June Tomiak
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Liebe Zuschauende! Fangen wir mit etwas Positivem an: Es ist gut, dass die zentralen Grundprinzipien der fdGO als Grundlage der Arbeit des VS konkret benannt worden sind. Diese Änderung war auch notwendig, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Es ist schlimm, dass die Koalition das mit einem Änderungsantrag noch richten muss, aber es ist gut, dass sie es getan hat; daher Lob an dieser Stelle. Das Verfassungsschutzgesetz wird maßgeblich verändert, und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, weder die Verdachtsberichterstattung noch der Anschlag auf das Stromnetz waren Auslöser dieser Gesetzesinitiative. Die Koalition aus CDU und SPD baut die Überwachungsmöglichkeiten des Staates mit dem zuletzt geänderten ASOG und nun dem Verfassungsschutzgesetz massiv aus, plant das seit Jahren und setzt es nun um. Problematisch und peinlich war, dass die Landesdatenschutzbeauftragte nicht in den Prozess zum Gesetzentwurf eingebunden war. Das ist eigentlich übliche Praxis. Die Kontrollrechte des Parlaments werden mit diesem Gesetz formell nicht eingeschränkt, aber wenn man die Befugnisse massiv erweitert, die Kontrolle aber nicht angleicht, dann kommt es zu einer Schieflage. Wir hatten uns hier im Sinne eines starken und selbstbewussten Parlaments eine Änderung gewünscht. Es war ja sogar von der CDU selbst angekündigt, hier nacharbeiten zu wollen. Es als großen Erfolg der parlamentarischen Kontrolle darzustellen, die Vertrauenspersonen in Bevollmächtigten umzubenennen, spricht für sich selbst. Wir haben für eine bessere parlamentarische Kontrolle einen Vorschlag gemacht, um einen möglichen Weg aufzuzeigen. Hier gab es aber kein Interesse von CDU und SPD nachzusteuern; weder mit unserem Vorschlag noch mit einem eigenen. Das ist fachlich nicht nachzuvollziehen. Neben dem Parlament muss es aber auch dem Bürger selbst möglich sein, Auskunft darüber erlangen zu können, ob er im Visier des Berliner VS steht oder war. Bisher war das für jeden Berliner einfach so möglich. Wir haben beantragt, die derzeit gültige Praxis beizubehalten. CDU und SPD haben das abgelehnt. In Zukunft wird man angeben müssen, wann, wo und wie man möglicherweise in den Blick des Berliner Verfassungsschutzes geraten ist. [Benedikt Lux (GRÜNE): Wie das denn?] Sich selbst denunzieren zu müssen, um sein Recht auf Information zur eigenen Person geltend zu machen, ist einfach frech. Dieses Gesetz gibt dem Berliner VS viele neue und weitreichende Instrumente an die Hand. Viele davon sind höchst problematisch. Die Onlinedurchsuchung beispielsweise ist eines davon. Der Verfassungsschutz selbst geht davon aus, dass er sie, wenn überhaupt, nur ganz selten anwenden dürfte, aber trotzdem werden dann Sicherheitslücken für den Fall der Fälle offen gehalten. Betroffen sind davon aber nicht nur die Personen, die im Fokus des Verfassungsschutzes stehen; die digitale Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger wird damit gefährdet. Die Sicherheitslücke in seinem Telefon ist die Sicherheitslücke in meinem Telefon ist die Sicherheitslücke in Ihrem Telefon. Als V-Personen sollen in Zukunft auch Personen geführt werden können, die straffällig geworden sind und nicht nur auf Bewährung verurteilt wurden. Die Personen, um die es hier geht, sind welche, die tief in Strukturen stecken, die sich gegen unsere demokratische Ordnung richten. Kollege Schrader hat es im letzten Ausschuss sehr treffend beschrieben: Hier droht die Grenze zwischen Kriminalität und staatlichem Handeln zu verwischen. Ich mache es kurz: Wir lehnen diese Gesetzesänderung ab. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
