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Dr. Torsten Kühne

26.02.2026 Sitzungen 19/81

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben uns dazu schon geäußert, dass es in der Eigenverantwortlichkeit der Schule liegt, zu solchen Veranstaltungen einzuladen. Es gelten hier grundsätzlich die Vorgaben des Berliner Schulgesetzes, dass sehr differenziert Positionen darzustellen sind, dass nicht ausdrücklich alle Abgeordneten eingeladen werden müssen, aber dass für eine Ausgewogenheit und Darstellung, auch im Sinne des Beutelsbacher Konsenses, zu sorgen ist. Insofern sind die Vorgaben des Schulgesetzes da sehr deutlich, und es bedarf keiner weiteren Regelung dazu. – Herzlichen Dank!

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