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Franziska Brychcy

LINKE 26.02.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Linke hat das öffentliche Schulsystem ganz klar Priorität. Aber jedes Kind in Berlin muss gleichberechtigt Zugang zu schulischer Bildung und Teilhabe erhalten, auch zu Privatschulen. Mit dem vorliegenden Gesetz kommen wir diesem Ziel in Berlin einen bedeutenden Schritt näher. Insbesondere begrüßen wir, dass es künftig für Kinder mit Förderbedarf einen Personalzuschlag geben wird, sowie eine verbindliche einkommensgestaffelte Schulgeldtabelle, um auch Kindern aus Familien mit wenig Einkommen einen Zugang zur Privatschule zu ermöglichen. Es ist auch die verfassungsgemäße Aufgabe des Senats, Segregation zu verhindern und das Sonderungsverbot gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes in Berlin umzusetzen. Insofern ist die Reform notwendig, ja, und auch lange überfällig. Aber nein: Wir als Linke sind nicht schizophren, wie Sie, Herr Melzer, uns im Hauptausschuss vorgeworfen haben, [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] weil wir das Anliegen der Gesetzesreform, die soziale Durchmischung an Privatschulen zu fördern, unterstützen. Im Gegenteil: Dieses Ziel war bereits Teil des Koalitionsvertrags von Rot-Grün-Rot 2021. [Heiko Melzer (CDU): Aber Sie haben es nicht umgesetzt!] Ihr Änderungsantrag als Koalition im Hauptausschuss ist ein Rückschlag für dieses Anliegen, denn Sie senken die zulässige Einkommensgrenze in der Schulgeldtabelle von 81 000 Euro auf 73 000 Euro Jahreseinkommen ab, unter der für Familien ein sozial gestaffeltes Schulgeld gilt. Für alle anderen Familien mit einem höheren Gesamteinkommen als 73 000 Euro gibt es keine Höchstgrenze für das Schulgeld. Das bedeutet, dass viele Familien, in denen beide Eltern Vollzeit erwerbstätig sind, in der Regel nicht davon profitieren, obwohl sie angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten bis zu einem Jahreseinkommen von 120 000 Euro durchaus schutzbedürftig wären. Das Versprechen, die Mittelschicht zu entlasten, das Herr Saleh, der weiter hinten sitzt, abgegeben hat, löst die Reform also nicht ein. Das wirtschaftliche Interesse einzelner weniger privater Schulen wird in Ihrem Änderungsantrag schwerer gewichtet, als Familien vor zu hohen Schulgeldern zu schützen und Zugänge für alle Familien zu schaffen. Ich frage mich: Wo steht denn die SPD-Fraktionsführung in dieser Frage? – Offenbar näher beim Verband der Privatschulen als bei den Familien! So wird die Berlin Metropolitan School bei einem Familieneinkommen von 80 000 Euro weiter ein monatliches Schulgeld von 850 Euro und die Berlin Cosmopolitan School sogar 932 Euro im Monat verlangen. Beide Schulen haben übrigens laut Bildungsverwaltung bei einer Gesamtzahl von 984 beziehungsweise 570 Schülerinnen und Schülern aktuell kein einziges Kind mit Lernmittelbefreiung. Die Schulgeldtabelle wird nicht ausreichen, um die eben beschriebene soziale Spaltung abzumindern, [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] aber sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weswegen wir heute nicht gegen den Gesetzesentwurf stimmen, sondern uns enthalten werden. [Heiko Melzer (CDU): Oh!] Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die pauschale Verkürzung der Wartefrist für die Privatschulen streichen. Schon jetzt ist die Möglichkeit, von der Wartefrist im Einzelfall abzuweichen, im Gesetz geregelt. Weitergehende Maßnahmen, damit die Schulaufsicht die Aufnahmepraxis an den Privatschulen effektiv kontrollieren kann, sodass das Sonderungsverbot tatsächlich eingehalten wird, und ob die Schulgeldtabelle nicht wirklich auch gedeckelt werden kann, werden wir ab dem Herbst 2026 neu diskutieren. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]

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