Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsschutz zur Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Die Koalition aus CDU und SPD hat dieses Gesetz im Ausschuss gegen die Stimmen von Grünen und Linken durchgedrückt. Unsere Fraktion war im Ausschuss nicht vertreten, ein großes Defizit bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes! [Beifall bei der AfD] Umso wichtiger ist es, dass wir hier im Plenum die schwerwiegenden Probleme dieses Gesetzes benennen. Lassen Sie mich nur drei zentrale Punkte herausgreifen, erstens die Erweiterung der Beobachtungskriterien oder auch das neue Wahrheitsministerium! Der neue § 13 Absatz 1 Nummer 4 schafft als Kriterium für ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Beobachtung einer Bestrebung, dass diese – Zitat – „systematisch Fehlinformationen verbreitet oder Einschüchterung betreibt, um die öffentliche politische Willensbildung zu beeinträchtigen oder den öffentlichen Frieden zu stören“. Das klingt auf den ersten Blick ja ganz vernünftig. Doch, wer entscheidet, was eine Fehlinformation ist? [Vasili Franco (GRÜNE): Nach Ihrem Grundsatzprogramm klingt das!] Der Verfassungsschutz selbst, eine Behörde der Exekutive wird damit zur Schiedsrichterin über Wahrheit und Unwahrheit im politischen Diskurs. [Beifall bei der AfD] Das ist nichts anderes als die Einrichtung eines Wahrheitsministeriums durch die Hintertür. Wer heute die Migrationspolitik, Klimapolitik, Coronapolitik der Regierung kritisiert, wer unbequeme Statistiken zitiert, wer eine andere Einschätzung der Lage hat als der Senat, der läuft künftig Gefahr, als Verbreiter von Fehlinformationen eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Oder, um mal ein plastisches Beispiel zu nehmen: Wer Verschwörungstheorien über eine kinderschändende Elite teilt, wird beobachtet, bis die Epstein-Files veröffentlicht werden. [Beifall bei der AfD] Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, und das ist ein Angriff auf den freien politischen Diskurs in dieser Stadt. Zweitens: die Veröffentlichung von Verdachtsfällen oder der unfaire Wettbewerb der Parteien. § 10 Absatz 1 Satz 2 des neuen Gesetzes erlaubt es dem Verfassungsschutz künftig, die Öffentlichkeit bereits über Verdachtsfälle zu unterrichten, also über Bestrebungen, bei denen noch nicht einmal feststeht, ob sie tatsächlich verfassungsfeindlich sind. Das bisherige Berliner Recht kannte diese Befugnis nicht und das aus gutem Grund. Wenn der Verfassungsschutz eine Partei öffentlich als Verdachtsfall einstuft, ist das ein politisches Todesurteil im laufenden Wahlkampf. Die Wählerinnen und Wähler unterscheiden nämlich nicht zwischen Verdacht und Beweis. Die Regierungsparteien schaffen sich damit ein Instrument, um missliebige politische Konkurrenz gezielt zu beschädigen. [Beifall bei der AfD] Das hat nichts mit dem fairen Parteienwettbewerb in einer Demokratie zu tun. Das ist die Instrumentalisierung einer Sicherheitsbehörde für parteipolitische Zwecke. Drittens: die Einschränkung des Auskunftsanspruchs. Der gläserne Bürger vor dem undurchsichtigen Staat, das wurde hier schon angesprochen. Der neue § 53 verlangt vom Bürger künftig, einen konkreten Sachverhalt zu benennen und ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darzulegen. Das bisher sehr weitreichende, an keine materiellen Voraussetzungen gebundene Antragsrecht wird damit erheblich eingeschränkt. Wer nicht genau weiß, was der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat, und das weiß in der Regel niemand, der kann künftig auch keine Auskunft mehr verlangen. Das Recht des Bürgers zu erfahren, was der Staat über ihn weiß, wird damit faktisch ausgehöhlt. Das Vorblatt des Gesetzesentwurfes gibt es sogar offen zu, es spricht von einer Flut von Verfahren, die eingedämmt werden sollen. Der Bürger als Störfaktor, das ist die Haltung, die hinter diesem Gesetz steht. [Beifall bei der AfD] Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf Kosten der Bürgerrechte. Es macht den Verfassungsschutz zum Richter über die Wahrheit, zum Wahlkampfinstrument der Regierung und zum Bollwerk gegen den neugierigen Bürger. Wir lehnen diese Beschlussempfehlung entschieden ab. [Beifall bei der AfD] Durch eine solche Gesetzesänderung muss niemand mehr den Staat delegitimieren, er tut es von ganz allein. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
