parlament-berlin.de ↗

Dr. Manuela Schmidt

LINKE 26.02.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, liebe Frau Klingen! Wie auch in den Jahren zuvor bin ich Ihnen und Ihrem Team sehr dankbar für den von Ihnen vorgelegten Bericht. Nach 15 Jahren wird es heute meine letzte Rede zu einem Jahresbericht des Rechnungshofs sein. Vieles wiederholt sich immer wieder – leider. Doch immer greifen Sie auch neue Aspekte auf. Mit Ihren Themen und Berichten lenken Sie auch dieses Mal das Augenmerk wieder auf die brennendsten Themen und Konflikte in der Berliner Verwaltung und den öffentlichen Institutionen. In gewohnter Weise benennen Sie jedoch nicht nur und legen die Untersuchungsergebnisse klar und analytisch vor, Sie machen zugleich konstruktive Vorschläge zur Verbesserung, zur Optimierung, zur besseren Transparenz. Vielen Dank dafür! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD), Martin Matz (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Die im Bericht versammelte Expertise ist umso wertvoller, als sie konkrete Schritte empfiehlt, wie dem gegenwärtigen Haushaltschaos in Teilen begegnet werden kann, denn die angespannte Haushaltslage des Landes hat sich nicht etwa entspannt – Sie haben es ausgeführt – , im Gegenteil. Diese Koalition droht, den Berliner Landeshaushalt in eine Haushaltsnotlage zu manövrieren. Doch lassen Sie mich zwei andere Themen aus dem Bericht herausgreifen. Wieder findet sich ein Kapitel zum Zuwendungsrecht. Hier hatten wir uns gemeinsam mit dem Rechnungshof so hoffnungsvoll auf den Weg gemacht, doch wir starten hier mit Modellprojekten – schade. Wie viele Chancen werden hier verschenkt, vor allem Hoffnungen und Erwartungen enttäuscht? Auch im jetzigen Bericht greift der Rechnungshof erneut ein Zuwendungsthema auf, die Zuwendung zur Förderung des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Im Herbst 1978 beschlossen Senat und Abgeordnetenhaus, im Gedenken an den ersten Regierenden Bürgermeister der Stadt ein nach ihm benanntes Zentrum für internationale wissenschaftliche Begegnung zu errichten. Das war viel Zeit, um die Zuwendung gut zu organisieren, sollte man meinen. Eigens hierfür wurde die privatrechtliche Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter errichtet. Unter ihrem Dach besteht seit 1980 das Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit 1979 stellt das Land Berlin der Stiftung Mittel für die Planung und den Betrieb des Kollegs zur Verfügung und seit 2002 – immer noch viel Zeit für eine Organisation – ist das Kolleg im Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern aufgeführt. Seitdem beteiligen sich Bund und Land mit gleich hohen Zuwendungen anteilig an der Finanzierung des Kollegs in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die zuständige Wissenschaftsverwaltung der Stiftung auferlegt, die Mittel des Landes an das Kolleg als institutionelle Förderung weiterzuleiten. Eine Einwilligung der SenFin jedoch lag nicht vor. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die Senatsverwaltung darüber hinaus keine Vorgaben gemacht, was in dem privatrechtlichen Weiterleitungsvertrag zwischen der Stiftung und dem Kolleg zu regeln ist. Der Vertrag zwischen der Stiftung und dem Kolleg zur Weiterleitung von Zuwendungsmitteln enthält auch keine eigenen Bestimmungen und entsprechende Rechte zur Verwendungsnachweisprüfung. Damit ist die Senatsverwaltung ihrer Pflicht zu einer zielgerichteten, wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwaltung nicht nur nicht hinreichend nachgekommen, sie hat es darüber hinaus versäumt, im Bewilligungsbescheid den Zuwendungszweck detailliert zu regeln. Auf welcher Grundlage bitte machen wir dann die Prüfung dieser Zuwendungen? Inzwischen ist wenigstens die Einwilligung von SenFin zur institutionellen Förderung eingeholt – immerhin. Dieses Beispiel zeigt dennoch und einmal mehr, bei der Reform des Zuwendungsrechts ist noch ganz viel Luft nach oben. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE)] Nun zum zweiten Thema, das ich aus dem Jahresbericht aufgreifen will: der Bebauungsplan Molkenmarkt. Seit 2016 ist der Bebauungsplan Molkenmarkt rechtskräftig. Seitdem sind dem Senat Kosten und Zeitplan aus dem Ruder gelaufen. Insgesamt haben die planerischen Maßnahmen nach Festsetzung des Bebauungsplans bisher Kosten von deutlich über 5 Millionen Euro verursacht. Der mittlerweile aufgelaufene Kostenbeitrag entspricht etwa dem 29-fachen der Kosten, die bis zur Festsetzung des Bebauungsplans entstanden sind. Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ein Beteiligungsprozess führt grundsätzlich zu einem zunächst längeren Verfahren, sorgt aber dafür, dass ein breit getragener Konsens über die Planung entstehen kann und Rechtsstreitigkeiten, die dann ewig dauern, umgangen werden können. Schauen wir uns jedoch das Wettbewerbsverfahren unter der Leitung der Senatsbaudirektorin an, so ist es gelinde gesagt chaotisch verlaufen, und am Ende wurde nicht mal ein Sieger gekürt. Das unklare Ergebnis dieses Wettbewerbs war nicht nur teuer, sondern auch hoch umstritten. Die Planungskultur, die Planende von Berlin erwarten, war damit international ramponiert. Ob im Stadtraum zwischen Rotem Rathaus, Nikolaiviertel und Spree ein historisch anmutendes, aber nicht authentisches neues Stadtviertel entstehen soll mit aufwendigen Phantasiefassaden der Postmoderne im Stil der Achtziger- und Neunzigerjahre oder ein zukunftsgewandtes, ökologisches, den Klimawandelfolgen mitdenkendes Quartier, das preiswerten Wohnraum und bezahlbare Kulturräume bereithält, dieser Konflikt schwelt weiter. Dass die Bodenordnung im Block C noch nicht geklärt ist, liegt an dem schwierigen Liegenschaftsgrund, zugegeben, ist aber auch Bestandteil unrealistischer Zeitpläne und zu aufwendiger Verfahren. Die WBM als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hingegen hat eine klare Agenda. Der Wohnraum muss förderfähig sein. Die Wohnraumförderung ist der wichtigste Bestandteil des Wohnungsneubaus am Molkenmarkt. Das Verfahren ist zu kompliziert, der Aufwand zu hoch, die Kosten unkalkulierbar und ausufernd. Der Vorschlag, der mit dem Jahresbericht auf dem Tisch liegt, lautet also, das Verfahren für den Molkenmarkt zu vereinfachen und eine klare Kostenoberbegrenzung einzuführen. Damit ist der Rechnungshof ganz nah auch an der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Es darf also keine Verstrickung in historisierende Details geben, sondern eine Fokussierung auf das bezahlbare Wohnen und bezahlbare Kulturräume. [Beifall bei der LINKEN] Das ist einmal mehr Grund, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen. Lassen Sie mich mit den Worten von Frau Klingen enden: Lassen Sie es uns machen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Alle Reden von Dr. Manuela Schmidt Protokoll ↗