Tommy Tabor
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berliner! Schulen in freier Trägerschaft erweitern mit ihrem vielfältigen Angebot die freie Schulwahl und bereichern das Schulwesen durch besondere pädagogische Konzepte und Unterrichtsformen. Bereits in dieser Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion im Februar 2022 einen umfassenden Gesetzesentwurf zu den freien Schulen vorgelegt. Dieser Entwurf sah eine stärkere Entlastung der Schulträger vor und war aus unserer Sicht sozial ausgewogener gestaltet als die nun vorliegende Novelle des Schulgesetzes. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Senats trägt zwar dazu bei, den finanziellen Abstand zu den staatlichen Schulen etwas zu verringern. Dennoch beträgt dieser Abstand im Durchschnitt weiterhin rund 60 Prozent. Grund dafür ist, dass freie Schulen lediglich Zuschüsse zu vergleichbaren Personalkosten erhalten, und auch diese nicht vollständig. Kosten für Sachmittel, Schulsozialarbeit oder Schulausbau bleiben weiterhin unberücksichtigt, obwohl diese Ausgaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Ein umfassendes Vollkostenmodell, wie es unser Gesetzesentwurf damals vorsah und immer noch vorsieht, wurde nicht umgesetzt. Nach dem Vorschlag der AfD-Fraktion sollten genehmigte Ersatzschulen bei der öffentlichen Finanzierung den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichgestellt werden. Dies sollte auch für schulische Sonderprogramme sowie für Kosten der Gebäudereinigung gelten. [Beifall bei der AfD] Positiv ist, dass die Wartefrist für die Gewährung von Zuschüssen nach Eröffnung einer Ersatzschule verkürzt wurde. In unserem Entwurf war darüber hinaus vorgesehen, bei erfolgreichem Ablauf der Wartefrist eine nachträgliche Kostenerstattung in Höhe von immerhin 50 Prozent der entgangenen Zuschüsse zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 – die Älteren können sich vielleicht noch daran erinnern – klargestellt, dass nach Ablauf der Wartezeit ein finanzieller Ausgleich erfolgen muss und die Wartefrist nicht zu einer faktischen Errichtungssperre führen darf. Ein weiterer Punkt unseres Gesetzesantrags betraf die Transparenz der Schulgeldregelungen. Diese sollten öffentlich zugänglich sein. Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollte kein Schulgeld erhoben werden. Zugleich war vorgesehen, dass die Schulträger hierfür eine Ausgleichszahlung vom Land Berlin erhalten. Damit sollte dem Sonderungsverbot entsprochen und eine bessere soziale Durchmischung ermöglicht werden, ohne Familien mit mittleren Einkommen zusätzlich zu belasten. Im Zusammenhang mit der Schulgeldtabelle ist festzustellen, dass die Einkommensgrenze für gedeckelte Beträge von ursprünglich 81 000 Euro auf nunmehr 73 000 Euro Familienjahreseinkommen abgesenkt wurde. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegen – das wurde heute schon erwähnt – keinerlei Deckelung mehr. Diese Grenze betrifft jedoch nicht die Oberschicht – und ich denke, das sollte allen klar sein – , sondern den Mittelstand. 73 000 Euro Familienjahreseinkommen: Das ist nicht die Oberschicht, sondern der Mittelstand. [Beifall bei der AfD] Ziehen wir davon sage und schreibe 30 000 Euro Steuern und Abgaben ab, bleiben monatlich 3 500 Euro für Familie. Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben, sind 500, 1 000 oder 1 500 Euro Schulgeld einfach zu viel für den Mittelstand, um das stemmen zu können. Steigende Lebenshaltungskosten für Miete, Energie und Nahrung belasten die Familien weiter immens. Ich denke, das ist allen bekannt. Die Notwendigkeit höherer Schulgelder ist eine Folge der seit Jahren sinkenden öffentlichen Finanzierung. Seit 1998 wurde der Finanzierungsanspruch freier Schulen schrittweise von 100 auf 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten abgesenkt, während Sach- und Gebäudekosten unberücksichtigt blieben. Wir werden dem Gesetz zwar heute zustimmen, gleichzeitig bleibt aber das Ziel bestehen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die freien Schulen weiter zu verbessern, ohne Familien mit mittleren Verdienstmöglichkeiten zu belasten, sondern wir wollen sie entlasten – und dementsprechend müssen wir da auf jeden Fall noch einmal ran. Ich denke, dafür wird erst wieder in der nächsten Legislaturperiode Zeit werden. Aber wir sind da, wir sind an der Seite der arbeitenden Bevölkerung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
