Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine verfassungskonforme Verschärfung des Entzugs der Staatsangehörigkeit fordert die AfD. [Zuruf von der AfD: Hm!] – Hm! – Warum betonen die das mit der Verfassungskonformität so in Ihrem Antrag? [Thorsten Weiß (AfD): Weil Leute wie Sie uns sonst Gegenteiliges vorwerfen!] Liegt uns zur Beratung eigentlich schon der Antrag der Grünen vor zum verfassungskonformen Bau von Radwegen in Pankow? [Heiterkeit von Burkard Dregger (CDU)] Haben wir schon den Antrag der SPD beraten zur verfassungskonformen Erhöhung der Tarifbindung für Beschäftigte? [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Haben wir schon von der CDU eingereicht bekommen den Antrag zum verfassungskonformen Ausbau von Parkplätzen im Innenstadtbereich Berlins? [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Sind Parkplätze in der Verfassung geregelt?] Haben wir nicht, nicht wahr? Haben wir alles nicht. [Zuruf von der AfD – Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Natürlich haben wir diese drei Anträge nicht bekommen, denn warum sollte eine Fraktion in einem Antrag auf anderthalb Seiten Text dreimal betonen, dass es eine verfassungskonforme Regelung gibt, die sie dort anstrebt? [Harald Laatsch (AfD): Weil wir Verfassungspartei sind!] Die Verfassungskonformität muss man normalerweise nicht betonen; sie sollte bei Anträgen im Parlament eine Selbstverständlichkeit sein und deswegen überhaupt keine Erwähnung finden. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) – Thorsten Weiß (AfD): Hätten wir das weggelassen, hätten Sie uns das Gegenteil vorgeworfen!] Warum also macht die AfD das? – Der eine Grund ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 16 Grundgesetz grundsätzlich nicht einfach so entzogen werden kann. Da gibt es sehr enge Grenzen, und die gibt es aus gutem Grund. Wer die Geschichte unserer Verfassung kennt, weiß, dass auch die Erfahrung mit den Ausbürgerungen aus der NS-Zeit mit dazu beigetragen hat, dass wir eine solche Regelung nicht vorgesehen haben, [Burkard Dregger (CDU): Sehr richtig!] grundsätzlich nicht vorgesehen haben. Das Wesen der Staatsangehörigkeit ist außerdem so, dass es nicht in verschiedene Klassen eingeteilt wird, sondern dass es grundsätzlich unbeschränkt und auf Lebenszeit angelegt ist. Was ein Rechtsstaat tun kann: Er kann eine rechtswidrige Entscheidung korrigieren. Er kann einen Verwaltungsbescheid – was eine Einbürgerung ist – korrigieren. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist diese Möglichkeit seit der Ampelkoalition auf der Bundesebene tatsächlich für den Zeitraum von zehn Jahren als Rücknahme möglich bei Täuschung, Drohung oder Bestechung. Das ist sinnvoll. Das ist aber etwas ganz anderes, als ob über jemandem permanent das Risiko schwebt, irgendwann die Aberkennung der Staatsangehörigkeit wegen eines Ereignisses in der Zukunft angedroht zu bekommen. Neben dem Wortlaut des Artikels 16 Grundgesetz, dass die Staatsangehörigkeit nicht einfach entzogen werden kann, gibt es aber noch einen anderen wichtigen Grund. Die AfD versucht immer und immer wieder, die deutsche Staatsangehörigkeit in verschiedene Güteklassen einzuteilen. Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann gibt es aber keinen Unterschied, ob diese mit Geburt erworben ist oder ob sie später verliehen wurde. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Die Forderungen nach strafweiser Ausbürgerung, wie im Antrag der AfD enthalten, verstoßen gegen den Kern, gegen den Sinngehalt des Artikels 16 des Grundgesetzes und führen gerade zu einem solchen Zwei-Klassen-System. Das ist dann tatsächlich nicht mehr verfassungskonform umsetzbar. Selbstverständlich – und das ist auch ein Grund für die Überbetonung der verfassungskonformen Verschärfung – will sich die AfD nicht dabei erwischen lassen, dass sie hier etwas beantragt, was den Boden des Grundgesetzes verlässt. Was macht man da also? – Man schreibt vorsichtshalber dreimal auf eineinhalb Seiten „verfassungskonforme Verschärfung“ rein. Dann hat man sich scheinbar abgesichert. Für das, was die AfD in ihrem Antrag eigentlich fordert, gibt es aber weder einen verfassungskonformen Weg, noch ist es sinnvoll, denn Menschen, die Straftaten begehen, sind mit den Mitteln des Strafrechts und mit dem Gefahrenabwehrrecht anzugehen. Es gibt Strafen für all die Dinge, die hier heute aufgezählt worden sind, und die gelten für alle Menschen in Deutschland. Da ist jeder vor dem Gesetz gleich – auch in dem negativen Fall, dass ihm eine Strafe droht. Das ist der Grundsatz, der gilt, und das ist der Grundsatz, der weiter gelten muss. Deswegen kann man einen solchen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
