 10 000 davon waren deutsch-türkische Doppelstaatler. Danach folgten deutsch-polnische, deutsch-russische, deutschmarokkanische und deutsch-syrische Tatverdächtige, also genau die Herkunftsländer, die wir bei der organisierten Kriminalität und Clankriminalität überproportional wiederfinden. Bundesweit werden diese Menschen aber schlicht als Deutsche geführt. [Martin Matz (SPD): Weil sie es auch sind!] Das heißt, die Kriminalitätsstatistik verschleiert systematisch das wahre Ausmaß des Problems. [Beifall bei der AfD] NRW-Innenminister Reul sagte dazu, ich zitiere: „W er die Realität sehen will, muss sie auch messen. “ Da hat er recht, aber Messen allein reicht nicht. Man muss auch Konsequenzen ziehen, und genau das fordern wir. Wer mit doppelter Staatsbürgerschaft kriminelle Strukturen unterstützt, wer als Gefährder eingestuft ist, wer einem Clan angehört oder terroristische Vereinigungen finanziert, der muss seinen deutschen Pass verlieren! Den wollen wir nicht in unserer Stadt haben, den wollen wir auch nicht in unserem Land haben, der soll nach Hause fliegen! [Beifall bei der AfD – Jeannette Auricht (AfD): Whohoo!] Dieser Senat sieht zu, wie Bandenstrukturen wachsen, wie Schutzgelderpresser Gewerbetreibende terrorisieren. Was wir brauchen, ist eine konsequente Remigration, die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für kriminelle Doppelstaatler und ein Rechtsstaat, der seinen Namen wieder verdient. Solange dieser Senat darüber streitet, ob man das Wort Bandenkrieg benutzen darf, werden in Kreuzberg weiter Handgranaten geworfen. Die Berliner haben das verstanden. Wann verstehen Sie das endlich? – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Martin Matz (SPD)]
Dennis Buchner
Dann folgt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dregger. [Vasili Franco (GRÜNE): Nicht mal zum Antrag gesprochen! – Niklas Schrader (LINKE): Jetzt erwarten wir aber eine antifaschistische Rede!]
Burkard Dregger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon so häufig debattieren wir heute Fragen der deutschen Staatsbürgerschaft, und ich möchte darauf hinweisen, dass es überhaupt keinen Sinn macht, hier am Rednerpult des Abgeordnetenhauses den Eindruck zu erwecken, wir könnten hier beschließen, die Staatsbürgerschaft massenhaft abzuerkennen. Diesen Eindruck haben Sie erweckt, und er ist irreführend, Herr Kollege. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Niklas Schrader (LINKE): Jawoll!] Das Staatsbürgerschaftsrecht wird nicht im Abgeordnetenhaus von Berlin geregelt, sondern im Deutschen Bundestag. Hinzu kommen die verfassungsrechtlich außerordentlich engen Grenzen, die der Dispositionsfreiheit des Deutschen Bundestages engste Grenzen setzen. Deswegen ist es nicht zielführend, hier den Eindruck zu erwecken, als könnten Sie als AfD, sollten Sie in die Verantwortung kommen, per Order di Mufti massenhaft Ausweisungen im Bereich der organisierten Kriminalität durchführen. Es ist nicht zielführend, und deswegen muss ich das hier anmerken. Ich möchte sagen, dass es viel klüger ist, hinzuschauen, wen man einbürgert, [Vereinzelter Beifall bei der AfD – Jeannette Auricht (AfD): Ja!] bevor man sich die Mühe macht, Eingebürgerte wieder auszubürgern. [Beifall bei der CDU] Dazu möchte ich mal eine grundsätzliche Anmerkung machen. Es gibt keine erstrebenswertere Staatsangehörigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit. [Beifall von Kurt Wansner (CDU) – Niklas Schrader (LINKE): Absurd!] Sie darf nicht leichtfertig vergeben werden, [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] sondern sie muss Auszeichnung zum Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein. Warum sage ich das? Warum ist es ein Privileg, deutscher Staatsbürger zu werden? – [Zuruf von Damiano Valgolio (LINKE)] Weil die Bundesrepublik Deutschland nicht irgendein Land ist. Weil unsere Großeltern, Eltern und auch wir die Bundesrepublik Deutschland nach der totalen Niederlage im Zweiten Weltkrieg, nach der totalen militärischen, politischen und moralischen Stunde Null zu einem der freiesten, friedlichsten, humanitärsten und erfolgreichsten Staaten der Welt aufgebaut haben. Weil die Bundesrepublik Deutschland ein Land ist, das sich seiner historischen Verantwortung für die nationalsozialistische Verbrechensherrschaft immer bewusst gezeigt hat. Weil unser Land in der Mitte Europas die richtige Lehre aus den beiden Weltkriegen gezogen hat und sich für eine feste Verankerung in der Europäischen Union und im westlichen Verteidigungsbündnis der NATO entschieden hat, die uns allen Stabilität und Wohlstand gebracht haben.
Dennis Buchner
Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Omar aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zulassen möchten.
Burkard Dregger CDU
Nein, danke! – Und weil die Bundesrepublik Deutschland auf die großen Beiträge des deutschen Volkes zur Weltkultur zurückblicken kann. Weil es so ist, wie ich es gerade vorgetragen habe, erfordert es weit mehr als ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, um deutscher Staatsbürger zu werden. Es erfordert Verfassungstreue und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Es erfordert eine Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Es erfordert die Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse. [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Es erfordert die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Es fordert die Ablehnung antisemitischer, rassistischer oder menschenverachtender Handlungen. Es erfordert ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere also für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Das alles ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt, und daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden AfD-Fraktion, sollten wir uns nicht mit Fragen beschäftigen, die wir mangels Gesetzgebungskompetenz nicht verändern können und für die es aufgrund der engen verfassungsrechtlichen Grenzen kaum einen gesetzgeberischen Spielraum gibt, [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] sondern es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unsere Landesbehörden die von mir beschriebenen Einbürgerungsvoraussetzungen sorgfältig prüfen. [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Genau darauf konzentrieren wir uns. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)]
Dennis Buchner
Dann hat die AfD-Fraktion eine Zwischenbemerkung angemeldet. Dafür hat der Abgeordnete Weiß das Wort.
Thorsten Weiß AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Dregger, Sie haben im Wesentlichen die Argumente vorgetragen, die Sie auch schon bei der ersten Lesung vorgetragen haben. [Heiko Melzer (CDU): Weil sie immer noch richtig sind!] – Nein, Sie sind immer noch falsch, und ich werde Ihnen auch sagen, warum. [Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Erstens, Herr Kollege Dregger, Sie wissen doch ganz genau, dass wir als Landesparlament in der Lage sind, über den Bundesrat Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzubringen. Genau das fordern wir in unserem Antrag. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Oder wollen Sie mir erklären, dass das Berliner Abgeordnetenhaus im Bundesrat keine Stimme mehr hat? Das würde mich verwundern. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Zweitens: Sie führen, [Katina Schubert (LINKE): Studieren Sie mal die Verfassung, bevor Sie hier rumquatschen!] und das machen Sie auch im Ausschuss ständig, die Landeseinwanderungsbehörde als Vorzeigebehörde an, was ich bezeichnend finde, denn von Ihrer eigenen Partei wird Ihnen auf Bundesebene regelmäßig die Turboeinbürgerung – Berlin führt da bundesweit – als Negativetikett angeheftet. [Senatorin Iris Spranger: Überhaupt nicht!] Mal davon abgesehen, dass ich Sie daran erinnere, dass im Zuge des letzten Jahres erst eine Razzia wegen Bestechlichkeit im Landeseinwanderungsamt stattgefunden hat. [Zuruf von Martin Matz (SPD) – Senatorin Iris Spranger: Völliger Quatsch!] Weil Sie gerade auch so mustergültig aufführten, welche hohen Anforderungen an die deutsche Staatsbürgerschaft und an das Einwanderungsprozedere geheftet sind, darf ich Sie vielleicht an den Fall eines Hamaspropagandisten erinnern – das ist gar nicht so lange her – , der auf Instagram entsprechend geprahlt hat, bei dem man dann ganz schnell, nachdem das öffentlichkeitswirksam wurde, gesagt hat: Oh, dem müssen wir jetzt aber die Staatsbürgerschaft ganz schnell wieder entziehen. – Dieses ganze Prozedere, das Sie hier gerade anführten, hat er durchlaufen. Das heißt, das System kann dann doch nicht so toll sein. [Beifall bei der AfD] Zu Ihrem Verfassungsargument, weil Sie dann auch immer wieder – und das werden wir noch in den folgenden Reden hören – in die historische Mottenkiste greifen und davon sprechen, welche historische Entwicklung das Staatsangehörigkeitsrecht genommen hat: Ja, das ist alles richtig, aber wir sprechen auch nicht von einer Entziehung der Staatsbürgerschaft im Sinne von Artikel 16 GG, sondern wir reden über die Erweiterung von Verlusttatbeständen. Das ist ein Instrument, das das Grundgesetz ausdrücklich zulässt: § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz. [Beifall bei der AfD] Das heißt, das ist kein verfassungsrechtliches Neuland, Herr Dregger, das ist gesunder Menschenverstand. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Abschließend vielleicht auch noch einmal an Sie und die CDU gerichtet: Genau das, was Sie uns hier jetzt vorwerfen, was wir angeblich machen wollen und womit Sie nicht einverstanden sind, forderte Ihr Bundeskanzler Friedrich Merz im Wahlkampf, [Vasili Franco (GRÜNE): Alles unzutreffend!] nämlich den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für straffällige Doppelstaatler. [Beifall bei der AfD] Das stand sogar schwarz auf weiß im Sondierungspapier von Union und SPD. Ich frage Sie: Was gilt jetzt, Merz-Union oder Wegner-Union, oder hat die CDU je nach Parlament eine andere Meinung? – Danke! [Beifall bei der AfD]
Dennis Buchner
Dann frage ich den Kollegen Dregger, ob er antworten möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Burkard Dregger CDU
Sehr geehrter Herr Kollege Weiß, vielen Dank für Ihre Intervention! Ich habe mich nicht dagegen ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber den sehr engen gesetzgeberischen Spielraum ausnutzt, um Verlusttatbestände zu definieren. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es seine Aufgabe ist und nicht unsere. Wir haben darauf keinen Einfluss. [Zuruf von der AfD] Zweitens: Sie werfen uns hier in Berlin Turboeinbürgerungen vor. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Die Turboeinbürgerung, so haben Sie es formuliert, ist durch den Bundesgesetzgeber in der neuen Koalition von CDU, CSU und SPD beseitigt worden. Die Turboeinbürgerung war die Einbürgerung nach bereits drei Jahren. Das haben wir für falsch gehalten. Die gibt es nicht mehr. [Beifall bei der CDU] Drittens: Sie nehmen Bezug auf die Einbürgerungsverfahren in Berlin. In der Tat haben wir hier eine historische Herausforderung angenommen, die darin besteht, dass die Bezirke durch ihre Überforderung 40 000 Einbürgerungsverfahren nicht bearbeitet haben. Sie sind zum 1. Januar 2024 in die Verantwortung der Landesebene gegeben worden. Hinzu kamen 75 000 neue Einbürgerungsanträge vor dem Hintergrund des von der Ampelkoalition geänderten Einbürgerungsrechts. Das ist die Situation. Im Durchschnitt bedarf die Einbürgerung in Berlin eines Zeitraums von elf Jahren. Das ist keine Turboeinbürgerung, sondern eine Schneckeneinbürgerung. Wir sind dabei, die Verhältnisse so zu ordnen, dass das in einem normalen Zeitraum ergeht. Viertens: Sie weisen darauf hin, oder Sie wollen den Eindruck erwecken, die würden alle durchgewunken. Ich darf Sie nochmals, wie auch im Ausschuss, darauf hinweisen, dass es in keinem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland mehr Ablehnungen in den Einbürgerungsverfahren gibt als in Berlin: im letzten Jahr 1 650 Ablehnungen. Das ist eine Quote von über 4 Prozent; im Vergleich Hamburg: 0,7 Prozent. [Zuruf von der AfD] Andere könnte ich genauso messen. Das heißt, der gesamte Eindruck, den Sie hier wider aller Tatsachen verbreiten wollen, ist, dass wir unserer Verantwortung nicht gerecht werden. Ich habe in meiner Rede extra auf die gesetzlich beschriebenen Voraussetzungen der Einbürgerung Bezug genommen, weil es mir so wichtig ist, dass wir in jedem Einzelfall genau hinsehen, auch wenn es viele Fälle sind. Darauf werden wir auch weiterhin drängen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)]
Dennis Buchner
Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Omar.
Jian Omar GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Anträge in dieses Parlament einbringt, sollte man sich eigentlich zunächst fragen, ob die Anträge mit unserem Grundgesetz vereinbar, juristisch tragfähig und verfassungskonform sind. Bei der rechtsextremen AfD erleben wir jedoch regelmäßig das Gegenteil: Forderungen, die im Kern unserer Verfassung vehement widersprechen. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Das ist kein Zufall und auch kein Flüchtigkeitsfehler, das ist politische Absicht und politische Linie der AfD. Die AfD verachtet unsere Demokratie und unsere Rechtsstaatlichkeit. Dieser Antrag ist der beste Beweis dafür. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Was die AfD mit diesem Antrag will, ist klar: Sie will unsere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in zwei Klassen einteilen, in Deutsche erster Klasse und Deutsche zweiter Klasse, Deutsche wie mich zum Beispiel. Deutsche zweiter Klasse sind Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. [Zuruf von Burkard Dregger (CDU)] Sie sollen künftig dauerhaft Deutsche auf Probe sein. Die AfD will Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit lebenslang jederzeit entziehen können – also Menschen wie mir und vielen hier in diesem Haus, aber auch sehr vielen Berlinerinnen und Berlinern. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Das betrifft nicht nur die neu Eingewanderten, wie hier suggeriert wird, sondern es betrifft ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Es geht um Kriminelle, Leute, die kriminell sind, schwerstkriminell!] Herr Dregger, Sie haben vom Aufbau dieses Landes gesprochen, aber Sie haben den Beitrag der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter für den Aufbau Deutschlands in Ihrer Rede nicht erwähnt. Das fand ich sehr schade. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der AfD]
Dennis Buchner
Herr Kollege, ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weiß zulassen möchten.
Jian Omar GRÜNE
Die rechtsextreme AfD hat keine Frage verdient, und mit ihnen sollte man auch nicht reden. [Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Dr. Kristin Brinker (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD] Die AfD will nicht nur Menschen, die neu zu uns eingewandert sind, entbürgern oder ausbürgern, sondern zum Beispiel auch – das betrifft diesen Antrag – europäische Staatsbürger, die hier eingebürgert sind. Das widerspricht auch dem europäischen Recht. Es betrifft also sehr viele Menschen, die dieses Land am Laufen halten, aber das ist der AfD egal. Das ist kein Beitrag zur inneren Sicherheit, wie wir gerade gehört haben, sondern das ist ein Angriff auf das Verständnis von Staatsbürgerschaft und auf unsere Grundwerte. Ich frage die AfD: Haben Sie unser Grundgesetz eigentlich gelesen und wirklich verstanden? Kennen Sie den Artikel 16? Dort steht unmissverständlich: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Sie wissen, warum das dort steht. Haben Sie sich gefragt, woher dieser Artikel kommt? – Das ist eine der wichtigen Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg, aus dem dunkelsten Kapitel dieses Landes, als die Nationalsozialisten Menschen, die ihnen politisch nicht passten, einfach ausgebürgert und deportiert haben. Genau davor schützt uns dieser Artikel: dass der Staat oder eine Regierung politisch entscheidet, wer zu uns gehört und wer nicht. Ihre Forderung widerspricht nicht nur dem Artikel 16 GG, sondern auch dem Gleichheitsgrundsatz. Stellen wir uns vor, zwei Deutsche begehen dieselbe Straftat, aber einer wird die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren und der andere nicht. Das ist keine Gleichbehandlung, das ist kein Rechtsstaat, das ist staatliche Diskriminierung und Rassismus pur. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Harald Laatsch (AfD): Sie haben überhaupt keine Ahnung!] Hören Sie auf, das als Sicherheitsmaßnahme zu verkaufen. Wozu haben wir das Strafrecht? Wozu haben wir Freiheitsstrafen? Unser Rechtsstaat ist nicht wehrlos, aber er kennt den Unterschied zwischen Strafe und politischer Ausbürgerung. Hinzu kommt, dass die rassistische Politik der AfD unserem Land auch wirtschaftlich massiv schadet. Deutschland steht im internationalen Wettbewerb um begehrte Fachkräfte. Diese Menschen können sich aussuchen, in welches Land sie einwandern, und sie vergleichen die Lebensqualität. [Zuruf von Tommy Tabor (AfD)] Sie vergleichen das gesellschaftliche und politische Klima, und sie stellen sich eine zentrale Frage: Werde ich dort wirklich Teil der Gesellschaft, oder bleibe ich mit meinen Kindern für immer Bürger auf Probe? Die AfD will das gesellschaftliche und politische Klima in unserem Land vergiften, und das passt zu ihrer politischen Linie, die einmal ihr Vorsitzender passend formuliert hat: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ – Dieser Antrag ist juristisch verfassungswidrig und politisch brandgefährlich und gehört abgelehnt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Matz (SPD)]
Dennis Buchner
Dann gibt es noch einmal eine angemeldete Zwischenbemerkung der AfD-Fraktion, [Zurufe: Oh!] und die hält der Kollege Weiß.
Thorsten Weiß AfD
Herr Präsident! Herr Kollege! Wenn Sie schon nicht mit mir sprechen wollen, dann müssen Sie jetzt diese Zwischenbemerkung hinnehmen. Ich meine, Sie müssen mir nicht zuhören, Sie können auch gerne rausgehen. Nichtsdestotrotz werde ich mich jetzt zu Ihren Einlassungen ausmehren, denn ich hätte nicht gedacht, dass das Niveau in diesem Parlament schon so früh so tief sinken kann. [Beifall bei der AfD] Ich wollte mir die Zwischenbemerkung eigentlich noch aufheben, aber dazu fällt einem wirklich nichts mehr ein. [Katina Schubert (LINKE): Dann schweigen Sie doch einfach!] Ich will nicht unparlamentarisch sein, deswegen sage ich: So viele Unwahrheiten in einer Rede hört man wirklich selten, mal von Folgendem abgesehen, und das muss die erste Frage an Sie sein, Herr Omar: Ich weiß nicht, ob das ein Eingeständnis war, dass Sie in absehbarer Zeit vorhaben, kriminell zu werden, [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Vorsicht!] schwer kriminell, [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Vorsicht!] ob Sie sich einer terroristischen Vereinigung anschließen wollen oder dergleichen, denn diese Leute wollen wir ins Visier nehmen. Die sollen ihre doppelte Staatsbürgerschaft, soweit sie eine haben, verlieren. Von unbescholtenen Migranten, die ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind und sich hier produktiv einbringen, spricht von uns kein Mensch. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Zweitens: Sie sprechen immer von einer Zweiklassengesellschaft; die AfD will quasi eine Zweiklassengesellschaft einführen. – Ich sage Ihnen mal, was eine Zweiklassengesellschaft ist: Eine Zweiklassengesellschaft ist, wenn Berliner abends nicht mehr sicher mit der U-Bahn fahren können, [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Genau!] weil sie Angst haben, während Sie hier über die Gefühle von Mehrfachstaatlern diskutieren. [Beifall bei der AfD] Das ist die realistische und die tatsächliche Zweiklassengesellschaft in unserer Stadt. Dann kommen Sie immer wieder mit dem Rassismusvorwurf um die Ecke. – Unsere Zahlen kommen nicht von ungefähr. Ich weiß, Sie und Ihre Fraktion nehmen sich da nichts im Vergleich zur Linken, für die die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik per se schon diskriminierend ist. Dementsprechend können Sie mit den Zahlen – wahrscheinlich lesen Sie die noch nicht mal – auch nichts anfangen. Aber wenn klar ist, dass Ausländer, in dem Falle Doppelstaatler – Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit – , überproportional in der entsprechenden Kriminalitätsstatistik aufgeführt werden, dann muss man sich doch mal die Frage stellen, ob das Leute sind, die ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind. Wir wollen diese Leute in unserem Land nicht haben. [Beifall bei der AfD] Dann haben Sie dasselbe Argument vorgebracht wie der Kollege Dregger. Sie müssen sich mit dem Staatsrecht auch mal beschäftigen, ansonsten werden Sie unser Argument bezüglich des Unterschieds zwischen der Entziehung der Staatsbürgerschaft und dem Verlust der Staatsbürgerschaft offensichtlich auch nicht verstehen. Dann brauchen Sie auch nicht mit der historischen Keule um die Ecke zu kommen. Als Letztes vielleicht noch etwas, was ich sehr bemerkenswert finde: Der Presse war zu entnehmen, dass Sie ganz persönlich, Herr Omar, sich ganz offensichtlich schwersten Angriffen beziehungsweise Drohungen aus der Islamistenszene gegenübersehen. Wir sind der Meinung, dass gerade diese Täter, die dann im besten Fall eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, in unserem Land nichts verloren haben. [Beifall bei der AfD] Das heißt, es schützt auch genau solche Leute wie Sie, dass wir solche Täter außer Landes bringen. [Beifall bei der AfD]
Dennis Buchner
Dann hat der Kollege Omar die Gelegenheit zur Erwiderung und erhält das Wort. – Bitte schön!
Jian Omar GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Weiß! Sie wissen, und dieses Land weiß auch: Wenn es eine Gefahr für Deutschland und für Berlin gibt, dann ist das Ihre Partei, nicht meine Partei, nicht ich. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Martin Trefzer (AfD): Die Islamisten!] Ihre Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter Ihnen sind Faschisten. Sie selber sind mit einem Faschisten befreundet, der in Ihrer Partei das Sagen hat. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Und deswegen, wenn Sie hier von Gefahr sprechen, dann reden Sie von der Gefahr, die von Ihrer eigenen Partei ausgeht. Wenn für mich eine Gefahr in diesem Land existiert, dann sind es in erster Linie die rechtsextreme AfD [Lachen bei der AfD] und Rechtsextremisten, die mein Büro vor zwei Jahren angegriffen haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Matz (SPD) – Zuruf von der AfD: Was ist mit den Islamisten? – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Ich komme einmal zu Ihrem Antrag: Juristisch ist Ihr Vorschlag schon deshalb nicht haltbar, weil ein Verlust der Staatsangehörigkeit nur auf klar definierten, eng begrenzten gesetzlichen Tatbeständen beruhen darf. Das habe ich versucht, in meiner Rede auch Ihnen klarzumachen. [Thorsten Weiß (AfD): Das ist keine Beliebigkeitsklausel! Das kann geändert werden! Verstehen Sie das nicht?] Sie haben in Ihrer Rede kein Wort über das Recht verloren. Sie haben über Kriminalität geredet. Man hat gesehen, dass Sie keine Ahnung vom Staatsangehörigkeitsrecht haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen noch einmal hier: Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz aus dem Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verlangt: Wenn der Staat in so ein fundamentales Statusrecht eingreift, müssen die Voraussetzungen präzise, eindeutig und gerichtsfest formuliert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Artikel 16 Grundgesetz eine besonders strenge Schutzfunktion entfaltet und dem Gesetzgeber hier nur einen äußerst engen Gestaltungsspielraum bietet. Die Staatsangehörigkeit darf nicht von offenen, wertenden oder politisch aufgeladenen Begriffen, wie sie in Ihrem Antrag stehen, abhängig gemacht werden. Sie nutzen hier Schlagworte wie „Clankriminalität“, „Gefährder“ oder auch „Gefahr für die innere Sicherheit“. Das sind alles keine trennscharfen juristischen Tatbestände, sondern auslegungsbedürftige politische Zuschreibungen. [Thorsten Weiß (AfD): Gibt es denn Clankriminalität überhaupt Ihrer Meinung nach?] Das wollen Sie instrumentalisieren, und das werden wir nicht zulassen. Sie wollen in diesem Land das Staatsangehörigkeitsrecht instrumentalisieren für Ihre rechtsextremen Zwecke, aber wir werden das nicht zulassen, weder hier in Berlin, noch in Deutschland, noch in Europa. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
Dennis Buchner
Dann folgt nun der Abgeordnete Matz für die SPD-Fraktion.
Martin Matz SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine verfassungskonforme Verschärfung des Entzugs der Staatsangehörigkeit fordert die AfD. [Zuruf von der AfD: Hm!] – Hm! – Warum betonen die das mit der Verfassungskonformität so in Ihrem Antrag? [Thorsten Weiß (AfD): Weil Leute wie Sie uns sonst Gegenteiliges vorwerfen!] Liegt uns zur Beratung eigentlich schon der Antrag der Grünen vor zum verfassungskonformen Bau von Radwegen in Pankow? [Heiterkeit von Burkard Dregger (CDU)] Haben wir schon den Antrag der SPD beraten zur verfassungskonformen Erhöhung der Tarifbindung für Beschäftigte? [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Haben wir schon von der CDU eingereicht bekommen den Antrag zum verfassungskonformen Ausbau von Parkplätzen im Innenstadtbereich Berlins? [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Sind Parkplätze in der Verfassung geregelt?] Haben wir nicht, nicht wahr? Haben wir alles nicht. [Zuruf von der AfD – Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Natürlich haben wir diese drei Anträge nicht bekommen, denn warum sollte eine Fraktion in einem Antrag auf anderthalb Seiten Text dreimal betonen, dass es eine verfassungskonforme Regelung gibt, die sie dort anstrebt? [Harald Laatsch (AfD): Weil wir Verfassungspartei sind!] Die Verfassungskonformität muss man normalerweise nicht betonen; sie sollte bei Anträgen im Parlament eine Selbstverständlichkeit sein und deswegen überhaupt keine Erwähnung finden. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) – Thorsten Weiß (AfD): Hätten wir das weggelassen, hätten Sie uns das Gegenteil vorgeworfen!] Warum also macht die AfD das? – Der eine Grund ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 16 Grundgesetz grundsätzlich nicht einfach so entzogen werden kann. Da gibt es sehr enge Grenzen, und die gibt es aus gutem Grund. Wer die Geschichte unserer Verfassung kennt, weiß, dass auch die Erfahrung mit den Ausbürgerungen aus der NS-Zeit mit dazu beigetragen hat, dass wir eine solche Regelung nicht vorgesehen haben, [Burkard Dregger (CDU): Sehr richtig!] grundsätzlich nicht vorgesehen haben. Das Wesen der Staatsangehörigkeit ist außerdem so, dass es nicht in verschiedene Klassen eingeteilt wird, sondern dass es grundsätzlich unbeschränkt und auf Lebenszeit angelegt ist. Was ein Rechtsstaat tun kann: Er kann eine rechtswidrige Entscheidung korrigieren. Er kann einen Verwaltungsbescheid – was eine Einbürgerung ist – korrigieren. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist diese Möglichkeit seit der Ampelkoalition auf der Bundesebene tatsächlich für den Zeitraum von zehn Jahren als Rücknahme möglich bei Täuschung, Drohung oder Bestechung. Das ist sinnvoll. Das ist aber etwas ganz anderes, als ob über jemandem permanent das Risiko schwebt, irgendwann die Aberkennung der Staatsangehörigkeit wegen eines Ereignisses in der Zukunft angedroht zu bekommen. Neben dem Wortlaut des Artikels 16 Grundgesetz, dass die Staatsangehörigkeit nicht einfach entzogen werden kann, gibt es aber noch einen anderen wichtigen Grund. Die AfD versucht immer und immer wieder, die deutsche Staatsangehörigkeit in verschiedene Güteklassen einzuteilen. Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann gibt es aber keinen Unterschied, ob diese mit Geburt erworben ist oder ob sie später verliehen wurde. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Die Forderungen nach strafweiser Ausbürgerung, wie im Antrag der AfD enthalten, verstoßen gegen den Kern, gegen den Sinngehalt des Artikels 16 des Grundgesetzes und führen gerade zu einem solchen Zwei-Klassen-System. Das ist dann tatsächlich nicht mehr verfassungskonform umsetzbar. Selbstverständlich – und das ist auch ein Grund für die Überbetonung der verfassungskonformen Verschärfung – will sich die AfD nicht dabei erwischen lassen, dass sie hier etwas beantragt, was den Boden des Grundgesetzes verlässt. Was macht man da also? – Man schreibt vorsichtshalber dreimal auf eineinhalb Seiten „verfassungskonforme Verschärfung“ rein. Dann hat man sich scheinbar abgesichert. Für das, was die AfD in ihrem Antrag eigentlich fordert, gibt es aber weder einen verfassungskonformen Weg, noch ist es sinnvoll, denn Menschen, die Straftaten begehen, sind mit den Mitteln des Strafrechts und mit dem Gefahrenabwehrrecht anzugehen. Es gibt Strafen für all die Dinge, die hier heute aufgezählt worden sind, und die gelten für alle Menschen in Deutschland. Da ist jeder vor dem Gesetz gleich – auch in dem negativen Fall, dass ihm eine Strafe droht. Das ist der Grundsatz, der gilt, und das ist der Grundsatz, der weiter gelten muss. Deswegen kann man einen solchen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
Dennis Buchner
Dann folgt für die Linksfraktion die Kollegin Schubert.
Katina Schubert LINKE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist Ausdruck der allgemeinen Hetze und Niedertracht, die diese Partei immer wieder verströmt, die diese Partei ausdrückt, und wofür diese Partei steht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zurufe von der AfD] Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Strafrecht. Was Sie hier tun, ist – das haben meine Vorredner auch schon gesagt – , wiederholt Menschen in unterschiedliche Klassen einzuteilen. Deswegen reden Sie ja auch von so etwas wie „Passdeutschen“. Deutsch ist deutsch, und zwar völlig unabhängig davon, ob man hier geboren ist oder ob die Großmutter blonde Haare hat. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Wenn man möchte, dass Kriminalität bekämpft werden muss, dann muss man sich darum kümmern, und nicht hilfsweise das Staatsangehörigkeitsrecht oder andere Rechte in Anspruch nehmen. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Das, was Sie hier tun, ist, eine große Zahl von Menschen zu diskreditieren und unter Generalverdacht zu stellen, und zwar Menschen, die tragende Säulen dieser Gesellschaft sind. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von Tommy Tabor (AfD) und Thorsten Weiß (AfD)] Gestern konnten wir lesen, wie viel Prozent der Ärztinnen- und Ärzteschaft in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte haben, viele davon mit zwei Pässen. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Ja, und wie viele davon sind kriminell? – Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Thorsten Weiß (AfD)] Was würde denn wohl passieren, wenn die irgendwann mal sagen: Diese Hetze dieser AfD ertrage ich nicht mehr, und jetzt hören wir mal auf, hier zu arbeiten? [Dr. Kristin Brinker (AfD): Das sagen die ja nicht! Die freuen sich, dass wir da sind!] – Dann werden Sie die Ersten sein, die keine Behandlung mehr finden. Wenn man nicht wertschätzt, dass Menschen hier den Laden am Laufen halten, auch wenn sie den deutschen Pass erst später bekommen haben oder gar keinen deutschen Pass haben, wenn das nicht Grundverständnis ist in einem Rechtsstaat, dann gehören Sie einfach nicht zu diesem Rechtsstaat. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)] Das stellen Sie jeden Tag wieder unter Beweis, ob es Ihre Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt oder anderen Parlamenten ist, ob es diese Selbstbedienungsmentalität ist, sich den Staat zur Beute zu machen, oder ob es Ihre permanente Missachtung dessen ist, was hier den Rechtsstaat ausmacht. [Zurufe von Dr. Kristin Brinker (AfD) und Thorsten Weiß (AfD)] Deswegen kann ich nur appellieren: Erstens müssen wir diesen Antrag ablehnen, und zweitens muss Schluss sein damit, Staatsbürgerschaftsrechte zur Diskreditierung von Menschen heranzuziehen, das Staatsbürgerschaftsrecht zum Gnadenrecht zu machen. Für Menschen, die hier leben, die hier ihren Beitrag leisten, die hier teilhaben wollen, die Teil dieser Gesellschaft werden wollen, ist der deutsche Pass nun mal die Voraussetzung, zum Beispiel für das Wahlrecht. Bertolt Brecht hat gesagt, der Pass sei der edelste Teil des Menschen – da hat er recht, denn nur mit diesem Pass hat man die vollen Rechte. Es kann nicht sein, dass das in die Willkür und Verfügungsmacht dieser Leute gestellt wird. – Danke! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Dennis Buchner
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat auch der fraktionslose Abgeordnete Brousek einen Redebeitrag angemeldet und erhält das Wort. [Zuruf von Dr. Maja Lasić (SPD)]
Antonín Brousek fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde sagen, ich bin Passdeutscher. Ich habe zwei Pässe, einen tschechischen und einen deutschen, und ich zeige immer nur den tschechischen, das ist nämlich der Pass meines Herzens und meines Blutes. Den anderen habe ich aus praktischen Gründen, weil ich seit über 60 Jahren in diesem Land lebe. [Tobias Schulze (LINKE): Das findet die AfD aber gar nicht gut! – Zurufe von Burkard Dregger (CDU) und Stefan Häntsch (CDU)] Deswegen ist die Sache, über die wir sprechen, für mich von großer Bedeutung. Mich erinnert das ein bisschen an die Reise nach Jerusalem. Kennen Sie das? – Die Musik spielt, es gibt einen Stuhl zu wenig. Dann geht die Musik aus, und wer einen Fehler macht, der muss gehen. So ein bisschen ist dieser Antrag: Der von mir eigentlich sehr geschätzte Abgeordnete Weiß ist hier meiner Meinung nach über das Ziel hinausgesprungen, hat ein bisschen auf den Pudding gehauen, [Lachen von Thorsten Weiß (AfD)] und zwar deswegen, weil schon der Gesetzesvorschlag selber, der dort drin ist, völlig untauglich ist. Dort steht nämlich drin – ich argumentiere wahnsinnig ungern rechtlich – , dass betroffen sein soll, wer eine Straftat begeht und gegen die FDGO verstößt oder gegen die öffentliche Sicherheit. Öffentliche Sicherheit ist der Verstoß gegen Strafgesetze. Das heißt, dann bin ich automatisch raus. Das ist ja gar nicht durchdacht. Das ist juristisch Mist. Und was heißt „gegen die FDGO verstoßen“? – Es gibt ja sehr viele Leute – zu denen ich nicht gehöre – , die behaupten, dass die AfD gegen die FDGO verstößt. Die sitzen da drüben. Und wer entscheidet jetzt darüber? – Die AfD, oder die in der Mitte, oder die hier, oder der liebe Herrgott? [Martin Matz (SPD): Bundesverfassungsgericht!] Ich halte das nicht für gut durchdacht. Natürlich sind wir historisch in Deutschland mit Ausbürgerungen in einer alten Tradition. Wir müssen nicht immer die ollen Nazis bemühen, wir können ja auch zum Beispiel an die DDR erinnern: Da fährt ein bekannter Liedermacher nach Köln, gibt ein Konzert, wird ausgebürgert und darf nicht mehr zurück. Das hat in diesem Lande Tradition, und ich glaube, das ist nicht gut. Zweitens: Es ist ganz schlecht, mit Verlusttatbeständen und Entzug zu argumentieren. Das sind klassische Ausbürgerungen, die hier eigentlich auf dem Papier in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hineingemogelt werden sollen. Ich halte das für falsch. Wissen Sie, warum? – Ein Volk, ein Land, eine Nation ist kein Club. In einem Club kann mir die Mitgliedschaft entzogen werden, wenn ich irgendetwas gegen die Satzung mache. Das ist eigentlich in einem Volk – ich will nicht Volksgemeinschaft sagen – nicht der Fall. Wir sind doch dann Angehörige dieser Gemeinschaft. War die Einbürgerung falsch, muss sie weg. Sie wird zurückgenommen. Sie wird aber nicht widerrufen. Das sieht auch § 17 StA-Gesetz nicht vor. Widerruf ist Ausbürgerung, und ich halte das für eine ganz schlechte Sache. Ich muss für mich persönlich sagen: Ich möchte nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das darüber nachdenkt, dass Leute wie ich ausgebürgert werden könnten, wenn sie denn die Idee hätten, mit einem Traktor auf den Breitscheidplatz zu fahren und dort böse Sachen zu machen. Das möchte ich nicht, [Tobias Schulze (LINKE): Aber die AfD!] und deswegen überlege ich tatsächlich schon seit längerer Zeit, dass ich im Jahr 2027, wenn ich pensioniert werde, dieses Land verlasse und meine deutsche Staatsangehörigkeit nach über 60 Jahren aufgebe, [Burkard Dregger (CDU): Jawoll!] denn in Prag wird mir die, die ich habe, niemand entziehen. Aber Sie sehen doch ganz deutlich: Es gibt zwei Arten von Staatsbürgerschaften. Stellen Sie sich doch nicht so dumm. Trotzdem: Das, was die AfD gesagt hat, ist ja richtig im Hinblick auf organisierte Kriminalität, auf ausländische Clans, auf Migration und Remigration. Aber so lösen sollte man es nicht. – Vielen Dank!
Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2412 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2837 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das kann entsprechend niemand mehr sein. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 5.2: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 20 Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsschutz vom 16. Februar 2026 Drucksache 19/2969 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2466 Zweite Lesung Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Abgeordneten Lenz.
Stephan Lenz CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein weiterer guter Tag für die innere Sicherheit in unserer Stadt. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Nach der finanziellen Stärkung der Sicherheitsbehörden im Doppelhaushalt 2026/2027, nach der Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, des ASOG, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, werden wir heute ein neues Verfassungsschutzgesetz für Berlin beschließen. Ich stelle fest, der schwarz-rote Senat liefert auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Ab dem heutigen Tag werden wir in unserer Stadt sowohl für den Bereich der Polizei als auch für den Verfassungsschutz über die modernsten Rechtsgrundlagen in Deutschland verfügen. Beide Gesetze bringen unsere Sicherheitsbehörden in allen Bereichen auf die Höhe der Zeit in Bezug auf die erforderlichen Befugnisse und in Bezug auf die rechtlichen Erfordernisse in der heutigen Zeit. Genau das haben wir uns zu Beginn der Regierungsarbeit vorgenommen, und genau das haben wir als Koalition nun auch gemacht. [Beifall bei der CDU] Das ist gut für unsere Stadt. Und wir sind als Koalition – gestatten Sie mir an dieser Stelle diese Anmerkung – auch ein wenig stolz darauf, dass wir das erreichen konnten. Kommen wir konkret zum heute vorliegenden Gesetzentwurf. Zunächst ein paar Worte zum Entstehungsprozess. Wir haben mit der Beratung Anfang letzten Jahres begonnen, zunächst koalitionsintern und dann ab Juni 2025 im Parlament. Wir haben dabei auch externen Sachverstand eingeholt, eine Anhörung durchgeführt, berechtigte Kritikpunkte aufgenommen und berücksichtigt, sodass der zunächst vorliegende Gesetzentwurf Änderungen erfahren hat. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle gern bei allen Beteiligten bedanken. Ich möchte mich vor allem bei der Senatsverwaltung bedanken, bei den Leuten von Herrn Fischer natürlich, wie das in so Gesetzgebungsvorhaben immer ist, wurde dort die Hauptarbeit erbracht. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich aber auch bei den Sachverständigen bedanken, und ich möchte mich auch bei den Kollegen im Ausschuss bedanken, auch bei denen der Opposition. Das war eine konstruktive Beratung. Ja, es ist natürlich nicht alles so gekommen, wie Sie das wollten, das liegt in der Natur der Sache, aber ich glaube schon, dass man sehen kann, dass da auch auf Ideen eingegangen worden ist, die breit getragen wurden. Was ändert sich mit der heutigen Beschlussfassung für den Berliner Verfassungsschutz? – Zunächst ist zu erwähnen, dass wir einige Befugnisregelungen schärfen und erweitern. Das ist die Folge der Neuerungen in technischer Hinsicht und auch eine Reaktion auf die veränderte Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts. Das neue Gesetz schafft beispielsweise moderne Regeln zur Bestandsdatenauskunft, zur Vorratsdatenspeicherung, die Einholung von Reise- und Finanzdaten wird erleichtert, der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geschärft und wenn nötig ergänzt, zum Beispiel wird die punktuelle Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht, und wir werden auch eine Regelung zur sogenannten Onlinedurchsuchung haben. Das neue Gesetz trägt verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten Rechnung. Vor allem das Bundesverfassungsgericht hat für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Vorgaben gemacht, die es zu berücksichtigen galt. Die Einsatzmöglichkeiten waren ausführlicher als in der Vergangenheit zu regeln. Das war alles notwendig, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Für den Einsatz sehr weitgehender nachrichtendienstlicher Mittel wurde eine sogenannte Vorabkontrolle in das Gesetz aufgenommen. Bislang gab es das nur für den Bereich der Wohnraumüberwachung. Weiterhin möchte ich hervorheben, dass wir mit dem neuen Gesetz nun endlich die sogenannte Verdachtsberichterstattung in Berlin ermöglichen. Bislang blieb das Tätigwerden des Verfassungsschutzes in Verdachtsfällen weitestgehend intransparent. Das ändert sich nun. In der Abwägung ist das aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Wir werden in Zukunft auch politische Reaktionen in diesen Fällen leichter erklären können. Das wird transparenter. Ich persönlich halte das für gut, wobei natürlich auch Dinge dagegen gesprochen haben. Ich finde die Entscheidung, die wir getroffen haben, richtig. Schließlich haben wir auch die parlamentarische Kontrolle durch die Neufassung des § 59 gestärkt. Zukünftig soll der Ausschuss einen Bevollmächtigten haben, der ihn unterstützt, der auf Weisung des Ausschusses Untersuchungen durchführen kann. Es ist nun an uns Parlamentariern, dass wir diese Regelung auch mit Leben füllen, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, denn gerade im Bereich des Verfassungsschutzes stehen staatliche Eingriffsbefugnisse unter starkem Rechtfertigungsdruck. [Benedikt Lux (GRÜNE): Das ist doch nicht neu!] Es ist daher folgerichtig, dass in unserem neuen Gesetz die Befugniserweiterungen des Verfassungsschutzes mit einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten Hand in Hand gehen. Ich komme zum Schluss. Die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland steht unter Druck. Uns allen ist das bewusst. Lassen Sie uns daher gemeinsam den extremistischen Gefahren entschlossen entgegentreten. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, wird in Zukunft hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Davon bin ich überzeugt. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD), Florian Dörstelmann (SPD) und Martin Matz (SPD)]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Tomiak das Wort. – Bitte schön!
June Tomiak GRÜNE
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Liebe Zuschauende! Fangen wir mit etwas Positivem an: Es ist gut, dass die zentralen Grundprinzipien der fdGO als Grundlage der Arbeit des VS konkret benannt worden sind. Diese Änderung war auch notwendig, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Es ist schlimm, dass die Koalition das mit einem Änderungsantrag noch richten muss, aber es ist gut, dass sie es getan hat; daher Lob an dieser Stelle. Das Verfassungsschutzgesetz wird maßgeblich verändert, und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, weder die Verdachtsberichterstattung noch der Anschlag auf das Stromnetz waren Auslöser dieser Gesetzesinitiative. Die Koalition aus CDU und SPD baut die Überwachungsmöglichkeiten des Staates mit dem zuletzt geänderten ASOG und nun dem Verfassungsschutzgesetz massiv aus, plant das seit Jahren und setzt es nun um. Problematisch und peinlich war, dass die Landesdatenschutzbeauftragte nicht in den Prozess zum Gesetzentwurf eingebunden war. Das ist eigentlich übliche Praxis. Die Kontrollrechte des Parlaments werden mit diesem Gesetz formell nicht eingeschränkt, aber wenn man die Befugnisse massiv erweitert, die Kontrolle aber nicht angleicht, dann kommt es zu einer Schieflage. Wir hatten uns hier im Sinne eines starken und selbstbewussten Parlaments eine Änderung gewünscht. Es war ja sogar von der CDU selbst angekündigt, hier nacharbeiten zu wollen. Es als großen Erfolg der parlamentarischen Kontrolle darzustellen, die Vertrauenspersonen in Bevollmächtigten umzubenennen, spricht für sich selbst. Wir haben für eine bessere parlamentarische Kontrolle einen Vorschlag gemacht, um einen möglichen Weg aufzuzeigen. Hier gab es aber kein Interesse von CDU und SPD nachzusteuern; weder mit unserem Vorschlag noch mit einem eigenen. Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen. Neben dem Parlament muss es aber auch dem Bürger selbst möglich sein, Auskunft darüber erlangen zu können, ob er im Visier des Berliner VS steht oder war. Bisher war das für jeden Berliner einfach so möglich. Wir haben beantragt, die derzeit gültige Praxis beizubehalten. CDU und SPD haben das abgelehnt. In Zukunft wird man angeben müssen, wann, wo und wie man möglicherweise in den Blick des Berliner Verfassungsschutzes geraten ist. [Benedikt Lux (GRÜNE): Wie das denn?] Sich selbst denunzieren zu müssen, um sein Recht auf Information zur eigenen Person geltend zu machen, ist einfach frech. Dieses Gesetz gibt dem Berliner VS viele neue und weitreichende Instrumente an die Hand. Viele davon sind höchst problematisch. Die Onlinedurchsuchung beispielsweise ist eines davon. Der Verfassungsschutz selbst geht davon aus, dass er sie, wenn überhaupt, nur ganz selten anwenden dürfte, aber trotzdem werden dann Sicherheitslücken für den Fall der Fälle offen gehalten. Betroffen sind davon aber nicht nur die Personen, die im Fokus des Verfassungsschutzes stehen; die digitale Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger wird damit gefährdet. Die Sicherheitslücke in seinem Telefon ist die Sicherheitslücke in meinem Telefon ist die Sicherheitslücke in Ihrem Telefon. Als V-Personen sollen in Zukunft auch Personen geführt werden können, die straffällig geworden sind und nicht nur auf Bewährung verurteilt wurden. Die Personen, um die es hier geht, sind welche, die tief in Strukturen stecken, die sich gegen unsere demokratische Ordnung richten. Kollege Schrader hat es im letzten Ausschuss sehr treffend beschrieben: Hier droht die Grenze zwischen Kriminalität und staatlichem Handeln zu verwischen. Ich mache es kurz: Wir lehnen diese Gesetzesänderung ab. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Und für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Jan Lehmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin braucht ein neues Verfassungsschutzgesetz, damit unsere Verfassungsschutzbehörde gut und rechtssicher arbeiten kann. Das ist die Lebensversicherung unserer Demokratie, für unser Wertesystem. Es gibt diverse Urteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht, die die Balance zwischen Grundrechten und Sicherheit klarstellen und neu beschreiben. Neben den sich aus diesen Urteilen ergebenden Anforderungen müssen wir aber auch auf eine digitalere Welt und auf neuartige verfassungsfeindliche Phänomene reagieren und denen die Stirn bieten – und deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Was ist neu? – Wir führen ein Stufensystem ein, von der einfachen Beobachtung bis hin zur intensiven Überwachung bei aggressiven Verfassungsfeinden. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit steigt die Eingriffsintensität. Und vom Verfassungsschutz ist immer wieder die eingriffsärmste Beobachtungsmethode zu wählen, zum anderen auch nur dann, wenn damit überhaupt der Zweck der Maßnahme erreicht werden kann. Lassen Sie mich beispielhaft drei Punkte herausgreifen, wie wir den Verfassungsschutz in Berlin stärken werden! Künftig kann der Verfassungsschutz bei verschiedenen öffentlichen und nicht öffentlichen, also privaten Institutionen Informationen über Verfassungsfeinde einholen. Bisher fragten wir immer: Wer sind die Hintermänner mit dem Geld? – Und der Verfassungsschutz konnte nur mit den Schultern zucken, denn es gab keine Rechtsgrundlage. Jetzt geben wir ihm die Kompetenz, entsprechende Geldströme nachzuverfolgen. Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Übermittlung von Daten von Kindern und Jugendlichen. Das wurde zwar von der Datenschutzbeauftragten kritisiert, doch ich halte es für notwendig und sinnvoll. Parteien, Religionsgemeinschaften und Fußballvereine – kaum einer tritt da nicht ein, bevor er 18 Jahre alt ist. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche sind in solchen Vereinen unterwegs. Verfassungsfeindliche Organisationen rekrutieren gerade absichtlich unter Kindern und Jugendlichen, egal ob nun zum Beispiel bei der Neonazischlägertruppe „Deutsche Jugend Voran“ oder bei den fanatischen Youtubern von „Generation Islam“. Junge Menschen sind hier gerade das Opfer der Begierde der Verfassungsfeinde. Auch dem Verfassungsschutz muss es daher möglich sein, die Daten entsprechender Minderjähriger zu verarbeiten und, wo es sinnvoll ist, deren Daten auch zum Schutz dieser Kinder an Deradikalisierungsorganisationen und die Kinder- und Jugendhilfe zu übermitteln. Als dritten Punkt möchte ich die sogenannte Verdachtsberichterstattung kurz erwähnen. Das kennen wir bereits aus anderen Bundesländern und vom Bund. Dort haben die Verfassungsschutzämter bereits offen gewarnt, dass sie die AfD verdächtigen, eine rechtsextreme Gefahr für unsere Demokratie zu sein, eine Einschätzung, an der ich selbst keine Zweifel habe. Damit der Verfassungsschutz auch in Berlin seiner Funktion als Frühwarnsystem unserer Demokratie gerecht werden kann, ermöglichen wir ihm, nun auch in Berlin über begründete Verdachtsfälle diesbezüglich zu berichten. [Beifall bei der SPD – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Ich bin davon überzeugt, das neue Berliner Verfassungsschutzrecht wird unsere Hauptstadt sicherer machen. Es ist dabei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Bürgerrechten und dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kein Gesetz wird perfekt geboren, selbst dann nicht, wenn wie hier der erste Entwurf aus dem SPD-geführten Innenressort stammt. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen am Ende 25 große und kleine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Frau Tomiak hatte das schon erwähnt. Die meisten davon gehen auf die Sachverständigenanhörung zurück. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei der Datenschutzbeauftragten und bei den Sachverständigen für ihre kritischkonstruktiven Einschätzungen und plausiblen Änderungsvorschläge bedanken. An vielen Stellen nehmen wir Klarstellungen vor, die die Grenzen des Verfassungsschutzes aufzeigen. Das wäre zwar eigentlich nicht nötig, doch gerade bei sensiblen Sicherheitsgesetzen sollten wir darauf achten, dass auch nach außen kommuniziert wird, was genau gemeint ist. Diese Klarstellungen haben wir zum Beispiel bei der Videoüberwachung, der Mobilfunkortung und der Beobachtung von Kontaktpersonen. In einigen Bereichen schränken wir die Überwachungsbefugnisse des Verfassungsschutzes auch konkret ein, denn mir war es wichtig, dass zum Beispiel alle Berufsgeheimnisträger in ihrer Funktion geschützt sind. Es kann nicht sein, dass das, was irgendjemand dem Priester sagt, vertraulich ist, aber das, was irgendjemand dem Therapeuten sagt, nicht vertraulich sein darf. Da haben wir mit den Änderungsanträgen nachgeschärft und alle Berufsgeheimnisträger einbezogen. Auch haben wir auf die Forderung der Sachverständigen gehört, dass bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen die Betroffenen im Nachgang proaktiv informiert werden müssen. Nicht zuletzt haben wir die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Und wir haben bei der damaligen Vertrauensperson nun den Beauftragten nachgeschärft. Hier gilt mein Dank ganz ausdrücklich dem Kollegen Lenz. Vielen Dank! [Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)] Dieses Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss und durchaus verhältnismäßig. Es gibt dem Verfassungsschutz die Werkzeuge an die Hand, die er im 21. Jahrhundert braucht, und zieht gleichzeitig die Grenzen dort, wo es zum Schutz unserer persönlichen Freiheit notwendig ist.
Dr. Bahar Haghanipour
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!
Jan Lehmann SPD
Wir schützen unsere Freiheit aber auch, indem wir unsere Demokratie mit dem neuen Gesetz für den Verfassungsschutz wehrhaft machen. Ich bitte um die Zustimmung. [Beifall bei der SPD und der CDU]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Schrader das Wort. – Bitte schön!
Niklas Schrader LINKE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es wurden im Ausschuss nach massiver Kritik an dem Entwurf – auch die Datenschutzbeauftragte ist im Dreieck gesprungen – noch kleine Verbesserungen durch die Koalition vorgenommen. Das erkennen wir an, aber insgesamt bleibt es dabei: Die neuen Überwachungsinstrumente wie die Onlinedurchsuchung, die wirklich tief in die Privatsphäre eindringt, oder die Verkehrsdatenauskunft und auch die niedrigen Eingriffsschwellen, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung, und die teilweise haarsträubende Schwammigkeit, wenn es um Eingrenzung von Befugnissen geht, zum Beispiel, wer bei der Regelung als Kontaktperson mit in die Überwachung hineinrutschen kann – das alles ist eine ganz klare Ausweitung der Überwachungsintensität, und dazu sagen wir Nein. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Robert Eschricht (AfD)] Dieser Verfassungsschutz hat immer wieder bewiesen, dass er seine Schutzfunktion und seine Aufgabe als Frühwarnsystem nicht erfüllt hat, sei es beim NSU, sei es bei der rechten Anschlagsserie in Neukölln oder beim Anschlag am Breitscheidplatz. Die Liste ist lang, könnte ich fortsetzen. Statt Fehleranalyse gibt es dann neue Befugnisse. Da sagen wir als Linke ganz klar Nein. [Beifall bei der LINKEN] Sie wollen mit Ihrem Gesetz auch den Auskunftsanspruch von Betroffenen einschränken. Das haben wir im Ausschuss intensiv diskutiert. Also wenn man wissen will, ob man beim Verfassungsschutz gespeichert ist, kann man eine Anfrage stellen, selbstverständlich, aber künftig muss man einen konkreten Sachverhalt darlegen. Das bedeutet, man muss sich also künftig erst mal selbst beim Verfassungsschutz anschwärzen, bevor man ein Anrecht auf eine Auskunft hat. Dann kann er das direkt noch mal als Anlass für eine künftige Überwachung nehmen. Das kann es doch wirklich nicht sein, liebe Koalition, das machen Sie. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Ziemlich heftig ist auch, was Sie nachträglich per Änderungsantrag eingefügt haben. Es soll künftig im Verfassungsschutzgesetz stehen, dass es legal ist, dass der Verfassungsschutz Schwerverbrecher als V-Personen anwirbt. Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit verurteilten Straftätern ist für diese Koalition, die gerne einen auf Law and Order macht, offenbar kein Problem. Frau Tomiak hat es angesprochen, da verschwimmt tatsächlich die Grenze zwischen Staat und kriminellen Strukturen. Auch da sagen wir ganz klar, das geht nicht, nein! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Da können Sie sich selbst noch loben, wie Sie hier mal eine Berichtspflicht oder da mal einen Richtervorbehalt eingefügt haben, die Arbeit des Verfassungsschutzes bleibt zu weiten Teilen unkontrollierbar. Das ist so, einfach so, wie er arbeitet, vor allem im Bereich von V-Personen. Wir bekommen als Ausschuss für Verfassungsschutz dazu nur eingeschränkte Informationen, über die wir dann auch nicht öffentlich sprechen können. Das ist keine wirksame Kontrolle. Wo keine wirksame Kontrolle ist, da kann sich ein Eigenleben entwickeln. Das ist nicht nur Theorie, das passiert auch, zuletzt in Bremen: Um die IL zu beobachten, hat der Bremer Verfassungsschutz eine V-Person mit psychischer Erkrankung in dem Milieu angeworben. Das ist rechtswidrig. Und diese V-Person hat auch sexuelle Beziehungen in dem Milieu gehabt, das sie beobachten sollte. Auch das ist rechtswidrig. Ich sage Ihnen, das Risiko solcher Schäden für den Rechtsstaat gehen Sie bewusst ein, und mit Ihrem Gesetz erhöhen Sie dieses Risiko sogar weiter. Dann seien Sie bitte so ehrlich und stehen auch dazu, liebe Koalition! [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Wir sehen hier ein Problem, ein rechtsstaatliches Problem. Deshalb werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen und uns selbstverständlich, wie Sie es von uns schon kennen, für Alternativen zum Verfassungsschutz einsetzen. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vallendar das Wort. – Bitte schön!
Marc Vallendar AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsschutz zur Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Die Koalition aus CDU und SPD hat dieses Gesetz im Ausschuss gegen die Stimmen von Grünen und Linken durchgedrückt. Unsere Fraktion war im Ausschuss nicht vertreten, ein großes Defizit bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes! [Beifall bei der AfD] Umso wichtiger ist es, dass wir hier im Plenum die schwerwiegenden Probleme dieses Gesetzes benennen. Lassen Sie mich nur drei zentrale Punkte herausgreifen, erstens die Erweiterung der Beobachtungskriterien oder auch das neue Wahrheitsministerium! Der neue § 13 Absatz 1 Nummer 4 schafft als Kriterium für ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Beobachtung einer Bestrebung, dass diese – Zitat – „systematisch Fehlinformationen verbreitet oder Einschüchterung betreibt, um die öffentliche politische Willensbildung zu beeinträchtigen oder den öffentlichen Frieden zu stören“. Das klingt auf den ersten Blick ja ganz vernünftig. Doch, wer entscheidet, was eine Fehlinformation ist? [Vasili Franco (GRÜNE): Nach Ihrem Grundsatzprogramm klingt das!] Der Verfassungsschutz selbst, eine Behörde der Exekutive wird damit zur Schiedsrichterin über Wahrheit und Unwahrheit im politischen Diskurs. [Beifall bei der AfD] Das ist nichts anderes als die Einrichtung eines Wahrheitsministeriums durch die Hintertür. Wer heute die Migrationspolitik, Klimapolitik, Coronapolitik der Regierung kritisiert, wer unbequeme Statistiken zitiert, wer eine andere Einschätzung der Lage hat als der Senat, der läuft künftig Gefahr, als Verbreiter von Fehlinformationen eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Oder, um mal ein plastisches Beispiel zu nehmen: Wer Verschwörungstheorien über eine kinderschändende Elite teilt, wird beobachtet, bis die Epstein-Files veröffentlicht werden. [Beifall bei der AfD] Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, und das ist ein Angriff auf den freien politischen Diskurs in dieser Stadt. Zweitens: die Veröffentlichung von Verdachtsfällen oder der unfaire Wettbewerb der Parteien. § 10 Absatz 1 Satz 2 des neuen Gesetzes erlaubt es dem Verfassungsschutz künftig, die Öffentlichkeit bereits über Verdachtsfälle zu unterrichten, also über Bestrebungen, bei denen noch nicht einmal feststeht, ob sie tatsächlich verfassungsfeindlich sind. Das bisherige Berliner Recht kannte diese Befugnis nicht und das aus gutem Grund. Wenn der Verfassungsschutz eine Partei öffentlich als Verdachtsfall einstuft, ist das ein politisches Todesurteil im laufenden Wahlkampf. Die Wählerinnen und Wähler unterscheiden nämlich nicht zwischen Verdacht und Beweis. Die Regierungsparteien schaffen sich damit ein Instrument, um missliebige politische Konkurrenz gezielt zu beschädigen. [Beifall bei der AfD] Das hat nichts mit dem fairen Parteienwettbewerb in einer Demokratie zu tun. Das ist die Instrumentalisierung einer Sicherheitsbehörde für parteipolitische Zwecke. Drittens: die Einschränkung des Auskunftsanspruchs. Der gläserne Bürger vor dem undurchsichtigen Staat, das wurde hier schon angesprochen. Der neue § 53 verlangt vom Bürger künftig, einen konkreten Sachverhalt zu benennen und ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darzulegen. Das bisher sehr weitreichende, an keine materiellen Voraussetzungen gebundene Antragsrecht wird damit erheblich eingeschränkt. Wer nicht genau weiß, was der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat, und das weiß in der Regel niemand, der kann künftig auch keine Auskunft mehr verlangen. Das Recht des Bürgers zu erfahren, was der Staat über ihn weiß, wird damit faktisch ausgehöhlt. Das Vorblatt des Gesetzesentwurfes gibt es sogar offen zu, es spricht von einer Flut von Verfahren, die eingedämmt werden sollen. Der Bürger als Störfaktor, das ist die Haltung, die hinter diesem Gesetz steht. [Beifall bei der AfD] Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf Kosten der Bürgerrechte. Es macht den Verfassungsschutz zum Richter über die Wahrheit, zum Wahlkampfinstrument der Regierung und zum Bollwerk gegen den neugierigen Bürger. Wir lehnen diese Beschlussempfehlung entschieden ab. [Beifall bei der AfD] Durch eine solche Gesetzesänderung muss niemand mehr den Staat delegitimieren, er tut es von ganz allein. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
Dr. Bahar Haghanipour
Der Senat hat um die Erteilung des Wortes gebeten. Es spricht die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger!
Iris Spranger
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Berlin hat einen starken Verfassungsschutz.
Dr. Bahar Haghanipour
Frau Senatorin, bitte entschuldigen Sie, ich möchte darauf hinweisen, dass Foto- und Filmaufnahmen von der Tribüne heraus nicht gestattet sind – , und bitte fahren Sie fort!
Iris Spranger
Danke schön! – Berlin hat einen starken Verfassungsschutz, und Berlin braucht einen starken Verfassungsschutz. Unsere Demokratie steht heute mehr denn je unter Druck. Die Aktivitäten von Verfassungsfeinden haben sich in allen Phänomenbereichen verändert und intensiviert. Die gewaltbereite linksextremistische Szene attackiert Infrastruktureinrichtungen und verursacht dadurch nicht nur erhebliche Schäden, sondern erschwert und gefährdet das Leben Zehntausender Berlinerinnen und Berliner. Wir sehen eine rechtsextremistische Szene, die immer aggressiver und unverhohlener auftritt und auch vor Gewalt gegen all jene, die nicht in ihr Weltbild passen, nicht zurückschreckt. Darüber hinaus sind wir in Berlin seit mehr als zwei Jahren mit einer dezidiert israelfeindlichen Szene konfrontiert, die nicht nur das Existenzrecht Israels infrage stellt, sondern auch massiven Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Berliner Jüdinnen und Juden ausübt. Auch im islamistischen Spektrum bleibt die Gefährdungslage unverändert hoch. Permanent rufen islamische Terrororganisationen zu Anschlägen auf, und diese Propaganda erreicht und radikalisiert vor allem junge Menschen, auch in unserer Stadt. Die Bedrohungen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gehen aber längst nicht mehr nur von Verfassungsfeinden im Inneren aus, vielmehr haben sich die Gefährdungen durch Spionage- und Sabotageaktivitäten fremder Mächte insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg deutlich verstärkt. Klassische Spionageaktivitäten werden durch sogenannte hybride Aktivitäten ergänzt, zu denen insbesondere Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und potenzielle Sabotageaktivitäten zählen. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend, aber sie macht deutlich, mit welchen Herausforderungen unsere Gesellschaft, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, ja die Art und Weise unseres Zusammenlebens, aktuell konfrontiert wird. Wir müssen auf diese Herausforderungen reagieren, und die Koalition und der Senat tun dies mit Entschlossenheit. Wir brauchen heute mehr denn je einen Verfassungsschutz, der tatsächlich und rechtlich auf der Höhe der Zeit ist, damit das Frühwarnsystem unserer Demokratie gut und effektiv funktioniert. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz geben wir dem Berliner Verfassungsschutz eine zeitgemäße und robuste rechtliche Grundlage, die ihn in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Aktivitäten auch in Anbetracht der veränderten Rahmenbedingungen im Inneren wie im Äußeren angemessen, aber auch wirksam begegnen zu können. Ich möchte das an einigen Beispielen, die hier schon zum Teil benannt worden sind, verdeutlichen. Der Berliner Verfassungsschutz wird zukünftig, wie übrigens alle anderen deutschen Verfassungsschutzbehörden auch, die Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter abfragen können. Eine solche Regelung ist in Zeiten, in denen auch der Extremismus immer digitaler wird, überfällig, um auch online die Aktivitäten von Verfassungsfeinden nachvollziehen zu können. Die Aufklärung im Internet stärken wir zudem dadurch, dass wir den Einsatz von Dienstkräften regeln, die verdeckt Informationen in sozialen Netzwerken und auf anderen Kommunikationsplattformen erheben. Dadurch ermöglichen wir es dem Berliner Verfassungsschutz, die Onlineaktivitäten radikalisierter und oft gewaltbereiter verfassungsfeindlicher Gruppierungen leichter und effizienter aufzuklären. Diesem Ziel dient auch die Neuregelung der Bestimmungen zum Einsatz von Vertrauenspersonen. Dieses Mittel ist notwendig, um Informationen, insbesondere aus hochgradig konspirativ agierenden Bestrebungen, gewinnen zu können. Denn gerade, wenn es um die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen geht, die auf die Begehung schwerer oder schwerster Straftaten ausgerichtet sind, muss es dem Berliner Verfassungsschutz möglich sein, dort Vertrauenspersonen mit einer entsprechenden Vita einsetzen zu können. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung haben uns nicht zuletzt auch die Brandanschläge in Adlershof und Steglitz-Zehlendorf deutlich vor Augen geführt. Neu geregelt und wesentlich vereinfacht werden auch die gesetzlichen Grundlagen für Finanzermittlungen durch den Berliner Verfassungsschutz. Dadurch erleichtern wir nicht nur die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Verbindungen und Netzwerken, sondern ermöglichen es auch, die Hintermänner und Profiteure von verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu identifizieren. Und schließlich ermöglichen wir es dem Berliner Verfassungsschutz, mit der Verdachtsfallberichterstattung schneller und auch öffentlich über neue Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Alle diese gesetzlichen Regelungen sind für die Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes von entscheidender Bedeutung, damit er auch zukünftig Angriffe und Gefahrenpotenziale für unsere Demokratie frühzeitig erkennen und so dazu beitragen kann, dass diese bekämpft werden können. Moderne Befugnisse des Verfassungsschutzes brauchen eine rechtssichere Grundlage. Deshalb haben wir das Verfassungsschutzgesetz gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen novelliert und die Rechtsprechung berücksichtigt, denn das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klare Vorgaben in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen der Verfassungsschutzbehörden gemacht. Diese Vorgaben setzen wir vollständig um, etwa in Bezug auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder die Übermittlung von Informationen durch den Verfassungsschutz. Zum anderen möchte ich betonen, dass wir nicht nur die Befugnisse, sondern auch die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangte externe Kontrolle des Verfassungsschutzes in das Gesetz aufgenommen haben. Eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel unterliegen zukünftig einer richterlichen Anordnungsbefugnis. Die richterliche Entscheidung gewährleistet die erforderliche Unabhängigkeit bei der Kontrolle von Grundrechtseingriffen. Ich bin überzeugt, dass sich dies positiv auf die Legitimation der Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes auswirken wird. Letztlich stärken wir auch die parlamentarische Kontrolle mit weiteren Berichtspflichten gegenüber dem Abgeordnetenhaus, zum Beispiel über durchgeführte nachrichtendienstliche Maßnahmen wie längerfristige Observationen, den Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Onlinedurchsuchung. Und schließlich sieht das Gesetz auch Mitteilungspflichten an Betroffene von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen vor, wodurch der Rechtsschutz für die Betroffenen erleichtert wird. Insgesamt ist uns damit eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen an einen modernen Nachrichtendienst, der gegenwärtigen Bedrohungslage und den Interessen der Betroffenen gelungen. Der Berliner Verfassungsschutz erhält mit dem neuen Gesetz klare, zeitgemäße und wirksame Befugnisse zur Informationsgewinnung und selbstverständlich -analyse. Das Gesetz schafft Klarheit, stärkt die Legitimation des Verfassungsschutzes und erhöht die Nachvollziehbarkeit seiner Maßnahmen. Mit dem Gesetz bekennt sich diese Koalition klar zu einem zukunftsfesten Berliner Verfassungsschutz, der nicht nur Teil unserer wehrhaften Demokratie ist, sondern als effektives und rechtssicheres Frühwarnsystem integraler Bestandteil unserer Berliner Sicherheitsarchitektur ist und bleibt. [Beifall bei der SPD] Vor den Feinden unserer Demokratie werden wir nicht zurückweichen. Wir stellen uns ihnen entschlossen entgegen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Carsten Ubbelohde (AfD) – Zuruf von der AfD: Wir auch!]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank, Frau Senatorin Spranger! – Nach dem Redebeitrag des Senats besteht die Möglichkeit einer zweiten Rederunde. Ich schaue einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer an und frage, ob hierfür das Wort gewünscht wird. – Das sehe ich nirgends, und ich höre auch keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2466 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2969 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5.3: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 21 Gesetz zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung und der Genehmigungsvoraussetzungen für Ersatzschulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Februar 2026 Drucksache 19/2984 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2640 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2640-1 Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Dr. Lasić , Sie haben das Wort! Dr. Maja Lasić (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Alle Berliner Schulen sind für alle Berliner Kinder zugänglich, unabhängig vom Geldbeutel – das ist das Versprechen, das wir mit der heutigen Schulgesetzänderung endlich in Erfüllung bringen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Lars Bocian (CDU) und Stephan Schmidt (CDU)] Das ist nicht einfach nur ein Spruch, sondern das ist Gerechtigkeit in ein Gesetz gegossen. Erstmalig im gesamten Bundesgebiet werden wir verbindliche Schulgeldtabellen einführen. Das besagt, abhängig davon, wie viel die Familie verdient, wird zukünftig ganz klar sein, wie viel Schuldgeld sie bezahlen muss, wenn sie an eine freie Schule geht. Bisher war das nicht vorgesehen. Damit öffnen wir an sämtlichen freien Schulen Türen auch für Familien, die nicht so viel Geld verdienen. Das war bisher nicht vorgesehen. Zukünftig wird das Realität sein, und darüber freue ich mich sehr. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Lars Bocian (CDU) und Dirk Stettner (CDU)] Wir als SPD setzen uns seit vielen Jahren dafür ein. Zur Wahrheit gehört dazu, und der Koalitionspartner wird das in seinen Worten anders formuliert auch zeigen: Wir hätten uns viel mehr vorstellen können. Wir hätten uns klare Tabellen bis 105 000 Euro vorstellen können. Die unterschiedlichen Schwerpunkte, wie Koalitionen sie eben festlegen, legen fest, dass die Grenze jetzt bei 73 000 Euro liegt. So funktionieren Kompromisse, und ich finde, dieser Kompromiss steht uns als Koalition gut. In Zukunft wird man sehen, wie die nächsten Verhandlungen zum Schulgesetz verlaufen und ob es gegebenenfalls Anpassungen gibt. Nach diesem wegweisenden Beschluss, den wir fassen, muss man auch sagen: Aus der Sicht der SPD kann dies nur der Anfang sein, denn wir kommen aus einer Landschaft, in der das Schulgesetz immer gesagt hat: Wir geben den freien Schulen 93 Prozent und tun so, als ob alle freien Schulen gleich seien. – Die Realität unserer Schullandschaft in Berlin zeigt aber ganz klar: Unsere Schulen sind vielfältig. Es gibt Schulen, die ganz klar auf Segregation setzen, die Schulgelder erheben, die für eine normale Familie nicht erschwinglich sind. Es gibt aber auch sehr viele Schulen, die wollen den staatlichen Auftrag eins zu eins übernehmen, so wie wir es im öffentlichen Sektor sehen. Das ist die Frage, der wir uns gemeinsam stellen können: Wenn wir uns die Kitas anschauen, wenn wir uns die eFöB anschauen, egal welchen Bereich, den sich der öffentliche Sektor und der freie Sektor teilen, ist es immer so, dass man zu guten Vereinbarungen kommt, wie auch freie Träger den Auftrag des Staates für die Vollfinanzierung übernehmen können. Und dafür sind wir im nächsten Schritt offen. Wir haben den Grundstein dafür gelegt, dass man innerhalb des freien Sektors unterschiedlich behandeln kann. Die Schulen, die den Auftrag des Staates annehmen wollen, werden jetzt mehr Geld vom Staat bekommen. Das nächste Mal, wenn wir miteinander über freie Schulen und deren Finanzierung sprechen, können wir vielleicht auf der einen Seite über die Vollfinanzierung sprechen, aber dann sprechen wir auch darüber, was wir als Staat von den freien Schulen als Gegenleistung erwarten. Für uns als SPD ist klar: Wir erwarten als Gegenleistung Gebührenfreiheit, wir erwarten vergleichbare Zugangsregelungen wie auch im öffentlichen Sektor und natürlich auch eine faire Bezahlung für Beschäftigte. Das heißt, die Änderung jetzt ist etwas Großartiges und öffnet einen bisher verschlossenen Sektor für alle Berliner Familien. Und die Debatten, denen wir uns in dem Sektor stellen werden, werden mindestens genauso spannend sein, wenn nicht noch spannender. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!
Marianne Burkert-Eulitz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Herren! Die Kollegin Lasić hat es ja schon gerade angedeutet: Die Auslegung von Historie ist durchaus sehr unterschiedlich. Ich nehme Sie mal mit in das Jahr 2018 zurück. Am 16. Januar 2018 gab es einen Fraktionsbeschluss der Grünen. Der hatte die Überschrift: Mehr soziale Mischung an Schulen in freier Trägerschaft. – Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, Schulen in freier Trägerschaft, die sich an der Sicherung des öffentlichen Auftrags zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung beteiligen, als gleichwertige Partner anzuerkennen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: Die gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft begonnene Ausarbeitung eines Finanzierungsmodells ist zügig zu Ende zu bringen. Dem Abgeordnetenhaus ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der auf Basis des neuen Finanzierungsmodells eine deutlich höhere Zuschussregelung als die aktuelle Rechtslage vorsieht. – Das finden wir heute in dem schwarz-roten Antrag, beziehungsweise das ist auch schon im letzten Jahr erledigt worden. Schulen in freier Trägerschaft, die sich für die soziale und inklusive Öffnung einsetzen, sind gemäß dem Vollkostenmodell finanziell stärker zu unterstützen. – § 101 Absatz 3 in dem jetzt vorliegenden Entwurf. Gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft ist eine Vereinbarung zu erarbeiten, die diese Schulen zu deutlich mehr Transparenz hinsichtlich der jeweiligen Höhe des Schulgeldes sowie der möglichen Ermäßigungstatbestände verpflichtet. – § 4 der Ersatzschulverordnung jetzt. Gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft ist ein Rahmenmodell zur Staffelung des Schulgeldes nach sozialen Kriterien sowie zu deren maximaler Höhe in Beachtung des verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu erarbeiten und umzusetzen. – Das ist die Anlage 1. Was war damals die Reaktion der SPD? – Da gab es einen Aufschrei. „Koalitionskrach um Privatschulen. Grüne und SPD streiten über … Privatschulen.“ Das hat es nicht nur in die taz, in den Tagesspiegel und in die Berliner Zeitung geschafft, sondern auch die Süddeutsche und die Welt haben darüber berichtet. Wir freuen uns, dass Sie dazu gekommen sind, jetzt einen Gesetzentwurf vorzulegen – den Sie heute auch beschließen werden – , der zu einer besseren sozialen Mischung führt. Aber das, was wir hier schon in der ersten Runde miteinander besprochen haben, wie Sie das eigentlich finanzieren wollten, diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich habe extra meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Hauptausschuss noch mal gefragt, als es neulich dann endlich auch mal debattiert wurde und die Kolleginnen und Kollegen auch Fragen gestellt haben. Es gab keine Antworten. Das Ganze wird demnächst 30 Millionen Euro kosten, in einer Haushaltssituation, wo wir nicht wissen, wie überhaupt die Grundlagen dieser Stadt finanziert werden sollen. Da haben Sie der Stadt und einer zukünftigen Koalition einen ungedeckten Scheck hinterlassen. Wie das finanziert werden soll, beantworten Sie nicht. Deswegen können wir heute dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen, sondern werden uns enthalten. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Regina Kittler (LINKE)]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Bocian das Wort. – Bitte schön!
Lars Bocian CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner Eltern und liebe freie Schulen! Dass die Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige und stützende Säule der Berliner Bildungslandschaft sind, habe ich schon in der ersten Lesung ausreichend deutlich gemacht. Mit circa 40 000 Schulplätzen stellen sie sogar 10 Prozent der Gesamtschulplätze. Die Leistung dieser Schulen wurde bisher aber nicht ausreichend gewürdigt. Damit muss jetzt Schluss sein. Das Land Berlin wertschätzt mit dieser Schulgesetznovelle die freien Schulen und versetzt sie in Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung. Zusätzlich bis zu 31 Millionen Euro im Jahr stellt das Land Berlin für die freien Schulen bereit. Die Genese war lang. Das haben wir gerade von Marianne Burkert-Eulitz gehört. Aber jetzt ist es dank der Regierungsbeteiligung von CDU und SPD gelungen. [Beifall bei der CDU] Mit dieser Reform handeln wir als CDU für die freien Schulen und deren Schüler und Eltern. Erstmals gibt es echte Reformen für die Schulen in freier Trägerschaft, mit klaren Zuschüssen, verbindlichen Regeln und Unterstützung für die Lehrkräfte. Wir schaffen damit Sicherheit für Schulen und Eltern. Das möchten wir für alle freien Schulen. Deswegen gehört es auch zum Prozess, vor einem endgültigen Beschluss zuzuhören und in den Austausch zu gehen. Und wenn es Nachsteuerungsbedarf gibt, muss auch gehandelt werden. Das haben wir getan und bereits im Hauptausschuss einen Änderungsantrag eingereicht und beschlossen. Und wenn es Probleme gibt mit Gesetzesnovellen, dann lösen wir sie in der Koalition. So machen wir das. Denn es ist unsere Verantwortung, dass das neue Gesetz möglichst allen zugutekommt. Was machen wir genau? – Erstens: Die ersten staatliche Zuschüsse bereits nach zwei statt fünf Jahren. Zweitens: die bisherige Begrenzung der Zuschüsse auf die tatsächlichen Personalkosten entfällt. Drittens: erhöhter Zuschusssatz für Schüler in den Förderschwerpunkten Autismus, Sehen, Hören und Kommunikation. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlichten Personalkostensätze gelten mit dem zeitlichen Vorlauf als Berechnungsgrundlage. Fünftens: Zuschüsse für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf. Sechstens: Zuschüsse für Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Haushalten. Siebentens: die Schulgeldtabelle mit einkommensabhängigen Obergrenzen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 73 000 Euro. Diese Reform ist nunmehr ausgewogen. Sie verbindet Verfassungstreue, soziale Verantwortung und praktische Planungssicherheit für die Träger. Damit schaffen wir ein modernes, gerechtes und zukunftsfestes Fundament für die freien Schulen in Berlin. [Beifall bei der CDU] An dieser Stelle möchte ich auch der Senatorin und ihren Mitarbeitern für die arbeitsreiche Erarbeitung des Referentenentwurfs und die intensive Begleitung und Unterstützung im parlamentarischen Prozess danken! [Beifall bei der CDU] Das Ergebnis war die Mühe allemal wert und ist ein klares Zeichen an Träger, an Eltern und an die Schüler. Durch klare Vorgaben zum Schulgeld wird sichergestellt, dass auch Familien mit kleineren Budgets bessere Chancen auf den Besuch einer freien Schule haben werden. Damit stärken wir das Elternwahlrecht. Unser Ziel ist hier klar: Freie Schulen stehen allen Familien offen. Um an diesen Punkt zu kommen, wurden natürlich viele intensive Gespräche mit den Trägern in konstruktiver Zusammenarbeit geführt. Deswegen möchte ich hier auch noch einmal den freien Trägern für diese Zusammenarbeit ausdrücklich danken. Mit dieser Gesetzesnovelle wird deutlich: Die freien Schulen sind feste Partner im Berliner Bildungssystem. Deswegen rufe ich auch die Opposition auf: Stellen Sie sich hinter uns und unsere freien Schulen! Stimmen Sie dem Antrag zu! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sven Heinemann (SPD)]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Brychcy das Wort. – Bitte schön!
Franziska Brychcy LINKE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Linke hat das öffentliche Schulsystem ganz klar Priorität. Aber jedes Kind in Berlin muss gleichberechtigt Zugang zu schulischer Bildung und Teilhabe erhalten, auch zu Privatschulen. Mit dem vorliegenden Gesetz kommen wir diesem Ziel in Berlin einen bedeutenden Schritt näher. Insbesondere begrüßen wir, dass es künftig für Kinder mit Förderbedarf einen Personalzuschlag geben wird, sowie eine verbindliche einkommensgestaffelte Schulgeldtabelle, um auch Kindern aus Familien mit wenig Einkommen einen Zugang zur Privatschule zu ermöglichen. Es ist auch die verfassungsgemäße Aufgabe des Senats, Segregation zu verhindern und das Sonderungsverbot gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes in Berlin umzusetzen. Insofern ist die Reform notwendig, ja, und auch lange überfällig. Aber nein: Wir als Linke sind nicht schizophren, wie Sie, Herr Melzer, uns im Hauptausschuss vorgeworfen haben, [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] weil wir das Anliegen der Gesetzesreform, die soziale Durchmischung an Privatschulen zu fördern, unterstützen. Im Gegenteil: Dieses Ziel war bereits Teil des Koalitionsvertrags von Rot-Grün-Rot 2021. [Heiko Melzer (CDU): Aber Sie haben es nicht umgesetzt!] Ihr Änderungsantrag als Koalition im Hauptausschuss ist ein Rückschlag für dieses Anliegen, denn Sie senken die zulässige Einkommensgrenze in der Schulgeldtabelle von 81 000 Euro auf 73 000 Euro Jahreseinkommen ab, unter der für Familien ein sozial gestaffeltes Schulgeld gilt. Für alle anderen Familien mit einem höheren Gesamteinkommen als 73 000 Euro gibt es keine Höchstgrenze für das Schulgeld. Das bedeutet, dass viele Familien, in denen beide Eltern Vollzeit erwerbstätig sind, in der Regel nicht davon profitieren, obwohl sie angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten bis zu einem Jahreseinkommen von 120 000 Euro durchaus schutzbedürftig wären. Das Versprechen, die Mittelschicht zu entlasten, das Herr Saleh, der weiter hinten sitzt, abgegeben hat, löst die Reform also nicht ein. Das wirtschaftliche Interesse einzelner weniger privater Schulen wird in Ihrem Änderungsantrag schwerer gewichtet, als Familien vor zu hohen Schulgeldern zu schützen und Zugänge für alle Familien zu schaffen. Ich frage mich: Wo steht denn die SPD-Fraktionsführung in dieser Frage? – Offenbar näher beim Verband der Privatschulen als bei den Familien! So wird die Berlin Metropolitan School bei einem Familieneinkommen von 80 000 Euro weiter ein monatliches Schulgeld von 850 Euro und die Berlin Cosmopolitan School sogar 932 Euro im Monat verlangen. Beide Schulen haben übrigens laut Bildungsverwaltung bei einer Gesamtzahl von 984 beziehungsweise 570 Schülerinnen und Schülern aktuell kein einziges Kind mit Lernmittelbefreiung. Die Schulgeldtabelle wird nicht ausreichen, um die eben beschriebene soziale Spaltung abzumindern, [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] aber sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weswegen wir heute nicht gegen den Gesetzesentwurf stimmen, sondern uns enthalten werden. [Heiko Melzer (CDU): Oh!] Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die pauschale Verkürzung der Wartefrist für die Privatschulen streichen. Schon jetzt ist die Möglichkeit, von der Wartefrist im Einzelfall abzuweichen, im Gesetz geregelt. Weitergehende Maßnahmen, damit die Schulaufsicht die Aufnahmepraxis an den Privatschulen effektiv kontrollieren kann, sodass das Sonderungsverbot tatsächlich eingehalten wird, und ob die Schulgeldtabelle nicht wirklich auch gedeckelt werden kann, werden wir ab dem Herbst 2026 neu diskutieren. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Tabor. – Bitte schön!
Tommy Tabor AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berliner! Schulen in freier Trägerschaft erweitern mit ihrem vielfältigen Angebot die freie Schulwahl und bereichern das Schulwesen durch besondere pädagogische Konzepte und Unterrichtsformen. Bereits in dieser Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion im Februar 2022 einen umfassenden Gesetzesentwurf zu den freien Schulen vorgelegt. Dieser Entwurf sah eine stärkere Entlastung der Schulträger vor und war aus unserer Sicht sozial ausgewogener gestaltet als die nun vorliegende Novelle des Schulgesetzes. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Senats trägt zwar dazu bei, den finanziellen Abstand zu den staatlichen Schulen etwas zu verringern. Dennoch beträgt dieser Abstand im Durchschnitt weiterhin rund 60 Prozent. Grund dafür ist, dass freie Schulen lediglich Zuschüsse zu vergleichbaren Personalkosten erhalten, und auch diese nicht vollständig. Kosten für Sachmittel, Schulsozialarbeit oder Schulausbau bleiben weiterhin unberücksichtigt, obwohl diese Ausgaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Ein umfassendes Vollkostenmodell, wie es unser Gesetzesentwurf damals vorsah und immer noch vorsieht, wurde nicht umgesetzt. Nach dem Vorschlag der AfD-Fraktion sollten genehmigte Ersatzschulen bei der öffentlichen Finanzierung den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichgestellt werden. Dies sollte auch für schulische Sonderprogramme sowie für Kosten der Gebäudereinigung gelten. [Beifall bei der AfD] Positiv ist, dass die Wartefrist für die Gewährung von Zuschüssen nach Eröffnung einer Ersatzschule verkürzt wurde. In unserem Entwurf war darüber hinaus vorgesehen, bei erfolgreichem Ablauf der Wartefrist eine nachträgliche Kostenerstattung in Höhe von immerhin 50 Prozent der entgangenen Zuschüsse zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 – die Älteren können sich vielleicht noch daran erinnern – klargestellt, dass nach Ablauf der Wartezeit ein finanzieller Ausgleich erfolgen muss und die Wartefrist nicht zu einer faktischen Errichtungssperre führen darf. Ein weiterer Punkt unseres Gesetzesantrags betraf die Transparenz der Schulgeldregelungen. Diese sollten öffentlich zugänglich sein. Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollte kein Schulgeld erhoben werden. Zugleich war vorgesehen, dass die Schulträger hierfür eine Ausgleichszahlung vom Land Berlin erhalten. Damit sollte dem Sonderungsverbot entsprochen und eine bessere soziale Durchmischung ermöglicht werden, ohne Familien mit mittleren Einkommen zusätzlich zu belasten. Im Zusammenhang mit der Schulgeldtabelle ist festzustellen, dass die Einkommensgrenze für gedeckelte Beträge von ursprünglich 81 000 Euro auf nunmehr 73 000 Euro Familienjahreseinkommen abgesenkt wurde. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegen – das wurde heute schon erwähnt – keinerlei Deckelung mehr. Diese Grenze betrifft jedoch nicht die Oberschicht – und ich denke, das sollte allen klar sein – , sondern den Mittelstand. 73 000 Euro Familienjahreseinkommen: Das ist nicht die Oberschicht, sondern der Mittelstand. [Beifall bei der AfD] Ziehen wir davon sage und schreibe 30 000 Euro Steuern und Abgaben ab, bleiben monatlich 3 500 Euro für Familie. Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben, sind 500, 1 000 oder 1 500 Euro Schulgeld einfach zu viel für den Mittelstand, um das stemmen zu können. Steigende Lebenshaltungskosten für Miete, Energie und Nahrung belasten die Familien weiter immens. Ich denke, das ist allen bekannt. Die Notwendigkeit höherer Schulgelder ist eine Folge der seit Jahren sinkenden öffentlichen Finanzierung. Seit 1998 wurde der Finanzierungsanspruch freier Schulen schrittweise von 100 auf 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten abgesenkt, während Sach- und Gebäudekosten unberücksichtigt blieben. Wir werden dem Gesetz zwar heute zustimmen, gleichzeitig bleibt aber das Ziel bestehen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die freien Schulen weiter zu verbessern, ohne Familien mit mittleren Verdienstmöglichkeiten zu belasten, sondern wir wollen sie entlasten – und dementsprechend müssen wir da auf jeden Fall noch einmal ran. Ich denke, dafür wird erst wieder in der nächsten Legislaturperiode Zeit werden. Aber wir sind da, wir sind an der Seite der arbeitenden Bevölkerung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
Dr. Bahar Haghanipour
Der Senat hat um die Erteilung des Wortes gebeten. Es spricht die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. – Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Rund 42 000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, knapp 14 000 Schülerinnen und Schüler an 48 berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft, insgesamt rund 12 Prozent der Berliner Schulplätze. Mehr als 170 allgemeinbildende sowie zusätzlich 48 berufsbildende Standorte in unserer Stadt, davon noch einmal allein neun allgemeinbildende und eine berufsbildende Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Das sind keine Randzahlen. Das zeigt: Die freien Schulen sind längst ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unseres Berliner Bildungssystems. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD] Wir haben jetzt gehört: 2018 und eine Genese. Das, was ich verstanden habe, ist: Alle wollten und keiner konnte. Was sagt das eigentlich über den Zustand der vergangenen Regierungskoalition aus? Was sagt das eigentlich über die Handlungsfähigkeit von Rot-Grün-Rot aus? Deshalb geht es heute auch nicht nur um eine technische Anpassung im Schulgesetz, sondern um die Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik. Heute geht es um eine Grundsatzentscheidung: Wie ernst nehmen wir die Bildungsvielfalt in Berlin? Wie verlässlich sind wir denen gegenüber, die Verantwortung für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Berliner Familien übernehmen? Schulen in freier Trägerschaft sind kein Randthema. Sie sind Teil der Lösung. Sie schaffen Schulplätze, sie ermöglichen unterschiedliche pädagogische Profile, sie entlasten das System, sie geben unseren Berliner Familien und Eltern echte Wahlmöglichkeiten. [Beifall bei der CDU – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD) und Marc Vallendar (AfD)] Wer in unserem Land Bildungsvielfalt ernst meint, muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Genau daran hat es in der Vergangenheit – wir haben es heute noch mal bestätigt bekommen – , viel zu oft gefehlt: viel Diskussion, wenig Entscheidung, viel Ankündigung und wenig Umsetzung. Wir beenden das heute. [Beifall bei der CDU] Es ist gerade eben schon gesagt worden. Ein erstes Merkmal, das bereits dieses Jahr umgesetzt wird, ist die Verkürzung der Wartefrist von fünf auf zwei Jahren. Und nicht nur, dass alleine dieses Jahr bereits zehn Schulen in freier Trägerschaft davon profitieren werden, es ist ein ganz klares Attraktivitäts- und Anreizmerkmal für diejenigen, die bislang gehadert, die genau unter diesen Diskussionsprozessen der letzten Jahre und Jahrzehnte gelitten und sich nicht entschieden haben. Berlin ist wieder auch ein Standort, wo bildungsengagierte Menschen Schulen in freier Trägerschaft gründen können, und das freut mich sehr. [Beifall bei der CDU – Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Wir modernisieren die Finanzierung – das ist bereits mehrmals gesagt worden – , aber was mich besonders freut, ist, dass wir die Qualität des Systems insgesamt stärken. Denn Schulen in freier Trägerschaft partizipieren künftig auch an unserem Berliner Landesinstitut. Es wird selbstverständlich werden, dass Pädagoginnen und Pädagogen von Schulen in freier Trägerschaft an unseren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Unvorstellbar, dass das in der Vergangenheit nicht nur nicht gewollt war, sondern bewusst ausgeschlossen worden ist! [Beifall bei der CDU] Bereits jetzt, in den letzten Jahren, ermöglichen wir es den Schulen in freier Trägerschaft, dass sie sichtbar sind, dass sie sich zeigen können, und zwar indem sie seit einigen Jahren und nämlich genau seitdem wir Verantwortung übernommen haben, Teil des Berlintags sind, der größten Fachkräftemesse im Land Berlin. Denn auch unsere Schulen in freier Trägerschaft suchen selbstverständlich qualifiziertes Personal. Es freut mich sehr, dass sie dazu gehören, sichtbar sind und selbstverständlich ein Teil der Berliner Bildungsfamilie sind. [Beifall bei der CDU] Ja, wir stärken die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ich denke, dass wir uns auch alle einig sind, dass am Ende nicht die Trägerschaft zählt, sondern jedes einzelne Kind, und das war längst überfällig. Wir schaffen endlich auch Sicherheit beim Sonderungsverbot. Lassen Sie mich aber eines sagen: Auch wenn wir jetzt klare und transparente Regeln bei der Schulgeldregelung finden, so bin ich doch irritiert, wenn Frau Lasić hier vorne sagt: Wir schaffen Rechtssicherheit. – Wer hat eigentlich die letzten drei Jahrzehnte dieses Bildungsressort verantwortet? – Und Sie tun gerade so, als ob wir hier alle im luftleeren Raum agiert hätten. [Zuruf von Dr. Maja Lasić (SPD)] Selbstverständlich haben wir das Sonderungsverbot auch bisher eingehalten. Wir schaffen jetzt klare und transparente Regeln, aber das war auch in der Vergangenheit der Fall. Schulen in freier Trägerschaft haben allen Schülerinnen und Schülern Zugang gewährt. [Beifall bei der CDU] Frau Brychcy! Sie haben gefragt, wo eigentlich das Geld ist. [Franziska Brychcy (LINKE): Das war Frau Burkert-Eulitz!] Ich weiß nicht, wo Sie waren, als wir den Einzelplan 10 debattiert haben. Ich sage Ihnen das: Konkret bedeutet das, dass diese Reform im Jahr 2026 rund 9,4 Millionen Euro benötigt und im Jahr 2027 16,5 Millionen Euro. Diese sind auch vollkommen klar im Einzelplan 10 etatisiert. Bei Bedarf gebe ich gerne Seitenhinweise. Es ist überhaupt nicht so, dass wir ungedeckte Schecks hinterlegt hätten, sondern wir haben solide gegenfinanziert. Damit sind die Schulen in freier Trägerschaft auch stabilisiert. Ich sage es aber auch ganz klar: Das erwarten die Schulen, die Träger und die Familien. Sie erwarten endlich Klarheit. Mit diesem Gesetz schaffen wir auch endlich stabile, moderne Rahmenbedingungen für die Schulen in freier Trägerschaft. Wir beenden Phasen der Unsicherheit und eröffnen Phasen der Planbarkeit. Zugleich sage ich aber auch: Das darf nicht das Ende der Entwicklung sein. Denn wenn es nach uns und wenn es nach mir geht, ist diese Reform ein erster wichtiger Schritt, aber bei Weitem nicht der letzte. Wir sehen, dass freie Schulen längst nicht nur in privilegierten Lagen wirken. Ich nehme gerne das Beispiel von dieser Woche. Wir haben den Deutschen Lehrkräftepreis an eine Lehrkraft einer freien Schule verliehen, nämlich an Frau Kan von der Quinoa-Schule. Ich empfehle einen klaren Blick auf die Quinoa-Schule: Weder ist sie in privilegierter Lage, noch hat sie eine privilegierte Schülerschaft. Bei all dem Privatschulbashing, das ich jetzt in den letzten zehn Minuten hier gehört habe, hilft immer ein Blick und vielleicht auch mal ein Besuch vor Ort, um sich das Ganze anzuschauen, um tatsächlich zu sehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere im Land Berlin, schon längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind und auch den gesellschaftlichen Auftrag wahrgenommen haben. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Unser und mein Ziel ist ganz klar: Wir wollen ein starkes öffentliches Schulwesen, ergänzt durch starke freie Schulen, ein vielfältiges Angebot, getragen von klaren Regeln und ein Bildungssystem, das Leistung, Verantwortung und Chancengerechtigkeit miteinander verbindet. Deswegen sage ich ganz klar: Es muss weitergehen. Wir müssen darüber reden, wie wir den Sockelbetrag anpassen können, wie zukünftig Schulen in freier Trägerschaft selbstverständlich an Landesprogrammen partizipieren können, wie zum Beispiel bei der Digitalisierung, bei Innovationsprogrammen oder bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Liebe Schulen in freier Trägerschaft, bei uns gibt es das ganz ohne Bedingungen oder Drohungen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank, Frau Senatorin! Nach dem Redebeitrag des Senats – das hatten wir gerade schon – besteht die Möglichkeit einer zweiten Rederunde. Ich frage auch hier noch mal, ob das Wort gewünscht wird. – Das sehe ich bei der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. Der Parlamentarische Geschäftsführer, Herr Schrader, bestätigt mir das. – Vielen Dank! Die empfohlene Redereihenfolge ist: Grüne, CDU, Linke, SPD, AfD. Damit wäre zuerst die Linke an der Reihe und dann die SPD-Fraktion. Einen Moment, ich sehe noch eine Meldung. – Gut, dann habe ich jetzt Anmeldungen aus drei Fraktionen, und das bleibt auch so. Ich schaue die Parlamentarischen Geschäftsführer an. – Gut! Wir haben uns im Präsidium geeinigt, dass wir die Redereihenfolge wie zuvor berücksichtigen würden, und damit wäre zuerst eine Rede für die SPD-Fraktion, dann für die Fraktion Die Linke und dann für die CDU-Fraktion. Und damit hat für die SPD-Fraktion jetzt das Wort Frau Dr. Lasić. – Bitte schön! Dr. Maja Lasić (SPD): Ich weiß nicht, ob das klug ist, aber das haben wir jetzt; es ist so, wie es ist. Die Senatorin hat mich namentlich erwähnt, also werden wir bestimmte Konflikte, die man lieber hinter verschlossenen Türen austrägt, jetzt auf offener Bühne austragen. I’m so sorry! Ich habe mich in der ersten Runde wirklich sehr zurückgehalten. Wir haben hier eine Schulgesetzänderung, die eins zu eins Textentwürfe enthält, die wir als SPD so versucht haben, in mehreren Schüben auf den Weg zu bringen. Es ist in der Geschichte auch nachvollziehbar, warum das so nicht gekommen ist. Mir ist es wirklich extrem wichtig, hier zu betonen: Wenn es nach der CDU gegangen wäre, würden wir heute und in Zukunft alle freien Schulen gleich behandeln. Das heißt, egal ob Quinoa, die sich dezidiert benachteiligten Schülern widmen, oder Cosmopolitan, die dezidiert ausschließlich extrem reiche Schülerinnen und Schüler aufnimmt, würden die, wenn es nach dem Wunsch der CDU gegangen wäre – seit den Koalitionsverhandlungen haben wir diesen Streit – , gleich behandelt werden, weil es nur eine pauschale Erhöhung der Zuschüsse geworden wäre. Da haben wir von Tag eins Nein gesagt. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen ist das ein Stück weit nicht in Ordnung, Senatorin Günther-Wünsch, dass Sie ausdrücklich die Quinoa in den Mund nehmen, weil die Quinoa nämlich die Schule ist, die von der jetzigen Schulgesetzänderung, die wir so durchgepeitscht haben, profitiert, und eben nicht Schulen, die sich ausschließlich reichen Schülern widmen. Wir werden auch in Zukunft bei allen Änderungen, die wir vornehmen, darauf achten, dass wir diejenigen Bündnispartner unter freien Schulen, die sich allen Berliner Schülern widmen, unterstützen, dass wir nicht so tun, als ob alle Schulen reich wären. Solange sie Koalitionspartner innerhalb des demokratischen Spektrums brauchen – das brauchen sie auch in Zukunft – werden wir dafür sorgen, dass es auch innerhalb des Sektors der freien Schulen gerecht zugeht. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Nun hat für die Fraktion Die Linke die Kollegin Brychcy das Wort. – Bitte schön!
Franziska Brychcy LINKE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Auch wir begrüßen die Schulgesetzreform als ersten wichtigen Schritt, insbesondere die Inklusion und die Schulgeldtabelle. Aber man muss auch noch mal deutlich sagen, dass es die SPD war, die die soziale Ausgestaltung dieser Novelle durchgesetzt hat und nicht die CDU, [Heiko Melzer (CDU): Woher wollen Sie das wissen?] aus unserer Sicht. Weil gesagt worden ist, die anderen Koalitionen hätten nichts gemacht, [Heiko Melzer (CDU): Dann ist ja auch klar, warum Sie das nicht durchgesetzt bekommen haben!] die Finanzierung mussten Sie im jetzigen Doppelhaushalt noch nicht vollständig hinterlegen. Es ist ein wichtiger Punkt, dass das eine schwere Hypothek sein wird. Wir als Linke haben in der Abwägung trotzdem die sozial gestaffelte Schulgeldtabelle als wichtigen Punkt gesehen, und deswegen wollen wir uns hier auch enthalten. Aber die Gesetzesnovelle ermöglicht nicht, dass alle Familien gleichermaßen die Möglichkeit haben, nach ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt zu werden. Menschen, die doppelt verdienen, werden nicht berücksichtigt und haben nicht die Möglichkeit von der Schulgeldtabelle zu profitieren und werden nach wie vor so hohe Schulgelder wie 850 Euro oder 932 Euro bezahlen müssen. Das ist der Hinkefuß an dieser Schulgeldtabelle. [Lisa-Bettina Knack (CDU): Stimmt doch gar nicht!] Ja, ich war schon an der Quinoa Schule. Die Quinoa Schule hat 80 Prozent Schüler und Schülerinnen mit Lernmittelbefreiung. Dass die SPD-Fraktion darauf hingewiesen hat, dass diese Schulen jetzt mit der Novelle am meisten profitieren müssen und das auch durchgesetzt hat, das ist entscheidend, weil sich sonst die Segregation noch weiter verschärfen würde. Ich finde es sehr schade, dass Sie auch seitens SenBJF hier nicht Möglichkeiten gefunden haben, die Segregation und die Sonderung der Privatschulen zu verhindern. – Danke! [Beifall bei der LINKEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Nun hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bocian das Wort. – Bitte schön!
Lars Bocian CDU
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Brychcy! Ich wundere mich. Wo haben Sie die Wanzen versteckt? Dass Sie wissen, worüber wir gesprochen haben und wer was gesagt hat, das finde ich sehr erstaunlich. Sicher ist, dass wir dafür gesorgt haben, dass das Gesetz jetzt beschlossen wird. Sie haben es 27 Jahre lang nicht geschafft. Das ist doch die Wahrheit. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Es ist mitnichten so, dass es nicht heute schon Schulgeldbefreiung gibt. Die gibt es schon die ganze Zeit. Die gibt es schon seit Jahren. Dafür brauchen wir die Schulgeldgesetzesnovelle nicht. Und die CDU-Fraktion hat dafür gesorgt, dass den freien Schulen auch noch Luft zum Atmen bleibt. Das ist nämlich auch wichtig. Wir wollen keine Schulplätze verlieren. [Beifall bei der CDU] Uns war wichtig, dass es ein Elternwahlrecht gibt. Uns war wichtig zu beachten, was die freien Schulen möchten, brauchen und wie die freien Schulen ticken. Wir waren im Gespräch mit den freien Schulen und nicht nur untereinander. Deswegen ist die Schulgesetznovelle auch gut geworden. Wir haben die freien Schulen beteiligt, und wir haben es richtig gemacht, und das wirklich jetzt. Was hatten Sie gesagt, Frau Burkert-Eulitz, seit 2018? Wir haben jetzt 2026. Jetzt kommt die Schulgesetznovelle, und die Freien Schulen waren beteiligt, und die Senatorin hat mit ihrem Team, das habe ich vorhin schon gesagt, eine hervorragende Arbeit geleistet. Viele Gespräche haben stattgefunden. Es war eine sehr gute Genese und eine sehr gute Zusammenarbeit. Das muss ich einfach auch noch mal sagen. Und jetzt kommt sie. Und ich danke Ihnen. – Danke! [Beifall bei der CDU]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke abstimmen, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2640-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen gibt es somit nicht, und damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2640 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Empfehlung des Hauptausschusses der Beschlussfassung zugrunde zu legen. Wer also die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/2984 mit den dortigen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Wer enthält sich? – Das sind die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 5.4: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 30 Kiezblocks retten, Verkehrssicherheit stärken, Lebensqualität erhöhen – Kiezblock-Stopp sofort aufheben! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 3. Dezember 2025 Drucksache 19/2800 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2601 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Hassepaß, Sie haben das Wort.
Oda Hassepaß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Werte Gäste! Was für ein starkes Signal der Verkehrspolitik! Die Wirksamkeit der Maßnahme Kiezblock ist jetzt wissenschaftlich belegt. [Beifall bei den GRÜNEN] Sicher haben Sie es den Medien bereits entnommen. Die Untersuchung von elf Kiezblocks verteilt über die Stadt zeigt klipp und klar: die Verkehrssicherheit durch Kiezblocks steigt enorm. Die Maßnahme ist nicht nur sehr effektiv, sie ist zudem auch noch fair. Wie wirkt Verkehrsberuhigung genau? – Alle Zielorte bleiben mit dem Auto erreichbar. Der Durchgangsverkehr wird reduziert. Den Menschen vor Ort wird Sicherheit, Ruhe und Platz geschenkt. Der Anteil der zu Fuß Gehenden steigt. Die Menschen halten sich wieder gern draußen auf, genießen ihren Wohnort. Auch die kleinen Läden profitieren, Buchhandlungen, Cafés, Kneipen, Bäcker, Blumenläden. Kurz es wird wieder lebendig. Die Studie ist für uns alle wichtig, denn Sie, liebe CDU und auch Ihre Verkehrssenatorin, verbreiten gerne Horrorgeschichten über zugepollerte Autokampfzonen oder existenzvernichtende Tempolimits. Damit ist jetzt Schluss. [Beifall bei den GRÜNEN] Denn Horror ist nur eins: Horror ist, dass Berlin die Hauptstadt der Verkehrstoten und Schwerverletzten ist. 55 Tote, 15 000 Verletzte in einem Jahr. Das sind fünf ganze Fußballmannschaften, die nicht mehr lebend nach Hause gekommen sind. Das ist weit weg von Vision Zero. Sie gehören zum direkten Vergleich: Helsinki hat null Verkehrstote, Oslo null getötete Schulkinder, Rom flächendeckend Tempo 30, Paris 300 Schulstraßen, Berlin eine. Wie kommt das? – Das kommt daher, dass Politiker und Politikerinnen dort Verkehrssicherheit nicht länger dem Zufall überlassen haben. Das kommt daher, dass diese Erfolgsstädte konsequent auf Verkehrsberuhigung gesetzt haben. [Beifall bei den GRÜNEN] Tempo 30, Kiezblocks, sichere Radwege, Schulstraßen – damit haben diese Städte erfolgreich das Töten auf den Straßen beendet. Das wollen wir auch in Berlin. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE) und Kristian Ronneburg (LINKE)] Die neue Studie zeigt, Verkehrsberuhigung wirkt, schwere Unfälle in Kiezblocks gingen um 58 Prozent zurück – 58 Prozent! Auch in den angrenzenden Hauptstraßen sanken die Unfallzahlen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft – das wollen wir alle. Und um den Skeptikern gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen: Grundlage der Studie sind die Unfallzahlen der Berliner Polizei. Das sind Fakten. Herr Schaal, Sie werden doch hoffentlich nicht gleich in Ihrer Rede behaupten, dass mit diesen Zahlen irgendwas nicht stimmen sollte. [Zuruf von Lucas Schaal (CDU)] Die lebensrettende Wirkung steht also fest. Trotzdem verhängt die CDU weiter einen Kiezblockstopp; [Beifall von Dr. Timur Husein (CDU) und Roman Simon (CDU) – Zuruf von der CDU: Bravo!] einen Stopp für bewährte Maßnahmen, wider den Rat von Verkehrssicherheitsexperten, wider den Rat von Stadtplanern, wider den Rat von Hitzeschutzbeauftragten, wider alle Vernunft. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Die CDU stoppt sogar dort, wo bereits geplant ist, wo es Finanzierungszusagen gab, wo Bürgerinnen, Polizei und Feuerwehr „Ja, so machen wir es!“ gesagt haben. Das ist doch absurd! Auf welcher Grundlage erfolgte denn dieser Stopp? [Zuruf von Lisa-Bettina Knack (CDU)] Alle Fakten sprechen für Verkehrsberuhigung. Die CDU wettert trotzdem dagegen – wider besseres Wissen. Ich frage Sie: Wer handelt denn hier ideologisch? Wer handelt denn hier ganz klar gegen die Wissenschaft, liebe Herren der CDU? [Stephan Schmidt (CDU): Die Damen nicht? – Heiterkeit bei der CDU] Für uns Grüne ist klar, wer Verkehrssicherheit will, der muss wirksame Maßnahmen umsetzen. [Heiko Melzer (CDU): Sind Sie jetzt für „Berlin autofrei“ oder nicht?] Wer das nicht tut, der nimmt Verletzte und Tote billigend in Kauf. Genug ist genug! Der CDU-Fetisch für Magnetschwebebahnen rettet jedenfalls kein einziges Leben. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Dirk Stettner (CDU)] Echte Sicherheit entsteht durch mehr Tempo 30, durch weniger Durchgangsverkehr, durch kluge Verkehrsberuhigung. Geben Sie Berlin endlich wieder, was es verdient – eine sichere, lebenswerte Stadt für Jung und Alt! Lassen Sie Vernunft walten. Beenden Sie Ihre Politik gegen die Menschen, und nehmen Sie den Kiezblockstopp endlich wieder zurück! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von den GRÜNEN: Whoo!]
Dr. Bahar Haghanipour
Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Schaal das Wort. – Bitte schön!
Lucas Schaal CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das grüne Murmeltier – der Kiezblock, [Oda Hassepaß (GRÜNE): Yes!] der gesellschaftliche Spalt – – Hier läuft keine Uhr. Soll ich das sagen? – Gut. Fange ich noch mal an! [Zuruf von den GRÜNEN: Ach nee! – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das grüne Murmeltier – der Kiezblock, der gesellschaftliche Spaltpilz der Grünen, mit dem sie die Stadt in Gut und Böse einteilen. Wir haben es ja gerade wieder erlebt. Da werden von Ihnen schaurigste Bilder gemalt, von rasenden Autos, die die Luft verpesten, dicke Nebelschwaden nach sich ziehen, die töten, wie gerade gesagt wurde, [Catrin Wahlen (GRÜNE): 55-mal! – Zuruf von den GRÜNEN: Ja, genau!] – da wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen! – , die sich an keine Regeln halten und die Stadt zuparken, also die Bösen, und auf der anderen Seite die Guten. Heiter klingelnde Fahrradfahrer, Spielstraßen für jedermann, Spaß und Spiel im Straßenraum, keiner muss mehr Rücksicht nehmen, denn die Bösen haben wir ja ausgesperrt – dieses Bild zeichnen Sie hier ein ums andere Mal. Doch das hat mit der Wahrheit in der Stadt nichts zu tun. [Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!] Die Menschen in Berlin wissen das, auch wenn Sie diesen Kampf gegen das Auto fortführen. Und weil viele Berlinerinnen und Berliner Sie ablehnen, haben Sie sich jetzt gedacht, eine Studie muss her und dann eine Priorität im Abgeordnetenhaus zu einem schon längst abgelehnten Antrag, das überzeugt die Menschen! – Und dann haben Sie einzelne Studien zusammengefasst zu einer Metastudie. Das klingt ja schier genial! [Antje Kapek (GRÜNE): Das Wort „Studie“ war Ihnen bisher nicht bekannt, oder?] Wie wirkt – –
Dr. Bahar Haghanipour
Herr Kollege! Gestatten Sie – wir halten auch kurz die Zeit an – eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hassepaß?
Lucas Schaal CDU
Frau Hassepaß hat ja schon gesprochen. Ich führe erst mal ein bisschen weiter aus. Vielleicht reden wir gleich mal. [Antje Kapek (GRÜNE): Sie haben Angst! – Zuruf von den GRÜNEN: Er hat Angst!] – Aus Angst auf keinen Fall! – „Wie wirkt Verkehrsberuhigung?“, haben Sie Ihre Metastudie genannt und sich im Kreis Ihrer Vorfeldorganisationen dann einfach gegenseitig befragt. Das Ergebnis durften wir schon wieder hören: Kiezblocks gut, Autos böse. Schon stimmt das grüne Weltbild wieder. Und wenn wir nicht recht haben, dann geben wir uns eben selbst recht. Basta! – Das ist Ihre grüne Arroganz, mit der Sie Verkehrspolitik betreiben. Sie machen Politik einfach nur für eine Klientel, die nicht auf das Auto angewiesen ist, [Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] für die Homeoffice-Schickeria aus dem Prenzlauer Berg, für Leute, die natürlich fußläufig zur Arbeit wohnen und nie etwas Schweres schleppen müssen, denn das macht ja der Kerl vom Lieferdienst, der schleppt mir schon meine acht Kisten in den fünften Stock. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Und wenn zeitgleich unten sein Lieferauto abgeschleppt wird oder er ein Knöllchen bekommt, dann haben Sie kein Pardon, denn Ordnung muss ja sein in der grünen schönen neuen Welt. [Beifall bei der CDU – Beifall von Frank Scheermesser (AfD) – Zurufe von Antje Kapek (GRÜNE) und Julian Schwarze (GRÜNE)] In dieser Welt leben wir als CDU nicht. Wir sind und bleiben Volkspartei. Wir reden mit allen, mit den Arbeitern, mit den Handwerkern in dieser Stadt, die auf das Auto angewiesen sind, mit denjenigen, die sich die Hände schmutzig machen, mit denjenigen, die für die Familien Einkäufe transportieren müssen, mit den Rentnerinnen und Rentnern, die angewiesen sind auf das Kfz, weil sie Arzttermine erreichen müssen. Wir reden auch mit denen, die zum Kleingarten rausfahren wollen. Da haben Sie heute noch zugestimmt, nachdem wir hier einen wichtigen Beschluss gefasst haben. Da stimmen Sie vollmundig zu, aber in Mitte, wo es wirklich mal konkret wird an den Kleingärten rund um den Charles-Corcelle-Ring, wo Sie Verantwortung tragen, da nehmen Sie die Parkplätze alle weg. Da sind Ihnen die Kleingärtner dann auch wieder egal. [Beifall bei der CDU] Sie verantworten den Niedergang der Friedrichstraße. Sie verantworten das Chaos im Schilderwald Hausvogteiplatz/Niederwallstraße, wo keiner so richtig weiß, wer Vorfahrt hat. Das ist richtig gefährlich, was Sie dort angerichtet haben, wo keiner mehr weiß, wer fahren darf und wer nicht. [Beifall bei der CDU]
Dr. Bahar Haghanipour
Herr Kollege, wir halten die Zeit auch jetzt noch mal an! Ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Franco zulassen.
Lucas Schaal CDU
Franco? Wer ist denn Franco? [Heiterkeit]
Dr. Bahar Haghanipour
Er meldet sich auch.
Lucas Schaal CDU
Ach so!
Dr. Bahar Haghanipour
Das werte ich als Ja.
Lucas Schaal CDU
Bitte!
Vasili Franco GRÜNE
Vielen Dank, lieber Kollege Schaal! Ich wollte mal fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass da, wo Kiezblocks eingerichtet worden sind, die Unfallzahlen untersucht worden sind. Und was hat man dort gesehen? – Die Unfallzahlen sind zurückgegangen. Was machen Sie denn mit dieser Erkenntnis? Oder ist das auch alles grüne Ideologie?
Lucas Schaal CDU
Den gemeinsamen Kampf, diese Stadt sicher zu machen, und die gemeinsame Aufgabe, den Verkehr sicher zu machen, ist eine, der wir uns als CDU und als Regierungskoalition verschrieben haben. [Oda Hassepaß (GRÜNE): Wie denn?] Was Sie an vielen Stellen tun, ist bar jedes Verstandes. Sie ziehen das darüber, [Antje Kapek (GRÜNE): Was Sie machen, ist gefährlich für Kinder!] Sie haben ja in Mitte schon vorher festgelegt, wie viele Kiezblocks Sie machen wollen, [Antje Kapek (GRÜNE): Sie machen Politik gegen Kinder!] ohne die Untersuchungen abzuwarten. [Antje Kapek (GRÜNE): Die CDU will Kinder gefährden! – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE) – Weitere Zurufe von den GRÜNEN] – Kriege ich hier zusätzliche Redezeit für die Fragen?
Dr. Bahar Haghanipour
Eine Minute!
Lucas Schaal CDU
Ach so, eine Minute ist nur zusätzlich. Gut!
Dr. Bahar Haghanipour
Sie haben eine Minute bekommen, und dann gehen wir weiter in der Zeit.
Lucas Schaal CDU
Wunderbar! Dann mache ich jetzt weiter! – In Ihrer Studie – ich habe sie nämlich gelesen – heißt es wörtlich: Flächenhafte, konsistent geplante Verkehrsberuhigung entfaltet nachhaltige Wirkung, wenn sie sozial rückgekoppelt, politisch legitimiert und kommunikativ begleitet wird. – Ich mache Ihnen das Angebot: Machen wir doch mal die Livestudie zu Ihrer Politik. „Sozial rückgekoppelt“ – massivste Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge vor Ort, gerade für Familien oder weil Rettungskräfte nicht durchkommen – negativ. [Antje Kapek (GRÜNE): Wo sind denn die Zahlen?] „Politisch legitimiert“ – na ja, schauen Sie sich das Wahlergebnis von 2023 noch mal im Detail an! Also auch negativ. „Kommunikativ begleitet“ – da denke ich gerne an Ihre Kiezspaziergänge, die Sie in Mitte gemacht haben, [Antje Kapek (GRÜNE): Mehr Beteiligung, als Ihre Senatsverwaltung je gemacht hat!] wo 8 500 Menschen betroffen sind von den Maßnahmen, die Sie planen, und 25 Menschen vor Ort sind – nicht einmal ein halbes Prozent! Oder ich denke gerne an die Bürgerversammlung im Ostkreuzkiez, [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)] wo Ihre Stadträtin kurzfristig absagt, wo mit den Menschen keiner reden will – auch negativ! [Beifall bei der CDU – Zurufe von Silke Gebel (GRÜNE) und Vasili Franco (GRÜNE) – Weitere Zurufe von den GRÜNEN]
Dr. Bahar Haghanipour
Herr Kollege!
Lucas Schaal CDU
Allen drei Kriterien, die Sie eingeführt haben, wird Ihre eigene Politik nicht gerecht. Die Menschen in der Stadt sind klug und deswegen – –
Dr. Bahar Haghanipour
Sie hätten jetzt die letzte Gelegenheit, noch mal eine Minute zu gewinnen, [Heiterkeit bei der CDU] wenn Sie die Zwischenfrage von Frau Hassepaß zulassen.
Lucas Schaal CDU
Ich glaube, wir haben uns hinreichend ausgetauscht. [Antje Kapek (GRÜNE): Angst vor Frauen hat er auch! – Die Menschen in der Stadt sind klug und deswegen lehnen sie Ihre Politik ab. [Zuruf von Silke Gebel (GRÜNE)] Wir stehen weiter auf der Seite der Menschen dieser Stadt, die in der Realität leben, und nicht in Pollerbü. [Zurufe von der GRÜNEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss! Lucas Schaal (CDU): Ihre grünen Freunde von „ Berlin autofrei “ werden wir genauso stoppen wie fehlerhaft geplante Kiezblocks. 1,2 Millionen Menschen das Auto wegzunehmen: Die Berlinerinnen und Berliner machen diesen Irrsinn nicht mit. [Julian Schwarze (GRÜNE): Das hat doch niemand vor!] Wir als CDU auch nicht! [Beifall bei der CDU – Antje Kapek (GRÜNE): Angst vor Frauen hat er! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Ronneburg das Wort. – Bitte schön! Kristian Ronneburg (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr lobenswert, wenn die Grünen Studien zusammenfassen, die Vorteile von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Kiezblocks faktenbasiert herausarbeiten und der Öffentlichkeit vorstellen. Dass das ein sinnvoller Beitrag für den Diskurs in der Stadt ist, damit wir den zivilisierter führen können, wäre sicherlich eine kühne Vermutung. Ich denke, die Debattenbeiträge gerade eben haben gezeigt, dass wir dort noch lange nicht angekommen sind, sondern dass wir hier, im Gegenteil, in den letzten Jahren von interessierter Seite eigentlich nur noch eines haben, und das ist ein Kulturkampf, der hier in der Stadt geführt wird. Wir haben eigentlich schon seit Jahren eine Verunmöglichen eines sachlichen Diskurses. [Zurufe von Dr. Robbin Juhnke (CDU) und Frank-Christian Hansel (AfD)] Ich will dabei unterstreichen: Nicht jede Kiezblock-Initiative in der Stadt ist bis zum Ende durchdacht. Es gibt oftmals sehr viel Nachbesserungspotenzial. Auch die Beteiligung lief nicht immer gut ab. Das kann man auch mal anerkennen, und man kann daraus den Schluss ziehen, vielleicht nicht bis aufs Messer zu streiten, das Thema nicht zu einem Kulturkampf zu erheben, sondern sich endlich mal aus einer ziemlich kleinkarierten, bornierten und bigotten Blase herauszubegeben. [Dr. Robbin Juhnke (CDU): Reden Sie von sich?] Stattdessen haben wir eigentlich eine Situation, die seit langer Zeit auch von den Medien orchestriert wird. Letztendlich sind Kiezblock-Debatten aktuell nur noch der Wurmfortsatz der Debatte zur autofreien Friedrichstraße, wo Fehler begangen worden sind, die allerdings dafür genutzt worden sind, dass wir hier keinen Zentimeter vorangekommen sind. Ich glaube, der Friedrichstraße geht es nicht viel besser, [Antje Kapek (GRÜNE): Schlechter!] und ich weiß auch gar nicht, was der Plan für Mitte jetzt eigentlich macht. Ich glaube, das zeigt eigentlich nur, wie scheinheilig diese Debatte hier geführt wird. Die Verkehrssenatorin und die Bezirke, die Kiezblocks engagiert umsetzen, sind in der Verantwortung, aufeinander zuzugehen, politische Lösungen zu finden und auch Kompromisse auszuhandeln, vor allem vernünftig zu planen. Das heißt, nicht immer gleich den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Dazu gehört aber auch Sicherheit. Gerade von der Landesebene ist Planungssicherheit für alle zu schaffen. Das betrifft die Finanzierung, das betrifft die Beteiligung, das betrifft Vorbereitung, Planung und Umsetzung. Warum gibt es bis heute keinen abgestimmten Kiezblockleitfaden? Warum werden Fragen der Beteiligung von Polizei und Feuerwehr, Ver- und Entsorgung vom sozialen Dienst nicht eindeutig geregelt? Aber von ausführender Seite hat offenbar niemand das Standing in den eigenen Reihen, um hier im Interesse der Berlinerinnen und Berliner voranzukommen. Ich kann dazu abschließend feststellen: Wir als Linke sagen, die Mobilitätswende muss vor Ort gemeinsam gestaltet werden. Das jeweils passende Modell zur Verkehrsberuhigung und Reduzierung des Autoverkehrs in den Straßen oder in einem Kiez muss vor Ort entschieden und von den Beteiligten gut begleitet werden. Die Anliegen der Betroffenen müssen dort transparent und barrierefrei verhandelt werden. Das bedeutet am Ende natürlich auch eine verstärkte Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern, aber auch von Handel und Gewerbe. Wir werden die Initiativen in diesem Sinne unterstützen, weil wir das grundsätzliche Anliegen teilen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass das notwendige Befahren der Straßen für Bewohnerinnen und Bewohner natürlich weiterhin möglich ist, ebenso für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Lieferverkehr und Nahverkehr, selbstverständlich. Wir stimmen diesem Antrag der Grünen letztendlich zu, nicht als Blankoscheck für jeden Kiezblock, egal in welcher Ausführung, sondern dafür, dass wir hier vorankommen, Kompromisse schaffen, und zwar bei einer klaren Zielstellung für mehr Verkehrsberuhigung, mehr Verkehrssicherheit, bessere Luft und weniger Lärm. Das verlangt Sicherheit, und hier ist der Senat in der Bringpflicht, etwas zu leisten. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Schopf das Wort. – Bitte schön! Tino Schopf (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir hier im Oktober letzten Jahres über diesen Antrag sprachen, habe ich deutlich gemacht: Kiezblocks sind kein Allheilmittel, aber sie sind ein sinnvolles Instrument, wenn es darum geht, die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit in Wohngebieten zu verbessern. Ich habe auch gesagt, dass sie mit Augenmaß und nicht mit der Gießkanne eingesetzt werden sollten, sondern nur dort, wo die Verkehrsberuhigung anders nicht gelingt. Poller sind dabei das letzte Mittel, nicht das erste. Wenn Poller gesetzt werden, dann ist das kein Drama, dann ist es kein Weltuntergang, und dann muss auch niemand hier im Saal Schnappatmung bekommen, sondern in Teilen sind Poller erforderlich, und zwar zum Beispiel an Kreuzungen, um diese freizuhalten, damit etwa unsere BSR problemlos an- und den Müll abfahren kann. Ja, es gibt diese Orte, an denen Poller zum Einsatz kommen, in Pankow zum Beispiel. Dort wurden die Poller auch von einer CDU-Bezirksstadträtin angeordnet, weil immer wieder Fahrzeuge entgegen der Einbahnstraße durch die Wohnviertel fahren. Sei es bei den Kiezblocks im Allgemeinen oder den Pollern im Speziellen: Die Debatte wird häufig leidenschaftlich geführt, manchmal mehr, manchmal weniger sachlich. Das erleben wir auch heute hier im Plenum. Fakt ist, ich bin hart in der Sache, wenn es um Verkehrssicherheit in Berlin geht. Die bisher umgesetzten Projekte zeigen: Kommunikation ist das A und O bei der Planung, der Bürgerbeteiligung, in den Phasen der Umsetzung, auch wenn ein Projekt nicht realisiert wird oder nicht realisiert werden soll. Ich denke, wir sind uns einig: Das Kiezblock-Aus via Pressemitteilung vom 15. Mai war keine Sternstunde der Verkehrsverwaltung. Daher ist die Kritik, die hier auch zum Ausdruck kommt, durchaus gerechtfertigt. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Am 3. Dezember haben wir diesen Antrag der Grünen im Ausschuss beraten. Da sagten Sie, Frau Senatorin, dass es wichtig sei, negative volkswirtschaftliche Effekte durch Nichtgewährleistung des Verkehrsflusses durch die willkürliche Errichtung von Kiezblocks zu verhindern. Das waren Ihre Worte. Okay, das kann man jetzt so sehen. Aber nun sind Sie Verkehrs-[Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] und nicht Wirtschaftssenatorin, und in den Richtlinien der Regierungspolitik steht: Der Senat will die Verkehrssicherheit gerade an Gefahrenschwerpunkten deutlich erhöhen und steht zum Grundsatz der Vision Zero. Deshalb plant er ein Verkehrssicherheitskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer in den Blick nimmt. Wir sprechen über Verkehrssicherheit in Wohngebieten, und Sie sprechen über negative volkswirtschaftliche Effekte? Wir könnten stattdessen über die Forderung aus dem Antrag sprechen, dass der mit den Bezirken erarbeitete Leitfaden zur Planung und Umsetzung von Verkehrsprojektemaßnahmen weiterentwickelt werden muss und wie das aussehen könnte. Aber dazu kommen wir gar nicht, wenn ich die Hälfte meiner Zeit dafür aufbringen muss, zu erklären, warum es fatal ist, Verkehrs- und Schulwegsicherheit volkswirtschaftlichen Effekten gegenüberzustellen. Da empfehle ich in diesem Zusammenhang die Lektüre eines Aufsatzes von Dölling und Neumann zur Novelle der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Beide sind Richter. Der eine am Kammergericht, die andere am Verwaltungsgericht hier in Berlin. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Dann wird vielleicht auch für den einen oder anderen klar, warum ich, warum die SPD-Fraktion bei diesem Thema eine andere Auffassung hat als die CDU-Fraktion beziehungsweise die Senatorin: Verkehrs- und Schulwegsicherheit sind für mich und für meine Fraktion nicht verhandelbar. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD) , Dunja Wolff (SPD) und Oda Hassepaß (GRÜNE)] Ich habe das hier schon einige Male gesagt, Frau Senatorin: Ich stelle mich gern hinter Sie, stärke Ihnen den Rücken und verteidige Entscheidungen, die unsere Stadt voranbringen, aber, bitte schön, nicht bremsen. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion können Sie die Herausforderungen der Verkehrspolitik meistern und echte Verbesserungen für die Berlinerinnen und Berliner erreichen. Der rote Faden hierfür sind die Richtlinien der Regierungspolitik und nichts anderes. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE)] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Damit hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Wiedenhaupt das Wort. – Bitte schön! Rolf Wiedenhaupt (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen, dass die Menschen in Berlin sich wohlfühlen können. Dafür aber muss diese dysfunktiona-(Rolf Wiedenhaupt) le Stadt wieder zum Funktionieren gebracht werden. Dazu gehört auch, dass wir uns in unseren Kiezen und in unserer Wohnumgebung wieder wohlfühlen können. Unser Kiez muss lebendig sein, Erholungsflächen, die Kiezkneipe und das Eiscafé haben. Wir wollen, dass Handwerker uns erreichen und Pflegedienste gut zu uns finden, dass die Feuerwehr, wenn sie gebraucht wird, schnell und gut zu uns kommt, dass wir sicher aus dem Haus gehen und unsere Kinder sicher spielen können. [Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): So ist es!] Leider trifft das in Berlin viel zu oft nicht zu. Viel zu oft sind unsere Kieze entweder aufgrund einer falschen Verkehrspolitik zu Durchgangsstraßen geworden oder aber durch Poller in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Lebendige und sichere Kieze, liebe Kollegen der Grünen, erreicht man nicht dadurch, dass man sie mit Pollern einmauert. Erinnern Sie sich noch? – 5 Grad minus, Sie brauchen einen Rettungswagen. Der aber scheitert an einem eingefrorenen Poller, der ein Durchkommen nicht erlaubt. Die Feuerwehr verbraucht Minuten, um so viele Poller zu entfernen, damit sie mit dem breiten Feuerlöschfahrzeug durchkönnen. Der Pflegedienst, auf den Sie angewiesen sind, kann nicht zu Ihrer Wohnung fahren, weil der Weg schon viel zu lang vorher zugepollert ist. Der Handwerker muss Aufträge für Ihren Kiez ablehnen, weil er mit seinem schweren Gerät nicht nah genug herankommt. Das ist der Alltag, der durch Kiezblocks erreicht wird. Deshalb entspricht es auch nicht der Wahrheit, dass Kiezblocks unter Beteiligung der im Kiez Wohnenden gewünscht werden, [Zuruf von der AfD: Richtig!] sondern bei der sogenannten Bürgerbeteiligung beteiligen sich viele Menschen, die irgendwo in dieser Stadt wohnen, vielleicht sogar Gutes wollen, aber die Lebensrealität vor Ort gar nicht kennen. [Frank-Christian Hansel (AfD): Genau so ist es!] Daher ist es nicht falsch, dass der durch den Senat veränderte Auftritt gegenüber den übertriebenen Verpollerungen dazu geführt hat, dass wir jetzt hoffentlich weniger bekommen werden. Das führt aber noch nicht zur Sicherheit der Bewohner auf ihren Kiezstraßen. Kein Autofahrer, der oft im Wirtschaftsverkehr unterwegs ist, biegt freiwillig von der Hauptverkehrsstraße ab und durchfährt enge Anliegerstraßen. Er tut es teilweise, weil die Hauptstraßen einfach dicht sind. Deshalb ist es so wichtig, dass dieser Senat endlich mehr dafür tut, dass unsere Magistralen funktionieren. Dafür mangelt es der CDU-Verkehrssenatorin jedoch an Durchsetzungswillen. Was haben Sie gebaut, Frau Bonde? Eisenstangen mit einem Monitor darauf, damit in der Schönhauser Allee eine grüne Welle für Fahrradfahrer erreicht wird? – Von mir aus ist das okay für die Fahrradfahrer. Wo aber bleiben Ihre Bemühungen für eine grüne Welle für die Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr in Berlin? [Beifall bei der AfD] So etwas hatten wir mal in Berlin, so etwas funktionierte mal, aber jetzt bremsen die Ampeln den Verkehrsfluss aus, und unkoordinierte Baustellen versperren die Hauptstraßen. Deshalb: Nein, kein Einpollern von Kiezen! Dafür eine Verkehrspolitik, die den Autoverkehr aus den Kiezen heraus und flüssig über Magistralen durch die Stadt bringt! Deshalb werden wir diesen Antrag der Grünen ablehnen. Genauso bleiben wir bei der Kritik, Frau Verkehrssenatorin: Tun Sie etwas für die Hauptverkehrsstraßen, für die Autobahnen in dieser Stadt, und entlasten Sie damit endlich unsere Kieze! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2601 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2800 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 5.5: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 73 A TVöD für die Vivantes-Tochterfirmen – Senat muss Einigung unterstützen Dringlicher Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3002 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Der Antrag liegt Ihnen als Tischvorlage vor. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Eralp, Sie haben das Wort! Elif Eralp (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Und vor allem liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vivantes-Kliniken! Zuallererst möchte ich Danke sagen. – (Elif Eralp) Danke, dass ihr mit eurer harten Arbeit unsere Stadt mit am Laufen haltet und dass ihr für unsere Gesundheit sorgt! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] 200 000 stationäre und 300 000 ambulante Patientinnen und Patienten jedes Jahr können sich auf euch verlassen; darauf, dass die OP-Säle, die Zimmer und Flure sauber und steril sind, dass sie mit Essen versorgt und sicher transportiert werden und auch in den Rehazentren gut versorgt sind, und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Ohne euch würde nichts laufen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Danke sagen reicht aber nicht. Es braucht gute Arbeitsbedingungen, und gemachte Zusagen müssen vom Senat auch eingehalten werden. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht die Rückführung der ausgesourcten Tochterunternehmen. Sie soll gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren. Sie, Herr Wegner, haben es höchstpersönlich versprochen. Was ist nach dem, was Sie als, ich zitiere, feste Zusage bezeichnet haben, eigentlich passiert? – Nichts. Versprochen, gebrochen, genauso wie schon bei der Hauptstadtzulage. Welche Ihrer Zusagen gegenüber Beschäftigten haben Sie eigentlich überhaupt eingehalten? Wo sind Sie eigentlich bei dieser wichtigen Debatte? [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE) und Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE)] Wie wollen Sie das den Menschen erklären? – Beispielsweise Kamila Weiss. Sie arbeitet bei der Servicetochter VivaClean und erzählte uns am Dienstag in unserer Fraktionssitzung, wie schwer es für sie ist, als alleinerziehende Mutter über die Runden zu kommen, und wie sie in eine unsichere Zukunft blickt, weil auch ihre Rentenansprüche viel zu gering sind, und das, obwohl sie jeden Tag hart arbeitet und zum Wohle der Patientinnen und Patienten auch gern das Krankenhaus reinigt – gewissenhaft täglich 1 400 Quadratmeter, wobei genau 48 Sekunden für eine Toilettenreinigung bleiben. Was Kamila und ihre Gewerkschaft ver.di verlangen, ist das, was Sie ihnen versprochen haben: die Wiedereingliederung, aber zumindest die Angleichung der Arbeitsbedingungen an den Tarifvertrag der unmittelbar bei Vivantes Beschäftigten. Da geht es nicht nur um den Lohn, sondern auch um Zulagen, um Jahressonderzahlungen, um Wochenarbeitszeit und um die Betriebsrente, denn so schicken Sie diese Menschen in die Altersarmut. Wenn Vivantes dafür finanzielle Unterstützung braucht, muss der Senat dafür sorgen. [Beifall bei der LINKEN – Lachen und Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Es geht hier um die Zukunft der Gesundheitsversorgung, denn wenn die Beschäftigten so verschlissen werden, gehen zu Recht immer mehr Fachkräfte, und der Betrieb kann nicht mehr laufen. Gleicher Lohn und gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit müssen jetzt endlich kommen. Als Linke stehen wir zu 100 Prozent hinter den Beschäftigten und ihren Forderungen. Nach ihrer letzten Streikversammlung, bei der die CDU genauso wie heute Morgen übrigens bei der Kundgebung hier vor dem Haus mal wieder durch Abwesenheit geglänzt hat, wurde nach den Aussagen von SPD, Grünen und Linken festgestellt, dass wir eigentlich parlamentarische Mehrheiten dafür haben. Das stimmt. Wir sind bereit, sie gemeinsam zu nutzen, und haben heute erneut einen entsprechenden Antrag hier auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werben um Zustimmung dafür. [Beifall bei der LINKEN] Und schließlich ist Vivantes kein Privatkonzern, sondern in Landeshand. Da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass gute und gleiche Arbeitsbedingungen gelten müssen. Das ist übrigens auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ich habe mir mal die Chefmanagergehälter angeschaut. Da werden circa 400 000 Euro jährlich ausgezahlt, während Kamila Weiss und andere Mitarbeitende jährlich nur gerade mal um die 30 000 Euro verdienen. Wie wollen Sie erklären, dass ein Chefmanager das 14-Fache verdient, während Beschäftigte in der Gastronomie, der Logistik, der Technik, der Reinigung nicht einmal die Lohnangleichung zum öffentlichen Dienst erhalten? – Das ist doch absurd! [Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Martin Trefzer (AfD)] Und dann setzten Sie dem Ganzen noch die Krone auf und lassen zu, dass das Landesunternehmen Vivantes, statt am Verhandlungstisch mit ver.di eine Notdienstvereinbarung zu verhandeln, gegen die Beschäftigten und ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Streikrecht gerichtlich vorgeht, obwohl sie doch nur auf dem bestehen, was Sie ihnen versprochen haben. Dafür wird auch noch Geld für Anwälte verschleudert, statt es in die Tarifanpassung zu geben. Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Frau Kollegin! Kommen Sie bitte zum Schluss! Elif Eralp (LINKE): Nach der Gerichtsentscheidung muss jetzt eine Notdienstvereinbarung her, die das Streikrecht der Beschäftigten nicht aushebelt, denn zu Recht streiken Beschäftigte und ihre Gewerkschaft. Daher sorgen Sie jetzt für ein Ende der Zweiklassenbelegschaft und dafür, dass alle Menschen, die unsere Stadt hier täglich am Laufen halten, gut arbeiten und gut leben können! 100 Prozent ÖD für alle an der Spree! – Danke! [Beifall bei der LINKEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort. – Bitte schön! Christian Zander (CDU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eralp! Ich muss mich doch sehr wundern, dass Sie jetzt an eine parlamentarische Mehrheit appellieren, die es hier gebe, um endlich dafür zu sorgen, dass die Töchter zurückgeholt werden und der TVöD eingeführt wird. Was war denn in den vergangenen Jahren? – Ich erinnere mal an das Jahr 2016. Damals hieß es: Wir werden zügig die Angleichung an den TVöD bei den Töchterunternehmen vornehmen. – Koalitionsvertrag Rot-Rot. [Zurufe von Dr. Michael Efler (LINKE) und Michael Dietmann (CDU)] Dann hatten Sie sieben Jahre Zeit. Sie waren sieben Jahre lang an der Regierung, Sie hatten die parlamentarische Mehrheit, und Sie haben nicht dafür gesorgt, dass eine Angleichung und die Rückholung erfolgt sind. Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! [Beifall bei der CDU – Zuruf von Damiano Valgolio (LINKE)] Wenn Sie auf das Beispiel von Frau Weiss zurückgekommen sind und fragen: Wie können wir Frau Weiss erklären, dass es diese Zweiklassengesellschaft bei Vivantes gibt? – , dann kann ich Ihnen das erklären. Es gab 2004 einen Beschluss, diese Tochterunternehmen zu gründen – aus Sparzwängen. Ihr Senator Thomas Flierl – damals hießen Sie noch PDS – hat dafür gesorgt, dass zum Beispiel auch die CFM, weil er Wissenschaftssenator war, gegründet wurde, weil Sie sparen wollten. Da waren Ihnen die Gehälter der Beschäftigten egal. Da haben Sie auch nur auf den Haushalt geguckt. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. [Beifall bei der CDU] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Herr Kollege! Gestatten Sie – – Christian Zander (CDU): Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Keine Zwischenfragen! Christian Zander (CDU): Da brauchen Sie nur einmal in die Historie der Schriftlichen Anfragen, auch von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der Linken, zu schauen. Dort fragen Sie auch nach, ob wirklich das eingetreten ist, was man sich erhofft hat, dass man sparen konnte, weil man die Töchter outgesourct hat. Auch hier sieht man wieder, wo Ihr Fokus war. Und jetzt, vor allen Dingen vor diesem Hintergrund, tun Sie nicht so, sich da aufzuschwingen, als ob Sie die alleinigen Interessenwalter der Beschäftigten von Vivantes und Charité seien; das stimmt einfach nicht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Bettina König (SPD) – Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Außerdem wird ja eine Angleichung an den TVöD erfolgen; das liegt auch im Angebot von Vivantes vor. Und wenn Sie damals, 2016, gesagt haben, zügig wollen Sie die Angleichung vornehmen: Ihr Zug ist gar nicht erst losgefahren. Bei uns sieht man, wann der Zug ankommen wird. Es gibt also eine konkrete Perspektive. Was Sie in sieben Jahren nicht geschafft haben, wird jetzt erfolgen. Es passt auch ohne Sie. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Vielleicht noch ein anderer Aspekt: Charité, CFM und ver.di haben im letzten Jahr erst eine Tarifverhandlung erfolgreich abgeschlossen. Bei diesem Abschluss wurde auch vereinbart, dass eine Angleichung an den TVöD erfolgt. Das erfolgt sogar erst ein Jahr später, als es jetzt Vivantes angeboten hat. Wollen Sie mit diesem Antrag ver.di kritisieren, dass sie im letzten Jahr schlecht verhandelt haben, weil die Beschäftigten erst so spät etwas bekommen? – Sie haben hier überhaupt keine Linie. Hauptsache, Sie hauen einfach nur drauf [Elif Eralp (LINKE): Warum waren Sie nicht bei ver.di und den Beschäftigten draußen?] und kritisieren irgendetwas, was Sie selber damals nicht vermocht haben zu lösen. [Beifall bei der CDU] Und ja, natürlich ist es schwierig. Natürlich ist es ungerecht, wenn Beschäftigte, die dieselbe Arbeit ausüben, dieselbe Tätigkeit, bei einem Lohngefälle von mehreren 100 Euro stehen. Ich erinnere noch einmal daran: Grundlage dafür, dass es dazu gekommen ist, war der Beschluss des rot-roten Senats 2004. Genau weil diese Ungerechtigkeit besteht, haben wir es auf der Tagesordnung, die beiden Forderungen TVöD-Angleichung und Rückführung der Töchter. Diese Rückführung wäre eine Rückabwicklung der Politik der Linken aus der Vergangenheit, wo wir uns schon viel mehr Rückabwicklung erhoffen und es sich schon in der Gegenwart gezeigt hat, dass viele Entscheidungen der Linkspartei wie die Privatisierung von Zehntausenden öffentlichen Wohnungen ein Fehler waren und der Stadt nicht gut bekommen sind. [Elif Eralp (LINKE): Ach so? Sie wollten noch mehr privatisieren! – Tobias Schulze (LINKE): Sie wollten alle verkaufen!] (Christian Zander) – Herr Schulze! Sie waren gestern in der „Abendschau“, und dort wurden Sie auch gefragt: Warum haben Sie es nicht in Ihrer eigenen Regierungszeit vermocht, für das zu sorgen, was Sie jetzt fordern? [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)] Da sind Sie eine Antwort schuldig geblieben, Frau Eralp auch. Frau Eralp hat auch nur mit den Fingern auf die anderen gezeigt. [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Aber ich finde toll, dass Sie uns zutrauen, dass wir in weniger als drei Jahren das schaffen können, wofür Sie in zehn Jahren nicht geschafft haben, eine Lösung zu finden. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Politik! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Aber die Situation ist komplex. Das wird sicherlich auch ein Grund dafür sein, dass Sie es damals nicht umgesetzt haben. Man kann nicht einfach einen Knopf drücken, und schon ist alles anders. Natürlich müssen wir den Sanierungskurs von Vivantes berücksichtigen, damit der ebenfalls nicht gefährdet ist. Also heißt es: Sorgfältig vorbereiten und abwägen und dann handeln. Fordern ist immer leichter als umzusetzen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für eine Zwischenintervention hat nun der Abgeordnete Schulze für die Fraktion Die Linke das Wort. – Bitte schön! [Heiko Melzer (CDU): Hat ja 24 Stunden Zeit gehabt, sich eine Antwort zu überlegen! – Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Tobias Schulze (LINKE): Sie sind ja schon ganz aufgeregt! [Zuruf von der CDU] Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie schon in die Zeit zurückgehen, dann können wir das gerne zusammen machen. 2001 ist Vivantes gegründet worden. Es war eine schwierige Situation finanziell. Es waren die Pläne der CDU damals, Vivantes zu zerschlagen und zu verkaufen aufgrund der Haushaltslage. Und es war damals Rot-Rot, die Vivantes unter diesen Schmerzen überhaupt gerettet hat. Es ist richtig, dass die Beschäftigten einen ganz schweren Beitrag dazu leisten mussten. Wir sind jetzt 20 Jahre danach. Vivantes ist ein Unternehmen, das sich in einer sehr guten Weise entwickelt hat, das einen Großteil der Angebote der medizinischen Versorgung in Berlin leistet. – Sie haben im Koalitionsvertrag die schnellstmögliche Rückführung der Töchter und der Beschäftigten in den TVöD vereinbart, und Sie haben bisher nichts zustande gebracht auf dieser Linie, außer die 40 Millionen Euro zu streichen, die dafür im Haushalt vorgesehen waren, und ein Gutachten in Auftrag zu geben, in dem steht, dass das alles nicht geht. – Das waren Ihre Leistungen für die Beschäftigten. Die Beschäftigten, die heute Morgen vor dem Abgeordnetenhaus standen, wissen ganz genau, wer sie verlassen hat. Sie sind extrem enttäuscht, und zwar genau von Ihrer Partei. Insofern wäre ich ganz vorsichtig mit Schuldzuweisungen an dieser Stelle. Sie haben es vereinbart, Sie haben es versprochen, Sie haben überhaupt nichts gehalten. Und ich will noch etwas sagen, was unter Rot-Rot-Grün passiert ist: Diese Töchter waren lange in einem tariflosen Zustand, und unter Rot-Rot-Grün haben wir mit denen einen Tarifvertrag durchgebracht, der immerhin auf 96 Prozent des TVöD geht, [Beifall von Franziska Leschewitz (LINKE)] der die Arbeitszeit reduziert, die Zulagenregelung anpasst und den Pfad in Richtung TVöD aufgemacht hat. Sie stoppen diesen Prozess jetzt, indem Sie gar nichts tun, und das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen. Also insofern vorsichtig mit Schuldzuweisungen! [Beifall bei der LINKEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Der Abgeordnete Zander hätte nun die Möglichkeit zu erwidern. – Darauf verzichtet er. [Zurufe von der LINKEN] Damit fahren wir fort. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Wapler das Wort. – Bitte schön! Christoph Wapler (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Balzer! Sie wissen aber schon, dass die CDU im Senat ist und dass Sie hier im Moment in der Regierung sind, hoffe ich. Ich glaube auch, dass alles, was bis 2004 zurückgeht, da draußen überhaupt keinen Menschen interessiert, denn jetzt stehen wir wieder hier und reden über die Arbeitsbedingungen in unseren Krankenhäusern. Mal ist es die Charité, mal Vivantes. Berlin soll Vorbild sein für Gute Arbeit, gerade in den Landesunternehmen; das erzählt die Politik in der Tat seit Jahren. Die Vivantes-Beschäftigten, die heute früh da draußen vor dem Haus standen, die sind sauer, und das zu Recht. Sie haben genug von Sonntagsreden und leeren Versprechungen. Wer in unseren Krankenhäusern jeden Tag rund um die Uhr den Betrieb am Laufen hält, der hat mehr verdient als Ihre warmen Worte. Es ist der erste Schritt anzuerkennen, dass die Leistung der Beschäftigten bei Vivantes VSG, SVL oder VivaClean zum Kernbereich von (Christoph Wapler) Vivantes zählen. Sie sind nicht Peripherie, nicht irgend- wie dabei, sie sind zentraler Teil von Vivantes. Ohne sie geht nichts. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Reinhard Naumann (SPD)] Deshalb auch von dieser Stelle: Volle Solidarität, Anerkennung und Dank für die geleistete Arbeit! – Das ist das Mindeste, denn seit Jahren wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Angleichung an den TVöD und die Eingliederung der Töchter in den Vivantes-Konzern versprochen, zuletzt – ja, man mag es kaum glauben – auch in den Richtlinien dieser Arbeitgeberkoalition. „Schnellstmöglich“ heißt es dort, und manch einer mag sich aus vorangegangenen Debatten auch an diese unsägliche CDU- Exegese erinnern, was „schnell“ und „möglich“ dann heißen soll. Ich glaube, wer so mit Beschäftigten umgeht, der darf sich über Streiks nicht wundern. Die Beschäftigten streiken, weil sie keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse sein wollen, weil sie eine gleiche Bezahlung haben wollen, weil sie endlich auch gleichberechtigter Teil von Vivantes sein wollen. Eigentlich sollte sich die Konzernleitung darüber freuen, und wir auch: Die Menschen fordern nicht mehr als das, was ihnen zusteht. Wer für den Krankenhausbetrieb unverzichtbar ist, der muss nach dem gleichen Tarif bezahlt werden, und der gehört zum Mutterkonzern, Punkt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Was dieser Senat hier aufführt, das passt leider in das Bild, das CDU und SPD im Bund und in Berlin abgeben: Sie sparen auf Kosten der Beschäftigten, gerade derjenigen, die ohnehin wenig Geld haben. Es ist gut, dass die Menschen sich dagegen wehren. Wer nur Versprechungen macht – auch heute früh wieder, liebe SPD, lieber Raed – , wer Politik trotzdem auf dem Rücken der Ärmsten macht, der bekommt halt den Arbeitskampf, den er provoziert. Damit eines klar ist: Es sind nicht die Beschäftigten, die verantwortlich sind für die Finanzlage im Land Berlin, und es sind nicht die Beschäftigten, die verantwortlich sind für die Schwierigkeiten bei Vivantes. Es sind aber die Beschäftigten in den Service-GmbHs, in den Vivantes-Töchtern, die jeden Tag für all das bezahlen. Es kann nicht angehen, dass die Krankenhausfinanzierung von den niedrigsten Einkommen aufgebracht wird. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Tobias Schulze (LINKE): Absolut!] Gute Arbeit – das ist keine hohle Phrase. Wenn Sie es ernst meinen, dann gehört auch dazu, dass man sich jetzt zusammensetzt und sagt: Wir haben das versprochen, wir auch, seit vielen Jahren. Wir machen uns jetzt auf den Weg und schauen, wie wir das hinkriegen. [Zuruf von Orkan Özdemir (SPD)] Dann wäre auch dieser Antrag der Linken hilfreich, auch wenn er eigentlich – ein Treppenwitz – den Senat nur an seine eigenen Zusagen erinnert. Die Enttäuschung der Menschen da draußen – auch heute früh – ist greifbar. Den Lieferfahrerinnen und -fahrern, den Reinigungskräften, den Technikerinnen und Technikern sind die Reden, die wir hier oder draußen auf dem Lkw schwingen, relativ egal. Sie wollen, dass Zusagen etwas wert sind, dass es einen Weg zum TVöD gibt und zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dass wir faire Verhandlungen unterstützen und dass wir auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen. Keine leeren Versprechungen mehr, kein Lavieren, sondern Verbindlichkeit. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Sven Meyer (SPD)] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin König jetzt das Wort. Bettina König (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Koalitionsvertrag eine Kernaussage, die uns als SPD- Fraktion sehr wichtig ist. Es ist die folgende: „Die Koalition wird die Rückführung der Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchführen.“ – Dieser Satz war hart verhandelt. Es war ein Ringen um jedes Wort; ich war dabei. Er enthält eine für uns, die SPD-Fraktion, zentrale Aussage: Man spart nicht auf Kosten der unteren Lohngruppen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wenn das Thema nicht in den Koalitionsvertrag gekommen wäre, dann hätte es wohl keine schwarz-rote Koalition gegeben. Diese Aussage steht nämlich für eine grundlegende Anerkennung: Serviceleistungen im Krankenhaus sind keine Nebensache. [Beifall bei der SPD] Reinigung, Küche, Sicherheit, Transport – das sind keine Randbereiche. Wir waren da; wir haben uns das angeschaut. Das sind Kernaufgaben eines funktionierenden Krankenhauses, und ohne sie läuft nichts. Und wer unverzichtbar ist, der verdient Respekt und Gleichstellung. [Beifall bei der SPD – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Und nun?] Respekt heißt faire Bezahlung, Respekt heißt Zugehörigkeit zum Mutterkonzern, und Gleichstellung heißt gleiche tarifliche Bedingungen. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Und nun?] (Bettina König) Wir sind da als SPD-Fraktion klar sortiert – danke für die Nachfrage. Wir haben am Dienstag in unserer Fraktionssitzung mit einem Antrag diese Forderung aus dem Koalitionsvertrag noch einmal ausdrücklich bekräftigt. [Beifall bei der SPD – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Hört, hört!] Wir brauchen keinen Oppositionsantrag, wir brauchen den Antrag der Linken nicht, denn er fordert im Kern das, was wir längst vereinbart haben, SPD und CDU. [Beifall bei der SPD – Elif Eralp (LINKE): Es passiert aber nichts! – Niklas Schrader (LINKE): Ja, dann macht mal!] Was wir brauchen, ist allerdings ein Koalitionspartner, der mitzieht und der zu dem steht, was wir gemeinsam beschlossen haben, der nicht bremst. Dazu sind wir ja auch verabredet. Gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, ist ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Dafür zu kämpfen, dass Menschen gut arbeiten können, ist unsere DNA. Wir wollen gute Arbeit, überall, in jeder Branche, und natürlich erst recht dort, wo wir unmittelbare Verantwortung tragen, in unseren landeseigenen Unternehmen – und dort auch in den Töchtern. [Beifall bei der SPD – Hendrikje Klein (LINKE): Deswegen streiken die auch!] Präsidentin Cornelia Seibeld: Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lederer? Bettina König (SPD): Nein, danke. – Gerade in unseren Krankenhäusern sind uns die Arbeitsbedingungen extrem wichtig, denn hier kommt ganz viel zusammen. Erstens ist die medizinische Versorgung natürlich ein Herzstück der öffentlichen Daseinsvorsorge. Meine Güte, Corona ist doch noch nicht so lange her; das haben wir doch alle erlebt. Ohne den vollen Einsatz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen hätten wir diese Zeit nicht so überstanden. [Beifall bei der SPD] Zweitens: Wir wollen, dass die Menschen in unseren Krankenhäusern optimal versorgt werden, aber Qualität entsteht doch nicht im luftleeren Raum. Qualität gibt es nur, wenn die Menschen, die diese Versorgung leisten sollen, gute Bedingungen haben. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Und wann wird es so weit sein?] Und drittens: Die Beschäftigten mussten in den letzten Jahren, seit 2004, bereits viele Einsparungen mittragen. Das hat Spuren hinterlassen, und das muss ein Ende haben. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Wann?] Präsidentin Cornelia Seibeld: Frau Kollegin! Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Valgolio? Bettina König (SPD): Nein. [Elke Breitenbach (LINKE): Das ist aber schade!] Und noch etwas macht die Gesundheitsbranche außerdem besonders: In den Töchtergesellschaften, im Umfeld von Medizin und Pflege, bei Dienstleistungen, im Service, da arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen und überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Das wissen wir alles, aber was bringt das denn jetzt?] Es sind oft Menschen, die nicht sozial privilegiert sind. Gerade deshalb sind gute Arbeitsbedingungen hier kein Nice-to-have, sondern eine Frage von Respekt und von Gerechtigkeit. Man spart nicht auf Kosten der unteren Lohngruppen. [Beifall bei der SPD – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Und was macht ihr jetzt endlich?] Wir haben in den letzten Jahren bereits einige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dass nichts passiert ist, stimmt nicht. Wir haben die sachgrundlosen Befristungen in Landesverantwortung in der rot-rot-grünen Koalition abgeschafft, aber der Impuls kam aus der SPD-Fraktion. [Beifall bei der SPD – Zurufe von Elke Breitenbach (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)] Wir haben erste Töchterunternehmen von Charité und Vivantes zurückgeholt, die Therapeutinnen und Therapeuten. Auch dieser Impuls kam aus der SPD-Fraktion. [Beifall bei der SPD] Gelungen ist das durch die Unterstützung unseres damaligen Staatssekretärs Steffen Krach, und ich weiß, dass Arbeit und gute Arbeitsbedingungen bei ihm ganz oben auf der Agenda stehen. [Katina Schubert (LINKE): Legenden sind auch eine schöne Sache!] Wir haben die Rückführung der CFM in die Charité und den Weg zum TVöD ermöglicht – eben weil es im Koalitionsvertrag steht. [Zurufe von Elke Breitenbach (LINKE) und Dr. Klaus Lederer (LINKE)] (Bettina König) Sie nennen uns Arbeitgeberkoalition – sorry, davon kann keine Rede sein. Wir haben unser Versprechen gehalten, und wir haben auch den Mindestlohn erhöht. [Beifall bei der SPD] Die Realität ist natürlich, dass wir noch nicht am Ziel sind. Das darf so nicht bleiben. Die finanzielle Lage ist schwierig für das Land Berlin, für Vivantes, das wissen wir. Eine schwierige Haushaltslage rechtfertigt aber keine dauerhafte Ungleichbehandlung von Beschäftigten. [Beifall bei der SPD – Zuruf von Dr. Klaus Lederer (LINKE)] Wir erwarten mehr. Wir müssen den Weg konsequent fortführen. Wir müssen die nächsten Schritte klar definieren. Und dafür sind wir mit der CDU verabredet. Am Ende geht es nicht um Anträge, es geht um mehr, es geht um Haltung: Ein Krankenhaus, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag. [Zurufe von der LINKEN] Deshalb sage ich ganz ausdrücklich, gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen bei Vivantes: Danke an euch alle in der Pflege, in der Medizin, aber ganz genauso in Reinigung, Küche, Sicherheit, Transport! Ihr tragt dieses System, ihr verdient gleiche Wertschätzung, gleiche Rechte, faire Bedingungen. Dafür stehen wir als SPD, und dafür werden wir weiter für euch kämpfen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Zurufe von Elke Breitenbach (LINKE) und Dr. Klaus Lederer (LINKE)] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Ubbelohde das Wort. Carsten Ubbelohde (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren hier heute nicht über einen gewöhnlichen Tarifkonflikt, wir reden heute auch über die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen, über politische Glaubwürdigkeit an sich, über die Zukunft aller kommunalen Krankenhäuser – nicht nur über Vivantes – und über die Frage, ob öffentliche Daseinsvorsorge in dieser Stadt noch nach rechtlich vorgegebenen und sozialen Maßstäben organisiert wird oder nach haushaltspolitischer Notlage und falscher Prioritätensetzung. Rund 2 500 Beschäftigte stehen derzeit im Arbeitskampf, ohne die kein Krankenhaus funktioniert. Eine Reinigungskraft verliert gegenüber Kollegen im Mutterkonzern bis zu 6 700 Euro jährlich für die gleiche Arbeit unter demselben Dach, im selben öffentlichen Unternehmen. Und genau hier beginnt das politische Problem. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD versprach eine schnellstmögliche Rückführung der Tochterunternehmen. Dafür wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Es gibt trotzdem keinen Zeitplan, keine wirkliche Entscheidung, keine Perspektive, stattdessen erleben wir den Stillstand, den die Beschäftigten zu Recht kritisieren. Der Streik ist deshalb kein überraschendes Ergebnis. Es ist die logische Folge politischer Untätigkeit und liegt damit in der politischen Verantwortung des Senats von Berlin. [Beifall bei der AfD] Da es sich um einen laufenden Tarifkonflikt handelt, Tarifautonomie besteht, ist ein direktes Eingreifen des Senats aus Sicht der AfD-Fraktion rechtlich ausgeschlossen. Aber richtig ist auch: Das Land Berlin ist zu 100 Prozent Eigentümer von Vivantes. In der politischen Auseinandersetzung hat man manchmal das Gefühl, es ist umgekehrt. Eigentum bedeutet Verantwortung. Sich hinter der Tarifautonomie zu verstecken, während das landeseigene Unternehmen Lohndumping ermöglicht, ist politisches Wegducken. Der Senat spart im Gesundheitssektor an der falschen Stelle, übrigens bereits unter Rot-Rot-Grün. Seit Jahren werden unsere Krankenhäuser unterfinanziert. Für alles und jeden, der in diese Stadt strömt, ist Geld da, nur für die verlässliche Versorgung der Berliner und der Leistungsträger in den medizinischen Einrichtungen nicht. Das ist falsch. [Beifall bei der AfD] Das muss endlich ein Ende haben. Problematisch ist zweifelsfrei auch die Argumentation der Senatsarbeitsgruppe. Sie gießt auch noch Öl ins Feuer, indem sie herausstellt, die Vergütung in den Tochterunternehmen bewege sich im branchenüblichen Rahmen. Doch diese Beschäftigten arbeiten nicht irgendwo, sie arbeiten im Krankenhaus mit den spezifischen Anforderungen dort. Ihre unmittelbaren Kollegen im Mutterunternehmen werden nach TVöD bezahlt: Zwei Belegschaften, zwei Lohnsysteme, ein Arbeitgeber. Das schafft strukturelle Ungerechtigkeit und weckt nachvollziehbaren Frust. Unterstellt, die sofortige Rückführung würde tatsächlich jährlich mindestens beachtliche 50 Millionen Euro Mehrkosten umfassen, darf es trotzdem weder ein Weiter-so geben noch das leere Versprechen vermeintlich einfacher Lösungen wie im vorliegenden Antrag. Immerhin legt der Antrag den Finger in eine Wunde, für die auch die Vertreter der antragstellenden Fraktion Die Linke wesentlich Verantwortung tragen. Seit vielen Jahren fehlt ein generelles, tragfähiges Finanzierungskonzept für die Berliner Krankenhäuser, und das geht schon lange zulasten des Personals. Vivantes hat allein 2024 rund 146 Millionen Euro Verlust gemacht, obwohl Umsatz und Patientenzahlen gestiegen sind. Kein Managementproblem, es ist ein Finanzierungsproblem kommunaler Krankenhäuser. Das ist Sanierung durch Auslagerung, Personalabbau auf Raten, der langfristig die Versorgungsquantität und -qualität gefährdet. (Carsten Ubbelohde) Letzter Satz: Was wir deshalb nicht brauchen, sind Dringlichkeitsanträge, die wie ein Helikopter beim Start viel Staub aufwirbeln, Sand in die Augen streuen, darauf hoffend, dass aus dem Blick gerät, dass die Antragsteller für die Situation von heute wesentlich mitverantwortlich sind. Linke Politik ist keine Lösung des Problems, Linke Politik ist die Ursache des Debakels. [Beifall bei der AfD] Präsidentin Cornelia Seibeld: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort, bitte schön! Dr. Alexander King (fraktionslos): Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin König! Hier geht es nicht um Haltung und auch nicht um Papier oder um irgendwelche Formulierungen, die Sie heldenhaft in den Koalitionsvertrag hineingekämpft oder jetzt hier noch mal in ein neues Papier reinformuliert haben, sondern hier geht es schlicht um Geld der betroffenen Beschäftigten. Wir haben jetzt sehr viele gegenseitige Schuldzuweisungen gehört. Wer ist schuld an der Situation? – Wir haben sehr viele warme Worte in Richtung der Beschäftigten der Vivantes-Tochterunternehmen gehört, aber davon können sich die Leute nichts kaufen. Fakt ist einfach: Schon zwei Jahrzehnte dauert das Elend der Ausgründung und des Lohndumpings bei Vivantes fort, eingeleitet damals vom Senat, von der SPD und der Linken – das stimmt – , fortgeführt aber auch unter Rot-Grün-Rot und jetzt auch unter Schwarz-Rot. Und dieser fortwährende Skandal muss endlich beendet werden. Das müsste doch eigentlich unser gemeinsames Anliegen sein. Reinigung, Sterilisation, Essensversorgung, Krankentransport, Medizintechnik, Logistik, Sicherheit, Handwerk und andere Bereiche, um die es geht, sind natürlich ein unverzichtbares Element der Vivantes-Gesundheitsversorgung für Berlin. Und als unersetzbare Beschäftigte im Krankenhaus gehören diese Mitarbeiter zur öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen dementsprechend zum Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes gehören. Indirekt hat das das Gericht mit seiner allerdings bedauerlichen Entscheidung, das Streikrecht für die Kollegen einzuschränken, bestätigt. Heute Nachmittag ist, glaube ich, die Revisionsverhandlung, und ver.di hat in einer Presseerklärung auf den Widerspruch hingewiesen. Ich darf bitte kurz zitieren: Es ist absurd – schreibt ver.di dazu – , gerade bei den Tochtergesellschaften, immer wenn es um die Bezahlung der Kollegen geht, werden sie als patientenferne Berufe bezeichnet, die für die Krankenversorgung nicht zentral sind – dafür sind sie ja dann auch extra ausgegliedert worden – , doch wenn die Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen, werden sie plötzlich für unabkömmlich erklärt. – Zitat Ende. Drei Koalitionen haben mittlerweile eine nach der anderen versichert, in landeseigenen Tochterfirmen für gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu sorgen. Im Koalitionsvertrag von 2023 – wir haben es heute schon ein paar Mal gehört – wurde versprochen, die Rückführung der ausgegründeten Unternehmen in den Mutterkonzern jetzt möglichst anzupacken, schnellstmöglich. Das wurde jetzt schon ein paar Mal zitiert. Dreimal gab es also große Enttäuschung, dreimal wurden Wahlversprechen gebrochen. Das ist ein Problem für die betroffenen Beschäftigten mit Blick auf ihr Portemonnaie hinsichtlich ihrer Arbeits- und damit auch Lebensbedingungen, aber auch, weil es den Glauben an die Demokratie und an den Parteienstaat erschüttert, wenn man so oft enttäuscht wird. Insofern wäre es auch in dieser Hinsicht sehr wichtig, wenn aus dem Abgeordnetenhaus ein klares Signal ausginge: Ja, liebe Kollegen, wir unterstützen eure mehr als berechtigten Forderungen im aktuellen Tarifkampf. Wir unterstützen euren Streik. Wir sind nicht einverstanden, dass Vivantes euer Streikrecht gerichtlich beschneiden lässt. Und vor allem: Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit und dass alle ausgegliederten Bereiche wieder Teil von Vivantes werden. Vivantes gehört dem Land Berlin. Insofern finde ich das völlig richtig, dass wir darüber sprechen, und unterstütze natürlich den Antrag der Linken. Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 6: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit (Präsidentin Cornelia Seibeld) lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 8: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 13: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 14: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 und lfd. Nr. 15: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe von öffentlichen Projektfördermitteln aus dem Haushaltsplan 2024/25 Wahl Drucksache 19/2740 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheiten gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den ersten Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Martin Trefzer und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertreten-(Präsidentin Cornelia Seibeld) des Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen und für den zweiten Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Das Wahlverfahren erfolgt wie in den letzten Sitzungen, weshalb ich auf eine ausführliche Erläuterung verzichte. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte die von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite stehenden Kabinen. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und rund um die Wahlkabinen herum sind frei zu machen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und mit dem Namensaufruf sowie der Stimmzettelausgabe zu beginnen. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann darf ich fragen, ob alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Fast? Okay, wir warten noch einen Moment. – So, dann darf ich noch mal fragen, ob jetzt alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit hatten, zur Wahl zu gehen. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann bitte ich die Beisitzerinnen und den Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen, und schließe den Wahlgang. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort und werden die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Tagesordnungspunkt 16 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungspunkt 17 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2952 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2933 Zweite Lesung zuvor: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2933-5 Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme ohne Änderungen. Heute wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht, über den zunächst abgestimmt wird. Wer also den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933-5 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933 mit den soeben beschlossenen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich nochmals um sein Handzeichen. – Das sind die die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2954 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2879 Neu Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2879 Neu empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die (Präsidentin Cornelia Seibeld) Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2954 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenommen. Tagesordnungspunkt 20 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 5.2. Tagesordnungspunkt 21 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 5.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 18. Dezember 2025 (Haushaltsumsetzungsgesetz) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Februar 2026 Drucksache 19/2985 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2932 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 7 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2932 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2985 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Linksfraktion sowie der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Tagesordnungspunkt 22 A wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungspunkt 23 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2944 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: a) Neunzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2956 Erste Lesung b) Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2957 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. – Bitte sehr, Frau Senatorin Dr. Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Obwohl die Berliner Verfassung bereits 1950 den Auftrag zur Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes festschrieb, sollte es vier Jahrzehnte dauern, bis das Berliner Parlament die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat. Erst mit der Wiedervereinigung war der Weg frei, auch institutionell zu vollenden, was politisch und historisch zusammengefunden hatte, die Errichtung eines Landesverfassungsgerichtshofs für das vereinte Berlin. Das höchste Gericht unseres Landes ist Ausdruck der staatlichen Selbstbehauptung und Eigenverantwortlichkeit einer Stadt, die ihre Freiheit zurückgewonnen hat. Seit nunmehr über 33 Jahren erfüllt der Verfassungsgerichtshof diese Aufgabe mit großer Würde und Autorität. Als Hüter der Verfassungsordnung schützt er die Grundrechte der Berlinerinnen und Berliner, schafft Klarheit in Organstreitverfahren und wacht über die demokratischen Verfahren unseres Landes. Kurzum, der Verfassungsgerichtshof steht für die Verlässlichkeit unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Und ge-(Senatorin Dr. Felor Badenberg) nau diese Verlässlichkeit zu sichern und zu stärken, ist Gegenstand der heutigen Beratung. Besonders hervorheben möchte ich dabei den breiten Konsens, der diese Verfassungsänderung möglich macht, denn Verfassungsänderungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus und damit auch die Bereitschaft, über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Insofern sind die vorliegenden Vorschläge das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Insofern möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Rechtspolitikern dieser Fraktionen zu bedanken, bei den Abgeordneten Herrn Alexander Herrmann, Herrn Abgeordneten Jan Lehmann, Frau Abgeordneter Dr. Petra Vandrey sowie Herrn Abgeordneten Damiano Valgolio. Ganz herzlichen Dank! Wir haben gemeinsam mit Ernsthaftigkeit und Verantwortung diesen Vorschlag ermöglicht, der gerade in Zeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck geraten, ein starkes Bekenntnis ist. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Lassen Sie mich kurz einordnen, warum dieses Vorhaben aus unserer Sicht notwendig ist. Der Angriff auf den Rechtsstaat beginnt sehr häufig subtil, nämlich durch Einflussnahme auf Richterwahlen, indem man richterliche Entscheidungen infrage stellt, durch politischen Druck oder durch Androhung disziplinarischer Maßnahmen. Was als vermeintliche Kritik an der staatlichen Handlungsfähigkeit daherkommt, folgt dabei häufig einer sehr klaren Strategie, nämlich indem Schwachstellen gezielt ausgenutzt werden, um den Rechtsstaat zu beschädigen und seine angebliche Unfähigkeit anschließend als Beleg zu instrumentalisieren. Genau das wollen wir in Berlin verhindern, indem wir unser Verfassungsorgan resilienter machen. Durch die verfassungsrechtliche Festschreibung des Status als eigenständiges Verfassungsorgan wird der gleichrangige Status des Verfassungsgerichtshofs gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus ausdrücklich abgesichert. Zugleich soll die Geschäftsordnungsautonomie des Verfassungsgerichtshofes Verfassungsrang erhalten. Das ist ein Gleichklang mit den Regelungen für Senat und Abgeordnetenhaus und schützt daher das Gericht vor dem politischen Zugriff auf seine Arbeitsweise. Ergänzt wird das durch die Verankerung der Bindungswirkung verfassungsrechtlicher Entscheidungen. Das heißt, alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Berlin sind an diese Entscheidungen gebunden. Damit wird der Geltungsvorrang der Verfassung auch und gerade im Streitfall abgesichert. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Schließlich sollen zentrale Vorgaben zum Amt der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter unmittelbar in Artikel 84 der Berliner Verfassung geregelt werden. Damit meine ich die siebenjährige Amtszeit, die Fortführung des Amtes bis zur Wahl einer Nachfolge, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag, die Altersmindestgrenze von 35 Jahren, der Ausschluss der Wiederwahl und eine nur sehr eingeschränkte Abberufungsmöglichkeit durch das Gericht selbst. Diese Vorhaben stärken aus unserer Sicht die höchste Instanz unserer Landesverfassung und damit den Rechtsstaat. Doch bei aller notwendigen institutionellen Vorsorge gilt zugleich, dass kein Gesetz, keine Verfassungsänderung allein die dauerhafte Stabilität der freiheitlichen demokratischen Grundordnung garantieren kann. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Susanne Baer, die diesen Gedanken wie folgt kommentiert hat: Es ist an der Gesellschaft selbst, nicht vom demokratischen Weg abzukommen. Das mag anstrengend sein, aber es ist aller Mühe wert. Das Verfassungsgericht ist eine klärende Instanz. Damit das trägt, sind alle gefragt. – Zitat Ende. [Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN] Also Gerichte können klären, Gerichte können korrigieren, Gerichte können Grenzen ziehen, aber sie können Demokratie nicht ersetzen. Wehrhafte Demokratie bedeutet deshalb zweierlei: einmal starke Institutionen und eine wache, verantwortungsvolle politische Kultur. Insofern würde ich mir wünschen, dass wir beide Säulen gleichermaßen stärken. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier der Kollege Herrmann. Alexander Herrmann (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten und ganz besonders meine Schülerpraktikantin Pauline, die sehr viel Interesse auch an rechtspolitischen Themen hatte und sich natürlich auch für verfassungsrechtliche Themen sehr interessiert hat! Es ist toll, wenn junge Menschen sich für Demokratie interessieren, [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] (Alexander Herrmann) wenn junge Menschen sich für Recht interessieren. Da kann man dann auch nahtlos an die Worte unserer Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg anschließen, dass ein Gesetz, eine Verfassung alleine nicht reicht, dass wir alle gemeinsam für diese Verfassung, für unsere Demokratie einstehen müssen. Das ist mit politischer Bildung möglich. Auch da hätte man klatschen können. Aber alles gut. Wir sind noch in der Aufwärmphase. [Beifall bei der CDU] Es ist natürlich immer eine besondere Ehre, wenn man hier als Rechtspolitiker zu einer Verfassungsänderung sprechen kann. Es wird dann problematisch, wenn die zuständige Justizsenatorin vor einem gesprochen hat und natürlich über den Weg, den diese Verfassungsänderung hinter sich gebracht hat, das Ziel, das wir mit dieser Verfassungsänderung verfolgen, schon sehr ausführlich berichtet hat. Ich würde daher anfangen, liebe Frau Senatorin, auch Ihnen noch einmal von Herzen zu danken. Sie haben den Impuls gegeben, Sie haben moderiert, Sie haben die Meinungen der demokratischen Parteien zusammengetragen. Natürlich möchte ich mich auch bei meinen rechtspolitischen Sprecherkollegen, Sie haben sie ja eben schon aufgezählt, Jan Lehmann, Frau Dr. Petra Vandrey und Herrn Valgolio, für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Am Ende haben wir auf Basis unseres Austausches diesen Entwurf heute hier auch zur Beratung. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, hier einen Konsens zu erzielen, einfachgesetzliche Regelungen, die bislang im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof verankert waren, jetzt in die Verfassung von Berlin aufzunehmen und die konkret von Frau Senatorin Badenberg schon genannten Punkte in der Verfassung zu verankern. Denn klar ist: 1992 war der Verfassungsgerichtshof dann endlich so weit, nachdem das Gesetz bereits 1990 auf den Weg gebracht wurde, und ist seitdem Garant unserer Verfassungsordnung. Deswegen ist jetzt, 2026, nachdem der Bundestag bereits 2024 entsprechende Änderungen am Grundgesetz vorgenommen hat, auch die Zeit gekommen, dass wir in Berlin unsere Verfassung resilient machen. Das ist nur gemeinsam möglich, und die Zweidrittelmehrheit haben wir heute. Mit dieser Regelung machen wir unseren Verfassungsgerichtshof resilient und sturmfest. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Schutz unseres Verfassungsgerichtshofs. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) und Damiano Valgolio (LINKE)] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Vandrey das Wort. Dr. Petra Vandrey (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute hier stehen zu können, wenn auch leider zu recht später Stunde, und zur Resilienz unseres Berliner Verfassungsgerichts sprechen zu können. Besonders freue ich mich, dass bei diesem wichtigen Thema ein fraktionsübergreifender Konsens erzielt wurde. Es ist gut, dass hier Demokraten und Demokratinnen an einem Strang ziehen. Alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses haben an der Vorlage mitgearbeitet. Wir stehen hier zusammen für eine unabhängige Berliner Justiz ein. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Beifall von Johannes Martin (CDU)] Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist ebenso wie unser Bundesverfassungsgericht ein Garant unserer Demokratie. Im Dezember 2024 änderte der Bundestag das Grundgesetz, um das Bundesverfassungsgericht vor Angriffen zu schützen. Nun ziehen wir in Berlin nach. Das wird Zeit, und das ist gut. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD), Tino Schopf (SPD) und Damiano Valgolio (LINKE)] Es ist unsere Aufgabe als Politik, unsere Justiz vor Verfassungsfeinden zu schützen. Unser Rechtsstaat, der uns immer so wohlbehütet erscheint, ist nicht unverletzlich. Wir sehen in Polen und Ungarn, wie schnell Gerichte unter politischen Druck geraten. In Polen und Ungarn gelang es den jeweiligen Regierungen, Verfassungsgerichte zu unterwandern. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Das erfolgte subtil, leise, Schritt für Schritt, durch Änderung von Verfahrensregeln. Verfahrensregeln wurden missbraucht, um Gerichte handlungsunfähig zu machen. Dem beugen wir in Berlin jetzt vor. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD), Tobias Schulze (LINKE) und Damiano Valgolio (LINKE)] Konkret überführen wir wichtige Verfahrensgrundsätze in unsere Verfassung, nämlich die Länge der Amtszeit der Richter und Richterinnen, das Verbot der Wiederwahl und die Amtsfortführung bis zur Neuwahl. Solche Regelungen klingen erst einmal harmlos, sie haben aber eine klare Schutzfunktion. Ohne solche Regeln ließen sich beispielsweise unbequeme Richter und Richterinnen (Dr. Petra Vandrey) vergleichsweise einfach durch Verkürzung laufender Amtszeiten aus dem Amt drängen – nur so als Beispiel. Bislang sind diese wichtigen Grundsätze nur einfachgesetzlich geregelt und können daher auch mit einfacher Mehrheit abgesetzt werden. Die Aufnahme der Regeln in die Verfassung stellt sicher, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wird. Das schützt unser höchstes Berliner Gericht. Nun noch ein Blick in die Zukunft: Weitere Schritte zur Resilienz unserer Berliner Justiz gehören auf unsere künftige Agenda, spätestens in der nächsten Wahlperiode. Es wird dann bei uns in Berlin wie auch im Bund um die Frage von Richterwahlen, die Frage von Sperrminoritäten und auch um das Amt der Schöffen und Schöffinnen gehen. Es wird auch um das Weisungsrecht gehen. Weisungsrecht? Was heißt das in diesem Zusammenhang? – Weisungsrecht heißt in diesem Fall: Der Justizminister oder bei uns in Berlin die Justizsenatorin darf die Staatsanwaltschaft anweisen. Sie darf Weisungen erteilen. Das wollen wir zumindest einer Prüfung unterziehen. Am besten gehört dieses Instrument abgeschafft, denn es ist nicht gut für die Unabhängigkeit unserer Strafjustiz. Wir werden unsere Justiz insgesamt unabhängiger von Regierungsmehrheiten, von der Politik machen müssen. Da liegen noch viele Baustellen vor uns. Aber all das werden Themen für die nächste Legislatur sein, im Bund und auch bei uns in Berlin. Die ersten Schritte zur Resilienz der Berliner Justiz jedenfalls tun wir jetzt und heute mit der in das Plenum eingebrachten Vorlage zum Berliner Verfassungsgericht. Wer eine wehrhafte Demokratie will, braucht eine unabhängige und starke Justiz. Wer eine starke Justiz will, der muss handeln, und das tun wir jetzt in Berlin. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön! Jan Lehmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein starkes Signal für unsere Stadt, dass die demokratischen Fraktionen hier einmal Seite an Seite stehen. Es wurde bereits erläutert, wie wir das Berliner Verfassungsgericht vor der Einflussnahme verfassungsfeindlicher Minderheiten hier im Haus schützen wollen. Noch viel mehr geht es um verfassungsfeindliche Mehrheiten. Zwar ist, anders als in anderen Bundesländern, eine rechtsextreme Regierung im Land Berlin zumindest in nächster Zeit nicht zu befürchten. Leider nicht unrealistisch ist jedoch, dass es auch hier im Abgeordnetenhaus irgendwann zu einer demokratiefeindlichen Sperrminorität kommen könnte. [Zuruf von der AfD: Haben wir doch schon!] Eine Sperrminorität ist kein bloßes parlamentarisches Detail. Sie ist eine Vetowaffe in den Händen derer, die unsere Institutionen von innen heraus lähmen. Das machen wir nicht mit. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Einen Wermutstropfen möchte ich dennoch kurz aufzeigen. Wir konnten leider keinen gemeinsamen Ersatzwahlmechanismus für den Fall etablieren, dass das Abgeordnetenhaus vielleicht sogar die Neuwahl von Richterinnen und Richtern verhindert. Das hat die Kollegin vor mir schon erwähnt. Während der Bundesrat einspringt, wenn es im Bundestag zu keiner Mehrheit für Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht kommt, braucht es in Berlin neue Wege. Wir haben ja keinen Bundesrat. Möglich wäre etwa eine Art Verfassungssynode, die ich vorgeschlagen habe, die dann einspringt und als Ersatzwahlgremium fungieren könnte. Diese Möglichkeit wäre wie ein Ersatzschlüssel für unsere Demokratie. Wir hoffen zwar, dass wir ihn niemals brauchen, aber dennoch sollten wir an dem Thema dranbleiben und auch in der nächsten Legislaturperiode, wie Kollegin Vandrey sagte, weiterarbeiten – parteiübergreifend weiterarbeiten. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)] Wir sorgen dafür, dass auch unsere Kinder, Enkelinnen und Enkel frei und ohne eine rechtsextreme AfD-Diktatur aufwachsen können. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der AfD] Egal, wie unsere Antwort auf diese Gefahr aussieht: Einfach nur zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm kommt, ist keine Strategie. [Zurufe von der AfD] Deshalb waren wir hier aktiv. Auch wenn es am Ende noch nicht alle Wünsche und Ideen umsetzt und die Resilienz unserer Demokratie auch auf anderen Gebieten neben dem Verfassungsgerichtshof noch zu stärken ist, können wir stolz sein. Der vorliegende Entwurf ist ein Beispiel, wie Demokratinnen und Demokraten zusammenhalten, wenn es um das große Ganze geht. Deshalb gilt an dieser Stelle allen Beteiligten mein Dank, zuallererst der Senatorin und deren Verwaltung – vielen Dank! – [Vereinzelter Beifall bei der CDU] und den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der CDU. Jetzt könnte man klatschen! (Jan Lehmann) [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Es gibt noch viele weitere Ideen und Möglichkeiten, das Verfassungsgericht vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Das jetzige Vorhaben ist ein guter Anfang, aber sicher nicht das Ende der Debatte. Wir verfolgen aufmerksam, was andere Bundesländer für die Resilienz des Staates und seiner Einrichtungen vorlegen. Ich bin sicher: Gemeinsam mit den demokratischen Parteien finden wir hier Lösungen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Alexander Bertram (AfD): Schönen Gruß vom Verwaltungsgericht!] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Valgolio das Wort. – Bitte schön! [Alexander Bertram (AfD): Ich gebe zu Protokoll, dass das eine Lex AfD ist!] Damiano Valgolio (LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese vorgelegte Verfassungsänderung soll die Unabhängigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Berliner Verfassungsgerichtshofs absichern. Sie soll also unser höchstes Gericht vor den Feinden der Demokratie schützen. Das ist dringend nötig. Das ist gut, und deshalb möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen, die diese Initiative möglich gemacht haben, und auch bei Senatorin Dr. Badenberg und ihrem Haus für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser Sache, weil das wirklich bitter nötig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Thorsten Weiß (AfD): Zwischen CDU und Linkspartei passt kein Blatt!] Wenn wir die demokratischen Institutionen schützen wollen, geht das nur, wenn die Demokraten zusammenstehen. Wir haben hier gezeigt, dass wir dazu in der Lage sind. Das ist bei den demokratischen Parteien noch nicht bundesweit überall so, und da, glaube ich, ist es für unsere Demokratie gut, wenn die Berliner Fraktionen und Parteien vorangehen und zeigen, wie es gehen kann. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Bei aller Freude über diese gute Zusammenarbeit muss man natürlich auch sagen, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben, ist an sich kein Grund zum Feiern. Es ist schlimm, dass die Feinde der Demokratie offensichtlich so stark werden, dass wir solche Maßnahmen nötig haben. Das ist etwas, was uns bei aller guten Zusammenarbeit weiter Sorgen machen muss. Rechtspopulisten und Rechtsextremen ist eine unabhängige Justiz immer ein Dorn im Auge. Ich erinnere mich, als es losging. Ich glaube, das war in den Neunzigerjahren mit Berlusconi; das war einer der ersten Experten, die in die Richtung unterwegs waren. Der hat den Staatsanwälten und Richtern, die gegen ihn ermittelt haben ganz offen gedroht, sie diffamiert und versucht, die Mittel zu kürzen. Wenn wir sehen, was jetzt in Ungarn und Polen passiert, dann waren das fast noch Lappalien, was er da gemacht hat. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Petra Vandrey hat es erklärt. Da wird von der Regierung versucht, direkt in die Verfahrensordnung der Gerichte einzugreifen mit dem erklärten Ziel, die Gerichte lahmzulegen. Wenn wir in die USA schauen, was Trump macht, droht der ganz offen den Bundesrichtern mit Amtsenthebungsverfahren, die Entscheidungen gegen seine Deportationspolitik getroffen haben. Er fordert die Verhaftung von Richtern und Staatsanwälten. Wenn man sich anschaut, wohin das führen kann, glaube ich, muss uns angst und bange werden. Gut, dass wir hier rechtzeitig reagieren und Vorkehrungen treffen. Noch ein Beispiel aus den USA, das zeigt, wie schlimm das ist: Die USA haben inzwischen 11 von 18 Richtern am Internationalen Strafgerichtshof mit Sanktionen belegt, nur weil die ihre Pflicht tun und gegen die Verbrechen Israels in Gaza ermitteln. Wenn man sich das anschaut, ist es dringend geboten, dass wir solche Regelungen, die nötig sind, um die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes abzusichern, in die Verfassung heben, damit man da nicht so leicht rankommt und damit das Gericht abgesichert ist. Es gibt eine Sache, die wir bewusst nicht in die Verfassung aufgenommen haben, und das ist ein Ersatzwahlmechanismus. Ich glaube, dass das auch gut so ist. Wir haben lange drüber diskutiert, wir sind zum Ergebnis gekommen, dass das auf Bundesebene sinnvoll sein mag, einen Ersatzwahlmechanismus für die Verfassungsrichter festzuschreiben. Hier in Berlin geht es nicht, denn auf Bundesebene gibt es den Bundesrat, der einspringen kann, wenn es im Parlament selbst keine Zweidrittelmehrheit gibt. In Berlin haben wir keinen Bundesrat. Das heißt, jeder alternative Wahlmechanismus, den wir uns überlegen würden – da gab es verschiedene Ideen – , würde immer die Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus unterlaufen und es für die Regierung oder wen auch immer möglich machen, leichter Verfassungsrichter zu wählen. Dagegen haben wir uns entschieden. Das ist, glaube ich, richtig. Wir müssen aufpassen, wenn wir versuchen, die Demokratie zu schützen, nicht kontraproduktiv zu arbeiten und demokratische Standards abzusen-(Damiano Valgolio) ken. Deswegen ist es gut, glaube ich, dass wir so entschieden haben. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar. – Bitte schön! Marc Vallendar (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über 33 Jahren besteht der Berliner Verfassungsgerichtshof. Seit über 33 Jahren ist er ein selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof. Seit über 33 Jahren ist er ein Verfassungsorgan. Nun kommt Senatorin Badenberg und will genau das in die Verfassung schreiben, was längst Realität ist. Was wir hier debattieren, ist in weiten Teilen ein rein deklaratorischer Akt. Der Status als Verfassungsorgan steht seit Jahrzehnten in § 1 Absatz 1 VerfGHG, die Amtszeit von sieben Jahren ist in § 2 Absatz 1 VerfGHG geregelt, das Wiederwahlverbot § 2 Absatz 1 Satz 2 VerfGHG, die Abberufungsgründe in § 8, Geschäftsordnungsautonomie in § 12, die Bindungswirkung in § 30. All das ist geltendes Recht. Die Begründung der Vorlage selbst gibt das zu. Eine inhaltliche Änderung geht damit nicht einher. Warum also dieser Gesetzentwurf? – Weil man in Berlin einem Trend folgt, den der Bundestag im Dezember 2024 aus nackter Angst vor der AfD losgetreten hat. Genau wie auf Bundesebene ist diese Angst unbegründet, aber politisch nützlich und lenkt vor allem vom eigentlichen Problem ab. Das eigentliche Problem des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist nicht sein verfassungsrechtlicher Status. Das eigentliche Problem ist seine politische Besetzung. Neun Richter, gewählt mit Zweidrittelmehrheit, klingt nach breitem Konsens. In der Praxis bedeutet es, dass die Altparteien die Richterposten unter sich aufteilen. [Beifall bei der AfD] CDU, SPD, Grüne, ja, meine Damen und Herren, die Nachfolgepartei der SED sitzen mit am Tisch. Nur die AfD, die stärkste Oppositionskraft in Deutschland – und nach den nächsten Wahlen in Berlin vielleicht auch – wird systematisch ausgeschlossen. Sie schotten den Verfassungsgerichtshof gegen demokratische Mehrheiten ab und nennen das dann Schutz der Demokratie. Das ist kein Schutz, das ist Selbstschutz. Wenn die ehemalige SED Richter am Verfassungsgerichtshof stellen darf, dann ist jedes Argument gegen einen von der AfD vorgeschlagenen Richter schlicht unglaubwürdig. [Beifall bei der AfD] Wir brauchen keine Symbolgesetzgebung, wir brauchen einen Verfassungsgerichtshof, der die politische Wirklichkeit dieses Landes abbildet. Öffnen Sie die Besetzung oder geben Sie zu, dass es Ihnen nicht um die Verfassung geht, sondern um Ihre Macht und Ihren Einfluss auf das Verfassungsgericht. Wenn selbst der Tagesspiegel Kritik über die Besetzung von Richterstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wie dem Verwaltungsgericht abdruckt, wo die SPD versucht, Richter zu verhindern, und die Richterschaft darüber ihr Entsetzen äußert, dass bei Beförderungen auf Richterstellen nicht Eignung, Leistung und Befähigung zählen, sondern welche Urteile Richter in der Vergangenheit gefällt haben und ob diese politisch opportun waren, zeigt genau das das eigentliche Problem unserer Gerichtsbarkeit. [Beifall bei der AfD] Alles Weitere in der Ausschussberatung! – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von den GRÜNEN: Sie unterstützen doch Trump!] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Zweites Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2958 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 27: Berliner Open-Source-Gesetz Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2963 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) lfd. Nr. 27A: Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung Drucksache 19/2999 Erste Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, dass Sie es ermöglicht haben, dass wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften schon in dieser Sitzung beraten können! Mein Dank geht ausdrücklich an die Koalitionsfraktionen und an die Grünenfraktion und selbstverständlich auch an den Rat der Bürgermeister! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Wir alle leisten hier einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur und damit zum Schutz unserer Gesellschaft. Die politisch motivierten und feigen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin haben gezeigt, dass es terroristische Gruppen gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger waren über mehrere Tage vom Ausfall der Stromversorgung betroffen, und dies ist vor allem für kranke und alte Menschen, aber auch Familien mit kleinen Kindern im Winter eine extreme Ausnahmesituation. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeitenden, die über Tage und Wochen geholfen haben, diese Krise zu bewältigen, ausdrücklich danken. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Klara Schedlich (GRÜNE)] Dies gilt vor allem für die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr, der Polizei Berlin, des Technischen Hilfswerks, der Bundeswehr, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes aus Steglitz-Zehlendorf und allen Hilfsorganisationen. Aber auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben anderen geholfen. Wir können alle sehr stolz und dankbar sein, dass es in Berlin diesen Zusammenhalt gibt. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir lassen uns von Terroristen unsere freiheitliche Gesellschaft und unsere Solidarität nicht zerstören. Ich bin auch dankbar, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen diese terroristische Vereinigung übernommen hat. Unser Staat ist und bleibt wehrhaft, aber wir müssen unsere kritische Infrastruktur vor solchen Angriffen noch besser schützen. Die Abhängigkeit gesellschaftlichen Lebens von der Funktionsfähigkeit der Anlagen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur liegt auf der Hand. Die Anschläge haben deutlich gezeigt, dass wir eine veränderte Sicherheitslage haben und Handlungsbedarf auch für den Gesetzgeber besteht. Für KRITIS besteht weiterhin eine sehr hohe Gefährdung, weil sie potenzielle Anschlagsziele sind. Dieser Gefährdungssituation muss wirksam und nachhaltig entgegengetreten werden. Dazu hat der Senat bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der kritischen Infrastruktur im Land Berlin nachhaltig und besser zu sichern. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dabei ein wichtiger Baustein, der unter anderem Anpassungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit vorsieht. Ich hatte im Innenausschuss und auch hier bereits zugesagt, dass wir alle Gesetze entsprechend prüfen und auf die aktuelle Situation anpassen. Ich möchte folgende zentrale Punkte aus der Beschlussvorlage, über die nach meiner Überzeugung jetzt kurzfristig entschieden werden sollte, kurz anführen. Wir brauchen dringend eine Anpassung und Klarstellung im Datenschutzgesetz, dass eine Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur datenschutzrechtlich zulässig ist und den Interessen der potenziell videoüberwachten Personen in der Regel vorgeht. Bei einer Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur muss von sonst erforderlichen Kennzeichnungen abgesehen werden, um nicht durch die Hinweisschilder auf Anlagen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur aufmerksam zu machen. Für den Bereich der kritischen Infrastruktur darf es keinen Informationszugang nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz mehr geben. Die Transparenz des Staates muss für diese Bereiche ausgeschlossen werden, um sie nicht für Anschläge missbrauchen zu können. [Beifall bei der SPD und der CDU] Die polizeilichen Befugnisse zur Verhütung von Straftaten gegen Anlagen kritischer Infrastruktur müssen auch im ASOG maßvoll erweitert werden. Lassen Sie mich noch mal ganz deutlich sagen, auch wenn wir hier etwas technisch vom Schutz der kritischen Infrastruktur sprechen, dienen diese Regelungen dem Schutz der Berlinerinnen und Berliner, für die wir gemeinsam Verantwortung tragen. Es geht hier um nichts weniger als den Schutz unter anderem des Lebens und der Gesundheit unserer Mitmenschen. Es ist unsere Pflicht, (Senatorin Iris Spranger) auf neue Herausforderungen jetzt die passenden Antworten zu geben und der ernsten Lage beherzt und mit Augenmaß zu begegnen. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, auch meiner eigenen Verwaltung, dass wir Ihnen heute diese Vorlage zur Beratung vorlegen können. Ich bitte Sie ganz persönlich um Ihre Unterstützung, dieses für das Funktionieren unserer Stadt und des Lebens in unserer Stadt sehr wichtigen Regelungsvorhabens. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kollege Förster, Sie haben das Wort. Christopher Förster (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz, das uns die Innensenatorin Iris Spranger gerade vorgestellt hat, reagieren wir auf zwei Entwicklungen. Erstens: Wir reagieren auf die praktische Erfahrung seit 2018, wo es letztmals eine Gesetzesanpassung gab, und zweitens auf eine spürbar veränderte Sicherheitslage. Beides verlangt nach klaren, nach modernen und rechtssicheren Regelungen. Seit der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes hat sich gezeigt, wo Präzisierungen notwendig sind. Zugleich haben europäische und bundesrechtliche Änderungen Anpassungen erforderlich gemacht. Der Gesetzentwurf greift diese Punkte auf, korrigiert Unklarheiten, vereinfacht formale Anforderungen und sorgt für einheitliche Rechtsanwendung. Damit stärken wir nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Die Zeit ist viel zu kurz, um hier auf die vielen Punkte einzugehen. Ich würde daher den Fokus auf einige wichtige Punkte legen. Der erste Schwerpunkt liegt ganz klar auf dem Schutz kritischer Infrastruktur. Mehrere Angriffe auf Einrichtungen der Energieversorgung haben uns doch vor Augen geführt, wie verlässlich zentrale Versorgungsstrukturen sind. Energie, IT, Telekommunikation, Verkehr, Wasser oder auch Gesundheit sind selbstverständliche Adern unseres Alltags. Ihr Ausfall kann gravierende Folgen für die öffentliche Sicherheit und für die Gesundheit vieler Menschen haben. Der Gesetzentwurf stärkt daher die Resilienz dieser Einrichtungen und schafft klare rechtliche Grundlagen für ihren Schutz. So wird etwa die Videoüberwachung in öffentlichen, zugänglichen Räumen präzisiert. Sie bleibt an strenge Voraussetzungen geknüpft. Erforderlichkeit, Zweckbindung, Unverhältnismäßigkeit gelten weiterhin. Gleichzeitig wird klargestellt, dass der Schutz besonders sensibler Einrichtungen im öffentlichen Interesse liegt und gegenüber anderen Schutzinteressen überwiegt. Dies ist eine Lehre, die wir aus dem Terrorangriff auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten gezogen haben. [Beifall bei der CDU und der SPD] Bislang – Frau Innensenatorin Spranger hat gerade darauf hingewiesen – verpflichtet uns das Datenschutzgesetz, auf Videoüberwachung hinzuweisen. Dies, liebe Kollegen – überlegen Sie sich das; wir weisen darauf hin – würde bei der Überwachung von KRITIS-Bereichen dazu führen, dass Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, dass dort etwas Überwachungsfähiges oder -würdiges stattfindet. Das wollen wir nicht. Daher klammert der Gesetzentwurf diese Bereiche von der Transparenzpflicht von Videoüberwachung aus. Auch das Informationsfreiheitsgesetz wird angepasst. Transparenz bleibt ein hohes Gut. Daran besteht kein Zweifel. Aber Transparenz darf nicht dazu führen, dass sicherheitsrelevante Informationen über kritische Anlagen oder besonders schutzbedürftige Einrichtungen offengelegt werden. Wenn Informationen geeignet sind, die Funktionsfähigkeit solcher Einrichtungen zu gefährden oder zivile Verteidigungsfähigkeit zu beeinträchtigen, dann muss der Staat handeln können. Der Gesetzentwurf schafft hier klare und rechtssichere Grenzen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ausdrückliche Ausnahme von Vorgängen der Steuerverwaltung vom Informationsanspruch. Das Steuergeheimnis ist verfassungsrechtlich geschützt und dient dem Schutz sensibler personenbezogener Daten. Gleichzeitig sichert diese Regelung die Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung und verhindert eine Überlastung durch missbräuchliche Anfragen. Sehr praxisnah sind die Änderungen im Bäder-Anstaltsgesetz. Nach den Gewaltvorfällen in der Vergangenheit war es notwendig, den rechtlichen Rahmen für Identitätskontrollen und Videoüberwachung zu präzisieren. Ziel ist ein sicherer Bäderbetrieb für Familien, für Kinder und natürlich auch für die Beschäftigten. Die Maßnahmen sind klar zweckgebunden, verhältnismäßig und auf konkrete Sicherheitsbedarfe ausgerichtet. Datenschutz und Sicherheit werden hier nicht gegeneinander ausgespielt, sondern verantwortungsvoll miteinander verbunden. Auch im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz werden die Befugnisse der Polizei im Hinblick auf Angriffe gegen kritische Infrastruktur präzisiert. Es geht dabei ausdrücklich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Hochprofessionell agierende Tätergruppen erfordern wirksame Instrumente der Gefahrenabwehr. Gleichzeitig bleibt die Schwelle für Angriffe hoch und an klare Voraussetzung gebunden. Das ist für mich ein ausgewogener Ansatz. Insgesamt ist dieses Gesetz kein Abbau von Transparenz und kein Rückschritt im Datenschutz. Es ist eine notwendige, maßvolle Weiterentwicklung unseres Rechtsrahmens. Es beseitigt Unklarheiten, passt Berliner Recht an (Christopher Förster) europäische Vorgaben an, stärkt die Resilienz unseres Landes und schützt zugleich die Grundrechte. Gerade in Zeiten erhöhter Gefährdung müssen wir Verantwortung übernehmen. Freiheit braucht Sicherheit, und Sicherheit braucht klare rechtliche Grundlagen. Mit diesem Gesetzesentwurf schaffen wir genau diese Grundlagen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU und der SPD] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort. – Bitte schön! Vasili Franco (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, dringlich ist der Schutz kritischer Infrastruktur, den der Senat in den letzten Jahren schlicht verschlafen hat. [Heiko Melzer (CDU): In wie vielen Jahren denn?] Ein wiederkehrendes Muster sehen wir hier, dass wenn der Senat dann endlich mal ins Handeln kommt, alles mit Dringlichkeit durch das Parlament gepeitscht wird. Schlimm genug, aber perfide ist es dann, wenn man mit der Dringlichkeit zusätzlich noch sachfremde Vorhaben einfach mal schnell im Gesetz unterjubelt. Ich frage mich schon nach den Reden bisher, ob wir alle die gleiche Vorlage gelesen haben beziehungsweise, ob Sie sie tatsächlich gelesen haben. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Denn schon bei der Gesetzeslücke, die Sie hier angeblich lösen wollen, die dringlich existiert, stellt sich die Frage. Erster Akt: Unmittelbar nach dem Anschlag auf die Stromversorgung behaupten Sie, dass man das Datenschutzgesetz ändern müsse, um die kritische Infrastruktur überwachen zu können. Zweiter Akt: Eine Woche später verkünden die Senatorinnen Giffey und Spranger, dass man umgehend handle, weil die Rechtsauffassung doch schon jetzt den Schutz kritischer Infrastruktur zulässt. Dritter Akt: Heute kommen Sie dann mit einem dringlichen Gesetzentwurf, da Sie ja die kritische Infrastruktur wegen des Datenschutzes nicht schützen können. Ja, was denn nun? Da wechselt die Rechtsauffassung schneller hin und her, als man „Pingpong“ sagen kann. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ich hoffe wirklich ernsthaft, dass Sie bei allem Hin und Her nicht aus dem Blick verlieren, dass Videokameras alleine die kritische Infrastruktur nicht schützen können, erst recht nicht bei gezielten Angriffen. Die letzten Monate haben uns hier eindrücklich gezeigt, dass Sicherheit nicht durch Aktionismus entsteht. Egal ob Stromausfall, Glatteis oder Görli-Zaun – sicher ist bei Schwarz-Rot nur das Chaos. Und eine Stadt im Chaos ist beileibe keine sichere Stadt. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Zudem wollen Sie die Informationsfreiheit einschränken und schimpfen auch da mal wieder auf den Datenschutz. Dass Ihnen die Datenschutzbeauftragte aufgeschrieben hat, dass Sie für den Schutz sicherheitsrelevanter Informationen nicht einmal das Gesetz ändern müssen, fällt dann schnell mal unter den Teppich. Warum also ändert die Koalition hier das Gesetz? – Vielleicht, weil ihr die Informationsfreiheit ohnehin ein Dorn im Auge ist. Sie wollen zukünftig Informationen vorenthalten, wenn der Senat möglicherweise verklagt wird. Warum? Intransparenz, um das eigene, möglicherweise rechtswidrige Verhalten zu vertuschen? Das wäre immerhin konstant. Einige von uns kennen dieses Verhalten ja bereits von Akteneinsichten. Zum krönenden Abschluss schummelt dann der Senat noch die Videoüberwachung an Schwimmbädern ins Gesetz. Ich wusste zumindest nicht, dass Schwimmbäder Teil der kritischen Infrastruktur sind, aber spannend ist es allemal. [Heiko Melzer (CDU): Das hat Frau Spranger doch gerade vorgestellt!] Denn diese Rechtsgrundlage ist ein Eingeständnis, dass Sie auch damals aus Aktionismus die Videoüberwachung an Schwimmbädern rechtswidrig installiert haben. Das ist zumindest der einzig logische Schluss. Denn erfolgreich war diese Videoüberwachung ohnehin nicht. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Im ganzen letzten Jahr wurde von der Polizei in keinem einzigen Fall das Videomaterial für Ermittlungsverfahren angefordert. [Senatorin Iris Spranger: Ja, warum wohl?] – Na ja, die Polizei hat schon bewiesen, was der Senat nicht erkennen will: Die Videoüberwachung an den Schwimmbädern ist schlicht nutzlos. [Senatorin Iris Spranger: Das ist Quatsch!] – Und genauso wenig braucht es dafür nutzlose Gesetzesänderungen, Frau Spranger! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dieser Senat schützt nicht Berlin, er schützt im Zweifel nur sich selbst. Wenn dieser Gesetzentwurf eines zeigt, ist es, dass man dieser Koalition die Sicherheit in dieser Stadt lieber nicht anvertrauen sollte. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön! Jan Lehmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich erst einmal klarstellen: Bei dieser Innensenatorin und bei dieser Koalition fühlen wir uns in Berlin alle sicher. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vasili Franco (GRÜNE): Na ja!] Ich bedanke mich darüber hinaus bei Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Linken, dass sie heute früh der Dringlichkeit für diesen Antrag hier zugestimmt haben. [Zurufe von der LINKEN] Meine Vorrednerinnen haben die juristischen Details dieses Gesetzentwurfes bereits beleuchtet. Erlauben Sie mir daher, einen Blick auf das zu lenken, was dieses Paket im Kern bedeutet. Es geht darum, dass Berlin handlungsfähig bleibt in einer Welt, in der sich die Sicherheitslage erkennbar zugespitzt hat. Wir reden hier nicht über eine trockene Anpassung von Datenschutzregeln, zumindest nicht nur. Es geht auch nur am Rande um die Kameras in den Bädern; darauf komme ich noch zurück. Im Zentrum steht der Schutz unserer kritischen Infrastruktur – das hat die Innensenatorin erläutert – : Energieversorgung, Wasser, staatliche Schlüsselfunktionen, digitale Netze. Wer möchte, dass das Licht brennt, der ÖPNV fährt oder die Verwaltung funktioniert, der muss akzeptieren, dass wir diese Bereiche moderner und effizienter schützen, unter anderem durch gezielten Einsatz der Videotechnik. Der Schutz dieser Anlagen dient dem öffentlichen Interesse und wiegt in der Regel schwerer als die entgegenstehenden Interessen einzelner Betroffener. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Konsequent ist auch, dass wir hochsensible KRITIS-Bereiche künftig aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes herausnehmen. Transparenz bleibt zwar die DNA unserer Demokratie, aber sie darf nicht dazu führen, dass die Lagebilder, Sicherheitskonzepte und Schwachstellen öffentlicher Infrastrukturen über Akteneinsicht oder über Open-Data-Portale im Internet auf dem Silbertablett geliefert werden. Transparenz darf nie als Werkzeug missbraucht werden, um die Sicherheit kritischer Anlagen zu unterwandern oder die Verwaltung lahmzulegen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen schützen wir sensible Daten dort, wo ihr Missbrauch uns allen schaden würde. Wir stellen sicher, dass unsere Verwaltung sich auf die Kernaufgaben konzentrieren kann, anstatt durch offensichtlichen Missbrauch blockiert zu werden. Das ist schlichtweg gesunder Menschenverstand. Da es auch schon recht frühlingshaft wird, denken wir an die Berliner Bäder. Da reagieren wir nämlich nur auf die Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten, die in der vergangenen Sitzung beim Datenschutzbericht das auch angemahnt hat. Die Videoüberwachung und die Ausweiskontrolle in den Bädern erhält eine klare Rechtsgrundlage, die bisher fehlte. Wir stellen das auf rechtlich sichere Füße. [Vasili Franco (GRÜNE): Sie haben also rechtswidrig Videoüberwachung installiert!] Dieser Gesetzentwurf ist ein Update für ein modernes Berlin. Er balanciert das hohe Gut des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit der harten Realität der Sicherheitsnotwendigkeiten aus. Der Entwurf ist kein Misstrauensvotum gegen die Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Sicherheits- und Stabilitätsversprechen. Er verbindet Datenschutz, Informationsfreiheit und die innere Sicherheit zu einem zeitgemäßen Gesamtpaket und stärkt damit am Ende auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Abgeordnete Breitenbach. – Bitte schön! Elke Breitenbach (LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einbringung der Innensenatorin hat mich etwas überrascht, denn es ist ja gar nicht vorgesehen, dass dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss kommt. Ich fand jetzt aber wiederum, dass die Einbringungsrede tatsächlich noch mal begründet hat, warum dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss kommen sollte. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Ja, genau!] Ich hoffe sehr darauf, dass das noch mal verändert wird und es im Innenausschuss diskutiert wird, weil ich finde, dass viele Punkte aus dieser Änderung des Gesetzes eben dort auch hingehören. Ich bin sehr gespannt, bislang ist es ja nicht vorgesehen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Rolf Wiedenhaupt (AfD)] Wir haben einen Konsens, dass die kritische Infrastruktur geschützt werden muss, um dadurch terroristische Anschläge zu verhindern. Aber der Schutz der kritischen Infrastruktur ergibt sich doch nicht daraus, dass ich das Datenschutz- oder des Informationsfreiheitsgesetz verändere. Wir haben bisher keine Lösungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur gehört, auch nicht in den letzten Wochen. Deshalb finde ich, dass Sie, liebe Koalition, lieber Senat, eine schlichte Erkenntnis einfach ignorieren: Das Verschweigen von Schwachstellen im System führt (Elke Breitenbach) zu keiner Verbesserung und zu keinem Aufheben dieser Schwachstellen. Einfach ausgedrückt, wenn ich versuche, kritische Infrastruktur mit einem Schloss zu schützen, das jeder einfach mit irgendwelchen Haushaltsgegenständen knacken kann, dann ändert es nichts, wenn ich den Datenschutz verschärfe und die Videoüberwachung noch mal ausweite. Man müsste sich vielmehr in erster Linie darum kümmern: Wie kriege ich eigentlich ein sicheres Schloss? – Das machen Sie nicht, und das ist eine Kritik von uns. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Sie wollen die Ausweitung der Videoüberwachung, auch der verdeckten Videoüberwachung. Das haben Sie hier auch mehrmals erklärt. Was ist das Ergebnis? – Sie haben nicht einen Anschlag verhindert. Sie sehen dann die Täterinnen oder Täter. Ob Sie die erkennen oder nicht, steht dann auf einem völlig anderen Blatt. Sie haben das Problem aber erst mal nicht gelöst, und Sie haben keinen Anschlag verhindert. Man kann über Videoüberwachung streiten. Das Bundesdatenschutzgesetz lässt aber auch jetzt schon die Videoüberwachung der Netze zu, allerdings nicht heimlich. Es wird auch schon gemacht. Der Kollege Schrader hat es heute schon gesagt, und andere haben es auch schon gesagt. Ich weiß gar nicht, warum wir jetzt dringlich diesen Gesetzentwurf brauchen. Wenn wir uns dann das Grundproblem Datenschutz angucken, staatliche Transparenz, das soll eingeschränkt werden, aber das Grundproblem des Schutzes der kritischen Infrastruktur wird eben nicht gelöst. Deshalb empfehle ich Ihnen noch mal das Positionspapier der Informationsfreiheitsbeauftragten mit dem Titel „ Transparenz nicht unter Generalverdacht stellen “ . Das machen Sie jetzt nämlich mit dem, was Sie planen. Auch die Änderungen zum Informationsfreiheitsgesetz sind wirklich unnötig, und wir verstehen das auch nicht. Es gibt schon jetzt Ausnahmen, dass Anfragen abgelehnt werden können, wenn es um die Gefährdung des Gemeinwohls geht. Zum Schluss noch einmal zum Bäder-Anstaltsgesetz. Das Einzige, was Sie jetzt machen, ist: Sie legalisieren Ihre illegale Praxis, aber an keinem Punkt, und auch das wurde schon gesagt, wurde bisher vorgelegt, dass diese Überwachung, diese Kontrollen zu Verbesserungen geführt haben. Zu einem aber hat es geführt: Es hat Menschen ausgegrenzt. Es hat keine soziale Frage gelöst. Ehrlich gesagt, finde ich, lieber Senat, liebe Koalition, Sozialpolitik geht irgendwie anders. Sie wären gut beraten, wenn Sie sich damit auseinandersetzen und nicht nur mit Videoüberwachung und Kontrollen arbeiten würden. Das bringt keinen weiter, ebenso wenig wie die Vorschläge, die Sie gemacht haben. Die kritische Infrastruktur ist damit nicht geschützt. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar. – Bitte schön! Marc Vallendar (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Bevor ich zum Inhalt komme, muss ich über das Verfahren sprechen. Dieser Senat hat am 24. Februar, also vorgestern, ein hochkomplexes Artikelgesetz beschlossen, das sechs Gesetze und Verordnungen gleichzeitig ändert, und peitscht es nun per Dringlichkeit durchs Plenum. Sechs Gesetze, 30 Seiten Begründung, ein massiver Eingriff in die Informationsfreiheit, und dem Parlament bleibt keine Zeit für eine ordentliche Ausschussberatung. Die veränderte Sicherheitslage ist real, aber sie ist kein Blankoscheck, um parlamentarische Beratungsrechte auszuhebeln. [Beifall bei der AfD] Das ist ein Armutszeugnis für diesen Senat! Nun zum Inhalt, ich sage es ganz offen: Teile dieses Entwurfs sind längst überfällig, die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung in Berliner Freibädern etwa. Nach dem Gewaltchaos des Sommers 2023 – Badschließungen, Polizeieinsätze, verängstigte Familien – hat meine Fraktion damals sofortige Maßnahmen gefordert. Wir wurden dafür ausgelacht. Jetzt, drei Jahre später, schafft der Senat die gesetzliche Grundlage für genau das, was wir damals verlangt haben, drei Jahre, in denen Mitarbeiter der Bäder-Betriebe bedroht und Badegäste attackiert wurden. Selbst jetzt reicht Ihnen eine bloße Sichtkontrolle, kein Erfassen von Personalien, kein wirksames Durchsetzen von Hausverboten. Das ist halbherzig. Auch beim Schutz kritischer Infrastruktur begrüßen wir die Richtung. Die Anschläge auf die Berliner Stromversorgung, verübt durch linksterroristische Urheber, haben gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt ist. Dass Observationen, verdeckte Ermittler und technische Überwachung nun auch bei Angriffen auf KRITIS-Anlagen eingesetzt werden können, ist richtig. Aber ich frage den Senat ganz direkt: Werden Sie diese Instrumente dann auch konsequent gegen linksextreme Netzwerke anwenden, [Beifall bei der AfD] oder bleibt es ein bloßer Papiertiger? Damit komme ich zum eigentlichen Problem dieses Gesetzentwurfs, denn unter dem Deckmantel des KRITIS-Schutzes betreibt der Senat einen stillen Abriss der In-(Marc Vallendar) formationsfreiheit. Die Vorgänge der Steuerverwaltung werden pauschal vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Was hat das mit dem Schutz von Stromkabeln zu tun? – Nichts. Das schützt keine Kraftwerke. Das schottet das Finanzamt vor unbequemen Fragen ab. Dann die sogenannte Missbrauchsklausel: Künftig soll ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden können, wenn er offensichtlich missbräuchlich ist. Das ist ein Gummiparagraf. Jede tiefgreifende Anfrage zu Behördenversagen, jede hartnäckige Recherche kann künftig als querulantisch abgebügelt werden. Das trifft Journalisten, das trifft Bürger, das trifft die Opposition. Das ist kein Sicherheitsgesetz, das ist ein Maulkorb für die parlamentarische Kontrolle. [Beifall bei der AfD] Bemerkenswert ist übrigens: Selbst die Berliner Datenschutzbeauftragte, nun wahrlich keine Verbündete der AfD, warnt ausdrücklich vor diesen Einschränkungen der Informationsfreiheit. Wenn Ihnen sogar die eigene Aufsichtsbehörde des Landes ins Stammbuch schreibt, dass Sie das Informationsfreiheitsgesetz ohne Not beschneiden, dann sollte Sie das nachdenklich stimmen. Wir werden die Sicherheitsmaßnahmen konstruktiv begleiten, aber wir werden nicht zulassen, dass dieser Senat unter dem Vorwand der Sicherheit die Transparenz der Verwaltung opfert. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorab federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport überwiesen. Die Fraktion die Linke beantragt ergänzend eine Überweisung auch an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Dann lasse ich zunächst über diesen Antrag auf eine weitergehende Überweisung abstimmen. Wer die Gesetzesvorlage, wie von der Fraktion Die Linke beantragt, federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Ich frage: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag auf Überweisung abgelehnt. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Dann lasse ich über die Überweisung federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport abstimmen. Wer diese Vorabüberweisung bestätigen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Enthaltungen sehe ich bei allen anderen anwesenden Abgeordneten und Fraktionen. Damit ist die Vorabüberweisung bestätigt. – Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Wahl einer/eines Abgeordneten zu einem stimmberechtigten Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses Wahl Drucksache 19/2968 In der 33. Plenarsitzung am 29. Juni 2023 haben wir die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses neu gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde unter anderem Frau Katrin Seidel zum stellvertretenden Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Frau Seidel hat ihr Abgeordnetenhausmandat niedergelegt und ist damit auch aus dem Landesjugendhilfeausschuss ausgeschieden. Die Fraktion Die Linke schlägt als Nachfolgerin Frau Abgeordnete Regina Kittler vor. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer also die Genannte zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen, den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei der AfD-Fraktion. Enthaltungen – sehe ich nicht. Damit ist Frau Abgeordnete Kittler zum neuen Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! [Beifall bei der LINKEN] Tagesordnungspunkt 29 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 30 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 5.4. Die Tagesordnungspunkte 31 bis 33 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 34 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 5.1. Die Tagesordnungspunkte 35 bis 49 stehen auf der Konsensliste. lfd. Nr. 49: Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 Drucksache 19/2961 (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2571 Sevim Aydin (SPD) [zu Protokoll gegeben]: Als Abgeordnete aus Friedrichshain - Kreuzberg lehne ich den vorliegenden Bebauungsplan inhaltlich ab. Meine Gründe hierfür möchte ich im Folgenden darlegen. Ich bin der Überzeugung, dass Stadtentwicklung nur dann nachhaltig und gerecht gelingt, wenn sie gemeinwohlorientiert und subsidiär organisiert ist. Dazu gehört für mich auch, dass die bezirkliche Planungshoheit respektiert wird. Die Bezirke kennen die Gegebenheiten vor Ort, die Bedarfe der Menschen und die Auswirkungen städtebaulicher Entscheidungen auf das unmittelbare Umfeld am besten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat signalisiert, den bestehenden Bebauungsplan selbst zu überarbeiten – insbesondere mit Blick auf eine verträglichere Baumasse und einen besseren Schutz des Parks. Dass der Senat das Verfahren an sich gezogen hat, war aus meiner Sicht ein Fehler. Die inhaltliche Verantwortung hätte aus meiner Sicht beim Bezirk bleiben müssen. Der Gleisdreieckpark ist einer der bedeutendsten öffentlichen Grünräume in Berlin – ökologisch, klimatisch und sozial. Er ist ein zentraler Erholungsraum für Zehntausende Menschen im Bezirk und weit darüber hinaus. Er ist als Ausgleichsfläche für die Bebauung am Potsdamer Platz entstanden. Auch wenn die Bebauung nicht auf dem Parkgelände stattfindet, sondern auf dem Gelände des Gleisfelds des ehemaligen Postbahnhofs, halte ich die Bebauung direkt zum Park hin in der vorgesehenen Masse für zu stark. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Gebäudehöhen und die insgesamt sehr hohe Baumasse werden das Mikroklima, die Durchlüftung, die Lichtverhältnisse und die Offenheit des Parks beeinträchtigen. Eine deutliche Reduzierung der Baumasse wäre notwendig gewesen, um die Qualität des Parks langfristig zu sichern. Da diese Anpassung nicht vorgenommen wurde, kann ich den Bebauungsplan inhaltlich nicht mittragen. Als Sprecherin für Wohnen begrüße ich zwar den geplanten Bau von 2000 Wohnungen an anderer Stelle in der Stadt durch den Investor, gleichzeitig halte ich die vornehmliche Schaffung von Gewerbeflächen im Rahmen der „Urbanen Mitte Süd“ für falsch. Deshalb erwarte ich vom Senat, dass die Auswirkungen auf den Park tatsächlich minimiert werden, dass Durchwegungen, Grünflächenanteile und öffentliche Nutzungen in voller Qualität realisiert werden, dass er auf den Investor einwirkt, dass er sämtliche Klagen gegen die Bürgerinitiative vor Ort und seine Akteure zurückzieht. Diese Erklärung soll meine abweichende inhaltliche Haltung und Abstimmung im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 transparent machen. Ich rufe auf lfd. Nr. 50: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2979 Von der vorgelegten Rechtsverordnung hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 51: a) Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2346 b) Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2637 c) Barrierefreiheit auf Bahnhöfen weiter verbessern – akustische und visuelle Informationen konsequent verzahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2936 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wiedenhaupt, Sie haben das Wort! Rolf Wiedenhaupt (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention benennt staatliche Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten für die Gruppe der Menschen mit Behinderung. Auch die Verfassung von Berlin sagt in Artikel 11 klar, dass das Land verpflichtet ist, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. Wir als AfD stellen fest: Diese Pflichten sind in Berlin im öffentlichen Personennahverkehr in viel zu vielen Bereichen weder von den ehemaligen Verkehrssenatorinnen (Rolf Wiedenhaupt) noch von der aktuellen Verkehrssenatorin genügend beachtet worden, und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht dargestellt hat, dass es einen Rechtsanwendungsbefehl gibt, die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Politik ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die wir durchführen, die Barrierefreiheit mitzudenken. Dabei geht es nicht nur um in der Mobilität eingeschränkte Personen und die Problematik der fehlenden oder kaputten Fahrstühle in U-Bahnhöfen, den fehlenden Einstiegshilfen an Bus- oder Tramhaltestellen, sondern sträflich vernachlässigt werden vor allem auch kognitiv beeinträchtigte Menschen. Das hat sich auch gestern wieder im Ausschuss für Mobilität und Verkehr bei der Anhörung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung herausgestellt. Wir sagen: Das Zwei-Sinne-Prinzip muss grundsätzlich die Grundlage dafür sein, dass alle Menschen am sozialen Leben teilhaben können. Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, muss sich darauf verlassen können, dass Informationen ankommen, und zwar unabhängig davon, ob jemand gut sehen oder gut hören kann. [Beifall bei der AfD] Für viele Menschen in unserer Stadt ist das keine abstrakte Debatte, sondern tagtägliche Realität: ältere Menschen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, aber auch Eltern mit Kindern, Touristen oder Fahrgäste in hektischen Situationen. [Zuruf von der AfD: Richtig!] Die heute vorliegenden Anträge zur Barrierefreiheit greifen daher ein wichtiges, ein gesetzlich gefordertes und in der Umsetzung längst überfälliges Anliegen auf. Wer schlecht sieht, ist auf akustische Informationen angewiesen. Wer schlecht hört, ist auf visuelle Informationen angewiesen. So einfach ist das, und trotzdem erleben wir im Berliner ÖPNV immer wieder Situationen, in denen genau diese Redundanz fehlt: akustische Durchsagen, die man nirgendwo nachlesen kann, oder Anzeigen, die man zwar lesen könnte, aber ohne akustische Übersetzung. Hinzu kommen Störungen, Baustellen oder kurzfristige Änderungen, die nicht ankommen. Seit 2012 arbeitet die BVG theoretisch daran, dass es sprechende Busse und sprechende Haltestellen gibt, aber Stand jetzt gibt es sie nicht. Wenn visuelle Anzeigen akustisch ergänzt werden, hilft das Sehbehinderten. Wenn Durchsagen zusätzlich angezeigt werden, hilft das Hörgeschädigten. Ganz nebenbei profitieren auch alle anderen davon. Deshalb fordern wir, dass in Bussen und Straßenbahnen an Umsteigeknoten in automatisierten Umsteigeansagen die Anschlussmöglichkeiten akustisch dargestellt werden. Deshalb fordern wir, dass in Bahnhöfen relevante visuelle Informationen auf den Dialog-Displays zusätzlich zu den akustischen ausgegeben werden. Es muss sichergestellt werden, dass Lautsprecherdurchsagen in Bahnhöfen und Zügen gleichzeitig auch in geeigneter Form visuell dargestellt werden. [Beifall bei der AfD] Lassen Sie mich das Thema barrierefreies Bodenleitsystem in Umsteigebahnhöfen aufnehmen. Da geht es gar nicht allein um Menschen, die es schwerer haben, sich zu orientieren. Da stranden so viele Berliner und auch Touristen, weil die Wegführung so unklar zu erkennen ist. Was wir brauchen, sind farblich codierte Leitlinien zur Kennzeichnung der Wege zu den einzelnen Verkehrsarten – ob man weiter zur Straßenbahn, zum Bus, zum Taxi oder zur Fahrradmöglichkeit will – , ergänzende Piktogramme und Richtungspfeile und die barrierefreie Ausgestaltung, beispielsweise durch taktile Bodenstreifen und kontrastreiche Markierungen, um die Nutzung durch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten. Das ist eigentlich ein internationaler Standard, aber in Berlin wird er nicht umgesetzt. Wenn wir das aber tun, dann helfen wir nicht nur den Menschen, die diese Unterstützung dringend benötigen, sondern es hilft allen Nutzern des ÖPNV, Touristen wie Einheimischen, schnell und unkompliziert umsteigen zu können. Unser Ansatz: schrittweise Umsetzung, Nutzung bestehender Technik, klare Prioritäten setzen. Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Wiedenhaupt! Rolf Wiedenhaupt (AfD): – Letzter Satz, Frau Präsidentin! Pardon! Wenn wir alle hier zusammenhalten, werden nicht nur einzelne Gruppen davon profitieren, sondern wir alle werden davon profitieren. Dazu laden wir Sie ein. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!] Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour: Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Förster das Wort. – Bitte schön! Christopher Förster (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor 14 Tagen hat die AfD-Fraktion einen Schwerpunkt auf den ÖPNV gelegt. Für mich war das eher wenig überzeugend. Daher versuchen Sie es heute erneut. Kleiner Spoiler: Auch heute wird es nicht überzeugender. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn die AfD einen Schwerpunkt auf das Thema Barrierefreiheit legt, denn Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ist kein Ne-(Christopher Förster) benthema. Sie ist eine Frage der Teilhabe und der Selbstständigkeit von Menschen mit Einschränkungen. Gerade in einer Stadt wie Berlin müssen wir den Anspruch haben, Mobilität für alle zugänglich zu machen. Das schließt gehörlose Menschen und Menschen mit Sehschwäche oder Blindheit ebenso ein wie Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator. Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, darf sie aber nicht für plakative Schnellschüsse instrumentalisieren, indem er ein Sammelsurium einzelner Maßnahmen vorlegt, noch dazu im Abstand mehrerer Monate. – Schauen Sie sich mal an, wann Sie Ihre Anträge eingebracht haben! – Wer sich ernsthaft mit dem Thema befasst, muss bestehende Programme kennen, technische Realitäten berücksichtigen und neue Maßnahmen sinnvoll in laufende Modernisierungsprozesse einbetten. All das leisten die Anträge der AfD nicht. Die AfD fordert automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen. Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Doch die Realität im Berliner Nahverkehr ist komplexer. Anders als im Eisenbahnverkehr sind die Haltestellenabstände im Bus- und Tramverkehr sehr kurz. Eine vollständige Umsteigeansage mit Liniennummer, Fahrtrichtung, Abfahrtszeit und Bahnsteig würde an großen Knotenpunkten einen erheblichen Teil der Fahrzeit beanspruchen. Gleichzeitig sind bei den engen Taktungen in Berlin Umstiege in der Regel gesichert. Zudem stehen bereits barrierefrei nutzbare, digitale Routenplanungen, etwa über das Smartphone, zur Verfügung, inklusive Vorlesefunktion. Nicht zuletzt wird die akustische Fahrgastinformation in den Fahrzeugen bereits weiterentwickelt. Wer hier ein Pilotprojekt fordert, erweckt den Eindruck, es sei bislang nichts geschehen, obwohl längst an praktikablen Lösungen gearbeitet wird. Ähnlich verhält es sich bei der Forderung, visuelle Informationen konsequent akustisch auszugeben. Das Zwei-Sinne-Prinzip, Sie haben es gerade genannt, ist ein wichtiges Ziel. Entscheidend ist jedoch, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann. Konzepte wie die sogenannte sprechende Haltestelle wurden nach Beratungen mit Verbänden und der Verwaltung verworfen, – Vizepräsident Dennis Buchner: Herr Kollege! Christopher Förster (CDU): – nicht aus Desinteresse, sondern weil fehlende Echtzeitdaten, mangelnde Stromversorgung an vielen Standorten und hohe Kosten eine flächendeckende Umsetzung unrealistisch gemacht hätten. [Frank-Christian Hansel (AfD): Das ist doch ein Skandal!] Vizepräsident Dennis Buchner: Herr Kollege! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wiedenhaupt zulassen möchten. Christopher Förster (CDU): Stattdessen wird ein praktikablerer Weg verfolgt. Künftig sollen verstärkt die Fahrzeuge selbst akustische Informationen bereitstellen, allerdings zielgerichtet und nicht in Form ausufernder Ansagen sämtlicher Umsteigemöglichkeiten. Bereits heute werden einfahrende U-Bahnen akustisch und visuell angekündigt, und auch Störungen sowie Ersatzverkehre werden in der U-Bahn regelmäßig angesagt. Wer etwas anderes behauptet, der sollte vielleicht häufiger mitfahren und nicht nur dann einsteigen, wenn er neues Material für einen Antrag braucht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Katina Schubert (LINKE) – Rolf Wiedenhaupt (AfD): Das war die Behindertenbeauftragte!] Auch beim vorgeschlagenen flächendeckenden Bodenleitsystem in Bahnhöfen greift Ihr Antrag zu kurz. Die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit ist fester Bestandteil der bestehenden Planungen im Nahverkehr. Blindenleitsysteme sind bereits in vielen Stationen vorhanden. Weitere werden im Zuge von Modernisierungen sukzessive ergänzt. Ein pauschales Sonderprogramm würde laufende Maßnahmen teilweise duplizieren und Ressourcen binden, die an anderer Stelle dringender benötigt werden. Hinzu kommt: Orientierung entsteht nicht durch möglichst viele Linien, durch Farben, durch Piktogramme. Gerade in hoch frequentierten Bahnhöfen kann eine Überfrachtung mit zusätzlichen Markierungen die Übersichtlichkeit beeinträchtigen. Gute Wegeleitung bedeutet Klarheit, nicht visuelle Reizüberflutung. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Sie erfordert technische Kompetenz, finanzielle Verantwortung und eine enge Abstimmung mit den Betroffenenverbänden. [Zuruf von der AfD] Sie entsteht nicht durch das Aneinanderreihen einzelner Forderungen ohne Einbettung in bestehende Strukturen. Wer den Eindruck erweckt, es passiere nichts, der verkennt die Realität, oder er ignoriert sie sogar bewusst. Und wer gelegentlich einzelne Schaufensteranträge einbringt, ohne ein kohärentes Gesamtkonzept vorzulegen, zeigt, dass ihn das Thema nicht wirklich interessiert. – Wir stehen für eine Verkehrspolitik, die nachhaltig wirkt, bestehende Programme stärkt und Schritt für Schritt echte Verbesserungen schafft. Nicht symbolische Anträge bringen Menschen voran, sondern durchdachte und umsetzbare Maßnahmen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wahlen. Catrin Wahlen (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, Zuschauende und Gäste! Die Anträge, über die wir jetzt sprechen, betreffen die Barrierefreiheit im ÖPNV, ein wichtiges Thema, das leider durch die AfD-Fraktion missbraucht wird. Es sind drei Anträge, in denen diese Fraktion über Barrierefreiheit quasselt, ohne auch nur einen der Grundsätze von Inklusion zu beachten. Der erste Antrag wurde vermutlich von einer Pressemitteilung der BVG aus dem Oktober 2024 abgeschrieben. Damals teilte die BVG mit, mit welchen Schritten sie an der Umsetzung der Barrierefreiheit für sehbehinderte Fahrgäste arbeitet. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde nämlich die Schweizer Firma Trapeze mit der Lieferung des Systems INTROS beauftragt, das die Einführung der sprechenden Fahrzeuge und der sprechenden App ermöglicht. Das wurde in der Schweiz von Betroffenen für Betroffene entwickelt und wird jetzt in Berlin gemeinsam mit Vertreterinnen der Betroffenenverbände angepasst. Der zweite Antrag – „Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten“ – impliziert, wir hätten nichts in Berlin, aber 77 Prozent der U-Bahnhöfe, 72 Prozent der Straßenbahnhaltestellen und ein Großteil der Bushaltestellen in Berlin haben Blindenleitsysteme. Hier würde es übrigens sehr helfen, wenn Menschen nicht auf diesen Blindenleitsystemen draufstehen würden. Vizepräsident Dennis Buchner: Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wiedenhaupt zulassen möchten. Catrin Wahlen (GRÜNE): Nein, danke! – Da ist noch Luft nach oben. Haltestellen müssen mit einem Blindenleitsystem nachgerüstet oder ausgerüstet werden, wie der Kollege Förster schon ausgeführt hat, aber diese Nachrüstung muss ein fortlaufender Prozess sein, und der muss auch weitergehen, wenn der Senat komplett autozentrierte Politik macht. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Bei dem dritten Antrag versuchen Sie, umständlich etwas zu beschreiben für seh- und hörbehinderte Menschen. Dieses Etwas kennt die Welt als Zwei-Sinne-Prinzip. Das bedeutet, dass alle wichtigen Informationen gleichzeitig sichtbar und hörbar sind. Es ist wichtig, das Zwei-Sinne-Prinzip auf den ÖPNV auszurollen. Das Wichtigste aber ist, Menschen mit Behinderungen grundsätzlich und von Anfang an bei der Entwicklung von Lösungen mitwirken zu lassen. Die Barrierefreiheit im ÖPNV muss und kann verbessert werden, aber doch nicht so! Durch das bewusste Weglassen aller Elemente der Beteiligung und der Expertise von Menschen mit Behinderungen schafft es diese Fraktion gleichzeitig, Anträge zur Barrierefreiheit so auszugestalten, dass Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt und unsichtbar gemacht werden. Diesem Versuch, Kreide zu fressen, gehen wir nicht auf den Leim. – Danke schön! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Kristian Ronneburg (LINKE)] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Kollatz. Dr. Matthias Kollatz (SPD): Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgangslage ist eine andere, als die Antragsteller uns beschreiben. Vielmehr haben wir jetzt über viele Jahre hohe Investitionen in den ÖPNV, um die Barrierefreiheit, die Behindertengerechtigkeit oder wie auch immer man die verschiedenen Themen sehen will, zu verbessern. Als die Systeme in der Mehrzahl konstruiert und gebaut wurden – am ehesten sinnstiftend ist das immer bei dem U-Bahn-System mit seinen über 100 Jahren zu sehen – , hat das nicht im Mittelpunkt gestanden. Es sind also hohe Investitionen erforderlich. Beim letzten Mal – der Kollege Förster hat schon darauf hingewiesen – hatten wir hier eine Diskussion, ob Vereinzelungsanlagen überhaupt kompatibel sind mit dem, was die AfD für die Barrierefreiheit will. – Nein, das ist es nicht. Ich habe hier genau ausgeführt, dass Vereinzelungsanlagen eben nicht zu dem Ansatz passen, der in Berlin gewählt wurde, mit den Fahrstühlen direkt auf dem Bahnsteig. Das kann man sich auch alles in London oder in Paris ansehen. Richtig ist, dass in dem Bereich noch viel zu tun ist. Ich will mich jetzt aber nur noch auf ein Beispiel konzentrieren, warum auch in Berlin bestimmte Ansätze, die vielleicht anderswo greifen, vielleicht auch aus guten Gründen nicht greifen. Bei dem Thema des Vorlesens ist es so, dass nach langen Diskussionen die BVG, glaube ich, auch mit Recht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das in Berlin nicht funktioniert. Also wird statt Vorlesen für alle an Systemen gearbeitet, die individuell ausgelesen werden können. – Warum funktioniert das nicht? – Da gebe ich nur einmal ein Zahlenbeispiel vom Rathaus Spandau: Dort gibt es, wenn ich mich nicht verzählt habe, 16 Buslinien, zwei S-Bahn-Linien, acht Regionalzuglinien und eine U-Bahn. [Zuruf von der AfD] (Dr. Matthias Kollatz) Diese 27 Linien führen, wenn der nächste Anschluss angesagt werden soll, zu 53 Ansagen. Diese 53 Ansagen können bei den hohen Frequenzen, die wir richtigerweise im ÖPNV in Berlin haben, überhaupt nicht umgesetzt werden. Also ist es besser, nicht ein Vorlesesystem für alle zu haben, sondern ein individuell über Apps realisierbares Auslesesystem. Daran wird gearbeitet, und das ist der richtige Weg. Deswegen: Die Anträge führen nicht in die richtige Richtung. Insofern denke ich, dass wir auch in der Diskussion schon einen Schritt weiter sind, als die Anträge uns darstellen. – Danke! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Ronneburg. Kristian Ronneburg (LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es schon ziemlich dreist finde, Herr Wiedenhaupt, dass Sie jetzt diese Anträge einbringen, wo wir in der letzten Sitzung über Ihre U-Bahn-Anträge gesprochen haben und über Ihre Forderung, Ihre Programmatik, das U-Bahn-System zu einem geschlossenen System umzubauen. Was ist ein geschlossenes System? – Ein geschlossenes System bedeutet, Zugänge werden blockiert, und damit wird selbstbestimmte Mobilität in Berlin signifikant eingeschränkt. Das ist Ihr Programm: Sie wollen mehr Barrieren im Nahverkehr schaffen. Da tischen Sie uns jetzt diese Anträge auf für die Barrierefreiheit; das ist wirklich in eklatantem Widerspruch zu dem, was Sie uns hier noch vor wenigen Wochen präsentiert haben. Das ist unglaubwürdig. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Das Thema Barrierefreiheit muss an der Stelle gewürdigt werden, weil wir hier natürlich enorm hinterherhinken. Wir haben gestern im Ausschuss Frau Braunert-Rümenapf gehört, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Was wir da noch einmal gelernt haben und was überfällig ist, ist, dass wir in Berlin das schon lange versprochene Konzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung brauchen. Es ist wirklich fatal und es zeigt sich immer wieder. Ich möchte es an einem kurzen Beispiel demonstrieren, dass wir diese Gesamtplanung für Berlin nicht haben, dass wir keine konkrete, auf bestimmte Einschränkungen abgestimmte Politik haben, und wie bestimmte Dienstleistungen hier in Berlin zusammengreifen könnten. Ein Beispiel dafür ist BVG Muva. Ja, es war zu teuer, es wurde aber auch viel genutzt; das ist alles richtig. Das hätte man aber auch alles abstellen können. Dass Sie es als Koalition nicht geschafft haben, aus diesem Produkt ein besseres zu machen, und dass das dann am Ende von einem großen Teil der darauf angewiesenen Nutzerinnen und Nutzer nicht etwa als Fortschritt, sondern eher als Rückschritt wahrgenommen wird, das ist schon eine große Leistung. Dieses Kunststück bringt nur diese Koalition zustande. Sie gehen einen Schritt vor und zwei zurück. Das muss enden. Wir müssen hier zu einer integrierten Planung kommen, für bessere Barrierefreiheit, für mehr Inklusion und für mehr Teilhabe. Stattdessen sehen wir Flickschusterei. Das muss ein Ende haben. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Jian Omar (GRÜNE) und Catrin Wahlen (GRÜNE)] Lassen Sie mich zuletzt auch noch einmal sagen: Was wir auf jeden Fall brauchen, ist Priorisierung. Wir brauchen eine Priorisierung an der Oberfläche, bei den Bushaltestellen, keine Frage. Wir müssen weitermachen bei der Barrierefreiheit von S- und U-Bahnhöfen. Wir haben einen Mangel an Behindertenparkplätzen, der gelöst werden muss. Wir haben Aufzüge und Rolltreppen, die nicht verlässlich funktionieren. Wir brauchen dort eine viel zuverlässigere Vorhaltung von Ersatzteilen. Wir brauchen eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Toiletten an Bahnhöfen und Umsteigepunkten. Die spontane Verfügbarkeit von Inklusionstaxis muss deutlich verbessert werden. Auch der VBB-Begleitservice muss auf jeden Fall gesetzmäßig abgesichert werden. Diese Litanei könnte jetzt noch viel länger gehen. Ich freue mich weiterhin auf die Debatten mit den Kolleginnen und Kollegen, nicht nur im Mobilitätsausschuss, sondern auch in den anderen Ausschüssen über barrierefreie Mobilität. Diese Anträge sind aber wirklich in sich widersprüchlich, weil diese Partei ein ganz anderes Programm hat. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE) – Lachen von Jeannette Auricht (AfD)] Vizepräsident Dennis Buchner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Überweisung der drei Anträge: Zu dem Antrag der AfD- Fraktion auf Drucksache 19/2346 „Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteige-ansagen in Bussen und Straßenbahnen“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Mobilität vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2637 „Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie an den Hauptausschuss vorgeschla-(Vizepräsident Dennis Buchner) gen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2936 „Barrierefreiheit auf Bahnhöfen weiter verbessern – akustische und visuelle Informationen konsequent verzahnen“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen die Wahlergebnisse des heutigen Nachmittags bekannt geben, zunächst zum Punkt 6 der Tagesordnung, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Neukölln, Drucksache 19/0909. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion wie folgt die Stimmen entfallen: Als stellvertretendes Mitglied auf Herrn Abgeordneten Robert Eschricht 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Woldeit nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10- Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915. Hier war der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied Herr Abgeordneter Alexander Bertram: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Bertram nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank Scheermesser: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Scheermesser nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksache 19/0936. Wahlvorschlag der AfD-Fraktion war der Abgeordnete Trefzer: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 19 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Trefzer nicht gewählt. Des Weiteren war vorgeschlagen der Abgeordnete Dr. Hugh Bronson: 124 abgegebene Stimmen, davon 4 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Dr. Bronson nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000. Als Mitglied war der Abgeordnete Marc Vallendar vorgeschlagen: 124 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 17 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Robert Eschricht: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Punkt 10 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008. Als Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Rolf Wiedenhaupt: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültige, 23 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Carsten Ubbelohde: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Ubbelohde nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057. Vorgeschlagen war als Mitglied der Abgeordnete Thorsten Weiß: 124 abgegebene Stimmen, davon 6 ungültige, 17 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Weiß nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Harald Laatsch: 124 abgegebene Stimmen, davon 5 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Laatsch nicht gewählt. Punkt 12 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058. Hier war der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied der Abgeordnete Tommy Tabor: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Gunnar Lindemann: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch der Abgeordnete Lindemann nicht gewählt. Punkt 13 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247. Vorgeschlagen war die Abgeordnete Jeannette Auricht: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist die Abgeordnete Auricht nicht gewählt. Punkt 14 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit (Vizepräsident Dennis Buchner) und jede Form von Diskriminierung, Drucksache 19/2068. Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Abgeordnete Jeannette Auricht: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist die Abgeordnete nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel: 124 Stimmen abgegeben, 3 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war Herr Feroz Khan vorgeschlagen: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stellvertretender Sachverständiger war vorgeschlagen Herr Dr. Fabian Schmidt-Ahmad: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt. Punkt 15 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Untersuchungsausschuss „Fördergeld“, Drucksache 19/2740. Auf den Vorschlag des Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied wurden 124 Stimmen abgegeben: 5 Stimmen waren ungültig, 17 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen ‒ damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied sollte Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt gewählt werden: 124 Stimmen wurden abgegeben, davon 5 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 52: „Nicht ohne uns“ – 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2558 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar mit dem Kollegen Walter. Sebastian Walter (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin hat sich 2018 zur Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bekannt und sich damit verpflichtet, anti-Schwarzen Rassismus zu bekämpfen und die gleichberechtigte Teilhabe von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen sicherzustellen. Wie weit der Weg der Anerkennung aber noch ist, zeigte sich erst vor Kurzem im Rahmen der Enquete-Kommission, in der die CDU-Fraktion erneut die Existenz von strukturellem und institutionellem Rassismus abgestritten und bagatellisiert hat. Dabei stellt gerade wieder die InRa-Studie des Bundesinnenministeriums klar: Rassismus wirkt auch strukturell und institutionell in Behörden, ob es um die Leistungsgewährung geht oder um Racial Profiling durch die Polizei. Das muss endlich abgestellt werden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN ‒ Beifall von Bettina König (SPD) und Orkan Özdemir (SPD)] Berlin hat damals die Konzepterstellung völlig richtig in die Hände von Wissenschaft und Zivilgesellschaft gelegt. Dem Team von Diversifying Matters, der Generation ADEFRA mit Maisha Auma, Peggy Piesche und Katja Kinder möchte ich hier und heute großen Respekt für ihre Arbeit zollen. Ausdrücklich danke! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN ‒ Beifall von Orkan Özdemir (SPD)] In der Umsetzung des umfangreichen Forderungskatalogs gab es Erfolge, aber auch viel Untätigkeit. Und es ist eine bezeichnende Leerstelle, dass der Kampf gegen anti-Schwarzen Rassismus nicht in den Richtlinien der Regierungspolitik auftaucht. Es fehlt bis heute das Bekenntnis des gesamten Senats zur UN-Dekade. Besonders schmerzlich ist es, dass es dem Senat bis heute nicht gelungen ist, einen Studiengang Intersectional Black European Studies einzurichten. Da hängt Berlin anderen Wissensmetropolen hinterher, und das ist enttäuschend. Mit der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft für die Jahre 2025 bis 2034 hat Berlin nun die Chance, die Lücken in der Umsetzung zu schließen. Es geht um die Fortsetzung der bisherigen Arbeit und die Verstetigung von geschaffenen Strukturen, es geht um die Umsetzung des bestehenden Forderungskatalogs, und wir fordern von der Koalition einen konkreten Aktionsplan bis 2034 ein, hinter der endlich alle Senatsverwaltungen und alle Bezirke stehen und Top-down Verantwortung übernehmen, selbstverständlich gemeinsam mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Vertreterinnen und Vertretern der Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Communitys. „Nicht ohne uns“ ist kein Slogan, sondern muss demokratische Grundhaltung sein. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)] Berlin trägt hier eine besondere Verantwortung, gerade aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit. Sie beginnt dort, wenn wir Anti-Schwarzen Rassismus überall bekämpfen und für Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und echte Teilhabe sorgen. Ich fordere den Senat daher auf: Setzen Sie die zweite UN-Dekade um! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Graßelt. [Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Niklas Graßelt (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Rassismus muss überall bekämpft werden und natürlich auch Rassismus gegen Menschen mit afrikanischer Herkunft. Darüber müssen wir uns hier vollkommen einig sein. Das ist die Verpflichtung von uns Abgeordneten und von diesem Parlament. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Die zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ist richtig, genauso war die erste richtig, und genauso ist es auch richtig, dass wir heute hier darüber sprechen. Wenn wir uns Ihren Antrag anschauen, dann geht es in diesem Antrag konkret weniger darum, sich zur UN-Dekade zu bekennen, als vielmehr darum, Handlungsmaßnahmen und Forderungen an den Berliner Senat zu stellen. [Vasili Franco (GRÜNE): Genau!] Wenn wir uns die Forderungen genauer anschauen, dann sind das viele einzelne Forderungen, die erhebliche Mittel des Landes Berlins binden würden, Mittel, die knapp sind, wie wir es wissen. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Allem voran fordern Sie mal wieder einen Beauftragten. Das ist ein bisschen die Lösung aller Probleme dieser Stadt für Sie: Beauftragter hier, Beauftragter da, Beauftragter überall, alles ist wunderbar. Das funktioniert leider nur so nicht. Das ist nicht so ganz zielführend. Was hilft es dem konkreten Kind, dem Jugendlichen, dem Menschen, wenn er gerade rassistisch beleidigt, wenn er diskriminiert wird, dass wir einen Beauftragten haben? – Herzlich wenig. Wir brauchen Strukturen, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen, und diese Strukturen gibt es zur Genüge in unserer Stadt. Sie wollen sie noch weiter ausbauen, noch mehr Geld hineinstecken. Ich bin der Meinung, wir sollten mal evaluieren, was mit unserem Geld eigentlich passiert, wie diese Träger, diese Verbände, diese Vereine eigentlich arbeiten. [Beifall von Jeannette Auricht (AfD)] Da sind viele dabei, die gute Arbeit machen, aber da gibt es sicherlich auch den einen oder anderen Träger, den man mal hinterfragen könnte. Wir müssen die Ressourcen in dieser Stadt effizient nutzen. Das ist unsere Aufgabe. [Beifall bei der CDU] Und so ganz glaubhaft ist das alles irgendwie nicht. Es wirkt sehr symbolisch, denn wenn wir uns anschauen, wie lange dieser Antrag schon im Geschäftsgang ist, dann stellen wir fest, dass das über acht Monate sind, dass zahlreiche Plenarsitzungen stattgefunden haben, zwei antragstellende Fraktionen, drei Rederunden pro Plenarsitzung, und trotzdem ist es erst jetzt möglich, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. [Katina Schubert (LINKE): Wir haben halt viel anzubieten, im Gegensatz zu euch!] Sich jetzt hier als Verfechterin und Verfechter für die Menschen mit afrikanischer Herkunft hinzustellen, ist unglaubwürdig, unseriös, und das werden Ihnen die Leute auch nicht abkaufen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Eralp das Wort. Elif Eralp (LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich freue mich, dass wir heute im Black History Month über unseren gemeinsamen Antrag mit den Grünen beraten können. Der Black History Month entstand vor genau 100 Jahren in den USA, weil afroamerikanische Geschichte in Bildungseinrichtungen nach dem Ende der Sklaverei weiter marginalisiert wurde. Auch hierzulande und auch in Berlin werden diese Perspektiven leider bis heute in staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen viel zu oft marginalisiert. Und so organisieren auch in Berlin Selbstvertretungen und Verbände in diesem Monat Veranstaltungen und Publikationen, die Schwarze Perspektiven sichtbar machen und die koloniale Aufarbeitung und anti-Schwarzen Rassismus auf die Agenda setzen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Unser gemeinsamer Antrag umfasst viele Forderungen aus der Zivilgesellschaft und Empfehlungen aus dem Konsultationsprozess zur ersten UN-Dekade, dem sich die Schwarze Frauenorganisation ADEFRA und namentlich Piesche, Auma und Kinder gewidmet haben, denen ich dafür ganz herzlich danken möchte. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Die UN-Dekade wurde nun vom Senat verlängert, immerhin, denn aus dem Koalitionsvertrag hat Schwarz-Rot den anti-Schwarzen Rassismus leider einfach rausgestrichen. Aber die Verlängerung darf nicht symbolisch bleiben. Wir freuen uns, dass das unter Rot-Rot-Grün verabredete Schwarze-Community-Zentrum nun hoffentlich Realität wird, aber es gibt noch viele andere Baustellen. (Elif Eralp) Zu Recht verweist unter anderem die RAA auf weiterhin bestehende strukturelle Defizite, insbesondere hinsichtlich der verbindlichen institutionellen Verankerung des Themas, des Aufbaus langfristiger und planbarer Förderstrukturen sowie die systematische Einbindung zivilgesellschaftlicher Expertise. Noch fehlen die Verabschiedung einer ressortübergreifenden Landesstrategie, eine für den Kampf gegen anti-Schwarzen Rassismus beauftragte Person und vor allem die Verankerung eines Studiengangs Black Studies. Auf meine Anfrage hin hat der Senat in seinen Antworten keinen Handlungsbedarf seinerseits gesehen, das unter R2G bestehende Projekt an der TU wiederzubeleben, das vor allem für viele Schwarze Menschen in unserer Stadt existenziell war. Aber dabei darf es nicht bleiben. Alle Institutionen von Schule bis zu den Unis, von den Sozialbehörden bis zur Polizei, müssen diskriminierungssensibel werden. Vor nicht einmal zwei Wochen wurde die noch unter einer Vorgängerregierung vom Bundesinnenministerium beauftragte Studie zu Institutionen und Rassismus des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt veröffentlicht, allerdings ohne irgendeine begleitende Pressearbeit. Offenbar passten dem Kanzler Merz und seinem Innenminister Dobrindt die Ergebnisse nicht. Denn sie stellte fest, dass – ich zitiere – rassistische Diskriminierung in Behörden und Institutionen weit verbreitet ist, beispielsweise in Form individueller Einstellung von Mitarbeitenden, behördlicher Praktiken und Ermessensspielräume sowie im Umgang mit Beschwerden. Ein von Dr. Can und Dr. Axster erarbeiteter Teil besagt außerdem, dass in den Berliner sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten eine Kriminalisierung migrantisierter Menschen festzustellen ist. Und so viele Erfahrungsberichte zeigen: Oury Jalloh, Lorenz A. und Medard Mutombo sind keine Einzelfälle. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Orkan Özdemir (SPD)] Ein Freund des von einem Polizisten erschossenen 21- jährigen Lorenz berichtet davon, wie die Polizeikontrollen gegen ihn begonnen haben, als er 15 Jahre alt war. Durchsuchungen nach Drogen oder anderem waren für ihn Alltag, während seine weißen Mitschüler verschont blieben. Auch in Berlin sind Racial Profiling und Diskriminierung durch diejenigen, die eigentlich alle Menschen schützen sollten, für viele migrantisierte Personen Realität. Erst im September stellte die beim Senat angesiedelte LADG-Ombudsstelle fest, dass der Tod des psychisch erkrankten Medard Mutombo niemals hätte geschehen dürfen und der Polizeieinsatz hätte abgebrochen werden müssen. Unsere Hoffnung war eigentlich, dass wir in der Enquete-Kommission darüber und insgesamt über strukturellen und institutionellen Rassismus sprechen können, damit Strategien und Maßnahmen entwickelt werden können, die so etwas verhindern. Leider hat die CDU auch dort die Existenz von strukturellem Rassismus geleugnet [Zuruf von der AfD: Völlig zu Recht!] und auch eine Form von Wissenschaftsfeindlichkeit an den Tag gelegt, die nahezu alle Anwesenden schockiert hat. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Das kann alles nicht so bleiben. Wir kämpfen für progressive parlamentarische Mehrheiten, die die Tatsache von strukturellem Rassismus, auch anti-Schwarzem Rassismus anzuerkennen bereit sind und ihn bekämpfen wollen. Bis dahin werden wir weiter an der Seite der Zivilgesellschaft Druck dafür machen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Özdemir. Orkan Özdemir (SPD): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! [Lachen bei der AfD] Anti-Schwarzer Rassismus ist keine Debattenfigur. Er ist strukturelle Realität in dieser Stadt. Er zeigt sich in Behörden, im Bildungssystem, im Gesundheitswesen, im Alltag und auch hier im Haus heute von ganz rechts außen. Wer das bestreitet, verkennt ganz einfach die Realität, die Lebensrealität schwarzer Berlinerinnen und Berliner. Berlin hat sich 2018 zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bekannt. Das war kein symbolischer Akt, sondern ein staatlicher Auftrag: Strukturen verändern, Diskriminierungen erfassen, koloniale Kontinuität aufarbeiten und Communitys verbindlich einbeziehen. Dieser Auftrag endet nicht 2026. [Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Der vorliegende Antrag enthält Anliegen, die wir in der Sache teilen, aber politisch ist er nicht unbedingt notwendig, [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] denn das Vakuum, das hier suggeriert wird, existiert nicht. Die Expertinnen- und Expertenkommission arbeitet weiter. Empfehlungen werden umgesetzt. Strukturen werden verstetigt. Unter der Verantwortung von Senatorin Cansel Kiziltepe werden die begonnenen Prozesse nicht verwaltet, sondern abgesichert und weiterentwickelt. Antirassismus entscheidet sich nicht an wohlklingenden Strategietiteln, sondern an der Durchsetzungskraft des Staates. Genau darum geht es, und daran arbeiten wir als SPD. (Orkan Özdemir) Eine Gesamtstrategie auf dem Papier hilft nicht, wenn sie Doppelstrukturen schafft oder bestehende Prozesse überlagert. Wer Rassismus strukturell bekämpfen will, muss Instrumente verbindlich machen, finanziell absichern und ressortübergreifend durchsetzen, so wie wir es tun. Auch die Debatte über einzelne Ansprechpersonen greift zu kurz. Das kann man alles machen. Das schadet nicht, aber es geht um noch mehr. Es geht um funktionierende Verwaltungsarchitektur, um gebündeltes Kontextwissen, um Vertrauen und klare Zuständigkeiten. Insbesondere daran arbeitet unsere zuständige Senatorin Kiziltepe unter politisch widrigen Umständen. Dafür möchte ich ihr ausdrücklich meinen Dank aussprechen. [Beifall bei der SPD] Ich sage auch ganz klar: Wir brauchen starke Black Studies in Berlin, aber eingebettet in eine kohärente Antirassismus- und Hochschulpolitik, nicht als isoliertes Signal. Unsere Fraktion und unsere Senatorin arbeiten längst an der strukturellen Verankerung von Antirassismus in all seinen Formen in dieser Stadt. Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Berlinerinnen und Berliner sind für uns kein Randthema. Sie sind unverzichtbarer Teil dieser Stadt. Staatliches Handeln muss das dauerhaft abbilden. Die SPD-Fraktion und unsere Senatorin Cansel Kiziltepe verteidigen diese Position jeden Tag und setzen sie Schritt für Schritt um. Das wird auch so bleiben. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall von Burkard Dregger (CDU) und Niklas Graßelt (CDU)] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Trefzer. Martin Trefzer (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt vor, Menschen mit afrikanischer Herkunft besser fördern, würdigen und vor Diskriminierung schützen zu wollen. Bezeichnenderweise machen die Antragsteller aber genau das, was sie zu bekämpfen vorgeben, sie diskriminieren Schwarze Menschen. [Beifall bei der AfD] Wer den Antrag liest, könnte meinen, Schwarze wären von einem anderen Stern. Fleißig wird da am Rad der Exotisierung Schwarzer Menschen gearbeitet, aber vor allem werden Schwarze im Antrag von Grünen und Linken gnadenlos viktimisiert und als Menschen dargestellt, die ohne politische Betreuung durch wohlmeinende Weiße nicht durchs Leben kämen. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Orkan Özdemir (SPD)] Schwarze Menschen, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen und erfolgreich durchs Leben gehen, sind in dem Antrag nicht vorgesehen, passen scheinbar auch gar nicht in Ihr Weltbild, Herr Özdemir! [Zuruf von Orkan Özdemir (SPD)] Schwarze erscheinen bei Ihnen ausschließlich in der Rolle des Opfers oder als Objekt der Fürsorge. Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich gibt es anti-Schwarzen Rassismus, aber mit Ihrer völlig überzeichneten Opfererzählung verfestigen Sie eher Stereotype, als dass Sie sie bekämpfen. [Beifall bei der AfD] Das ist bitter und wird der Vitalität und Dynamik des afrikanischen Kontinents, aber auch der afrikanischen Communitys in Berlin und anderswo in keiner Weise gerecht. Der eine oder andere von Ihnen war vielleicht dabei, als Joe Chialo im Herbst 2023 nach der Rückkehr von seinem Besuch in Tansania im Kulturausschuss eine Lanze für Afrika gebrochen und ein flammendes Plädoyer gehalten hat, Afrika endlich auf Augenhöhe zu begegnen und die kulturelle, aber auch wirtschaftliche Dynamik dieses Kontinents und seiner Menschen angemessen zu würdigen. Davon, liebe Antragsteller, hätten Sie sich mal eine Scheibe abschneiden können. [Beifall bei der AfD] Was Ihren Antrag nicht besser macht, ist die vollkommen belegfreie Rede von einem angeblichen institutionellen und strukturellen Rassismus. Als Brücke in die Geschichte muss dann wieder die koloniale Vergangenheit herhalten, aber Ihr Loblied auf den Postkolonialismus ist schal geworden nach den zahlreichen antisemitischen Äußerungen aus postkolonialen Gruppen und den Angriffen auf die abendländische Kultur, wie zum Beispiel im Rahmen des vom Senat geförderten Projekts Decolonizing Christmas. Noch ein Wort zur UN, weil davon im Antrag die Rede ist. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, Annalena Baerbock, die Präsidentin der UN-Vollversammlung, war vor Kurzem als Fackelträgerin bei den Olympischen Winterspielen in Italien unterwegs. Bei der Gelegenheit hat sie auch ein politisches Statement abgegeben: Es sei ihr eine Riesenfreude, und es sei ein Riesendurchbruch, dass mit Kirsty Coventry jetzt erstmals eine Frau an der Spitze des IOC stehe. Dass die weiße Simbabwerin Kirsty Coventry bis vor Kurzem für viele Jahre Ministerin eines korrupten und menschenverachtenden Regimes in Simbabwe war, in dem Wahlen gefälscht und Oppositionelle verfolgt werden, hat sie dabei geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. [Frank-Christian Hansel (AfD): Hört, hört!] Warum hat Baerbock das mit keinem Wort erwähnt? – Die Vermutung liegt auf der Hand: weil eben Afrika und die Afrikaner bei den Grünen wider alle Antidiskriminierungsbeteuerungen nicht ernst genommen werden, (Martin Trefzer) [Beifall bei der AfD] allenfalls als Betreuungsobjekt vorkommen und jederzeit mit einem gönnerhaft gewährten Demokratierabatt rechnen dürfen. Ganz genau das ist der Geist, den dieser Antrag atmet, Sie reden über Diskriminierung, operieren aber selbst durch und durch ressentimentgetrieben. Mit diesem neokolonialen Paternalismus und der Infantilisierung Schwarzer Menschen sollten Sie endlich aufhören. Nehmen Sie Afrikaner endlich für voll! [Beifall bei der AfD] Und hören Sie auf, liebe Linke, liebe Grüne, lieber Herr Özdemir, afrikanischstämmige Menschen in Berlin als Ihre Mündel zu betrachten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!] Vizepräsident Dennis Buchner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 53 bis 56 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 57: Berliner Schüler vor Zwangsverheiratung und Kinderehen schützen – Datenlage verbessern, Prävention stärken, staatliche Verantwortung sichern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2776 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit der Abgeordneten Auricht. Jeannette Auricht (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute mal mit einer Frage beginnen, einer einfachen, aber vielleicht unbequemen Frage: Wie viele minderjährige Kinder sind derzeit in Berlin verheiratet? – Sie wissen es nicht. Wir wissen es nicht. Und der Senat weiß es auch nicht. Er hat es in seiner Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom September letzten Jahres selbst eingeräumt: keine Daten, keine Schätzungen, keine Erkenntnisse. Dabei reden wir nicht über ein Randphänomen. Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung dokumentierte allein im Jahr 2022 – aktuellere Zahlen haben wir nicht – insgesamt 496 vollzogene, geplante oder befürchtete Zwangsverheiratungen, darunter Kinder im Alter von zehn, elf und zwölf Jahren. 88 Prozent der Ehen wurden im Ausland geschlossen, bewusst jenseits des deutschen Rechts. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Berlin jährlich sechs bis neun Fälle aus. Sechs bis neun Fälle in einer Millionenstadt mit fast 500 dokumentierten Beratungsfällen allein in einem Jahr – das glaubt kein Mensch. Das ist kein Dunkelfeld, das ist organisierte Unsichtbarkeit. [Beifall bei der AfD] Ich habe den Senat gefragt, ob das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 wirkt. Antwort: Es liegen keine Erkenntnisse vor. – Das Gesetz ist seit acht Jahren in Kraft, und niemand weiß, ob es irgendetwas bewirkt hat. Ich habe gefragt, wie viele Berliner Schulen seit 2020 Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt haben. Antwort: Eine Übersicht liegt dem Senat nicht vor. – Ich habe gefragt, welche Defizite, die bereits im Jahr 2019 im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung benannt wurden – fehlende Prävention, unzureichende Datenlage, Finanzierungslücken – heute noch bestehen. Die Antwort des Senats war: Bitte lesen Sie die Antwort auf die vorherigen Fragen. – Das ist keine Antwort. Das ist Gleichgültigkeit und Desinteresse. [Beifall bei der AfD] Was tut der Senat stattdessen? – Er verweist auf Projekte wie Papatya oder auf die Weißen Wochen von TERRE DES FEMMES. Das sind gute Projekte, die wir auch wirklich unterstützen wollen, und die Menschen, die dort arbeiten, leisten hervorragende Arbeit, aber der Senat kann nicht einmal sagen, wie viel Geld davon tatsächlich bei Zwangsverheiratungsopfern oder in diesen Maßnahmen überhaupt landet, weil es nicht separat ausgewiesen wird. Wer mehr Geld in ein System fordert, ohne zu wissen, wo es ankommt, tappt im Dunkeln. Genau deshalb brauchen wir Daten. Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder der Widerspruch. Sie werden uns vorwerfen, dass wir dieses Thema instrumentalisieren. Ich erinnere mich noch an die Debatte in diesem Haus im Jahr 2022, da wurde uns vorgeworfen, wir würden einen Kulturkampf und Zombiedebatten führen. Alles Mögliche haben Sie uns an den Kopf geworfen, aber Argumente habe ich von Ihnen nicht gehört, nur Metaphern. [Beifall bei der AfD] Wir haben wieder einen Antrag gestellt, noch konkreter, noch nüchterner und sachlicher, weil uns diese Debatte wichtig ist, weil uns diese Mädchen wichtig sind und weil diese Mädchen auch diese sachliche und ehrliche Debatte verdienen. Güner Balcı , Neuköllns Integrationsbeauftragte, hat es öffentlich ausgesprochen: Im politischen Mainstream herrsche eine üble Form der Gleichgültigkeit, die klare Problembeschreibungen verhindere. Nicht nur Seyran Ateş warnt jedes Jahr vor den Sommerferien vor Zwangsverheiratung im Ausland und fordert Aufklärung bereits in Grundschulen. (Jeannette Auricht) [Beifall bei der AfD] Selbst der Tagesspiegel schreibt: Jedes Jahr wächst die Angst bei den Mädchen in den großen Ferien. – Das sind Stimmen, die sie hier einfach nicht hören wollen. In unserem Antrag fordern wir fünf konkrete Dinge: eine einheitliche Erfassung aller Fälle, eine Dunkelfeldanalyse, verpflichtende Aufklärungsmodule in allen Berliner Schulen, Schulungen für Jugendämter und Polizei und verlässliche Finanzierung der Beratungsstrukturen. Keine Ideologie, keine Kampfparolen, simple Verwaltungsstandards, die in jedem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollten. Sie werden sicherlich jetzt wieder mit der Camino-Studie kommen; der Senat hat die auch in Auftrag gegeben. Das ist gut, aber sie ist methodisch auf zwei Jahre beschränkt und ersetzt keine systematische Dauererfassung. Sie ist der Anfang einer Antwort, aber keine Antwort. Ich würde mir wünschen: Debattieren Sie diesen Antrag sachlich, lesen Sie die Senatsantwort auf meine Anfrage und fragen Sie sich, ob Sie diesen Mädchen noch in die Augen schauen können, wenn Sie heute wieder Nein sagen. [Beifall bei der AfD] Es sind noch knapp fünf Monate bis zu den Sommerferien, Zeit, um endlich wirksam tätig zu werden, damit sich viele Mädchen und auch Jungen wirklich auf die Ferien freuen können und diese nicht fürchten müssen. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD] Vizepräsident Dennis Buchner: Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Usik das Wort. Lilia Usik (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Zwangsverheiratungen und Kinderehen ist ernst und verlangt klare Haltung und staatliche Konsequenz. Noch immer erleben Mädchen und junge Frauen Zwangsverheiratungen, Gewalt und Unterdrückung, auch bei uns in Deutschland. Die Gesetzeslage dazu ist klar. Zwangsverheiratungen sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und nach § 237 StGB auch strafbar. Das Mindestheiratsalter beträgt in Deutschland 18 Jahre ohne Ausnahme. Auch dürfen Minderjährige nicht in inoffiziellen religiösen oder traditionellen Zeremonien verlobt oder getraut werden. Kinderehen, auch wenn sie nach ausländischem Recht geschlossen worden sind, sind in Deutschland unwirksam oder aufhebbar. [Beifall bei der CDU – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)] Für uns als CDU ist klar: null Toleranz gegenüber Zwang, Drohungen und Gewalt, ohne Wenn und Aber! Jede Betroffene hat Anspruch auf Schutz, Intervention und Perspektive. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich eine wissenschaftliche Untersuchung zum Ausmaß und zu den Verhinderungsmöglichkeiten von Zwangsverheiratungen und Kinderehen vor. Der Forschungsauftrag wurde am 24. Juni 2025 an die Camino gGmbh vergeben. Die Studie soll Ende des ersten Quartals 2026 veröffentlicht und digital zugänglich gemacht werden. Es gilt, sie auszuwerten und evidenzbasierte Maßnahmen abzuleiten. Der Antrag fordert eine neue systematische Erfassung, obwohl bereits die Polizeiliche Kriminalstatistik, Staatsanwaltschaft und wissenschaftliche Studien laufen. Bei den zwischen 2020 und 2025 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 237 StGB kam es bereits zu Anklagen, Strafbefehlen, Geldstrafen und gerichtlichen Entscheidungen. Der Antrag suggeriert darüber hinaus ein strukturelles Staatsversagen, obwohl erhebliche Landesmittel für Schutzplätze, Beratung und Prävention fließen. Die spezialisierte Kriseneinrichtung Papatya setzt sich seit über 35 Jahren für Mädchen und junge Frauen ein, die von familiärer Gewalt, Verschleppung und Zwangsverheiratung betroffen sind. Sie bietet Schutz und Beratung und das alles anonym und kostenlos. Die Fachberatungsstelle IN VIA arbeitet gegen Ausbeutung von Minderjährigen. Projekte wie Elişi Evi , TIO, HÎNBÛN, Internationales Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihrer Familien oder Beraberce leisten kontinuierliche Beratungsarbeit. Das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen koordiniert ressortübergreifend Prävention und Intervention. Die Onlineberatung SIBEL bietet niedrigschwellige Angebote und anonyme Unterstützung. Auch die Notfallpläne an den Berliner Schulen wurden 2024 um ein Ergänzungsblatt zu Zwangsverheiratungen ergänzt. Wir stärken Fachkräfte durch Handlungsempfehlungen und bestehende Netzwerke. Uns allen ist klar: Es bleibt noch sehr viel zu tun. Die Schicksale der betroffenen Mädchen und jungen Frauen sind für uns eine Mahnung und ein Auftrag zugleich. Es bleibt wichtig und absolut notwendig, Betroffene zu schützen, ihnen Perspektive zu geben und für ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben einzustehen. Dafür setzen wir uns ein. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Dennis Buchner: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin von der CDU hat die Strukturen, die wir in (Marianne Burkert-Eulitz) Berlin haben, gut dargestellt. Die Debatte um die Zwangsverheiratung und die Maßnahmen, die man ergreifen muss, geht auf 2010 und folgende Jahre zurück. Da hat auch der Bund gesetzgeberisch sehr viel gemacht, das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat vom 1. Juli 2011. Wir haben im BGB bei der Frage des Verbots der Minderjährigenehen entsprechende gesetzliche Veränderungen, § 1305 BGB und fortfolgende, dass Ehen unter 16 Jahren, auch die, die im Ausland geschlossen wurden, nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. Dann gab es eine Debatte und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, dass diese Kinder dann auch sämtliche Ansprüche verlieren. Da gab es noch mal entsprechende Nachbesserung. Es ist nicht so, dass nichts passiert. Es geht immer besser, klar, aber bei den Schulen – das ist ein Kinderschutzthema – sehe ich, dass die Senatsverwaltung daran arbeitet, dass das auch in den Arbeitskreisen Thema ist, dass es in den Schulen Thema ist. Sicherlich wäre eine öffentliche Debatte dazu noch einmal angemessen, aber wenn es die entsprechende Studie dazu jetzt geben wird, dann wird es dazu auch eine Debatte geben und auch die Frage der Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Da sollte man einfach abwarten, was die Wissenschaft dazu sagt und dann unser System nachbessern. Da kann man immer besser werden. Wir als Grüne sind auch als Unterstützung an der Seite der Koalition. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Vizepräsident Dennis Buchner: Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Golm das Wort. Mirjam Golm (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwangsverheiratungen und Kinderehen sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Es geht um Kinder, Jugendliche, meist um Mädchen, und da ist schon das erste Problem Ihres Antrags: Sie wollen „Berliner Schüler vor Zwangsverheiratungen … schützen“ – wo sind denn da die Mädchen? [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Der Schutz der Mädchen ist für uns natürlich nicht verhandelbar. [Jeannette Auricht (AfD): Jungs werden auch zwangsverheiratet!] Aber wir unterscheiden ganz klar zwischen echter Schutzpolitik und dem, was die AfD hier vorlegt – einer verzerrenden, migrationspolitisch aufgeladenen Instrumentalisierung eines so hochsensiblen Themas. Es geht Ihnen doch gar nicht um Schutz. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD: Nein! – Natürlich nicht!] Es geht Ihnen darum, bestimmte Gruppen zu stigmatisieren. Unser Grundsatz lautet: Wir schützen Mädchen, wir diffamieren keine Communitys. Jetzt die Argumente, ganz sachlich, so wie Sie es haben wollten: Sie fordern eine umfassende, einheitliche Erfassung aller Fälle. – So eine Datenerfassung in einem so großen Maß ist doch gar nicht zulässig und gefährdet eher die Betroffenen. Viele Daten sind personenbezogen. Hochrisikodaten unterliegen dem Daten- und Opferschutz. Sie fordern eine Studie. Wir haben schon längst eine Studie vom Senat beauftragt. Die Camino-Studie wird systematisch das Ausmaß von Zwangsverheiratungen untersuchen, [Jeannette Auricht (AfD): Ja, ja!] basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und der Evaluierung existierender Netzwerke und Strukturen. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Sie fordern Schulungen und Zusammenarbeit von Polizei und Jugendämtern. Fakt ist, bei Polizei und Jugendämtern werden jetzt schon regelmäßig Fortbildungen durch anerkannte Fachstellen durchgeführt. Berlin ist in der Jugendhilfe bundesweit führend bei der kultursensiblen Gefährdungsanalyse. Dann fordern Sie plötzlich auch noch sensible Beratungsangebote, obwohl Sie doch in Bund und Ländern regelmäßig gegen die Finanzierung dieser Einrichtungen stimmen, feministische Schutzprojekte diffamieren und interkulturelle Frauenprojekte als ideologisch bekämpfen. Für uns als SPD ist klar: Schutz braucht Kompetenz, nicht Kulturkampf. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zuruf von Tommy Tabor (AfD)] Vizepräsident Dennis Buchner: Für die Linksfraktion folgt dann die Kollegin Kittler. Regina Kittler (LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an meine drei Vorrednerinnen! Für AfD-Anträge möchte ich eigentlich nicht viel Zeit verplempern, [Thorsten Weiß (AfD): Dann sparen wir uns das doch!] (Regina Kittler) denn am 10. Oktober – ergänzend zu dem, was schon gesagt wurde – beschloss der Berliner Senat den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Hier finden wir übrigens auch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der unter anderem Präventionsmaßnahmen im Bildungsbereich, in den Schulen, in den Universitäten beinhaltet, dabei Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte aller Schularten und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Jugendhilfe, für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Polizei; Änderungsbedarfe bei der nächsten Überarbeitung aller Rahmenlehrpläne, des Lehrkräftebildungsgesetzes, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und Erwachsene auch in den Volkshochschulen und der Landeszentrale für politische Bildung; Schutz-, Unterstützungs- und Gesundheitsmaßnahmen, Maßnahmen zu einem Berliner Monitoring, einer Verlaufsstatistik und Weiterentwicklung der statistischen Datenerfassung und zur Durchführung von Studien und Evaluationen und so weiter und so fort. Seit 2017 gilt in der Bundesrepublik, heute mehrfach gesagt, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Danach sind Kinderehen in Deutschland verboten. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat das Bundesverfassungsgericht eine Nachbesserung gefordert. Diese hat der Bundestag 2024 beschlossen. Die Fraktionen der Ampelkoalition und die CDU/CSU stimmten dafür. Als einzige Fraktion stimmte die AfD gegen diese Gesetzesvorlage. Was wollen Sie denn eigentlich? – So viel also zu der Frage der Abgeordneten Auricht, ob das Gesetz wirklich wirkt! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE) und Christoph Wapler (GRÜNE)] Vizepräsident Dennis Buchner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen mit Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 58 bis 64 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 65: Gegen den Abbau sozialer Sicherung: Existenzbedrohende Grundsicherungsreform stoppen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2967 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2967-1 In der Beratung beginnt die Linksfraktion und das mit der Kollegin Schubert. Katina Schubert (LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Zuhörende! Vielleicht ein kurzes Wort dazu, warum wir zu unserem eigenen Antrag einen Änderungsantrag einbringen: Wir gingen natürlich davon aus, dass eine so grundlegende Reform wie die SGB-II-Reform ein Zustimmungsgesetz ist, denn es ist ja nicht so, dass diese Reform ohne Auswirkungen auf die Kommunen und die Länder wäre. Dass die Bundesregierung das nicht so sieht, ist mehr als befremdlich. Deswegen haben wir unseren Antrag geändert und fordern den Senat entsprechend auf, für eine Mehrheit in der Länderkammer zu sorgen, um dann wenigstens den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat hat im zuständigen Ausschuss durchaus sehr sachliche, aber sehr harte Kritik an diesem Gesetzesentwurf geäußert. Diese Kritik des Bundesrates ist der Bundesregierung zugegangen. Jetzt habe ich mir mit hohem Interesse am letzten Montag die Anhörung im Deutschen Bundestag angehört und habe mir auch genau angehört, welche Bundestagsfraktionen welche Sachverständigen was gefragt haben. Und siehe da – die Kritik des Bundesrates spielte bei den Regierungskoalitionen null Rolle. Da ging es nur um die Frage: Wie kann ich irgendwie ein Argument finden, um mir diese Reform – die keine Reform ist, sondern eine Verschlimmbesserung schlimmster Form – schönzureden? Diejenige, die danach gefragt hat und die die Kritik des Bundesrates noch mal angeführt hat, war die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes; in diesem Hause ja nicht ganz unbekannt. Das zeigt aber auch, dass die Regierungskoalition im Bund überhaupt keine Ernsthaftigkeit daran legt, was sie eigentlich anrichtet mit diesem Gesetz, [Zuruf von der CDU: Bla, bla, bla!] und dass Schwarz-Rot hier offensichtlich noch keine Vorstellung hat, was das eigentlich für Berlin bedeutet. Denn wenn diese Karenzzeitregelungen, wenn die Deckelung der KdU, wenn all diese Regelungen in Kraft treten, dann werden wir es hier, nimmt man die AV Wohnen noch dazu, mit einem massiven Anstieg der Wohnungslo-(Katina Schubert) sigkeit zu tun haben. Ich erinnere an den Koalitionsvertrag: Bis 2030 soll die Wohnungslosigkeit überwunden sein. – Das Gegenteil wird der Fall sein. Allein das ist schon ein Skandal! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE) und Taylan Kurt (GRÜNE)] Wenn ich mir angucke, was an Neuregelungen zu Sanktionen beschlossen wird, dann stelle ich fest, dass etwa 30 Prozent der Betroffenen Kinder sein werden, Kinder und Jugendliche, weil es natürlich Bedarfsgemeinschaften mit ihren Eltern trifft. Dass also jetzt Kinder und Jugendliche die Zielscheibe der schwarz-roten Bundesregierung sind, scheint mir skandalös; ich sage es mal höflich, denn ich soll ja parlamentarisch bleiben in meinen Ausdrucksweisen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE) und Taylan Kurt (GRÜNE)] Auch von daher ist es zwingend notwendig, dass der Senat versucht, weiter zu intervenieren und diesen Bundesrat in Bewegung zu bringen. Da reicht es nicht, wenn die Senatorin einen Brief schreibt. Das ist alles schön und gut, und ich glaube auch, dass die Senatorin diesen Gesetzentwurf Mist findet. Aber das hilft eben nichts, wenn die Bundestagsfraktionen, die jetzt die Mehrheit haben, darauf nicht reagieren und nichts ändern. Diese ganze Propaganda, die schon im Bundestagswahlkampf von den CDU-Oberen Linnemann, Merz, wie sie alle heißen, losgetreten worden ist, dass sie irgendwie Hunderte von Millionen Euro einsparen, wenn das Bürgergeld nur ordentlich verschärft wird und man all diese sogenannten Arbeitsverweigerer jetzt mal in Arbeit kriegt – da sieht man, das ist alles eine einzige Chimäre gewesen. Die sogenannten Arbeitsverweigerer, das betrifft höchstens 0,4 Prozent der Erwerbsfähigen – höchstens! – unter den SGB-II-Beziehenden. Die tatsächlichen Kosteneinsparungen werden im Gesetzentwurf gar nicht mehr benannt, es gibt nämlich auch keine Kosteneinsparungen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bürokratie wird sich erheblich ausweiten, denn diese ganzen Sanktionen, die da angesetzt sind, müssen ja erst mal verhängt werden, und nun ist es ja nicht so, dass die Leute darauf warten, dass sie endlich sanktioniert werden, sondern wir haben unter den Menschen, die betroffen sind, sehr viele Menschen, die gar nicht in der Lage sind, mit einer solchen Anforderung umzugehen, weil sie zum Beispiel psychisch krank sind, weil sie zum Beispiel im Krankenhaus sind, weil sie zum Beispiel pflegende Angehörige sind, die gerade ein anderes Problem haben. Dass darauf keine Rücksicht genommen wird, sondern stattdessen die Jobcenter mit mehr und mehr Aufgaben belegt werden, wofür sie weder Personal haben noch sonst was – – Bezeichnend übrigens, dass die Jobcenter nicht zu der Anhörung bei uns im Ausschuss kamen und das mal gesagt haben. Das Jobcenter in der Bundestagsanhörung war da sehr klar in der Einschätzung, dass es nicht funktioniert. Insofern sagen wir, dieser Gesetzentwurf ist menschenverachtend. Er dient überhaupt nicht dazu, Integration in den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Ganz im Gegenteil, er wird den Niedriglohnsektor ausweiten, indem nämlich der Vermittlungsvorrang vor Qualifizierung und Weiterbildung gestellt wird, die so wichtig sind, damit wir den Fachkräftemangel beheben können und damit Menschen wieder in Arbeit kommen. Wir hier in Berlin – wir haben es hier immerhin mit fast einer halben Million Menschen zu tun, die im SGB-II-Bezug sind – werden massive Friktionen auf dem Wohnungsmarkt haben. Deswegen sage ich nur noch mal: Senat, kümmere dich! Das darf so nicht gehen! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Taylan Kurt (GRÜNE)] Vizepräsident Dennis Buchner: Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Wohlert. Björn Wohlert (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Linken stellt die neue Grundsicherung als existenzbedrohenden Abbau sozialer Sicherung dar. Wer das so formuliert, erweckt den Eindruck, unser Sozialstaat werde mit dieser Reform grundsätzlich infrage gestellt. Das geht an der Realität vorbei und wird der Ernsthaftigkeit der Debatte um die Sicherung, aber auch die Grenzen unseres Sozialstaats nicht gerecht. Das bisherige Bürgergeld soll so weiterentwickelt werden, dass Hilfe verlässlich bleibt, Arbeit sich wieder mehr lohnt und Missbrauch eingedämmt wird. Unterstützung ja, aber verbunden mit klaren Mitwirkungspflichten. Fördern und Fordern. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum bleibt dabei selbstverständlich Maßstab. Allerdings wollen wir die Jobcenter wieder stärker auf Vermittlung in Arbeit ausrichten. Qualifizierungsangebote sollen zielgerichteter eingesetzt werden, insbesondere für jüngere Leistungsberechtigte, damit sie gar nicht erst dauerhaft im System hängenbleiben. Ja, die Regeln bei Pflichtverletzungen werden schärfer. Wer Termine immer wieder schwänzt oder zumutbare Arbeit dauerhaft ablehnt, muss mit spürbaren Kürzungen bis hin zum Wegfall einzelner Leistungen rechnen. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Im Fokus stehen hier ausdrücklich nur diejenigen, die sich jeglicher Mitwirkung bewusst und dauerhaft entziehen. Besonders vulnerable Gruppen, Menschen mit ge-(Björn Wohlert) sundheitlichen Einschränkungen oder in schwierigen Familiensituationen werden von den härtesten Sanktionen ausgenommen sein. Denen, die nicht können, wird nichts weggenommen, aber denen, die nicht wollen, wird mit klarer Haltung begegnet. [Beifall bei der CDU] Wer unsere Hilfe braucht, wird sie bekommen, aber wer arbeiten kann, muss einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Es geht um Leistungsgerechtigkeit gegenüber den Millionen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen und unseren Sozialstaat finanzieren. Die Linken sprechen immer ausführlich über mögliche Härten, aber kaum über die, die mit ihrer Arbeit das System tragen und kaum über die Menschen, die aus der Grundsicherung heraus und nicht dauerhaft von ihr leben wollen. Dahinter steckt ein Gesellschaftsbild, dem wir als CDU-Fraktion widersprechen. Wir stehen zu einem starken Sozialstaat, der Chancen eröffnet und Existenzen sichert, der aber eben auch klare Regeln hat. Statt einer symbolischen Bundesratsblockade brauchen wir eine konstruktive Begleitung der Reformen und eine kluge Umsetzung in den Jobcentern. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Kurt das Wort. Taylan Kurt (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Immer mehr Menschen in Berlin machen sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch. Große Unternehmen wie BASF verlassen unsere Stadt, und bei vielen Arbeitnehmern geht deshalb gerade die Angst um, wie es um ihre eigene berufliche Zukunft steht. [Martin Trefzer (AfD): Habeck hat doch die Wirtschaft stranguliert!] Junge Menschen finden nach dem Studium keinen Job und schreiben bis zu 100 Bewerbungen, ehe sie überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Unter jungen Akademikern war die Arbeitslosigkeit in den letzten 20 Jahren noch nie so hoch wie heute. [Frank-Christian Hansel (AfD): Eure Politik!] Warum erzähle ich Ihnen das? – Weil die Debatte um die Grundsicherung nicht losgelöst von der problematischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt betrachtet werden darf. Die Bundesregierung setzt bei der Grundsicherung zum Großangriff auf den Sozialstaat an. Aus dem Bürgergeld wird Hartz V, statt Kooperation gibt es Sanktionen, und wer nicht gehorcht und den nächstmöglichen schlecht bezahlten Job annimmt, steht übermorgen auf der Straße, wenn das Jobcenter Leistungen wie die Wohnkosten leichter streichen kann. Das ist zutiefst menschenunwürdig, und dagegen müssen wir uns auch als Abgeordnetenhaus positionieren! All das findet in einer Situation statt, in welcher der Arbeitsmarkt eben nicht mehr floriert. Da frage ich Sie: In welche Jobs sollen denn die Menschen mit mehr Sanktionen und mehr Druck vermittelt werden, wenn schon die, die einen haben, um ihre Jobs zittern? Das ist der blanke Hohn. Was die Bundesregierung angesichts dieser dramatischen Situation tut, ist noch schlimmer. Anstatt Arbeitsplätze zu sichern und die Qualifizierung für Menschen, die Jobs suchen, auszubauen, wird genau hier die Axt angelegt. Sie streichen Sprachkurse für Geflüchtete, und dann wundert man sich, dass Menschen, die kein Deutsch können, schwieriger einen Arbeitsplatz finden. Die Bundesregierung ist auf einem Raubzug gegen die erneuerbaren Energien und gefährdet damit Tausende Arbeitsplätze, wo auch neue entstehen könnten. Schließlich diese Bürgergeldreform, die nichts außer Armut, Leid und Existenzangst produzieren wird. Das ist zutiefst unehrlich und gegen die Menschen gerichtet, die wenig Geld haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Sebahat Atli (SPD)] Und der Senat? – Der duckt sich weg und schweigt. Warum wohl? Vielleicht, weil die Federführung für die Bürgergeldreform nicht bei der CDU im Bund, sondern bei der SPD liegt, weil Sie kein Konzept gegen die steigende Arbeitslosigkeit in Berlin haben, nachdem Sie das Solidarische Grundeinkommen abgeschafft haben, oder weil die Sozialsenatorin ihre eigene Parteifreundin schützen will? Ihr Schweigen ist an dieser Stelle unüberhörbar. Der Senat macht sich zum Komplizen dieses groß angekündigten Sozialabbaus. Der Senat ist nicht in der Lage, zumindest bei den Wohnkosten materielle Härten abzufedern. Das hat Ihr Reförmchen bei der AV-Wohnen gezeigt, auf die wir ein ganzes Jahr gewartet haben. Gerade in Berlin wird diese Bürgergeldreform dazu führen, dass die Zahl der Wohnungslosen noch weiter ansteigen wird. Sie produzieren noch mehr Armut, wo schon Armut ist, und Sie sorgen dafür, dass es auch Dank geben wird. Aber nicht von den Menschen, die Arbeit suchen oder Arbeit haben, sondern von denjenigen, die Wohnungsunterkünfte betreiben und die sich mit der drohenden Aussicht auf Wohnungslosigkeit ihr Geschäft komplett vergolden lassen. Das ist dann die andere Art der Umverteilung, wenn es um die Einsparung der angeblichen Kosten beim Bürgergeld gehen soll. Diese Bürgergeldreform leistet keinen Beitrag, um Menschen in Arbeit zu bringen. Sie ist falsch, und dazu müssen wir uns auch als Abgeordnetenhaus bekennen. Es ist die Fortsetzung einer Politik, die nach unten tritt, erst gegen Geflüchtete, jetzt gegen Arbeitslose. Wir müssen aufhören mit der Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen. Wir lehnen diese Reform ab. – Danke! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Düsterhöft das Wort. Lars Düsterhöft (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern mit einem Zitat von Bärbel Bas anfangen. Bärbel Bas ist ein bisschen umstritten, trotzdem passt das Zitat sehr gut. Auf die Frage, ob der Sozialstaat noch finanzierbar sei, sagte sie : „ Bullshit !“ – Tatsächlich finde ich das sehr passend. Das ist auch mein größtes Problem mit diesen Debatten, die wir seit vielen Monaten, eigentlich schon seit ein paar Jahren, in Deutschland führen, dass es nämlich ein Storytelling ist, was wir dort erleben, dass es bestimmte Gruppen, politische Richtungen in unserem Land gibt, die uns von morgens bis abends erzählen, dass unser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sei. Das stimmt einfach nicht. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Damit komme ich auch zum Bürgergeld. Wenn man sich mal die Ausgaben im Bund anschaut, dann merkt man, dass auch dieses Storytelling einfach nicht zutrifft. Man kann sich die Ausgaben der letzten zehn Jahre anschauen. Dann wird man feststellen, dass die Ausgaben im Bund immer weniger als 0,7 Prozent des BIP betrugen, immer darunter lagen, und dass die Ausgaben auch im Jahr 2025 ungefähr auf dem Niveau von 2015 lagen. Ja, manchmal geht es ein bisschen runter, mal ein bisschen hoch. Es ist immer im Bereich des Machbaren und kein Haushaltsrisiko für unser Land. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Wenn es in der Summe zu steigenden Ausgaben kommt, dann hat das natürlich auch Gründe. Wir erleben das hier in Berlin. Aber da geht es um steigende Mieten, da geht es um steigende Preise, da geht es um steigende Arbeitslosigkeit und um die Versorgung von Menschen, die hierhergekommen sind und dann natürlich auch das verfassungsmäßige Anrecht auf das Existenzminimum haben. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Deswegen haben wir tatsächlich auch mit steigenden Kosten in diesem Bereich in der Summe zu tun, nicht in Bezug auf das BIP. Zugleich erzählt uns unser Bundeskanzler, dass wir im Bereich des Bürgergeldes 10 Prozent einsparen können: Es muss ja wohl möglich sein, 10 Prozent einsparen zu können. – Nein, ist es nicht. Gleichzeitig werden Steuern gesenkt und Milliarden zusätzlich für Investitionen ausgegeben. Dafür ist dann das Geld vorhanden. Der Antrag fordert, dass SenASGIVA sich für massive Änderungen einsetzen soll. Da muss ich feststellen: Genau das macht sie. SenASGIVA hat uns auch in der letzten Ausschusssitzung im Detail erklärt, wofür sie sich derzeit auf Bundesebene einsetzt. Deswegen wäre dieser Antrag eigentlich nicht nötig gewesen, denn das ist das tätige Handeln von SenASGIVA. Es geht tatsächlich um sehr viel: die Karenzzeiten wurden schon genannt, die Deckelung der KdU, und die drohenden Folgen für Berlin wurden auch schon erwähnt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Vollsanktionierung tatsächlich auch ein großes Problem verfassungsrechtlicher Natur ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu eigentlich klar positioniert. Es ist gesellschaftspolitisch ein großes Problem, und es ist auch eine Bedrohung für die Mitte unserer Gesellschaft. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Für diese ist es nämlich ein Problem, nicht für die Menschen, die schon wenig Geld haben, sondern für die Menschen, bei denen es dann darauf ankommt, wenn sie arbeitslos werden: Wie geht es dann eigentlich für mich weiter? – Da droht dann tatsächlich sehr schnell der Absturz. Ich komme zum Schluss. Meine Redezeit ist leider zu Ende. Ich kann mich tatsächlich der Forderung der Kollegin anschließen. Es braucht den Vermittlungsausschuss, und wenn der Bundesrat beteiligt wird, dann erwarte ich die Enthaltung des Bundeslandes Berlin, denn die SPD-Fraktion hat massive Probleme mit dieser Reform. [Beifall bei der SPD – Katina Schubert (LINKE): Stimmen Sie unserem Antrag zu? – Lars Düsterhöft (SPD): Dazu habe ich doch was gesagt!] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort. Jeannette Auricht (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke will mit diesem Antrag nichts anderes, als eine notwendige Reform der Grundsicherung verhindern. Wieder einmal wird das Schreckgespenst des Sozialabbaus bemüht und suggeriert, der Sozialstaat stehe vor dem Zusammenbruch, und das ausgerechnet jetzt, wenn endlich Fehlentwicklungen korrigiert werden sollen. (Jeannette Auricht) Wir sagen ganz klar: Wir brauchen diese Reform, und zwar dringend. Nur zur Erinnerung, für die Ausgestaltung der Grundsicherung ist der Deutsche Bundestag zuständig und nicht das Berliner Abgeordnetenhaus, aber natürlich kann man auch hier symbolpolitische Appelle formulieren. Symbolpolitik nützt aber niemandem und löst kein Problem. [Beifall bei der AfD] Das sogenannte Bürgergeld hat das Prinzip von Fördern und Fordern aus dem Gleichgewicht gebracht. Mitwirkungspflichten wurden abgeschwächt, Sanktionen relativiert und Fehlanreize geschaffen. Der Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferleistungen, das ist leider auch die traurige Wahrheit, ist vielerorts so gering geworden, dass sich Arbeit für viele kaum noch lohnt. Das untergräbt die Akzeptanz unseres Sozialstaats. Ich sage es hier mal ganz deutlich: Niemand – und ich betone niemand – hat das Recht, sich von anderen seinen Lebensstil finanzieren zu lassen, wenn er selbst in der Lage ist, arbeiten zu gehen. [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!] Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, es garantiert aber kein bedingungsloses Einkommen ohne Mitwirkung. Unterstützung und Eigenverantwortung gehören zusammen. Wer arbeiten kann und es grundlos verweigert, darf nicht dauerhaft mit vollen Leistungen rechnen. Ein Sozialstaat ohne Verbindlichkeit ist kein Sozialstaat, er ist ein bedingungsloses Transfersystem, und das gefährdet seine Legitimation. Auch diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Rund 48 Prozent der Bürgergeldbezieher besitzen keinen deutschen Pass. Die größten Gruppen: Ukrainer, Syrer und Afghanen, die meisten aus Asylgründen oder Fluchtgründen hierhergekommen. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE) – Frank-Christian Hansel (AfD): Quatsch!] Gerade deshalb müssen wir darüber sprechen, ob unser Sozialsystem in seiner jetzigen Ausgestaltung noch zielgerichtet wirkt. [Beifall bei der AfD] Wer neu in dieses Land kommt, kann nicht vom ersten Tag an denselben Anspruch auf steuerfinanzierte Vollleistungen haben wie diejenigen, die dieses System über Jahre und Jahrzehnte mit aufgebaut und finanziert haben. Gerade im Bundestag hat auch meine Fraktion mehrfach klargemacht, dass das Bürgergeld in seiner jetzigen Form gescheitert ist. Es setzt zu wenig Anreize zur Arbeitsaufnahme, es schwächt Mitwirkungspflichten und belastet die Solidargemeinschaft über Gebühr. Deshalb fordert die AfD seit Langem klare und durchsetzbare Mitwirkungspflichten, wirksame Sanktionen bei Arbeitsverweigerung, einen klaren Vorrang von Arbeit vor Transfer, konsequente Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und eine stärkere Priorisierung derjenigen, die über Jahre in unser System eingezahlt haben. [Beifall bei der AfD] Die Bundesregierung plant nun, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung zu überführen, mit stärkerem Vermittlungsvorrang, klaren Pflichten und schärferen Sanktionen. Das geht in die richtige Richtung. Zur Wahrheit gehört auch: Die Kosten des Bürgergelds sind massiv gestiegen. Selbst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf steigende Ausgaben hin. Unser Sozialstaat ist nun mal kein Selbstbedienungsladen. Er wird von Millionen Arbeitnehmern, Selbstständigen, Pflegekräften und Handwerkern getragen. Wer wirklich soziale Gerechtigkeit will, darf nicht immer nur auf die Leistungsbezieher schauen, sondern muss auch mal auf die Beitragszahler schauen und an sie denken. [Beifall bei der AfD] Gerade in Berlin sehen wir doch die Widersprüche: hohe Transferquoten, steigende Wohnkosten, gleichzeitig Fachkräftemangel in vielen Branchen, Unternehmen suchen überall händeringend Personal, und gleichzeitig wächst der Leistungsbezug. Das passt nicht zusammen. Statt hier im Abgeordnetenhaus bundespolitische Symbolanträge zu verabschieden, sollten wir uns lieber auf unsere Arbeit konzentrieren: Verwaltung effizienter machen, Integration in den Arbeitsmarkt fördern, Missbrauch bekämpfen und dafür sorgen, dass sich Leistung wieder lohnt. [Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Wunderbar!] Der vorliegende Antrag will die Reform stoppen. Wir sagen: Nicht stoppen, sondern konsequent weitergehen! Die Grundsicherung muss wieder das sein, was sie ursprünglich war: eine Hilfe in Notlagen und kein dauerhaftes Lebensmodell. Die AfD steht für einen Sozialstaat mit klaren Regeln, für Unterstützung in Not, aber nicht für Dauerabhängigkeit. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. [Beifall bei der AfD] Präsidentin Cornelia Seibeld: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Fraktion Die Linke hat eine sofortige Abstimmung über ihre Anträge beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss. Dann lasse ich gemäß § 68 der Geschäftsordnung zunächst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer die Anträge der Fraktion Die Linke an die genannten Aus-(Präsidentin Cornelia Seibeld) schüsse überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung beschlossen und eine Abstimmung über die Anträge erfolgt heute nicht. Tagesordnungspunkt 66 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 67: Öffentliche Mittel, faire Löhne: Gender Pay Gap im Zuwendungsbereich schließen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2972 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Dr. Haghanipour. – Bitte schön! Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleiche Arbeit, weniger Geld – würden Sie das akzeptieren? Millionen Frauen erleben genau das jeden Tag. Wir nennen das noch immer Gender-Pay-Gap, als wäre es ein Naturphänomen wie Ebbe und Flut. Dabei ist das kein Naturgesetz. Der Gender-Pay-Gap ist ein strukturelles Problem. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Frauen verdienen in Berlin im Schnitt 10 Prozent weniger als die Männer. – Die dürfen hier im Übrigen auch zuhören! – Das sind 2,80 Euro die Stunde oder ein belegtes Brötchen – jede Stunde – , und zwar nicht, weil Frauen schlechter arbeiten oder weniger leisten, sondern weil unser Arbeitsmarkt sie strukturell benachteiligt. Es ist gut und richtig, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie Unternehmen künftig stärker in die Pflicht nimmt. Berlin darf aber nicht nur umsetzen, was Brüssel vorgibt, Berlin muss auch selbst vorangehen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Und deshalb haben wir als Grüne einen Antrag für mehr Entgeltgleichheit eingebracht, mit einem klaren Fokus: die öffentlich geförderten Projekte dieser Stadt. Denn Hand aufs Herz: Wenn der Senat nicht einmal sagen kann, wie groß die Lohnunterschiede im eigenen Zuwendungsbereich sind, dann haben wir ein Glaubwürdigkeitsproblem. Berlin verteilt Millionen Euro an Fördergeldern. Dann muss auch gelten: Wer öffentliches Geld bekommt, sorgt für faire Löhne und Transparenz. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Katina Schubert (LINKE)] Wir wollen Klarheit statt Wegschauen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag verbindliche Kriterien, konkrete Maßnahmen, jährliche Berichte und vor allem Transparenz über die tatsächliche Lohnlücke in öffentlich geförderten Projekten. Denn nur wer eine Datenlage hat, kann daran etwas verändern. Nur wer hinschaut, kann handeln. Es geht uns darum, bestehende Daten auszuwerten. Es geht um die Menschen, die dort arbeiten, viele von ihnen Frauen. Der Zuwendungsbereich ist kein Randbereich. Hier wird unverzichtbare Arbeit geleistet in Beratungsstellen, Kulturprojekten, Integrationsprojekten. Wenn wir dort für faire Löhne sorgen, stärken wir nicht nur die Mitarbeiterinnen, wir stärken den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Berlin kann Vorreiterin sein für Gute Arbeit, für Transparenz, für Gleichstellung. Doch was haben wir stattdessen bisher erlebt? – CDU und SPD haben im letzten Jahr eine Sensibilisierungskampagne zu Equal Pay beschlossen, mit großen Worten. Wir haben das kritisiert und gesagt: Das ist Symbolpolitik. Wir brauchen Strukturveränderungen, keine Plakatkampagnen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Unseren Grünenantrag für mehr Entgeltgleichheit in der Verwaltung haben Sie letztes Jahr abgelehnt. Und was ist aus der groß angekündigten Kampagne geworden? – Eine Anfrage von Linken und uns Grünen hat gezeigt: Sie ist nicht einmal etatisiert, sie wird nicht umgesetzt. Begründung: Die Senatsverwaltung hält sie nicht für sinnvoll. – Gut, dass der Senat das inzwischen auch so sieht, schlecht, dass auf diese Einsicht kein Handeln folgt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wenn Sie wirklich etwas für Entgeltgleichheit tun wollen, dann sorgen Sie für Transparenz, dann machen Sie Berlin zu einem Ort, an dem Equal Pay nicht plakatiert, sondern praktiziert wird! Symbolische Bekenntnisse am Equal-Pay-Day reichen nämlich nicht. Equal Pay ist keine Frauenförderung, es ist eine Frage der Fairness, der Glaubwürdigkeit und des Respekts, denn es geht schlicht um gleiche Arbeit für gleiches Geld. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Niemczyk das Wort. Aldona Maria Niemczyk (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Grünen (Aldona Maria Niemczyk) spricht ein zentrales Anliegen an: die Verringerung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Auch wir als CDU sagen klar: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist keine Option, sondern ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir lehnen diesen Antrag trotzdem ab, nicht weil wir das Ziel der Entgeltgleichheit infrage stellen, sondern weil wir den vorgeschlagenen Weg für nicht zielführend halten. Ein Blick in die aktuellen Zahlen einer kürzlich veröffentlichten Studie zeigt, dass die unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland zuletzt auf 16 Prozent gesunken ist – der niedrigste Stand seit Beginn der Berechnung im Jahr 2006. Wir als CDU stehen klar für eine Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis. Unsere freien Träger, Vereine und sozialen Einrichtungen klagen seit Jahren über komplizierte Antragsverfahren, langwierige Prüfungsprozesse und immer neue Dokumentationspflichten. Berlin arbeitet seit Jahren mit dem Gender-Budgeting. Dieses Instrument dient gerade dazu, öffentliche Mittel geschlechtergerecht zu analysieren und zu steuern. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Wir wollen eine moderne, digitale und schlanke Zuwendungspraxis. Deshalb sagen wir Ja zum Ziel der Entgeltgleichheit, Ja zu Transparenz und Verantwortung bei öffentlichen Mitteln, aber Nein zu zusätzlicher Bürokratie, Doppelstrukturen und pauschalen Berichtspflichten. – Lassen Sie uns gemeinsam an pragmatischen Lösungen arbeiten, die Gleichstellung fördern und zugleich unsere Zuwendungspraxis endlich einfacher, digitaler und effizienter machen. Präsidentin Cornelia Seibeld: Frau Kollegin! Aldona Maria Niemczyk (CDU): Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Präsidentin Cornelia Seibeld: Für die Linksfraktion hat jetzt die Kollegin Kittler das Wort. Regina Kittler (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag benennt ein strukturelles Problem, das auch wir seit Jahren kritisieren: Zuwendungsträger werden nicht der Verantwortung und gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Arbeit entsprechend entlohnt. Die Träger fordern seit Langem eine angemessene tarifliche Eingruppierung, in der Frauenstruktur bislang ohne ausreichende Konsequenzen. Und das sind die Fakten: Geschäftsleitungen feministischer Zentren werden nach Entgeltgruppe 10 TV-L vergütet. Vergleichbare Leitungspositionen in anderen Senatsbereichen sind in der Regel in E 12 oder 13 TV-L eingruppiert. Diese Differenz ist fachlich nicht zu begründen und sendet ein deutliches Signal der Geringschätzung. Im Finanzmanagement wird nach E 8 oder 9 TV-L statt mit E 10 oder 11 TV-L vergütet. Fachberaterinnen und Sozialarbeiterinnen sind teils in E 9 TV-L eingruppiert, obwohl die Tätigkeit eher E 10 oder 11 TVL entspricht. Das hat konkrete Folgen. Die Arbeit wird nicht angemessen anerkannt, und unter diesen Bedingungen lassen sich in einer teuren Stadt wie Berlin kaum qualifizierte Fachkräfte gewinnen oder halten. Zu Beginn der Amtszeit von Cansel Kiziltepe wurde angekündigt, einheitliche Standards für Eingruppierungen und Stufenzuordnungen zu schaffen. Bislang ist uns jedoch kein erkennbarer Fortschritt bekannt. Besonders widersprüchlich ist, dass Leitungsstellen vergleichbarer Projekte in anderen Senatsbereichen höher bewertet werden. Wenn Koalition und Regierung ihre Verantwortung ernst nehmen, müssen sie Equal Pay doch wohl zunächst im eigenen Zuständigkeitsbereich, also im eigenen Laden, umsetzen. Dazu gehören eine transparente und faire Prüfung von Eingruppierungen und Erfahrungsstufen sowie Pauschalen, die vollständige Weitergabe von Tarifsteigerungen an die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Auszahlung der Mittel und Pauschalen in der Höhe, die nach Tarifabschluss tatsächlich erforderlich sind. Statt symbolischer Maßnahmen, wie eine zum Glück gescheiterte Sensibilisierungskampagne für die Zivilgesellschaft zum Equal-Pay-Day, braucht es strukturelle Veränderungen. Maßstab muss sein, alle Spielräume des TV-L konsequent zugunsten der Beschäftigten zu nutzen, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels. Konkret bedeutet das die Anerkennung von Qualifikationen sowie gleichwertiger Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, die Berücksichtigung unterschiedlicher Berufsabschlüsse, die Anerkennung von Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung, die Anpassung der Personalausstattung an gestiegene Anforderungen, orientiert an der realen Belastung in den Projekten, orientiert an der Einwohnerinnenzahl Berlins, zusätzliche Mittel für strukturierte Übergaben und Einarbeitung, zusätzliche Mittel für Fort- und Weiterbildung, Supervision und Organisationsberatung auch für Honorarkräfte. Und zuletzt: Wenn man aktuell, nach dem Kürzungschaos, in die Frauenprojektlandschaft blickt, dann ist das Vertrauen dort stark beschädigt. Viele Träger glauben nicht mehr an einen fairen Prozess. – Am 27. Februar ist (Regina Kittler) Equal-Pay-Day. Gehen wir in Berlin mit gutem Beispiel voran! Die Linksfraktion stimmt dem Antrag selbstverständlich zu. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Golm das Wort. Mirjam Golm (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! ‒ Erst mal zu Ihnen: Es gab kein Kürzungschaos bei den Frauenprojekten, sondern eine 65- prozentige Steigerung in den letzten vier Jahren. [Beifall bei der SPD und der CDU ‒ Zuruf von der LINKEN: Was? ‒ Zurufe von der CDU)] Ich finde, wir können über vieles reden, aber wir müssen durchaus bei den Fakten bleiben, und das ist ja nachzulesen und begründet. Ich finde immer, mit diesen falschen Informationen sich hier vorne hinzustellen, das ist einfach nicht in Ordnung und wird der Sache nicht gerecht. [Torsten Schneider (SPD): Fake News!] So, jetzt zum Thema. [Regina Kittler (LINKE): Aber den Haushaltsentwurf haben Sie zur Kenntnis genommen?] Morgen ist der Equal-Pay-Day. Das ist der Tag, der uns jedes Jahr vor Augen führt, wie absolut ungerecht es ist, dass Frauen für die gleiche Arbeit einfach weniger Geld bekommen als Männer. Präsidentin Cornelia Seibeld: Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Haghanipour? Mirjam Golm (SPD): Nein. ‒ Wir wissen doch: Besonders hart trifft es Mütter, die ständig alles vereinbaren müssen ‒ Beruf, Familie. Sie arbeiten zu 68 Prozent in Teilzeit. Sie leisten den Großteil der Pflege- und Sorgearbeit ‒ jede Woche 39 Stunden im Schnitt unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit ‒, und sie scheitern an so vielen Hürden: an Teilzeit, an Arbeitszeitmodellen, die sich nicht in ihre Wirklichkeit einpassen. Jede Entscheidung in jungen Jahren über Arbeitszeit, über Karriere, über Gehalt, Familie oder Kinder prägt die wirtschaftliche Zukunft von Frauen bis an ihr Lebensende. Bei Männern ist das übrigens nicht der Fall. Ja, wir hatten im letzten Jahr eine umfangreiche Sensibilisierungskampagne starten wollen, und die ist noch nicht umgesetzt. Da muss ich sagen: Das ist aus Sicht der Koalition nicht perfekt gelaufen, und ich hoffe, dass die Sensibilisierungskampagne noch umgesetzt wird. Davon gehe ich aus. Was aber nicht Ziel dieser Kampagne war: schicke Plakate zu hängen. Es war eben gerade nicht das Ziel, den Gender-Pay-Gap damit zu beseitigen, sondern junge Frauen und Mädchen ‒ gerade vor dem Hintergrund bestehender Hürden und Barrieren ‒ zu befähigen, vernünftige Entscheidungen zu treffen, denn weniger Lohn heute bedeutet weniger Rente morgen. Jeder muss an seiner Stelle gegen den Gender-Pay-Gap arbeiten. Unsere Frage muss doch sein: Was können wir hier im Land Berlin ganz konkret tun? ‒ Die Senats - verwaltung tut ja bereits vieles, wie Sie im Übrigen auch der Antwort auf Ihre schriftliche Frage entnehmen können. Es gibt Aktionen zum Equal-Pay-Day, Informationsangebote, Veranstaltungen im Rahmen des Frauenmärzes, und ganz wichtig ist die Vorbereitung der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Ihr Antrag „Öffentliche Mittel, faire Löhne: Gender Pay Gap im Zuwendungsbereich schließen“ zielt darauf ab, die Lohnlücke bei der Vergabe von Zuwendungen zu berücksichtigen. Dabei müssen wir erst mal ganz nüchtern feststellen: Das Zuwendungsrecht ist durchaus optimierungswürdig. Wir müssen aber einen Schritt nach dem anderen gehen: Transparenz schaffen, Daten erheben, Strukturen prüfen, mit dem Ziel einer nachvollziehbaren, angemessenen Eingruppierung, einheitlicher Mindeststandards, klarer Handlungsempfehlungen für vorliegende Stellen. Eine pauschale Gleichstellungspauschale im Zuwendungsbereich wird das Problem des Gender-Pay-Gap doch auch nicht lösen. Sie schaffen zusätzlichen Prüfaufwand, und das greift viel zu kurz. Wir lehnen den Antrag ab, aber wir sagen auch klar: Wenn es strukturelle Schieflagen gibt, müssen sie sichtbar gemacht werden. ‒ Vielen Dank! [Beifall bei der SPD ‒ Vereinzelter Beifall bei der CDU ‒ Zuruf von Regina Kittler (LINKE)] Präsidentin Cornelia Seibeld: Vielen Dank, Frau Kollegin! ‒ Für die AfD -Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort. Jeannette Auricht (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Öffentliche Mittel, faire Löhne ‒ das klingt ja gut. Aber was steckt dahinter? ‒ Noch mehr Berichte, noch mehr Daten - erhebung, noch mehr Bürokratie, noch mehr Eingriffe in Organisationen, die ohnehin schon unter einer erdrückenden Fördermittelbürokratie leiden. Sie wollen Mindeststandards, neue Prüfkriterien, Schulungen, Berichtspflichten, Evaluierungen und natürlich jährlich neue Zahlenkolonnen produzieren. (Jeannette Auricht) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn es um öffentliche Gelder geht, bin ich absolut für mehr Kontrolle, aber nicht zur Durchsetzung grüner Gleichstellungsdogmen, sondern zur Sicherstellung von Wirtschaftlichkeit, Transparenz und verantwortungsvollem Mitteleinsatz. Wir würden sehr gern darüber reden, was mit diesen Millionen an Zuwendungen tatsächlich geschieht: Welche Projekte bringen messbare Erfolge? Welche versickern im Verwaltungsapparat? Welche fördern realen Schutz für Frauen? Welche stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt? ‒ Doch darüber reden Sie hier nicht. Stattdessen konstruieren Sie im Zuwendungsbereich pauschal erst mal einen strukturellen Gender-Pay-Gap-Verdacht, obwohl selbst Ihre Datenlage lückenhaft ist: 60 Prozent ohne Geschlechtseintrag, aber Hauptsache, man kann schon mal neue Eingriffsrechte fordern. Sie reden ständig von Gleichstellung, aber wo bleibt Ihr Engagement bei den wirklichen Problemen von Frauen, bei Gewalt gegen Frauen, bei Zwangsehen, bei Genitalverstümmelung und anderen Unterdrückungsformen? ‒ Da wird es plötzlich ganz leise, weil man ja kultursensibel handeln will. [Beifall bei der AfD ‒ Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE): Das stimmt doch gar nicht!] Bei der Frage, wo Träger ihre Gehaltsstrukturen dokumentieren sollen und wie, kennen Sie aber keine Zurückhaltung: Da wird reguliert, normiert und kontrolliert. Da ist doch die eigentliche Schieflage. Sie sprechen von strukturellen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, wir sprechen von strukturellem Staatsversagen bei der Sicherheit und Rechtsdurchsetzung. [Beifall bei der AfD] Sie sprechen von neuen Schulungsangeboten, wir sprechen von konsequenter Strafverfolgung bei Gewaltverbrechen. Sie sprechen von Equal-Pay-Kriterien in der Zuwendungsrechtsreform, wir sprechen von einer umfassenden Evaluation aller Förderprogramme, Wirksamkeit, Effizienz und Zielrichtung. Wenn öffentliche Mittel fließen, dann muss gelten: Transparenz über die Mittelverwendung, nachweisbare Ergebnisse und im Zweifel auch die Bereitschaft, Projekte einzustellen, die nicht wirken. Was Sie hier vorschlagen, ist aber keine ergebnisoffene Evaluation. Es ist eine politische Vorgabe mit ideologischem Zielkorridor. Sie wollen nicht prüfen, ob es ein Problem gibt, Sie gehen davon aus, dass es eins gibt und bauen den Kontrollmechanismus schon gleich mit ein. [Beifall bei der AfD ‒ Frank-Christian Hansel (AfD): Wunderbar!] Gleichberechtigung bedeutet für uns: Gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiche Freiheit, nicht staatlich verordnete Lohnarchitektur nach politischem Geschmack. Wir brauchen weniger ideologische Schablonen und mehr Mut zur Prioritätensetzung. Und wir brauchen vor allem eins: eine Politik, die Frauen nicht als statistische Kategorie behandelt, sondern eher ihre reale Sicherheit, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Freiheit in den Mittelpunkt stellt. Dieser Antrag leistet dies nicht, und deshalb lehnen wir ihn ab. ‒ Vielen Dank! [Beifall bei der AfD ‒ Zurufe von der AfD: Bravo!] Präsidentin Cornelia Seibeld: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. ‒ Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 68 bis 72 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 73: Keine Werbung der Bundeswehr an Berliner Schulen! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2978 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier die Kollegin Brychcy. ‒ Bitte schön! [Zuruf von Burkard Dregger (CDU)] Franziska Brychcy (LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Schulflur einer Integrierten Sekundarschule steht ein digitaler Bildschirm. Auf der interaktiven Zukunftssäule wird Werbung der Bundeswehr gezeigt, [Beifall bei der CDU und der AfD] „Mach, was zählt ‒ 70 Gründe für die Bundeswehr“ ‒ mit einem QR-Code, der auf die Website www.bundeswehrkarriere.de verweist. [Robert Eschricht (AfD): Gut so! ‒ Weitere Zurufe von der AfD] Auf dem Youtube- Kanal „Bundeswehr Exclusive“ finden sich Videoformate mit dem Titel „Explorers ‒ Roadtrip durch die Bundeswehr“, „FOLLOW TO LEAD“ oder „Für alle, die sich etwas beweisen wollen“, mit Folgen zur Marine, zum Heer, zum Drillteam, zur Garde, dem Airteam, dem großen Gefecht, dem Geschwader auf See, zum ersten scharfen Schuss, Bodenzielbekämpfung, Kampfjet, Eurofighter, 48 Stunden Hölle, zur Survivalprüfung. Die Bundeswehr ‒ Arbeitgeber der besonderen Möglichkeiten! (Franziska Brychcy) [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] Durch Social-Media-Formate mit Technik, Abenteuer, Corpsgeist und Karriereperspektiven sollen junge Menschen für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen werden, während reale Gefahren ‒ traumatisiert, verletzt oder sogar getötet zu werden und in Kriegseinsätzen gegebenenfalls sogar selbst töten zu müssen ‒ ausgeblendet werden. [Zurufe von Stefan Häntsch (CDU) und Thorsten Weiß (AfD)] Solche Inhalte sind ganz eindeutig keine politische Bildung, das ist Werbung ‒ [Beifall bei der LINKEN ‒ Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN ‒ Zurufe von Tommy Tabor (AfD) und Thorsten Weiß (AfD)] mit dem Ziel militärischer Nachwuchsgewinnung. Das ist einseitig beeinflussend und kann überwältigend sein, besonders für Minderjährige. An Integrierten Sekundarschulen ist die übergroße Zahl der Schülerinnen und Schüler minderjährig, ab 12 Jahren aufwärts. Die Werbung und Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr verletzt die UN-Kinderrechtskonvention. Dennoch hat die Zahl der eingestellten Minderjährigen in die Bundeswehr den Rekordwert von 2 200 pro Jahr erreicht. [Zuruf von der CDU: Sehr gut!] Und da frage ich Sie als Bildungssenatorin: Nehmen Sie die Kinderrechte ernst? Weil, wenn ja, müssen Sie dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen an den Schulen vor einseitiger Beeinflussung geschützt sind. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Vor Ihrer auf jeden Fall!] Mit unserem Antrag fordern wir Sie auf, keine Werbung der Bundeswehr an unseren Schulen zuzulassen und das Überwältigungsverbot gemäß Beutelsbacher Konsens verbindlich einzuhalten. [Zurufe von der CDU] Wenn ausschließlich Jugendoffiziere der Bundeswehr in den Unterricht eingeladen werden, wird das Kontroversitätsgebot verletzt, denn die Bundeswehr ist nicht neutral und verfolgt ein klares Rekrutierungsinteresse. Mindestens 20 000 Rekrutinnen und Rekruten sollen jährlich neu eingestellt werden, allein 6 000 mehr im Vergleich zum Vorjahr durch das neue Wehrdienstmodell. Zuletzt hat sich die Zahl der Auftritte der Bundeswehr an Berliner Schulen deutlich erhöht und im Vergleich zu 2021 versechsfacht. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Das ist normal!] Das Kontroversitätsgebot gebietet, dass neben den Jugendoffizieren auch friedenspolitische Positionen gleichberechtigt zu Wort kommen. Und wir fordern Sie wirklich als Bildungsverwaltung auf, auf die Einhaltung des Kontroversitätsgebots hinzuwirken und die Schulen zum Beispiel per Rundschreiben zu informieren und entsprechend zu unterstützen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Seit Januar 2026 erhalten 18-jährige junge Männer den verpflichtenden Fragebogen der Bundeswehr und müssen sich mustern lassen. Wir als Linke halten es für geboten, im Unterricht über das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes hinzuweisen und über die entsprechenden Verfahrenswege aufzuklären. Darauf haben die jungen Menschen ein Recht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Thorsten Weiß (AfD): Soviel zu Überwältigungsverbot! – Weitere Zurufe von der CDU und der AfD] Am 5. März streiken die Berliner Schülerinnen und Schüler zu Recht erneut gegen die Wehrpflicht. Wir als Linke sagen klar: Keine Werbung und einseitige Beeinflussung der Bundeswehr an unseren Schulen, kein Werben fürs Sterben! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Buh! – Thorsten Weiß (AfD): Da wird ja beim nächsten Gelöbnis wieder ein Banner raushängen!] Präsidentin Cornelia Seibeld: Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Bocian das Wort. Lars Bocian (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Parlamentarier! Bevor ich auf den Antrag selbst eingehe, möchte ich hier erst einmal ein klares Bekenntnis zu unserer Bundeswehr und zu unseren Soldatinnen und Soldaten formulieren. [Beifall bei der CDU und der AfD] Unsere Bundeswehr sorgt gemeinsam mit den verbündeten Staaten in der NATO dafür, dass wir in Frieden leben können, dass wir nicht angegriffen werden, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung geschützt wird und erhalten bleibt. [Beifall bei der CDU] (Lars Bocian) Sie schützt unsere Freiheit und auch die Meinungsfreiheit und dass wir nicht durch aggressive Mächte unterdrückt werden. [Kristian Ronneburg (LINKE): Mal gucken, wie lange!] Damit Sie hier immer wieder unsere Polizei und unsere Bundeswehr diffamieren können und solche Gaga-Anträge einreichen können, auch dafür steht unsere Bundeswehr. Und ja, hören Sie gut zu, liebe Linke, die Bundeswehr schützt auch Ihre Freiheit. [Beifall bei der CDU] Zum Antrag: Die Bundeswehr leistet eine wichtige sicherheitspolitische Aufklärung – Bildung, die wir unseren Jugendlichen nicht vorenthalten sollten. Und es ist doch klar, dass die Bundeswehr auch als Arbeitgeber an den Schulen im Rahmen der Berufsorientierung eine Rolle spielen muss. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Sie ermöglicht den Jugendlichen Ausbildung und Karriere. Bundeswehr heißt ja auch nicht automatisch Dienst an der Waffe. Es gibt Verwaltung, Instandhaltung, Sanitätsdienst mit vielen Ausbildungsberufen. [Der Redner dreht sich zum Präsidium] – Ich würde Sie bitten, das zu unterlassen. Das stört mich. – Es gibt Verwaltung, Instandsetzung, Sanitätsdienst mit vielen Ausbildungsberufen. Auch ein Studium bei der Bundeswehr ist möglich, genauso wie bei der Polizei. Und ja, auch diese Wege der Ausbildung müssen offenstehen und deswegen muss es auch einen Blaulichttag an den Schulen geben, damit die Jugendlichen erfahren, wie sie ihrem Land dienen können, bei der Feuerwehr, bei der Polizei, im Ehrenamt, beim THW und auch bei der Bundeswehr. [Beifall bei der CDU] Diese Spaltung, die Sie hier mit Ihrem Antrag und Ihrer Politik betreiben, muss aufhören. Putin applaudiert Ihnen vermutlich und rollt sich lachend durch den Kreml. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Präsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege, Sie müssten bitte zum Ende kommen, weil die Redezeit Ihrer Fraktion abgelaufen ist. Lars Bocian (CDU): Dieser Antrag nützt nur den Gegnern unseres Landes und den Feinden unserer freiheitlichen Grundordnung. Ich kürze ab. Wir sind ein Land, eine Nation, ein Europa, eine Gesellschaft. Und wir sind ein starkes Europa. Präsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege, Sie müssten bitte tatsächlich zum Ende kommen, weil die CDU-Fraktion keine Redezeit mehr hat. Lars Bocian (CDU): Wir sind eine starke Gesellschaft. Dazu gehört auch eine Friedensarmee wie die Bundeswehr. Spalten Sie nicht unser Land! [Beifall bei der CDU – Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Präsidentin Cornelia Seibeld: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Schedlich das Wort. Klara Schedlich (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur verpflichtenden Musterung für Männer oder besser gesagt für Jungs, die nach 2008 geboren wurden, ist ungerecht und ein völlig falsches Signal an die junge Generation. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wenn Sie die Bundeswehr alle so feiern, dann können Sie ja in der CDU dafür Werbung machen oder selbst hingehen und nicht die Jüngsten in der Gesellschaft dazu verpflichten wollen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der AfD] Folgendes ist die wichtige und richtige Botschaft an die Jugend: Verweigern aus Gewissensgründen ist ein Grundrecht. Man kann, wenn man verweigert hat, nicht gezwungen werden, den Dienst an der Waffe machen zu müssen. Man kann schon vor oder während der Musterung verweigern. Das macht man schriftlich bei der Bundeswehr, indem man mit Begründung den Lebenslauf einreicht. Parallel zur Einführung dieses unsäglichen Gesetzes auf Bundesebene zur Musterung von jungen Männern ist es in Berlin mehrfach vorgekommen, dass es Werbespots, Screens, Infomaterial an Schulen gab, an Schulen, wo die meisten Leute sogar unter 18 Jahre alt sind. [Beifall von Peer Mock-Stümer (CDU) – Zurufe von der AfD] An den Schulen sollte Demokratiebildung stattfinden und keine Waffenwerbung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD)] (Klara Schedlich) Überhaupt ist das Ganze erst recht nicht zumutbar, solange die Bundeswehr ein massives Rechtsextremismusproblem hat, [Lachen bei der AfD] es laufend schreckliche Sexismusvorfälle gibt und Berichte von Gewalt. [Katina Schubert (LINKE): Was gibt es denn da zu lachen? Lesen Sie mal Zeitung!] Das ist die allererste Baustelle, die man angehen muss, wenn man möchte, dass Leute sich freiwillig der Bundeswehr anschließen. Da hat die Bundeswehr ordentlich Hausaufgaben zu erledigen und sollte diese dann auch, wie man das dann so macht, zu Hause tun und hat nichts in den Schulen zu suchen. [Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Peer Mock-Stümer (CDU)] Ich hoffe, viele von euch und Ihnen nächste Woche Donnerstag beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht zu sehen, hier direkt um die Ecke am Potsdamer Platz. Bis nächste Woche, Donnerstag 11 Uhr! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Thorsten Weiß (AfD): Lieber rot als tot! – Weitere Zurufe von der CDU und der AfD] Präsidentin Cornelia Seibeld: Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Hopp das Wort. [Torsten Schneider (SPD): Jetzt wird es seriös! – Thorsten Weiß (AfD): Der geht auch zur Demo!] Marcel Hopp (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich ja, dass zu so später Stunde alle noch mal wach geworden sind. Bevor ich jetzt auf das Thema eingehe, möchte ich grundsätzlich, weil hier auch etwas ein bisschen durcheinandergeht, untypischerweise als Landesabgeordneter etwas zur Weltlage sagen. Vor mittlerweile vier Jahren hat Putin versucht, die Ukraine durch eine völkerrechtswidrige Invasion zu erobern. Seitdem ist wieder Krieg in Europa. Getrieben wird Putin von großrussischen Allmachtsfantasien, und er selbst macht keinen Hehl daraus, dass es ihm bei Weitem nicht nur um die Ukraine geht, sondern sein Blick auch auf andere europäische Nachbarn gerichtet ist. Vor einem guten Jahr wurde Donald Trump zum zweiten Mal zum US-Präsidenten gewählt. Die Vereinigten Staaten haben sich seitdem in rasanter Geschwindigkeit zu einem zunehmend autoritären Staat entwickelt. Und die USA distanzieren sich unter Trump ganz klar von der transatlantischen Freundschaft und sagen uns klar: Auf uns könnt ihr euch nicht mehr verlassen. – Wir befinden uns, gemessen an vor noch wenigen Jahren, heute in einer für uns völlig anderen Welt, die auch Gewissheiten, die bisher bestehen, lange bestanden haben, auch für mich, infrage stellt. Ich gehöre deswegen auch zu denjenigen, die hier deutlich sagen: Wir müssen zum Selbstschutz der europäischen Demokratien nach innen und auch nach außen wehrhafter und wehrfähiger werden. Dazu gehört auch die Stärkung der Bundeswehr. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] – Danke für den Applaus! – Dennoch, jetzt kommen wir mal zur Landespolitik zurück, als Bildungspolitiker halte ich es bei aller Notwendigkeit, die Wehrfähigkeit und auch die Resilienz auf allen Ebenen zu erhöhen und zu stärken, für gleichzeitig essenziell, dass wir gerade in Bezug auf Minderjährige weiterhin strikt und sogar umso mehr darauf achtgeben, dass Schulen weiterhin Schutzräume auch vor einer verstärkten Militarisierung bleiben. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vallendar? Marcel Hopp (SPD): Vallendar? – Nein, danke schön! – Das ist kein Widerspruch, sondern eine Abwägung zwischen Jugendschutz, dem Bildungsauftrag der Schule sowie dem notwendigen Schutz vor erstarkten imperialistischen und autoritären Interessen in dieser Welt, ein für uns verantwortungsbewusster Weg in der schulischen Bildung. Deshalb bleibt Werbung für die Bundeswehr an Schulen ein Schritt, der für uns als SPD-Fraktion inakzeptabel bleibt. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Für uns ist ganz klar: Natürlich gilt hier der Beutelsbacher Konsens. Das Überwältigungsverbot muss in jede Richtung bestehen bleiben. Auch das von Frau Brychcy angesprochene Kontroversitätsgebot, das neben dem Überwältigungsverbot genauso zum Beutelsbacher Konsens gehört, heißt mit Blick auf die Themen Krieg und militärische Verteidigung, dass auch diese komplexen Themen ebenso kontrovers und eben mehrperspektivisch in der Schule behandelt werden müssen. Deshalb bleibt das für uns weiterhin eine unverrückbare Leitlinie von schulischer und demokratischer Bildung, die von unseren Schulen und Kollegien übrigens, auch wenn Frau Schedlich mit sozusagen besorgniserregenden Einzelfällen durchaus recht hat – – Die Schulen und Kollegien Berlins tragen in der Breite diese pädagogische Leitlinie mit. Wir wünschen uns allerdings auch von der zuständigen Bildungssenatorin hier mehr Klarheit für (Marcel Hopp) unsere Schulen. Deshalb danke ich erst mal für den Aufschlag. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Bildungsausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Präsidentin Cornelia Seibeld: Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Tabor das Wort. Tommy Tabor (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der Antrag der Linken führt eindeutig zur Verbannung der Bundeswehr komplett aus den Schulen. Das ist ein ideologischer Angriff auf eine gesunde, demokratische Debattenkultur. Wir stehen zur Polizei, wir stehen zur Feuerwehr wie auch zur Bundeswehr. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] 2018 haben wir bereits über einen Antrag eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und dem Land Berlin gefordert, man solle die Jugendoffiziere in die Schulen holen, die Schulen, die das möchten. Über sicherheitspolitische Themen, Außenpolitik et cetera soll dort diskutiert werden. Wenn jetzt hier die Linken den Beutelsbacher Konsens, aber auch die SPD und die Grünen haben ihn angeregt, ins Feld führen, ist es doch etwas verlogen und heuchlerisch und etwas schizophren in ihrer Argumentation. [Zuruf von Marcel Hopp (SPD)] Wenn es gegen die AfD geht, dann soll es den Beutelsbacher Konsens nämlich nicht geben. Dann kann man ruhig hetzen und pöbeln gegen die AfD. [Beifall bei der AfD] Aber wenn es Ihnen in den Kram passt, dann ist der Beutelsbacher Konsens wieder in Ordnung. Ja, Überwältigungsverbot wie auch das Kontroversitätsgebot, das sehen wir genauso, das muss natürlich eingehalten werden, aber die Linken stellen sich das offensichtlich so vor wie in einem amerikanischen Film. Da sitzt einer von der Bundeswehr mit seiner Bewerbungsmappe, dann kommt ein Schüler vorbei, und sagt: Mensch, willst du ein bisschen Abenteuer erleben, willst du mal eine Waffe in die Hand nehmen? Hier, unterschreib mal, komm mal mit zur Bundeswehr! – So, habe ich das Gefühl, stellen Sie sich das vor. So ist es natürlich nicht. [Zuruf von der LINKEN: Ist es doch auch!] – Ach, das ist doch Blödsinn! [Zuruf von der LINKEN: Nein!] Es gilt, einfach auch mal die andere Seite der Medaille zu zeigen: Wie wird der Frieden gesichert? – , internationale Konflikte einfach mal ins richtige Licht zu rücken. [Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] Wie entsteht das? Wie kann man es lösen? – Die Bundeswehr ist grundsätzlich nicht das Problem, denn die wollen nicht in den Krieg. Das sind eigentlich die größten Pazifisten. [Beifall bei der AfD] Wenn die in den Krieg ziehen müssen, dann ist doch die Politik daran schuld, dass die Politik versagt hat. So sieht es doch mal aus. [Anhaltender Beifall bei der AfD] Das Erfolgsmodell aus Bayern, die gesetzliche Verankerung dort, dass Jungoffiziere, Frauen und Männer, in die Schulen kommen und dort mit den jungen Leuten debattieren, ihnen das nahelegen, Karrieremöglichkeiten aufzeigen – – Herr Bocian von der CDU hat es ja schon erwähnt, es gibt nicht nur den Dienst an der Waffe bei der Bundeswehr, man kann auch Arzt oder Handwerker werden oder weiß der Geier. [Heiterkeit bei der AfD] Man kann bei der Bundeswehr so viel machen. Die Karrieremöglichkeiten sind unendlich. Ein weiteres Argument: Sie sagen – vor zwei Jahren haben wir hier über das Wahlrecht ab 16 wild diskutiert – , die Jugendlichen sind alle so politisch, sie gehen zu Fridays for Future, sie sind schon richtige Erwachsene, sie müssen die Folgen der Politik am längsten tragen, man müsse die Jugendlichen ernst nehmen, aber wenn es jetzt um eine normale Diskussion in der Schule geht, während des Unterrichts oder in der Aula, wo Pro und Contra abgewogen werden können, wo Experten von der Bundeswehr mal irgendetwas sagen können, [Zuruf von Franziska Brychcy (LINKE)] da wollen Sie die Schüler bevormunden, das wollen Sie unterbinden. [Beifall bei der AfD] Sie machen sich doch die Regeln nur so, wie sie Ihnen in den Kram passen. Damals dachten Sie, die ganzen 16- Jährigen werden Sie wählen. Nein, sie wählen die AfD! Da haben Sie schon ins falsche Töpfchen gegriffen. Genauso ist es hier auch wieder. Dieser Antrag ist einfach abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD] Präsidentin Cornelia Seibeld: Zu diesem Tagesordnungspunkt hält der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag. – Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter, bitte schön! Dr. Alexander King (fraktionslos): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft soll kriegstüchtig werden, und was das heißt, können wir überall in Berlin sehen und erleben: Riesige, monströse Werbeposter der Bundeswehr prangen am Alexanderplatz und überall sonst – [Zuruf von der CDU: Bravo!] – Ja, bravo, ganz toll! – im öffentlichen Raum. Die BVG wirbt an ihren Haltestellen, an U-Bahnen und Trams für die Bundeswehr. Die Bundeswehr rüstet massiv auf, und sie will größer werden, viel größer. [Zuruf von der AfD] Sie rekrutiert in Berliner Einkaufszentren, man kann ihr kaum noch entkommen, auf Messen und in Schulen. [Zuruf von der AfD] Die erste Voraussetzung für diese Kriegsertüchtigung ist natürlich die Mobilisierung finanzieller Mittel. Das muss man auch mal in Richtung Linke sagen. Diese Voraussetzung wurde vor einem knappen Jahr im Bundesrat geschaffen, als nicht nur das Land Berlin, sondern alle von CDU, SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer den unbegrenzten Kriegskrediten zugestimmt haben. Hunderte von Milliarden wurden dadurch mobilisiert. Die zweite Voraussetzung ist natürlich die mentale Mobilisierung. Dazu gehört leider auch der verstärkte Besuch der Bundeswehrjugendoffiziere in den Berliner Schulen. Es geht doch nicht darum, jetzt irgendwie eine Stimmung gegen die Bundeswehr oder gegen Soldaten zu machen. [Dirk Stettner (CDU): Gar nicht!] Ich habe überhaupt nichts gegen die Bundeswehr, wir brauchen sie. Soldat ist ein ehrenwerter Beruf, aber es ist nun mal kein normaler Beruf wie Bäcker oder Friseur, schon gar nicht in dieser Zeit. [Zuruf von der AfD] Der Bundeswehrbesuch in Schulen, erst recht, wenn keine Gegenmeinung eingeladen wird, widerspricht natürlich den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses – [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] – Ruhe jetzt mal da drüben, bitte! – , eines zentralen Bezugspunkts der politischen Bildung in Deutschland, der Schüler vor Indoktrination schützen soll. [Zuruf von Dirk Stettner (CDU)] Überwältigungsverbot, Kontroversität, Schülerorientierung – darum geht es. Aber Kollege Hopp – was ist denn hier los? – , der Senat hält es doch überhaupt nicht nach, der kontrolliert es doch gar nicht. Ich habe im August eine Schriftliche Anfrage zum Beutelsbacher Konsens im Zusammenhang mit dem Besuch von Bundeswehrjugendoffizieren an den Schulen gestellt, [Dirk Stettner (CDU): Toll!] und der Senat hat geantwortet, dass er diese Angebote der Jugendoffiziere durchaus als geeignet dafür ansieht [Vereinzelter Beifall bei der CDU] und dass man überhaupt keine Gegenmeinung braucht. Man braucht gar keine Gegenmeinung. Bundeswehr deckt alles ab: Pro, Contra, Krieg, Frieden. Das ist doch vollkommen absurd. Folgerichtig hält der Senat auch gar nicht nach, ob zum Beispiel Gegenpositionen eingeladen werden, Vertreter der Friedensbewegung. Diese Daten werden nicht erhoben, hat mir der Senat mitgeteilt. Insofern kann ich das nicht bestätigen, wenn Sie sagen, der Beutelsbacher Konsens wird hier in diesem Zusammenhang kontrolliert. Das ist nicht so. Wir brauchen aber Friedensbildung in der Schule. Deshalb bereitet das BSW eine Volksinitiative mit diesen beiden Inhalten vor – erstens: Im Schulgesetz soll als weiteres Ziel der schulischen Erziehung das Ziel der schulischen Erziehung ergänzt werden, die Werte des Friedens, der Menschenrechte und der gewaltlosen Konfliktlösung zu fördern. Zweitens: Werbung oder Rekrutierung für die Bundeswehr ist nicht mehr gestattet. Sachliche, ausgewogene Informationen, Diskussionen, – Präsidentin Cornelia Seibeld: Herr Abgeordneter! Sie müssen zum Schluss kommen! Dr. Alexander King (fraktionslos): – wie sie hier eingefordert wurden, natürlich schon. Wer das teilt, kann uns gern dabei unterstützen. Alle anderen sehen wir dann hoffentlich als Unterstützer beim Schülerstreik am 5. März. – Danke! Präsidentin Cornelia Seibeld: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann verfahren wir so. [Unruhe] Tagesordnungspunkt 73 A war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 5.2. Tagesordnungspunkt 74 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, den 12. März 2026, wie immer um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist damit geschlossen – und Ihnen allen einen guten Heimweg! [Schluss der Sitzung: 20.01 Uhr] Anlage Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 4: „Die Spiele für Berlin“ Volksinitiative gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2962 an Sport Lfd. Nr. 17: Gesetz über den Schwimmunterricht: Schwimmbus einsetzen und Wasserzeiten sichern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2918 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2478 vertagt Lfd. Nr. 23: Für eine offene Kommunikation – Gesicht zeigen im Unterricht (Verschleierungsgesetz Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2890 vertagt Lfd. Nr. 29: a) Senatsbeauftragte*n gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 3. Juli 2025 Drucksache 19/2596 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1796 vertagt b) Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission Antimuslimischer Rassismus Berlin umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 28. Januar Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: 2026 Drucksache 19/2934 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1797 vertagt Lfd. Nr. 31: Asbestfreie Hauptstadt ist Ziel des Landes Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2814 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1205 vertagt Lfd. Nr. 32: Balkonsolaranlagen im landeseigenen Wohnungsbestand erleichtern und fördern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2815 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1231 vertagt Lfd. Nr. 33: Ein Wirtschaftsplan für die Bußgeldstelle Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2836 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2714 vertagt Lfd. Nr. 35: Abschiebestopp nach Syrien Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2838 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2469 vertagt Lfd. Nr. 36: Honorarkräfte an den Musikschulen besserstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2907 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0240 vertagt Lfd. Nr. 37: Rechtsprechung umsetzen – Festanstellung für Honorarkräfte ermöglichen – Berlins kulturelle Grundversorgung retten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2908 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1958 vertagt Lfd. Nr. 38: Masterplan Solarcity: Zielklarheit durch verbindliche Ausbauzahlen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2910 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2607 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 39: Gewalthilfegesetz bedarfsgerecht umsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 11. Dezember 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2911 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2739 vertagt Lfd. Nr. 40: Mehrsprachigkeit in Schulen fördern und § 15 Schulgesetz endlich umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2915 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1844 vertagt Lfd. Nr. 41: Erwerb der Schwimmfähigkeit – Gesamtkonzept Schulschwimmen und „Masterplan für Schwimmbäder“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2919 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2638 Neu vertagt Lfd. Nr. 42: Gesundheitliche Akutversorgung sicherstellen – Medipoint für Geflüchtete in der Unterkunft am Tempelhofer Feld einrichten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2920 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2274 vertagt Lfd. Nr. 43: Rechtsstaat stärken – Reform des Schöff*innenwesens in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2929 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2549 vertagt Lfd. Nr. 44: Taxi-Halteplätze am Europaplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2930 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1284 mehrheitlich – gegen LINKE und AfD bei Enthaltung GRÜNE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 45: a) Gegen Migrantengewalt an Silvester: Konsequente Maßnahmen gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2945 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2157 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt b) Gegen Migrantengewalt zu Silvester: Konsequente Maßnahmen gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats endlich umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2946 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2858 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 46: Verwaltung stärken, Service verbessern: Ein Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2947 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2629 mehrheitlich – gegen GRÜNE bei Enthaltung LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 47: Reformieren, entlasten, vorbereiten: Die Zukunft der Jurist*innenausbildung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2953 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2372 vertagt Lfd. Nr. 48: Sichere Geh- und Radwege auch im Winter – Glättechaos beenden, BSR zentral mit dem Winterdienst auf allen Wegen beauftragen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2960 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2303 mehrheitlich – gegen GRÜNE bei Enthaltung LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 49: Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 Drucksache 19/2961 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2571 mehrheitlich – gegen GRÜNE, LINKE und eine Stimme SPD – zugestimmt Lfd. Nr. 53: Keine Waffen in extremistischen Händen: AfD-Mitglieder konsequent entwaffnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2633 vertagt Lfd. Nr. 54: Einsatz von offenporigem Asphalt zur Reduzierung von Verkehrslärm und Verbesserung des Regenwassermanagements Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2636 vertagt Lfd. Nr. 55: Föderale Verantwortung in transnationalen Krisen: Berlins Beitrag zur Weiterentwicklung der EMRK im Zeichen europäischer Migrationspolitik Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2679 vertagt Lfd. Nr. 56: Armut reduzieren, soziale Teilhabe fördern I: Neue Landeskommission zur Prävention von Altersarmut und Landesstrategie für Teilhabe im Alter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2712 vertagt Lfd. Nr. 58: Bürger*innenrat zur Umgestaltung des Karstadt-Gebäudes am Hermannplatz unter Berücksichtigung einer Platzneugestaltung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2887 vertagt Lfd. Nr. 59: Linksterroristischer Anschlag – Nachhaltiger Schutz der kritischen Strominfrastruktur in Berlin: Betreiber verpflichten, Resilienz herstellen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2892 vertagt Lfd. Nr. 60: Verkehrssicherheit durch funktionierende Infrastruktur, moderne Technik und transparente Prioritäten – Maßnahmenpaket für ein sicheres Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2894 vertagt Lfd. Nr. 61: Einbürgerung stärker kontrollieren – Ermessen statt Anspruch Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2895 vertagt Lfd. Nr. 62: Gemeinsam stark: Maßnahmen zur sozialräumlichen Vernetzung von Schulen im Kiez Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2964 an BildJugFam Lfd. Nr. 63: Sicherung der Gleichstellung von Schwangeren im Quereinstieg: Änderung der Verordnung über Qualifizierungsmaßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs (LQVO) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2965 an BildJugFam Lfd. Nr. 64: Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Mit einem Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister gemeinsam für das Stadtgrün Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2966 vertagt Lfd. Nr. 66: Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Hitzeinseln effektiv und ressourcenschonend bekämpfen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2971 vertagt Lfd. Nr. 68: Niedrigschwellige Sportangebote fördern – Berliner Sport- und Stadtkultur weiterentwickeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2973 an Sport Lfd. Nr. 69: AIDS bis 2030 beenden – Berlin braucht einen Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2974 an GesPfleg Lfd. Nr. 70: Ernährungssouveränität und Agrobiodiversität sichern: In Kooperation mit Brandenburg die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln stärken Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2975 vertagt Lfd. Nr. 71: Wirksamere Kontrolle von Autovermietungen zur Eindämmung organisierter Kriminalität zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2976 vertagt Lfd. Nr. 72: Katastrophenschutz ist Kulturgutschutz – Lektionen des Anschlags vom 3. Januar endlich ernst nehmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2977 vertagt Lfd. Nr. 74: Kreditermächtigung nach § 3 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG für das als Extrahaushalt eingestufte Beteiligungsunternehmen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR (LSFB) für das Geschäftsjahr 2026 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2970 an Haupt
