parlament-berlin.de ↗

Lars Bocian

CDU 26.02.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner Eltern und liebe freie Schulen! Dass die Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige und stützende Säule der Berliner Bildungslandschaft sind, habe ich schon in der ersten Lesung ausreichend deutlich gemacht. Mit circa 40 000 Schulplätzen stellen sie sogar 10 Prozent der Gesamtschulplätze. Die Leistung dieser Schulen wurde bisher aber nicht ausreichend gewürdigt. Damit muss jetzt Schluss sein. Das Land Berlin wertschätzt mit dieser Schulgesetznovelle die freien Schulen und versetzt sie in Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung. Zusätzlich bis zu 31 Millionen Euro im Jahr stellt das Land Berlin für die freien Schulen bereit. Die Genese war lang. Das haben wir gerade von Marianne Burkert-Eulitz gehört. Aber jetzt ist es dank der Regierungsbeteiligung von CDU und SPD gelungen. [Beifall bei der CDU] Mit dieser Reform handeln wir als CDU für die freien Schulen und deren Schüler und Eltern. Erstmals gibt es echte Reformen für die Schulen in freier Trägerschaft, mit klaren Zuschüssen, verbindlichen Regeln und Unterstützung für die Lehrkräfte. Wir schaffen damit Sicherheit für Schulen und Eltern. Das möchten wir für alle freien Schulen. Deswegen gehört es auch zum Prozess, vor einem endgültigen Beschluss zuzuhören und in den Austausch zu gehen. Und wenn es Nachsteuerungsbedarf gibt, muss auch gehandelt werden. Das haben wir getan und bereits im Hauptausschuss einen Änderungsantrag eingereicht und beschlossen. Und wenn es Probleme gibt mit Gesetzesnovellen, dann lösen wir sie in der Koalition. So machen wir das. Denn es ist unsere Verantwortung, dass das neue Gesetz möglichst allen zugutekommt. Was machen wir genau? – Erstens: Die ersten staatliche Zuschüsse bereits nach zwei statt fünf Jahren. Zweitens: die bisherige Begrenzung der Zuschüsse auf die tatsächlichen Personalkosten entfällt. Drittens: erhöhter Zuschusssatz für Schüler in den Förderschwerpunkten Autismus, Sehen, Hören und Kommunikation. Die von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlichten Personalkostensätze gelten mit dem zeitlichen Vorlauf als Berechnungsgrundlage. Fünftens: Zuschüsse für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf. Sechstens: Zuschüsse für Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Haushalten. Siebentens: die Schulgeldtabelle mit einkommensabhängigen Obergrenzen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 73 000 Euro. Diese Reform ist nunmehr ausgewogen. Sie verbindet Verfassungstreue, soziale Verantwortung und praktische Planungssicherheit für die Träger. Damit schaffen wir ein modernes, gerechtes und zukunftsfestes Fundament für die freien Schulen in Berlin. [Beifall bei der CDU] An dieser Stelle möchte ich auch der Senatorin und ihren Mitarbeitern für die arbeitsreiche Erarbeitung des Referentenentwurfs und die intensive Begleitung und Unterstützung im parlamentarischen Prozess danken! [Beifall bei der CDU] Das Ergebnis war die Mühe allemal wert und ist ein klares Zeichen an Träger, an Eltern und an die Schüler. Durch klare Vorgaben zum Schulgeld wird sichergestellt, dass auch Familien mit kleineren Budgets bessere Chancen auf den Besuch einer freien Schule haben werden. Damit stärken wir das Elternwahlrecht. Unser Ziel ist hier klar: Freie Schulen stehen allen Familien offen. Um an diesen Punkt zu kommen, wurden natürlich viele intensive Gespräche mit den Trägern in konstruktiver Zusammenarbeit geführt. Deswegen möchte ich hier auch noch einmal den freien Trägern für diese Zusammenarbeit ausdrücklich danken. Mit dieser Gesetzesnovelle wird deutlich: Die freien Schulen sind feste Partner im Berliner Bildungssystem. Deswegen rufe ich auch die Opposition auf: Stellen Sie sich hinter uns und unsere freien Schulen! Stimmen Sie dem Antrag zu! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sven Heinemann (SPD)]

Alle Reden von Lars Bocian Protokoll ↗