Antonín Brousek
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde sagen, ich bin Passdeutscher. Ich habe zwei Pässe, einen tschechischen und einen deutschen, und ich zeige immer nur den tschechischen, das ist nämlich der Pass meines Herzens und meines Blutes. Den anderen habe ich aus praktischen Gründen, weil ich seit über 60 Jahren in diesem Land lebe. [Tobias Schulze (LINKE): Das findet die AfD aber gar nicht gut! – Zurufe von Burkard Dregger (CDU) und Stefan Häntsch (CDU)] Deswegen ist die Sache, über die wir sprechen, für mich von großer Bedeutung. Mich erinnert das ein bisschen an die Reise nach Jerusalem. Kennen Sie das? – Die Musik spielt, es gibt einen Stuhl zu wenig. Dann geht die Musik aus, und wer einen Fehler macht, der muss gehen. So ein bisschen ist dieser Antrag: Der von mir eigentlich sehr geschätzte Abgeordnete Weiß ist hier meiner Meinung nach über das Ziel hinausgesprungen, hat ein bisschen auf den Pudding gehauen, [Lachen von Thorsten Weiß (AfD)] und zwar deswegen, weil schon der Gesetzesvorschlag selber, der dort drin ist, völlig untauglich ist. Dort steht nämlich drin – ich argumentiere wahnsinnig ungern rechtlich – , dass betroffen sein soll, wer eine Straftat begeht und gegen die FDGO verstößt oder gegen die öffentliche Sicherheit. Öffentliche Sicherheit ist der Verstoß gegen Strafgesetze. Das heißt, dann bin ich automatisch raus. Das ist ja gar nicht durchdacht. Das ist juristisch Mist. Und was heißt „gegen die FDGO verstoßen“? – Es gibt ja sehr viele Leute – zu denen ich nicht gehöre – , die behaupten, dass die AfD gegen die FDGO verstößt. Die sitzen da drüben. Und wer entscheidet jetzt darüber? – Die AfD, oder die in der Mitte, oder die hier, oder der liebe Herrgott? [Martin Matz (SPD): Bundesverfassungsgericht!] Ich halte das nicht für gut durchdacht. Natürlich sind wir historisch in Deutschland mit Ausbürgerungen in einer alten Tradition. Wir müssen nicht immer die ollen Nazis bemühen, wir können ja auch zum Beispiel an die DDR erinnern: Da fährt ein bekannter Liedermacher nach Köln, gibt ein Konzert, wird ausgebürgert und darf nicht mehr zurück. Das hat in diesem Lande Tradition, und ich glaube, das ist nicht gut. Zweitens: Es ist ganz schlecht, mit Verlusttatbeständen und Entzug zu argumentieren. Das sind klassische Ausbürgerungen, die hier eigentlich auf dem Papier in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hineingemogelt werden sollen. Ich halte das für falsch. Wissen Sie, warum? – Ein Volk, ein Land, eine Nation ist kein Club. In einem Club kann mir die Mitgliedschaft entzogen werden, wenn ich irgendetwas gegen die Satzung mache. Das ist eigentlich in einem Volk – ich will nicht Volksgemeinschaft sagen – nicht der Fall. Wir sind doch dann Angehörige dieser Gemeinschaft. War die Einbürgerung falsch, muss sie weg. Sie wird zurückgenommen. Sie wird aber nicht widerrufen. Das sieht auch § 17 StA-Gesetz nicht vor. Widerruf ist Ausbürgerung, und ich halte das für eine ganz schlechte Sache. Ich muss für mich persönlich sagen: Ich möchte nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das darüber nachdenkt, dass Leute wie ich ausgebürgert werden könnten, wenn sie denn die Idee hätten, mit einem Traktor auf den Breitscheidplatz zu fahren und dort böse Sachen zu machen. Das möchte ich nicht, [Tobias Schulze (LINKE): Aber die AfD!] und deswegen überlege ich tatsächlich schon seit längerer Zeit, dass ich im Jahr 2027, wenn ich pensioniert werde, dieses Land verlasse und meine deutsche Staatsangehörigkeit nach über 60 Jahren aufgebe, [Burkard Dregger (CDU): Jawoll!] denn in Prag wird mir die, die ich habe, niemand entziehen. Aber Sie sehen doch ganz deutlich: Es gibt zwei Arten von Staatsbürgerschaften. Stellen Sie sich doch nicht so dumm. Trotzdem: Das, was die AfD gesagt hat, ist ja richtig im Hinblick auf organisierte Kriminalität, auf ausländische Clans, auf Migration und Remigration. Aber so lösen sollte man es nicht. – Vielen Dank!
