parlament-berlin.de ↗

Iris Spranger

26.02.2026 Sitzungen 19/81

Danke schön! – Berlin hat einen starken Verfassungsschutz, und Berlin braucht einen starken Verfassungsschutz. Unsere Demokratie steht heute mehr denn je unter Druck. Die Aktivitäten von Verfassungsfeinden haben sich in allen Phänomenbereichen verändert und intensiviert. Die gewaltbereite linksextremistische Szene attackiert Infrastruktureinrichtungen und verursacht dadurch nicht nur erhebliche Schäden, sondern erschwert und gefährdet das Leben Zehntausender Berlinerinnen und Berliner. Wir sehen eine rechtsextremistische Szene, die immer aggressiver und unverhohlener auftritt und auch vor Gewalt gegen all jene, die nicht in ihr Weltbild passen, nicht zurückschreckt. Darüber hinaus sind wir in Berlin seit mehr als zwei Jahren mit einer dezidiert israelfeindlichen Szene konfrontiert, die nicht nur das Existenzrecht Israels infrage stellt, sondern auch massiven Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Berliner Jüdinnen und Juden ausübt. Auch im islamistischen Spektrum bleibt die Gefährdungslage unverändert hoch. Permanent rufen islamische Terrororganisationen zu Anschlägen auf, und diese Propaganda erreicht und radikalisiert vor allem junge Menschen, auch in unserer Stadt. Die Bedrohungen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gehen aber längst nicht mehr nur von Verfassungsfeinden im Inneren aus, vielmehr haben sich die Gefährdungen durch Spionage- und Sabotageaktivitäten fremder Mächte insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg deutlich verstärkt. Klassische Spionageaktivitäten werden durch sogenannte hybride Aktivitäten ergänzt, zu denen insbesondere Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und potenzielle Sabotageaktivitäten zählen. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend, aber sie macht deutlich, mit welchen Herausforderungen unsere Gesellschaft, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, ja die Art und Weise unseres Zusammenlebens, aktuell konfrontiert wird. Wir müssen auf diese Herausforderungen reagieren, und die Koalition und der Senat tun dies mit Entschlossenheit. Wir brauchen heute mehr denn je einen Verfassungsschutz, der tatsächlich und rechtlich auf der Höhe der Zeit ist, damit das Frühwarnsystem unserer Demokratie gut und effektiv funktioniert. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz geben wir dem Berliner Verfassungsschutz eine zeitgemäße und robuste rechtliche Grundlage, die ihn in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Aktivitäten auch in Anbetracht der veränderten Rahmenbedingungen im Inneren wie im Äußeren angemessen, aber auch wirksam begegnen zu können. Ich möchte das an einigen Beispielen, die hier schon zum Teil benannt worden sind, verdeutlichen. Der Berliner Verfassungsschutz wird zukünftig, wie übrigens alle anderen deutschen Verfassungsschutzbehörden auch, die Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter abfragen können. Eine solche Regelung ist in Zeiten, in denen auch der Extremismus immer digitaler wird, überfällig, um auch online die Aktivitäten von Verfassungsfeinden nachvollziehen zu können. Die Aufklärung im Internet stärken wir zudem dadurch, dass wir den Einsatz von Dienstkräften regeln, die verdeckt Informationen in sozialen Netzwerken und auf anderen Kommunikationsplattformen erheben. Dadurch ermöglichen wir es dem Berliner Verfassungsschutz, die Onlineaktivitäten radikalisierter und oft gewaltbereiter verfassungsfeindlicher Gruppierungen leichter und effizienter aufzuklären. Diesem Ziel dient auch die Neuregelung der Bestimmungen zum Einsatz von Vertrauenspersonen. Dieses Mittel ist notwendig, um Informationen, insbesondere aus hochgradig konspirativ agierenden Bestrebungen, gewinnen zu können. Denn gerade, wenn es um die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen geht, die auf die Begehung schwerer oder schwerster Straftaten ausgerichtet sind, muss es dem Berliner Verfassungsschutz möglich sein, dort Vertrauenspersonen mit einer entsprechenden Vita einsetzen zu können. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung haben uns nicht zuletzt auch die Brandanschläge in Adlershof und Steglitz-Zehlendorf deutlich vor Augen geführt. Neu geregelt und wesentlich vereinfacht werden auch die gesetzlichen Grundlagen für Finanzermittlungen durch den Berliner Verfassungsschutz. Dadurch erleichtern wir nicht nur die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Verbindungen und Netzwerken, sondern ermöglichen es auch, die Hintermänner und Profiteure von verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu identifizieren. Und schließlich ermöglichen wir es dem Berliner Verfassungsschutz, mit der Verdachtsfallberichterstattung schneller und auch öffentlich über neue Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Alle diese gesetzlichen Regelungen sind für die Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes von entscheidender Bedeutung, damit er auch zukünftig Angriffe und Gefahrenpotenziale für unsere Demokratie frühzeitig erkennen und so dazu beitragen kann, dass diese bekämpft werden können. Moderne Befugnisse des Verfassungsschutzes brauchen eine rechtssichere Grundlage. Deshalb haben wir das Verfassungsschutzgesetz gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen novelliert und die Rechtsprechung berücksichtigt, denn das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klare Vorgaben in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen der Verfassungsschutzbehörden gemacht. Diese Vorgaben setzen wir vollständig um, etwa in Bezug auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder die Übermittlung von Informationen durch den Verfassungsschutz. Zum anderen möchte ich betonen, dass wir nicht nur die Befugnisse, sondern auch die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verlangte externe Kontrolle des Verfassungsschutzes in das Gesetz aufgenommen haben. Eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel unterliegen zukünftig einer richterlichen Anordnungsbefugnis. Die richterliche Entscheidung gewährleistet die erforderliche Unabhängigkeit bei der Kontrolle von Grundrechtseingriffen. Ich bin überzeugt, dass sich dies positiv auf die Legitimation der Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes auswirken wird. Letztlich stärken wir auch die parlamentarische Kontrolle mit weiteren Berichtspflichten gegenüber dem Abgeordnetenhaus, zum Beispiel über durchgeführte nachrichtendienstliche Maßnahmen wie längerfristige Observationen, den Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Onlinedurchsuchung. Und schließlich sieht das Gesetz auch Mitteilungspflichten an Betroffene von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen vor, wodurch der Rechtsschutz für die Betroffenen erleichtert wird. Insgesamt ist uns damit eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen an einen modernen Nachrichtendienst, der gegenwärtigen Bedrohungslage und den Interessen der Betroffenen gelungen. Der Berliner Verfassungsschutz erhält mit dem neuen Gesetz klare, zeitgemäße und wirksame Befugnisse zur Informationsgewinnung und selbstverständlich -analyse. Das Gesetz schafft Klarheit, stärkt die Legitimation des Verfassungsschutzes und erhöht die Nachvollziehbarkeit seiner Maßnahmen. Mit dem Gesetz bekennt sich diese Koalition klar zu einem zukunftsfesten Berliner Verfassungsschutz, der nicht nur Teil unserer wehrhaften Demokratie ist, sondern als effektives und rechtssicheres Frühwarnsystem integraler Bestandteil unserer Berliner Sicherheitsarchitektur ist und bleibt. [Beifall bei der SPD] Vor den Feinden unserer Demokratie werden wir nicht zurückweichen. Wir stellen uns ihnen entschlossen entgegen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Carsten Ubbelohde (AfD) – Zuruf von der AfD: Wir auch!]

Alle Reden von Iris Spranger Protokoll ↗