Jian Omar
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Weiß! Sie wissen, und dieses Land weiß auch: Wenn es eine Gefahr für Deutschland und für Berlin gibt, dann ist das Ihre Partei, nicht meine Partei, nicht ich. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Martin Trefzer (AfD): Die Islamisten!] Ihre Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter Ihnen sind Faschisten. Sie selber sind mit einem Faschisten befreundet, der in Ihrer Partei das Sagen hat. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Und deswegen, wenn Sie hier von Gefahr sprechen, dann reden Sie von der Gefahr, die von Ihrer eigenen Partei ausgeht. Wenn für mich eine Gefahr in diesem Land existiert, dann sind es in erster Linie die rechtsextreme AfD [Lachen bei der AfD] und Rechtsextremisten, die mein Büro vor zwei Jahren angegriffen haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Matz (SPD) – Zuruf von der AfD: Was ist mit den Islamisten? – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Ich komme einmal zu Ihrem Antrag: Juristisch ist Ihr Vorschlag schon deshalb nicht haltbar, weil ein Verlust der Staatsangehörigkeit nur auf klar definierten, eng begrenzten gesetzlichen Tatbeständen beruhen darf. Das habe ich versucht, in meiner Rede auch Ihnen klarzumachen. [Thorsten Weiß (AfD): Das ist keine Beliebigkeitsklausel! Das kann geändert werden! Verstehen Sie das nicht?] Sie haben in Ihrer Rede kein Wort über das Recht verloren. Sie haben über Kriminalität geredet. Man hat gesehen, dass Sie keine Ahnung vom Staatsangehörigkeitsrecht haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen noch einmal hier: Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz aus dem Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verlangt: Wenn der Staat in so ein fundamentales Statusrecht eingreift, müssen die Voraussetzungen präzise, eindeutig und gerichtsfest formuliert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Artikel 16 Grundgesetz eine besonders strenge Schutzfunktion entfaltet und dem Gesetzgeber hier nur einen äußerst engen Gestaltungsspielraum bietet. Die Staatsangehörigkeit darf nicht von offenen, wertenden oder politisch aufgeladenen Begriffen, wie sie in Ihrem Antrag stehen, abhängig gemacht werden. Sie nutzen hier Schlagworte wie „Clankriminalität“, „Gefährder“ oder auch „Gefahr für die innere Sicherheit“. Das sind alles keine trennscharfen juristischen Tatbestände, sondern auslegungsbedürftige politische Zuschreibungen. [Thorsten Weiß (AfD): Gibt es denn Clankriminalität überhaupt Ihrer Meinung nach?] Das wollen Sie instrumentalisieren, und das werden wir nicht zulassen. Sie wollen in diesem Land das Staatsangehörigkeitsrecht instrumentalisieren für Ihre rechtsextremen Zwecke, aber wir werden das nicht zulassen, weder hier in Berlin, noch in Deutschland, noch in Europa. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
