Jan Lehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin braucht ein neues Verfassungsschutzgesetz, damit unsere Verfassungsschutzbehörde gut und rechtssicher arbeiten kann. Das ist die Lebensversicherung unserer Demokratie, für unser Wertesystem. Es gibt diverse Urteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht, die die Balance zwischen Grundrechten und Sicherheit klarstellen und neu beschreiben. Neben den sich aus diesen Urteilen ergebenden Anforderungen müssen wir aber auch auf eine digitalere Welt und auf neuartige verfassungsfeindliche Phänomene reagieren und denen die Stirn bieten – und deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Was ist neu? – Wir führen ein Stufensystem ein, von der einfachen Beobachtung bis hin zur intensiven Überwachung bei aggressiven Verfassungsfeinden. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit steigt die Eingriffsintensität. Und vom Verfassungsschutz ist immer wieder die eingriffsärmste Beobachtungsmethode zu wählen, zum anderen auch nur dann, wenn damit überhaupt der Zweck der Maßnahme erreicht werden kann. Lassen Sie mich beispielhaft drei Punkte herausgreifen, wie wir den Verfassungsschutz in Berlin stärken werden! Künftig kann der Verfassungsschutz bei verschiedenen öffentlichen und nicht öffentlichen, also privaten Institutionen Informationen über Verfassungsfeinde einholen. Bisher fragten wir immer: Wer sind die Hintermänner mit dem Geld? – Und der Verfassungsschutz konnte nur mit den Schultern zucken, denn es gab keine Rechtsgrundlage. Jetzt geben wir ihm die Kompetenz, entsprechende Geldströme nachzuverfolgen. Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Übermittlung von Daten von Kindern und Jugendlichen. Das wurde zwar von der Datenschutzbeauftragten kritisiert, doch ich halte es für notwendig und sinnvoll. Parteien, Religionsgemeinschaften und Fußballvereine – kaum einer tritt da nicht ein, bevor er 18 Jahre alt ist. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche sind in solchen Vereinen unterwegs. Verfassungsfeindliche Organisationen rekrutieren gerade absichtlich unter Kindern und Jugendlichen, egal ob nun zum Beispiel bei der Neonazischlägertruppe „Deutsche Jugend Voran“ oder bei den fanatischen Youtubern von „Generation Islam“. Junge Menschen sind hier gerade das Opfer der Begierde der Verfassungsfeinde. Auch dem Verfassungsschutz muss es daher möglich sein, die Daten entsprechender Minderjähriger zu verarbeiten und, wo es sinnvoll ist, deren Daten auch zum Schutz dieser Kinder an Deradikalisierungsorganisationen und die Kinder- und Jugendhilfe zu übermitteln. Als dritten Punkt möchte ich die sogenannte Verdachtsberichterstattung kurz erwähnen. Das kennen wir bereits aus anderen Bundesländern und vom Bund. Dort haben die Verfassungsschutzämter bereits offen gewarnt, dass sie die AfD verdächtigen, eine rechtsextreme Gefahr für unsere Demokratie zu sein, eine Einschätzung, an der ich selbst keine Zweifel habe. Damit der Verfassungsschutz auch in Berlin seiner Funktion als Frühwarnsystem unserer Demokratie gerecht werden kann, ermöglichen wir ihm, nun auch in Berlin über begründete Verdachtsfälle diesbezüglich zu berichten. [Beifall bei der SPD – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Ich bin davon überzeugt, das neue Berliner Verfassungsschutzrecht wird unsere Hauptstadt sicherer machen. Es ist dabei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Bürgerrechten und dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kein Gesetz wird perfekt geboren, selbst dann nicht, wenn wie hier der erste Entwurf aus dem SPD-geführten Innenressort stammt. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen am Ende 25 große und kleine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Frau Tomiak hatte das schon erwähnt. Die meisten davon gehen auf die Sachverständigenanhörung zurück. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei der Datenschutzbeauftragten und bei den Sachverständigen für ihre kritischkonstruktiven Einschätzungen und plausiblen Änderungsvorschläge bedanken. An vielen Stellen nehmen wir Klarstellungen vor, die die Grenzen des Verfassungsschutzes aufzeigen. Das wäre zwar eigentlich nicht nötig, doch gerade bei sensiblen Sicherheitsgesetzen sollten wir darauf achten, dass auch nach außen kommuniziert wird, was genau gemeint ist. Diese Klarstellungen haben wir zum Beispiel bei der Videoüberwachung, der Mobilfunkortung und der Beobachtung von Kontaktpersonen. In einigen Bereichen schränken wir die Überwachungsbefugnisse des Verfassungsschutzes auch konkret ein, denn mir war es wichtig, dass zum Beispiel alle Berufsgeheimnisträger in ihrer Funktion geschützt sind. Es kann nicht sein, dass das, was irgendjemand dem Priester sagt, vertraulich ist, aber das, was irgendjemand dem Therapeuten sagt, nicht vertraulich sein darf. Da haben wir mit den Änderungsanträgen nachgeschärft und alle Berufsgeheimnisträger einbezogen. Auch haben wir auf die Forderung der Sachverständigen gehört, dass bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen die Betroffenen im Nachgang proaktiv informiert werden müssen. Nicht zuletzt haben wir die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Und wir haben bei der damaligen Vertrauensperson nun den Beauftragten nachgeschärft. Hier gilt mein Dank ganz ausdrücklich dem Kollegen Lenz. Vielen Dank! [Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)] Dieses Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss und durchaus verhältnismäßig. Es gibt dem Verfassungsschutz die Werkzeuge an die Hand, die er im 21. Jahrhundert braucht, und zieht gleichzeitig die Grenzen dort, wo es zum Schutz unserer persönlichen Freiheit notwendig ist.
