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Stephan Lenz

CDU 26.02.2026 Sitzungen 19/81

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein weiterer guter Tag für die innere Sicherheit in unserer Stadt. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Nach der finanziellen Stärkung der Sicherheitsbehörden im Doppelhaushalt 2026/2027, nach der Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, des ASOG, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, werden wir heute ein neues Verfassungsschutzgesetz für Berlin beschließen. Ich stelle fest, der schwarz-rote Senat liefert auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Ab dem heutigen Tag werden wir in unserer Stadt sowohl für den Bereich der Polizei als auch für den Verfassungsschutz über die modernsten Rechtsgrundlagen in Deutschland verfügen. Beide Gesetze bringen unsere Sicherheitsbehörden in allen Bereichen auf die Höhe der Zeit in Bezug auf die erforderlichen Befugnisse und in Bezug auf die rechtlichen Erfordernisse in der heutigen Zeit. Genau das haben wir uns zu Beginn der Regierungsarbeit vorgenommen, und genau das haben wir als Koalition nun auch gemacht. [Beifall bei der CDU] Das ist gut für unsere Stadt. Und wir sind als Koalition – gestatten Sie mir an dieser Stelle diese Anmerkung – auch ein wenig stolz darauf, dass wir das erreichen konnten. Kommen wir konkret zum heute vorliegenden Gesetzentwurf. Zunächst ein paar Worte zum Entstehungsprozess. Wir haben mit der Beratung Anfang letzten Jahres begonnen, zunächst koalitionsintern und dann ab Juni 2025 im Parlament. Wir haben dabei auch externen Sachverstand eingeholt, eine Anhörung durchgeführt, berechtigte Kritikpunkte aufgenommen und berücksichtigt, sodass der zunächst vorliegende Gesetzentwurf Änderungen erfahren hat. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle gern bei allen Beteiligten bedanken. Ich möchte mich vor allem bei der Senatsverwaltung bedanken, bei den Leuten von Herrn Fischer natürlich, wie das in so Gesetzgebungsvorhaben immer ist, wurde dort die Hauptarbeit erbracht. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich aber auch bei den Sachverständigen bedanken, und ich möchte mich auch bei den Kollegen im Ausschuss bedanken, auch bei denen der Opposition. Das war eine konstruktive Beratung. Ja, es ist natürlich nicht alles so gekommen, wie Sie das wollten, das liegt in der Natur der Sache, aber ich glaube schon, dass man sehen kann, dass da auch auf Ideen eingegangen worden ist, die breit getragen wurden. Was ändert sich mit der heutigen Beschlussfassung für den Berliner Verfassungsschutz? – Zunächst ist zu erwähnen, dass wir einige Befugnisregelungen schärfen und erweitern. Das ist die Folge der Neuerungen in technischer Hinsicht und auch eine Reaktion auf die veränderte Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungsgerichts. Das neue Gesetz schafft beispielsweise moderne Regeln zur Bestandsdatenauskunft, zur Vorratsdatenspeicherung, die Einholung von Reise- und Finanzdaten wird erleichtert, der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geschärft und wenn nötig ergänzt, zum Beispiel wird die punktuelle Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht, und wir werden auch eine Regelung zur sogenannten Onlinedurchsuchung haben. Das neue Gesetz trägt verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten Rechnung. Vor allem das Bundesverfassungsgericht hat für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Vorgaben gemacht, die es zu berücksichtigen galt. Die Einsatzmöglichkeiten waren ausführlicher als in der Vergangenheit zu regeln. Das war alles notwendig, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Für den Einsatz sehr weitgehender nachrichtendienstlicher Mittel wurde eine sogenannte Vorabkontrolle in das Gesetz aufgenommen. Bislang gab es das nur für den Bereich der Wohnraumüberwachung. Weiterhin möchte ich hervorheben, dass wir mit dem neuen Gesetz nun endlich die sogenannte Verdachtsberichterstattung in Berlin ermöglichen. Bislang blieb das Tätigwerden des Verfassungsschutzes in Verdachtsfällen weitestgehend intransparent. Das ändert sich nun. In der Abwägung ist das aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Wir werden in Zukunft auch politische Reaktionen in diesen Fällen leichter erklären können. Das wird transparenter. Ich persönlich halte das für gut, wobei natürlich auch Dinge dagegen gesprochen haben. Ich finde die Entscheidung, die wir getroffen haben, richtig. Schließlich haben wir auch die parlamentarische Kontrolle durch die Neufassung des § 59 gestärkt. Zukünftig soll der Ausschuss einen Bevollmächtigten haben, der ihn unterstützt, der auf Weisung des Ausschusses Untersuchungen durchführen kann. Es ist nun an uns Parlamentariern, dass wir diese Regelung auch mit Leben füllen, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, denn gerade im Bereich des Verfassungsschutzes stehen staatliche Eingriffsbefugnisse unter starkem Rechtfertigungsdruck. [Benedikt Lux (GRÜNE): Das ist doch nicht neu!] Es ist daher folgerichtig, dass in unserem neuen Gesetz die Befugniserweiterungen des Verfassungsschutzes mit einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten Hand in Hand gehen. Ich komme zum Schluss. Die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland steht unter Druck. Uns allen ist das bewusst. Lassen Sie uns daher gemeinsam den extremistischen Gefahren entschlossen entgegentreten. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, wird in Zukunft hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Davon bin ich überzeugt. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD), Florian Dörstelmann (SPD) und Martin Matz (SPD)]

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