Niklas Schrader
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es wurden im Ausschuss nach massiver Kritik an dem Entwurf – auch die Datenschutzbeauftragte ist im Dreieck gesprungen – noch kleine Verbesserungen durch die Koalition vorgenommen. Das erkennen wir an, aber insgesamt bleibt es dabei: Die neuen Überwachungsinstrumente wie die Onlinedurchsuchung, die wirklich tief in die Privatsphäre eindringt, oder die Verkehrsdatenauskunft und auch die niedrigen Eingriffsschwellen, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung, und die teilweise haarsträubende Schwammigkeit, wenn es um Eingrenzung von Befugnissen geht, zum Beispiel, wer bei der Regelung als Kontaktperson mit in die Überwachung hineinrutschen kann – das alles ist eine ganz klare Ausweitung der Überwachungsintensität, und dazu sagen wir Nein. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Robert Eschricht (AfD)] Dieser Verfassungsschutz hat immer wieder bewiesen, dass er seine Schutzfunktion und seine Aufgabe als Frühwarnsystem nicht erfüllt hat, sei es beim NSU, sei es bei der rechten Anschlagsserie in Neukölln oder beim Anschlag am Breitscheidplatz. Die Liste ist lang, könnte ich fortsetzen. Statt Fehleranalyse gibt es dann neue Befugnisse. Da sagen wir als Linke ganz klar Nein. [Beifall bei der LINKEN] Sie wollen mit Ihrem Gesetz auch den Auskunftsanspruch von Betroffenen einschränken. Das haben wir im Ausschuss intensiv diskutiert. Also wenn man wissen will, ob man beim Verfassungsschutz gespeichert ist, kann man eine Anfrage stellen, selbstverständlich, aber künftig muss man einen konkreten Sachverhalt darlegen. Das bedeutet, man muss sich also künftig erst mal selbst beim Verfassungsschutz anschwärzen, bevor man ein Anrecht auf eine Auskunft hat. Dann kann er das direkt noch mal als Anlass für eine künftige Überwachung nehmen. Das kann es doch wirklich nicht sein, liebe Koalition, das machen Sie. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Ziemlich heftig ist auch, was Sie nachträglich per Änderungsantrag eingefügt haben. Es soll künftig im Verfassungsschutzgesetz stehen, dass es legal ist, dass der Verfassungsschutz Schwerverbrecher als V-Personen anwirbt. Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit verurteilten Straftätern ist für diese Koalition, die gerne einen auf Law and Order macht, offenbar kein Problem. Frau Tomiak hat es angesprochen, da verschwimmt tatsächlich die Grenze zwischen Staat und kriminellen Strukturen. Auch da sagen wir ganz klar, das geht nicht, nein! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Da können Sie sich selbst noch loben, wie Sie hier mal eine Berichtspflicht oder da mal einen Richtervorbehalt eingefügt haben, die Arbeit des Verfassungsschutzes bleibt zu weiten Teilen unkontrollierbar. Das ist so, einfach so, wie er arbeitet, vor allem im Bereich von V-Personen. Wir bekommen als Ausschuss für Verfassungsschutz dazu nur eingeschränkte Informationen, über die wir dann auch nicht öffentlich sprechen können. Das ist keine wirksame Kontrolle. Wo keine wirksame Kontrolle ist, da kann sich ein Eigenleben entwickeln. Das ist nicht nur Theorie, das passiert auch, zuletzt in Bremen: Um die IL zu beobachten, hat der Bremer Verfassungsschutz eine V-Person mit psychischer Erkrankung in dem Milieu angeworben. Das ist rechtswidrig. Und diese V-Person hat auch sexuelle Beziehungen in dem Milieu gehabt, das sie beobachten sollte. Auch das ist rechtswidrig. Ich sage Ihnen, das Risiko solcher Schäden für den Rechtsstaat gehen Sie bewusst ein, und mit Ihrem Gesetz erhöhen Sie dieses Risiko sogar weiter. Dann seien Sie bitte so ehrlich und stehen auch dazu, liebe Koalition! [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Wir sehen hier ein Problem, ein rechtsstaatliches Problem. Deshalb werden wir diesen Antrag natürlich ablehnen und uns selbstverständlich, wie Sie es von uns schon kennen, für Alternativen zum Verfassungsschutz einsetzen. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
