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Plenarprotokoll 19/89

15.10.2026 · 193 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)GRÜNE (22)CSU (20)SPD (18)FREIE WÄHLER (13)

Ilse Aigner

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die 89. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich noch einige Glückwünsche auszusprechen und Veränderungen in den Gremien bekannt zu geben. Ich beginne mit den Glückwünschen. Zunächst darf ich Herrn Kollegen Dr. Ludwig Spaenle ganz herzlich zu seinem Wiedereinzug in den Bayerischen Landtag gratulieren. Lieber Louis, wir gratulieren dir sehr herzlich. (Allgemeiner Beifall) In solchen Zeiten sind erfahrene Politiker hochwillkommen und nötig in unserem Parlament. Deswegen freue ich mich auf eine wieder gute Zusammenarbeit. Dann haben wir noch zwei Geburtstagskinder: Am 8. Oktober hatte Herr Kollege Johann Groß einen runden Geburtstag, und heute feiert Herr Kollege Robert Brannekämper seinen Geburtstag. Im Namen des Hohen Hauses darf ich beiden herzliche Glückwünsche aussprechen. (Allgemeiner Beifall) Es gibt nichts Schöneres, als seinen Geburtstag im Plenum zu verbringen. Meine vierte Gratulation gilt einem Jubilar der Extraklasse. Unser Kollege Karl Freller hat am 13. Oktober einen echten Rekord gebrochen. Er ist jetzt nicht nur der am längsten amtierende Abgeordnete des Bayerischen Landtags seit 1946. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Seit 1946?) – Nein, er ist nicht seit 1946 im Parlament. Er ist seit 1982 im Amt. Er ist somit der am längsten amtierende Abgeordnete des Bayerischen Landtags, aber er ist zusätzlich der am längsten amtierende Abgeordnete der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Lieber Charly, du bist seit über 44 Jahren Abgeordneter; heute sind es exakt 16.066 Tage. Das ist eine bis dato unerreichte Zeit und ein einzigartiger Einsatz für den Parlamentarismus in Bayern und auch in Deutschland. Du hast sechs Ministerpräsidenten und sechs Präsidentinnen und Präsidenten des Bayerischen Landtags erlebt. Fast wären es auch sechs Bundeskanzlerschaften gewesen, aber das hast du um nur fünf Tage verfehlt. 1982 bist du – mit 26 Jahren – auf dem letzten Listenplatz angetreten und wurdest tatsächlich in den Bayerischen Landtag gewählt – damals als jüngster Abgeordneter in der Geschichte des Parlaments. Am 18. März 1983 schrieb die "Nürnberger Zeitung" über dich: "Das ‚Nesthäkchen‘ steht seinen Mann." Seither wirst du in rund 250 Plenarprotokollen als Redner aufgeführt. Du warst Mitglied und stellvertretender Vorsitzender in acht unterschiedlichen Ausschüssen, etlichen Gremien und Beiräten. Du warst Staatssekretär und lange Jahre stellvertretender Vorsitzender deiner Fraktion. Schließlich warst du Erster Vizepräsident des Bayerischen Landtags, und du bist seit 18 Jahren Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Dein Beitrag zum parlamentarischen Geschehen lässt sich aber nicht nur in Ämtern, Zahlen oder Statistiken bemessen. Wer dich kennt, der weiß: Die Arbeit ist dir nicht zur Routine geworden. Du bist dir deiner Verantwortung mehr als bewusst. Gerade in herausfordernden Zeiten wie jetzt bist du eine starke Stimme für die Verteidigung unserer Freiheit und einer wehrhaften Demokratie. Lieber Charly, aus dem "Nesthäkchen" ist der am längsten amtierende Abgeordnete der Nachkriegsgeschichte geworden. Du stehst weiter deinen Mann. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Komm bitte nach vorne, ich möchte dir ein Geschenk überreichen. (Präsidentin Ilse Aigner überreicht Herrn Abgeordneten Karl Freller als Geschenk ein Bild mit der Aufschrift "Deutschlands dienstältester Parlamentari- er". – Allgemeiner Beifall – Standing Ovations) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf nun noch eine Reihe von Ausschussumbesetzungen bekannt geben und komme zunächst zur CSU-Fraktion: Anstelle unseres neuen Staatsministers für Jugend und Demokratie Manuel Knoll wird der Abgeordnete Joachim Konrad als neues Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen benannt. Neues Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung ist der Abgeordnete Thomas Pirner anstelle unseres neuen Staatsministers der Justiz Josef Schmid. Als neue Mitglieder im Ausschuss für Bildung und Kultus werden die Kollegen Dr. Ludwig Spaenle und Dr. Stephan Oetzinger anstelle der Kollegen Wolfgang Fackler und Tobias Reiß benannt. Die Kollegen Eric Beißwenger und Jenny Schack sind neue Mitglieder im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr anstelle von Herrn Staatsminister Josef Schmid und des Kollegen Joachim Konrad. Neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist Herr Kollege Georg Eisenreich anstelle des Kollegen Thomas Holz. Für den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes werden die Abgeordneten Andreas Lorenz und Wolfgang Fackler als neue Mitglieder benannt, und zwar anstelle von Herrn Dr. Alexander Dietrich, der seit Monatsbeginn seine neue Aufgabe als Kommunalreferent der Landeshauptstadt München wahrnimmt, sowie anstelle der Abgeordneten Jenny Schack. Die Kollegen Thomas Holz und Tobias Reiß sind neue Mitglieder im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration anstelle von Herrn Dr. Alexander Dietrich und des Kollegen Dr. Stephan Oetzinger. Als neues Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wird der Abgeordnete Volker Bauer anstelle des Abgeordneten Joachim Konrad benannt. Jetzt komme ich noch zu der von der Fraktion FREIE WÄHLER gemeldeten Ausschussumbesetzung: Anstelle der Abgeordneten Ulrike Müller wird der Abgeordnete Johann Groß neues Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Schließlich gebe ich noch bekannt, dass der Unterausschuss "Zukunft Stammstrecke und Bahninfrastruktur Bayern" in seiner Sitzung am 13. Oktober 2026 den Abgeordneten Martin Behringer zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der AfD-Fraktion "Bayerisches Geld für bayerische Bürger - Länderfinanzausgleich reformieren, Kommunen stärken, Bürger entlasten" Sie kennen das Prozedere. Als Erste hat Frau Kollegin Katrin Ebner-Steiner das Wort. Sie spricht fünf Minuten. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung kann nicht mit Geld umgehen. Laut dem Bund der Steuerzahler Bayern werden von dieser Staatsregierung jährlich 7 bis 8 Milliarden Euro an Steuergeldern verschwendet. Das aktuelle Schwarzbuch spricht Bände: massive Kostenexplosion bei Großbauprojekten, teure Sonderinitiativen und Planungsfehler, wohin man schaut, sei es die Münchner S-Bahn-Stammstrecke, die statt 3,8 Milliarden Euro wohl 11 Milliarden Euro kosten wird, seien es die Theater in Würzburg und Augsburg oder das Strafjustizzentrum in München. Manches davon ist Unfähigkeit, anderes ist Wurschtigkeit. Aber vieles ist auch Größenwahn. Die Pandabären von Markus Söder kosten uns bis zu 20 Millionen Euro. Die 34 bayerischen Auslandsrepräsentanten können ein Lied davon singen. Die Staatsregierung verfeuert unser hart erarbeitetes Steuergeld. Sie werfen dieses Geld zum Fenster hinaus. (Beifall bei der AfD) Hinzu kommen 6 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung der Merkel-Migranten, wohlgemerkt pro Tag. Als Teil der Bundesregierungen von Merz und Merkel haben Sie in der CSU all das mitbeschlossen. Sie haben der Ukraine mittlerweile 130 Milliarden Euro deutsches Steuergeld für Kriegswaffen zur Verfügung gestellt und ziehen Deutschland in einen Krieg, der uns überhaupt nichts angeht. (Beifall bei der AfD) Sie alimentieren und finanzieren die ganze Welt, während unsere bayerischen Bürger oft nicht mehr wissen, wie sie die nächste Strom- und Gasrechnung bezahlen sollen. Auch das ist übrigens Ihre Verantwortung: Die dümmste Energiepolitik der Welt – das schreibt das "The Wall Street Journal" – ist Ihre Erfindung, die Sie Hand in Hand mit Ihren rot-grünen Genossen eisern weiterbetreiben. (Zuruf von der SPD) Das reicht Ihnen aber alles nicht. Die schwarz-linke CSU ist schon vor Jahren voll und ganz auf den sozialistischen Umverteilungszug aufgesprungen. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft ist Bayern der größte Verlierer des Länderfinanzausgleichs. Seit Einführung des Systems hat Bayern über 140 Milliarden Euro in dieses System eingezahlt. Seit der Jahrtausendwende hat der Freistaat seine Abgaben an den Länderfinanzausgleich aber nochmals massiv gesteigert. Wir Bayern zahlen mittlerweile regelmäßig mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens: Zuletzt waren es 11,7 Milliarden Euro. Das ist ein unhaltbarer Zustand und Produkt der allgemeinen linken und leistungsfeindlichen Umverteilungsideologie. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der AfD) Doch wie kommt es eigentlich zu so horrenden Beiträgen? Sie und der damalige Finanzminister Markus Söder haben die Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen selbst mitausverhandelt. Heute lässt die Staatsregierung desselben Markus Söders zentrale Regeln dieses Systems vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Aber die Verantwortung für Ihre eigenen Entscheidungen lässt sich nicht dadurch abschütteln, dass man heute lautstark seine Folgen beklagt. All das ist ein doppelter Skandal, wenn man sich anschaut, wofür das bayerische Geld verwendet wird. Seit dem Jahr 2000 ist der größte Zahlungsempfänger des Finanzausgleichssystems Berlin. Dabei flossen insgesamt knapp 80 Milliarden Euro, und damit mehr als jeder zweite Euro, den Berlin erhalten hat, aus bayerischen Steuerquellen. Aber während Berlin mit bayerischen Milliarden seit Jahren seinen Bürgern eine beitragsfreie Kinderbetreuung ermöglicht, müssen bayerische Familien vielerorts hohe Kindergartengebühren bezahlen und aufs Kinderstartgeld verzichten. Das Gleiche gilt für Länder wie Mecklenburg-Vorpommern oder andere Empfängerländer. Diese Staatsregierung hat dieses System mitbeschlossen. Es ist ein System, das in Berlin Sozialisten, Kommunisten und Klimafaschisten alimentiert, bald Antisemiten und Clanverbrecher finanziert, und das demnächst bayerische Milliarden Steuergelder einer Berliner Landesregierung überweist, die Wohneigentum enteignen und Investoren vertreiben will. All das wird es mit unserer AfD nicht geben. (Beifall bei der AfD) Wir fordern Sie auf, das Finanzkraftausgleichssystem nicht nur halbherzig zu reformieren, sondern komplett neu aufzusetzen. Die Zahlungen bayerischer Steuergelder müssen an klare Bedingungen geknüpft sein. Wenn in Berlin die Mauermörderpartei SED regiert, dann kann die Devise nur lauten: Die kriegen keinen Cent von uns; nie wieder Sozialismus. – Wir sagen ganz klar: Schluss mit der Verschwendung. Unser Geld ist für unsere Leute da. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Sepp Zellmeier für die CSU-Fraktion.

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Josef Zellmeier CSU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Länderfinanzausgleich ist in Artikel 107 des Grundgesetzes geregelt – Sie kennen alle den Text –, wonach die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen werden soll; Ausfluss des Bundesstaatsprinzips "föderale Solidarität". "Angemessen" ist bei diesem Ausgleich gar nichts mehr. Wir sind mit Abstand der größte Zahler: fast 60 % des Länderfinanzausgleichs bei gut 15 % der Einwohner. Das kann so nicht weitergehen. Es ist ein Kernthema der CSU und der Regierungskoalition hier im Bayerischen Landtag, dass wir seit Jahren eine Reform fordern und seit drei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um diesen Missstand, diesen nicht mehr angemessenen Ausgleich zu ändern. Ja, wir wollen mit den anderen Ländern, mit den schwächeren Ländern solidarisch sein. Die anderen Länder waren auch einmal schwächer, allerdings nur seit Anfang der 50er-Jahre bis zum Jahr 1986. Bereits vor der Wende, vor dem Fall des Eisernen Vorhangs, ist Bayern zum Zahlerland geworden. Seit 1993 zahlen wir durchgehend. Fast 140 Milliarden Euro sind bei nur 3,4 Milliarden Euro, die wir jemals erhalten haben, in das System geflossen. Selbst wenn man die veränderte Kaufkraft einrechnet, sind 3,4 Milliarden Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu dem, was wir bezahlt haben. Damit ist das faire Verhältnis nicht mehr gegeben. Wir wollen, dass wir nicht schlechtergestellt werden, als es vor dem Länderfinanzausgleich war. Das heißt, wir wollen, dass wir die Steuereinnahmen pro Kopf weiterhin so für uns verwenden können, wie wir es für sinnvoll halten. Das heißt nicht, dass wir nicht zahlen wollen. Aber die Relation muss sich verändern. Übrigens gab es bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema fünfmal Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, und zwar von unterschiedlichen Ländern. Es haben auch Länder geklagt, die damals noch Zahler waren, aber heute Empfänger sind. Das zeigt schon, dass dieses System immer umstritten war; also Solidarität einerseits, aber vernünftige Regeln andererseits. Leistung muss belohnt werden und darf nicht bestraft werden. Das ist ein ganz zentraler Faktor. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern hat rund 30 Jahre lang als Empfänger das Geld so eingesetzt, dass wir wirtschaftlich stark und zum stärksten Bundesland wurden, sodass wir heute im Vergleich zur EU stärker als 21 Mitgliedstaaten der EU sind. Das hat dazu geführt, dass wir eben Hauptgeber sind, aber in einer Relation, die nicht mehr stimmt. Damit möchte ich weiteren folgenden Punkt ansprechen: Wir sind nicht bereit, sozialistische Experimente oder auch Experimente von rechten Parteien mitzufinanzieren. Wenn der Länderfinanzausgleich reformiert wird, ist es entscheidend, dass wir Leistungskriterien einführen, damit sich Leistung lohnt, damit die, die das Geld sinnvoll investieren, belohnt werden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verstaatlichung von Wohnraum ist blanker Unfug. Dadurch entsteht keine einzige Wohnung. Der Staat nimmt sich selbst die Mittel, indem er sich durch eine Verstaatlichung zu Entschädigungen verpflichtet. Dadurch kann er nicht mehr investieren. Ich berichte aus eigener Erfahrung: Ich hatte einen Onkel in Halle an der Saale, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Ich habe während meiner Kindheits- und Jugendzeit jedes Jahr ungefähr zehn Tage in der DDR Urlaub verbringen dürfen. Er hat in einer staatlichen Wohnung gewohnt. Ich sage Ihnen, wie das ausgeschaut hat: katastrophal – von außen sowieso, aber auch innen war alles total veraltet, weil der Staat nicht investieren konnte. Also: Sozialistische Experimente bringen nichts, sondern schaden. Deshalb soll künftig ein Leistungsfaktor im Länderfinanzausgleich mitberechnet werden. Das wäre unser Ziel und natürlich eine Entlastung für den Freistaat Bayern. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Solidarität darf keine Einbahnstraße sein. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deshalb wollen wir auch nicht, dass andere Bundesländer kostenlose Kitas als Wahlgeschenk versprechen und wir das über den Länderfinanzausgleich finanzieren. Ob dann eine neue Regierung in Sachsen-Anhalt, sofern sie denn überhaupt zustande kommt, vernünftige Politik macht, das müssen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, erst einmal beweisen. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Das werden wir!) Wir zweifeln sehr daran. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bayern hat immer investiert und nicht konsumiert. Das ist eine Stärke des Freistaats Bayern. Das ist nicht immer populär, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Früchte von Investitionen sieht man erst später. Denken Sie an die Hightech Agenda und vieles mehr, das man erwähnen könnte, seitdem die CSU hier im Bayerischen Landtag ist. Die gute Lage des Freistaats Bayern ist deshalb natürlich neben dem großen Fleiß der Menschen auch unser Verdienst. Bayern hat bei Moody's und Standard & Poor's ein Spitzenrating. Das ist unser Verdienst. Das kommt daher, dass wir eine Rekordinvestitionsquote haben, kommt daher, weil wir immer dafür gesorgt haben, dass die Wirtschaft bei uns im Land floriert, weil wir natürlich den Mittelstand, das Handwerk und die Landwirtschaft gestärkt haben und gleichzeitig den Weg zum Hightechland gegangen sind. Bayern ist deshalb das wirtschaftliche Kraftzentrum Deutschlands und auch Europas. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, eines muss uns schon klar sein: Auch wir haben Probleme, den Staatshaushalt auszugleichen. Deshalb kann es nicht sein, dass rund 15 % des Staatshaushalts, 12 Milliarden Euro – das ist ungefähr die Summe: 12 Milliarden Euro für den Länderfinanzausgleich bei einem gesamten Haushaltsvolumen von rund 80 Milliarden Euro, – uns gar nicht mehr zugeteilt werden; denn durch die Umstellung auf die Umsatzsteuerverteilung erhalten wir das Geld gar nicht mehr. (Tim Pargent (GRÜNE): Wer hat das denn mitverhandelt?) Das ist etwas, was wir so auf Dauer nicht hinnehmen können. Ich bin davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Missverhältnis auch feststellen wird. Aber natürlich müssen wir sein Urteil abwarten. Wir selbst, die Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN, haben immer wieder Anträge zum Länderfinanzausgleich gestellt. Deshalb, liebe AfD, seid ihr heute mit eurem Thema ein bisschen spät dran. Wir hingegen sind schon lange am Thema dran und werden es auch umsetzen und durchsetzen, weil es richtig und gerecht ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Natürlich wäre uns der Verhandlungsweg lieber als der Klageweg; aber wenn nur vier Länder dauerhaft zahlen und zwölf Länder dauerhaft empfangen, dann ist klar, wie die Verhandlungen ausgehen; denn kein Nebeneinander wird sich weder etwas nehmen lassen noch sich Auflagen machen lassen, wie die Mittel verwendet werden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist diese Klage notwendig, auch wenn wir nicht gern klagen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Wir klagen nicht gerne gegen eine staatliche Regelung, die aus unserer Sicht nicht mehr der angemessenen Relation entspricht. Aber wir müssen es tun, damit wir eine Grundlage haben, um das neu zu verhandeln. Ich bin überzeugt, dass unser Ministerpräsident, unser Finanzminister da die richtigen Wege gehen und bei einer erfolgreichen Klage auch für Bayern vieles herausholen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch die Eigenverantwortlichkeit der Länder wieder stärken. Deshalb ist es so notwendig und so wichtig. Aber auch die kommunale Basis ist ein Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Die kommunale Basis ist in Bayern immer schon stark. Wir sind in Bayern immer schon dabei, wenn es darum geht, die Kommunen zu stärken. Trotzdem erkennen wir, dass die Aufgabenmehrungen und die Ausgabenmehrungen, die überwiegend durch Bundesregelungen bedingt sind, den Kommunen Schwierigkeiten machen. Gerne würden wir im kommunalen Finanzausgleich noch mehr tun. Aber dafür ist auch eine Voraussetzung, dass wir beim Länderfinanzausgleich erhebliche Verbesserungen erzielen und damit unsere Kommunen im Freistaat Bayern stärken können. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, die das unterstützen, und appelliere auch an die Oppositionsparteien, die in anderen Bundesländern regieren, also an SPD und GRÜNE: Bitte sagen Sie auch Ihren Parteikollegen offen und ehrlich: Strengt euch an, investiert in die Wirtschaft, verteilt keine sozialen Wohltaten; denn das wird alles aus Bayern bezahlt. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Das ist nicht richtig, weil das kein Solidaritätsdienst, sondern eine Einbahnstraße ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Im Übrigen haben wir bei den Verhandlungen in Berlin zum Koalitionsvertrag eine kleine Ermäßigung erreicht. Es werden ungefähr 200 Millionen für Bayern sein. Das ist ein Erfolg unseres Ministerpräsidenten Markus Söder. Aber ganz ehrlich gesagt: 200 Millionen Euro sind in Relation zu den 12 Milliarden Euro insgesamt nicht das, was wir uns vorstellen. Es ist schön, dass wir diese Summe haben; aber der Betrag muss wesentlich höher sein, damit wir auch in Zukunft unser Land stärken können. Sie können dessen versichert sein: Wir werden in Bayern investieren und nicht konsumieren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Tim Pargent für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch er hat zehn Minuten Redezeit.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich schon sehr wundern, mit welchem Thema die AfD heute diese Aktuelle Stunde bestreitet. Es war erst die vergangene Plenarsitzung vor zwei Wochen, in der wir bei den Dringlichkeitsanträgen einen Dringlichkeitsantrag zu unserem heutigen Thema kontrovers beraten haben. Das kann man so sagen. Bloß, was war der Beitrag der AfD in dieser Sitzung? – Der Redner hat stolze drei Minuten und 15 Sekunden dazu beigetragen – mit einer eher schwachen Rede. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD) – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Es gab auch keinen Nachzieher, keinen eigenen Antrag, oder irgendwas zu dem Thema. Und jetzt "beglücken" Sie uns mit diesem Thema. Ich habe den Eindruck, bei Ihnen hat sich jemand in der Social-Media-Abteilung diese Rede von vor zwei Wochen angeguckt und gesagt: Mist, das war nichts, das müssen wir noch mal drehen – und deswegen schlagen wir das jetzt noch mal als Aktuelle Stunde vor. Das kann es ja wohl nicht sein! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Dann haben Sie, Frau Ebner-Steiner, Ihre Redezeit auch noch zu großen Teilen darauf verwendet, gar nicht zum Thema zu sprechen, sondern zu Steuergeldverschwendung oder zu Ukraine. (Christoph Maier (AfD): Das machen Sie Ihrerseits seit einer Minute nicht! – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) – Doch, doch, ich stehe hier sehr wohl zu Ihrer Aktuellen Stunde. – Und Ihre Performance in der Sache, gegen Steuergeldverschwendung vorzugehen, war in Ihren Jahren im Haushaltsausschuss auch sehr beschränkt. Dazu haben Sie ab und zu mal was vom Blatt vorgelesen, aber sonst gar nichts dazu beigetragen. Das war schon mal auch ziemlich dürftig. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD) – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Sie tragen auf jeden Fall zur Steuerverschwen- dung bei!) Und weiterer Punkt: Sie schaffen es sogar bei diesem Thema, den Ukraine-Konflikt hier reinzubringen – den brutalen Angriffskrieg von Russland und Putin auf die Ukraine –, und das in einer Debatte über den Länderfinanzausgleich. Das muss man erst mal schaffen. Aber das kann ich Ihnen so nicht stehen lassen. Sie hauen hier mittlerweile raus: "Ein Krieg, der uns nichts angeht". (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Richtig!) Damit irren Sie nicht nur fundamental, nein, Sie verbreiten genau die Position und all das, was Putin gerne in Europa verbreitet haben möchte. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Sie sagen damit: "Es ist uns egal", vielleicht ist es Ihnen sogar recht, wenn mitten in Europa wieder gewaltsam Grenzen verschoben werden. Dazu sagen Sie, das sei nicht Ihr Krieg. Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine vor diesem Krieg zu uns fliehen, sagen Sie: "Das ist nicht unser Krieg." (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Die sollen wieder nach Hause gehen!) Sie sagen auch: Die europäische Nachkriegsordnung steht unter Beschuss eines imperialistischen Diktators. Und dazu sagen Sie auch: "Das ist nicht unser Krieg" – das muss man erst mal zusammenbekommen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Da sehen Sie, das kann man sich nicht ausmalen. Da kann man nur dieser russischen Propaganda völlig auf den Leim gegangen sein und sie hier aktiv vertreten wollen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD – Toni Schuberl (GRÜNE): Kollaborateure! – Gegenrufe von der AfD) Sie haben es dann immerhin geschafft, kurz zum Länderfinanzausgleich zu sprechen. (Christoph Maier (AfD): Sie reden jetzt drei Minuten lang nicht zum Thema!) Aber Sie haben substanziell überhaupt nichts Neues beigetragen. (Ulrich Singer (AfD): Seit drei Minuten gar nichts von Ihnen zum Thema!) Alles, was Sie hier dazu gesagt haben, kann ich in der Rubrik verbuchen, alter Wein in braunen Schläuchen. (Zuruf von der AfD) Sie haben wirklich nichts Neues zu dem Thema beigetragen, vor allem schon mal nichts Aktuelles. Bei der CSU, so muss man sagen, läuft der Länderfinanzausgleich mittlerweile in der Wahlkampfdauerschleife – Länderbashing inklusive auch gegen unionsgeführte Länder. (Ulrich Singer (AfD): Kommen Sie zur Sache, Herr Kollege!) Das ist dann schon immer putzig, wenn Sie sagen: Bitte sprechen Sie das bei Ihren rot-grün geführten Ländern an. Ich frage mich: Hat der Ministerpräsident das Thema Länderfinanzausgleich zum Beispiel beim letzten Besuch des sächsischen Ministerpräsidenten angesprochen? – Ich habe nichts vernommen. Immerhin ist das auch ein großes Nehmerland. Wie war es beim Besuch des thüringischen Ministerpräsidenten von der CDU? – Ich habe da nichts vernommen, kein Tönchen, gar nichts. Es war plötzlich ganz still zu dem Thema. Also da muss man sagen: Das ist mittlerweile sehr putzig. Was die FREIEN WÄHLER dazu beizutragen haben, haben wir in der letzten Plenarsitzung gesehen: Als Regionalpopulismus kann man das bezeichnen. Aber wenn Sie mittlerweile alles, was irgendwie nach Umverteilung klingt, schon als Sozialismus brandmarken, dann erinnert mich das nur noch an US-Wahlkämpfe, in denen schon eine gesetzliche Krankenversicherung Sozialismus ist. Das kann nicht Ihr Ernst sein. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Wenn man die Debatten dann so hört, muss man sich fragen, warum es den Länderfinanzausgleich überhaupt gibt. Warum? – Die Länder haben nun mal sehr vergleichbare Aufgaben. Wofür geben die Länder das meiste ihres Geldes aus, wie wir in Bayern auch? – Für Bildung und für innere Sicherheit. Ist es im deutschen, also im nationalen Interesse, wenn wir bei Bildung und bei innerer Sicherheit plötzlich völlig divergierende Ausgaben haben, wenn Länder bei den Themen nicht mehr mitkommen? – Nein. Es braucht einen angemessenen Ausgleich der Steueraufkommen zwischen den Ländern. Es kann auch nicht in unserem Interesse sein, wenn andere Länder nicht mehr in ihre Infrastruktur investieren können. Nein, wir müssen schon erhalten, was wir dringend brauchen. Das erinnert mich dann allzu oft auch an den kommunalen Finanzausgleich, bei dem wir durchaus – zumindest mal über die Schlüsselzuweisungen – auch die Steuerkraft zwischen den Kommunen ausgleichen. Da sagt ja wohl niemand von Ihnen: Oberfranken hat schon immer Schlüsselzuweisungen bekommen. Das muss jetzt mal ein Ende haben. – Auf die Idee kämen wir gar nicht. Nein, es gibt halt manchmal strukturelle Probleme. Es käme bei Ihnen auch niemand auf die Idee zu sagen: Die Schlüsselzuweisungen müssen sinken, weil vielleicht manche Kommunen damit ein Stück weit ihre Kitabeiträge senken. Nein, auf die Idee kämen wir hier gar nicht, weil es sinnvoll ist, was mit den Mitteln im Grundsatz passiert. Punkt. Deswegen müssen wir an dieser Stelle schon auch ein Stück weit erhalten, was wir in Deutschland dringend brauchen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn ich die Summen aber anschaue, dann habe ich schon auch das Bauchgefühl, dass wir in Bayern zu viel zahlen. Aber warum tun wir das? – Alles, was da verhandelt wurde, ist ja nun mal das Ergebnis dessen, was uns die CSU als großen Erfolg verkauft hat. Das ist manchmal schon himmelschreiend. Pro Kopf rückt sich das dann auch wieder zurecht. Bayern ist auch pro Kopf der stärkste Zahler, mit knapp unter 900 Euro pro Kopf. Aber nehmen wir mal die Hessen als pro Kopf zweitstärkste Zahler, nämlich mit über 600 Euro: Die sind immerhin schon immer Zahler im Länderfinanzausgleich gewesen und hätten eigentlich mindestens genauso viele Gründe, dagegen vorzugehen. Aber was ich sagen will, ist: Die Zahlen werfen schon die Frage auf, ob im Länderfinanzausgleich alle Anreize richtig gesetzt sind. Da geht es jetzt um die Frage, ob wir nicht auch reformieren müssen, was besser werden kann. Ich meine, es gibt zu viele Fehlanreize im Länderfinanzausgleich. Der erste Fehlanreiz ist: Es gibt kaum ein Eigeninteresse, die Steuereinnahmen wesentlich einzutreiben, die da sind; also durch Anreize zur Verstärkung der Steuerfahndung, Anreize zur Erhebung der Steuern, wie es ordnungsgemäß und rechtmäßig wäre. Denn wenn so viel davon im Länderfinanzausgleich landet, dann ist natürlich schon die Frage, ob sich der Einsatz lohnt. Der ist nun mal auch personell und technisch mittlerweile relativ hoch. Lohnt sich das noch? Der zweite Fehlanreiz ist: Werden Investitionen honoriert und wertgeschätzt? Also all das, was hier gesagt wird. Wird wirklich in die Zukunft investiert? – Den Punkt lasse ich gelten. In den Ländern wird zwar aus meiner Sicht großteils schon solide investiert, aber können wir das im Länderfinanzausgleich noch aktiv honorieren? Da höre ich von der CSU zwar immer: Reformen, Reformen, Reformen! Aber einen ganz konkreten Vorschlag habe ich dazu noch nie gehört. (Volkmar Halbleib (SPD): Das haben wir noch nie gehört!) Ich bringe ihn jetzt einfach mal ein: Wie wäre es, wenn wir im Länderfinanzausgleich zum Beispiel die Investitionsquote – die wird gemessen, die kann man vergleichen, die haben wir vorliegen – honorieren? Vielleicht ist das ja ein Punkt, mit dem man auch aktuelle Nehmerländer, die aber vielleicht jetzt schon viel investieren, auch mal auf die eigene Seite ziehen kann. Wäre das nicht mal ein Ansatz? Wir sind der Meinung: Reformieren, was reformiert werden muss. Hier wären doch zwei ganz konkrete Punkte. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich war hier zur Regierungserklärung gestanden, als die aktuelle Klage eingebracht wurde, und das ist schon wieder drei Jahre her. Die Frage ist: Haben uns die drei Jahre irgendwie weitergebracht? – Ich glaube, die Klage ist mittlerweile eine Hypothek: Alle warten nur auf die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, aber niemand kehrt wirklich mehr an den Verhandlungstisch zurück. Niemand macht gute Vorschläge, niemand versucht, mit proaktiven Vorschlägen auch mal Nehmerländer zu überzeugen und auf seine Seite zu bringen. Deswegen bin ich der Meinung: Hören Sie auf zu klagen. Wir müssen zurück an den Verhandlungstisch. Lassen Sie die Argumente, auch gute Argumente und gute Vorschläge, endlich auf den Tisch kommen. Bringen Sie die ein, anstatt nur in Karlsruhe zu klagen. Damit wäre uns allen in der gesamten Bundesrepublik mehr geholfen als mit dieser Wahlkampfdauerschleife der CSU. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch des Abgeordneten Martin Wagle (CSU))

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Ilse Aigner

Für die FREIEN WÄHLER erteile ich dem Kollegen Bernhard Pohl das Wort.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen, AfD! Ja, es war wahrscheinlich sehr überraschend, dass die FREIEN WÄHLER einen Dringlichkeitsantrag zum Länderfinanzausgleich gestellt haben. Da haben wir euch auf dem falschen Fuß erwischt. Deswegen muss das Thema noch einmal auf die Tagesordnung, zum Rückspiel. (Christoph Maier (AfD): Die Aktuelle Stunde war vorher, das wissen Sie ganz genau!) – Kollege Maier, seien Sie ruhig, hören Sie zu! Sie können noch etwas lernen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Bei Ihnen nicht!) Was ist jetzt der Unterschied zur letzten Woche? – Ja, es gibt einen. Ich habe letzte Woche an diesem Rednerpult gesagt, dass wir beim Länderfinanzausgleich auch darauf achten müssen – wenn das rechtlich möglich ist –, dass wir Regierungen wie die in Berlin nicht noch mit den Geldern aus dem Länderfinanzausgleich in ihren irrsinnigen Bestrebungen unterstützen, Wohnungskonzerne zu enteignen. Das heißt, bayerisches Geld ist dann dafür da, dass man die Wohnungskonzerne für die Wohnungen bezahlt. Ich habe mir damals von der SPD den Vorwurf gefallen lassen müssen: Warum kommt nichts zu Sachsen-Anhalt? (Volkmar Halbleib (SPD): Zu Recht!) – Herr Kollege Halbleib, alles zu seiner Zeit. Diese Woche gibt es tatsächlich einen Anlass, auch über Sachsen-Anhalt zu reden; denn was dort schon im Vorfeld einer möglichen Regierungsbildung an menschenverachtendem Irrsinn produziert wird, konnten wir erleben. Frau Ebner-Steiner, ich frage mich schon, warum Sie den Sozialismus geißeln. Sie sind Fraktionsvorsitzende einer Partei, die mit Kommunisten paktiert, und das wissen Sie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Das wissen Sie. Sie paktieren mit Wladimir Putin, (Widerspruch bei der AfD) der sich selber als Nachfolger von Stalin bezeichnet. Aber nicht genug, Sie paktieren auch innenpolitisch mit dem kommunistischen BSW, (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) um menschenverachtende Anträge durchzusetzen, (Widerspruch des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) dass man die Ukraine nicht mehr unterstützt. Aber es wird ja noch besser: Dieser Antrag ist nicht nur menschenverachtend, weil er das Leid der Ukrainer negiert, die von einem menschenverachtenden Präsidenten Putin überfallen wurden. Nein, das geht ja noch weiter. Denken Sie mal zu Ende: Wenn Putin diesen Krieg gewinnen sollte, dann haben wir Millionen von Flüchtlingen in Europa. Dann haben wir wieder ein Flüchtlingsproblem. Dann dürfen wir Flüchtlinge aufnehmen. Ich frage mich: Was ist rein fiskalisch teurer: Millionen von Ukrainern aufzunehmen oder die Ukraine in ihrem Kampf gegen Russland zu unterstützen? (Zurufe von der AfD) Ganz zu schweigen von dem Geld, das wir dann zusätzlich aufnehmen müssten, aufbringen müssten, weil Putin seinen hybriden Krieg, den er derzeit schon gegen uns führt, noch verstärken würde. Herr Kollege Pargent, jetzt komme ich zu Ihnen. Sie sagen, es sei unsolidarisch, wenn wir den Länderfinanzausgleich geißeln. Selbstverständlich sei Umverteilung gut. Mir ist schon klar, dass das in Ihrem Weltbild so verankert ist. Sie vergleichen das mit dem kommunalen Finanzausgleich. Ich sage es Ihnen noch einmal: Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zahlen wir vier Milliarden Euro indirekt an Berlin. Wir zahlen übrigens zwei Milliarden Euro an Sachsen-Anhalt. Die Absurdität liegt doch darin, dass wir nicht irgendeine strukturschwache Region unterstützen, sondern die Bundeshauptstadt. Das wäre so, als müsste Oberfranken im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Landeshauptstadt München unterstützen, weil die eine chaotische Politik macht. Rot-Grün hat in Berlin über viele Jahre dieses Bundesland heruntergewirtschaftet. Deswegen zahlen wir. Aus diesem Grund sagen wir: Wir müssen runter von diesem Länderfinanzausgleich. Es kann nicht sein, dass wir irrsinnigen Sozialismus in Berlin und künftig auch in Sachsen-Anhalt mit unserem Steuergeld subventionieren. Jetzt komme ich zu dem Motto der AfD. Ja, wir brauchen das Geld für unseren Freistaat. Deshalb klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ist richtig, dass wir diesen ungerechten Länderfinanzausgleich schnellstmöglich korrigieren, notfalls eben mit gerichtlicher Hilfe. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächster hat Herr Kollege Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion das Wort.

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Volkmar Halbleib SPD

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD schon über Steuereinnahmen und die Verteilung schwadroniert, soll sie den Menschen im Land erst einmal erklären, was passiert, wenn sie sich mit ihren politischen Ideen durchsetzt. (Zurufe von der AfD) Erstens. Ihr wollt aus der Europäischen Union austreten. Das hätte massive negative Folgen für die Exportnation Deutschland und insbesondere für Bayern. Der bayerische Wohlstand, bayerische Arbeitsplätze und bayerische Steuereinnahmen hängen am Europäischen Binnenmarkt. Wer diesen Markt aus ideologischen Gründen aufs Spiel setzt, der vernichtet genau das Geld, das er angeblich für die bayerischen Bürger retten will. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Wer die sogenannte Remigration als Wahnprojekt der AfD tatsächlich umsetzen will, legt die Axt an die Wurzel unseres wirtschaftlichen Erfolgs und unserer Steuereinnahmen. Wer pflegt in unseren Krankenhäusern? Wer arbeitet in unseren Pflegeheimen? Wer arbeitet auf unseren Baustellen? Wer arbeitet in der Gastronomie? (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Sie liegen uns auf der Tasche!) Ihre Remigrationsfantasien und Ihr Wahnsinn würden den Standort Bayern massiv schwächen und damit auch die bayerischen Steuereinnahmen. (Beifall bei der SPD) Drittens. Wer sich in dieser infamen Art und Weise auf Putins Seite schlägt, im Bayerischen Landtag Putins Speerspitze ist und gegen die Ukraine agiert, der muss wissen, dass die Übernahme der Ukraine durch Russland aufgrund der Flüchtlinge und der wirtschaftlichen Situation zu einem Desaster für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und des Freistaats Bayern führen würde. (Ulrich Singer (AfD): Wir stehen auf der Seite des Friedens! – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Sie agieren gegen die eigene Bevölkerung in Deutschland!) – Zuhören, nachdenken und die Meinung ändern. Das ist nämlich die Konsequenz Ihrer Politik. Sie sind dafür verantwortlich, dass solche Ideen in die Welt gesetzt werden. An der Stelle kann man nur deutlich widersprechen. Das schadet unserem Standort, unserem Deutschland, unserem Bayern. (Beifall bei der SPD) Es klingt zunächst gut, wenn die AfD hier im Bayerischen Landtag so munter bayerisches Geld für bayerische Bürger fordert. Wir hätten gerne von der AfD in Sachsen-Anhalt und Ihrem möglichen zukünftigen Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund eine Erklärung, dass die AfD in der Regierungsverantwortung in Sachsen-Anhalt auf zwei Milliarden Euro Finanzkraftausgleich verzichtet. Das würde für Bayern einen Vorteil in Höhe von 1,2 Milliarden Euro bringen. Es ist widersprüchlich, im Landtag des Freistaats Bayern eine dicke Lippe zu riskieren, aber in Sachsen-Anhalt auch als AfD bayerische Landesmittel zu kassieren. An dieser Stelle müssen wir einfach deutlich widersprechen. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei der SPD – Harry Scheuenstuhl (SPD): Jetzt sind Sie sprachlos!) Herr Kollege Zellmeier und andere haben sich bereits geäußert. Herr Kollege Pohl, der erste Teil der Rede war diesmal durchaus in Ordnung. Auch wir als SPD sehen, dass wir an die Reform des Finanzkraftausgleichs heranmüssen. Holger Grießhammer hat im September einen ganz konkreten Vorschlag gemacht. Die CSU hat den Finanzkraftausgleich und alle Details, die sie heute kritisiert, verhandelt. Die CSU hat sich im Landtag groß selbst gelobt, um dann zwei Jahre später gegen diesen selbstverhandelten und selbstbelobigten Finanzkraftausgleich zu klagen. Die CSU klagt im Augenblick gegen sich selbst in Karlsruhe. Das ist leider der Sachverhalt. Das ändert aber nichts daran, dass wir Korrekturen brauchen. Wir würden im Rahmen der Reform drei Elemente vorsehen. Erstens. Ich glaube, auch die Solidarität sollte angemessen sein. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, bei dem ein Bundesland beim gesamten Finanzkraftausgleich nicht mehr als 50 % beitragen muss. Das würde eine deutliche Verbesserung für den Freistaat Bayern bedeuten. Zwar muss das erst einmal in Verhandlungen durchgesetzt werden, aber wir wollen zunächst einmal einen Impuls setzen. Aus unserer Sicht ist ein Finanzkraftausgleich in Höhe von 60 % einfach zu viel. Zweitens. Das gegenwärtige System bestraft den konsequenten Steuervollzug, und zwar sowohl bei den Geber- als auch bei den Nehmerländern. Es ist völlig gleich, ob man zusätzliche Steuereinnahmen mit Aufwand generiert oder nicht, weil es nivelliert wird. Ich glaube, da müssen wir ran. Wir müssen Anreizstrukturen schaffen. Drittens. Wir brauchen bei der Frage der Regionalisierung der Steuern Ehrlichkeit. Wer die Erbschaftsteuer regionalisieren oder vielleicht sogar abschaffen will, muss wissen, dass das die wirtschaftliche Schieflage in Deutschland verstärken und die Notwendigkeit des Finanzkraftausgleichs erhöhen würde. Dies könnte vor allem zulasten des Freistaats Bayern künftige Zahlungen beim Finanzkraftausgleich verursachen. Das kann nicht der Kurs sein. Wir bringen Steuergerechtigkeit, Solidarität und bayerische Interessen zusammen. Die AfD steht leider für das Gegenteil. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion Herr Kollege Thorsten Freudenberger.

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Thorsten Freudenberger CSU

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat im Jahr 2026 12,83 Milliarden Euro an Finanzhilfen an die Kommunen gezahlt. Rund 3,9 Milliarden Euro zusätzliches Sondervermögen des Bundes werden weitergereicht. Wir bringen fast 30 % unseres Staatshaushalts für starke Kommunen ein. Das Thema der Aktuellen Stunde lautet auch: Kommunen stärken. Frau Ebner-Steiner, vorhin haben Sie wieder das gesamte Sammelsurium an Kampfbegriffen und Parolen vorgetragen, das Sie jede Woche abspulen. Es reicht nicht und es ist falsch, den Menschen einfach immer nur Angst zu machen und sie zu verunsichern sowie alles schlechtzureden. Wir sind diejenigen, die arbeiten, Probleme lösen und Lösungen für die Menschen haben, insbesondere für die Kommunen. Im Gegensatz zu Ihrer Miesmacherei jede Woche ist das unsere Politik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In den Dörfern, in den Gemeinden und in unseren Städten liegt das Fundament unseres Staates. Die Menschen leben dort, und die Menschen müssen dort unterstützt werden. Wir wissen auch um die Herausforderungen. Wir haben Soziallasten, die über unsere Bezirke und die Landkreise über das Umlagesystem bei den Kommunen ankommen. Wir brauchen Reformen in Berlin. Wir werben und wir kämpfen dafür. Wir brauchen dafür auch Unterstützung, um an der Stelle zu Entlastungen zu kommen. Wir merken das bei den Belastungen der Krankenhäuser, die voll auf die Kommunen durchschlagen. Deshalb müssen wir etwas verändern. An dieser Stelle gibt es wieder einen Unterschied. Es wird Angst gemacht, verunsichert, miesgemacht und blockiert. Sie glauben, es war in den Achtziger- oder Neunzigerjahren irgendwann einmal alles super und heute sei alles schlecht. Nein, wir müssen dieses Land in Ordnung bringen, modernisieren und voranbringen. Das ist unsere Mission. Wir werden diese Mission erfüllen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben die starken Kommunen angesprochen. Wir stärken die Kommunen nicht nur finanziell. Wir müssen das Leben und die Verwaltung wieder einfacher und leichter machen. Wir haben heute hier im Plenum das wichtige Thema der Enquete-Kommission Bürokratieabbau. Wir haben demnächst ein neues Modernisierungsgesetz, nachdem wir schon einige Modernisierungsgesetze hier verabschiedet haben. Wir stehen dafür, dass wir die Verwaltung und die Kommunen vor Ort durch eine moderne, effektive, transparente, schnelle und digitale Verwaltung stärken. Auch das "Einfach-mal-machen-Gesetz" ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das ist konkrete Politik und nicht nur das Verbreiten von Parolen. Wir stärken unsere Kommunen und unsere Bürger auch auf andere Art und Weise. Ich möchte das auch einmal vortragen, weil wir schon wieder gehört haben, wie schlecht die Wirtschaft, wie schlecht alles Mögliche ist. Vor drei Wochen war zu lesen, dass sich die Auftragsstände der deutschen Industrie verbessern. Vor zwei Wochen war zu lesen, dass die Industrieproduktion in Deutschland Gott sei Dank ebenfalls wieder zunimmt. Zu lesen ist es übrigens immer nur in den Randspalten der Zeitungen; in den sozialen Medien wird es mal irgendwo angedeutet. Das müssten eigentlich einmal wieder die Schlagzeilen sein, genauso wie die Tatsache, dass der Raketenstart von Isar Aerospace funktioniert hat. Das sind die Zukunftsthemen. Darauf setzen wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben es heute gehört: Es gibt viele Gründe und richtige Ansätze, die wir seit Langem verfolgen und einbringen, sowohl gerichtlich als auch politisch, um zu überprüfen und zu erreichen, dass der Länderfinanzausgleich wieder gerechter wird; denn in der Form kann er nicht bleiben. Aber das, was wir für starke Bürger und starke Kommunen tun, ist aller Ehren wert. Ich sage Ihnen am Schluss noch einmal, was ich eingangs schon gesagt habe: Ich glaube, es stärkt Bürger auch, wenn wir von politischer Seite den Bürgern das Signal geben, dass sie darauf setzen können, dass wir an der Zukunft dieses Landes arbeiten und das mit Ernsthaftigkeit tun, unter Ansprechen aller Probleme, aber auch durch das Aufzeigen von Lösungen. Das schafft Vertrauen. Das ist unser Weg. Das ist unsere Verantwortung in der heutigen Zeit. Weniger Angst, mehr Mut. Nicht in der Vergangenheit leben, sondern Zukunft gestalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht der Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. Er hat zehn Minuten. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht einmal eines vorab: Ich spare mir jetzt das allgemeine Berlin-Bashing. Das muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn Berlin nach CDU, Wegner und ganz vielen Jahren Regierung durch die Altparteien am Boden liegt, muss man nicht unbedingt nachtreten. Herr Halbleib, Sie haben vorhin gefragt: Wie schaut ein Deutschland, wie schaut ein Bayern aus, wenn die AfD regiert? – Ich kann es Ihnen ganz klar sagen: (Volkmar Halbleib (SPD): Katastrophe!) Weniger Steuern für alle, eine massive Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, (Volkmar Halbleib (SPD): Entlastung der Reichen!) für die Leistungsträger in diesem Land, weniger Geld für Ihre NGOs – das muss man auch einmal ganz klar sagen –, weniger Geld für Asyl und weniger Geld für die Ukraine, im Endeffekt solide Finanzen für unsere Heimat und unser Land, meine Damen und Herren. Ganz einfach. (Beifall bei der AfD) Die Zahlen stehen im Raum, meine Damen und Herren: 11,7 Milliarden Euro zahlen wir ein, 60 % Prozent insgesamt. 880 Euro pro Einwohner überweisen wir in andere Länder, bzw. 880 Euro werden uns von der Umsatzsteuer vorenthalten, meine Damen und Herren. Die Frage ist ja nicht: Klagen wir, oder klagen wir nicht? – Das ist schon auf dem Weg. Wir haben uns da nicht verwehrt. Sondern die Frage ist: Wie schaut es denn danach aus? Wie machen wir denn danach weiter? – Dazu habe ich heute weder von Ihnen noch von Ihnen etwas gehört (Zurufe der Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) und Harry Scheuenstuhl (SPD)) – von Ihnen sowieso nicht, Sie schreien bloß dazwischen –. Aber ich habe auch von den FREIEN WÄHLERN und der CSU nichts gehört, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Ich kann Ihnen sagen, dass die AfD bereit ist, mutige Schritte zu gehen. Wir haben bereits mit unseren Länderkollegen gesprochen, auch in Sachsen-Anhalt. Die werden Ihnen vormachen, wie man solide Finanzen in einem Bundesland schafft, meine Damen und Herren. Das machen die. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Darauf können wir verzichten!) Wir werden – – (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) – Verzichten Sie in Niedersachsen beispielsweise! Wie schaut es denn da aus? Große Klappe und nichts dahinter. Also ganz offen und ehrlich: Jetzt lassen Sie uns doch erst einmal regieren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Sie können auch in Sondierungsgespräche mit Herrn Siegmund eintreten, überhaupt kein Problem. Trauen Sie sich, oder trauen Sie nicht? Trauen Sie sich, Verantwortung in diesem Land zu übernehmen, ja oder nein? (Widerspruch der Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) und Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Also ein klares Nein. Danke schön. Dann bleiben Sie sitzen, seien Sie ruhig. – Was haben wir vor, was machen wir, meine Damen und Herren? (Anhaltender Widerspruch bei der SPD – Unruhe – Glocke der Präsidentin) Wir wollen die Umverteilung im Länderfinanzausgleich neu ordnen. Das Neuordnen fängt an verschiedenen Stellen an. Wir müssen nicht bei dem Modell bleiben, das wir jetzt haben. Auch der Solidaritätszuschlag war eine Art von Länderfinanzausgleich. Wir haben damals viel in die neuen Länder transferiert. Das ist ja im Prinzip richtig. Trotzdem kann es unserer Meinung nach passieren, dass wir auf jeden Fall an Artikel 107 des Grundgesetzes ranmüssen. Wir denken beispielsweise, dass eine Zweckbindung der Mittel, die umverteilt werden, nötig ist, um sicherzustellen, dass sie in Investitionen gehen und nicht in den staatlichen Konsum, dass die Kita in Berlin nicht mehr kostenfrei ist, während Bayerns Eltern zahlen müssen. Genau das wollen wir unterbinden. Dafür brauchen wir eine Nachschärfung des Artikels 107 im Grundgesetz. Das halten wir für unerlässlich, meine Damen und Herren, und da geben uns andere recht. Schauen Sie sich an, wie es auf der kommunalen Ebene aussieht. Auch da ist es so. Die Bertelsmann-Studie, der Landkreistag, der Deutsche Städtetag, alle sagen Ihnen, was zu tun ist. Es sind Ihre Landräte, Ihre Oberbürgermeister. Ihre Leute sagen Ihnen: Wir brauchen mehr Geld in den Kommunen, damit die kommunale Selbstverwaltung sich selber tragen kann. – Eine Kommune, die nur noch am Finanztropf hängt, ist keine Selbstverwaltung mehr. Sie ruft nur noch Fördermittel ab. Die ganze Förderkulisse muss aufgelöst werden, meine Damen und Herren. Kommunen müssen sich wieder selber tragen. (Beifall bei der AfD) Wo stehen wir denn finanziell in Deutschland, meine Damen und Herren? – Gehen wir noch einmal zurück zum Länderfinanzausgleich: rund 12 Milliarden Euro. Jetzt gebe ich Ihnen mal ein gutes Beispiel, das Sie sich auch plakativ vorstellen können. Das gefällt Ihnen wahrscheinlich. 12 Milliarden Euro bayerischer Länderfinanzausgleich entsprechen 400 neuen Leopard-2-Panzern. Was können Sie damit machen? – Die können Sie an die Ukraine verschenken; die können Sie für die Bundeswehr verwenden, egal. Das sind neun Panzerbrigaden, das sind fast drei Divisionen – allein das muss man sich immer vom Umfang her vorstellen –, und das jedes Jahr mittlerweile. (Volkmar Halbleib (SPD): Zynismus!) Wir müssen die Nehmerländer animieren, meine Damen und Herren, endlich aus dem Junkie-Effekt herauszukommen und sich nicht mehr darauf zu verlassen, dass jedes Jahr Geld aus Bayern kommt. Wir müssen aber auch schauen, dass der Bund die Steuerlast nicht weiter in die Höhe treibt. Die gestern von der Bundesregierung bewilligte Zuckersteuer ist eine komplette Fehlentscheidung, meine Damen und Herren. Wir brauchen Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger und nicht neue Steuern und Auflagen. Wir brauchen endlich den großen Ruck, den Sie schon so lange versprochen haben. (Beifall bei der AfD) Vollkommen klar ist, dass Sie sich verzockt haben mit der Schuldenorgie, die Friedrich Merz in Berlin mit dem sogenannten Sondervermögen, das kein Vermögen ist, angestoßen hat. Wir zahlen 2030 so viel Bundesschuldtilgung, wie wir jetzt aktuell im bayerischen Haushalt haben, meine Damen und Herren: über 80 Milliarden Euro. Ich sage Ihnen eines: Wenn das Rating der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bei Triple A liegt, sondern herabgestuft wird, werden die Zinsen steigen. Dann sind wir nicht mehr bei 80 Milliarden, sondern bei 100 oder 150 Milliarden Euro. Dann schaut diese Welt noch einmal ganz, ganz anders aus. Wir ersaufen in unseren Zinsen. Wir ersaufen in unseren Schulden. Das kann nicht sein. Ich sage Ihnen noch eines dazu, meine Damen und Herren: Wer wird denn diese Schulden abtragen? Wird es das rot geführte Bremen sein? Wird es das rot geführte Niedersachsen sein, meine Damen und Herren? Wird es NRW sein, bei dem der Herr Ministerpräsident immer einen großen moralischen Zeigefinger hebt, meine Damen und Herren? – Nein, es werden wieder Baden-Württemberg und vor allem Bayern sein, die diese Billionen von Schulden abtragen müssen. Das ist mit der AfD nicht zu machen. (Volkmar Halbleib (SPD): Verzichtet die AfD in Sachsen-Anhalt?) Es sind mittlerweile 1,9 Billionen Euro Schulden des Bundes. Von Bund, Ländern und Kommunen zusammen sind es 2,8 Billionen Euro. Wir haben im Jahr 2030 Schulden des Bundes von rund 3 Billionen Euro, meine Damen und Herren. Dann haben wir noch ein ganz anderes Problem: Die Eurobonds, die uns vielleicht um die Ohren fliegen, sind da noch gar nicht mit dabei. Wie hat man so etwas in der Vergangenheit gelöst, meine Damen und Herren? – 1924 gab es eine Hauszinssteuer und danach die Rentenmark. Damit hat man versucht, den letzten Cent aus den Immobilienbesitzern, aus den Bürgern herauszupressen. Was waren damals die Voraussetzungen? – Die Kriegslast und die Inflation waren zu tragen. Es gab eine marode Infrastruktur, weil man wegen des Kriegs nichts hineingesteckt hatte, meine Damen und Herren. Man hatte Gebietsverluste. Man hatte damals enorme Schulden infolge des Kriegs. In den Fünfzigerjahren gab es den sogenannten Lastenausgleich und damals auch die große Kriegslast. Wir hatten Millionen von Vertriebenen und echten Flüchtlingen. Wir hatten marode Infrastruktur in Deutschland. Wir hatten große Schulden, weil wir Kriegsreparationen zu zahlen hatten. Meine Damen und Herren, 2026 finanzieren wir den Krieg in der Ukraine. Wir haben marode Infrastruktur, kaputte Autobahnbrücken und kaputte Bahninfrastruktur. Wenn Sie mit dem Zug von Rosenheim nach München fahren und überhaupt einmal irgendwann nach anderthalb Stunden ankommen, haben Sie auch kein Handynetz. Wir haben marode Infrastruktur ohne Ende und eine große Anzahl Flüchtlinge im Land, meine Damen und Herren. Jetzt sage ich Ihnen ganz klipp und klar: Denken Sie daran, die Parallelen sind offensichtlich, dass es eine solche Art des Lastenausgleichs, der immer noch im Grundgesetz steht, mit der AfD niemals geben wird. Niemals! (Beifall bei der AfD) Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt klar, (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) es muss eine Zweckbindung und Einmaligkeit gegeben sein, aber möglich ist es immer noch, meine Damen und Herren. Sie haben mit Ihrer Grundsteuerreform die besten Voraussetzungen geschaffen, um den Leuten per Knopfdruck entsprechende Hypotheken ins Grundbuch einzutragen. Daher, meine Damen und Herren, werden wir uns mit allen Mitteln dagegen wenden. Wir brauchen solide Finanzen in Deutschland. (Zuruf der Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) und Harry Scheuenstuhl (SPD)) Wir brauchen vielleicht ein Tal der Tränen für die NGOs, die keinen Cent mehr erhalten. Wir brauchen keinen Cent mehr für den ganzen Klimaquatsch. Eines muss klar sein: Wir müssen schnellstmöglich zurück zu solider Haushaltsführung. Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, wird es Ihnen vormachen: Unser Geld für unsere Leute! Keine Schuldenorgien! Jede politische Ebene muss sich in Zukunft wieder selbst finanzieren. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Für die FREIEN WÄHLER spricht als Nächster Herr Kollege Stefan Frühbeißer.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Trauerspiel. Ich bedauere die Zuhörerinnen und Zuhörer, dass sie sich das hier anhören müssen. In eine Aktuelle Stunde würde man mit einer Erwartung hineingehen, dass man ein wichtiges, aktuelles Thema bespricht. Das Thema ist seit drei Jahren und spätestens seit der Klage nicht mehr aktuell, weil die Klage läuft. Das ist von gestern. (Andreas Winhart (AfD): Was macht ihr denn?) Ihre Aktuelle Stunde ist so von gestern, wie Ihre Grundeinstellung in vielen Bereichen eine gestrige ist – eine ewig gestrige. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Wir haben das Thema Länderfinanzausgleich, und alle, die hier sind, sind sich im Grunde einig, dass ein Missverhältnis besteht, das geändert werden muss. Letztendlich wird das jetzt auch vor Gericht entschieden. Dann haben wir dieses Thema erledigt. Heute aber wird eine Ansammlung von Schaufensterreden gehalten, in denen Themen aus dieser Abteilung tausendfach wiederholt werden, die nichts Neues bringen und vor allem eine weitere Spaltung forcieren, um die Menschen auseinanderzutreiben, während in der Bevölkerung im Gegenteil Zusammenhalt und Schulterschluss erforderlich wäre. Ich glaube auch, dass unsere Menschen hier im Land das nicht mehr hören können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Sie haben für Ihre Aktuelle Stunde die Überschrift verfasst: Länderfinanzausgleich reformieren, Kommunen stärken, Bürger entlasten. – Herr Winhart, Sie haben in Ihren Ausführungen gerade davon gesprochen, dass andere keine konkreten Vorschläge hätten. Welche haben Sie? – Sie haben eine Aktuelle Stunde beantragt. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Wir waren voller Erwartung und voller Hoffnung, dass heute irgendein sinnvoller Vorschlag kommt. (Lebhafter Widerspruch bei der AfD) – Warten Sie ab! Wir werden heute auch noch die Vorstellung des Berichts der Enquete-Kommission haben, in dem konkrete Handlungsempfehlungen enthalten sind. Haben Sie doch Geduld, oder leben Sie im Gestern weiter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Es ist angesprochen worden: Kommunen stärken. Der Freistaat Bayern schafft es, Jahr für Jahr im kommunalen Finanzausgleich Konsens mit den Spitzenverbänden herzustellen, was zuletzt hoch gelobt wurde. Unsere Spitzenverbände haben erkannt, dass ihnen der Freistaat Bayern zur Seite steht, gerade in der Krisensituation, wie wir sie aktuell haben. (Ulrich Singer (AfD): Wer hat es denn herbeigeführt, Herr Kollege?) – Das ist genau das, was die Menschen nicht hören wollen. Die Menschen wollen Lösungen für ihre Ängste, ihre Kostensituation und die Preissteigerungen hören. Sie wollen keine Schuldzuweisungen hören. Ich bin es leid, (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) mir immer wieder Schuldzuweisungen anzuhören, ohne dass selbst dazu beigetragen wird, dass es in unserem Land besser und vernünftig läuft, dass wir Konsens haben, dass wir gemeinsam konkrete Vorschläge nicht nur haben, sondern auch umsetzen und dafür sorgen, (Zurufe von der AfD) dass es den Menschen besser geht, damit sie wieder Vertrauen in die Politik haben und nicht gehetzt werden, wie Sie das tagtäglich machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Sie haben eine schöne Überschrift gewählt, die mich sehr an Donald Trump erinnert: America first. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Bayern zuerst, richtig!) – Genau, Bayern zuerst, Bavaria first. Das wollen Sie jetzt präsentieren. Sie haben auch einen Herrn Putin. Wenn man schon von Schuldzuweisungen spricht, dann fragen wir doch einmal, wer für die momentane geopolitische Lage verantwortlich ist. Genau diese beiden Herren sind verantwortlich für die Krisensituation und dafür, dass wir eine Preisexplosion sowie Krieg in Europa und am Golf haben. Genau diese beiden Herren, die Sie hofieren, die Sie lobhudeln, weil Sie den Menschen verkaufen wollen, dass das der richtige Weg ist, (Zurufe von der AfD – Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) ein Land zu führen, sind dafür verantwortlich, dass wir die aktuelle Situation haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Lassen Sie mich auch einmal ein bisschen zurückblicken, wenn Sie schon fragen, woher diese Situation kommt. Seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg hatten wir keine Rahmenbedingungen wie momentan, (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) mit der Krisensituation durch Krieg, einer Preisexplosion und vor allem auch einer Spaltung der Bevölkerung, (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) die von bestimmten Gruppierungen bewusst vorangetrieben wird, wobei gehetzt wird – es ist heute schon deutlich angesprochen worden – und alles nur schlechtgeredet wird. Der Freistaat Bayern, unser Land, und unsere Bevölkerung sind tüchtig, fleißig, leisten sehr viel und sind verantwortungsbewusst. Genau in diesem Sinne sollten wir Vorbild sein und genau so arbeiten. Dann haben wir die Zuversicht, dass es wieder besser läuft. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

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Ilse Aigner

Für die CSU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Patrick Grossmann.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayerisches Geld für bayerische Bürger oder – es ist gerade schon gesagt worden – Bayern first. Wir als CSU kämpfen schon seit Jahrzehnten für die Interessen unserer bayerischen Bürger. Dafür reicht es nicht aus, bloß den Länderfinanzausgleich zum Thema politischer Debatten hier bei uns im Haus, im Landtag zu machen. Dafür muss man auch handeln, und die Bayerische Staatsregierung handelt. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung vor drei Jahren auch die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ja, wir haben vor zehn Jahren nachverhandelt. Wir haben es letzte Woche schon diskutiert. Damals war der Stand im Länderfinanzausgleich, dass Bayern knapp 6 Milliarden Euro pro Jahr einbezahlt hat. Jetzt stehen wir bei knapp 12 Milliarden Euro, also ungefähr dem Doppelten. So kann es nicht weitergehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind solidarisch, aber nicht blöd. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im letzten Jahr hatten wir ein Ausgleichsvolumen in Höhe von 20 Milliarden Euro. Bayern alleine hat 11,6 Milliarden Euro bezahlt. Das steht nicht mehr im Verhältnis. Zu der Ungerechtigkeit kommt noch hinzu, dass mittelfristig ein Hauptstadtfinanzierungsvertrag kommen wird. Berlin erhält schon jetzt über 4 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Mittelfristig sollen nochmal zusätzliche 5 Milliarden Euro nur in die Hauptstadt fließen. Das ist nicht gerecht. Die Hauptstadt Berlin leistet sich schon jetzt Ausgaben wie beispielsweise das Sozialticket für den ÖPNV von 27,50 Euro pro Monat. Wir gönnen das unseren Bürgerinnen und Bürgern in Bayern nicht. Das können wir nicht mehr länger hinnehmen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben davon gesprochen, dass wir nicht unsolidarisch sind und an dem System festhalten, aber wir wollen es reformieren. Müssten wir zukünftig nur die Hälfte des jetzigen Ausgleichs einbezahlen, hätten wir über 5 Milliarden Euro für den Bau und die Sanierung unserer Schulen, unserer Kindergärten oder unserer Straßen. Herr Halbleib, wir hätten auch Geld – und wir stehen nach wie vor dazu – zur Senkung und vor allem zur Regionalisierung der Erbschaftsteuer; denn das ist für uns auch ein wichtiges Thema. Das können wir mit hinein verhandeln. Über eine Länderöffnungsklausel könnten wir das mit dem Geld, das wir uns in Bayern sparen, gut umsetzen. (Volkmar Halbleib (SPD): Weil es die Arbeitnehmer zahlen müssen!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Gerechtigkeitsfrage. In Bayern stellt die CSU mit ihrem Koalitionspartner, den FREIEN WÄHLERN, im Gegensatz zur Bundesregierung einen Haushalt ohne Neuverschuldung auf; denn wir wirtschaften nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen. (Volkmar Halbleib (SPD): 7 Milliarden kommen vom Bund!) Gerade deshalb brauchen wir ein leistungsfähiges Land Bayern mit Handlungsspielräumen. Das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Verbot einer entscheidenden Schwächung finanzstärkerer Länder muss jetzt auch einmal gelten. Verehrte Kollegen, das haben die Richterinnen und Richter so gesagt, und das muss jetzt konkrete Konsequenzen haben. (Beifall bei der CSU) Bayern steht im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deutlich besser da: Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote, wir haben die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung, wir haben die niedrigste Kriminalitätsrate und gleichzeitig die höchste Aufklärungsquote; aber wir müssen handlungsfähig bleiben. Bayern ist nicht die Melkkuh der Nation, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Um unsere bayerischen Bürger zu entlasten, brauchen wir Änderungen im Länderfinanzausgleich. Ich habe heute im Haus gehört, dass es hierzu keinen Dissens gibt; aber verehrte Kollegen der AfD, wer aus dem Euro will, wer aus der NATO will (Ulrich Singer (AfD): Das ist doch gar nicht wahr!) und wer im Sächsischen Landtag den Sieg Russlands beklatscht, der steht nicht für die Interessen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger und für die Interessen des Freistaates Bayern ein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Abschließend erteile ich in dieser Debatte für die Staatsregierung Herrn Staatssekretär Martin Schöffel das Wort.

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Martin Schöffel

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle eingangs fest, die AfD hat, nachdem wir das Thema vor 14 Tagen sehr sachlich beraten haben, heute eine Aktuelle Stunde beantragt und keinerlei neue Vorschläge eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein mit Empörung werden wir das Problem nicht lösen. Das will ich eingangs einmal anmerken. Ansonsten ist klar, dass alle Fraktionen in diesem Haus offenbar unserer Auffassung sind, dass der Finanzkraftausgleich ungerecht ist, dass er sich gerade in den letzten Jahren noch einmal enorm zulasten Bayerns verschlechtert hat und dass die Probleme, die in diesem System bestehen, sehr deutlich geworden sind. Ich habe in der vorletzten Woche sehr umfassend ausgeführt, dass aus unserer Sicht der enorme Großstadtzuschlag von 135 % nicht akzeptabel ist. Dies gilt besonders für die Bundeshauptstadt Berlin. Die Grunderwerbsteuernormierung führt zu völligen Fehlanreizen in anderen Bundesländern, und wir müssen für Steuereinnahmen bezahlen, die wir gar nicht haben. Die Tatsache, dass es keinerlei Obergrenzen und Festlegungen gibt, ist so nicht akzeptabel. Ich will noch auf eines hinweisen, weil hier unterschiedliche Einlassungen zu Verhandlungsergebnissen und auch zur Frage, ob man den Sachverhalt vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen soll, gemacht werden. Wir haben Verhandlungen angestrebt, die zum jetzigen System geführt haben. Diese hatten Verbesserungen für den Freistaat Bayern zur Folge, die sich bis heute auswirken; aber mehr war in diesen Verhandlungen mit anderen Ländern nicht zu erreichen. Vom Kollegen Josef Zellmeier ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass drei Länder an einer Verbesserung Interesse haben. Die anderen Länder haben ein solches Interesse nicht. Darum ist die Frage, wie weit man bei Verhandlungen kommt, eben schwierig. Deswegen verstehe ich den Kollegen Pargent nicht, der sagt: Hört einmal mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf, und lasst uns wieder in Verhandlungen eintreten. – Man kann nicht einerseits Verhandlungsergebnisse beklagen und andererseits den Weg vor das Verfassungsgericht als falsch bezeichnen, obwohl konkrete Hinweise auf eine Verfassungswidrigkeit bestehen. Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Ferdinand Kirchhof hat beispielsweise in einem Aufsatz geschrieben: Was ursprünglich als Spitzenausgleich minderen Umfangs zur Überwindung struktureller Probleme gedacht war, ist mittlerweile für etliche Länder zum Ruhekissen einer verfehlten Haushaltspolitik geworden. – Das kann man nur unterstreichen. Vom früheren Verfassungsrichter Konrad Kruis gibt es dazu ebenfalls Anmerkungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ist völlig klar: Wir brauchen jetzt Hinweise vom Bundesverfassungsgericht. Es gibt deutliche Anzeichen, dass das jetzige System nicht verfassungsgemäß ist. Nur wenn klare Leitplanken festgelegt werden und derartige Festlegungen vom Bundesverfassungsgericht kommen, wird es möglich sein, das System grundlegend zu verändern. Wir treiben das mit aller Geschwindigkeit und mit vollem Einsatz voran und hoffen, dass das Verfassungsgericht endlich entscheidet, damit es zu einem faireren und gerechteren System in Deutschland kommt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Eines will ich noch einmal in aller Kürze sagen: Bayern steht für solide Staatsfinanzen. Zeigen Sie uns einmal ein Bundesland, in dem besser gewirtschaftet wird und zusätzlich so viel Geld für andere zur Verfügung gestellt wird. Wir sind das Bundesland mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung. Wir sind das Bundesland, das für den Haushalt keine neuen Schulden aufnimmt. Wir sind das Bundesland mit der höchsten Investitionsquote der Flächenländer West. Wir sehen natürlich die Verantwortung in Deutschland, beispielsweise für ländliche Räume in den neuen Bundesländern. Sie sagen: Der Ministerpräsident spricht dieses Thema mit den Ministerpräsidenten Ostdeutschlands nicht an. Ich verweise dagegen auf Treffen, beispielsweise zuletzt in Oberfranken, bei denen sich die Ministerpräsidenten der drei Freistaaten getroffen und auch über den Länderfinanzausgleich gesprochen haben. Eines ist jedenfalls klar: Gerade die großen Städte könnten stärker sein, und gerade die Bundeshauptstadt könnte wirtschaftlich viel stärker sein. Die Bundeshauptstadt hat jedenfalls aus meiner Sicht alle Chancen für wirtschaftliche Stärke, für die Ansiedlung von Unternehmen, für die Förderung von Start-ups und auch für mehr Steuereinnahmen und die Aufstellung eines soliden Haushalts. Darum ist diese Einwohnergewichtung von plus 35 % für uns in dieser Form nicht akzeptabel. Deswegen appelliere ich an die SPD und die GRÜNEN: Sorgen Sie dafür, dass die Bundeshauptstadt jetzt eine solide Regierung bekommt, dass nicht extremistische Kräfte an der Spitze stehen und die Regierende Bürgermeisterin stellen, (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) und dass Berlin zu einer soliden Haushaltsführung, zu einer starken Wirtschaftspolitik zurückfindet und die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich dort deutlich reduziert werden können. Das wäre gerade für uns im Freistaat Bayern von entscheidender Bedeutung. Abschließend kann ich sagen: Wir werden alles dafür tun, dass mehr von den Steuereinnahmen, die in Bayern erwirtschaftet werden, auch in Bayern bleiben können. Wir haben selbst größte Herausforderungen, den Haushalt auszugleichen. Wir tun aber alles dafür, dass wir wirtschaftlich stark bleiben. Wir investieren in Infrastruktur, in die Ansiedlung von Unternehmen, in Forschung und Entwicklung. Wir bemühen uns sehr, auch in der Zukunft stark zu sein. Bayern ist so erfolgreich wie kein anderes Bundesland. Der Länderfinanzausgleich muss reformiert werden. Dann haben wir in unserem Land in der Zukunft noch mehr Möglichkeiten. (Beifall bei der CSU sowie den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage...) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage …) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint das ganze Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Bevor wir fortfahren, gebe ich bekannt, dass der Abgeordnete Florian Köhler darum gebeten hat, ihm zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 113 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung das Wort zu erteilen. Seine Erklärung hat er mir im Vorfeld vorgelegt. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Im Anschluss daran kann jeweils höchstens eine Rednerin oder ein Redner der Fraktionen eine Replik vorbringen. – Ich erteile Herrn Kollegen Florian Köhler das Wort.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe darum gebeten, eine persönliche Erklärung abzugeben, weil mir letzte Woche ein Fehler unterlaufen ist, den ich berichtigen möchte. Ich habe letzte Woche bei der Debatte zu unserem eigenen Antrag zur Industrieemissionsrichtlinie Aussagen über das Abstimmungsverhalten von Manfred Weber getätigt und behauptet, er habe dieser zugestimmt. Ich habe das aus seiner früheren Unterstützung für den Green Deal abgeleitet und die Sachlage offenbar nicht ausreichend geprüft. Die Zwischenbemerkung der Abgeordneten Högl in der Sitzung hat mich dann veranlasst, das noch einmal eingehend zu prüfen. Ich durfte feststellen, dass ich daneben lag. Das räume ich gerne ein. Manfred Weber hat tatsächlich gegen diese Richtlinie gestimmt, und ich unterlag einem Irrtum. Dafür möchte ich mich entschuldigen und die Angelegenheit hiermit richtigstellen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, Herr Köhler. – Gibt es dazu Wortmeldungen vonseiten anderer Fraktionen? – Das sehe ich nicht. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Dann können wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Ulrich Singer, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Bayerisches Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel" (Bayerisches Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel-Stiftungsgesetz - BayQNSStG) (Drs. 19/13597) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung hat der Kollege Ferdinand Mang das Wort.

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Ferdinand Mang AfD

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte stellen wir heute zum ersten Mal den Gesetzentwurf mit dem schön klingenden Namen "Stiftung Bayerisches Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel" vor. Doch bevor ich in medias res schreite, möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Fraktion bedanken, die sich monatelang den Kopf darüber zerbrochen haben, wie man meine Idee in ein Gesetz gießen könnte, und ich bin mit deren Arbeit sehr zufrieden. – Danke euch! (Beifall bei der AfD) Nun, worum geht es? – Jeder kennt das: Beginnend von Haushaltsgeräten wie der elektrischen Zahnbürste, Föhn, Toaster, zum Büro, von dem Bildschirm bis zum Drucker – erstaunlich punktgenau beginnen die ersten Störungen oder der vollständige Ausfall nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder Garantie. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm, auch für den einzelnen Verbraucher, der alle zwei Jahre viele Geräte neu kaufen muss. Die Ursache hat einen Namen: geplante Obsoleszenz. Geplante Obsoleszenz bedeutet, dass Hersteller von Produkten bewusst Schwachstellen in ihre Produkte einbauen, damit diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder Garantie ausfallen, im bestgewünschten Fall irreparabel kaputt gehen. Das ist keine Straftat und auch nicht verboten, und dessen Sinn und Zweck ist klar: Hersteller – vor allem diejenigen, die ihr Portfolio auf Massenherstellung verlegt haben – profitieren immens, wenn Unternehmer und Verbraucher regelmäßig alle zwei Jahre ihre Produkte nachkaufen müssen. Auf EU-Ebene hat man dieses Problem bereits erkannt und nicht als Verschwörungstheorie eingestuft. Nachbarländer wie Frankreich haben mit Verboten und Strafnormen versucht, dieses Problem einzuhegen, bislang leider mit wenig Erfolg. Hier setzt unser Gesetzentwurf an: Unsere Lösung besteht nicht in einem Verbot, sondern in einem Bayerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel. Jedem Unternehmer soll es freistehen, seine Produkte – vergleichbar mit dem Auto beim TÜV – auf Merkmale geplanter Obsoleszenz überprüfen zu lassen. Beispiele gibt es viele: keine Materialien zu verwenden, die sich nach zwei Jahren durch Korrosion ablösen und beispielsweise die berühmten Wackelkontakte verursachen, oder hitzeempfindliche Chips genau dort zu verbauen, im die Gerät die Hitze am höchsten liegt. Die technischen Möglichkeiten für langlebige Produkte sind heutzutage enorm. Es wäre möglich, Leuchtmittel herzustellen, die 100 Jahre leuchten können, Geräte, die Jahrzehnte einwandfrei funktionieren könnten. Stellen Sie sich vor, wie viel Geld Verbraucher und Unternehmen einsparen könnten. Gerade Geringverdiener könnten davon am meisten profitieren, müssten sie sich so manches Haushaltsgerät nur einmal im Leben anschaffen. Wie viele Ressourcen könnten geschont, und – für die Klimafans – wie viel böses CO entstünde? Aber nicht nur das: "Made in Bavaria", das ist doch auch Söders gern zitierter Slogan. Ein solches bayerisches Siegel, das höchste Qualität verbürgt, müsste doch auch in seinem Sinne sein: ein Siegel, das auch den bayerischen Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärkt. Diese Spitze erlaube ich mir: Wir haben Visionen für unser Land, für die Menschen, Visionen, die Sie als lächerlich abtun und als Populismus ablehnen, und das ist der feine Unterschied, weshalb uns mehr und mehr Menschen zuhören und sich von Ihnen abwenden. Wir geben Hoffnung für eine bessere Zukunft, während Sie den Niedergang verwalten. Deshalb – auch wenn Sie, wie stets, den Gesetzentwurf ablehnen – bitte ich Sie: Überlegen Sie sich die Möglichkeiten, die Chancen zu nutzen, nicht nur für gewisse Eitelkeiten, sondern auch für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und auch für unsere Kinder. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner spricht für die CSU-Fraktion. Das ist der Kollege Franc Dierl.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Langlebige Produkte, gute Qualität und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen – das sind durchaus wichtige Fragen unserer Zeit. Sie dienen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sie helfen der Umwelt und sie stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer bayerischen Wirtschaft. Wer ein Produkt kauft, muss sich darauf verlassen können, dass es seinen Zweck erfüllt, möglichst lange genutzt werden kann und dass Reparaturen nicht von vorneherein ausgeschlossen sind. Auch der Umgang mit vorzeitigem Verschleiß, unnötiger Entsorgung und hohem Ressourcenverbrauch verdient selbstverständlich eine ernsthafte politische Debatte; aber ein berechtigtes Anliegen macht noch keinen guten Gesetzentwurf, und genau darum geht es heute. Die AfD will eine neue Stiftung des öffentlichen Rechts schaffen, ausgestattet mit einem Bayerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel: mit eigener Organisation, eigener Verwaltung und einer Anschubfinanzierung in Millionenhöhe. Das klingt zunächst nach Handlungsstärke; tatsächlich aber schafft dieser Entwurf vor allem neue Strukturen, lässt zentrale Fragen offen und bleibt Nachweise schuldig, welchen zusätzlichen Nutzen eine solche Einrichtung überhaupt bringen soll. Genau dieser Punkt ist aber für mich und für uns entscheidend. Brauchen wir dafür tatsächlich eine neue staatliche Institution? Wer eine neue Einrichtung schaffen will, muss überzeugend darlegen, warum bestehende Möglichkeiten nicht ausreichen, und dieser Nachweis fehlt gänzlich. Eine Stiftung entsteht nicht dadurch, dass man ihr einen guten Namen und einen guten Zweck gibt; sie braucht Personal, Organisation, Prüfverfahren, eine verlässliche Finanzierung und vor allem einen klaren, rechtssicheren, praktikablen Auftrag. All das bleibt Ihr Gesetzentwurf ebenfalls schuldig. Hinzu kommt: Ein Qualitätssiegel ist kein Selbstzweck. Es hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern nur dann, wenn die Kriterien eindeutig, die Prüfverfahren belastbar und die Kontrollen absolut verlässlich sind. Genau hier beginnen die Probleme: Was bedeutet "langlebig" konkret? Wie misst man objektiv, ob ein Produkt reparaturfreundlich ist? Und wie soll künstlicher, geplanter Verschleiß belastbar nachgewiesen werden? Die Anforderungen an ein Smartphone, eine Waschmaschine, einen Akkuschrauber oder ein Möbelstück sind völlig unterschiedlich. Ein ernsthaftes Bewertungssystem müsste für jede Produktgruppe präzise und wissenschaftlich tragfähige Maßstäbe entwickeln, und diese müssten fortlaufend angepasst werden. Das ist hochkomplex, teuer und auf Dauer äußerst aufwendig. Zugleich weckt ein solches Siegel Erwartungen, die es womöglich gar nicht erfüllen kann. Wenn von einem bayerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel die Rede ist, klingt das nach besonderer Verlässlichkeit, umfassender Nachhaltigkeit und vielleicht sogar noch nach bayerischer Herkunft. Doch genau das wäre nicht zwingend der Fall. Nachhaltigkeit umfasst ökologische, ökonomische und soziale Aspekte; der Gesetzentwurf greift aber nur einen Teilbereich heraus. Auch die Bezeichnung "bayerisch" ist an dieser Stelle durchaus problematisch, weil ein solches Siegel diskriminierungsfrei offenstehen müsste, und damit könnten auch Produkte aus anderen Bundesländern und sogar aus dem Ausland dieses Siegel tragen. Das birgt ein erhebliches Missverständnispotenzial. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verantwortungsvolle Politik verlangt zwingend einen sorgfältigen Umgang mit Steuergeld, und die AfD veranschlagt hier 15,5 Millionen Euro für diese Stiftung. Das ist kein kleiner Modellversuch, sondern ein ganz erheblicher Mitteleinsatz. Gleichzeitig bleibt offen, ob die Stiftung mit diesem Finanzrahmen ihre Aufgaben überhaupt realistisch erfüllen kann. Vorgesehen sind Zertifizierungen, Forschung, Entwicklung von Prüfmethoden, Studien, Öffentlichkeitsarbeit, Fachveranstaltungen und ein institutioneller Aufbau. Dafür fehlt es jedoch an einer belastbaren Bedarfsanalyse, an einer nachvollziehbaren Kostenschätzung und an einem überzeugenden Nachweis, dass sich diese Stiftung nach der Anschubfinanzierung überhaupt dauerhaft selbst tragen könnte. Auch die Auswirkungen auf unsere mittelständischen Unternehmen dürfen wir nicht ausblenden. Bayern lebt vom Handwerk, von Familienunternehmen und von einem starken industriellen Mittelstand. Viele dieser Betriebe stellen schon heute hochwertige, langlebige und reparaturfreundliche Produkte her. Sie brauchen faire Wettbewerbsbedingungen und keine zusätzliche Bürokratie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiteres Zertifizierungssystem, wie Sie es auf den Weg bringen wollen, führt sehr schnell zu neuen Prüfkosten, Dokumentationspflichten und Gebühren. Gerade kleinere Betriebe werden überproportional belastet. Auch hier bleibt der Entwurf den Nachweis schuldig, dass ein solches Siegel praktikabel, wirtschaftlich tragbar und tatsächlich hilfreich wäre. Hinzu kommt, dass wir politisch gesehen keineswegs bei null anfangen. Es gibt bereits europäische Vorgaben, technische Normen und bestehende Regelungen zur Produktgestaltung. Die richtige politische Frage lautet daher nicht, wie wir noch eine neue Struktur schaffen, sondern wie wir die bestehenden Strukturen wirksam, effizient und auch rechtssicher weiterentwickeln können. Schließlich blendet der Entwurf auch den rechtlichen Rahmen weitestgehend aus. Gerade bei Nachhaltigkeitssiegeln gelten hohe Anforderungen an Transparenz, Aussagekraft und die Vermeidung von irreführender Werbung. Wenn ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Standards lediglich noch einmal werblich hervorgehoben werden, kann das rechtlich durchaus problematisch sein. Auch hierzu liefert der Entwurf keine überzeugende Argumentation. Es fehlt an einer sauberen Regelung des Zertifizierungsverfahrens, an klaren Bestimmungen zum Kreis der möglichen Siegelträger und an einer tragfähigen Einbettung in den bestehenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz braucht verlässliche Informationen, Nachhaltigkeit braucht messbare Ergebnisse, und gute Wirtschaftspolitik braucht Augenmaß. Diese Ziele erreichen wir nicht automatisch durch die Gründung einer weiteren staatlichen Einrichtung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht deshalb ab, weil uns die Langlebigkeit von Produkten gleichgültig wäre, ganz im Gegenteil. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil Maßnahmen wirksam, wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher sein müssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht der Kollege Ferdinand Mang für die AfD-Fraktion im Rahmen der Aussprache. (Beifall bei der AfD)

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Ferdinand Mang AfD

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Dierl, ich bedanke mich. Das ist mal eine konstruktive Debatte. Da setze ich mich mit Ihren Punkten auch gerne auseinander. Wir sind uns einig: Wir wollen langlebige Produkte, und es soll auch reparaturfreundlich sein. Sie haben jetzt von den Belastungen der Unternehmen gesprochen. Das ist richtig. Es muss Belastungen geben. Es muss etwas kosten, wenn es nicht dauerhaft auf Staatskosten laufen soll. Also muss es letztendlich Gebühren geben, richtig. Die Gebühren werden sich aber für die Unternehmen, die das machen, rentieren, weil es deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt und sie dadurch mehr Umsatz generieren können, wenn sie dann sagen können, ich habe hier dieses tolle Siegel, schaut her, meine Produkte sind fantastisch, und ich habe dadurch eine international höhere Wettbewerbsfähigkeit. Die Belastungen sind auch nicht zwingend, weil wir sagen, es ist freiwillig. Kein Unternehmen ist dazu gezwungen, sich das Siegel anzuschaffen. Das muss es ja nicht. Das ist eine reine Freiwilligkeit für Unternehmen, die dieses Siegel haben möchten. Nicht jedes Handwerksunternehmen wird gleich gezwungen, sich die Siegel anzuschaffen. Das ist gerade der Ansatz von unserem Gesetzentwurf, dass es eben freiwillig ist. Da kommen wir noch mal zu den Kosten. Klar, es ist eine Schätzung. Wir haben gesagt, es kostet ungefähr 15 Millionen Euro. Das ist eine Schätzung von uns, was es ungefähr kosten könnte. Aber wenn man sagt, dass das nicht für umsonst ist, sondern wenn sich dieses Siegel durchsetzt und dafür Gebühren verlangt werden, dann sollte es eine selbsttragende Angelegenheit sein, sodass sich die Kosten der ganzen Bürokratie, die damit verbunden ist, selbst tragen. Das ist auch ein Vergleich. 15 Millionen Euro sind natürlich kein Pappenstiel. Aber wenn man bereit ist, 500 Millionen Euro für eine Oper hinzulegen, dann könnten vielleicht auch 15 Millionen Euro für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts zur Verfügung stehen. (Zuruf von der CSU) – Entschuldigung, Sie ärgern sich über diesen Vergleich. Aber das stimmt halt leider auch. (Widerspruch bei der CSU) – Doch. Sie waren aber dazu bereit, für ein Opernhaus so viel Geld hinzulegen. Das ist schon ein Punkt. – Was haben Sie noch angeführt? – Die Kontrollen müssen verlässlich sein, und man sollte bestehende Strukturen nutzen. Das ist natürlich richtig. Wir wollen nicht alle Strukturen parallel hochziehen. Es gibt schon bestehende Strukturen, die dazu vorhanden sind, zum Beispiel den TÜV. Man müsste sich halt überlegen, wie man solche bestehenden Strukturen wie den TÜV oder andere Organisationen, die darauf ausgerichtet sind, solche Sachen zu überprüfen, vielleicht nutzen kann, um so ein Qualitätssiegel oder so eine Prüfung durchzuführen. Natürlich kann man die nicht eins zu eins nehmen, aber man kann bestehende Strukturen nutzen und vielleicht auch erweitern. Das ist der Punkt. Die juristischen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, sind richtig. Das können wir gerne auch im Ausschuss noch diskutieren. Da bin ich selber interessiert und konstruktiv dabei. Inwieweit man so etwas für rein bayerische Unternehmen macht, da lege ich mich nicht fest. Mir geht es nur grundsätzlich darum, unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Ob das jetzt deutschlandweit oder europaweit ist, ist mir egal. Mir geht es nur darum, dass am Ende des Tages die Verbraucher günstigere, langlebige Produkte haben. Darauf zielt der Gesetzentwurf ab. Wie man das am Ende des Tages rechtlich einbettet, da bin ich vollkommen offen und konstruktiv. Was haben wir noch? – Gut, dass es hochkomplex ist. Was haben Sie noch gemeint? – Bestehende Möglichkeiten. Ich glaube, das war alles. Ich bin sehr gespannt auf die Debatte im Ausschuss und werde da auch kommen. Dann können wir gerne über die Details, über das Rechtliche reden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht die Kollegin Marina Jakob für die FREIEN WÄHLER.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Langlebige Produkte, eine gute Reparierbarkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen sind wichtige Ziele. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte kaufen können, die nicht nach kurzer Zeit kaputtgehen, sondern möglichst lange genutzt und bei Bedarf auch repariert werden können. Das schont den Geldbeutel und auch die Umwelt. Doch die entscheidende Frage dafür ist doch: Brauchen wir dafür tatsächlich eine neue Stiftung mit einem eigenen bayerischen Qualitätssiegel? – Unsere Antwort lautet hier ganz klar: Nein. Mit dem Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, wird die Errichtung einer Stiftung Bayerisches Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel vorgeschlagen. Unternehmen sollen ihre Produkte zertifizieren lassen können, wenn diese bestimmte Anforderungen auf Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und die Freiheit von geplanter Obsoleszenz erfüllen. Für die Errichtung und Ausstattung der Stiftung sind einmalig 15 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen noch mal 500.000 Euro im Grundstock. Es stellt sich jedoch die grundlegende Frage zur Aussagekraft dieses Siegels, zum rechtlichen Rahmen, zum tatsächlichen Nutzen und vor allem zur Finanzierung. Langlebigkeit, Reparierbarkeit und der Schutz vor geplanter Obsoleszenz sind unterschiedliche Aspekte. Ein Produkt kann gut reparierbar sein, aber trotzdem schnell kaputtgehen. Auch wurde gerade das Ziel angesprochen, günstige und langlebige Produkte auf dem Markt zu haben. Das passt oft einfach nicht zusammen. Günstige Produkte sind auch oft schneller kaputt. Gerade die gezielte Verkürzung der Lebensdauer eines Produktes ist zudem oft schwer nachzuweisen. Ein Siegel, das all diese Eigenschaften zusammenfasst, könnte deshalb Erwartungen wecken, die es in der Praxis einfach nicht erfüllen kann. Für das Nachhaltigkeitssiegel gelten inzwischen strengere Anforderungen für Transparenz und Qualität. Ein neues Siegel muss rechtlich belastbar ausgestaltet sein. Der Gesetzentwurf lässt jedoch wesentliche Fragen offen. Wie genau soll geprüft werden? Nach welchen Kriterien wird geprüft? Wer kontrolliert die Ergebnisse? Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe nachvollziehbar und rechtssicher erfolgt? Zudem gibt es bereits gesetzliche Anforderungen an die Produktgestaltung und auch die Reparierbarkeit. Verbraucherinnen und Verbraucher können bereits heute auf Informationen zur Produktqualität und auch zur Reparierbarkeit zurückgreifen. Hierfür haben wir in Deutschland die Stiftung Warentest und viele weitere Initiativen, die hier wichtige Arbeit leisten. Die Stiftung Warentest leistet ihre Arbeit zum Beispiel gerade auch im Kinderbereich. Ich habe alle meine Kinderwägen und Maxi-Cosi-Kindersitze über die Stiftung Warentest gekauft oder über Ökotest. Dann weiß man nämlich, was dort drinnen ist, was verbaut ist und ob es wirklich verspricht, was es vorgegeben hat. Warum also neue Strukturen schaffen, wenn wir doch eigentlich alle gemeinsam Bürokratie abbauen wollen? Die Finanzierung der Stiftung beläuft sich auf die erhebliche Summe von 15 Millionen Euro. Wie soll die Stiftung langfristig finanziert werden? Wie viele Unternehmen werden tatsächlich für ein kostenpflichtiges Siegel infrage kommen? Wie hoch werden die Prüf- und Forschungskosten sein? Reichen die Einnahmen aus Zertifizierungen und die Erträge des Grundstockvermögens dauerhaft aus? – Das alles sind Fragen, die hierbei nicht geklärt sind. Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es sein, langlebige und reparierbare Produkte zu fördern, Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlich zu informieren und auch Ressourcen zu schonen. Dafür setzen wir uns seit Langem ein. Dafür brauchen wir wirksame Maßnahmen und klare Kriterien, keine neuen Strukturen ohne nachgewiesenen Bedarf und ohne tragfähiges Finanzierungskonzept. Ich kann Ihnen abschließend nur raten: Kaufen Sie regional bei Ihren Unternehmen vor Ort ein! Dadurch wissen Sie, was Sie haben und wie produziert worden ist. Wenn doch einmal ein Mangel auftreten sollte, können Sie dorthin gehen und das Produkt reklamieren. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Ferdinand Mang das Wort.

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Ferdinand Mang AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben wieder einmal die Kosten angesprochen und behauptet, die Stiftung sei auf Dauer nicht finanzierbar. Die Idee ist, dass die Kosten durch die Gebühren langfristig und dauerhaft gedeckt werden, sobald sich das Siegel durchgesetzt hat und genügend Unternehmen mitmachen. Auch wenn die Stiftung Warentest bereits existiert, prüft diese zum Beispiel meines Wissens nach nicht die geplante Obsoleszenz. Wenn sich deren Strukturen nutzen lassen, ist das natürlich eine schöne Sache. Dafür bin ich vollkommen offen. Ich habe zudem auf das Gegenargument gewartet, dass ein Produkt zwingend teurer sein müsse, wenn man es langlebig herstellt. Das ist nicht bei allen Produkten der Fall; denn bei vielen Produkten, bei denen geplante Obsoleszenz verwendet wird, bräuchte es nur eine andere Platzierung des Chips oder einen Ersatz durch einen genauso teuren oder kaum teureren Chip, damit das gesamte Gerät dauerhaft langlebig wird. Langlebigkeit und ein günstiger Preis müssen sich also nicht ausschließen. Das wollte ich an dieser Stelle nur anmerken.

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Ilse Aigner

Bitte, Frau Kollegin.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Ich habe keine Frage gehört. Deswegen belasse ich es dabei. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sehr gut!)

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Ilse Aigner

Als Nächste hat Frau Kollegin Laura Weber für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eine Waschmaschine soll nicht auf dem Schrott landen, wenn nur ein Ersatzteil fehlt. Ein Smartphone soll nicht entsorgt werden müssen, wenn nur der Akku schwächelt. Da sind wir uns einig. Die Vorredner:innen der demokratischen Fraktionen haben das auch ganz klar gesagt. Langlebige Produkte und eine bezahlbare Reparatur schützten die Umwelt und entlasten die Menschen. Es besteht deswegen insbesondere auf EU-Ebene, aber auch in Deutschland mit dem Umweltbundesamt, der Stiftung Warentest und dem Ökotest ein großer Strauß an Möglichkeiten. Viele haben wir schon gehört. Der hier vorgeschlagene bayerische Alleingang wäre teuer und vollkommen unausgegoren. Am Ende sollen die Unternehmen irgendetwas zahlen, was weder überprüft werden kann noch irgendwie planbar ist. Wenn man den Gesetzentwurf liest, meint man, dass alles, was in den letzten Jahren auf EU-Ebene beschlossen und auf den Weg gebracht wurde, komplett an den Verfassern vorbeigegangen ist. Es soll eine neue, teure Stiftung ins Leben gerufen werden, eine neue Prüfinfrastruktur, ein zusätzliches bayerisches Siegel. Wie bereits gesagt wurde, würde das 15,5 Millionen Euro an Steuergeldern kosten, obwohl der Nutzen völlig unbelegt ist. Es mangelt an einer fundierten Faktenbasis. Die geplante Obsoleszenz wird einfach so in den Raum gestellt, obwohl eine große Studie aus dem Jahr 2016 diese in keiner Weise belegt. Ich möchte das Problem grundsätzlich nicht kleinreden, entscheidend ist aber, was sich überprüfen lässt: Haltbarkeit, Ersatzteile, Reparaturmöglichkeiten und Softwareunterstützung. Der Gesetzentwurf tut so, als wären die Vorschläge eine bahnbrechende Idee. Das ist vollkommen falsch. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich möchte auf das Umweltzeichen Blauer Engel, bei dem unabhängig geprüft wird, den EU-Reparierbarkeitsindex, das EU-GARAN-Label, die seit 2021 bestehenden Ersatzteil- und Reparaturinformationspflichten für bestimmte Gruppen, das seit 2024 geltende Recht auf Reparatur und die Verlängerung gesetzlicher Gewährleistungspflichten verweisen. Das ist konkreter und verpflichtender Verbraucherschutz. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir wollen Verbraucherberatung stärken, unabhängige Reparaturbetriebe und Reparaturinitiativen unterstützen, bestehende Regeln wirksam kontrollieren und langlebige, reparierbare Produkte bei der öffentlichen Beschaffung bevorzugen. Die Menschen brauchen verfügbare Ersatzteile, verständliche Informationen und bezahlbare Reparaturen, keine neue Stiftung. Wir sagen Ja zu langlebigen Produkten, Ja zum Recht auf Reparatur, Ja zur EU, aber Nein zu diesem unzureichend begründeten, teuren und unkalkulierbaren Gesetz. Einen solchen Entwurf legt man vor, wenn man die EU als unfähig und überflüssig darstellen möchte. Das passt zu Ihrer politischen Agenda und geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung hat Herr Kollege Ferdinand Mang noch einmal das Wort.

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Ferdinand Mang AfD

Weil ich mich für Verbraucherschutz einsetze, schade ich angeblich der EU. – Das ist schon sehr witzig. Aber jetzt ernsthaft: Richtig ist, die EU hat das Thema Reparaturfähigkeit von Produkten aufgegriffen und bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das ist mir bekannt und streite ich auch mit keiner Silbe ab. Die von Ihnen genannten Organisationen zielen mit ihrer Arbeit ebenfalls in diese Richtung, nämlich auf eine bessere Reparaturfähigkeit, aber auf geplante Obsoleszenz eben nicht. Das streiten Sie jedoch ab. Ich verwende nicht das Wort "leugnen". Das ist Ihr Duktus. Zur geplanten Obsoleszenz haben Sie sich auf eine Studie von 2016 berufen. Jetzt muss ich leider einmal scherzhaft fragen, ob diese von Temu, Amazon oder Alibaba erstellt wurde; denn die geplante Obsoleszenz ist schon seit Jahrzehnten bekannt. Es gibt Tausende Videos und Internetseiten im Internet, in denen Hobbyhandwerker usw. Geräte auseinanderbauen und genau zeigen, wie die geplante Obsoleszenz in diesen Geräten funktioniert, wie bewusst Lötzinn verwendet und an falschen Stellen oder zusammen mit Materialien verwendet wird, sodass er sich ablöst.

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Ilse Aigner

Herr Kollege, jetzt müssten Sie langsam eine Frage formulieren.

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Ferdinand Mang AfD

Frau Präsidentin, nein, ich muss keine Frage formulieren.

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Ilse Aigner

Aber Ihre Redezeit ist vorbei.

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Ferdinand Mang AfD

Ja gut, das ist ein anderer Punkt. Dieses Argument lasse ich zählen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Kindergarten, echt!)

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Ilse Aigner

Gut. – Bitte schön, Frau Kollegin Weber.

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Laura Weber GRÜNE

Ich habe das Problem nicht kleingeredet. Ich habe aufgezeigt, welche hervorragenden Initiativen es bereits gibt. Diese müssen wir unterstützen und fortführen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Jetzt hat Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion das Wort.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Wir befinden uns alle auf dem Weg zum Recht auf Reparatur. Die demokratischen Fraktionen haben sich auch auf der EU-Ebene auf den Weg gemacht. Frau Kollegin Laura Weber hat es gerade angedeutet. Jetzt kommt die Partei rechts außen auf die scheinheilige Idee, auch dieses Thema für sich zu beanspruchen. Ja, uns alle hat dieses Thema schon vor Jahren geärgert: Die Waschmaschine geht kaputt, das Handy lässt sich nicht mehr reparieren. Aber wie gesagt, wir haben uns bereits auf den Weg gemacht. Schön, dass die Partei rechts außen jetzt auch auf dieses Thema gekommen ist. überlegt man sich aber: Gibt es ein Recht auf Reparatur? Wie können wir die Wege transparent darstellen? Sind die Produkte, die tatsächlich von Indien und China auf unseren Markt geschwemmt werden, tatsächlich reparierbar, oder gehen sie schneller kaputt? – Nein, man möchte ein Bürokratiemonster schaffen, eine neue staatliche Stiftung, nachdem man uns hier immer erklärt, dass man Bürokratie abbauen muss und den Staat ja nicht in die freie Wirtschaft eindringen lassen möchte. Das Ganze würde 15,5 Millionen Euro kosten. Ein Schnapper! Wir haben ja sonst keine Probleme in diesem Land. Das nenne ich auch scheinheilig, weil im Juni im Bundestag über das Recht auf Reparatur abgestimmt wurde. Nur eine Fraktion hat dagegen gestimmt. Dreimal dürfen Sie raten, wer gegen das Recht auf Reparatur gestimmt hat, (Zuruf von der AfD: Recht auf Reparatur ist was anderes!) und zwar mit dem Argument, man dürfe die armen Unternehmen nicht in die Pflicht nehmen, Siegel brächten doch gar nichts, und die Verbraucher:innen würden verunsichert. Nein, auf Bundesebene soll es nicht kommen, aber auf bayerischer Ebene – das schießt doch den Vogel ab! Es gibt den Blauen Engel, es gibt die Stiftung Warentest, es gibt das Recht auf Reparatur, wir sind schon deutlich weiter. Schön, dass Sie im Vorgestern angekommen sind. Wir lehnen den Gesetzentwurf natürlich ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, es gibt noch eine Intervention vom Kollegen Mang.

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Anna Rasehorn SPD

Kommt diesmal eine Frage? (Ferdinand Mang (AfD): Lassen Sie sich überraschen!)

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Ilse Aigner

Er hat recht, es muss keine Frage sein. Es ist keine Zwischenfrage, sondern eine Intervention, aber trotzdem gilt die eine Minute.

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Ferdinand Mang AfD

Danke schön, ich brauche nicht lang. – Also, auch noch einmal zu Ihnen: Ich habe jetzt mehrfach gesagt, dass wir natürlich dazu bereit sind, bestehende Strukturen zu nutzen; dafür bin ich vollkommen offen, mir geht es ums Ziel. Sie haben jetzt aber die ganze Zeit auf Reparatur abgestellt. Dieser Gesetzentwurf zielt nicht darauf ab, Reparierbarkeit herzustellen, sondern darauf, es gar nicht dazu kommen zu lassen, dass die Geräte ständig repariert werden müssen. Er will die Schwachstellen von Anfang an beseitigen, sodass man eben erst gar nicht dazu gezwungen ist, immer wieder zur Reparatur zu laufen. Das ist geplante Obsoleszenz. Darauf zielt der Gesetzentwurf ab.

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Ilse Aigner

Frau Kollegin Rasehorn.

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Anna Rasehorn SPD

Ja, ich kann mich daran erinnern, dass Sie hier immer wieder und regelmäßig gegen das Lieferkettengesetz schimpfen. Ich kann nur sagen, dass große Unternehmen, wenn sie auf den Markt gehen wollen, jederzeit alle Baupläne vorlegen müssen, damit man eben genau nachgucken kann: Geht es schneller kaputt? Wie kann das funktionieren? Sie haben es abgelehnt, und deswegen frage ich mich, warum Sie jetzt hier in Bayern auf die Idee kommen, genau das Gegenteil zu fordern.

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Ilse Aigner

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/13799) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Staatsminister Thorsten Glauber. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Zur Fortschreibung des Bayerischen Naturschutzgesetzes mit Änderungen und weiteren Rechtsvorschriften: Vor sieben Jahren hatten wir in Bayern einen historischen Moment: 1,7 Millionen Menschen sind in die Rathäuser geströmt und haben das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" unterstützt. Dieses Volksbegehren wurde durch die Bayerische Staatsregierung, durch den Bayerischen Landtag als Gesetz angenommen. Es wurde nicht nur angenommen, es wurde in der Umsetzung auch deutlich verbessert, und es sorgte auch dafür, dass man zueinander kam: Landeigentümer und jene, die sich im Naturschutz unterstützen, und natürlich die Gesamtgesellschaft – also ein Projekt mit allen. Wir haben nicht nur ein Versprechen gegeben, wir haben auch ordentlich und deutlich gehandelt. Seitens des Freistaats Bayern ist das Ziel: mehr und erfolgreicher Artenschutz. Ich bin sehr dankbar, dass die demokratischen Parteien hier in diesem Haus diesen Standpunkt voll vertreten und auch maßgeblich mit unterstützt haben. Wir wollen nicht Gesellschaft spalten, wir wollen im Naturschutz gemeinsam vorankommen. Die Bilanz heute, sieben Jahre später, ist eine gute. 90 % des Begleitgesetzes und des Volksbegehrens sind aktuell umgesetzt. 83.000 Hektar Naturwälder sind rechtsverbindlich ausgewiesen. Über 10 % der gesetzlichen Ziele sind bereits 2022 erreicht gewesen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ziel beim Biotopverbund im Offenland wurde 2024 mit 12 % der Fläche deutlich erreicht. Wir haben im Naturschutz erhebliche Investitionen getätigt. Im Umwelt- und Naturschutzhaushalt wurden für den Doppelhaushalt 2026/2027 pro Jahr allein für den Naturschutz 160 Millionen Euro aufgerufen. Das ist eine Rekordsumme. Jeder von Ihnen kennt von zu Hause dieses Engagement rund um Streuobstwiesen und das, was bei der Pflanzung von Hochstämmen am Ende nicht nur in Privatgärten, sondern auch draußen in der Fläche neu geschaffen wurde. Wir haben uns gemeinsam unterstützt, damit wir beim Thema Moorschutz deutlich vorankommen. Wir haben uns darangemacht, die Bürgerinnen und Bürger bei regionaler Wertschöpfung noch einmal zu unterstützen. Heute sind die Schülerinnen und Schüler in ganz vielen Kindergärten und Schulen dabei, wenn lokale Produkte gewonnen werden und natürlich auch die regionale Wertschöpfung gestärkt wird. All das ist eine Erscheinung aus dem vor sieben Jahren erstellten Gesetz. Wir haben im Vertragsnaturschutz allein seitens des Umweltministeriums mittlerweile 30.000 Bäuerinnen und Bauern in Partnerschaft. Das zeigt, dass Kulturlandschaft und Kulturlandschaftserhalt ein ganz zentraler Baustein sind, der über dieses Artenschutzvolksbegehren natürlich weit hinausgeht – das Schutzniveau oben halten und letztendlich natürlich auch Vernünftigkeit herstellen. Damals ist unser Ziel letztendlich gewesen, das Gesetz fortzuschreiben. Wir haben uns am Runden Tisch darauf verständigt, dass wir uns immer wieder zusammensetzen und die Dinge daraufhin prüfen, ob sie am Ende des Tages notwendig sind und wie sie in Vernünftigkeit weitergehen können. Ich freue mich, wenn wir heute über das Thema Dauergrünland sprechen. Ich möchte gleich die gestrige Pressemitteilung der Initiatoren des Volksbegehrens aufgreifen. Wir werden diese Gebietskulisse für Dauergrünland Ende des Monats veröffentlichen. Die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums arbeiten an dieser Gebietskulisse. Wir werden sie natürlich Ende des Monats zeigen. Wir werden Ihnen da am Ende auch die Sorge nehmen können, dass der Schutz von Dauergrünland nach unten gezogen wird. Ich als Umweltminister und auch als Klimaschutzminister bin sogar froh, dass zum Erhalt des Ackerstatus eben nicht mehr der Pflug angesetzt werden muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist doch irrwitzig, wenn wir Kohlenstoffsenken haben, wenn wir Naturschönheiten haben, wenn wir am Ende des Tages Naturraum gewonnen haben, dann aber der Eigentümer, der Landwirt Sorge haben muss, dass der Ackerstatus verloren geht. Es hilft doch niemandem im Freistaat Bayern, wenn dann der Pflug angesetzt wird. Das kann doch nicht unser Anliegen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb kann ich da die Initiatoren nur bedingt verstehen; denn das ist ein ganz klarer Fortschritt für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben uns auch beim Wiesenbrüterschutz mit den Verbänden zusammengesetzt. Der Wiesenbrüterschutz ist natürlich ein zentrales Anliegen. Der Wiesenbrüterschutz ist grundsätzlich schon über den Artenschutz geregelt. Man darf die Gelege nicht zerstören und das Tier nicht töten. Der Wiesenbrüterschutz ist natürlich explizit als Ziel aufgenommen. Wir wollen mit dem Walzverbot in Bayern jetzt eine Vernünftigkeit herstellen. Wir wollen die Wiesenbrüterkulissen natürlich schützen. Der 15. März als fixer Stichtag ist in der regionalen Vielfalt Bayerns am Ende nicht überall gleich anwendbar. Ich glaube, dass die neue Kulisse und der neue Umgang mit dem Thema Wiesenbrüterschutz deutlich praktikabler sind und am Ende unserem gemeinsamen Ziel von mehr Natur- und Artenschutz gerecht werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir müssen Doppelzuständigkeiten im Prinzip nicht mehr durchführen. Das ist auch ein Ziel beim Thema Bürokratieabbau. Ich will ein Beispiel nennen, das sind die Straßenbauverwaltungen, die Straßenbauämter. Straßenbauämter müssen in ihrer Planung heute eben nicht mehr die höhere und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt fragen, weil sie selbst Naturschutzfachkräfte innerhalb der staatlichen Bauämter eingestellt haben, die am Ende den materiellen Wert prüfen. Das heißt, der materielle Wert des Naturschutzes wird nicht abgebaut, aber es gibt keine Doppelzuständigkeit mehr, es ist ein Inhouse-Verfahren. Wir haben doch alle das Ziel und das Interesse, dass Verfahren am Ende beschleunigt werden und Bürokratie abgebaut wird. Wir zeigen im neuen Naturschutzgesetz, dass Genehmigungsverfahren einfacher werden, der Wert, das Materielle deswegen aber nicht verändert wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bürokratieabbau hat auch etwas mit Umweltschutz zu tun. Wir wollen am Ende des Tages auch dort für die richtigen Dinge sorgen. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht dringlich. Er muss am 1. Januar 2027 in Kraft treten, damit wir diese Regelung bei den Themen Dauergrünland – ich hoffe, da sind wir uns einig – und Walzverbot am Ende tatsächlich in Kraft setzen können. Der Gesetzentwurf wurde vom Umweltministerium mit den Kolleginnen und Kollegen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit dem Naturschutzbeirat, mit den Naturschutzverbänden und mit dem Bayerischen Bauernverband intensiv abgestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in die Zukunft für Natur, für Bürokratieabbau und für die Landwirtschaft in Bayern. So muss man so ein Volksbegehren fortentwickeln. Nun zu den Ausführungen gestern in der Pressemitteilung: Es wird moniert, dass beim Moorschutz das überragende öffentliche Interesse nicht eingebaut worden sei. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bezeichnung "überragendes öffentliches Interesse" wird momentan in diesem Land fast etwas inflationär genutzt. Das überragende öffentliche Interesse hilft beim Moorschutz nur bedingt. Was sind denn die Sorgen der Menschen beim Moorschutz? – Die Menschen sorgen sich, dass am Ende Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden nasse Füße bekommen. Dies zu verhindern ist eine Aufgabe der bayerischen Wasserwirtschaft. Wir können den Moorschutz also nicht einfach mit einem überragenden öffentlichen Interesse in die Fläche bringen. Moorschutz bedeutet Güterabwägung. Wir müssen den Menschen die Sorgen nehmen. Das ist die Aufgabe der Wasserwirtschaft und des Umweltschutzes. Diese Aufgabe nehmen wir ernst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich nenne noch ein Beispiel, warum hier die Bezeichnung "überragendes öffentliches Interesse" nicht funktioniert. Liebe Landtagsfraktion der GRÜNEN; ihr seid ja Mitinitiatoren. Bei Grundstücken, die in dieser Fläche als Sperrgrundstücke liegen, hilft ein überragendes öffentliches Interesse gar nichts. Ihr könnt ja versuchen, gegen den Flächeneigentümer ein Enteignungsverfahren zu führen. Am Ende des Tages wird dann jahrelang vor Gericht gestritten, und dann bekommt ihr ein überragendes öffentliches Interesse. Die Staatsregierung geht hier einen anderen Weg: Das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium wollen sogenannte Tauschgrundstücke einbringen. Mit Tauschgrundstücken kann ich Eigentümern, deren Fläche in der Moorfläche liegt und die eigentlich nicht tauschen wollen, ein Angebot machen. Das ist dann ein attraktives Angebot, das praktisch und umsetzbar ist. Damit kommen wir beim Moorschutz gemeinsam voran. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Des Weiteren wurde das Thema Gebietskulisse und Gewässerrandstreifen angesprochen. In Deutschland gibt es kein weiteres Bundesland, das eine solche Gebietskulisse an Gewässerrandstreifen hat wie der Freistaat Bayern. Das ist grüne und blaue Infrastruktur, die für die Biodiversität durch ganz Bayern gezogen wurde. Der Freistaat Bayern hat sich bereit erklärt, an seinen Gewässern, den großen Landesgewässern, den Bezirksgewässern, Gewässern I und II einen Abstand von 10 Metern einzuführen. Diese 10 Meter wollen wir nicht verändern. Das ist ein faires Angebot des Freistaats Bayern. Ich möchte da keine Änderung für einzelne Gebietskulissen. Die entscheidende Zahl betrifft die Gewässer III. Ordnung, also die kommunalen und kleinen Gewässer. An diesen Gewässern hat die Wasserwirtschaft des Freistaats Bayern 90.000 Kilometer begangen und dafür eine Kulisse ausgewiesen. In der fränkischen Realteilung bei 15 Meter Ackerbreite sind 5 Meter ein echtes Wort. Diese Gebietskulisse ist für die Biodiversität und den Biotopverbund in Bayern ein echter Gewinn. Liebe Initiatoren, das lassen wir uns nicht kleinreden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich bin nur bereit, über Gebietskulissen zu reden, wenn am Ende des Tages an dieser hart erarbeiteten Kulisse mit Augenmaß, Vernunft und Verstand weitergearbeitet wird. Wir wollen nicht Trennendes, sondern Einendes stärken. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserer Fortschreibung des Naturschutzgesetzes. Sie ist vernünftig, ausgewogen und im Interesse der Beteiligten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Staatsminister, bleiben Sie am Rednerpult. Sie haben Herrn Kollegen Hierneis zu einer Zwischenbemerkung motiviert.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Thorsten, du hast gesagt, du hättest diesen Entwurf mit dem Naturschutzbeirat, den Verbänden und dem Bauernverband abgesprochen. Warum hat die Staatsregierung dann die Empfehlung zu den Gewässerrandstreifen, die von den Naturschutzverbänden und dem Bauernverband gemeinsam im obersten Naturschutzbeirat abgegeben wurde, nicht angenommen? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage lautet: Du hast von Bürokratieabbau gesprochen. Die Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moor- und Anmoorflächen dem Gewässerausbau gleichzusetzen, bedeutet einen ganz klaren Bürokratieaufbau. Was sagst du dazu? Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Zur ersten Frage 1: Ich habe im Naturschutzbeirat zugesagt, dass wir beim Thema Gewässerrandstreifen im Gespräch bleiben. Das ist ein klares Angebot. In den Stellungnahmen zum Gesetz haben nicht mehr alle Beteiligten, die gerade genannt wurden, an ihrer Meinung festgehalten. Die dort geäußerten Meinungen sind andere als die, die in dem Brief ausgeführt sind. Deshalb müssen wir uns noch einmal zusammensetzen und die Dinge auseinandernehmen. Ich habe die 10 Meter angesprochen, die der Freistaat Bayern angeboten hat. Ich glaube, das ist ein gutes Angebot, das man nicht einfach so vom Tisch wischen kann. Die Frage lautet, ob damit am Ende des Tages der Moorschutz behindert wird. – Nein, er wird nicht behindert. Ich sage es noch einmal: Wir werden beim Moorschutz weiterarbeiten. Es geht letztlich darum, dass niemand nasse Füße bekommt. Der zweite Punkt sind die Sperrgrundstücke. Wir werden versuchen, hier schneller zu werden. Die Staatsregierung und die Umweltverwaltung haben aber den Moorschutz selbstverständlich im Blick. Wir brauchen dazu die Flächeneigentümer und Geld zur Förderung. Dann wird der Moorschutz auch erfolgreich sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Der nächste Redner ist der Kollege Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatsminister Glauber, es stimmt schon, Naturschutz ist richtig und wichtig. Unnötige Bürokratie ist aber schlecht. Deshalb muss ich darauf eingehen. Unsere heimische Landwirtschaft stirbt langsam, aber sicher. Dadurch geht auch unsere Kulturlandschaft nach und nach verloren. Todesursachen für die Betriebe sind zu viel Bürokratie, grüne Planwirtschaft und, nicht zu vergessen, rücksichtslose Handelspraktiken von Großkonzernen. Wir verlieren in Bayern jedes Jahr 2.000 aktive Landwirte. Damit gefährdet die Regierung die Ernährungssicherheit und die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. In den letzten 20 Jahren ging die landwirtschaftlich genutzte Fläche um 4 % zurück. Herr Glauber, Sie und die Kolleginnen und Kollegen sprechen sehr oft über Resilienz und Klimakrise. Oft meinen Sie damit zusätzliche Bürokratie. Bei der Produktion von Lebensmitteln handeln Sie unserer Ansicht nach verantwortungslos. Herr Glauber, Sie haben das Volksbegehren "Rettet die Bienen" angesprochen. Aus unserer Sicht wurde dieses Volksbegehren von wohlstandsverwahrlosten Großstädtern und grünen Verbänden vorangetrieben. Die CSU und die FREIEN WÄHLER haben sich dem aus billigem Opportunismus unterworfen. Herr Söder, danke, dass Sie hier zuhören. Das ist für mich eine große Ehre. Sie haben damals Bäume umarmt. Mit diesem Volksbegehren "Rettet die Bienen" haben Sie die Landwirte zum Feind erklärt, und das aus einem windigen Zeitgeist heraus. Herr Glauber, ich sage Ihnen etwas: Aus unserer Sicht gibt es auf Bundes- und EU-Ebene schon genügend Vorschriften. Mit diesem Volksbegehren haben Sie eine zusätzliche bayerische Regulierung geschaffen. Warum denn? – Das braucht doch kein Mensch. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorgelegt haben, erfinden Sie noch einmal neue Vorschriften. Das wollen wir nicht. Für uns bedeuten neue Vorschriften mehr Kontrolle, mehr Willkür, mehr sinnlose Arbeit und am Ende mehr Verluste für die Landwirte. Zur Ausweitung Ihrer Moorkulisse: Wir sehen darin nur eine neue Spielwiese für steuergemästete Umweltverbände. Jetzt sollen die Moore verstärkt für CO -Zertifikate genutzt oder gar Moorfutures ausgegeben werden. – Die Ideen gibt es. Diese bayerischen Klimaideen bzw. Klimazertifikate sind ökonomischer Unsinn. Das ist eine Doppelregulierung. Einen zusätzlichen Emissionshandel braucht kein Mensch. Mit diesem CO -Geschachere zerstören Sie die aktive Landwirtschaft und übrigens auch unsere Industrie. Ich bleibe dabei: Sie wollen ein Moorplanschbecken für NGOs. Das braucht kein Mensch. Wir brauchen eine Zukunft für Tierhalter und die Feldwirtschaft. Außerdem müssen Möglichkeiten zur Bewässerung bei Trockenheit geschaffen werden. Das ist viel wichtiger als die Moorvernässung. Die Landwirtschaft muss sich dem Klima anpassen. Beim Thema Wiesenbrüter überziehen Sie. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass wir die Wiesenbrüter schützen. Sie wollen aber nicht nur für Schutzgebiete, bei denen Vögel vorhanden sind, strengere Regeln einführen, sondern auch dort, wo es keine Vögel gibt, die sich aber dort irgendwann einmal niederlassen könnten. Aus unserer Sicht eröffnen Sie damit der behördlichen Willkür Tür und Tor. Wir wollen keine zusätzliche Gängelung von Landwirten. Diese müssen sich auf Rechtssicherheit verlassen können. Wir brauchen also keine zusätzlichen überzogenen Regelungen, sondern müssen die sinnlosen Rechtsvorschriften loswerden. Lobend muss ich erwähnen – das stimmt natürlich schon –, dass Sie einige Vorschriften angepasst und verbessert haben und die Bürokratie verschlankt und effizienter gemacht haben. Man muss sagen, das ist gut. Wir tragen jede Entlastung der Landwirte mit. Aber was wir nicht mittragen, sind zusätzliche Belastungen. Das wollen wir nicht. Dieser Gesetzentwurf hat deswegen deutliche Mängel. Wir werden unsere Änderungsvorschläge für dieses Gesetz im Ausschuss einbringen. Ich sage es Ihnen noch einmal: Insbesondere die zusätzliche Bürokratie muss weg. Zum Schluss nochmals ganz klar: Diese kleinen Korrekturen, die Sie hier richtigerweise und vernünftigerweise gemacht haben, ändern nichts an den existenziellen Herausforderungen für Landwirte. Wir müssen die Selbstversorgung mit Lebensmitteln in Bayern erhalten. Das ist wichtig. So sehen wir es. Also weg mit diesen sinnlosen Vorschriften und vor allem – hören Sie genau zu – mit der sinnlosen grünen Moralkeule für unsere Landwirte – nicht irgendwann, sondern jetzt. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion Kollege Alexander Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz entscheidet sich nicht allein in einem Gesetzesblatt, sondern maßgeblich draußen in unserer Landschaft. Dort zeigt sich, ob Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz gelingen, ob strukturreiches Grünland erhalten bleibt, ob für Wiesenbrüter und andere geschützte Arten geeignete Lebensräume erhalten und geschaffen werden; ferner, wie wir es schaffen, unsere Moore wiederzuvernässen. Wie diese und weitere Ziele zu erreichen sind, muss im Gesetz angelegt sein. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat 2019 eine intensive gesellschaftliche und politische Debatte ausgelöst. Der Bayerische Landtag hat diesen Gesetzentwurf aus guten Gründen – weil eben die Zustimmung nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land hoch war, überwiegend über das entsprechende Quorum hinaus – angenommen und zugleich mit einem eigenen Versöhnungsgesetz ergänzt. Er hat damit für den bayerischen Naturschutz wesentliche Akzente gesetzt; denn für uns gehören Schützen und Nützen zusammen. Die Zusammenarbeit mit allen Landnutzern und Landbewirtschaftern, mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Fischern, mit den Jägern, mit den Imkern und mit den Landschaftspflegeverbänden, all das gehört zusammen und darf man nicht auseinanderdividiert und getrennt werden. Wir setzen deswegen auf die Bereitschaft der Menschen, die draußen in der Natur arbeiten, die mit der Natur leben, Verantwortung zu übernehmen und Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht zu setzen. Das war bereits 2019 unser politischer Ansatz. Daran halten wir auch heute noch fest. Deswegen sind auch die Vorwürfe der AfD völlig abstrus und neben der Sache; denn Landwirte sind Teil der Lösung, wenn es um den Natur- und Artenschutz geht. Sie erhalten unsere natürlichen Lebensgrundlagen auch im eigenen Interesse, um weiterhin fruchtbare Böden zu haben. Was hier getan wird, ist nur zu spalten und auseinanderzudividieren. Das wird mit uns nicht gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und wie immer wird von der AfD eine völlige Themaverfehlung begangen: Man sollte sich heute eher mit der Novelle beschäftigen. Was hier vorgetragen wird, ist einfach nur peinlich. Es ist wirklich notwendig und wichtig, dass wir diese Novelle aufgreifen, weil es im Naturschutzrecht Änderungen bedarf; denn wir haben sieben Jahre nach dem Volksbegehren entsprechende Erkenntnisse vorliegen und wissen, wie es in der Praxis gelaufen ist, wo Vorschriften ihren Zweck erfüllen und wo sie unbeabsichtigte Folgen haben, die wir korrigieren müssen. Dabei stehen die folgenden drei wesentlichen Kernpunkte der Novelle im Mittelpunkt – der Herr Staatsminister ist bereits darauf eingegangen –: Es geht um das Dauergrünland, um den Schutz der Wiesenbrüter und des Moores. Daran zeigt sich auch, worüber wir heute sprechen müssen: Wie sichern wir unsere Naturschutzziele mit Regelungen, die sich auch in der Praxis bewähren? Erstens. Beim Dauergrünland geht es um die Frage, die uns auch in diesem Haus seit Jahren beschäftigt, also um die ganz zentrale Forderung, die wir zuletzt bereits 2025 aufgestellt haben: Wie können wir unnötigen Grünlandumbruch vermeiden? Man muss sich einmal vorstellen: Nur um den Ackerstatus zu erhalten und naturschutzfachlich kein Dauergrünland entstehen zu lassen, muss der Bauer alle fünf Jahre seinen Pflug anspannen und Land umbrechen. Was das für den CO -Ausstoß bedeutet, nämlich dass nicht mehr so viel Humus gebildet wird und Lebensraum verloren geht, kann sich jeder vorstellen. Das zu tun, ist eigentlich auch für den Landwirt ökonomisch sinnlos, weil sich dort vielleicht eine Wiese oder eine Weide wesentlich besser eignet. Wir brauchen diese Regelung, weil es zum einen die Bäuerinnen und Bauern nicht wollen, unnötig Grünland umzubrechen. Zum anderen wollen wir es nicht, weil es für den Naturschutz kontraproduktiv wäre. Europa und der Bund haben mit einer Stichtagsregelung endlich darauf reagiert, dass der Ackerstatus erhalten bleibt, wenn er zum 01.01.2021 vorhanden war. Bayern hat hier die entsprechende Maßgabe gesetzt, dass man eine Obt-out-Lösung machen könnte, was wahrscheinlich die wenigsten Landwirte getan haben. Jetzt geht es darum, dass wir genau diese Möglichkeit im Naturschutzrecht eröffnen und unnötigen Grünlandumbruch vermeiden. Es wäre wenig gewonnen, wenn wir hier weiter einen Fehlanreiz setzen würden, obwohl es förderrechtlich gar nicht notwendig ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen kann ich auch die Kritik des Kreises derjenigen, die das Volksbegehren unterstützt haben, nicht ganz verstehen; denn wir schützen gerade die alten Bestände an Dauergrünland besonders durch eine Stichtagsregelung, wenn also Dauergrünland schon vor dem 01.01.2021 entstanden ist. Hier sehen wir natürlich auch Maßnahmen der Kompensation vor. Aber das Entscheidende ist, dass wir in die Bewirtschafter entsprechendes Vertrauen setzen, dass sie nämlich klug und gut ausgebildet mit dieser Frage umgehen. Deshalb ist diese sehr weitreichende Stichtagsregelung, die wir jetzt in das Naturschutzrecht einfügen, genau das Richtige, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) damit auch Dauergrünland, das nach dem 01.01.2021 entstanden ist, nicht dem Grünlandschutz des Naturschutzrechtes unterliegt. Zweitens. Wiesenbrüter, Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und weitere Vögel brauchen geeignete Lebensräume und einen wirksamen Schutz ihrer Brutplätze. Weil sich in Bayern Witterung und Vegetation von Berchtesgaden bis Hof sehr stark unterscheiden, ist es sinnvoll, klug und notwendig, dieses strenge Walzverbot ab 15. März grundsätzlich zu ändern, sodass die Bezirksregierungen die Wiesenbrütergebiete einfach festlegen und dafür bürokratischen Aufwand reduzieren können. Früher war es notwendig, dass die Bezirksregierungen Ausnahmeregelungen schaffen und über die gesamte Fläche von Jahr zu Jahr Klima- und Wetterdaten sowie die Wiesenbrüterkulisse etc. neu überprüfen. Das brauchen wir jetzt nicht; denn die Bezirksregierungen legen auch diese Gebiete fest. Dort gilt sogar ein gesteigerter, höherer Schutz als bisher, weil dann in den Wiesenbrütergebieten nicht nur das Walzen untersagt ist, sondern auch sämtliche gelegegefährdeten Maßnahmen, also auch Striegeln, Abschleppen usw. Wir kommen so sogar zu einem höheren Schutz in den Wiesenbrütergebieten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Drittens. Damit bin ich beim nächsten wesentlichen Punkt, dem Moorschutz. Hierbei möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir an unseren Zielen zum Schutz und zur Wiedervernässung von Mooren festhalten, weil Moore wertvolle Lebensräume, bedeutende Kohlenstoffsenken und für den Wasserhaushalt wichtig sind. Daher sieht der Koalitionsvertrag vor, gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorfläche wiederzuvernässen. An diesem Ziel und an den entsprechenden Vorgaben der Staatregierung halten wir fest. Mit dem Moorbauern-Programm, mit dem Moorwald-Programm und mit weiteren Instrumenten, auch des Vertragsnaturschutzes und des KULAPS etc., gilt es, den Schutz und die Wiederherstellung unserer Moore weiter voranzubringen. Wir setzen auch entsprechende Akzente bei der Ermöglichung von Produktion durch Paludikulturen etc. Unser Weg, unser Grundsatz ist dabei klar, wie es auch im Gesetz vorgezeichnet ist: Es gilt die Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Dies kann nur mit den Bewirtschaftern, mit den Bäuerinnen und Bauern sowie mit den Eigentümern gelingen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns kommt es eben darauf an, wie wir gesetzliche Instrumente schaffen, die uns im Naturschutz und Artenschutz weiter voranbringen, wie wir auch weiter in die Fläche in unserer Kulturlandschaft kommen. Wir wollen artenreiche Wiesen erhalten, gefährdete Arten schützen und Moore wiederherstellen. Wir setzen auf unsere Grundsätze "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" und "Schützen und Nützen". Unser Maßstab ist nicht die Zahl der Vorschriften, sondern die Wirkung der Vorschriften in der Natur, in der Fläche der Natur. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf wohlwollend im Ausschuss beraten und ihm selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Zur ersten Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Patrick Friedl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Patrick Friedl GRÜNE

Lieber Kollege Flierl, Sie haben gerade den Moorschutz gepriesen. Wir haben rund 220.000 Hektar Moore. Von ihnen sind im Moment fast 96 % in der Entwässerung. Sie von der CSU haben sich das Ziel gesetzt, 55.000 Hektar, also gut ein Viertel, bis 2040 wiederzuvernässen. Sie haben es gerade gesagt, Sie wollen das erreichen. Bislang wurden unter 2.000 Hektar wiedervernässt. Sie haben also noch nicht einmal 4 % erreicht. Bei diesem Tempo werden Sie das Ziel um ungefähr 200 Jahre verfehlen. Dann sind drei Viertel immer noch nicht in der Vernässung und wahrscheinlich dann auch größtenteils nicht mehr da. Wie sollen jetzt die Gesetzesänderungen, die Sie hier gepriesen haben, zu einer neuen Dynamik im Moorschutz beitragen? Das können Sie uns gerne vor allem im Bezug darauf, dass die Gleichstellung mit dem Gewässerausbau vorgenommen wird, noch mal darstellen. Wie sollen also diese Plangenehmigungsverfahren, die notwendig werden, zu einem Bürokratieabbau führen? Das ist doch eigentlich ein unnötiger Bürokratieaufbau. Und wie wollen Sie damit die Verfahren erleichtern und beschleunigen?

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Alexander Flierl CSU

Herr Kollege, herzlichen Dank für diese Fragen. Für uns ist klar, dass wir weiter massive Anstrengungen unternehmen müssen. Wie kann es uns gelingen, diese Ziele zu erreichen? Wie ist denn Ihr Konzept? Setzen Sie nur auf Ordnungsrecht? Setzen Sie auf Enteignung? Setzen Sie auf Verfahrenserschwerungen, auch wenn man ein besonderes öffentliches Interesse bejahen würde? Es ist tatsächlich so, dass wir das nicht in jedes Verfahrensgesetz hineinschreiben können. Bei jeder Gesetzesnovelle wird das von Ihnen gefordert. Das wird uns nicht weiterbringen. Ihre Konzepte sind nicht tragfähig. Wir wollen das zusammen mit den Menschen entwickeln, indem wir nicht nur für die Notwendigkeit dieser Maßnahme ein Bewusstsein schaffen, sondern indem wir die Menschen auch mitnehmen. Wir schaffen in der Novelle auch Rechtsklarheit für das Verfahren, indem wir die Maßnahme nämlich dem Gewässerausbau gleichsetzen. Damit werden kleine Maßnahmen nicht so hohe Verwaltungsaufwendungen kosten. Bei großen Maßnahmen brauchen wir aber eine Planfeststellung. Ich sage es Ihnen klipp und klar: Mit Zwang werden wir hier nicht weiterkommen. Zwang wäre der falsche Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bravo!)

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Tobias Reiß

Von der AfD-Fraktion hat sich der Kollege Manners zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Gerd Mannes AfD

Herr Flierl, ich gestehe Ihnen ja zu, dass Sie mit Ihrem Gesetzes-Wirrwarr auch Verbesserungen herbeigeführt haben, was wir auch anerkennen. Aber zu Ihrer Bemerkung zu den Landwirten habe ich etwas anzumerken: Natürlich bekommen die auch Geld von Ihnen. Das ist aber nicht nachhaltig, weil es konsumtiv ist. Wenn Ihnen das Geld ausgeht – das ist teilweise schon passiert –, dann möchte ich mal sehen, wie die Staatsregierung dann weitermacht. Wir als AfD sehen aber absolut nicht ein: Es gibt doch schon genug Bundesregelungen und genügend EU-Regelungen. Wir brauchen nicht noch zusätzliche Regelungen der Staatsregierung, die das Leben für Landwirte in Bayern zusätzlich schwer machen. Können Sie mir erklären, warum Sie das für notwendig halten? Das ist doch völlig unnötig.

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Alexander Flierl CSU

Herr Mannes, ich glaube, Sie haben den Gesetzentwurf nicht einmal richtig durchgelesen. (Gerd Mannes (AfD): Doch!) – Nein, anscheinend nicht. (Gerd Mannes (AfD): Doch!) Denn dann müssten Sie feststellen, dass wir das Grünland-Umbruchverbot modernisieren und tauglich machen. Das heißt, wir setzen Vorschriften runter, damit unsere Landwirte besser damit umgehen können, weil es sinnvoll und notwendig ist. Ich sage Ihnen klipp und klar eines: Wenn Sie auch den Doppelhaushalt für dieses und für nächstes Jahr gelesen hätten, dann würden Sie erkennen, dass wir mehr für Natur- und Landschaftsschutz ausgeben, und zwar im Interesse unserer Landwirte, damit wir sie weiterhin mit KULAP, dem Kulturlandschaftsprogrammen, mit Vertragsnaturschutzprogrammen und auch in Zusammenarbeit mit den Landschaftspflegeverbänden unterstützen können. Es wäre sinnvoll, wenn Sie die Fakten zur Kenntnis nehmen würden. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig! – Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD))

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht der Kollege Hierneis für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Trägerkreis des Volksbegehrens! Wenn man also liest, dass Sie das Bayerische Naturschutzgesetz ändern wollen, blüht erst einmal Hoffnung auf – Hoffnung, dass Sie verstanden haben, wie wichtig eine intakte Natur und Umwelt für uns Menschen ist, Hoffnung, dass sie verstanden haben, dass unsere Natur noch besser geschützt werden muss, und Hoffnung, dass sie den Schutz unserer Natur mit ihren Änderungen jetzt noch weiter aufblühen lassen. Aber weit gefehlt. Was lesen wir? – Wir lesen, dass bei der Ausweisung von naturschutzfachlich höchstwertigen Schutzgebieten jetzt gleich vier Ministerien mit ihren völlig eigenen Interessen mitreden sollen. Dann ist schon klar, dass am Ende vor lauter Bürokratie und gegensätzlichen Meinungen gar nichts ausgewiesen wird. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber gerade Schutzgebiete brauchen wir für unsere geschundene Artenvielfalt verdammt dringend. Wir lesen, dass wenn jemand freiwillig und mit Einverständnis aller Beteiligten und Betroffenen ein Moor wiedervernässen will, er jetzt massive rechtliche Hürden vorgesetzt bekommt und ein umfangreiches Verfahren durchführen muss. Das wird viele abschrecken, Moore wiederzuvernässen. Aber gerade die Moorwiedervernässung ist für unseren Wasserhaushalt und die Artenvielfalt extrem wichtig. Wir lesen, dass auf 95 % der Flächen Wiesenbrüter überhaupt nicht mehr vor gelegezerstörenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geschützt werden. Aber gerade die extrem bedrohten Kiebitze, Brachvögel und Co. brauchen flächendeckenden Schutz. Wir lesen aber nicht, dass auf Gewässerrandstreifen jetzt keine Pestizide und kein Dünger mehr ausgebracht werden dürfen. Das ändern Sie nicht; denn laut Ihrem Naturschutzgesetz darf auf Gewässerrandstreifen sogar gespritzt und gedüngt werden. Das konterkariert völlig den Sinn der Gewässerrandstreifen, die unsere Fließgewässer vor schädlichen Einträgen gerade schützen sollen. Diese Regelung sollten Sie ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Von einer echten Verbesserung für den Naturschutz lesen wir in Ihrem Gesetzentwurf sehr wenig. Aber wen wundert es? In der letzten Zeit fahren Sie den Schutz unserer Natur viel lieber zurück. Sie nennen das "Deregulierung", "Modernisierung" oder "Beschleunigung". Diese Begriffe sind aber nichts anderes als Narrative für den Abbau von Umwelt- und Naturschutzstandards. Sie wollen Regeln im Naturschutz abbauen. Naturschutz nervt Sie offenbar. Aber saubere Luft, sauberes Trinkwasser, weniger Abfall, kein Gift im Spielzeug, der Schutz bedrohter Arten – all das haben wir mit Regeln im Umwelt- und Naturschutz geschafft. Naturschutz ist gut; denn Naturschutz bedeutet Freiheit – die Freiheit für zukünftige Generationen, in einer intakten Natur und Umwelt leben zu können. Das gilt auch für die Landwirtschaft; denn ohne intakte Umwelt keine Landwirtschaft. Naturschutz bedeutet soziale Gerechtigkeit; denn Umweltzerstörung trifft immer zuerst und am heftigsten die Ärmsten, und zwar überall auf der Welt und auch bei uns. Naturschutz bedeutet auch den Schutz der Natur um ihrer selbst willen. Naturschutz bedeutet den Schutz unserer einzigartigen Schöpfung. Wir müssen die Schöpfung um ihrer selbst willen bewahren; aber insbesondere auch für uns; denn sie macht unser Leben erst möglich. Naturschutz ist deshalb immer auch Menschenschutz. Wenn wir die Welt noch um zehn Grad aufheizen und wenn wir die Welt weiter zubetonieren, vergiften, vermüllen und zerstören, wird die Erde in 10.000 Jahren trotzdem voller Leben sein – aber anders als heute und ganz sicher ohne uns Menschen. Das beginnt nicht irgendwann, sondern das hat schon begonnen. Die Bewahrung der Schöpfung, der Schutz unserer Natur beginnt auch nicht irgendwann, sondern jetzt. Deshalb fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich auf Ihren Hosenboden und ändern Sie das Bayerische Naturschutzgesetz für mehr Schutz unserer Natur. Mehr Schutz für unsere Natur schützt unsere Lebensgrundlagen und damit uns und damit auch unsere bayerische Heimat. Naturschutz müsste uns eigentlich alle einen; denn Naturschutz ist konservativ und progressiv, weil er bewahrt und unsere Zukunft schützt. Deshalb helfen wir Ihnen gerne dabei. Unsere Änderungsanträge sind in Arbeit. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Zunächst Kollege Flierl. Bitte.

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Alexander Flierl CSU

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hierneis, ich bin gespannt auf Ihre Änderungsanträge, ob sich die dann auch in Allgemeinplätzen ergießen, wie Sie sie jetzt in Ihrer Rede dargestellt haben, befreit von Fakten und auch befreit von Text, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) so wie die Begründung der Novelle. Es waren wohlfeile Anmerkungen. Das sei Ihnen natürlich auch zugestanden, aber das hat wenig mit der Sache zu tun. Ich hätte zwei konkrete Fragen. Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass für den Schutz von Wiesenbrütergelegen auch der allgemeine Artenschutz gilt? Genauso, wie das für die Wiesenbrüter selber auch im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Es bedarf also an sich keiner zusätzlichen Regelung mehr. Zweitens. Ist Ihnen auch bewusst, dass gerade bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei Düngung für den Abstand zu Gewässern entsprechende Vorschriften des Bundes und der Europäischen Union bestehen, die eben ganz klare Regelungen treffen, sodass auch hier eine Doppelung nicht notwendig wäre?

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Christian Hierneis GRÜNE

Herr Kollege Flierl, Sie haben meiner Rede offenbar nicht zugehört. Ich bin am Anfang sehr wohl auf einzelne Punkte des Gesetzes eingegangen. Ich bin der Ansicht, dass man Ihnen offensichtlich erklären muss, wie wichtig Naturschutz ist. Naturschutz ist nichts für Ökospinner und blockiert nichts, sondern ist positiv für unsere Zukunft, und man sollte vielleicht auch ein bisschen anders an die Sache rangehen. Wenn es denn so wäre, dass Wiesenbrüter überall vor Bewirtschaftungsmaßnahmen und Walzen geschützt wären, hätten Sie es nicht ins Gesetz reinschreiben müssen. Sie haben es deswegen ins Gesetz reingeschrieben – natürlich kenne ich die Verbote, die gibt es alle –, weil offensichtlich Gelege gewalzt werden, weil durch Bewirtschaftungsmethoden offensichtlich Gelege zerstört werden. Der Kiebitz und der Brachvogel sind nicht auf dem aufsteigenden, sondern auf dem absteigenden Ast. (Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) Das heißt, wir müssen da mehr Schutzmaßnahmen durchführen. Sie beschränken das auch nur auf Wiesenbrütergebiete, (Widerspruch des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) ohne bis jetzt auf meine Fragen antworten zu können, was die genau sind, wie sie definiert werden. Was machen Sie außerhalb? Was machen Sie, wenn der Kiebitz außerhalb des Wiesenbrütergebietes brütet? – Dann ist er nach Ihrem Gesetz dort nicht mehr geschützt. (Alexander Flierl (CSU): Falsch!) Darauf wollte ich hinaus.

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Christian Hierneis GRÜNE

Dann bräuchten Sie es gar nicht ins Gesetz reinzuschreiben, wenn es sowieso schon so wäre. Da widersprechen Sie sich selber. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Moment, Herr Kollege Hierneis! Die Rede war von zwei Zwischenbemerkungen. – Kollege Mannes, bitte.

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Gerd Mannes AfD

Herr Hierneis, ich gebe Ihnen recht: Die Natur muss erhalten werden, die Landwirte und die Landwirtschaft natürlich auch. Das stimmt. Aber meine Frage wäre: Warum fordern Sie immer so viel Geld für NGOs? Wäre es nicht besser, dieses Geld in dem Zusammenhang den aktiven Landwirten zukommen zu lassen?

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Christian Hierneis GRÜNE

Ich weiß nicht, wo Sie eine Forderung von mir nach mehr Geld für NGOs herhaben. Bitte, woher ist das? (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) – Woher? (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) – Woher? Wo haben Sie das her? (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD) sowie weiterer Abgeordneter der AfD) Wann habe ich das beantragt oder gesagt? (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD))

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Tobias Reiß

Ich bitte Sie, keinen Dialog zu führen, Herr Kollege.

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Christian Hierneis GRÜNE

Ich weiß nicht, worauf der Kollege Mannes hinauswill. Ich habe hier noch niemals mehr Geld für NGOs oder Ähnliches gefordert. Herr Mannes scheint zu fantasieren. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Frau Kollegin Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER, bitte.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist das Beste für den Naturschutz? – Wenn alle mitmachen. Wann machen alle mit? – Wenn die Maßnahmen überzeugend sind, wenn sie sinnvoll sind und wenn sie praktikabel sind. Sieben Jahre nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" haben wir festgestellt, dass einige Maßnahmen einfach nicht praktikabel sind, dass sie nicht sinnvoll sind und dass sie nicht überzeugen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Aus diesem Grund nehmen wir hier Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz vor. Thema Dauergrünland. Wie bereits angesprochen, kann ich die Kritik nicht verstehen. Uns liegt es seit Jahren am Herzen, dass wir Dauergrünland nicht nach fünf Jahren wieder umbrechen müssen, nur damit wir den Ackerstatus erhalten, nur damit wir nicht Gefahr laufen, das komplett als Acker zu verlieren. Die Landwirte haben das umgebrochen und zwei Tage später wieder darauf eingesät. Wertvoller CO -Speicher ging verloren. Jetzt hat man das so gut geregelt, dass wir unser Dauergrünland in Bayern erhalten, ob es 5, 10 oder 15 Jahre sind. Wenn der Landwirt dann doch wieder sagt, ich brauche jetzt einen Acker, weil ich vielleicht mal ein Jahr Weizen oder Mais anbauen muss, dann ist das möglich, dann kann er das wieder umbrechen. Dafür haben wir die entsprechenden Regelungen geschaffen. Das Walzverbot wurde jetzt schon viel diskutiert. Wie es im Gesetz steht, ist es unpraktikabel ohne Ende. Jedes Jahr haben wir Ausnahmen davon benötigt. Aber was da nicht stand: Wir haben die Wiesenbrüter nicht explizit geschützt; denn allein das Walzverbot hilft gar nichts. Man muss auch das Striegeln verbieten. So ist das im Gesetz auch gut formuliert: Alles, was in der Wiesenbrüterkulisse Gelege zerstörende Bewirtschaftung ist, ist verboten. Wir wollen die Tiere wirklich ernsthaft schützen, aber gleichzeitig nicht die Landwirte in ihrer guten Bewirtschaftung behindern. Deswegen kommt das wieder raus aus dem Gesetz. Thema Moorschutz. Wenn wir alles ins überragende öffentliche Interesse stellen, wie wir gerade irgendwie das Gefühl haben, dann haben wir überhaupt nichts gewonnen. Mir ist Hochwasserschutz massiv wichtig. Deswegen ist er im überragenden öffentlichen Interesse, denn er schützt Leib und Leben, und das ist auch richtig so. Das Ganze gilt übrigens auch für erneuerbare Energien. Wir müssen sehen, dass wir in den Moorgebieten die Paludi-Kulturen weiter fördern, dass wir für den Anbau wirklich Geld bekommen, für die Produkte Geld bekommen. Man kann damit hocheffizientes Dämmmaterial herstellen. Ich glaube, sobald wir – und das wird in Kürze der Fall sein – für die Paludi-Kulturen wirklich einen guten Absatzmarkt haben, kommen die Landwirte ganz von alleine und sagen: Ich baue dort Paludi-Kulturen an, weil das eine sehr gute weitere Einkommensalternative ist, von der ich leben kann, und ich nicht nur auf Fördergelder vom Staat angewiesen bin. Da wird es weitergehen. Das Thema Gewässerrandstreifen möchte ich hier auch ganz kurz anschneiden. Im Sommer haben wir ein Schreiben vom Landesbund für Vogelschutz und Naturschutz und dem Bayerischen Bauernverband bekommen, in dem genau zwei Dinge gefordert worden sind: zum einen die Gewässerrandstreifen in Bayern einheitlich auf fünf Meter für alle Gewässer festzulegen und zum anderen das Mähen von innen nach außen abzuschaffen. Den zweiten Punkt, das Mähen von innen nach außen, sehe ich genauso. Deswegen kommt dazu von uns auch noch ein Änderungsantrag. Das ist eine Doppelgesetzgebung, und wir haben hier schon den hervorragenden Mähknigge, der genau sagt, wie man mähen soll, damit es für die Tier- und für die Artenvielfalt sinnvoll ist. Jeder Landwirt ist ohnehin schon verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um Wildtiere nicht zu gefährden: Drohnen suchen vorher ab, Jäger laufen durch das Feld. Der Mähtod von Rehkitzen ist massiv zurückgegangen, seitdem man das ganz aktiv betreibt. Dafür danke ich allen Jägern, dafür danke ich allen Landwirten, die da wirklich gemeinsam an einem Strang ziehen, um diese Tiere zu schützen. Deswegen muss man nicht noch ein kompliziertes Mähen von innen nach außen fordern, was einfach überhaupt nicht praktikabel ist. Der erste Punkt waren die Gewässerrandstreifen. Wir haben sieben verschiedene Gesetze und Verordnungen im Bund und in Bayern, die dies regeln. Das ist hochkomplex. Wenn man wissen will, wie man richtig zu wirtschaften hat, muss man mit dem Zettel am Rand vom Bach oder seinem Acker stehen und schauen, was dort zutrifft. Ich bin dafür, dass man es vereinfacht. Wir brauchen Pauschalen, auch wenn es für die Grundstückseigentümer dann vielleicht ein bisschen nachteilig wird. Aber das muss im Bund geregelt werden. Wir brauchen das einheitlich für alle und nicht schon wieder einen bayerischen Sonderweg. Zum Thema Ersatzmaßnahmen noch ganz kurz: Ich finde es wichtig und richtig, dass diese Gelder auch in den benachbarten Naturräumen ausgegeben werden können. Wie ich auch schon öfter hier gesagt habe, brauchen wir sinnvolle große Projekte für den Naturschutz. Es soll nicht mehr so sein, dass eine Kommune, die eine Schule baut und eine Ausgleichsmaßnahme braucht, einen Hektar Wiese oder Acker aus der Fläche nimmt, vier Bäume darauf pflanzt und dann die Ausgleichsmaßnahme hat. Ich brauche tolle Projekte, die ich mit unterstütze. Mit dieser Möglichkeit bin ich einfach flexibler, um das Ganze besser zu gestalten. Unser Ziel ist es, Naturschutz zu erhalten, aber auch Ernährungssouveränität in Deutschland einen größeren Stellenwert zu geben. Dafür brauchen wir eine starke Eigenversorgung. Dafür müssen die Landwirte wieder Spaß und Freude an ihrer Arbeit haben. Dazu schaffen wir Stück für Stück die Regelungen ab oder neu, sodass die Bewirtschaftung einfacher ist und die Arbeit wieder Spaß macht. Die Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz sind dafür ein ganz wichtiger Faktor. Wir nehmen Bürokratieabbau ernst und gehen hier Stück für Stück voran. Abschließend möchte ich noch Herrn Staatsminister Glauber und dem ganzen Team, Herrn Bertold und Frau Dr. Rademacher, danken, die wirklich hervorragende Arbeit geleistet haben, stundenlang sich den Kopf zerbrochen haben, weil es eben nicht alles so einfach ist, das auch mit den Bundesgesetzen in Verbindung zu bringen. Ein herzlicher Dank dafür. Ich glaube, wir haben eine gute Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes auf den Weg gebracht – einerseits um den Naturschutz in Bayern zu stärken, aber auch um den Landwirten ihre gute und hervorragende Bewirtschaftung ein Stück zu erleichtern. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Wir haben wieder eine Zwischenbemerkung. Kollege Friedl, bitte.

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Patrick Friedl GRÜNE

Liebe Frau Kollegin Jakob, nochmals zu den Wiesenbrütern. (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Ja?) Sie machen ja keine klare Klarstellung im Gesetz, dass Wiesenbrüter generell zu schützen sind, egal wo sie sind, sondern Sie schreiben rein, dass es auf Grünlandflächen innerhalb der Wiesenbrüterkulisse verboten ist, im Zeitraum vom 15. März bis zum Erstschnitt Gelege zerstörende Bewirtschaftungsmaßnahmen vorzunehmen. Gerade wurde ausgeführt, dass es aber ganz anders sei, weil das Bundesnaturschutzrecht gilt und natürlich überall gelegezerstörende Wirtschaftsweisen verboten sind, wo Wiesenbrüter gefährdet werden könnten. Die ausdrückliche Nennung einer bestimmten Frist ausschließlich für kartierte Wiesenbrütergebiete könnte einen gefährlichen Anschein erzeugen. In der Praxis könnte fälschlicherweise die Annahme entstehen, dass außerhalb dieser Kulissen oder nach dem Stichtag keine strengen Schutzpflichten gelten. Tatsächlich regelt dies das Bundesnaturschutzrecht anders. Was tun Sie, um sicherzustellen, dass das beachtet wird?

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Es gilt natürlich das Artenschutzrecht. Man darf keine Wildtiere gefährden, auch außerhalb dieser Kulisse. Jeder Landwirt auf seinem Schlepper schaut, ob da ein Gelege ist. Das könnte passieren. In diesen Gebieten ist das nicht so häufig, dass sie darauf achten müssten. Ich bin mir sicher, dass das "Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt" einen schönen Artikel schreibt, der noch einmal genau erklärt, worauf man außerhalb dieser Gebiete auch Wert legen muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Rasehorn das Wort. Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe von der AfD: Ja!) Der Gesetzentwurf enthält wenig Licht und viel Schatten – passend zu Halloween. Wir fangen einmal mit dem Positiven an. Dass Daten zu geschützten Tier- und Pflanzenarten, die einmal aufwändig erhoben wurden, künftig besser genutzt werden können und nicht für jedes Verfahren erneut erhoben werden müssen, ist sinnvoll. Dass wir bei den Sitzbänken in der freien Natur, also auch bei den klassischen Waldbänken, endlich klarstellen, dass Kommunen und Vereine nicht wegen jeder natürlichen Gefahr mit einem Bein im Gefängnis stehen – ich sitze gerne auf Waldbänken –, ist sinnvoll. Auch eine Regelung zum Walzverbot, die sich stärker auf die tatsächlichen Gebiete und die tatsächlichen Anforderungen fokussiert, kann zielgerichteter sein. Hof ist anders strukturiert als das Allgäu. Es sollte nicht nur das Walzen, sondern es sollten alle gelegezerstörenden Bewirtschaftungsmaßnahmen erfasst werden. Das Bundesrecht, welches das Landesrecht bricht, regelt das automatisch. Darüber können wir diskutieren. Wir schließen uns dem Bund Naturschutz an. Grundsätzlich sind wir dafür und können darüber reden. Einige Punkte sehen wir aber deutlich kritischer. Im Jahr 2019 haben 1,8 Millionen Menschen in Bayern das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" unterstützt. Das waren 18,3 % aller Stimmberechtigten. Meine Partei würde sich über solche Ergebnisse sehr freuen. Das waren mehr Stimmen als bei jedem anderen Volksbegehren. Die Staatsregierung war damals auch beeindruckt. Damals hat man gesagt, das Volksbegehren werde ohne Abstriche übernommen. Das war übrigens die Hochphase des Bäumeumarmens. Bayern wollte Klassenbester im Klimaschutz sein. Jetzt hat Herr Söder eine Selbsthilfegruppe für Männer. (Unruhe) – Ich würde zumindest darum bitten, dass man auch den Rednerinnen zuhört. Vorhin hätte man auch unserem Ausschussvorsitzenden die Aufmerksamkeit geben können. Ich finde es sehr schade. Ich möchte einmal für unseren Ausschussvorsitzenden sprechen. Ich hätte mir mehr Aufmerksamkeit gewünscht. Sieben Jahre später ist die Lage etwas anders. Bäume umarmen ist out. Bürokratieabbau ist wieder in. Klimagesetze werden novelliert und einkassiert. Dazu hatten wir diese Woche eine Anhörung im Ausschuss. Das ist in Zeiten, in denen Arten sterben und wir im Herbst 2026 ziemlich sicher sagen können, dass der Sommer 2026 mit Tausenden von Hitzetoten der heißeste Sommer unseres Lebens war, sehr schwierig. Wir kommen zum Bürokratieabbau beim Dauergrünland. Das bisherige generelle Umwandlungsverbot soll mit diesem Gesetzentwurf fallen. Künftig bleibt der besondere Schutz im Wesentlichen auf bestimmte, sensible Standorte beschränkt. Dazu zählen Moore und Feuchtgebiete, Überschwemmungsgebiete und erosionsgefährdete Hänge. Hinzu kommt, dass Dauergrünland, das nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist, weitgehend aus dieser Regelung herausgenommen wird. Liebe Staatsregierung – Butter bei die Fische – auf meine Anfragen, wie viele Hektar Grünland ihren bisherigen Schutz durch diese Änderung tatsächlich verlieren und welche Flächen künftig nicht mehr erfasst werden, konnte bisher keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden. Dazu würde ich gerne Antworten hören. Mir fehlt an dieser Stelle ehrlicherweise das Vertrauen. Besonders kritisch ist übrigens auch die neue 15-Jahres-Regelung. Flächen, die etwa durch KULAP oder Vertragsnaturschutz zu Grünland geworden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen später wieder umgebrochen werden. Kollegin Jakob ist darauf eingegangen. Wir sagen aber: In 15 Jahren kann aus einer Fläche wertvolles und artenreiches Grünland werden. Dafür braucht es manchmal wirklich Jahre. Wenn das unterbrochen wird, starten wir leider wieder bei null. Da können wir leider nicht mitgehen. Machen wir uns nichts vor, auch beim Moorschutz hätten wir uns mehr gewünscht. Bis zum Jahr 2040 will die Staatsregierung 55.000 Hektar Moorböden sanieren und wiedervernässen. Laut dem letzten öffentlich verfügbaren bayernweiten Stand, den die Staatsregierung selbst genannt hat, sind lediglich 5.000 Hektar tatsächlich wiedervernässt worden. Das ist sehr weit weg von 55.000 Hektar. Lediglich weitere 4.000 Hektar sind geplant.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

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Anna Rasehorn SPD

Genau deshalb ist die Kritik von außen berechtigt. Dieser schließen wir uns an. Es braucht noch viele Veränderungen. Diese werden wir im Ausschuss einbringen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/13800) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich an Frau Staatsministerin Judith Gerlach das Wort. Frau Staatsministerin, bitte.

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Judith Gerlach

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle heute ein wichtiges Thema vor, mit dem wir in Bayern die Entbürokratisierung vorantreiben wollen. Ich spreche vom Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – kurz: PfleWoqG. Auch wenn der Titel des Gesetzes, wie so oft bei uns, etwas sperrig klingt, sind die Änderungen umso wichtiger und richtungsweisender. Das haben auch die zahlreichen Rückmeldungen aus den Verbandsanhörungen gezeigt. Die Änderungen betreffen tatsächlich viele, von den Aufsichtsbehörden über die Pflegeeinrichtungen bis hin zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die in den Einrichtungen leben und dort versorgt und betreut werden. Wir setzen damit eine Vereinbarung des bayerischen Koalitionsvertrags und des Koalitionsvertrags auf Bundesebene zur Entbürokratisierung im Bereich der Heimaufsicht konsequent um. Modellhafte Erprobungen und zahlreiche Vorgespräche mit den relevanten Akteuren aus der Praxis haben im Vorfeld natürlich dazu stattgefunden. Wir beweisen, dass Bayern sowohl den Bürokratieabbau als auch den Schutzauftrag für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sehr ernst nimmt. Hintergrund sind Doppelstrukturen in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege durch Regelprüfungen nach sowohl bundesrechtlicher als auch landesrechtlicher Grundlage. Der Medizinische Dienst, die Prüforganisation der gesetzlichen Pflegeversicherung, und die Care Proof GmbH, die Prüforganisation der privaten Pflegeversicherung, prüfen auf bundesrechtlicher Grundlage das Leistungsrecht. Die Fachstellen wiederum für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht – kurz: FQA – führen die ordnungsrechtliche Prüfung auf landesrechtlicher Grundlage des PfleWoqG durch. Diese Prüfungen überschneiden sich inhaltlich in großen Teilen, was immer auch zu Doppelbelastungen sowie zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt und Ressourcen bindet, die im Sinne der schutzbedürftigen Personen besser eingesetzt werden können. Unser Ziel bei der Änderung des PfleWoqG ist es, Bürokratie und Doppelstrukturen abzubauen. Gleichzeitig kommt der Freistaat natürlich seinem Schutzauftrag für die Bewohnerinnen und Bewohner nach. Künftig erfolgen Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausschließlich durch den Medizinischen Dienst und Care Proof. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die FQA fokussieren sich wiederum auf anlassbezogene Prüfungen und eine präventive und begleitende Beratung der Einrichtungen vor Ort. Die FQA ist weiterhin gesetzlich legitimiert, konsequent auch da zu agieren, wo es erforderlich ist. Das tut sie auch. Das zeigt die Vielzahl an Kontakten bei der Beschwerdestelle Pflege-SOS-Bayern eindrucksvoll. Die FQA geht Beschwerden nach und sie ergreift zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner die erforderlichen Maßnahmen, wo es nötig ist. Selbstverständlich sehen wir eine regelhafte, enge und gegenseitige Information und vor allem auch die Abstimmung zwischen den Prüforganen vor, damit die FQA die Ergebnisse der MD-Prüfungen bewerten und, falls erforderlich, natürlich auch abgestimmte Maßnahmen ergreifen kann. Gerade durch den gestärkten Beratungsansatz ermöglichen wir eine engere und eine praxisnahe Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. So können Missstände schon erkannt, bearbeitet und im besten Fall künftig verhindert und die Einrichtungen in ihrer Qualitätsverantwortung, die sie haben, auch wirklich auf Augenhöhe unterstützt werden. Wir verschaffen den gut qualifizierten Mitarbeitenden der FQA den nötigen Freiraum für individuelle Einschätzungen und situativ angepasstes Handeln ohne Vorgabe starrer Prüfrhythmen. Das heißt, nicht der Jahresprüfungsplan entscheidet künftig über Prüfungen und Beratungen, sondern die Kenntnis und die Einschätzung der Sachlage vor Ort entscheiden darüber. Darüber hinaus nehmen wir für ambulant betreute Wohngemeinschaften strukturelle und inhaltliche Anpassungen vor, um den Besonderheiten eines selbstbestimmten Wohnens Rechnung zu tragen. Je weniger Abhängigkeit von einem Träger und je mehr Häuslichkeit damit besteht, desto weniger Vorgaben soll auch der Staat den Bewohnern machen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt das bisherige Prüfsystem weitgehend unverändert, da es hier im Großen und Ganzen keine Doppelstrukturen gibt. Ein roter Faden zieht sich jedoch durch das ganze Gesetz und gilt für alle Wohnarten: Wir nutzen die Potenziale der Digitalisierung. Ein wichtiges Element ist die Schaffung eines digitalen, institutionalisierten Informationsaustauschs zwischen den Prüfinstanzen. Eines ist mir dabei aber besonders wichtig: An allererster Stelle stehen die Menschen in diesen Heimen, und das bleibt auch so. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform des PfleWoqG ist ein wichtiger Schritt für die bayerische Pflegeaufsicht. Sie verbindet Effizienz mit Menschlichkeit, ein Ansatz, der uns allen zugutekommt. Damit ermöglichen wir den Bürokratieabbau, der Einrichtungen entlastet, gleichzeitig aber auch die Qualität in der Pflege sichert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile Herrn Kollegen Magerl das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Roland Magerl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Medizinischer Dienst, Heimaufsicht, FQA, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Brandschutzversicherer, örtliche Feuerwehr, die zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, für Betriebsmedizin usw. – sehr viele Institutionen besuchen unsere Pflegeeinrichtungen. Das ist auch wichtig; das wollen wir auf keinen Fall in Abrede stellen. Aber es sind viele Prüfungen dabei, die, wie es die Frau Staatsministerin angesprochen hat und wie es auch in dem Gesetzentwurf niedergeschrieben ist, doppelt ablaufen, die wir uns im Zuge des Bürokratieabbaus sparen können und auch sparen sollten. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Zeit, die für doppelte Prüfungen aufgewendet wird, sicherer und besser bei den Patienten und Schutzbedürftigen verbracht werden kann. (Beifall bei der AfD) Es macht Sinn, dass der Medizinische Dienst in Zukunft einen Großteil der Überprüfungen übernehmen soll, allein schon aufgrund der Tatsache, dass er in den letzten Jahren vom Inhaltlichen her viel tiefer in der Überprüfung der Heime gesteckt hat als die FQA. Dennoch dürfen wir die FQA nicht aus den Augen verlieren. Sie wird in Zukunft, wenn wir hier ein bisschen abspecken, einen ganz wichtigen Dienst zu übernehmen haben. Insbesondere die FQA wird anlassbezogen in den Einrichtungen vorbeischauen müssen, in denen es eben nicht so gut funktioniert. Wir wissen aus der Vergangenheit von einigen Heimen, in denen es gehakt hat, in denen der eine oder andere Skandal hochgekommen ist. Das sind genau die Themen, die in Zukunft im Fokus der FQA liegen müssen und bei denen die FQA sehr schnell und präzise handeln muss. Das sind wir alle hier im Hohen Haus den Älteren und Schutzbedürftigen schuldig. Im Nachgang einer Prüfung war es bis jetzt so, dass viele Kapazitäten der Pflegekräfte bzw. der Mitarbeiter in den Heimen gebunden wurden. Jeder weiß, dass nach einer Prüfung der Bericht des MD eingeht und sich dann auch die ARGE einschaltet und entsprechende Stellungnahmen verlangt. Jeder Medizinische Dienst hat bei einer Wiederholungsprüfung oder bei der jährlichen bzw. zweijährlichen Prüfung das Augenmerk darauf zu legen, dass die Sachen, die kritisiert wurden, aufgearbeitet und für die Zukunft in Ordnung gebracht worden sind. Dass man noch zusätzliche Stellungnahmen anfordert und hier wieder die Pflegedienstleitungen fordert, die ihre notwendigen Kapazitäten hintanstellen müssen, um irgendwelche Stellungnahmen zu beantworten, sehen wir noch kritisch. Wir werden uns noch überlegen, wie wir dazu stehen, und vermutlich einen Antrag dazu stellen. Wir würden die Zeit lieber in die Pflege stecken; da ist sie besser aufgehoben. Jeder weiß, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Deshalb ist es umso wichtiger. Jedem muss klar sein, dass durch die Verschlankung die Qualität und die Sicherheit der Patienten nicht in den Hintergrund rücken dürfen. Diese müssen weiter absolut im Vordergrund stehen. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion spricht Kollege Bernhard Seidenath. Bitte.

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Bernhard Seidenath CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat die geplanten Änderungen bereits ausführlich dargestellt. Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich feststellen: Die Humanität einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Zu diesen Schwächsten gehören auch und gerade die Pflegebedürftigen. Wir danken an dieser Stelle explizit allen, die Tag für Tag rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für die Pflege pflegebedürftiger Menschen in Bayern da sind. Das macht unser Land warm, freundlich und human. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Wir wollen und wir müssen eine menschenwürdige Pflege sicherstellen. Wir müssen – das haben wir im Hohen Haus schon mehrfach erläutert – Pflege neu, anders und groß denken, um die vielen Baustellen anzugehen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wir brauchen deshalb eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen Fachkräftemangel in der Pflege. Wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen. Wir brauchen Entbürokratisierung und mehr Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. Hier hat die gestern auf Bundesebene eingesetzte Pflegestrukturkommission große Aufgaben vor der Brust. Was den Abbau von Bürokratie anbelangt, wollen, müssen und werden auch wir in Bayern alles tun, was in unserer Macht steht. Ein Baustein ist der Gesetzentwurf, den wir heute beraten. Er will sich überschneidende Prüfungen vermeiden und zu einem effizienteren Einsatz vorhandener Personalressourcen beitragen. Gestatten Sie mir bitte in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Anmerkung. In den allermeisten Heimen in Bayern wird aufopferungsvoll gepflegt. Die Fachkräfte engagieren sich in vorbildhafter Weise. Aber es gibt, wie überall, ein paar schwarze Schafe, und genau für diese brauchen wir schlagkräftige Instrumente. Ihre Aufgabe ist, die Kritischen, gar Gefährlichen in ihre Schranken zu weisen und die große Mehrheit der ohnehin schon Guten zu beraten, wie sie noch besser werden können. Das Ziel ist gute Pflegequalität. Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, menschenwürdige Pflege überall und zu jeder Zeit sicherzustellen. Die staatlichen und öffentlichen Kontrollmechanismen sind umso wichtiger, wenn weitere mögliche oder natürliche Kontrollinstanzen versagen. Da wären die Betroffenen selber: Sie können nicht aufbegehren, sie machen es nicht, weil sie einfach zu vulnerabel und auf Beistand und Fürsorge angewiesen sind; sie sind wehrlos und haben nicht die Kraft aufzubegehren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun es nicht, weil sie eben genau in dieser Einrichtung arbeiten wollen – wegen des Schulwegs der Kinder oder warum auch immer, auch wenn sie viele weitere Jobangebote haben – und deshalb nicht Nestbeschmutzer werden wollen. Die Angehörigen tun es bisweilen nicht, weil es sie nicht interessiert oder sie im schlimmsten Fall sogar ein eigenes Interesse an Discount- oder Dumping-Pflege haben. Solange das so ist, solange Geiz geil ist, notfalls auch auf Kosten der Pflegebedürftigen, brauchen wir wirksame Kontrollmechanismen. Mir ist das Beispiel eines Sohnes nicht aus dem Kopf gegangen, dessen Zitat Bände spricht: Mein Vater hat sich auch nie um uns gekümmert. Deshalb kann er jetzt ruhig in irgendeinem Heim sein, Hauptsache billig. – Es scheint diesen Markt für Dumping-Pflege also zu geben, jenseits von allen Qualitätsmaßstäben. Diese Lücke müssen die Heimaufsicht und die Kontrollinstanzen schließen, jetzt und erst recht künftig. Es bedarf wirksamer Kontrollmechanismen. Sie müssen wirkmächtig, effektiv, präzise und schnell sein. Nun haben wir uns in den letzten Monaten überlegt, bei welcher Kontrollinstanz die Aufgaben am besten gebündelt werden können. Wer führt künftig die Routinekontrollen durch? Wer berät? Wer kommt anlassbezogen? Es gab durchaus starke Stimmen – ich will es nicht verhehlen –, die alles bei den FQA, den Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, bündeln wollten, weil sie bisher hervorragende Arbeit leisten und sich vor Ort bestens auskennen. Andere haben den MD, den Medizinischen Dienst, favorisiert. Dass wir es mit dem Medizinischen Dienst nun so vorsehen, hat einen banalen Grund: Wir wollen das hier in Bayern regeln, und in Bayern können wir nur die FQA regeln. Die Aufgaben des MD sind durch den Bund definiert. Deshalb ist Kern des nun vorliegenden Gesetzentwurfs eine klare Aufgabentrennung zwischen den Prüfinstanzen nach Bundes- und Landesrecht für die stationäre Langzeitpflege. Die Prüfungen für die private Pflegeversicherung werden durch die Careproof GmbH durchgeführt. Die Regelprüfungen nach SGB XI werden durch den MD durchgeführt. Die FQA werden sich künftig auf anlassbezogene, risikoorientierte Kontrollen sowie Beratung und Begleitung der Einrichtungen konzentrieren. Die bisherigen jährlichen FQA-Regelprüfungen in diesem Bereich sollen damit entfallen. Flankierend werden eigenständige gesetzliche Regelungen für die Beratung und die anlassbezogene Prüfung geschaffen. Ein regelmäßiger institutionalisierter und geschützter Informationsaustausch zwischen den Prüforganisationen soll sicherstellen, dass relevante Erkenntnisse nicht verloren gehen. Die FQA – das ist auch wichtig – behalten nach unserem Gesetzentwurf ihre hoheitlichen Eingriffsbefugnisse, um bei Gefährdungen konsequent einschreiten zu können. Gleichzeitig sollen Einrichtungen stärker in ihrer Eigenverantwortung unterstützt und Qualitätsdefizite möglichst frühzeitig im Dialog behoben werden. Deshalb verfolgt die Reform drei zentrale Ziele: Erstens. Bürokratieabbau, Vermeidung überschneidender Prüfungen und effizienterer Einsatz von vorhandenen Personalressourcen. Zweitens. Stärkung des Bewohnerschutzes, Konzentration der staatlichen Aufsicht auf konkrete Risiken, Missstände und die tatsächlich bei den Bewohnern ankommende Ergebnisqualität. Drittens. Beratung statt routinemäßiger Kontrolle. Eine kontinuierliche präventive und praxisnahe Beratung der Einrichtungen zur frühzeitigen Vermeidung von Qualitätsdefiziten soll ausgebaut werden. Damit komme ich zum Fazit: Die Reform, die wir heute vorschlagen, steht für einen Paradigmenwechsel in der Heimaufsicht, weg von sich überschneidenden Routinekontrollen hin zu einer zielgerichteten, risikoorientierten Aufsicht mit stärkerem Beratungsauftrag. Die Reform ermöglicht einen wirksameren Einsatz knapper Personalressourcen, ohne den staatlichen Schutzauftrag aufzugeben. Entscheidend wird sein, dass der Informationsaustausch zwischen den FQA, dem Medizinischen Dienst und der Careproof GmbH tatsächlich funktioniert, dass Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden und die frei werdenden Kapazitäten verbindlich in Beratung und anlassbezogene Kontrollen fließen. Wir sind überzeugt, nicht die Anzahl der Prüfungen entscheidet über gute Pflege, sondern deren Wirksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir bauen unnötige Doppelprüfungen ab, stärken die fachliche Beratung und konzentrieren staatliche Kontrollen dort, wo der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sie tatsächlich erfordert. Alles Weitere werden wir in zwei Wochen, am Dienstag, 27. Oktober, im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten. Ich freue mich darauf und danke Ihnen jetzt fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, des Staatsministers Florian Herrmann und der Staats- ministerin Judith Gerlach)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Kollege Knoblach. Bitte.

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Paul Knoblach GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflegeeinrichtungen sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb ist es richtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall auch angepasst werden. Aus meinem Berufsleben weiß ich, was es heißt, in engen Abständen nach DIN EN ISO 9001:2000 von FQA und MDK auditiert zu werden. Es sind immer Prüfungstage. Das sollen sie auch sein, aber ohne menschliche und emotionale Beteiligung ging das nie. Dies ist nötig, aber eine einfache Sache ist das jeweils nie. Die geplante Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes begrüßen wir GRÜNE grundsätzlich. Insbesondere begrüßen wir den Ansatz, bestehende Doppelstrukturen bei den Prüfungen in Pflegeeinrichtungen aufzubrechen. Dadurch werden alle Beteiligten entlastet. Es ist ein wichtiger Schritt, der sowohl die Einrichtungen als auch die Behörden gleichermaßen entlastet. Die frei werdenden Kapazitäten sollen stattdessen gezielt in Beratung und Unterstützung der Einrichtungen fließen. Das halten wir auch für sinnvoll. Für uns GRÜNE gilt: Der Schutz und das Wohl der Bewohner:innen muss stets im Vordergrund stehen und darf nicht unter Bürokratieabbau leiden. Weniger Bürokratie darf nicht zu weniger Klarheit und Verlässlichkeit führen. Genau hier sehen wir gewisse Punkte, bei denen noch genauer hingesehen werden muss. Zum einen müssen unseres Erachtens die anlassbezogenen Prüfungen an konkrete Hinweise auf relevante Mängel oder Gefährdungen geknüpft sein. Es sollte nicht passieren, dass abgeschaffte Regelprüfungen durch eine neue Prüfpraxis faktisch wieder eingeführt werden. Hier muss der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen – ich habe sie genannt – ordentlich funktionieren. Das bloße Fehlen einer Mitteilung sollte nicht automatisch zu einer zusätzlichen Prüfung führen. Des Weiteren sehen wir, dass unklare Begriffe und weitgefasste Regelungen unnötige Auslegungsspielräume schaffen. Auch das muss betrachtet werden. Dabei ist von Bedeutung, dass Einrichtungen den Bürokratieabbau tatsächlich zu spüren bekommen. Bereits vorhandene Informationen zwischen den zuständigen Behörden und Prüfinstanzen müssen ausgetauscht werden, statt sie mehrfach von den Einrichtungen anzufordern. Wichtig ist zudem, dass Beratung und Prüfung klar voneinander abgegrenzt sein müssen. Abschließend muss unser Ziel eine Aufsichtsstruktur sein, die wirksam schützt, Einrichtungen und Beschäftigte gezielt unterstützt und von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet. Dazu gehören neben klaren gesetzlichen Regelungen funktionierende Informationswege und eine konsequente Ausrichtung am Wohl der Pflegebedürftigen. Grundsätzlich ist es mir und uns wichtig zu betonen, dass wir weg von einer Misstrauenskultur hin zu einer gelebten Fehlerkultur gelangen müssen. Entscheidend sind Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, daraus zu lernen. Wir freuen uns, wie von Herrn Kollegen Seidenath schon erwähnt, auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Thomas Zöller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wertes Präsidium, liebe Frau Ministerin Judith Gerlach, werte Kolleginnen und Kollegen! Mein erster Dank geht direkt an dich, liebe Judith, für den Vorschlag, den wir heute und demnächst in unserem Ausschuss beraten dürfen. Wie immer hast du schon alles gesagt, was auf meinen Zetteln steht. Auch dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Heute geht es um Prüfverfahren, Zuständigkeiten und Bürokratieabbau. Unsere Ministerin hat schon alles ausgeführt, aber ich möchte nochmals besonders betonen, dass es nicht nur um Bürokratie, Prüfverfahren und sonstige ungreifbare Punkte geht. In der Pflege geht es um die Menschen und darum, dass die Menschen in unseren Pflegeeinrichtungen ein würdiges und gutes Leben haben. Es geht mir einmal um die Pflegebedürftigen, zum anderen geht es mir auch um die Pflegefachkräfte, die jeden Tag einen hervorragenden Job machen, sei es in den stationären Einrichtungen, in den ambulanten Diensten oder eben als pflegende Angehörige. Ich glaube, darauf müssen wir ein großes Augenmerk legen. Gute Pflege braucht klare Regeln, das ist schon klar; aber vor allem braucht sie eben Zeit für die Menschen. Und wie schon oft erwähnt: Doppelstrukturen nehmen den Pflegenden Zeit. Das ist Zeit, die sie für die Pflegebedürftigen gut gebrauchen könnten. Im Moment ist es so, dass – wir haben es gehört – eine Doppelprüfung stattfindet: einmal vom Medizinischen Dienst, einmal von den FQAs, die eben an den Landratsämtern und unseren kreisfreien Städten angegliedert sind. Im Jahr 2025 habe ich mir einmal eine Zahl herausgesucht: Allein 1.176 turnusmäßige Prüfungen wurden durch die bayerischen FQAs in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Weil die FQAs in jedem Landratsamt angesiedelt sind und weil unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Schwerpunkten prüfen, sind diese Prüfungen oft etwas unterschiedlich gelagert. Das heißt nicht, dass die Qualität schlecht ist; aber sie ist ein bisschen unterschiedlich. Zusätzlich findet auch noch die Prüfung vom Medizinischen Dienst oder von Careproof statt. Gerade beim Medizinischen Dienst habe ich festgestellt, dass es sich um sehr standardisierte Prüfungen handelt. Auf diese Prüfungen kann man sich in Pflegeheimen natürlich entsprechend vorbereiten. Das heißt nicht, dass man die Prüfung irgendwie schnell absolviert, um dann wieder weiterzuwurschteln. Nein, die Prüfungen sind sehr intensiv. Sie werden ein oder zwei Tage vorher angekündigt. Ich sage dazu immer: Innerhalb von zwei Tagen kann man aus einem schlechten Pflegeheim kein gutes Pflegeheim machen; aber man kann sich vorbereiten. Ich weiß, dass es oft passiert, dass es morgens um 6:30 Uhr an der Tür klingelt und die FQA vor der Tür steht. Die Pflegekräfte sind dann zum Teil – gerade wenn vielleicht urlaubsbedingt oder krankheitsbedingt keine Vollbesetzung gegeben ist – in einer gewissen Notsituation und müssen diese Prüfung irgendwie durchziehen. Ich glaube, das ist ein hoher Aufwand, und mir ist es, wie gesagt, wichtiger, dass wir Zeit haben für die pflegebedürftigen Menschen. Deshalb kam der Vorstoß von Klaus Holetschek, Bernhard Seidenath und meiner Person, dass wir gesagt haben – Klaus Holetschek kommt gerade in den Saal und damit wie immer passend, wenn ich ihn erwähne –, dass wir diese Doppelprüfung abschaffen wollen. Wenn Missstände passieren, und sie passieren, da es – Bernhard Seidenath hat es gerade angesprochen – immer einmal wieder schwarze Schafe im System gibt, wird immer gerufen: Wir brauchen noch mehr Prüfungen und noch mehr Kontrollen, wir müssen noch mehr überprüfen. – Das hält doch nur die Leute von der Pflege ab. Die guten Einrichtungen können ihre Arbeit verrichten. Zu ihnen kommt der Medizinische Dienst und wird bei der Prüfung feststellen, dass alles passt. In den nicht so guten Einrichtungen, die vielleicht Hilfe brauchen, kann dann eben die FQA gezielt unterstützen. Sie kann die Pflegedienstleitungen an die Hand nehmen und vieles verbessern. Dabei plädiere ich für mein Ampelsystem: Wo es gut läuft und alle Zeichen auf Grün stehen, kann man den Leuten ihre Arbeit machen lassen. Wo die Ampel auf Gelb steht und es erste Anzeichen gibt, dass vielleicht die Pflegeleitung und das Personal überfordert sind, muss mit den FQAs gezielt hineingegangen und geholfen werden. Dort, wo die Ampel Rot anzeigt, kann man natürlich noch einmal versuchen zu helfen; aber wenn ein Pflegeheim es einfach nicht schafft, dann ist es auch besser, man schließt es, bevor die zu Pflegenden leiden müssen. Das wollen wir alles nicht. Ich denke, dass wir in den nächsten Wochen den Gesetzentwurf im Ausschuss noch gut diskutieren werden. Ich glaube, es ist ein gutes Gesamtwerk, dem wir FREIE WÄHLER im Ausschuss gerne zustimmen und vielleicht noch das ein oder andere mit hineinnehmen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ruth Waldmann das Wort. Bitte schön.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Heimaufsicht ist in ihrer bisherigen Form renovierungsbedürftig. Sie bringt jede Menge Papierkram. Sie ist unpraktikabel und sehr aufwendig für alle Beteiligten, und gleichzeitig bietet sie zu wenig Schutz für die Menschen in unseren Pflegeeinrichtungen, wenn es einmal wirklich darauf ankommt. Deswegen ist es gut, wenn wir uns das noch einmal vorknöpfen. Allerdings muss man schon sagen: Vor derselben Situation sind wir schon vor drei Jahren gestanden, als wir dieses Pflege- und Wohnqualitätsgesetz hier im Haus zum letzten Mal geändert haben. Jetzt müssen wir Dinge aufräumen und neu klären, die man damals schon längst hätte angehen müssen. Und es kann auch keine Rede davon sein, dass man das damals noch nicht gewusst hätte, ganz im Gegenteil: Wir als SPD haben schon bei der letzten Runde vor drei Jahren massiv darum gekämpft, für die Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eigene und passende Regelungen zu schaffen und sie nicht einfach in ein System zu quetschen, das für sie nicht angemessen und das auch kaum erfüllbar ist. Wir waren nicht die Einzigen, die davor gewarnt haben, dass das hinten und vorne nicht passt. Wir als SPD haben damals mit Unterstützung der GRÜNEN und der FDP per Minderheitenvotum eine Anhörung zur Novellierung dieses Heimgesetzes durchsetzen müssen, um den wichtigen Stimmen aus der Praxis – von den Wohlfahrtsverbänden und Trägern der Einrichtungen und nicht zuletzt von den Betroffenen selbst – mehr Gehör zu verschaffen. Sie wollten das nicht hören, sondern alles möglichst schnell durchdrücken, und das, obwohl die Regierungsfraktionen seinerzeit offenbar selbst schon große Zweifel hatten. Schließlich haben Sie damals einen eigenen Prüfantrag gestellt, ob die Belange der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angemessen berücksichtigt würden. Das und sämtliche unserer differenzierten Änderungsanträge haben aber alle nichts geholfen, und jetzt stehen wir drei Jahre später hier und müssen reparieren, was wir damals schon gewusst haben. Deswegen rufen wir Sie jetzt auf, die gleichen Fehler nicht zu wiederholen, wichtige Hinweise und Änderungsanträge nicht einfach pauschal wegzuwischen, sondern konstruktiv in die Gesetzesberatung, die wir dann im Ausschuss haben werden, aufzunehmen. Dann gehen wir gerne mit und stimmen auch gerne mit. Es geht hier schließlich nicht um parteipolitische Fragen, sondern darum, den Schutz der Menschen in unseren Pflege- und Behinderteneinrichtungen sicherzustellen, die Einrichtungen zu unterstützen und dort, wo am Ende wirklich Schindluder getrieben wird, wirksam durchzugreifen. Es hat sich gezeigt, dass die FQA in der bisherigen Form nicht in der Lage war, die Missstände rechtzeitig zu erkennen, aufzudecken und dann auch wirksam abzustellen. Wir führen – genauso wie Sie – Gespräche mit den handelnden Akteuren. Zuletzt waren wir gemeinsam bei der Kommunalen Altenhilfe Bayern und werden entsprechende hilfreiche Änderungsanträge einbringen. Wir wünschen uns das auch von Ihnen. Bringen Sie Änderungsanträge ein, und lassen Sie uns die Details gemeinsam und im Sinne der Menschen in der Ausschussberatung besprechen. Hier ist wirklich jede Sorgfalt wichtig, weil wir in zwei oder drei Jahren nicht schon wieder reparieren wollen, was möglicherweise jetzt versäumt wurde. Beifall bei der SPD Auf die Details werden wir in den einzelnen Änderungsberatungen im Ausschuss eingehen, und da ich jetzt schon einiges gehört habe, hoffe ich doch sehr auf konstruktive Beratungen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführenden Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drs. 19/13864) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung darf ich heute das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes in die parlamentarische Beratung einbringen: Ich bitte um gute, konstruktive Beratung und am Ende um Verabschiedung. Es geht bei diesem Änderungsgesetz nicht um Kleinigkeiten, sondern es geht schon um eine wichtige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bayern mit der Zielsetzung, den Bayerischen Rundfunk zukunftsfähig zu machen bzw. dabei zu unterstützen, zukunftsfähig zu sein. Das geht nur, wenn man es gemeinsam macht: auf der einen Seite wir als Gesetzgeber mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, und auf der anderen Seite natürlich der Bayerische Rundfunk selber, der auch seinen Teil dazu beitragen muss, zukunftsfähig zu sein, zu werden oder zu bleiben. Den Änderungen liegt die tiefe Überzeugung zugrunde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine zentrale Säule unserer Nachkriegsordnung ist und auch heute noch von Bedeutung ist, obwohl sich die Medienlandschaft, wie wir alle wissen, grundlegend verändert hat. Wir sind fest davon überzeugt, dass es auch heute noch einen öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk braucht, der für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen zuständig ist. Eigentlich würde ich sogar darüber hinausgehen und sagen: Heute braucht es den mehr denn je, weil die Medienlandschaft so unheimlich diversifiziert ist. Natürlich hat sie sich schon vor 40 Jahren durch die Entstehung des privaten Rundfunks grundlegend verändert, der über die Jahre ebenfalls eine ganz zentrale Säule geworden ist, der auch hochwertigen Journalismus bietet, und beides zusammen ist sozusagen das Fundament der medienrechtlichen Ordnung. Aber wir wissen auch, dass dieses System durch neue Player gehörig unter Druck geraten ist, insbesondere durch die großen Plattformen, durch das Internet, durch die neuen Zugänge zu Medien, die mittlerweile über 50 % der Werbeeinnahmen auf sich vereinen und deshalb zu einer echten, auch wirtschaftlich existenziellen Bedrohung für die anderen Player werden. Diese Reform ist also jedenfalls getragen von dem Grundgedanken, dass wir öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft brauchen. Sie ist deshalb nötig und richtig, und die Grundlage ist mit dem Änderungsgesetz gelegt, das wir heute vorlegen. Es geht dabei letztlich immer auch darum, die Akzeptanz zu steigern und zu bewahren; denn wir alle wissen: Das öffentlich-rechtliche System basiert auf der Zahlung von Beiträgen. Das sind also keine Abos, die man freiwillig abschließt, und wenn man keine Lust mehr hat, dann gibt man das wieder auf, sondern es ist ein verpflichtender Beitrag, und der ist nur deshalb gerechtfertigt, weil die gesamte Bevölkerung in den Blick genommen wird, weil in der gesamten Breite der Meinungen, der Ansichten der Bevölkerung journalistische Arbeit geleistet wird. Das muss man sich immer wieder klarmachen, und deshalb ist der Kern unserer Reform, sich auf das Eigentliche – den Bayerischen Rundfunk – zu konzentrieren, ihn zu verschlanken und natürlich auf Beitragsstabilität zu achten. Das Ganze machen wir nicht im Alleingang, sondern natürlich zusammen mit den anderen Ländern im Rahmen des Reformstaatsvertrags, dem umfangreiche Vorberatungen durch Expertenkommissionen und durch die Rundfunkkommission vorausgegangen sind. Die einzelnen Ergebnisse werden jetzt in unserem Gesetzentwurf abgebildet, beispielsweise die Reduzierung der Hörfunkwellen, die der Bayerische Rundfunk auch mitvollzieht, und viele andere Punkte, die zur Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Konzentration auf seine eigentliche Aufgabe beitragen. Wir haben uns in Bayern darüber hinaus allerdings auch auf einige weitere, zusätzliche Punkte verständigt, die genau in diese Richtung die Reform vorantreiben sollen und die jetzt auch Gegenstand der Verbändeanhörung waren. Das reicht von intensiven Diskussionen bis zu der einen oder anderen Anpassung, die noch vorgenommen wurde, und aus meiner Sicht sind diese Punkte jetzt mit einem sehr großen Konsens in diesem Gesetz verankert. Da geht es zum einen beispielsweise um die Mindestquote im Fernsehen von 60 % für die Erfüllung des Kernauftrags, nämlich Information, Bildung und Kultur. Das sind die zentralen Bereiche des Kernauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; denn da geht es um die Grundversorgung, und das rechtfertigt auch wiederum, dass es einen Beitrag dafür gibt. Deshalb sollen 60 % diesem Bereich angehören. Das ist ziemlich weit gefasst. Da ist auch der Sport, da sind die regionalen und gesellschaftlichen Themen dabei: die Kultur, die Bildung in einem umfassenden Sinn; aber das ist genau der Kern, den Sie bei anderen Anbietern nicht bekommen, wo die Unterhaltung und Ähnliches im Vordergrund steht. Deshalb ist das ein ganz wichtiger Aspekt. Genauso wollen wir, dass bei den Prüfungen im Rahmen des sogenannten "Faktenchecks" noch höhere Anforderungen gestellt werden, als das bei der normalen journalistischen Berichterstattung ohnehin der Fall ist, und wir wollen den Chefredakteur, den es gibt, in dem Gesetz explizit erwähnen, um deutlich zu machen, dass das eine wichtige Funktion im gesamten Gefüge ist, so, wie andere Medien – etwa Zeitungen – einen Chefredakteur, eine Chefredakteurin haben, der oder die diese Rolle dann auch wirklich entsprechend zugeordnet bekommt. Insgesamt geht es uns darum, die Objektivität und die Vielfalt zu verstärken und auch zu sichern. Wir wollen nicht, dass die gesamte Programmgestaltung einseitig ist oder nur bestimmte Milieus anspricht, sodass andere sich dann ausgeschlossen fühlen und sich denken: Da kommen gar keine Dinge vor, die mich interessieren, da werden Themen behandelt, die mich nicht interessieren, da werden Meinungen vertreten, die zwar interessant sind, aber meine Meinung habe ich schon lange nicht mehr gehört. Diese gewisse Unzufriedenheit mit der großen Bandbreite führt auch dazu, dass es manche gibt, die die Beitragssysteme in Zweifel ziehen und Ähnliches. Deshalb appelliere ich auch immer wieder, sich in der gesamten Breite der Meinungen, des gesamten Diskurskorridors unserer Gesellschaft zu bewegen. Das ist jedenfalls der Kern von öffentlich-rechtlichem Auftrag. Andere müssen das nicht tun: Andere können parteiisch sein, andere können nur in eine bestimmte Richtung – für eine bestimmte Blase – schreiben, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf das nicht tun. Deshalb haben wir das ganz zentral in den vielen unterschiedlichen Punkten ausdrücklich hineingeschrieben, zum Beispiel im Artikel 4, der sagt: "…; das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen." Für viele ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem ist es wichtig. Es geht um das Programm insgesamt. Es muss für alle ausgewogen sein, und wenn man schon sagt, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dann kann man es auch in das Gesetz hineinschreiben und es dadurch gewissermaßen noch weiter veredeln, weil dadurch zum Ausdruck kommt: Das ist nicht nur die Meinung von Einzelnen, sondern die Meinung des Bayerischen Parlaments insgesamt, und ich glaube, das ist auch noch ein besonderer Auftrag. Der letzte Punkt, der wichtig ist, ist die verstärkte Kooperation. Erfreulicherweise – das haben wir wahrgenommen – findet mittlerweile über das sogenannte Embedding eine sehr enge Kooperation zwischen den Mediatheken von ZDF und Joyn statt. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit; denn warum sollen heutzutage die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender nicht in vielen Bereichen viel stärker zusammenarbeiten? Gerade die Mediatheken bieten sich dafür an, wo dann ganz unterschiedliche Inhalte nebeneinander bestehen und auf diese Weise für eine viel größere Sichtbarkeit sorgen. Jemand, der sich nur bei Joyn Inhalte anschaut, würde als potenzieller Konsument von öffentlich-rechtlichen Beiträgen herausfallen, wenn er nur diese Mediathek nutzte. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Durch das Embedding wird man darauf hingewiesen, und die Reichweite vergrößert sich um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das war aus unserer Sicht allerdings eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für die Rundfunkanstalten war das Ganze ein etwas mühsamerer Weg. Für das ZDF ist es schon gelungen; aber auch die ARD-Anstalten sind da auf einem guten Weg. Die Intendanten haben sich das noch einmal überlegt und auch die Chancen erkannt, die in der stärkeren, intensiveren Kooperation stecken. Deshalb ist das insgesamt ein sehr gutes Paket. Wir haben das mit zahlreichen Verbänden, mit dem Bayerischen Rundfunk selber und mit den unterschiedlichsten Playern intensiv diskutiert. Den einen oder anderen Punkt haben wir auch angepasst, weil wir die Themen im Diskurs gemeinsam erarbeiten. Aber so, wie es jetzt ist, ist es eigentlich gut. Deshalb könnten wir zügig durch die Beratungen gehen, in aller Offenheit, aber immer auch mit dem Geist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich eine zentrale Rolle spielt und wir alle ihn in die Zukunft weiterentwickeln wollen. Deshalb bitte ich um gute, intensive Beratungen und anschließend um Verabschiedung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Nolte das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! (Toni Schuberl (GRÜNE): Und Kolleginnen!) Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Rundfunkgesetzes enthält einige Aspekte, die auf den ersten Blick gar nicht mal so schlecht aussehen. Mindestens 60 % der jährlichen Sendezeit im Bayerischen Fernsehen sollen auf Information, Bildung und Kultur entfallen. Das klingt erst mal so, als sollte sich der Staatsfunk wieder mehr auf seinen Kernauftrag konzentrieren. Wenn man jedoch genau hinschaut, ergibt sich ein anderes Bild. Unter Information, Bildung und Kultur fallen nämlich auch Sport, Fernsehfilme und Ähnliches. Da fragt man sich doch, was eigentlich nicht unter Information, Bildung und Kultur fällt, womit der bayerische Linksfunk die restlichen 40 % der jährlichen Sendezeit füllen soll. Schauen wir weiter. Außer- und übertarifliche Verträge sowie geldwerte Leistungen sollen umfassender offengelegt werden, bei Intendant und Direktoren unter Namensnennung. Liebe Kollegen, Transparenz ist immer gut. Aber dadurch, dass die teils unverschämten Gehälter öffentlich werden, werden sie noch lange nicht verhindert. Die Gehälter der Intendanten sind jetzt schon öffentlich bekannt und erregen regelmäßig den Unmut der Beitragszahler, was die Intendanten jedoch nicht davon abhält, sich schamlos die Taschen vollzumachen. Ich zitiere an dieser Stelle gerne mal den ehemaligen Vorsitzenden der verblichenen FDP, Herrn Christian Lindner: "[…] kein Intendant sollte mehr verdienen als der Bundeskanzler". In der Realität verdienen Intendanten teilweise deutlich mehr als der Bundeskanzler. Zugegeben, ob der jetzige Bundeskanzler sein Geld wert ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. (Beifall bei der AfD) Das gilt für die Intendanten allerdings genauso. Der bemerkenswerteste Satz im Gesetzentwurf ist vermutlich folgender: Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen. – Jahrelang durften wir uns hier anhören, dass es keinerlei Probleme mit einer Einseitigkeit des Programms beim Staatsfunk gebe und dass anderslautende Behauptungen nichts anderes seien als bösartige Verschwörungstheorien. Nun hat offensichtlich auch die Staatsregierung erkannt, dass das Programm des BR eine deutliche Schlagseite nach links außen aufweist. Guten Morgen, liebe Staatsregierung, und herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Der erwähnte Satz klingt gut. Jedoch darf bezweifelt werden, dass sich das in der Praxis umsetzen lässt. Um zu gewährleisten, dass das Programm nicht mehr einseitig linksextrem ausgerichtet ist, müsste der BR einen Großteil seiner Belegschaft austauschen. Die aktuelle Belegschaft dürfte mit dieser Anforderung intellektuell schlicht überfordert sein. (Zuruf von der SPD) Dafür, den Staatsfunk generell zur Neutralität zu verpflichten, fehlt ganz offensichtlich der Wille. Vermutlich reicht es dann auch, wenn die einzelnen Sendungen mal links, mal ganz links, mal linksradikal, mal linksextrem sind. Dann sind alle politischen Meinungen abgedeckt, die für den BR und die Staatsregierung relevant sind. Die Formulierung untersagt nämlich nur die Bevorzugung einzelner Parteien und Gruppierungen, nicht die Benachteiligung einzelner Parteien und Gruppierungen. Das ist bezeichnend. So kann der bayerische Linksfunk auch weiterhin ungeniert seinen Hass gegen die demokratische Opposition in diesem Lande ausklügeln. Was fehlt in dem Gesetzentwurf? – Die Mitglieder des Rundfunkrates müssen mit Möglichkeiten ausgestattet werden, ihrer Aufsichtspflicht effektiv nachzukommen. Dazu gehört die Möglichkeit, auch aus den Sitzungen der Ausschüsse des Rundfunkrates berichten zu dürfen oder diese Sitzungen der Ausschüsse gleich öffentlich abzuhalten. Geheimgremien machen nur dann Sinn, wenn man etwas zu verbergen hat. Auch gehört dazu ein Fragerecht der einzelnen Rundfunkräte an die Intendanz, das seinen Namen auch verdient. Meine lieben Kollegen, die Qualität der Antworten der Staatsregierung auf die Anfragen der Abgeordneten lässt bekanntlich regelmäßig zu wünschen übrig. Aber immerhin bekommt man Antworten. Die Intendantin des bayerischen Linksfunks verweist bei Anfragen regelmäßig auf die Ausschüsse, wo die Mehrheit der Ausschussmitglieder kein Interesse daran hat, sich durch kritische Fragen im Sinne der Beitragszahler von ihrer Selbstbeweihräucherung abhalten zu lassen. Eine ernsthafte Kontrolle ist nicht erwünscht. Daher müssen Möglichkeiten geschaffen werden, das Treiben der Intendanz wirksam zu kontrollieren und zu hinterfragen. Liebe Kollegen, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, dürfen Sie sich im Ausschuss auf den einen oder anderen Änderungsantrag von uns freuen. Vielleicht bekommen wir ja doch noch ein vernünftiges Gesetz zustande. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Wir haben noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung: Kollege Schuberl, bitte.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Nolte, Sie haben jetzt gesagt, der Bayerische Rundfunk sei linksextrem. Können Sie das an einem Beispiel konkret machen?

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Benjamin Nolte AfD

Dafür reicht die Redezeit leider nicht aus. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Das dachte ich mir! Kein einziges Beispiel!)

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Tobias Reiß

Nächster Redner: Kollege Dorow für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Alex Dorow CSU

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe am Anfang noch versucht mitzuzählen, wie oft der Bayerische Rundfunk als linksextremistisch, linksextrem oder links außen bezeichnet wurde. Ich habe es nach "14" aufgegeben. Für mich steht damit fest: Wenn wir eine konstruktive Diskussion haben wollen, haben Sie sich damit, Kollege Nolte, leider komplett aus einem konstruktiven Dialog verabschiedet. Das ist nicht mehr ernst zu nehmen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob wir tatsächlich über dasselbe Medium reden. Ich habe den Eindruck, dass es ein anderes Medium war, über das Sie heute gesprochen haben. So viel dazu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Zurück zum eigentlichen Thema: Am 1. Dezember 2025 ist bekanntlich der Reformstaatsvertrag in Kraft getreten. Mit ihm wurden weitreichende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg gebracht. Ziel ist es, einen leistungsfähigen, unabhängigen und ausgewogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Hierzu werden Veränderungen sowohl bei Strukturen als auch beim Auftrag vorgenommen. Einige wurden bereits genannt. Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufzustellen und dessen Auftrag und Profil geschärft in die Zukunft zu bringen. Der Freistaat Bayern hatte sich auf der Länderebene ja bekanntlich stets mit Nachdruck für solche Reformen eingesetzt. Mit den vorliegenden Änderungen des Rundfunkgesetzes werden die Vorgaben des Reformstaatsvertrags nun auf Landesebene komplett umgesetzt. Darüber hinaus setzt die Staatsregierung auch weitere Leitplanken für Qualität, für Ausgewogenheit und für Effizienz beim Bayerischen Rundfunk. Der Reformstaatsvertrag begrenzt die Anzahl der Hörfunkprogramme, die Landesrundfunkanstalten anbieten dürfen. Das Ziel lautet: weniger Doppelstrukturen, weniger Mehrfachangebote, mehr Kooperation. So fallen 16 von aktuell 69 Hörfunkprogrammen weg. Der BR hat diese Beschränkungen bereits vorweggenommen und die Einstellung der vier digital verbreiteten Programme Puls, BR Schlager, BR24 Live und BR Verkehr beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf werden zudem bestimmte Kerninhalte im BR-Hörfunkangebot festgeschrieben, die ja auch dem Kernauftrag des Bayerischen Rundfunks entsprechen, nämlich Information, Nachrichten und Ereignisse, Kultur, Bildung, Wissen und Gesellschaftsthemen sowie Bayern, Regionales und Heimat. Dabei soll und muss der BR in Zukunft natürlich auch jüngere Zielgruppen ansprechen und vor allem auch der Musik der bayerischen, deutschen und europäischen Künstler im Hörfunk ausreichend Raum geben. Für mehr Synergien und für weniger Kostenaufwand verpflichtet der Reformstaatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Sender zudem zu umfassender Kooperation. Auch das wurde bereits genannt. Das wird für den BR nun auch im Bayerischen Rundfunkgesetz verankert. Sowohl in Verwaltung und Technik als auch in Programmbereichen, in denen es nicht um das besondere bayerische Profil geht, wird, und das ist ein Novum, die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern verbindlich gemacht. Denn mehr Kooperationen stärken die duale Rundfunkordnung insgesamt im Wettbewerb mit den digitalen Konzernen. Es sorgt auch für mehr Sichtbarkeit. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Diskussion der letzten Jahre immer wieder an Bedeutung gewonnen hat. Mehr Sichtbarkeit von Public-Value-Inhalten, wenn Inhalte zum Beispiel zwischen BR und privaten Anbietern geteilt werden, stärkt insgesamt die Qualität des Medienstandorts Bayern. Information, Bildung und Kultur – davon war schon die Rede – machen den Kernauftrag aus. Damit wird das Profil ebenfalls geschärft, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade von privaten Anbietern unterscheiden soll und letztlich auch sein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Was den Vorwurf der thematischen Verengung betrifft, so ist zu sagen: Dies geht, wenn man sich das gesamte Konstrukt anschaut, keineswegs zulasten hochwertiger Unterhaltungsformate. Das wurde ja teilweise befürchtet. Auch diese werden im BR Fernsehen natürlich weiterhin ihren Platz behalten. Der Gesetzgeber konkretisiert damit aber den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Schwerpunkte. Das ist ganz nebenbei bemerkt auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber. Mit einem Eingriff in die Programmautonomie hat das nichts zu tun, auch wenn das immer wieder behauptet wird; denn die Inhalte bleiben weiterhin selbstverständlich bei den Redaktionen. Aber nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Meinungsvielfalt, Objektivität und Ausgewogenheit bietet, findet auch Vertrauen und Akzeptanz. Dieser Programmgrundsatz wird schließlich um die Vorgabe ergänzt, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen darf. Damit wird klargestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der von allen getragen und bezahlt wird, auch für alle da sein und unterschiedliche Ansichten möglichst umfassend und ausgewogen abbilden muss. Die Verpflichtung zu Objektivität und Ausgewogenheit wird ganz oben, nämlich beim Intendanten bzw. der Intendantin, als deren besondere Verantwortung verankert. Zusätzlich wird das Amt des Chefredakteurs ausdrücklich im Gesetz verankert, um eine klare Verantwortlichkeit für die aktuelle Berichterstattung und damit für den journalistischen Kernbereich des BR deutlich zu machen. Diese Verantwortlichkeit haben wir bei den Plattformen nicht. Welche konkreten Zuständigkeiten damit verbunden sind, legt aber nicht der Gesetzgeber fest. Auch das ist mir wichtig. Das liegt natürlich weiterhin in der Eigenverantwortung des Senders und seiner Aufsichtsgremien. Konkret wird zudem für Faktenchecks klargestellt, dass gerade dort die Trennung von Meinung und Tatsachenbehauptung besonders zu beachten ist. Fakten lassen sich bekanntlich nachprüfen, Behauptungen sind kritisch zu hinterfragen, aber Meinungen sind nur dort zu bewerten, wo ein Beitrag zum Beispiel ausdrücklich als Kommentar gekennzeichnet ist. Neu ist auch die Vorgabe, dass der BR bei seiner Finanzplanung und Haushaltsführung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten hat und den Leitgedanken der Beitragsstabilität berücksichtigen muss. Das erwarten die Beitragszahler zu Recht. Deshalb wird das politische Ziel, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundsätzlich mit den Mitteln auskommen muss, die er zur Verfügung hat, nun auch im Gesetz festgeschrieben. Der Vorwurf überzogener Gehälter hat immer wieder für Misstrauen und Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesorgt. Deshalb gilt gerade diesbezüglich, dass Transparenz Vertrauen schafft, nicht Abbruch. Der Bayerische Rundfunk wird deshalb angehalten, die Tarifstrukturen sowie sämtliche geldwerten Leistungen für die Führungskräfte des Senders und für alle weiteren außer- oder übertariflich vergüteten Mitarbeiter zu veröffentlichen. Das ergänzt übrigens die Vorgaben des Reformstaatsvertrags. Mehr Transparenz und mehr Effektivität wird auch bei der Arbeit der Aufsichtsgremien geschaffen. So sollen Programmbeschwerden von grundsätzlicher Bedeutung im Rundfunkrat selbst in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Der Intendant muss den Rundfunkrat künftig früher über wesentliche programmbezogene Planungen informieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie basiert auf verlässlichen und faktenorientierten Informationen. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der Qualität, Vielfalt, Bildung und eine sachgerechte Einordnung in der Berichterstattung bietet – gerade dann, wenn auf digitalen Plattformen nur Reichweiten und Klickzahlen sowie reißerische Themen zählen. Mit den vorliegenden Änderungen wird dieser Kernauftrag des Bayerischen Rundfunks gestärkt und dessen Ausgewogenheit abgesichert. Der Gesetzentwurf stärkt damit gleichzeitig auch das Vertrauen in den BR als verlässliches Leitmedium und wichtigen Identifikationsfaktor für Bayern. Er trägt zugleich den Interessen der Beitragszahler an einem schlanken, effektiven und transparenten Rundfunk Rechnung. Die CSU und die FREIEN WÄHLER stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerade um ihn zu erhalten, brauchen wir diese Änderungen und Vorgaben, damit das Vertrauen gestärkt wird und die Beiträge stabil bleiben. Nur so können wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig aufstellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Sanne Kurz das Wort.

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Sanne Kurz GRÜNE

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider sieht man an den Einlassungen von Benjamin Nolte, welche Debatte dieser Entwurf befeuert. Auch wenn wir in der ganzen deutschsprachigen Medienlandschaft nur noch die "Neue Zürcher Zeitung" hätten, würden die Menschen, die dort rechts Politik machen, leider weiterhin völlig faktenfrei agieren und sich weiterhin von russischen Bots und Trollen füttern lassen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Wer in Bayern über das Rundfunkgesetz spricht, sollte den Blick zurückwerfen in eine Zeit, in der in der Staatskanzlei die Meinung herrschte, der Bayerische Rundfunk sei das verlängerte Sprachrohr des CSU-Parteivorsitzenden. Deshalb habe ich mir eine Rede von Franz Josef Strauß in der BR-Sendereihe "Aus erster Hand" vom März 1972 angehört. Auch dort sprach Franz Josef Strauß über angeblich Linksradikale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Zuruf von der AfD) und versuchte zu erklären, warum die Zügel des BR straff gehalten und die Kandare fester gezogen werden müssten. Im Eiltempo wurde damals das neue Rundfunkgesetz durchgepeitscht. Aber die Menschen in diesem Land haben Strauß eine Quittung ausgestellt. Mit dem Volksentscheid des Landesbürgerkomitees für Rundfunkfreiheit haben sie erkämpft, dass der BR der Bevölkerung und nicht der Staatsregierung gehört. (Beifall bei den GRÜNEN) Man sollte meinen, aus dieser Klatsche hätte auch die Staatskanzlei gelernt. Aber wenn man diesen Gesetzentwurf liest, merkt man: Misstrauen stirbt leider nie aus. Das gibt es immer noch. Das, was ich gelesen habe, ist kein Gesetz. Ich empfinde es vielmehr als Misstrauensvotum. Sie wollen den BR am Gängelband führen und die Medien mit Quoten, Auflagen und Verboten schikanieren. Das zeigt, dass es eigentlich um Verbote geht. Zur Genese des Gesetzes: Intensive Diskussionen hat der Staatsminister es genannt. Der erste Gesetzentwurf war ein medienpolitischer Offenbarungseid. Woher kamen diese Ideen eigentlich? – Man wollte gesellschaftliche Gestaltungsziele verbieten, als wäre der BR ein Umerziehungslager auf Kosten der Gebührenzahler. (Benjamin Nolte (AfD): Das ist auch so!) – Da kommen die Zurufe. – Wer hat Ihnen solche Ideen eingegeben? Als würde der BR mit gesellschaftlicher Gestaltung herumdoktern. Tut er das? (Benjamin Nolte (AfD): Ja!) Geschieht dies in einer Rundfunkanstalt, in der die Staatsregierung bundesweit einmalig im Kontrollgremium sitzt? Nach dem Aufschrei von Verbänden und der Fachwelt wurde dann wild zurückgerudert. Die fragwürdigen Passagen wurden gestrichen. Das hat gezeigt: Man hat wirklich tief in die Mottenkiste gegriffen. Ich finde, das war an Peinlichkeit nicht zu überbieten. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie sprachen davon, den BR zukunftsfest zu machen. Das ist auch mein Interesse. Aber der Gesetzentwurf strotzt glatt poliert immer noch vor Misstrauen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Pressefreiheit. Sie verlangen eine starre 60-%-Quote bei Inhalten, die Information, Bildung und Kultur zuzurechnen sind. Das klingt vielleicht auf einem Parteitagsflyer ganz nett, ist aber totaler Unfug und ein unzulässiger Eingriff in die Programmautonomie. Ich frage Sie: Entscheiden Sie am Ende, was Kunst und was Unterhaltung ist? Wozu zählt die Verfilmung von "Im Westen nichts Neues"? Ist das Antikriegsbildung, Kultur oder Unterhaltung? Will man im Ministerium demnächst die Stoppuhr danebenhalten? Absurd sind auch Ihre Ausführungen zu Sonderregelungen für Faktenchecks und zur journalistischen Sorgfaltspflicht. Ich habe an einer bayerischen Hochschule Fernsehjournalismus studiert. Dort habe ich gelernt: Journalistische Sorgfaltspflicht gilt für jedes Format. Wenn Sie für Faktenchecks Sonderregeln aufstellen, sagen Sie denen, die hier rechts außen sitzen: Bei den anderen nehmen es die vom BR mit der Wahrheit nicht so genau. Kolleginnen und Kollegen, der Gipfel ist: Wer die Beitragsstabilität in den Gesetzentwurf schreibt, statt den verfassungsrechtlich garantierten, unabhängig geprüften und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigen Bedarf als Maßstab zu nehmen, politisiert die Finanzen des Rundfunks und zementiert nicht die Zukunft des BR, sondern den Weg ins Abseits. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Mein persönliches Highlight: Zu den Quoten steht da ernsthaft: Hurra, der Anteil weiblicher Mitglieder im Rundfunkrat liegt aktuell bei 30 %. Verglichen mit 2017 ist das ein Anstieg um zwei Menschen, also 0,2 % pro Jahr. Liebe Damen hier im Raum, Sie können rechnen: Bei einem Anstieg von 0,2 % pro Jahr haben wir die Parität in 100 Jahren erreicht. Treffen wir uns dann in 100 Jahren wieder und stoßen auf den Erfolg der Parität in Gremien an? (Zuruf von der AfD: Dann gibt es den BR schon gar nicht mehr!) Über 50 % der Menschen in Bayern sind Frauen. Der Gesetzentwurf ist völlig aus der Zeit gefallen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Deine Rede auch! Sie ist völlig aus der Zeit gefallen! Wahnsinn!) Wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir den BR wirklich stärken können. Der Minister hat gesagt – und ich stimme ihm zu –: Wir wollen einen starken, unabhängigen und zukunftsfesten BR. Den brauchen wir, weil junge Menschen Tag für Tag auf TikTok von Desinformationen erreicht werden. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Hören Sie deshalb auf mit der Bevormundung, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Völlig an der Realität vorbei! Völlig! Unglaublich!) kämpfen Sie für Freiheit statt für Quoten, haben Sie Mut zu echter Parität, auch in den Gremien, stärken Sie das Vertrauen in Journalistinnen und Journalisten! (Beifall bei den GRÜNEN) Dann klappt es auch mit der Akzeptanz. Ich freue mich auf die Beratung. Wir werden unsere Ideen gerne einbringen. (Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Themaverfehlung! Unglaublich!)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Rainer Ludwig für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Rainer Ludwig FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Rede meiner Vorrednerin muss ich feststellen: Es gibt heute schon absurde und merkwürdige Einschätzungen zu diesem Thema. (Paul Knoblach (GRÜNE): Von Ihnen auch!) Ich möchte deshalb nochmals ausdrücklich unterstreichen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine zentrale Rolle im dualen Mediensystem bei uns in Bayern, insbesondere bei der Sicherung der Demokratie. Er ist unbestritten ein wesentliches Element für Meinungsvielfalt, Pluralismus und freie Meinungsbildung. Gerade in Zeiten von Desinformation, Fake News und zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir verlässliche Informationen und eine fundierte, faktenbasierte und sauber recherchierte Berichterstattung; denn nur ein unabhängiger, glaubwürdiger und ausgewogener öffentlich-rechtlicher Rundfunk schafft Vertrauen und Akzeptanz. Sehr geehrter Herr Staatsminister, deshalb befürworten auch wir FREIEN WÄHLER die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich, um dessen inhaltlichen Auftrag zu stärken und dessen Strukturen effizienter zu gestalten. Es geht uns um eine moderne, leistungsfähige, schlanke und wirtschaftlich tragfähige Ausrichtung des Öffentlich-Rechtlichen und dabei – das haben wir schon öfter gehört – um die gezielte Fokussierung auf den gesetzlichen Kernauftrag im Bayerischen Fernsehen. Der Programmschwerpunkt muss deutlich auf verlässlicher Information liegen. Mein klares Ja zu einer qualitativ hochwertigen Grundversorgung. Meine Damen und Herren, objektive Nachrichten haben gerade in aktuell und weltweit politisch mehr als bewegten und herausfordernden Zeiten eine herausragende Bedeutung. Deshalb sehen wir auch einen Informationsanteil von 60 % im Bayerischen Fernsehen als durchaus gerechtfertigt an. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dieser Richtwert wurde im ersten Gesetzentwurf noch stark kritisiert. Doch genau hier hat die Staatsregierung erheblich nachgebessert und eine Verbandsanhörung durchgeführt. Sie hat Änderungsvorschläge verantwortungsbewusst ernst genommen, Kritikpunkte und konstruktive Anregungen sorgfältig abgewogen, geprüft und angepasst. Das Ergebnis: An der 60-Prozent-Quote wird festgehalten, aber sie wurde eben nachjustiert und wesentlich breiter gefasst. Künftig zählt nicht nur Information, sondern auch – ich betone das ausdrücklich – Bildung und Kultur. Ich hatte genau diesen Ansatz hier im Plenum bereits selbst eingebracht, um diese beiden Bereiche einer angemessenen Berücksichtigung zuzuführen. Meine Damen und Herren, mir ist auch noch wichtig, die Rolle des Öffentlich-Rechtlichen generell zu klären. Auch hier wurde der ursprüngliche Entwurf präzisiert. Statt eines pauschalen Verbots politischer oder gesellschaftlicher Gestaltungsziele wird nun festgelegt, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei, einer Gruppe, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen darf. Ich halte das für eine verträgliche Modifizierung, die auch keinen Eingriff in die Rundfunkfreiheit oder in die Programmautonomie darstellt. Ich sehe die Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen darin, zu informieren, einzuordnen, unterschiedliche Perspektiven aufzuzeigen, Orientierung zu geben. Er soll die Menschen befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden, aber nicht Meinungen und Entwicklungen vorgeben. Das möchte ich schon deutlich herausstellen. Das ist doch ein entscheidender Unterschied. Meinungen und Tatsachenbehauptungen müssen sauber voneinander getrennt werden, was ich mir übrigens auch einmal im Printbereich wünschen würde, wo ich diese Tendenz zur Vermengung zunehmend feststelle. Meine Damen und Herren, subjektive Bewertungen dürfen nicht den Eindruck von objektiven Darstellungen erwecken. Um die Glaubwürdigkeit zu stärken, setzen wir auf strenge Vorgaben des Qualitäts- und des Faktenchecks. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich verweise hier auf den Rundfunkstaatsvertrag mit seinen journalistischen Grundsätzen von Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Die Reform enthält auch noch wichtige strukturelle Änderungen. Die Zahl der Hörfunkprogramme soll auf maximal sechs begrenzt werden, darunter auch Angebote für Jüngere sowie Schwerpunkte auf Bayern, auf dessen Regionen, auf Tradition, auf Heimat und auch auf, was mir besonders am Herzen liegt, bayerische, deutsche und europäische Musik. Des Weiteren wird die Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit Verlagen und mit privaten Medienanbietern angestrebt, um Synergieeffekte zu stärken. Als Medienrat der BLM lege ich wirklich großen Wert darauf, insbesondere dieses Kontrollorgan stärker mit einzubeziehen. Meine Damen und Herren, wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vorgaben des Reformstaatsvertrags und der EU-Verordnung in bayerisches Recht um. Wir setzen eigene Akzente mit den Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur. Als Leitplanke der gesetzlichen Verankerungen fungiert die zentrale Bedeutung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit dem klaren Ziel der Beitragsstabilität. Hierzu wurden auch klare Regeln für die Rolle der Chefredaktion und der Intendanz geschaffen. Insgesamt markieren wir konkrete Rahmenbedingungen für einen modernen, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinen Kernauftrag erfüllt und seiner besonderen Verantwortung für unsere Demokratie gerecht wird. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Reform und befürworten mit Überzeugung den vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. –– Nachdem sich der Saal in Anbetracht der anstehenden Wahlen zusehends füllt, bitte ich noch um etwas Konzentration beim nächsten Redebeitrag, damit ich nicht ständig die Glocke bemühen muss. Für die SPD: Frau Kollegin Fehlner, bitte schön. (Volkmar Halbleib (SPD): Die nächste Rednerin hat es verdient!)

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer morgens die "Rundschau" hört, abends den Nachrichten im "BR Fernsehen" folgt oder unterwegs "BR24" öffnet, der verlässt sich darauf, dass dort niemand aus der Staatskanzlei mitredet. Millionen Menschen in Bayern tun das jeden Tag. Dieses Vertrauen ist kein Selbstläufer. Es beruht darauf, dass der Bayerische Rundfunk unabhängig berichten kann. Gerade jetzt, wo sich Desinformation, Deepfakes und Stimmungsmache im Netz schneller als jede Richtigstellung verbreiten, ist diese Unabhängigkeit wertvoller denn je. Genau diese Unabhängigkeit steht heute hier in der Ersten Lesung zur Debatte. Im Frühjahr hatte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem sich der Journalistenverband, der Rundfunkrat, die Intendantin des Bayerischen Rundfunks und die halbe Medienwelt irritiert die Augen gerieben haben. Er wollte dem Bayerischen Rundfunk verbieten, politische oder gesellschaftliche Gestaltungsziele zu verfolgen. Im Klartext bedeutet dies: Journalismus ja, aber bitte ohne Wirkung. Jetzt, einige Monate später, präsentiert die Staatsregierung eine entschärfte Fassung ihres Entwurfes. Was dabei aber wirklich entschärft werden kann oder soll, ist schwer erkennbar. Es sind nur minimale Änderungen, zum Beispiel die 60-Prozent-Quote im Fernsehen. Neben Information können jetzt auch Bildung und Kultur in die Quote einbezogen werden. So weit, so gut. Aber das Grundproblem bleibt: Der Rundfunkrat hatte ja, wie gesagt, schon im Frühjahr unmissverständlich deutlich gemacht, dass diese starre Quote den Rahmen des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber verlässt. Niemand kann bis heute erklären, wer eigentlich festlegt, was als Information zählt und was nicht. Der Rundfunkrat hat der Staatsregierung seinerzeit eine Formulierung angeboten – "Information als deutlicher Schwerpunkt". Dies wurde allerdings ignoriert. Zweiter Punkt. Die Faktencheckvorschrift ist wortgleich geblieben, und nicht ein Komma wurde geändert. Nach wie vor schreibt der Staat einer Redaktion vor, wie sie Fakten prüft, korrigiert und einordnet. Gerade das ist ja Kern journalistischer Arbeit, ebenso auch die Trennung von Kommentar und Meinung. Das steht längst in den Programmgrundsätzen und im Medienstaatsvertrag. Wofür also diese Norm? Auf die Frage, wie das kontrolliert werden soll, heißt es, man könne sich darauf berufen, wenn man der Auffassung sei, dass Objektivität an einer Stelle nicht gegeben sei. Die Frage bleibt jedoch, wer ist denn "man"? Die Staatskanzlei? Dritter Punkt, die Beitragsstabilität. Natürlich wünscht sich jeder von uns stabile Beiträge. Über den Finanzbedarf entscheidet aber die unabhängige KEF und nicht die Staatskanzlei. Der Rundfunkrat nennt Ihre Regelung einen offensichtlichen Verstoß gegen die staatsferne Finanzierung. Trotzdem schreibt die Staatsregierung dies nach wie vor ins Gesetz. Viertens, die Aufsichtsgremien. Die Staatsregierung will den Rundfunkrat per Gesetz zum Austausch mit privaten Rundfunkanbietern und Verlagen verpflichten. – Ja, die Forderung nach Zusammenarbeit und einer besseren Verbindbarkeit ist okay. Dafür gibt es ja auch bereits gute Beispiele: die gemeinsame digitale Infrastruktur, die Multiplexe. Aber muss man das wirklich gesetzlich festlegen, Kolleginnen und Kollegen? Der Bayerische Rundfunk hat die Aufgabe, zu informieren, einzuordnen und Fragen zu stellen, auch der Staatsregierung. Diese Freiheit darf nicht mit Quoten, Faktencheckparagrafen und Finanzvorgaben infrage gestellt werden. Wir brauchen einen starken, unabhängigen und zukunftsfähigen Bayerischen Rundfunk und eine gesicherte Staatsferne. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten bzw. Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Andreas Winhart als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für diesen Wahlvorgang stehen 4 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 13:01 bis 13:05 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist offensichtlich der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen 2 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 13:06 bis 13:08 Uhr) Befinden sich noch Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch dieses Wahlergebnis außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben wird. Ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause bis 13:45 Uhr. (Unterbrechung von 13:09 bis 13:45 Uhr) Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13:45 Uhr. Wir nehmen nach der Mittagspause die Sitzung wieder auf. Ich gebe zunächst das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 153 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültige Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 22 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat der Abgeordnete Andreas Winhart nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 154 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 21 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich drei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Bericht der Enquete-Kommission "Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken" Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Herrn Kollegen Steffen Vogel, zur Berichterstattung das Wort. Dem Vorsitzenden stehen für seinen Bericht 15 Minuten Redezeit zur Verfügung. (Zuruf: Volles Haus! – Zuruf: Volles Haus kriegen wir hin!)

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Steffen Vogel CSU

"Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen". – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland liegt darnieder. Wir reden von August 1948: Auf Herrenchiemsee tagt der Verfassungskonvent. Als Artikel 1 Satz 1 schlagen die Herren des Verfassungskonvents diesen prägnanten Satz vor: "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen". Der Satz entstand als Antwort aus den Erfahrungen einer menschenverachtenden Diktatur. Er beschreibt zugleich einen Maßstab, an dem sich staatliches Handeln bis heute messen lassen muss; ferner, wie der Staat seinen Bürgern begegnet, ob er ihnen verständlich und verlässlich hilft, ob er Eigeninitiative ermöglicht und fördert, ob seine Regeln und sein Handeln den Menschen dienen. Auch Artikel 153 der Bayerischen Verfassung gibt uns das vor – Achtung, ich zitiere –: "Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen". Wir alle sind in den Stimmkreisen viel unterwegs. Man kann fragen, wen man will, überall im Land herrschen Klagen über unnötige, überbordende Bürokratie, über unnötige Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, Dokumentations-, Berichts- und Statistikpflichten und über zu lange Verfahrensdauern. Die Akzeptanz unseres staatlichen Handelns – davon bin ich fest überzeugt –, also des Staates, unserer Demokratie, hängt insgesamt davon ab, ob der Bürger die Überzeugung hat, dass unser Staat und seine Verwaltung funktionieren. Leider ist die Wahrnehmung draußen, wenn wir unterwegs sind, tatsächlich oft eine andere: Der Bürger zahlt hohe Steuern, sieht einen immer mehr wachsenden staatlichen Apparat. Er hat gleichzeitig das Gefühl, der Staat ist so groß, so teuer wie nie, aber es funktioniert vieles nicht richtig. Deshalb war es richtig, dass der Ministerpräsident im Juni 2024 das Leitziel ausgegeben hat, Bayern zu modernisieren, "Bayern 2.0". Klaus Holetschek hat dann die Frage in den Raum gestellt: Ist es denn nur Aufgabe der Exekutive, sich um die Modernisierung des Landes zu kümmern? Ist es nicht auch Aufgabe und sinnvoll, das Parlament zu beteiligen? Ist es nicht auch sinnvoll, dass die Opposition mit ihren kreativen Ideen und ihren Anregungen beteiligt wird? So kam die Idee einer Enquete-Kommission zustande. So ging man hier im Landtag auf die anderen Fraktionen zu und kam es letztlich zu einer Enquete-Kommission "Bürokratieabbau". Vielen Dank, lieber Klaus Holetschek, für diese fraktionsübergreifende Initiative. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern ist damit Vorreiter in ganz Deutschland; denn überall sonst kümmert sich nur die Exekutive um die Frage der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nach unserer Kenntnis sind wir das einzige parlamentarische Gremium, das sich mit Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung befasst hat. Darauf können wir fraktionsübergreifend sehr stolz sein. Schon der Einsetzungsbeschluss war alles andere als unbürokratisch. Er umfasste 14 Seiten und 115 konkrete Fragen, die der Bayerische Landtag der Enquete-Kommission zur Beantwortung vorgelegt hat. Die erste Sitzung fand am 18.07.2024 statt, die letzte am 01.10.2026. Es waren insgesamt 34 offizielle Sitzungen, über 100 Stunden Sitzungsdauer, immer donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Hinzu kamen ganz, ganz viele inoffizielle Redaktionssitzungen, in denen man die Handlungsempfehlungen abgestimmt hat und wir über die Formulierungen konstruktiv gerungen haben; denn unser und auch mein persönliches Ziel war es, nie Mehrheiten zwischen der Opposition und der Regierungskoalition auszuspielen. Wir haben nie auf unsere Handlungsempfehlung beharrt und eure auch nicht kategorisch abgelehnt, sondern wir haben immer probiert, einen Kompromiss zu finden und allen zuzuhören. Jedes Mitglied konnte sich in die Kommission einbringen, und jeder Vorschlag wurde ernst genommen und aufgegriffen. Wir haben alle Anregungen aufgenommen. Uns war wichtig, dass wir gemeinsam Handlungsempfehlungen für den Landtag und für die Staatsregierung entwickeln, dass wir zuhören, dass jeder sich mit einer großen Offenheit – kein Gegeneinander, sondern in einem Miteinander – einbringen kann. Dieses Miteinander herzustellen, war natürlich zeitaufwendig. Das hat viele Stunden zusätzlicher Arbeit in den Redaktionssitzungen bedurft, und das steht in keinem Protokoll. Das kommt alles zu den hundert Stunden noch dazu. Deshalb danke ich den Mitgliedern der Enquete-Kommission für diese Offenheit von Herzen. Ich danke auch für die Argumente der anderen und für diese gezeigte Kompromissbereitschaft. Ich habe es gesagt: Die Fraktionszugehörigkeit war nicht wichtig, sondern immer das Wir stand im Mittelpunkt. Deshalb ist an den Handlungsempfehlungen auch nicht ersichtlich, wer welche Initiative gestartet hat, von wem der Vorschlag kam und auf wessen Initiative sie beschlossen worden sind. Ich bin auch sehr stolz darauf, dass der Abschlussbericht einstimmig beschlossen worden ist – einstimmig! Ich bin der festen Überzeugung, dass die Art und Weise unserer Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission für den parlamentarischen Umgang und den Stil ein Vorbild sein kann. Es gab kein Gezanke, sondern die Prämisse war immer eine gegenseitige, wertschätzende und respektvolle Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes. (Allgemeiner Beifall) Ist es nicht genau das, was die Menschen von uns erwarten: sich gegenseitig wertzuschätzen, respektvolle Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes? Ich sage deshalb vielen Dank an euch für die wirklich kollegiale und offene Zusammenarbeit in der Kommission. Ein großer Dank gilt auch Benedikt Huber, Jurij Kofner, Ronny Lolacher, Michael Rill-Pindel und vor allem – sie waren bei mir – Marco Witzgall und Dr. Sven Seeger. Manch einer fragt jetzt vielleicht: Wer sind die Genannten? – Das sind Mitarbeiter aus unseren Fraktionen. (Allgemeiner Beifall) Sie waren bei allen Sitzungen dabei und haben alle Vorbereitungen gestemmt. Sie haben die inhaltliche Zuarbeit geleistet. Ich frage einfach mal: Was wären wir Abgeordnete ohne unsere fleißigen, überaus engagierten und wertvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Das darf man auch mal sagen: Vielen Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die großartige Unterstützung und die Arbeit! Vielen herzlichen Dank! Jetzt gerne den Applaus. (Allgemeiner Beifall) Ein großer Dank gebührt auch den externen Gästen. Wir hatten 75 Experten aus allen Bereichen. Wir hatten einen Allgemeinarzt, einen Landwirt, jemanden vom österreichischen Kanzleramt und vom österreichischen Innenministerium einen Abteilungsleiter bei uns. Wir hatten den argentinischen Staatssekretär aus Buenos Aires direkt in den Bayerischen Landtag zugeschaltet. Und genauso hatten wir den Sportvereinsvorsitzenden eines Dorfvereins oder einen Feuerwehrkommandanten aus Regensburg bei uns. Das heißt, das wahre Leben war bei uns in der Enquete-Kommission. Diese Experten haben kein Extra-Honorar gekriegt, sondern nur einen Auslagenersatz. Deshalb auch ein Dankeschön an diese Experten, die unsere Arbeit wirklich bereichert haben. (Allgemeiner Beifall) Genauso ein großer Dank gilt den ordentlichen Mitgliedern der Kommission. Die ordentlichen Mitglieder waren einerseits Abgeordnete. Zuallererst nenne ich meinen Kollegen Markus Saller – er war mein Stellvertreter. Vielen Dank für die freundschaftliche Gestaltung und Zusammenarbeit. Er hat mich immer mit Schnupftabak versorgt, wenn es knapp war. Über diese zweieinviertel Jahre hinweg ist neben der politischen Arbeit eine echte Freundschaft entstanden. Ich danke auch den anderen Abgeordneten; denn zusätzlich, wenn alle donnerstags heimgefahren sind, waren sie von 14 bis 18 Uhr noch dabei. Sie haben sich diese Arbeit zusätzlich aufgehalst. Vielen Dank, Peter Tomaschko. Vielen Dank, Sebastian Friesinger, Dr. Alexander Dietrich, Johannes Becher, Franz Bergmüller, Katja Weitzel und Stefan Frühbeißer. Euch allen vielen Dank für eure wertvolle Arbeit und euren Beitrag in der Enquete-Kommission! Ihr habt großartige Arbeit geleistet. Vielen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall) Oben auf der Tribüne sitzen unsere externen Sachverständigen. Wir hatten eine dauerhafte Begleitung durch Externe. Auch ihre Zusammensetzung ist so bunt wie Bayern. Die Wissenschaft ist durch Professor Ferdinand Wollenschläger vertreten. Zu nennen sind auch Frank Arloth, der ehemalige Amtschef des Justizministeriums, Gerhard Eck, der ehemalige Staatssekretär, der Landrat und Abgeordnetenkollege Hubert Faltermeier; die Kreisverwaltungsreferentin der Stadt München, Hanna Sammüller, der erfolgreiche Bauunternehmer Ernst Böhm und der Bäckermeister Hubert Steffl. Vielen Dank euch allen für eure wertvollen Beiträge, für eure Rückfragen, für euer Einbringen und für eure Zeit während dieser zweieinviertel Jahre! Vielen Dank, ihr habt einen ganz wertvollen Beitrag für diese Kommission geleistet. Vielen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall) Sehen Sie mir jetzt nach, dass meine Danksagung etwas länger ausfällt. Mir ist einfach wichtig herauszustellen, dass dieser Bericht der Enquete-Kommission keine Leistung Einzelner ist, sondern dass er eine große Gemeinschaftsleistung ist. Ein Beitrag war besonders wertvoll, nämlich der von Susanne Forstner. Wer ist Susanne Forstner? – Sie ist die Mitarbeiterin vom Landtagsamt, die über die zweieinviertel Jahre wirklich mit ganz viel Engagement, mit viel Empathie, mit viel Geduld organisiert und den Laden wirklich auch zusammengehalten hat. Vielen Dank, liebe Frau Forstner! Ich werde Sie vermissen. Ich weiß nicht, wie ich die Donnerstagnachmittage fortan ohne Ihre Begleitung verbringen werde. Vielen Dank für Ihre Arbeit! (Allgemeiner Beifall) Aber die Frage ist natürlich jetzt auch: Was sind denn die Ergebnisse? – Die Ergebnisse sind: 193 Handlungsempfehlungen, knapp 200 Seiten, 600 Seiten Anhang, die Stellungnahmen der externen Sachverständigen. Wir haben das zusammengefasst – nicht ausgedruckt, sondern über einen QR-Code kann man alles abrufen, weil wir modern und digital sein wollen. Jetzt liegt es natürlich an uns, den Mitgliedern des Bayerischen Landtag, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Jetzt heißt es nicht reden, jetzt heißt es handeln, umsetzen. Vieles aus der Kommission ist ja schon angestoßen. Wir haben die fünf Modernisierungsgesetze auf den Weg gebracht. Wir haben das Modellregionengesetz. Wir haben die Staatsreformkommission, von der wir Impulse erwarten. Bei jeder Sitzung waren die Ministerien und die Staatskanzlei mit dabei. Sozusagen waren unsere Sitzungen, unsere Diskussionen immer auch ein Stück weit für die Staatsregierung eine Anhörung. Dann gab es manchmal die Frage: Ist das denn blöd, wenn jetzt die Staatsregierung vielleicht das eine oder andere dann aufgreift? – Ich sage: Nein. Das war doch das Ziel. Das Ziel der Enquete-Kommission war es, Handlungsempfehlungen für die Staatsregierung und den Landtag zu entwickeln. So hat es uns der Landtag aufgegeben. Lieber Florian Herrmann, deshalb sage ich dir danke. Lieber Walter Nussl, danke auch dir. – Er war zweimal bei uns in der Kommission. Danke für eure Arbeit im Sinne des Bürokratieabbaus. Ich und wir wünschen uns, dass die Staatsregierung viele dieser Handlungsempfehlungen aufgreift und sie bestenfalls auch umsetzt. Wir als Bayerischer Landtag müssen jetzt mit Volldampf umsetzen. Es gibt für mich fünf Handlungsfelder: Erstens Abbau von Bürokratie, das heißt: Abbau unnützer Vorschriften. Montesquieu hat gesagt: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. Zweitens umfassende Aufgabenkritik. Brauchen wir wirklich alles? Muss alles geregelt werden? Wir müssen aber die Vorschriften abbauen, die in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Es reicht nicht, Verwaltungsvorschriften abzubauen, die keinen mehr interessieren und keinen betreffen. Insgesamt bin ich der Überzeugung: 250 Gesetze, 2.600 Verwaltungs- und Vollzugsvorschriften – das heißt, da müssen wir rein, da müssen wir weiter abbauen. Wir brauchen einen besseren Gesetzgebungsprozess, sodass überhaupt keine Bürokratie mehr entsteht. Es nützt ja nichts, wenn wir jetzt abbauen und auf der anderen Seite wieder Bürokratie entsteht. Deshalb brauchen wir eine Stärkung des Normenkontrollrates. Warum binden wir ihn nicht schon vor Gesetzeserlass ein? Warum machen wir nicht einen umfassenden Praxischeck und Digitalcheck vor Gesetzerlass und nicht danach? Wir brauchen keine Doppelzuständigkeiten. Wir brauchen weniger Einzelfallgerechtigkeit und mehr Pauschalen, um einfach auch bessere Gesetze zu garantieren. Wir brauchen eine umfassende Digitalisierung staatlicher Verwaltung, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Wir brauchen ein One-Stop-Government nach dem Once-Only-Prinzip, bei dem man nur an einer Stelle einmal seine Daten abgeben und nur an einer Stelle entsprechend etwas beantragen muss. Wir brauchen einen Datenschutz, der uns nützt und uns nicht blockiert. Wir brauchen einen innerbetrieblichen Datenabgleich. Wir brauchen einheitliche Behördenplattformen, wie beispielsweise ID Austria, und letztlich auch einheitliche Register, digitale Register. Auch da ist Österreich ein entsprechendes Vorbild. Wir brauchen eine digitale Rendite; denn sonst werden wir den ganzen demografischen Wandel nach unserer Überzeugung auch in der Verwaltung überhaupt nicht stemmen können. Wir brauchen die Einführung eines modernen Recruiting- und Personalmanagements; das schlagen wir vor. Wir brauchen ein modernes Beamten- und Dienstrecht, geprägt vom Leistungsgedanken und vom Servicegedanken. Wir brauchen verpflichtende Schulungen für Führungskräfte nach anerkannten Managementgrundsätzen, beispielsweise auch von der Wirtschaft. Wir müssen nicht denjenigen befördern, der keine Fehler macht, sondern denjenigen, der sich pragmatisch entscheidet. Wir brauchen einen Mindset-Wandel, hin zum Staat als Diener, hin zu echter Bürger- und Serviceorientiertheit, mehr Eigenverantwortung, mehr Kompetenz, hoher Innovationsbereitschaft, Teamarbeit statt Hierarchiedenken und hin zu Entscheidungsfreude. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst uns Bayern gemeinsam zu einem modernsten Land mit der modernsten und effizientesten Verwaltung machen. Bürgerfreundliche Verwaltung werden wir aber nur umsetzen, wenn es uns gelingt, auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unser wertvollstes Kapital sind, die Software Bayerns, unseres Staates, entsprechend mitzunehmen. Wir wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angst vor persönlicher Haftung oder Nachteilen bei der Karriere haben, sondern die mit viel Engagement und Leidenschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Ich wünsche mir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Freude am Genehmigen haben, die Freude am Entstehen, Freude am Gelingen haben. Lassen wir unseren engagierten Leuten vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Kompetenz in den Behörden, mehr Ermessensspielräume, weniger Vorgaben. Rücken wir vom Grundsatz des einheitlichen Verwaltungsvollzugs in Bayern ab und setzen auf einen gesetzmäßigen Verwaltungsvollzug. Lassen wir Unterschiedlichkeit zu, geben wir keine Vollzugshinweise mehr, sondern lediglich Auslegungshilfen. So kann bürokratiearme Verwaltung zum Standortvorteil werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zweieinviertel Jahre Kommission sind vorbei. Wir müssen uns nicht verstecken. Es gibt die Initiative für den handlungsfähigen Staat auf Bundesebene. Unsere Handlungsempfehlungen, unser Abschlussbericht, können da absolut mithalten. Wir sind konkret für Bayern. Die Arbeit der Kommission endet, aber die Aufgabe bleibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau eine Daueraufgabe sind und eine Daueraufgabe bleiben. Lasst uns gemeinsam an die Umsetzung der 193 Handlungsempfehlungen gehen, immer mit dem Bewusstsein: Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. Das muss unser Leitbild und das von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin in der staatlichen Verwaltung sein. Es war mir eine Freude, es war mir eine Ehre, diese Kommission leiten zu dürfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kommissionsvorsitzender Steffen Vogel. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich nun auch noch ganz offiziell auf der Ehrentribüne einige externe Mitglieder der Enquete-Kommission begrüßen: den ehemaligen Kollegen und Staatssekretär a. D. Gerhard Eck, die Kreisverwaltungsreferentin der Landeshauptstadt München Frau Dr. Hanna Sammüller, Herrn Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Ordinarius am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg sowie Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, und Herrn Dr. Ernst Böhm, den Gründer der B&O Gruppe. Im Namen des Hohen Hauses heiße ich Sie alle sehr herzlich willkommen. Ich danke Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen für Ihren Einsatz für unser Parlament und den Abbau von Bürokratie in unserem Land. Herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall) Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort an Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel, CSU-Fraktion.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Bürokratieabbau braucht Mut, Vertrauen und einen neuen Geist. Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! 34 Sitzungen, 130 Stunden Beratung, 75 Sachverständige und 193 Handlungsempfehlungen. Das ist die beeindruckende Bilanz unserer Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau. Eines möchte ich gleich zu Beginn ausdrücklich hervorheben: Die Zusammenarbeit über alle Fraktionsgrenzen hinweg war ausgesprochen gut, konstruktiv und von gegenseitigem Respekt geprägt. Dafür möchte ich allen Mitgliedern, den Expertinnen und Experten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber ganz besonders unserem Vorsitzenden Steffen Vogel herzlich danken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir hatten durchaus unterschiedliche politische Vorstellungen. Aber uns hat eine gemeinsame Erkenntnis verbunden: Unser Staat muss wieder einfacher, schneller und handlungsfähiger werden. Genau diese Gemeinsamkeit sollten wir auch jetzt bei der Umsetzung bewahren. In Bayern haben wir rund 250 Gesetze und fast 3.000 Verwaltungsvorschriften. Dahinter stehen unzählige Einzelregelungen, Nachweispflichten, Formulare und Zuständigkeiten. Natürlich brauchen wir Regeln für unser Zusammenleben, und das ist die gute Bürokratie. Aber wir haben auch über Jahrzehnte versucht, jeden Einzelfall zu regeln, jedes Risiko auszuschließen und jeden Fehler zu verhindern. Wir müssen weg von einer Verwaltung, die vor allem beweisen muss, dass sie keinen Fehler gemacht hat, hin zu einer Verwaltung, die zeigen darf, dass sie etwas bewegt hat. Das ist für mich die zentrale Botschaft unserer Arbeit, unserer Kommission. Wir brauchen eine neue Fehlerkultur und einen grundlegenden Mentalitätswechsel; denn wer Verantwortung übernimmt, muss Entscheidungen treffen, und wer Entscheidungen trifft, kann auch mal einen Fehler machen. Aber nicht jeder Fehler darf dann automatisch zu einer neuen Vorschrift, einer zusätzlichen Kontrolle und einem weiteren Formular führen. Wir haben doch wunderbar ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beamtinnen und Beamte, die in den Behörden und überall einen tollen Dienst machen. Ermutigen wir sie! Ein zweiter Punkt ist mir besonders wichtig: Gleiches Recht bedeutet nicht, dass Verwaltungshandeln überall bis ins letzte Detail gleich sein muss. Bayern ist vielfältig. Die Herausforderungen in München sind anders als im Altmühltal oder in Aschaffenburg. Was wir brauchen, sind klare Ziele und verlässliche rechtliche Leitplanken. Innerhalb dieser Leitplanken brauchen wir mehr Freiheit für unterschiedliche Lösungen. Wir brauchen mehr Ergebnisorientierung statt Detailsteuerung, mehr Vertrauen in die Menschen vor Ort statt immer neuer Vorgaben. Das ist gelebte Subsidiarität. Ein dritter Punkt ist mir wichtig, nämlich die Gesetzgebung selbst. Wir reden viel von Bürokratieabbau, aber gleichzeitig produzieren wir auf allen Ebenen immer neue Regelungen. Ganz oft ist damit auch ein sogenanntes Goldplating verbunden. Wir brauchen aber nicht aus jeder Vorgabe von oben noch eine zusätzliche Vorschrift zu kreieren. Wir sollen und müssen bei jeder neuen Vorschrift fragen: Brauchen wir diese Regelung wirklich? Welchen konkreten Nutzen bringt sie? Steht dieser Nutzen überhaupt noch im Verhältnis zum Aufwand? Nicht alles, was wir regeln können, müssen wir auch regeln. Das gilt für technische Standards und die Normen genauso wie für Förderverfahren, Berichtspflichten und Genehmigungen. Ich möchte an dieser Stelle neben Steffen Vogel auch Walter Nussel recht herzlich Danke sagen, der hier sehr aktiv ist; aber auch Florian Herrmann und der Staatskanzlei, die mit den sieben Modernisierungsgesetzen hierzu schon einen unverzichtbaren Beitrag geleistet haben. Wir haben eine Staatsreform-Kommission, wir haben unser Modellregionengesetz. Wir packen bereits an. Digitalisierung muss tatsächlich einfacher werden. Ein kompliziertes Formular wird nicht dadurch bürgerfreundlich, dass wir es jetzt am Computer ausfüllen können. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Mut haben, unsere 193 Empfehlungen auch umzusetzen. Wir müssen uns auch selber hinterfragen; denn Bürokratie entsteht nicht nur in unseren Behörden, Bürokratie entsteht auch hier bei uns, wenn wir als Gesetzgeber glauben, für jedes Problem eine neue Regelung schaffen zu müssen. Deswegen beginnt der Mentalitätswechsel auch hier bei uns, mit weniger Misstrauen, weniger Perfektionismus und weniger Absicherung; dafür mit mehr Eigenverantwortung, mehr Augenmaß und mehr gesundem Menschenverstand. Ein guter Staat ist nicht ein Staat, der alles bis ins Kleinste regelt. Ein guter Staat ist ein Staat, der den Menschen ermöglicht, etwas zu bewegen. Dafür hat unsere Kommission die richtigen Empfehlungen vorgelegt. Packen wir es an! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Bergmüller das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Franz Bergmüller AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebes Plenum, liebe Bürger! Die Bundesbank beziffert die von Unternehmen geschätzten Bürokratiekosten auf rund 5 % des Umsatzes im Jahr 2022 und 7 % im Jahr 2024. Laut einer IKW-Hochrechnung sind das rund 672 Milliarden Euro bzw. 15,3 % des Bruttoinlandsprodukts. Der bayerische Ministerialapparat wächst trotz aller Entlastungsversprechen von 3.040 Stellen im Jahr 2014 auf 3.882 Stellen im Jahr 2027, ein Aufwuchs von 27,7 %. Sinngemäß lautet die AfD-Grundlinie in der Kommission: Argentinische Kettensäge statt Nagelschere. Wir wollen von oben ein leuchtendes Beispiel geben und empfehlen dringend, die Ministerien zusammenzulegen. Das habe ich bereits letztes Jahr im Oktober in einer Rede erwähnt. Das Umweltministerium gehört zum Landwirtschaftsministerium, da viele Themen gleich sind. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst gehört zum Kultusministerium. Zu Strauß´ Zeiten war das ganz üblich. Erst nach einer Überwerfung wurde es geändert. (Johannes Becher (GRÜNE): Das ist ein Schmarrn!) Digitalisierung ist eine Querschnittsaufgabe aller Ministerien. Schon damals haben wir gegen die Einsetzung des Ministeriums gestimmt. Wir müssen die Verwaltungsschulen so weit bringen, dass die Absolventen nachher eigenverantwortlich entscheiden und durchaus realisieren, dass sie entscheidungsfähig sind, ohne gleich in die Haftung genommen zu werden. Das haben bereits die Vorrednerin und der Vorredner gesagt. Den Verwaltungsapparat im Ministerium, die Allgemeine Verwaltung sowie die Förder- und Kontrollbürokratie wollen wir um 25 % mittelfristig zurechtstutzen, ohne bei Polizei und Lehrern zu kürzen. Bei der Justiz sehe ich durchaus Potenzial. Im Hinblick auf die anhängigen Asylverfahren in zweiter Instanz könnte man die Justiz schon etwas entlasten. Wir wollen die Lehrer aus dem Beamtenstatus lösen. Das haben wir während unserer Bildungsreise in Österreich erfahren. Wir wollen eine Reform der Beihilfe für Beamte. Dazu werde ich demnächst Anträge stellen. Wir wollen die Frühpensionierung der Beamten stoppen, weil damit ein Riesenpotenzial verloren geht und wir enorm Geld einsparen könnten. Nach 45 Jahren ist niemand verkaufbar. Die Regierung will jetzt, dass die Rente gestoppt wird. Dennoch gibt es die Frühpensionierung bei Beamten. Ich bin gespannt, was bei der Anfrage herauskommt, wenn sie jetzt zurückkommt. Wir wollen den Denkmalschutz zurückdrängen. Es kann nicht sein, dass in der Landeshauptstadt München Denkmalschutz vor Wohnen geht. Gerade habe ich ein konkretes Schreiben auf dem Schreibtisch liegen. Auf Bundesebene müssen zahlreiche Gesetze zurückgestutzt werden, wie das Energieeffizienzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und das Nachweisgesetz. Ab dem 1. Januar gibt es jetzt spezielle neue Schmankerl. Das sind elektronische Entgeltunterlagen ohne Kleinunternehmerregelung. Das heißt, jeder kleine Bamperlbetrieb muss alles elektronisch aufgeben. Für das Tool verlangen Steuerberater 800 Euro im Monat. Das ist Entbürokratisierung und Digitalisierung bei kleinen Firmen, wo es das gar nicht braucht. Auf EU-Ebene fordern wir, Regelungskomplexe wie Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettenrichtlinie und Gebäuderichtlinie zurückzustutzen. Wer gestern um 22:00 Uhr noch Zeit gehabt hat, "Plusminus" anzuschauen, fällt vom Glauben ab. Die EU hat erkannt, dass sie mit der europäischen Verpackungsverordnung weit übers Ziel hinausgeschossen ist. Der deutsche Umweltminister hat jedoch im Juni 2026 gesagt, es werde voll durchgezogen mit allen Kontrollen. Ein Unternehmer hat von der Verpackungsverordnung berichtet, wonach pro Schachtel vierseitige Dokumentationspflichten anfielen. Da wiehert der Bürokratieschimmel aber ganz gewaltig. Ich empfehle allen, diesen Bericht in der Mediathek anzuschauen. Besonders erfreulich – das möchte ich hervorheben – war die konstruktive Zusammenarbeit über alle Parteigrenzen hinweg. Dafür danke ich ausdrücklich allen Kollegen, Sachverständigen, Referenten, sämtlichen Fraktionen und insbesondere auch unserem Vorsitzenden Steffen Vogel. Der Einsetzungsbeschluss, der heute zitiert wurde, ist mir viel zu theoretisch. Damals waren wir auch nicht eingebunden. Ich hätte viele Vorschläge gehabt, um praxisnah im Rahmen von Betriebsbesichtigungen zu erfahren, was alles im Argen liegt. Im Hinblick auf die Mitarbeit muss ich eine nette Anekdote erzählen. Manchmal hat das geflügelte Wort gegolten: Erster Redebeitrag – Becher oder Bergmüller? Oder Bergmüller oder Becher? – Das war lustig. Wir haben uns stark eingebracht. Es haben jedoch alle konstruktiv mitgearbeitet. Das möchte ich bloß hervorheben. Das war das geflügelte Wort. Ein bisschen Spaß muss sein. Als AfD haben wir eine sehr freiheitliche und staatskritische Reformperspektive in die Beratung eingebracht. Wir haben zahlreiche kompetente Referenten vorgeschlagen, zum Beispiel die österreichische Vizenationalbankpräsidentin außer Dienst Dr. Barbara Kolm, die für Vertrauen statt Detailkontrolle eingestanden ist. Im Hochschulbereich hat es eine interessante Expertise gegeben, und zwar von Herrn Prof. Dr. Thorsten Polleit. Im Jahr 2022 kamen an privaten Hochschulen 78 Studenten auf einen Professor und 44 auf einen Verwaltungsmitarbeiter. An staatlichen Hochschulen sind es nur 55 bzw. 14 Studenten. Damit ist die Effizienz an staatlichen Hochschulen nicht so gut wie an privaten Hochschulen. Für mich war der Auftritt des Entbürokratisierungsstaatsministers Alejandro Cacace aus Argentinien der Höhepunkt. Er hat uns zur Deregulierung Rede und Antwort gestanden und über die Abschaffung von Vorschriften sowie den Rückbau staatlicher Strukturen unter Präsident Milei berichtet. Vieles wurde auch im Enquete-Kommissionsbericht verzeichnet. Besonders interessant fand ich die Schilderungen eines ärztlichen Sachverständigen aus Rosenheim zur bürokratischen Belastung im medizinischen Bereich. Er berichtete von einem 17-seitigen Weiterbildungsnachweis, doppelten Dateneingaben und bis zu 48-seitigen digitalen Notarztprotokollen. Es geht sehr viel Zeit verloren, wenn das alle ausfüllen müssen. Da könnte viel mehr Menschen geholfen werden. Ich fand auch den Berater der saudischen Staatsregierung interessant, der Beförderungen nach Kompetenz und Ergebnissen statt nach dem Dienstalter als Kriterium für Beamtenbeförderungen gefordert hat. (Unruhe) Unsere grundlegenden Forderungen nach einem radikalen Bürokratieabbau wurden zwar nur teilweise übernommen, haben aber die freiheitliche Grundausrichtung der Kommission mitgeprägt. Dafür möchte ich mich auch noch einmal persönlich bedanken. Als langjähriger Unternehmer im Bausektor habe ich vorgeschlagen, leerstehende landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude leichter in Wohnraum umzuwandeln und bestehende Gewerbeimmobilien besser zu nutzen. Das liegt mir besonders am Herzen. Jetzt wird die Generalunternehmervergabe forciert, was auch dank Dr. Ernst Böhm immer wieder eingebracht worden ist. Dafür bedanke ich mich herzlich. Du hast uns wirklich eine Fachexpertise geliefert, wie sie jemand anders nicht so leicht liefern kann. Ebenso haben wir uns dafür eingesetzt, Mitarbeiterwohnungen in Gewerbegebieten zu ermöglichen, damit Unternehmen Wohnraum für ihre Beschäftigten bekommen. Im Entwurf des Bayerischen Bauturbo-Gesetzes vom 22. Juli – das war erst vor Kurzem – finden sich auch zentrale Anliegen wieder. Bestandsgebäude sollen leichter zu Wohnraum umgebaut werden können, ohne dass für jede Abweichung von heutigen Bauvorschriften eine gesonderte Genehmigung beantragt werden muss. Beim Brandschutz und bei der Statikprüfung sehen wir noch Potenzial, wie man vorankommen könnte, damit das Bauen wieder leichter und von den Auflagen befreit wird und damit wieder mehr Wohnungen entstehen. In unseren Anträgen haben wir frühzeitige Reallabore und echte Sonderwirtschaftszonen gefordert. Auch das hat Zustimmung gefunden. Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode gefordert, dass man für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern alle Statistik- und Bürokratieauflagen für ein Jahr aussetzen sollte. Jetzt sind wir gemeinsam dazu gekommen, fünf bis zehn Unternehmen einem Praxistest zu unterziehen. Wir halten nach wie vor diese Maßnahme der wirklichen Bürokratieentlastung, die probeweise eingeführt wird, für die am schnellsten wirkende. Man wird sehen: Die Betriebe und die Wirtschaft werden nicht darunter leiden, sondern alle werden aufatmen. Im Gerichtssektor liegt mir nach zwanzig Jahren als Arbeitsrichter am Herzen, dass wir hier zum Beispiel Abfindungsmaßnahmen wie in Österreich bei Kündigungen einführen. Das ist uns von der österreichischen Wirtschaftskammer vorgestellt worden. Das halte ich für ein gutes Modell. Es würde viel vereinfachen und entbürokratisieren. Ein besonderes Schmankerl war dann unsere Landwirtschaft. Auch da haben wir Vertreter benannt. Sie haben Erfahrungen aus der Praxis berichtet, dass viele Großtierärzte immer weiter fahren müssen. Wir sind für die Medikamentenabgabe an Landwirte in Kleinmengen. Dafür würden wir den Markt freimachen. Wir sehen, dass die Genehmigungsfähigkeit von Lagerflächen landwirtschaftlicher Betriebe, die nicht mehr im Vollerwerb sind, im Außenbereich zunehmend ein Thema der Kreisverwaltungsbehörden wird. Wir sehen, dass die Stadelerneuerung im Außenbereich – selbes Thema – auf einmal zu einem Politikum wird, ganz besonders im Kreisausschuss; dort durfte ich es letztes Jahr erleben. Es ist unglaublich, dass Badestege an Teichen und Weihern im Außenbereich – davon haben wir eine ganze Menge in Oberbayern – quasi überhaupt nicht mehr erneuert werden können, wenn sie zerfallen sind; denn dafür braucht man Baugenehmigungen. Baugenehmigungen im Außenbereich sind nicht möglich. Hier erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie viele Befreiungstatbestände einführt, um das durchführen zu können. Pauschalierte Förderungen sind für uns auch ein wichtiges Thema. Dafür waren wir auch gemeinsam in der Kommission. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Bergmüller.

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Franz Bergmüller AfD

Die Digitalisierung der Verwaltung in Dänemark, Lettland und Österreich haben wir ebenfalls gesehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke schön. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Florian von Brunn, SPD.

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Florian von Brunn SPD

Herr Bergmüller, ich habe eine Frage, weil Sie sich von der Politik der rechtsgerichteten Regierung Milei in Argentinien so begeistert gezeigt haben. (Lachen bei der AfD) Abgesehen davon, dass die Regierung Milei sich von Trump mit einem Kredit über viele Milliarden aus der Patsche hat helfen lassen müssen, weiß ich nicht, ob Sie wissen, dass inzwischen fast ein Drittel der Bevölkerung in Armut lebt und nicht mehr weiß, wie die Lebensmittel bezahlt werden sollen. Ist das die Vorstellung der AfD, wie man mit den Menschen umgeht?

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Franz Bergmüller AfD

Zunächst, Herr von Brunn, ist es keine rechtsgerichtete Regierung, sondern eine libertäre Regierung. Wenn Sie in Wirtschaftswissenschaften Ahnung hätten, wüssten Sie, dass Milei als Libertärer im Moment die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich zieht, ob sein System funktioniert. Auch im Bericht könnten Sie nachlesen, welche entscheidende Wirkung der Entbürokratisierung diese Regierung durchgesetzt hat. Ich empfehle Ihnen auch das Buch von Prof. Philipp Bagus, der hier ebenfalls als Sachverständiger aufgetreten ist und klipp und klar erläutert hat, wie der Weg verläuft. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Zur Armut: Ich weiß nicht, ob Sie schon in Argentinien waren. Die Leute zahlen für die Grundnahrungsmittel weniger, und zwar deutlich weniger, weil die Inflation deutlich zurückgedrängt worden ist. Das ist gut für die Leute, damit sie sich wieder etwas zum Essen leisten können. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Markus Saller für die FREIEN WÄHLER.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir konzentrieren uns wieder ein bisschen mehr auf den Freistaat Bayern. Herr Kollege Bergmüller, ich bin jetzt aus der Verwendung des Personalpronomens "wir" nicht so ganz schlau geworden. Mal haben Sie jetzt irgendwo Parteilinien als "wir" in Ihrem Vortrag verarbeitet. Dann haben Sie sich wieder auf die Arbeit der Kommission bezogen. Der Tagesordnungspunkt ist eindeutig: Es geht um den Abschlussbericht der Enquete-Kommission. Deswegen weise ich auch darauf hin, dass, wenn ich das Personalpronomen "wir" hier verwenden sollte, die Arbeit der Kommission an der Stelle gemeint ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenn man zu einem solch umfangreichen Abschlussbericht spricht, kommt es natürlich zu Doppelungen. Ich versuche jetzt ein bisschen einen anderen Blick auf unsere Arbeit zu werfen. Wir hatten uns ja vor gut zwei Jahren auf den Weg gemacht mit einem sehr, sehr anspruchsvollen Titel: Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken. Es ist schon gesagt worden, wie viele Sitzungen wir hatten. Ich muss im Nachhinein auch sagen, dass die Zusammenarbeit der Fraktionen in dieser Kommission ausgesprochen gut war. Der Auftritt gerade eben war ein bisschen schwierig, aber insgesamt haben wir uns in der Kommission sehr gut miteinander verständigen können. Deswegen finde ich es jetzt ein bisschen schwierig, darauf hinzuweisen, wer da welchen Experten und welche Meinung eingebracht hat oder sich damit dann doch nicht durchsetzen konnte. Der Herr Vorsitzende hat vorher sehr eindrucksvoll dargelegt, dass wir uns auf eine Linie verständigt haben. Wir haben gemeinsam an den Formulierungen der Handlungsempfehlungen gearbeitet. Wir haben am Ende des Tages dann mehrheitliche Entscheidungen getroffen, ob wir diese so verabschieden wollen oder nicht. Natürlich hatten wir unterschiedliche politische Auffassungen. Natürlich haben wir gestritten, und selbstverständlich findet man im Bericht auch Empfehlungen, bei denen wir nicht einer Meinung waren. Aber gerade bei den Anhörungen der Expertinnen und Experten und bei der Erarbeitung dieser Handlungsempfehlungen haben wir doch gesehen, wie man eigentlich miteinander umgehen kann und wie man miteinander auch solche Themen letztendlich bearbeiten kann. Ein besonderer Dank gilt an der Stelle auch dem Vorsitzenden Steffen Vogel. Lieber Steffen, eine Enquete-Kommission mit sehr unterschiedlichen politischen Temperamenten, vielen Experten und einem derart weit gefassten Arbeitsauftrag über zwei Jahre hinweg zusammenzuhalten, ist nicht immer vergnügungssteuerpflichtig. Du hast das aber mit großer Sachlichkeit, Geduld, einer sehr angenehmen Sitzungsführung, ja, ich sage sogar Seriosität getan. Dafür mein herzlicher Dank! Ich schließe mich im Übrigen dem Dank an, den du schon ausgesprochen hast, an alle Expertinnen und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte an der Stelle aber auch noch meinen ausdrücklichen Dank an den Stenografischen Dienst des Bayerischen Landtags senden, der diese Sitzungen begleitet hat. Wer unsere teilweise sehr lebhaften Beratungen erlebt hat und anschließend sieht, was daraus an präziser Dokumentation entstanden ist, weiß auch diese Arbeit sehr zu schätzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Aber meine Damen und Herren, jetzt kommt der entscheidende Punkt: Dieser Bericht wird aus sich heraus überhaupt nichts verändern. Wir könnten ihn heute feierlich an unsere Landtagspräsidentin übergeben – wir haben es mit einem Barcode gemacht –, ihn anschließend ins Regal stellen und in zwei Jahren stolz darauf verweisen, dass Bayern eine große Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau eingesetzt hat. Dann hätten wir selbst ein ziemlich eindrucksvolles Beispiel für Bürokratie produziert. Entscheidend, meine Damen und Herren, ist doch jetzt, die PS, die in den Handlungsempfehlungen liegen, auf die Straße zu bringen. Damit meine ich nicht nur uns als Gesetzgeber, auch nicht nur die Bayerische Staatsregierung, auch nicht nur den Bund oder Europa, an die natürlich ebenfalls entsprechende Handlungsempfehlungen adressiert sind; denn eine Erkenntnis unserer Arbeit ist für mich ganz besonders wichtig: Bürokratie entsteht nicht nur durch Gesetze. Sie entsteht auch durch Verordnungen, durch Verwaltungsvorschriften, durch Vollzugshinweise, durch Dokumentationspflichten, durch technische Regelwerke, DIN-Normen, Verbandsrichtlinien, Vorgaben von Berufsgenossenschaften und anderen normsetzenden Institutionen. Das war für mich eine große Erkenntnis. Am Anfang denkt man sich: Streicht man ein paar Gesetze, hat man entbürokratisiert. So einfach ist es aber nicht. Manchmal entsteht Bürokratie überhaupt nicht durch eine neue Vorschrift, sondern nur durch die Art und Weise, wie sie ausgelegt und angewendet wird. Genau deshalb finde ich einen Gedanken unseres Abschlussberichts besonders wichtig: Wir wollen mehr Entscheidungsfreude in der Verwaltung, mehr Fehlertoleranz, und wir wollen, dass vorhandene Beurteilungs- und Ermessensspielräume tatsächlich genutzt werden. Der Bericht spricht sogar ausdrücklich davon, die Rolle der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wieder stärker als Entscheider zu verstehen. Das halte ich für einen zentralen Gedanken. Ein moderner Staat braucht nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine Vorschrift. Wir haben sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen wir zutrauen, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Deswegen lautet mein Appell heute an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Wenn ein Gesetz Spielraum eröffnet, nutzen Sie ihn. Wenn zwei Entscheidungen rechtlich möglich sind, fragen Sie nicht nur, mit welcher bin ich auf der absolut sicheren Seite, sondern fragen Sie auch, welche Entscheidung das ermöglicht, was der Bürger, der Unternehmer oder die Kommune berechtigterweise erreichen möchte. Verwaltung, meine Damen und Herren, ist kein Selbstzweck. Der Bürger ist auch kein Störfall der Verwaltung. Staat und Verwaltung sind für die Menschen da. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Vielleicht brauchen wir am Ende sogar weniger Mut bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, sondern vielmehr eine andere Führungskultur in unseren Behörden. Deshalb gehören Vertrauen, Verantwortung und Entscheidungsfreiheit für mich zusammen. Das gilt auch außerhalb der staatlichen Verwaltung. Auch das, meine Damen und Herren, ist Bürokratieabbau. Wir müssen wieder lernen, dem vernünftigen Menschen etwas zuzutrauen – dem Bürger, dem Unternehmer, dem Ehrenamtlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Verwaltung. Gelingt uns das, haben wir nicht nur Bürokratie abgebaut, sondern auch tatsächlich damit begonnen, den Staat neu zu denken. Der Bericht liegt jetzt vor, meine Damen und Herren. Wir müssen jetzt die Umsetzung auf den Weg bringen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Nächster Redner ist Herr Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Über 800 Seiten, fast 200 Handlungsempfehlungen, zwei Jahre Enquete-Kommission und doch im Kern die Antwort auf eine Frage: Welches Land könnten wir sein? – Wenn ich das für uns beantworten darf: ein moderner und serviceorientierter Staat, den Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger als Hilfe und nicht so oft als Hürde erleben, ein transparenter Staat, der auf der einen Seite Datensicherheit und auf der anderen Seite Datennutzung in Einklang bringt und gewährt, ein Staat, der nicht nur Probleme erkennt, sondern auch Lösungen sucht, ein Staat, in dem Menschen mutig entscheiden, sich trauen, zu entscheiden und Fehler zu begehen, weil sie wissen, wir lernen aus dem Fehler und es geht weiter, ein Staat, der effiziente Prozesse hat und voll digitalisiert ist. Das ist der Staat, der wir sein könnten, und das ist der Staat, der hier im Wesentlichen dargestellt ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Ist das so? Glaubt das jemand? Ist das eine bloße Utopie? Redest du draußen mit den Leuten, erfährst du, die Hoffnung, dass es dazu kommt, ist begrenzt. Ich verstehe das; denn es wird ja schon lange von Entbürokratisierung gesprochen, und so viel davon ist nicht spürbar. Hoffnung gibt hier, wenn man die bayerischen Grenzen hinter sich lässt, ins europäische Ausland blickt, Schweden, Dänemark oder Österreich betrachtet und sieht, wie diese Länder es geschafft haben. Das sind die Vorreiter, und wir sind die, die aufholen müssen. Diese Länder zeigen uns, was möglich ist. Ich sage, wenn diese Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Nutzung der Digitalisierung andernorts möglich sind, muss es auch bei uns möglich sein. Das ist der Anspruch, den wir an uns, an unseren Staat, Deutschland und Bayern haben dürfen. Nicht immer Selbstbeweihräucherung, wie toll alles ist, sondern angreifen, aufholen und Bayern erneuern – das muss die Maßgabe für die nächsten Jahre sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Klar ist auch, ohne Digitalisierung gibt es keine Entbürokratisierung. Wir sind nicht gut in Verwaltungsdigitalisierung. Wir haben Ansätze, aber wir sind nicht gut. Wir brauchen einheitliche Standards. Der Feind der Digitalisierung ist die Insellösung. Also weg mit der Insellösung und einheitliche Standards, nicht unbedingt einheitliche Software. Diese muss der Staat nicht schaffen, sondern es muss einen Wettbewerb um die beste Software geben. Diese muss aber immer kompatibel sein. Zudem brauchen wir die Authentifizierung, die Deutschland-ID, wie es auch die ID Austria gibt, keine Bayern-ID, keine Regional-ID, sondern eine ID, die man für möglichst vieles nutzen kann, damit man sie auch anwendet. Auch brauchen wir zentrale Plattformen. Ich möchte hier das Unternehmensserviceportal in Österreich herausstellen. Auf einer Plattform kann das Unternehmen Rechnungen an die Behörde stellen, Zollgebühren und Steuern erledigen und alles machen. Dem Unternehmen ist es egal, welche Ebene oder Abteilung zuständig ist. Dieses Unternehmen hat einen Ansprechpartner bei der öffentlichen Hand, und das ist das Unternehmensserviceportal. Ein solches Portal brauchen wir auch in Bayern und in Deutschland. Das ist das Angebot für die Wirtschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum Thema Serviceorientierung: Stellen wir uns vor, wir lebten in einem Staat, in dem das Finanzamt die Steuererklärung erstellt, mir zuschickt, und ich kann beim Finanzamt anrufen und um Rat bitten, ob ich das tatsächlich alles zahlen muss oder ob es nicht noch ein bisschen günstiger geht. Das klingt nach dem Ende der Karriere für manche Steuerberater, ist in Schweden aber Realität. Das ist ein serviceorientierter Staat. Ich nenne ein einfacheres Beispiel: Mein Personalausweis läuft ab. Wie wäre es, wenn zum Ende der Frist automatisiert der Hinweis kommt, du musst ihn verlängern, hier kannst du ihn verlängern, drücke auf "okay", dann leiten wir das in die Wege. Oder wenn jemand Anspruch auf Wohngeld hat, aber sich nicht traut, weil er sich schämt oder den Antrag nicht ausfüllen kann, und automatisiert geprüft wird, ob die Anforderungen erfüllt sind, und dann überwiesen wird, weil wir ein serviceorientierter Staat sind. Das müssen wir werden. Dahin müssen wir gelangen. Das ist auch möglich, meine Damen und Herren, aber dafür müssen wir anders arbeiten als bisher. (Beifall bei den GRÜNEN) Dann kommt bei uns immer das Thema Datenschutz auf. Datenschutz ist das Totschlagargument: Wegen Datenschutz geht es auf keinen Fall. Dann war ich mit der IHK in Schweden. Was hat die bayerische Politik auf die Datenschutz-Grundverordnung geschimpft! Fünf Jahre lang war Brüssel schuld an allem, und dann stellst du fest, in Schweden ist das möglich. Dort haben sie dieselbe Datenschutz-Grundverordnung wie wir. Ach so, es liegt gar nicht an der EU, es liegt offenbar an nationaler und landesweiter Gesetzgebung, vielleicht auch an der Rechtsprechung. Wir müssen dorthin kommen, dass der Staat auch Daten verwenden darf, dass er die Leute einmal danach fragen muss, was er noch nicht weiß, und nicht danach, was er wieder vergessen musste. Gleichzeitig muss dargestellt werden, welche staatliche Ebene meine Daten wofür verwendet, damit ich die Kontrolle darüber habe, und wenn ich ein Problem habe, dann frage ich nach, was hier los ist. Datenschutz und Datenfluss in Einklang zu bringen, ist eine zentrale Aufgabe. Wenn wir das nicht lösen, wird es nichts mit der Entbürokratisierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Nächster Punkt: KI. Natürlich wollen wir am Puls der Zeit sein und KI nutzen. Das, was man automatisiert tun kann, soll automatisiert werden. Hier bin ich voll dabei. Man soll den Menschen aber nicht durch KI ersetzen. Man kann nicht sagen, das verwaltungsmäßige Ermessen soll die Maschine ausüben. Hier entscheidet der Mensch, und die Maschine ist die Hilfskraft. Ich zitiere aus den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission: Die Entscheidungshoheit darf nicht auf Maschinen verlagert werden, sondern muss beim Menschen verbleiben. –Aktuell beraten wir im Landtag das Fünfte Modernisierungsgesetz. Darin steht das Gegenteil von dem, was wir in der Enquete-Kommission fordern. Man will, dass die KI verwaltungsmäßiges Ermessen ausübt. Beim Kinderschutz soll die KI plötzlich allein entscheiden. Meine Damen und Herren, man muss auch wissen, wo die Grenze ist, und hier ist die Grenze. Für automatisierte Prozesse nutzen wir KI. Wo wir den Menschen brauchen, brauchen wir den Menschen und keine Maschine, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Der öffentliche Dienst ist entscheidend. Wir müssen die Menschen bei uns in der Verwaltung in ihrer Kompetenz stärken, wieder entscheiden zu können nach den Zeiten, in denen man gesagt hat, fertigen wir lieber noch ein Gutachten an, hole ich mir lieber noch ein Aktenvermerk; denn wer weiß, wenn ich einen Fehler begehe, ist das vielleicht ein Karrierehindernis usw. All diese Gedanken gab es. Das ist eine kulturelle Veränderung. Wir haben in der Enquete-Kommission gefragt, wo man ansetzen kann. Klar, in der Ausbildung. Ja, das wollen wir tun, aber bis die Leute einmal in Führungspositionen in der Verwaltung sind, dauert es zu lange. Das geht nicht. Wir müssen es machen wie die Österreicher: flächendeckend Führungskräfteseminare und Veränderung im öffentlichen Dienst, nicht weniger, sondern anders arbeiten. Wir müssen auch deshalb anders arbeiten, weil der demografische Wandel dazu führen wird, dass wir weniger Leute sein werden. Wir sind also gezwungen, das zu tun, müssen es aber gut organisieren und den öffentlichen Dienst befähigen, mutig zu entscheiden. Das ist ein wesentliches Kriterium, ohne das es nichts wird mit der Entbürokratisierung. (Beifall bei den GRÜNEN) Was mir gerade zu der Zeit, als wir in Dänemark waren, aufgefallen ist: Das Verhältnis zu den Kommunen. Die Dänen haben das Verhältnis zu den Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung vor 20 oder 25 Jahren geklärt. Sie haben eine gemeinsame Vision, eine gemeinsame Konzeption, und sie haben die Finanzierung geklärt. Dort gibt es keinen Streit um ein Konnexitätsprinzip oder BayernPackages, keinen Streit darüber, dass man zu viel macht oder eine Insellösung braucht. Dort haben sie die gemeinschaftliche Konzeption Staat und Kommune. Und das müssen wir auf Augenhöhe miteinander auch hinbekommen. Dazu brauchen die Kommunen mehr Freiheit. Das bedeutet auch mehr Verantwortung. Die Kommunen brauchen weniger Förderprogramme, mehr finanzielle Freiheit und mehr Möglichkeiten, die kommunale Selbstverwaltung zu leben. Das Wesentliche ist, dass wir uns auf einen gemeinsamen Weg einigen. Wenn wir das nicht hinbekommen, dann wird es nichts mit der Entbürokratisierung; aber wenn wir es hinbekommen, dann kann dieses Land Innovationssprünge nach vorne machen. Ich weiß, die Kommunen sind bereit dazu; aber wir brauchen diese Einigung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein Thema, das aus dem Wissenschaftsbereich kam – ich kenne es von den Vereinen und aus dem Naturschutz genauso –, ist die Projektförderung. Man hat eine Projektförderung über zwei oder drei Jahre, und in dem Moment, in welchem man die Förderung erhalten hat, beschäftigt man sich bereits mit der Anschlussfinanzierung. Und dann braucht man wieder Drittmittel, weil die Grundfinanzierung nicht reicht. Ich glaube, wir müssen bei den Förderungen ein paar Dinge justieren. Justieren heißt, mehr Pauschal- und weniger Spitzabrechnung etablieren und die Förderzeiträume erweitern, damit die Leute Planungssicherheit haben und sich wirklich mit der Sache beschäftigen, die wir fördern. In dem Moment, in dem wir zu arbeiten beginnen, dürfen wir nicht schon wieder den nächsten Antrag im Blick haben. Die Leute in der Wissenschaft sollen sich auf ihre Forschung konzentrieren und nicht auf die Erforschung des Antragswesens. Da gibt es, glaube ich, viel zu tun. Wir haben aber auch Vollzugsmöglichkeiten. Die Vollzugsmöglichkeiten, diese Förderzeiträume deutlich zu erweitern, liegen nicht in Berlin und in Brüssel, sondern sie sind hier. (Beifall bei den GRÜNEN) Wohnen und Bauen – ich erinnere an Dr. Ernst Böhm – muss günstiger werden. Das haben wir gesagt. Und wie machen wir das? Dafür haben wir uns Beispiele angeschaut, beispielsweise den Gebäudetyp E. Ich weiß gar nicht, wie lange wir den noch erproben wollen. Wann geht denn der eigentlich in die Fläche? Man muss doch nicht jede Lüftungsanlage bauen, die man sich theoretisch vorstellen kann. Ich sage: Wenn ein Gebäude nur zu 80 % gut ist, aber zu 100 % mit erneuerbaren Energien versorgt wird, dann ist es doch in Ordnung. Die Hauptsache ist, dass man es sich noch einigermaßen leisten kann, weil nur wenn ein Gebäude einigermaßen finanzierbar ist, hat das auch einigermaßen finanzierbare Mieten zur Folge. Deswegen sage ich auch dazu, dass Mitarbeiter im Gewerbegebiet wohnen: Warum denn nicht? Kommt auf das Gewerbegebiet an. Das soll die Kommune entscheiden dürfen. – In Bezug auf den Umbau von Büros in Wohnungen, weiß ich, dass ein ehemaliges Büro nicht ganz so gut ist wie ein Neubaustandard. Das mag ja sein, aber das ist bekannt, wenn dort jemand einzieht. Eine solche Gebäudenutzung ist trotzdem besser, als wenn es leer herumsteht. Dasselbe gilt bei der Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude. Im Zusammenhang gibt es Leerstände, die wir doch nutzen müssen. Das ist das Einfachste: ohne Flächenverbrauch neue Wohnungen schaffen. Beim Bauen komme ich noch zum Thema DIN-Normen. Bei DIN-Normen handelt es sich auch um ein Geschäftsmodell. Manche sagen: Ich habe ein gutes Produkt und das mache ich zur DIN-Norm, dann kann ich es teuer verkaufen. Dort gilt es, kritisch hinzuschauen und zu fragen: Was macht Sinn, was ist notwendig, was ist nicht notwendig, wo kann man auch ohne DIN-Norm überleben? Ich denke, dass wir beim Bauen wahnsinnig viel erreichen können, wenn wir es cleverer anstellen. Das müssen wir machen. Dafür sind die Handlungsempfehlungen gut ausgeführt. Diesbezüglich bitte ich einfach um Umsetzung. (Beifall bei den GRÜNEN) Einen wesentlichen Punkt möchte ich zum Schluss vorbringen, weil der bei allen Themenbereichen vorkam: Vertrauen. Alle spüren Misstrauen. Das ist in jedem Bereich der Fall: Sozialbereich, Wirtschaftsbereich und Umweltbereich. Alle spüren Misstrauen. Immerzu steht man unter diesem Generalverdacht. Weil irgendwo irgendwas passiert ist, müssen alle sich rechtfertigen, dass das bei ihnen nicht der Fall ist. Wenn der Staat den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern misstraut, dann braucht er sich nicht zu wundern, dass es andersherum auch so ist. Wir müssen davon wegkommen. Wir müssen Nachweispflichten abbauen, wir müssen mehr Vertrauen geben und stichprobenartig kontrollieren. Wenn wir jemanden finden, der uns wirklich betrügen will, dann müssen wir den so hart sanktionieren, dass er uns nie wieder betrügt. Das gehört auch dazu. Die aktuelle Praxis, dass jeder so viel schreibt, wie er kann, dass es keiner bearbeiten kann und dass die Hauptsache ist, dass irgendwann ein Stempel drauf ist, hat keine Zukunft. (Beifall bei den GRÜNEN) Es gibt nicht nur Dinge, die man verändern muss, sondern man muss auch manche Dinge behalten. Man muss zum Beispiel unsere Umweltstandards behalten und darf sie nicht einfach über Bord werfen. Wer heute nicht auf die Umwelt achtet, der wird morgen die Kosten dafür tragen. Man darf die Sozialstandards nicht einfach über Bord werfen, weil man die Kosten dafür tragen wird. Man darf die Bürgerrechte wie das Recht, einmal eine Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen, nicht einfach über Bord werfen, weil unser Rechtsstaat ansonsten die Folgen dafür tragen wird. Und wenn wir das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, dann wird die Demokratie die Folgen dafür tragen. Ich denke, dass es kein Erkenntnisproblem mehr gibt. Die Ausreden sind vorbei. Wir müssen jetzt die Erkenntnisse umsetzen. Das ist der Auftrag des Landtags und der Auftrag der Staatsregierung, der in einem guten Miteinander ausgeführt werden soll. Ich nutze deswegen meine letzten Sekunden der Redezeit für einen ganz herzlichen Dank an alle Mitglieder der Kommission, an den Vorsitzenden Steffen Vogel, an alle Mitarbeitenden in den Fraktionen, an Frau Forstner vom Landtagsamt und an alle Expertinnen und Experten, die zur Arbeit der Kommission beigetragen haben. Wir haben Grundlagenarbeit geleistet. Diese Arbeit war auch oftmals eine Fortbildung. Jetzt müssen wir die Erkenntnisse in die Praxis bringen. Ich freue mich auf die vielen Umsetzungsaktionen, die miteinander und manchmal vielleicht auch gegeneinander, aber immer im Sinne des Landes folgen werden. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Katja Weitzel das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflegekräfte, Ärzt:innen, Lehrer:innen, Ehrenamtliche, Verwaltungsmitarbeitende, Unternehmer:innen – sprich: alle Bürger:innen – haben eine Forderung gemeinsam: Weniger Zeit für Papierkram und mehr Zeit für die Menschen, digitale Verfahren statt Papierberge, einmalige Dateneingabe statt ewiger Wiederholungen, Behörden, die untereinander kommunizieren – sprich: ein Ansprechpartner statt Behördenpingpong. Der Staat soll doch laufen, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Bürgerbeteiligung, soziale Standards, Umweltschutzvorschriften und rechtsstaatliche Kontrolle sind dagegen keine Bürokratie. Weg müssen unnötige Prozesse. Darüber sind wir uns alle einig. Doppelstrukturen und überbordende Anforderungen müssen auch nicht sein. Das heißt, Bürokratie abbauen ja; aber Schutzrechte müssen erhalten werden. Welche Forderungen ergeben sich hieraus für uns? – Wenn wir einmal ehrlich sind, wollen wir alle Behördengänge aus einer Hand statt eines Ämtermarathons. Das setzt aber gemeinsame digitale Verfahren und zuverlässige Abstimmungsprozesse zwischen den Behörden im Hintergrund voraus. Wir wollen, dass Daten nur einmal eingegeben werden müssen und dass sie vom Staat im Hintergrund selbst zusammengeführt werden. Dies bringt ein Wort zum Ausdruck, das ich neu gelernt habe: das Once-Only-Prinzip. Alle Behörden müssen Zugriff auf die einmal eingegebenen Daten haben und diese auch untereinander austauschen können – natürlich unter Beachtung des Datenschutzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon mehrfach gesagt worden: Was in anderen Ländern Europas funktioniert, das muss doch verdammt noch einmal auch hier in Deutschland passieren. Den damit verbundenen Fragen müssen wir uns stellen. Wir wollen das digitale Amt; aber gleichzeitig wollen wir für alle, die eine digitale Anwendung nicht nutzen können oder einen Unterstützungsbedarf haben, persönliche Erreichbarkeit. Und ganz wichtig ist: Wir wollen Schluss machen mit dem ewigen Amtsdeutsch. Eine moderne Verwaltung muss rechtssicher, aber eben auch verständlich und serviceorientiert kommunizieren. Welche Handlungsempfehlungen haben wir entwickelt? – Eine Erkenntnis sei vorangestellt, die schon mehrfach angesprochen worden ist: Ausschlaggebend ist eine gut funktionierende und vernetzte digitale Verwaltung. Wenn wir das nicht schaffen, und zwar in allen Bereichen, dann schaffen wir auch keine zielführende Entbürokratisierung. Das haben die unzähligen Sachverständigen in allen Bereichen gesagt. Ich habe jeden Sachverständigen danach gefragt, ob es denn helfen würde, wenn die Digitalisierung funktionieren würde, man digitaler werden würde und gut vernetzt wäre. Und die Antwort war in allen Bereichen immer Ja. Wir wollen alle mehr bezahlbaren Wohnraum. Dazu müssen Genehmigungsverfahren schneller werden. Da sind wir uns auch alle einig. Das gelingt nur durch eine funktionierende Digitalisierung. Außerdem müssen überbordende Anforderungen an den Wohnungsbau beendet werden. Einfaches Bauen unter Beachtung der erforderlichen Umweltschutzstandards ist möglich. Hier werden durch die Bundesjustizministerin in Kürze entsprechende Regelungen vorgelegt werden, und wir in Bayern werden das umsetzen. Das habe ich kürzlich im Bauausschuss schon gehört. Wir wollen leerstehende Gebäude schneller zu Wohnungen machen. Das schont Ressourcen und ist umweltfreundlich. Der Gesetzentwurf zur Erleichterung des Umbaus von Bestandsgebäuden befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Ebenso wird die Schaffung bezahlbaren Wohnraums als herausragendes öffentliches Interesse festgelegt. Das heißt, im Bereich des Bauens für bezahlbares Wohnen haben wir uns doch schon auf den Weg gemacht, sowohl im Bund als auch hier in Bayern. Allerdings gilt im Bereich Bauen, genauso wie in vielen anderen Bereichen: Förderprogramme für das Bauen bezahlbaren Wohnraums müssen entrümpelt werden. Wir haben gelernt: Europäische Union, Bund und Kommunen verfügen über zahlreiche unterschiedliche Förderprogramme. Das ging so weit, dass man uns die konkrete Frage, wie viele Förderprogramme es denn eigentlich gibt, gar nicht beantworten konnte. Wir empfehlen, diese zu bündeln, Doppelförderungen zu vermeiden und Förderungen einfacher und pauschaler abzurechnen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen ein effizientes Gesundheits- und Sozialsystem. Wer Unterstützung braucht, der soll sich nur noch an eine Behörde wenden müssen und nicht an mehrere Stellen und dort immer wieder die gleichen Angaben machen müssen. Das setzt auch hier eine zuverlässige Digitalisierung und vor allen Dingen den Datenaustausch der Behörden untereinander voraus. Antragsverfahren sollen digitaler, verständlicher und stärker miteinander verzahnt werden. Der Grundgedanke in der Kommission war: Der Sozialstaat soll Menschen helfen, anstatt sie an komplizierten Anträgen scheitern zu lassen. Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen und andere soziale Träger sollen weniger Zeit für immer neue Anträge und Nachweise aufwenden müssen. Förderprogramme sollen einfacher und langfristiger ausgestaltet werden. Das schafft zugleich auch mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten. Doppelte und unnötige Dokumentations- und Meldepflichten im Gesundheitswesen sollen abgeschafft werden. Ich erinnere mich an sehr eindrückliche Darstellungen der Sachverständigen, gerade im ärztlichen Bereich, welche Anforderungen sie da erfüllen müssen. Daten sollen, wenn sie denn erforderlich sind und erfasst werden müssen, möglichst nur einmal erfasst werden und anschließend für alle notwendigen Verfahren verwendet werden können. Das Ziel muss doch sein: mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und die eigentliche Pflege. Gesundheitsberufe sollen mehr von dem dürfen, was sie können. Qualifizierte Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe sollen Aufgaben stärker entsprechend ihrer tatsächlichen Ausbildung und ihren Kompetenzen übernehmen können. So werden Ärztinnen und Ärzte entlastet und Versorgungsprozesse vereinfacht. Geld ist genug im System. (Beifall bei der SPD) Geld ist im Gesundheitswesen genug im System. Ineffiziente Strukturen verhindern aber, dass die Finanzen sinnvoll eingesetzt werden. Wir fordern hier – auch als Kommission – vom Bund, endlich die erforderlichen Strukturreformen im Gesundheits- und Sozialbereich einzuleiten; aber auch der bayerische Landesgesetzgeber und die Staatsregierung müssen hier ihre Hausaufgaben – vor allen Dingen im Gesundheitsbereich – machen. Wir fordern Vorfahrt für Unterricht statt Papierkram. Wir haben gelernt, statt einer einheitlichen digitalen Schulverwaltung haben wir viel zu viele Einzellösungen. Lehrkräfte und Schulleitungen müssen viel Zeit in Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben stecken. Das wollen wir ändern. Grundgedanke in der Kommission: Vorfahrt für Unterricht. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Auch hierzu müssen Verwaltungsvorgänge digitaler und in einheitliche Systeme überführt werden, damit Schulen mit Eltern untereinander und Behörden und Ministerien miteinander kommunizieren können. Durch ein einheitliches digitales System können statistische Angaben besser koordiniert werden, und Daten müssen nicht mehrfach von unterschiedlichen Stellen neu aufbereitet werden. Wir wollen eine einfachere Organisation der Ganztagsschule. Durch einfachere Verträge, Budgets und digitale Genehmigungsverfahren soll die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen, Vereinen und anderen Trägern bei Ganztagsangeboten erleichtert werden. Das führt mich zu drei Erkenntnissen: Erstens. Wir brauchen eine moderne Behördenkultur. Verwaltung muss vom Bürger her gedacht werden. Das bedeutet Abbau von Hierarchieebenen, mehr Verantwortung für die Behördenmitarbeiter:innen, die die Fachkenntnisse haben, das bedeutet eine vernünftige Fehlerkultur statt Angst vor jeder Entscheidung. Zweitens. Wir brauchen einen modernen digitalen Staat. Das bedeutet digitale Verwaltungsverfahren von der Antragstellung bis zum Bescheid, das bedeutet ein Bürgerkonto für alle statt Dutzende Zugänge und unterschiedliche Verfahren, und das bedeutet – ja – die Nutzung von Künstlicher Intelligenz für Routinearbeiten, aber die Künstliche Intelligenz darf die Verantwortung nicht abschaffen und schon gar nicht ersetzen. Drittens. Ein Vorgehen mit der Kettensäge brauchen wir nicht; denn der Abbau von rechtsstaatlicher Kontrolle, Schutzvorschriften, Bürgerbeteiligung und sozialen Standards – das ist kein Bürokratieabbau, sondern nur die Aushöhlung von Bürgerrechten durch die Hintertür. (Beifall bei der SPD) Bürokratieabbau und der Erhalt von Schutzrechten und rechtsstaatlicher Kontrolle sind keine Gegensätze. Beides ist – (Ausfall des Mikrofons am Rednerpult) – möglich. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken. – Ah, jetzt geht es wieder. Ich habe noch 30 Sekunden. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken. So können wir einen modernen Staat schaffen, der allen dient, und die Beschwerde überzu viel Bürokratie müssen wir in Zukunft hoffentlich nicht mehr hören. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Steffen Vogel (CSU)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weitzel. – Für die CSU hat der Kollege Sebastian Friesinger das Wort.

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Sebastian Friesinger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Besucher! Es sind fast so wenig wie hier unten. – Nein, es sind jetzt sehr viele da, und das freut mich, weil das für die Kommission eigentlich das wichtigste Thema des letzten Jahres oder der letzten zwei Jahre ist. Die Enquete-Kommission ist gestartet mit dem Ziel: Der Staat soll schlanker, moderner, digitaler werden und vor allem praxistauglichere Verwaltungsgrundsätze vorschreiben. Bürokratieabbau heißt aber auch für mich: Regeln verständlich machen, Doppelarbeit vermeiden, Verantwortung ermöglichen und den Menschen wieder mehr vertrauen – Beratung vor Überwachung, Stichprobe statt Totalerfassung, Pauschale statt Einzelfallbürokratie. Ich habe da zwei Themen für Sie, nämlich als Erstes das Ehrenamt. Das liegt mir als ehrenamtspolitischer Sprecher meiner Fraktion sehr am Herzen. Wir müssen den Ehrenamtlichen einfach wieder mehr Luft zum Atmen geben. Vereine, Gruppen und viele weitere Organisationen leisten täglich unverzichtbare Arbeit in unserem Freistaat Bayern. Dafür bedanke ich mich. (Beifall bei der CSU sowie des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Liebe Gäste, wer Verantwortung im Verein übernimmt, darf nicht mehr Zeit mit Formularen, Nachweisen und Genehmigungen verbringen als mit der eigentlichen Vereinsarbeit. Aus Angst, belangt zu werden, kein Amt zu übernehmen, ist keine Option für die Zukunft. Wir brauchen auch in Zukunft Leute, die sich ehrenamtlich engagieren und mitarbeiten. Vereinsregister und Satzungsänderungen sollen einfacher werden. Eine notarielle Beurkundung und Mitwirkung soll nur noch bei der Erstbeantragung – bei der Gründung eines Vereins – stattfinden und nicht mehr danach. Da bleibe ich dran. (Johannes Becher (GRÜNE): Ein Leben ohne Notar ist möglich!) – Das ist so; aber als alter Hochzeitslader weiß ich, dass auch das so oder anders ausgehen kann. (Heiterkeit des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Nein, ich werde da nicht lockerlassen, weil mir das einfach ein großes Anliegen ist, dass man das einfacher macht. Registergerichte sollen nämlich ganz einfach wieder beraten dürfen und personell so ausgestattet werden, dass das auch klappt. Beim Datenschutz – das haben wir heute schon ein paarmal gehört – müssen kleine, nicht kommerzielle, gemeinnützige Organisationen praxistaugliche Erleichterungen spüren. Dazu gehören insbesondere einfache Vorgaben für Datenschutzbeauftragte, Aufbewahrungsfristen, Veranstaltungsfotos und Vereinswebseiten. Ehrenamtliche Vereine müssen wirksam vor missbräuchlichen Abmahnungen wegen formeller Datenschutz- und Impressumsfehler geschützt werden, weil sie es – ganz einfach – oft nicht wissen. Man muss sie schützen, und das ist unsere Aufgabe. Wir haben beim bestehenden GEMA-Pauschalvertrag wirklich einen guten Ansatz. Doch höhere Flächengrenzen, bessere Regelungen für kostendeckende Veranstaltungen, einfache Lösungen für Freiluftveranstaltungen und ganz einfach Bagatellgrenzen, die auch Kleinveranstaltungen ohne GEMA zulassen, wären eine Sache für die Zukunft, da wollen wir ihnen noch helfen können. (Beifall bei der CSU) Bei der Geschichte mit der Gemeinnützigkeit und dem Steuerrecht sollen kleine Vereine Erfahrungen und Vereinfachungen spüren. Kleine, gemeinnützige Organisationen sollen bei der Künstlersozialabgabe spürbar oder direkt befreit werden. Vereinsfeste, Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen dürfen nicht an einem Dschungel von Einzelgenehmigungen scheitern. Da sind wir Gott sei Dank ein bisschen weitergekommen mit dem Ehrenamtsgesetz. Lieber Herr Staatskanzleiminister, danke dafür. Das hat super hingehauen. Das gibt es seit 2024, ist aber bei mancher Verwaltung bis heute noch nicht angekommen. Darum müssen wir da ein bisschen nachschauen, damit das dort ankommt. Verkehrsrechtliche Auflagen bei Festumzügen müssen verhältnismäßig bleiben. Auch Hygieneregeln für eine zeitlich begrenzte Veranstaltung sollen einfach und verständlich umsetzbar sein. Wenn ich als Verein an die öffentlichen Wasserversorgung anschließe, brauche ich doch keine Prüfung der Wasserqualität. Die ist öffentlich und geprüft und alles. Wenn ich die als Verein prüfe, weil ich am Freitag aufbaue und am Montag wieder abbaue, dann schicke ich es am Montag ein, weil am Samstag nichts weggeht. Dann bekomme ich nach 14 Tagen – das haben mir Vereinsvorstände gesagt – das Ergebnis. Da war auf der Wiese schon lange wieder Gras, und niemand hat mehr über das Fest geredet. Genauso, liebe Gäste, ist es mit dem Messer, meine Lieblingsgeschichte. Wir nehmen vor den Bierzelten den Leuten ein Messer mit 6,1 Zentimeter Klingenlänge ab, und im Bierzelt drin geben wir ihnen einen 18 Zentimeter-"Buffer" zum Schweinshaxen esse,n und dazu verkaufen wir ihnen noch drei Maß Bier, bis sie sich nicht mehr auskennen. Das muss mir mal jemand erklären. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Das ist ein Problem, wo man ganz einfach wieder mit Augenmaß vorgehen muss. Genauso die Sicherheitsdienste. Wir haben Polder, Polder, Polder. Wir stellen Polder auf, sodass der Sicherheitsdienst, wie es schon öfters geschehen ist, nicht mehr hineinfahren kann, wenn ein Zugteilnehmer kollabiert oder wenn etwas geschieht. Ich habe die Meinung, dass der Mensch hinter dem Polder genauso viel wert ist wie der vor dem Polder. Du gehst, um den Umzug anzuschauen, oft 500 Meter vor dem Polder hin. Da kann auch alles passieren, und ich habe keinen Polder. Aber vorne brauche ich dann einen Polder. Das kostet die Vereine immens viel Geld. Da brauchen wir ganz einfach Erleichterungen. Vereine brauchen eine kostenfreie, digitale Plattform für Mitgliederverwaltung – das wäre der größte Wunsch –, für Förderanträge und für Mustersatzungen gibt es so etwas zum Teil, und für Gesetzesänderungen weiteres Serviceangebot. Daten, die einer Behörde oder Stelle bereits vorliegen, sollen nicht immer wieder neu eingegeben werden müssen. Das muss dann einfach mal verarbeitet werden. Bestehende Hilfen wie Leitfäden für Vereinsfeste, Vereinsbroschüren und Fortbildungen müssen gebündelt bekannter gemacht werden. Das ist nämlich in der Staatskanzlei oder im Sozialministerium, die für Vereine zuständig sind, alles da. Nur wenn ich draußen mit den Ehrenamtlichen rede, wissen sie nicht, dass es so etwas gibt. Das wäre für sie eine wirkliche Hilfe. Das ist eine Ansage an alle Kommunen, an alle Verwaltungen. Vorschriften müssen selbstverständlich eingehalten werden, aber nur dort, wo es dem Ehrenamt jeweils angemessen ist. Die durch das Ehrenamtsmodernisierungsgesetz und die Novelle im Gaststättenrecht geschaffenen Erleichterungen möchte ich ausdrücklich begrüßen und ein ganz großes Danke sagen. Aber ich hätte gern einen Bürokratiemelder, bei dem jeder sich melden kann, wenn er etwas bemerkt, damit Abhilfe kommt. Jetzt komme ich noch ein bisschen zum Thema Landwirtschaft. Das ist nämlich ein großes Anliegen von mir. Die Landwirtschaft ist keine Bürokratieverwaltung mit angeschlossenem Stall und Acker. Landwirtinnen und Landwirte brauchen Zeit für Tiere, Boden, Wald, Familie und Betrieb, nicht für Dateneingaben am Schreibtisch. Das ist so. Neue Belastungen für Landwirtschaftdirektvermarktung sind zu vermeiden, bestehende Berichts- und Dokumentationspflichten konsequent zurückzubauen. Die Devise ist, Beratung vor Strafen zu setzen. Schwere Verstöße müssen dann jedoch auch konsequent verfolgt werden. Entscheidend ist der Übergang von der Kalenderwirtschaft zur Naturwirtschaft. Starre Fristen sind für einen gut ausgebildeten Landwirt tödlich, weil wir mit der Natur arbeiten. Auch in der Landwirtschaft gilt: Daten sollen nur einmal eingegeben werden, Doppelerfassungen zwischen Behörden und Förderstellen und Kontrollen müssen entfallen. Der angekündigte Agrardatenraum muss als Netzwerk rasch verwirklicht werden. Förderprogramme von EU, Bund, Land und Kommunen müssen entwirrt, gebündelt und beschleunigt werden, Doppelstrukturen und Mehrfachzuständigkeiten sind ganz einfach abzubauen. Berichtspflichten müssen auf das Notwendige begrenzt werden. Neue Vorschriften sollen vor ihrer flächendeckenden Einführung einem vorbildlichen Praxischeck, wie es unser Walter Nussel immer sagt, unterzogen werden. Dann kommen wir hier weiter. Die Einzelmeldung von Tierbewegungen in der HIT-Datenbank soll bei innerbetrieblichen Bewegungen auf nahegelegene Flächen einfach durch eine Sammelmeldung ersetzt werden. Stallbau muss vereinfacht werden. Bei Stallbauförderungen bitte ich, auf Pauschalen zurückzukommen. Im Bayerischen Sonderinvestitionsprogramm für Landwirtschaft geht das in Zukunft. Da bin ich Ihnen dankbar. Aber ein Fazit und ein politischer Auftrag wäre mir zum Schluss noch wichtig. Ehrenamt und Landwirtschaft brauchen keinen schwächeren Staat, sondern einen Staat, der ermöglicht und beratend unterstützt. Entscheidend ist nun die Umsetzung. Der Landtag, die Staatsregierung, der Bund und die Europäische Union müssen die Empfehlungen in konkrete Gesetze, Verordnungen und in Verwaltungspraxis überführen. Bürokratieabbau wird erst dann glaubwürdig, wenn die im Vereinsheim oder bei der Feuerwehr, auf dem Hof oder im Stall, bei den Förderanträgen und bei den Genehmigungen tatsächlich spürbar ankommt, wenn es der Mensch merkt. Bayern braucht wieder mehr Vertrauen in die Menschen, die unser Land tragen, in unsere Ehrenamtlichen genauso wie in die Bäuerinnen und Bauern. Niemand soll in Zukunft mehr hören: "So ein Unsinn!", sondern wir müssen viel mehr hören: "Das macht Sinn!" Machen wir in diesem Sinne weiter! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Stefan Frühbeißer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Beitrag zum Bürokratieabbau ist, dass ich jetzt nicht alle Handlungsvorschläge wiederhole, die wir heute schon gehört haben beziehungsweise die ganz einfach nachzulesen sind. Ich möchte das Augenmerk noch mal auf die Aufgabenstellung legen. Bevor ich das tue, nutze ich natürlich die Gelegenheit, all den Beteiligten zu danken – das ist wichtig, so viel Zeit muss sein –, die mitgewirkt haben. Ich bedanke mich sehr für die konstruktive Zusammenarbeit über alle Fraktionen hinweg, das gute Miteinander, die Diskussion über Feinheiten. Ich bedanke mich bei unseren externen Sachverständigen und bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist für mich einer der Bereiche in verschiedensten Gremien, wo diese Zusammenarbeit es verdient hat, dass sie auch Früchte trägt. Deswegen müssen wir ganz genau draufschauen. Unsere Arbeit hört jetzt nicht auf. Wir schauen genau darauf, was tatsächlich umgesetzt wird. Wir werden auch im parlamentarischen Alltag versuchen, immer wieder draufzuschauen, nachzufragen und nachzuhaken. Das wird die Opposition natürlich besonders gern machen, aber das ist auch gut so, wenn wir hier vorankommen und eine Schlagzahl an den Tag legen, wie wir sie teilweise schon in der Umsetzung haben. Viele Vorschläge sind bereits in die Modernisierungsgesetze eingeflossen, ob das Vereinfachung bei Ausschreibungsverfahren oder gemeinsame Sammelausschreibungen waren, ob das Thema Vereinfachung beim Baurecht war und so weiter. Das wird die Aufgabe schlechthin sein, hier kontinuierlich weiterzuarbeiten und dann entsprechende Lösungen zu finden, die Erleichterung bringen. Es ist vorhin so schön angesprochen worden, lieber Johannes Becher: Der Staat, der Staat muss. – Der Staat sind wir alle. Der Staat ist das Staatsvolk, also sprich unsere ganze Bevölkerung, die Bürokratieabbau mitleben muss, die in gewisser Weise mitarbeitet, wenn sie Vorschläge macht, wenn sie sich einbringt. Das setzt voraus, dass an allen Behörden, an allen Stellen Menschen sitzen, die ein neues Mindset haben, die verstehen, worum es geht, die mitwirken wollen und scharf darauf sind, hier wirklich Verbesserungen zu erreichen, um das letztendlich zu erleichtern. Da geht es meines Erachtens nicht nur darum, wie es jetzt oft immer wieder schon in Vorberichten geschehen ist, dass man Geld einspart. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, dass man hier Kostenminimierung erreicht. Wir haben in Deutschland eine Staatsquote von 50 %. Das verursacht sehr viele Kosten und bedeutet sehr viel Aufwand, der vielleicht sinnvoller eingesetzt werden könnte. Aber es geht vor allem auch darum, dass wir uns vorbereiten. Wir müssen uns vorbereiten auf eine Zukunft. Ich komme aus dem kommunalen Bereich. Gerade die kleinen Kommunen sind nicht mehr in der Lage, teilweise jetzt schon, aber vor allen Dingen, wenn man einen Horizont von fünf bis zehn Jahren hat, die Fachkräfte, die sie brauchen für die anspruchsvollen Aufgaben – ich sage nur IT-Betreuung, IT-Sicherheit, ich nenne das Beispiel der juristischen Fragen –, zu bekommen. Deshalb ist ein wesentlicher Ansatz, interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und Kompetenzzentren zu schaffen, wo man seitens der Kommune Unterstützung hat und wo man solche Vorgänge erleichtert. Es ist das Beispiel Norwegen und Dänemark genannt worden. Dort sieht man, wie man mit Hilfe von Digitalisierung, aber auch mit anderen Organisationsstrukturen viel effektiver arbeiten kann. Ich will das Beispiel Gladsaxe nennen, um den Sachverhalt plakativ darzustellen. Das ist eine Stadt mit rund 70.000 Einwohnern, die ihren kompletten Aufgabenbereich einer öffentlichen Verwaltung, einschließlich Krankenversicherung, Zulassungsstelle, Rentenversicherung abwickelt. In einer Bürgeranlaufstelle stehen persönliche Assistenten bereit, falls jemand seine Aufgabe, seinen Antrag, seine Vorhaben nicht digital lösen kann. Diese leisten Unterstützung, nehmen sich dem Wunsch bzw. dem Anliegen an und kümmern sich um die Fragen: Wer ist zuständig? Wo wird der Sachverhalt erledigt? Welche Fachleute werden benötigt? – Die Bürger werden also nicht wie der Buchbinder Wanninger von einer Stelle zur anderen geschickt, sondern die Assistenten kümmern sich darum. Im Hintergrund arbeiten die Fachleute in den Fachabteilungen, daran, den Sachverhalt abzuwickeln. Das Entscheidende, das wir verstehen und ebenfalls erreichen müssen, ist die Effizienz; denn für rund 70.000 Einwohner werden dort im Bürgerbüro nur 22 Mitarbeiter einschließlich des IT-Experten benötigt. Ich möchte noch einmal betonen: Es geht nicht darum, dass wir Personalkosten reduzieren oder einsparen wollen. Wir werden vielmehr aufgrund des demografischen Wandels gezwungen sein, uns darauf vorzubereiten, deutlich effizienter zu arbeiten. Das ist die Kernaufgabe, der wir uns annehmen müssen. Ich möchte einen weiteren Aspekt ansprechen: das Thema Bürgerfreundlichkeit. In vielen Behörden ist der direkte Ansprechpartner mittlerweile kaum noch erreichbar, man hängt in Warteschleifen fest und muss für jedes Anliegen erst einen Termin vereinbaren. Maßgeblich dazu beigetragen hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie. Wir müssen auch hier den Mut dazu haben, das Rad wieder ein wenig zurückzudrehen, sodass wir wieder mehr Bürgerfreundlichkeit an den Tag legen und mehr Präsenz zeigen. Das schafft Vertrauen. (Geräusch eines Lochers im Plenarsaal) – Der Locher steht auch sinnbildlich für Bürokratie. Die Bürger müssen verstehen, warum wir das machen und wie sich das für sie auswirkt, um ihr Vertrauen zu stärken. Die Rechte des Einzelnen sind bei uns in Deutschland und in Bayern sehr wichtig, was zu Rechtsbehelfsverfahren usw. führt. Es ist letztendlich aber auch eine gewisse Fehlentwicklung, zu glauben, das Einzelinteresse sei mehr wert als das Gemeinwohl. So entsteht Bürokratie. Wir müssen wieder zu dem Grundsatz zurückkehren: Das Gemeinwohl steht über dem Einzelinteresse. Die Bürger müssen verstehen, dass sie auch ein bisschen zurückstehen müssen, wenn das Gemeinwohl Vorrang hat. Wir haben auch im Zuge unserer Reise nach Skandinavien Beispiele dafür erlebt. Die Einstellung der Menschen ist dort weniger nach dem Motto: Ich habe das Recht. Ich habe den Anspruch. – Vielmehr gilt: Ich möchte mitwirken. Ich bin Teil dieser Gesellschaft. Ich bin Teil dieses Staates und froh und stolz darüber, dass das so funktioniert. – In diesem Zusammenhang ist der etwas abgedroschene Begriff "Pragmatismus" wirklich treffend. Wir befinden uns auf dem richtigen Weg. Unsere Aufgabe ist, weiter daran zu arbeiten, –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, achten Sie auf die Redezeit.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

– und zwar gemeinsam mit unseren Behördenleitern, den Chefs in den Amtsstuben. Dann schaffen wir das auch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Peter Tomaschko für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Die Enquete-Kommission "Bürokratieabbau" hat Stärke gezeigt, und zwar durch Geschlossenheit, das Miteinander. Lieber Herr Vorsitzender Steffen Vogel, lieber Steffen, ich möchte noch einmal ein herzliches Dankeschön für deine effiziente Arbeit und dafür, dass du diese Kommission so gut zusammengeführt hast, aussprechen. Unser Ziel und unsere Chance ist es, einen Staat zu formen, der schlanker, effizienter und vor allem noch bürgernäher ist. Unser Ziel war immer, das Leben der Menschen einfacher zu machen, und zwar im Alltag, zu Hause, im Verein, im Beruf und in der Schule. Wir wollen einen Staat, der unterstützt, anstatt neue Hürden zu bauen. Wir wollen einen Staat, der sagt, wie es geht, anstatt es zu verhindern. In allen Themenbereichen haben wir uns für diesen Sinneswandel eingesetzt. Wir haben sehr deutlich gezeigt: Mit der Lethargie, die sich bisweilen eingeschlichen hatte – nach dem Motto: Das geht doch nicht, das schaffen wir nicht, wie soll das gehen? –, muss jetzt Schluss sein. Wichtig war zunächst unser Vorschlag der Modellregionen. Diese bieten die Chance, dass man Dinge vor Ort ausprobiert, vor Ort zeigt, dass es geht, und damit auch andere Regionen mitnimmt. Das ist Demokratie an der Basis. Eine wichtige Erkenntnis aus der Kommission ist: Zwar liegen vielleicht 50 % der Probleme bei den Gesetzen, aber auch 50 % im Vollzug. Dort können wir ansetzen und für deutliche Verbesserungen sorgen. Lieber Steffen, manchmal ist es uns in der Kommission schon so vorgekommen – um es einmal mit etwas Humor zu sagen –, als würden die typisch deutschen Verwaltungsgrundsätze gelten: Das haben wir ja schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht, da könnte ja jeder kommen. – Wir haben manchmal durchaus den einen oder anderen Sachbearbeiter bzw. Behördenvertreter zum Schwitzen gebracht, indem wir sagen: Jetzt muss es leichter und besser gehen. Das haben wir gemeinsam demonstriert. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen. Erstens der Bereich Digitalisierung: Wir wollen Digitalisierung nicht nur um ihrer selbst willen betreiben, sondern Prozesse dadurch neu, einfacher und schneller gestalten. Wenn der Bayerische Landkreistag die Neuausrichtung der AKDB als einheitliche digitale Lösung für Bayern begrüßt, dann zeigt das: Wir sind auf dem richtigen Weg. Meine Damen und Herren, dabei möchte ich drei Grundsätze nennen: One-Stop-Government, also ein einheitlicher Zugang für die Bürger, Once only, das heißt, die Bürger müssen die Daten nur einmal eingeben, und das sogenannte digitale Antragstracking, das heißt, die Bürger wissen immer, in welchem Bearbeitungsstand sich ihr Antrag befindet, wie es weitergeht und wie man vorankommt. Was DHL und alle anderen Versandhändler schaffen, müssen wir auch im Behördenbereich gewährleisten. Vielleicht schaffen wir damit auch sogenannte Benchmarks, also einen gewissen Wettbewerb; denn wenn der Landkreis A ein Anliegen in drei Wochen bearbeiten kann, stellt sich die Frage, warum der Landkreis B sechs Wochen dafür benötigt. Wir befinden uns auf einem sehr guten Weg zu einer neuen Verwaltungskultur. Im digitalen und analogen Bereich muss gleichermaßen der Grundsatz gelten: mehr Entscheidungsfreude, mehr Nutzung von Ermessensspielräumen, bei gleichzeitigem Abbau von Verwaltungsvorschriften. Diese Erkenntnis, diesen Ansatz und diese Motivation müssen wir auch in der Ausbildung implementieren und den jungen Leuten weitergeben, egal ob in Hof oder in Herrsching. Was uns zweitens besonders am Herzen lag, war der Bereich Datenschutz. Datenschutzstandards müssen auf das europäische Mindestmaß reduziert werden, insbesondere beim Austausch von Daten zwischen Behörden. Für mich war damals als Vorsitzender der Datenschutzkommission ein Besuch in Brüssel ganz entscheidend. Von der EU-Kommission kam die Aussage: Schluss mit dem dogmatischen Ansatz im Datenschutz, wir müssen pragmatischer werden, wir müssen weniger streng sein, und die Ansätze müssen umsetzbar sein. Meine Damen und Herren, es ist ein Unterschied, ob ich die Bürger vor TikTok, Google oder anderen Großkonzernen schütze, oder ob es – wie mein Kollege Sebastian Friesinger bereits sagte – um den Datenschutz im Verein geht. Das Gleiche gilt, wenn es um Datenaustausch beispielsweise zwischen Landratsamt und Polizei geht. Das muss unterschiedlich gehandhabt werden. Das ist etwas anderes. Wir brauchen einen effizienten und pragmatischen Ansatz. Als Vorsitzender des Bildungsausschusses möchte ich drittens zu meinem Herzensthema kommen, dem Bereich Bildung. Auch hier haben wir ganz klar gesagt: Vorfahrt für den Unterricht. – Wir müssen Lehrerinnen und Lehrer von Bürokratie, von Verwaltung entlasten, sodass sie das machen können, wofür sie brennen und ausgebildet sind, nämlich das Unterrichten von Schülerinnen und Schülern im Klassenzimmer. Es braucht weniger Berichts- und weniger Dokumentationspflichten. Wir brauchen dazu mehr Standardisierung und digitale Workflows. Wir haben konkret aufgezeigt: Durch ein einheitliches Schulverwaltungsprogramm, wo alles mit drin ist –Stand der Sprachstandserhebungen, Ganztagsangebote, Fortbildungen, Dienstreisen, Klassenfahrten, Schulbefreiungen, digitale Personalakte, digitale Schülerakte – kann man das Leben an der Schule wesentlich einfacher machen. Ich betone, damit kann man auch die Qualität steigern. Wenn man zentral ein sogenanntes MDM-System für Classroom Management installiert und das nicht jede Schule neu erfinden lässt, sondern das einmal kreiert, einmal darstellt, dann kann jede Schule damit effizient arbeiten. Damit steigert man auch die Unterrichtsqualität in unseren Klassenzimmern. Noch einmal an dieser Stelle abschließend ein herzliches Dankeschön für die wirklich hervorragende interfraktionelle Zusammenarbeit. Noch einmal ein herzliches Dankeschön an unseren Vorsitzenden Steffen Vogel, der das gigantisch gemacht hat. Jetzt geht es darum, das umzusetzen, das dementsprechend in alle Arbeitskreise, in die Ministerien, in die Behörden hineinzubringen, sodass es für unsere Bürgerinnen und Bürger ab morgen eben schneller, leichter und einfacher geht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Für die Staatsregierung hat noch Staatsminister Dr. Florian Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Enquete-Kommission ist gewissermaßen immer der Think Tank des Parlaments, der Ort, an dem die dickeren Bretter gebohrt werden. Deshalb ein herzliches Dankeschön dir, lieber Steffen Vogel, und dem gesamten Team – man kann ja "Team" sagen, so einvernehmlich, wie das alles geklungen hat – für die gute und intensive Arbeit, für das Bohren der dicken Bretter. Ein Dankeschön auch allen anderen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben. Ich wollte mich an sich gar nicht zu Wort melden, weil das ja wirklich eine Sache des Parlaments ist. Bei Enquete-Kommissionen braucht sich die Staatsregierung nicht zu Wort zu melden. Mir ist es aber trotzdem ein Anliegen, weil das Thema der Enquete-Kommission – die Entbürokratisierung, der schlankere, der effizientere Staat – ein Anliegen aller Ebenen ist. Mir ist es deshalb wichtig zu sagen, dass wir hier als Legislative und als Exekutive Seit‘ an Seit‘ marschieren. Die Legislative hat natürlich den größten Einfluss. Sie streicht die Gesetze, die zu streichen sind. Sie ändert die Regelungen, die zu ändern sind. Die Legislative erlässt zum Beispiel auch ein Einfach-mal-Machen-Gesetz. Der Bayerische Landtag hat damit ein Stück weit Rechtsgeschichte geschrieben. Wir wollen das jetzt umsetzen. Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass dieses Experiment gelingen wird. Es ist wirklich ein Experiment, aber der Bayerische Landtag hat den Mut dazu. Ich finde das sehr beeindruckend. Der dritte Weg, den es gibt, ist die Enquete-Kommission. Wir bekommen heute ihren Abschlussbericht. Wir haben auch die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vernommen. Ich finde es immer wichtig, sich bei Entbürokratisierung klarzumachen, dass diese nicht ein rein formaler Vorgang ist, ein rein förmliches Irgendetwas-Abarbeiten, sondern: Entbürokratisierung ist am Ende immer hochpolitisch. Es sind am Ende echte politische Entscheidungen, die dazu führen, dass der Staat schlanker und Verwaltung effizienter wird – oder ob das nicht passiert. Man hat heute in der Diskussion, die ja wirklich sehr auf Einigkeit und Einklang hingewirkt und auch diesen Eindruck vermittelt hat, bei den unterschiedlichen Wortmeldungen trotzdem sehr stark gemerkt, dass es am Ende natürlich politische Entscheidungen sind. Wenn der Kollege Becher darauf hinweist, dass es natürlich nicht passieren darf, dass Sozialstandards und Naturschutzstandards gesenkt werden, dann merkt man, wie hochpolitisch das am Ende immer wieder ist. Wir haben das ja auch bei den Modernisierungsgesetzen gemerkt. Sobald es um das Thema Umweltverträglichkeit geht, sobald es zum Beispiel um das Thema Verbandsklagerechte geht, wird es natürlich politisch. Da kann man auch nicht mehr sagen: Wir wollen entbürokratisieren, aber bitte nicht an der und der und der Stelle. Wenn wir ganz ehrlich sind: Es wird immer viel auf die Beamten geschoben, es wird immer gesagt, die trauen sich nicht zu entscheiden, und die Entscheidungskultur sei in unserem Land so schlecht geworden. – Wir haben natürlich auch Verbandsklagerechte, sodass jeder, der in einer Behörde sitzt und zum Beispiel an einem Planfeststellungsbeschluss arbeitet, davon ausgehen kann, dass dieser Planfeststellungsbeschluss alsbald vor einem Verwaltungsgericht landet. Das Letzte, was die Behörde will, die den Planfeststellungsbeschluss erlassen hat, ist, dass dieser Planfeststellungsbeschluss nach dem ersten Angriff in sich zusammenfällt und das ganze Verfahren dann anschließend wieder von vorne losgeht. Man merkt schon: Das ist hochpolitisch. Man würde sich sehr, sehr viel erleichtern, wenn man zum Beispiel Verbandsklageverfahren einmal radikal streichen würde. Ich finde, dazu sollte man auch einmal den Mut haben. Verbandsklageverfahren waren in den 1960er- und 1970er-Jahren sehr berechtigt. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Da gab es im Bereich des Umweltrechts ein riesiges Vollzugsdefizit. Da gab es viele Umweltvorschriften, die kein Mensch so richtig beachtet hat. Ich würde einmal sagen, das ist heutzutage völlig anders. Ist es da wirklich notwendig, dass man jedem Verband an jeder Stelle das Recht zu klagen gibt? Und dann wundert man sich am Ende, wenn Beamte versuchen, die Bescheide und Planfeststellungsbeschlüsse, die sie erlassen, so wasserdicht wie möglich zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am Ende hat man also für einen Brückenschlag in Neuburg einen 500-seitigen Planfeststellungsbeschluss. Das machen die Beamten ja nicht zum Spaß oder weil sie so entscheidungsunfreudig sind oder Angst vor dem Staatsanwalt haben, sondern weil sie genau wissen: Es kommt ein Verwaltungsgericht, das ihnen auf die Finger schaut. Wenn da eine winzige Lücke ist, dann finden die Klägeranwälte diese Lücke natürlich. Dann gibt es eine Entscheidung, durch die dann wieder eine neue Basis geschaffen wird. Auch so entsteht Bürokratie. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist das am Ende schon politisch. Wir müssen da ehrlich sein. Es ist nicht nur so, dass das über uns kommt und man halt schauen muss, wie man durchkommt, sondern das sind Entscheidungen, die bewusst zu treffen sind. Darum sage ich: Das ist hochpolitisch. Es geht immer mit der Grundeinstellung und der Frage los: Was erwarten wir vom Staat? Welches Verhältnis zwischen Bürger und Staat haben wir? – Unsere Auffassung, die bürgerliche Auffassung ist: Wir müssen wieder hin zu mehr Freiheit. Wir müssen hin zu mehr Freiheit statt Bevormundung, zu mehr Vertrauen statt Misstrauen – gegenüber den Bürgern, gegenüber den Unternehmen und natürlich auch gegenüber der Verwaltung selbst. Das Ganze ist immer von Zielkonflikten geprägt. Ich glaube, das wird auch sehr, sehr deutlich. Ich glaube, das ist auch in den Beratungen der Enquete-Kommission immer wieder deutlich geworden. Es gibt natürlich Zielkonflikte zwischen Schnelligkeit und Effizienz auf der einen, zwischen Gründlichkeit oder einfach bestimmten inhaltlichen Grundsätzen, die man nicht schleifen will, auf der anderen Seite. Diese Themen muss man politisch immer wieder aushandeln. Das ist der Vorgang, den man in einem Parlament macht. Nach unserer liberalen Vorstellung ist das das ganz normale Geschäft der Politik. Deshalb ist auch das Bild von der Kettensäge falsch. Ich versuche immer, das deutlich zu machen. Man braucht weder das Bild von der Kettensäge noch das Bild von der Nagelschere. Beide Bilder sind falsch. Am Ende ist es immer so, dass politische Entscheidungen errungen und auch getroffen werden müssen. Wir haben schon gewaltig viel gewonnen, wenn der Spirit mehr in Richtung Freiheit, in Richtung Eigenverantwortung, in Richtung weniger Kontrolle durch den Staat geht, wenn man von der Vorstellung wegkommt, dass überall nur schwarze Schafe herumlaufen. Momentan prägt das unsere Vorstellung – überall schwarze Schafe. Deshalb muss man überall kontrollieren, neben den Kontrolleur noch einen Kontrolleur stellen, neben den Kontrolleuren eine Behörde schaffen, die die Kontrolleure überwacht. Das ist der Mechanismus. Wir haben schon gewaltig viel gewonnen, wenn wir wieder zu der Vorstellung zurückkommen, dass die Menschen, die Bürger, die Gesellschaft eigentlich aus weißen Schafen bestehen, es aber ein paar schwarze Schafe gibt. Dann kommt man zu dem Mechanismus, dass man die schwarzen Schafe, wenn sie sich daneben benehmen, bestrafen, die anderen möglichst in Ruhe lassen muss. Das ist im Kern dann aber wieder ganz politisch, weil sich da dann die Geister zwischen links, rechts und Mitte scheiden. Man muss ganz ehrlich sein: Die einen sehen den Staat mehr in der Verantwortung. Die anderen – wir, die Bürgerlichen – sehen den Staat eher dann im Einsatz, wenn es um die Schwachen, um die Sicherheit, um die Bildung, um die Infrastruktur geht. Auf diesem Feld bewegen wir uns, wenn wir über Entbürokratisierung reden. Ich freue mich darüber, dass das Hand in Hand passiert. Als Staatsregierung nehmen wir den Weg über die Modernisierungsgesetze und sind in intensivem Austausch mit vielen Verbänden, aber auch mit den Fraktionen hier im Bayerischen Landtag. Wir haben das hier schon oft diskutiert, und ich bin mir sicher, dass wir es auch noch ein paar Mal diskutieren werden. Die wichtigsten Punkte, um einmal voranzukommen, sind für mich beispielsweise, den Stand der Technik zu streichen und die Schwellenwerte bei den Vergaben auf das europarechtliche Mindestmaß zu senken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist ein Punkt, der in der Praxis schon angekommen ist. Viele sagen: Ihr redet immer, aber man merkt nichts. Der Grund ist, weil es manchmal dauert, bis etwas in den letzten Behördenstuben angekommen ist. Aber dieser Punkt ist, so glaube ich, angekommen. Ich habe schon oft ein entsprechendes Feedback bekommen. Beim Thema Verwendungsnachweis wurde gewaltig gestrichen. Künftig geht es eher in die Richtung von Stichprobenkontrollen. Dies entspricht auch dem Spirit dieses Abschlussberichts. Wir haben das schon umgesetzt. Außerdem wird es künftig auch mehr in die Richtung von Verfahrensfreistellungen gehen. Wir haben das beim Baurecht im Ersten und im Zweiten Modernisierungsgesetz häufig gemacht. Man spürt dabei immer, dass ein gewisser Widerstand vorhanden ist, weil man anders denkt. Wir denken immer, die Behörde müsste einen Stempel druntersetzen. Man könnte das auch einmal anders probieren. Sollte es schiefgehen, müssen wir halt wieder umsteuern. Vielleicht sollten wir eher vom Straßenverkehr her denken: Keiner von uns muss jede Fahrt, die er unternimmt, genehmigen lassen. Das wäre eine absurde Vorstellung. Es gibt eine Behörde, die die Autos für den Verkehr zulässt. Dort wird geprüft, ob das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Das ist auch sinnvoll. Außerdem gibt es eine Behörde, die für die Vergabe des Führerscheins zuständig ist. Diese Behörde legt fest: Derjenige oder diejenige darf ein Auto fahren. Wenn beide Genehmigungen vorliegen, kann man beliebig herumfahren und muss nicht jede einzelne Fahrt genehmigen lassen. Dieser Spirit müsste stärker verankert werden. Das wäre ein wichtiges Ziel unserer Strukturkommission, dieses grundsätzliche Umdenken hinzubekommen. Wir brauchen weniger einzelne Verwaltungsakte und mehr Genehmigungsfreistellungen. Wir müssen also mehr von den weißen Schafen und weniger von den schwarzen Schafen her denken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Kommission hat viele Punkte, zum Beispiel die DIN-Normen, als Bürokratietreiber identifiziert. Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis. Walter Nussel hat darauf auch schon öfter hingewiesen. Das hat weder mit uns noch mit dem Bundestag zu tun. Das sind technische Normen, die in bestimmten Bereichen und in bestimmtem Umfang sinnvoll sind. Man kann es aber auch übertreiben. Das müssen wir uns deutlich machen. Deshalb haben wir nicht nur den Bezug auf den Stand der Technik, sondern auch den Bezug auf bestimmte technische Normen aus den bayerischen Gesetzen herausgestrichen, weil sonst ein Bezug zur technischen Norm hergestellt würde, der dann wiederum ein Zwang wäre. Das wäre genau das, was wir nicht wollen. Der Abschlussbericht enthält im Übrigen noch viele weitere gute Vorschläge, die wir gemeinsam weiterbearbeiten sollten. Das müssen wir auch in der Strukturkommission tun. Als Beispiel nenne ich das Erkennen und Streichen von Doppelstrukturen. Jeder von uns kennt entsprechende Beispiele. Da müssen wir jetzt ran. Hier geht es oft um Details, die die Bevölkerung häufig gar nicht kennt, durch die die Behörden aber extrem belastet werden. Ich nenne zum Beispiel das Zuwendungsrecht. Da müssen teilweise drei verschiedene Stellen einen Punkt prüfen. Da sind wir dran; aber am Ende müssen auch Ergebnisse stehen. Schließlich müssen wir auch den Mut haben, starke Schritte zu gehen. Als weiteres Beispiel nenne ich das Verbandsklagerecht. Hier sind wir teilweise in europäischen Normen gefangen, die wir nicht sofort ändern können. Hier ist es wichtig, auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dass weniger Regulierung sinnvoll wäre. Leider führt diese Methodik oft zu immer neuen Regulierungen. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch privatisiert, dass Berichte und Statistiken abgeliefert werden müssen und sich die Betriebe, die Zuwendungen wollen, selbst kontrollieren müssen. Die Folge ist, dass wir vorne ein bisschen was verändern und hinten das Doppelte und Dreifache draufkommt. Wir begrüßen natürlich die "Omnibusse", die das Parlament auf den Weg gebracht hat. Eine andere Frage ist, ob das tatsächlich immer "Omnibusse" sind. Wir sind 20 oder 30 Jahre lang mit einem Tieflader in eine Richtung gefahren und dann kurze Zeit mit dem Goggomobil in die andere Richtung. Das ist nicht unbedingt erfolgreich. Wenn ein Zug in die falsche Richtung fährt, nützt es auch nichts, wenn ich den Flur nach hinten laufe. Wir brauchen also das grundsätzliche Umdenken: weniger Staat, mehr Freiheit. Ich wünsche mir, dass wir dazu die politische Kraft aufbringen. Wenn dann der erste Verband mit der Frage kommt, ob wir das jetzt wirklich machen wollten, sollten wir sagen: Lasst es uns doch einfach mal machen. Wir probieren das einmal aus. – Sollte die Welt untergehen, kann man nachsteuern. Zunächst sollten aber Bestimmungen gestrichen werden. Ich würde wetten: Viele Regeln werden von niemandem vermisst. Ich danke der Kommission für ihre wertvolle Arbeit, dem Vorsitzenden und allen, die mitgewirkt haben. Ich danke auch für das Ergebnis, das herausgekommen ist. Wir sollten uns vornehmen, davon so viel wie möglich umzusetzen, je mehr, desto besser. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch die Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Johannes Becher vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Staatsmodernisierung ist in der Tat ein politisches Thema. Bei der Fragestellung, welchen Wert die Natur hat, schaue ich gerne in die Bayerische Verfassung. Artikel 141 regelt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und des Waldes. Sie sagen, wenn die Welt untergehe, könnten wir ja nachsteuern. Ich glaube, wir sollten dafür arbeiten, dass sie nicht untergeht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die Welt geht nicht unter!) – Das war ein Zitat des Staatsministers; das waren nicht meine Worte. – Sie wollen Umweltverträglichkeitsprüfungen abschaffen und damit die Beteiligung der Expertise der Zivilgesellschaft aushebeln. Außerdem sagen Sie: Klagen dürft ihr auch nicht mehr. Das ist die Haltung: Wir machen es ohne die Menschen, über die Menschen hinweg. Ich glaube, das ist nicht die richtige Haltung, wenn wir dauerhaft Erfolg haben möchten. Unsere Haltung ist das jedenfalls nicht. Wir wollen gemeinschaftliche Lösungen, die dem Auftrag der Bayerischen Verfassung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, gerecht wird. Dafür steht das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): In der Verfassung steht auch etwas von Wirtschaft und von Einkommen!) Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien): Es ist so: Je allgemeiner die Formulierung ist, desto mehr können alle zustimmen. Ich sehe da gar keinen Widerspruch. Der Punkt ist nur: Bei Ihnen bleiben die Verfahren lang, und es geht nichts vorwärts. Am Ende werden die Bürgerinnen und Bürger nicht das Gefühl haben, dass es die Politiker endlich verstanden hätten, dass eine winzige Baumaßnahme nicht 10 Jahre lang dauern sollte. Künftig sollte die Genehmigung einer solchen Baumaßnahme nur ein Jahr dauern. (Johannes Becher (GRÜNE): Ihr verhindert Klagen!) – Herr Kollege Becher hat schon mehrfach gesagt: Keine Angst vor der Klage; ihr müsst ja nur fehlerfrei arbeiten. Das ist ein Argumentum ad absurdum; denn auf diese Art und Weise wird man nie fertig. Man muss sich das immer praktisch vorstellen. Die Leute gehen jeden Tag in die Arbeit. Ihre Aufgabe lautet, einen Planfeststellungsbeschluss so vorzubereiten, dass er am Ende hält und derjenige, der diesen Beschluss beantragt hat, seine Baumaßnahme durchführen kann. Ich nenne als Beispiel die Aufstellung eines Windrades, um etwas aus Ihrer Sicht Positives aufzuführen. Sollte der Mitarbeiter das Gefühl haben, dass dieser Planfeststellungsbeschluss bei der ersten Klage in sich zusammenbricht, wird er seine Arbeit immer noch genauer machen und prüfen, wie die Rechtsprechung der letzten Zeit bei Planfeststellungsverfahren für Windräder gewesen ist. Er wird dann alles bis zum letzten Punkt berücksichtigen. Dadurch bekommen wir aber keine Verfahrensvereinfachung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist der Zielkonflikt. Mein Ceterum censeo lautet deshalb: Am Ende des Tages lieben die GRÜNEN die Bürokratie und wollen sie nicht wirklich wegbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Du widersprichst dir mit deiner Zwischenbemerkung!)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Sie können die Debatte gerne draußen weiter fortsetzen. Dieser Tagesordnungspunkt ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Cemal Bozoglu u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Prüfverfahren für ein AfD-Verbot einleiten: Bund-Länder-Gruppe einrichten, um gemeinsam Material zu sammeln! (Drs. 19/13940) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Anna Rasehorn, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Demokratie schützen und handlungsfähig halten - Bayern muss eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens anstoßen und die demokratische Resilienz des Freistaates stärken (Drs. 19/13970) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort an die Kollegin Katharina Schulze für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Katharina Schulze GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich auf die Rede vorbereitet habe, war mein erster Impuls: Eigentlich ist es ja klar, was du sagst. Du berichtest von den vielen tausend Menschen, die regelmäßig auf die Straße gehen und dafür eintreten, dass wir ein Prüfverfahren zu einem AfD-Verbot anstoßen sollten. Du zitierst aus dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bringst noch ein paar Zitate von namhaften Juristen sowie Professorinnen und Professoren dazu. Dann zeigst du auf, wie eng die Verquickungen der AfD in die rechtsextreme Szene sind, etwa dass Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem gelten, dass drei AfD-Mitglieder aus dem Bayerischen Landtag vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, wie eng die AfD mit Russland kuschelt und pro Putin ist. Ganz am Schluss, so habe ich mir gedacht, zitiere ich noch den ehemaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der sich ebenfalls für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen hat. Aber dann habe ich mir gedacht, das muss ich gar nicht machen, weil Sie das alles wissen, Sie hier im Parlament und auch die Bürgerinnen und Bürger draußen. Ich möchte jetzt meine Redezeit vielmehr dazu nutzen und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN, direkt fragen: Warum zögern Sie noch, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen? Denn das Entscheidende ist: Wenn Sie heute unserem Antrag zustimmen, verbieten wir nicht die AfD – ehrlich gesagt ist es gut, dass wir im Landtag keine andere Partei verbieten dürfen –, sondern nutzen wir gleichzeitig die Spielräume, die uns unser Grundgesetz gegeben hat, sodass wir, wenn Anzeichen da sind, eine höhere Instanz als wir, nämlich unser oberstes Gericht bitten können, diese Prüfung vorzunehmen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und der CSU, deswegen frage ich Sie: Warum zögern Sie da noch? Ich weiß, dass man bei einer Prüfung nicht weiß, was nachher herauskommt. Das ist übrigens bei jeder Prüfung, also überall, so. Aber deklinieren wir das doch durch. Was könnte denn passieren? Es könnte passieren, dass das Gericht nach der sorgfältigen Prüfung sagt: Nein, den Argumenten folgen wir nicht; es passt so, wie es ist. – Dann sind wir in der gleichen Situation wie jetzt auch. Oder das Gericht sagt: Wir haben es uns angeschaut und festgestellt, dass diese Partei nicht auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung steht. Sie agiert dagegen, sie wird jetzt verboten. – Dann haben wir mit dem Anstoßen einer Prüfung unsere Demokratie geschützt, gestärkt und damit auch gerettet. (Beifall bei den GRÜNEN) Warum zögern Sie da noch? Haben Sie das Gefühl, das alleine reicht nicht? Da gebe ich Ihnen recht; denn das alleine reicht nicht. Natürlich muss gute Politik gemacht werden. Natürlich müssen wir Demokratinnen und Demokraten die Probleme und Herausforderungen, die es gibt, lösen. Natürlich sollten wir weniger streiten. Natürlich müssen wir selbstbewusster werden, um die Schönheit dieser Demokratie aufzuzeigen. Auch sollten wir uns überlegen, wie wir aus der Ritualisierung der Politik ausbrechen und wie wir Sternstunden generieren können, sodass Bürgerinnen und Bürger sehen: Ja, hier wird gemeinsam für die Gesellschaft und für die Demokratie gearbeitet. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Noch ganz kurz: Bitte die Zwischengespräche einstellen. Das gilt auch für die allererste Reihe.

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Katharina Schulze GRÜNE

Aber warum nutzen wir nicht auch noch die Möglichkeit, die uns unser Grundgesetz gibt, dann, wenn Anzeichen vorliegen, eine Prüfung anzustoßen? Warum zögern Sie da noch? (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD) Ich möchte Ihnen zum Abschluss noch etwas Persönliches sagen. Ich bin stolze Schülerin des Christoph-Probst-Gymnasiums. Christoph Probst war Widerstandskämpfer der Weißen Rose. Meine Schule hat, wie ich finde, mir und meinen Mitschülerinnen etwas ganz Großartiges mitgegeben. Uns wurde nämlich vermittelt, dass es überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass wir in einer Demokratie leben dürfen. Die Freiheiten, die wir haben, etwa zu sagen, was wir möchten, selber zu entscheiden, wo wir leben, wen wir lieben und wo wir arbeiten möchten, dass wir in Freiheit und in Sicherheit leben können und dass diese Demokratie ein Geschenk ist, die müssen wir bewahren. Gleichzeitig hat mich meine Schule auch gelehrt, dass es manchmal mit der Demokratie schneller zu Ende sein kann, als wir alle denken, und dass es auch meine und Ihre Verantwortung ist, alles in unserer Macht Mögliche zu tun, diese Demokratie zu schützen. Was das, was mir meine Schule mitgegeben hat, jetzt für mich als Abgeordnete bedeutet, würde ich so übersetzen: Als Abgeordnete haben wir die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzustoßen. Ich finde, wir tragen Verantwortung, die ernsthaften Anhaltspunkte prüfen zu lassen, anstatt einfach abzuwarten. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen bitte ich Sie, dass wir heute gemeinsam diesen Schritt gehen und beschließen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die Material sammelt und diese Dinge dem obersten Gericht vorlegt, sodass das Gericht seinen verfassungsgemäßen Auftrag ausführen kann. Mehr ist es nicht als die Bitte, uns als Demokratinnen und Demokraten den Weg der Prüfung für unsere Demokratie freizumachen. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt noch eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Ralf Stadler, AfD-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Ralf Stadler AfD

Frau Schulze, geschätzte Kollegin, wie rechtfertigt die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vehementen Einsatz für ein Verbotsverfahren gegen die AfD mit dem Argument des Verfassungsschutzes, während sie in Berlin gleichzeitig politische Sondierungen und Koalitionen mit Kräften des linken Spektrums anstrebt, deren Jugendorganisationen oder Strömungen vom Verfassungsschutz teilweise als linksextremistisch eingestuft oder beobachtet werden?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Katharina Schulze GRÜNE

Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir hier in Bayern und im Bayerischen Landtag Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer. (Lachen bei der AfD) Wir begleiten das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz intensiv. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat klar und deutlich drei Mitglieder Ihrer Fraktion unter Beobachtung gestellt. Das zeigt eindeutig, wie gefährlich Ihre Partei ist. Deshalb geht es heute darum zu prüfen, ob ein AfD-Verbot möglich ist oder nicht. (Zurufe von der AfD) Zu Berlin möchte ich Ihnen eine Sache ganz klar sagen: Ich würde mit Blick auf Antisemitismus, Herausforderungen, Verstrickungen in die organisierte Kriminalität mit den Linken nicht koalieren. Aber es ist schäbig, die Linke mit der AfD eins zu eins gleichzusetzen; (Zurufe von der AfD) denn die AfD ist eine Partei, in der viele Landesverbände als gesichert rechtsextrem gelten. Die Linke ist immer noch eine demokratische Partei, in der es einige Mitglieder gibt, die höchst problematisch sind. (Unruhe bei der AfD) Da muss man differenzieren. Darum bitte ich auch hier in diesem Hohen Haus. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten und rufe den nächsten Redner auf, nämlich den Kollegen Holger Grießhammer für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Holger Grießhammer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, schön, dass Sie dabei sind. Ich zitiere Martin Böhm hier auf der rechten Seite: "Wir müssen den Karnickeln in den Parlamenten den verdienten Nackenschlag versetzen und nicht unseren eigenen Parteikameraden". Auch denke ich an den Begriff "Endsieg" von Oskar Lipp hier im Bayerischen Landtag. Ebenso können wir uns noch gut an die Sommerrede von Frau Ebner-Steiner an dieser Stelle erinnern. Der Verfassungsschutz auf Bundesebene stuft die AfD als Verdachtsfall und einige Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch ein. Wir sollten vor dieser Debatte großen Respekt haben. Ein Parteiverbot und eine Prüfung eines Verdachtsfalls sind ein schwerer Eingriff in unsere Grundordnung. Wir sollten dies nicht leichtfertig fordern. Niemand sollte so tun, als wäre das die einfache, die schnelle Antwort auf das Erstarken der AfD. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns aus eigener Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur die wehrhafte Demokratie geschaffen. Sie haben uns das schärfste Schwert an die Hand gegeben, das ein Rechtsstaat gegen Extremisten einsetzen kann. Es stellt sich die Frage, ob wir diese Instrumente nutzen oder ob wir weiter zuschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Werkzeuge sollten nicht aus parteipolitischem Kalkül eingesetzt werden; sie dürfen aber auch nicht ungenutzt bleiben, wenn ernste Hinweise vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir eine sorgfältige und unabhängige Prüfung. Wir fordern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Beweise sichert und zusammenträgt und sie mit Verfassungsrechtlern bewertet. Die Arbeitsgruppe soll noch in diesem Jahr ins Laufen kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Worauf warten wir? – Dass die CSU bei Wahlen bei 25 % oder bei 20 % steht? Ich meine: Abwarten ist auch eine Entscheidung; aber es wäre die falsche, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Wir beantragen hier kein Verbot der AfD, sondern wir beantragen eine ehrliche Prüfung. Eine Entscheidung würde das Bundesverfassungsgericht neutral treffen. (Lachen bei der AfD) Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann müssen wir handeln. Dann muss auch Bayern im Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Wir freuen uns, dass immer wieder und zunehmend mehr konservative bzw. ehemalige Kollegen aus der Union unsere Meinung teilen. Ich nenne etwa Hendrik Wüst. Ich führe Horst Seehofer an, der unser Anliegen in den vergangenen Tagen auch gefordert und unterstützt hat. Wir sind auch dankbar, dass es aus Ihren Reihen, aus den Regierungsfraktionen, immer wieder Andeutungen gibt, dass Sie das auch so sehen und befürworten. Ich wünsche mir, dass Sie sich in Ihren Fraktionen durchsetzen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Sehr geehrter Minister Herrmann, Sie haben sich damals für ein NPD-Verbotsverfahren eingesetzt. Sie haben das Verbotsverfahren öffentlich unterstützt. Dafür gilt Ihnen auch heute noch unser Dank und Respekt. Was damals richtig war, sollte heute nicht falsch sein. Wir wollen auch in diesem Fall eine sorgfältige Prüfung für ein AfD-Verbotsverfahren. Es gehört auch dazu, dass es mit demselben rechtsstaatlichen Ernst durchgeführt wird. Manche warnen, die AfD könnte wieder die Märtyrerrolle wieder einnehmen. Dieses Argument sollte man nicht abtun; aber es ist auch kein Hinderungsgrund. Ein bayerischer Jurist hat einen wichtigen Satz formuliert: Auch wenn ein Verfahren nicht mit dem Verbot endet, muss es kein Fehlschlag sein, wenn die AfD sich im Verfahren so verändert, dass es dieses Verfahren nicht mehr braucht; denn dann ist es auch ein Gewinn für die Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Vorwegnehmen, keine Vorhersage und kein Urteil. Es ist ein Grund mehr, diese Prüfung jetzt anzustoßen und sie nicht zu scheuen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das größte Risiko liegt im Nichtstun. Es bleiben gewisse Fragen offen, Beweismittel werden nicht ausgewertet, Institutionen werden nicht auf politischen Druck vorbereitet. Deshalb auch unser Konzept, die Verwaltung und Sicherheitsbehörden zu stärken und zu schützen. Insbesondere die Justiz muss gestärkt werden. Die Beschäftigten müssen vor sachfremder Einflussnahme geschützt werden. Wir müssen auch hier dieses Hohe Haus, die Landtagsverwaltung, entsprechend in den Blick nehmen und auch hier ihre Resilienz sicherstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten unsere Demokratie geschlossen und entschlossen schützen. Dafür treten wir ein. Ich sage Ihnen: Demokratien gehen nicht an einem Tag kaputt. Sie werden Stück für Stück ausgehöhlt – meistens von innen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Deshalb braucht es jetzt eine unabhängige Prüfung. Wir brauchen starke Institutionen. Wir brauchen den Mut für Verantwortung, den Mut, nicht auf morgen zu warten, nicht alles auf morgen zu verschieben. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben es in unserer DNA. Unser Vorsitzender Otto Wels mit seiner Fraktion war es damals, die gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt haben. Und wir kennen das Zitat: Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht. – Wir kämpfen auch heute gegen Hass und Hetze. Wir setzen uns für eine starke Demokratie ein. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) "Nie wieder ist jetzt", hören wir oft. Nie wieder ist jetzt. Wann ist es besser als jetzt und heute, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Ralf Stadler von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Ralf Stadler AfD

Herr Kollege Grießhammer, will die SPD hier nicht in Wahrheit die Demokratie kriminalisieren, indem sie unbequeme oppositionelle Meinungen kurzerhand per Prüfung vom Verbotsverfahren juristisch auslöschen lassen will, weil Sie den inhaltlichen und argumentativen Wettbewerb längst verloren haben? (Anna Rasehorn (SPD): Wenn ihr demokratisch wäret, müsstet ihr euch vor einem Prüfverfahren nicht fürchten!) Die SPD-Umfragewerte bestätigen das. Oder geht es Ihnen vielmehr darum, die Kriminalität zu demokratisieren, indem Sie linksradikale Verfassungsgegner durch Regierungsbeteiligung in Berlin salonfähig machen und mitten in die Herzkammer unseres Staates holen? (Anna Rasehorn (SPD): Das haben Sie gerade gut vorgelesen! – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

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Holger Grießhammer SPD

Lieber Kollege, ich habe es, denke ich, in meiner Rede ausgeführt. Wir werden dies sicher nicht aus einem parteipolitischen Kalkül tun. (Lachen des Abgeordneten Benjamin Nolte (AfD)) Der Verfassungsschutz stuft die AfD – und ich wiederhole das – als Verdachtsfall ein. Einige Landesverbände gelten als "gesichert rechtsextremistisch". (Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD)) Ich sage: Wenn Sie demokratisch sind und eine demokratische Kraft sind, dann haben Sie ja auch am Ende nichts zu befürchten. Und darum geht es jetzt. Es geht um ein Prüfverfahren. Entscheiden wird nicht die SPD. Es werden auch nicht die GRÜNEN und auch nicht die Union entscheiden. Entscheiden werden unsere unabhängigen Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Volkmar Halbleib (SPD): Eine sehr gute Rede!)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD geforderte Einrichtung einer speziellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das von den Verfassungsschutzbehörden gesammelte Material zusammenführen soll, um die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren prüfen zu können, bedarf es nach meiner Überzeugung nicht. Wir müssen uns dessen bewusst sein: Es gibt bereits ein institutionalisiertes Format, in dem das von den einzelnen Verfassungsschutzbehörden gesammelte Material zusammengeführt wird, und zwar den sogenannten Verfassungsschutzverbund. Meine Damen und Herren, die Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten eng zusammen. Diese Zusammenarbeitspflicht ist auch ausdrücklich im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Diese Zusammenarbeit besteht selbstredend darin, gewonnene Erkenntnisse zu einem Gesamtbild zusammenzuführen. Bevor wir irgendwelche Schritte in Richtung eines Verbotsverfahren unternehmen – und dazu gehört die in den beiden Dringlichkeitsanträgen geforderte Bund-Länder-Arbeitsgruppe –, sollten wir uns zunächst auf das beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Hauptsacheverfahren konzentrieren; denn Sie alle wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai des letzten Jahres die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft hat. Sie alle wissen aber auch, dass das Verwaltungsgericht Köln dem hiergegen eingelegten Eilantrag der AfD im Februar dieses Jahres stattgegeben hat. Ich bin mir selbstverständlich im Klaren darüber, dass eine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zwar keine formale Voraussetzung für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist; aber wir können das auch nicht einfach beiseite wischen. Wir müssen insofern gerade auch die Erfahrungen aus dem NPD-Verbotsverfahren, die Sie angesprochen haben, Herr Kollege, berücksichtigen, weil das, was das Gericht damals insgesamt von den Verfahrensabläufen her vorgegeben hat, natürlich nicht einfach außer Acht gelassen werden kann. Aus meiner Sicht ist es dennoch richtig, nunmehr zuvörderst das Verwaltungsgericht Köln im Hauptsacheverfahren davon zu überzeugen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht in Gänze als "gesichert extremistisch" eingestuft hat. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Erst dann, wenn wir diesbezüglich eine Entscheidung haben, sollten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgversprechend ist. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir in der Zwischenzeit weiterhin sehr genau hinsehen und Material sammeln werden. Bereits seit Sommer 2022 beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Bayern, um aufzuklären, inwieweit die AfD aktuell von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht wird. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz sammelt fortlaufend wichtige Erkenntnisse und wertet diese auch akribisch aus, um die Erkenntnisgrundlage immer weiter zu verdichten. Selbstverständlich teilt es die gewonnenen Erkenntnisse im Verfassungsschutzverbund, genauso wie wir dort auch die Mitteilung bekommen, wie die Erkenntnislage in anderen Bundesländern und beim Bund aussieht. Die Ergebnisse dieser Arbeit bei uns in Bayern sprechen für sich. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der AfD gegen die Beobachtung und die Berichterstattung abgewiesen und die Bewertung, dass die AfD in verfassungsfeindlicher Weise gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip agitiert, umfassend bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Bewertung angeschlossen und den Antrag auf Zulassung der Berufung seitens der AfD abgelehnt. Damit ist das Urteil des VG München rechtskräftig und im Ergebnis bestätigt, dass die AfD zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört, hört!) Das sind die Fakten, meine Damen und Herren, die wir in Bayern erreicht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) In der Tat hat erst kürzlich der Verfassungsschutz bekannt gegeben, dass nunmehr ein weiterer, ein dritter AfD-Abgeordneter des Bayerischen Landtags im Phänomenbereich Rechtsextremismus beobachtet wird. Ich will zu den weiteren Punkten im Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion nur kurz etwas anmerken. Wenn es dort heißt, dass über die Forderungen in Bezug auf die Resilienz unseres Staates hinaus hier entsprechend weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen, so will ich auch da darauf hinweisen, dass unsere Verwaltung, dass die Sicherheitsbehörden, dass die Justiz und die Verfassungsorgane bereits nach geltender Rechtslage sehr gut abgesichert sind. Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu unserem demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und für dessen Erhaltung einzutreten, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Hieraus ergibt sich, dass Beamtinnen und Beamte zu einer politisch neutralen Amtsführung verpflichtet sind. Hat ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung, hat er diese geltend zu machen. Im Übrigen besteht keine Weisungsgebundenheit, wenn das aufgetragene Verhalten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen oder die Menschenwürde verletzen würde. All dies ist in unserer Rechtsordnung klar festgelegt. Selbstverständlich sind alle für die Vorgangsbearbeitung bedeutsamen Schritte und Sachverhalte zu dokumentieren, wie das auch in unserer Allgemeinen Geschäftsordnung steht. Der allgemeine Schutz der Justiz wird bereits durch die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Zuständigkeiten der Verfassungsorgane sind im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung gut geregelt. Soweit es schließlich um die Resilienz dieses Hohen Hauses, des Landtags geht, was auch in Ihrem Antrag angesprochen wird, ist es, denke ich, schon zuvörderst Sache dieses Parlaments selbst, im Rahmen seiner Autonomie selbst zu entscheiden, inwieweit hier weitere zusätzliche Regelungen geschaffen werden sollen. Falls der Ratschlag der Staatsregierung dazu gewünscht wird, stehen wir gerne zur Verfügung. Aber zunächst einmal, denke ich, ist das sicherlich Sache des Parlaments selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheitsbehörden haben die AfD weiterhin im Blick. Sie können aber die politische Auseinandersetzung nicht ersetzen. Notwendig ist in der Tat eine gute und überzeugende Politik für alle unsere Bürgerinnen und Bürger hier in Bayern. Hierfür tragen alle in diesem Raum anwesenden Demokratinnen und Demokraten die Verantwortung. Die aktuellen Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern in der Tat mit der amtierenden Regierung zufrieden ist. Da unterscheidet sich der Befund auch von manchem anderen Bundesland. Das will ich hier nicht weiter kommentieren. Aber ich denke, wir sind da auf dem richtigen und guten Weg. Wir werden weiterhin für eine bestmögliche Politik für die Menschen in Bayern sorgen. In Bayern ist auf jeden Fall für Rechtsextremismus kein Platz. Bayern steht für ein gesellschaftliches Klima von Offenheit, von Vielfalt, von Toleranz und Respekt. Genau so soll es auch bleiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen insgesamt drei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt von der Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrter Herr Herrmann, vorab wollten wir uns einfach noch mal bedanken, weil wir Sie wirklich als Kämpfer an vorderster Front wahrnehmen, (Zuruf von der AfD: An der Rotfront!) Sie auch die Lehren aus dem zweiten NPD-Verbotsverfahren sehr genau angeschaut haben und auch hier sehr wohl wahrnehmen. Auch die Kollegen aus dem Bundestag können bestätigen, dass auf die CSU bei diesem Thema absoluter Verlass ist. Deswegen vielen lieben Dank! Meine Frage wäre die nach der Zeit. Sie haben ja gesagt, dass Sie das Urteil aus Köln abwarten wollen, dann alles sammeln wollen, was wir haben, und dann in das Prüfverfahren gehen wollen. Rechtsexperten befürchten ja, dass wir maximal noch vier Jahre haben. Sie wissen das viel besser als ich. Sie waren ja schließlich beim zweiten NPD-Verbotsverfahren schon dabei. (Zurufe von der AfD) Das muss ja alles aus allen Bundesländern zusammengetragen werden zu einem Antrag. Wir können ja nichts nachreichen und sagen: Das ist übrigens bei uns auch noch aufgefallen. Die Frage für uns wäre: Da parallel schon mal zusammenzuarbeiten, das würde in unseren Augen einfach Zeit einsparen. Wie ist Ihre Zeitschienen-Rechnung? Wie sehen Sie das realistisch und als erfahrene – in Anführungszeichen –Speerspitze? Das Zweite ist:

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Anna Rasehorn SPD

Internationale Studien sagen, da, wo Rechtsextreme an der Macht sind, höhlen sie einfach den Rechtsstaat aus. Wie sehen Sie zum Beispiel das Remonstrationsrecht bei Beamt:innen? (Unruhe bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, die Redezeit ist um. – Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Frau Kollegin, ich habe vorhin versucht darzustellen, dass wir im ständigen Kontakt mit den Verfassungsschutzbehörden der anderen Bundesländer und mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind, dass wir ständig Informationen austauschen, dass natürlich das, was wir in Bayern feststellen, zum Beispiel auch in die Feststellungen des Bundesamtes mit einfließt. Das funktioniert ja auch sehr gut. Es gibt interessanterweise – das will ich hier schon noch mal betonen – eben in der Tat genau zwei Organisationen, zwei Parteien, die den Verfassungsschutz für überflüssig halten und beseitigen wollen. Das sind die AfD und auf der anderen Seite das BSW. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Links- und Rechtsextremisten wollen natürlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Aber danach können wir uns logischerweise nicht richten, sondern wir müssen dieses verfassungsfeindliche Geschehen konsequent beobachten. Aber ich bitte auch um Verständnis, dass ich mich heute nicht auf irgendein Datum festlegen kann, wann da ein bestimmter Punkt erreicht ist; denn das hängt auch nicht vom Datum ab, sondern das hängt eben von den gewonnenen Erkenntnissen ab und von der Frage, wie wir das entsprechend überzeugend, glaubwürdig, durchschlagend auch gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht vortragen können. Ansonsten bleibt es dabei – weil Sie von der Frage gesprochen haben, wie lange wir noch Zeit haben –: Es bleibt schon unabhängig davon unsere gemeinsame Aufgabe als demokratische Parteien – das ist das, was ich vorhin sagen wollte –, dafür zu sorgen, dass es weiterhin eine breite demokratische Mehrheit in diesem Parlament und in anderen Parlamenten gibt. Das ist nicht allein Frage des Verfassungsschutzes. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger überzeugen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Abgeordneten Nolte, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Benjamin Nolte AfD

Herr Staatsminister, ich habe mir mal den Spaß gemacht und das Landesamt für Verfassungsschutz angeschrieben. Ich habe um Auskunft gebeten, welche Daten dort eigentlich über mich vorliegen. Ich bekam dann ein Schreiben zurück, dass ich doch bitte eine Kopie meines Personalausweises schicken soll, damit sichergestellt ist, dass diese Daten auch an die richtige Adresse geschickt werden. Ihr Verfassungsschutz weiß nicht mal, wo ich wohne. (Heiterkeit bei der AfD) Das kriegt jeder Dorfpolizist ohne Probleme heraus. Frage an Sie: Kann es sein, dass Ihr komischer Verfassungsschutz eine einzige Lachnummer ist? (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Ich könnte jetzt sagen, dass Ihnen das Lachen schon noch vergehen wird, Herr Kollege. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Aber unabhängig davon kann ich Ihnen nur sagen: Sie sehen daran, dass das Thema Datenschutz auch beim Verfassungsschutz sehr ernst genommen wird und nicht nach Belieben irgendwem Auskunft über Ihre Daten gegeben wird. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Genau!) Das ist auch gut so. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Es gibt noch eine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Der Kollege Toni Schuberl macht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die letzte Zwischenbemerkung. Bitte schön.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Staatsminister, Sie haben vorher gesagt, dass es gar nicht notwendig sei, jetzt eine Arbeitsgruppe einzurichten, da ja die Verfassungsschutzämter untereinander Daten austauschen. Beim NPD-Verbotsverfahren gab es diese Arbeitsgruppe aber durchaus, und Bayern hat das auch unterstützt, ich glaube sogar initiiert. Mich würde interessieren, worin der Unterschied besteht. Warum brauchte man damals die Arbeitsgruppe und jetzt nicht? Oder ist das der nächste Schritt, wenn das Kölner Urteil da ist?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir im Moment einen wirklich sehr guten und intensiven Informationsaustausch haben. An den wichtigen Themen wird gemeinsam gearbeitet. Ich will nicht ausschließen, dass es irgendwann auch eine Arbeitsgruppe geben könnte. Auf der anderen Seite sage ich: Mich hat das damals sehr betroffen gemacht, dass das NPD-Verfahren nicht zum Erfolg geführt hat, auch wenn es sicherlich mit guten juristischen Argumenten unterlegt war. Damals habe ich mich sehr dafür eingesetzt. Aus meiner Überzeugung müssen wir daraus lernen. Sie vertreten in Ihren Fraktionen die Meinung, dass es einfach ein Prüfverfahren sei. Man muss schon deutlich sagen: So locker darf man ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht auch nicht beantragen. Wenn das Verfahren scheitern würde, hätte das eine nicht erfreuliche Wirkung insgesamt auf unser Land. In diesem Punkt sind wir uns wahrscheinlich einig. Deshalb ist es mein Bestreben, dafür zu sorgen, dass wir am Ende erfolgreich sind. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Martin Böhm für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Innenminister! Welch ein erbarmungswürdiges grün-rotes Schauspiel müssen wir uns hier im Hohen Haus antun. Im Landtag vor sich hindümpeln, aber die erfolgreichste deutsche Volkspartei verbieten wollen. Als Vehikel dazu wollen Sie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die dem abseitigen linksgrünen Gedankengut einen Prüfstempel verleihen soll. Sie wollen Millionen Menschen das Recht auf Teilhabe und politische Repräsentation einfach so rauben. (Beifall bei der AfD) Sie haben die Dreistigkeit, sich als Verteidiger Ihrer Demokratie darzustellen und wahre Demokratie dabei mit Füßen zu treten. (Volkmar Halbleib (SPD): Verfassungsfeindliche Demokratie!) Das ist so lächerlich wie schändlich. (Beifall bei der AfD) Dabei bemühen Sie, wie so oft, den sogenannten Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern. Es handelt sich um eine nachgeordnete Behörde, der der Makel anhaftet, ein Instrument der jeweiligen Regierung zu sein. Es ist eine Behörde, die einmalig in der westlichen Welt quasi auf Zuruf des Ministeriums die legitime Opposition bespitzeln darf. (Anna Rasehorn (SPD): Weil wir aus der Geschichte gelernt haben!) Sie feiern sich dafür als Mitte der Gesellschaft und übertünchen doch nur ihr eigenes politisches Versagen. Weshalb hat wohl das Verwaltungsgericht Köln im Februar den Schlapphüten die Einstufung unserer Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung untersagt? (Anna Rasehorn (SPD): Hat sie nicht!) Richtig, weil uns das Bundesamt für Verfassungsschutz auf 1.000 Seiten kein verfassungsfeindliches Gesamtbild nachweisen konnte. (Beifall bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der momentane Stand der Dinge, ganz ohne Propagandafloskeln des Kanzlers oder anderer Niedergangsverwalter, die Sie in Ihrer Begründung so gerne zitieren. Welche Fachleute sollen denn eigentlich in Ihrer überparteilichen Arbeitsgruppe sitzen? – Märchenonkel von "Correctiv"? Oder gleich Kramer vom Thüringer Verfassungsschutz, der bei seiner selbstherrlichen Einstufung der dortigen Landes-AfD noch nicht einmal die eigene Fachabteilung mit ins Boot genommen hat? Was die – ich zitiere – "offene Nähe zu imperialistischen und autoritär aggressiven Regimen wie in Russland" anbelangt – man muss erst einmal auf die Idee kommen, das so zu schreiben –, fragen Sie lieber einmal die Genossen der SPD. Finden denn Schröders Geburtstagsbussies für Putin oder das Treffen von Stegner und Platzeck mit hochrangigen Vertretern Russlands im April 2025 Absolution, weil rote Socken dürfen, was die AfD nicht darf? (Anna Rasehorn (SPD): Sie fahren doch nach Russland!) – Liebe Kollegin, wenn Sie Ihr Kind genauso schlecht erziehen, wie Sie erzogen sind, dann schreit es später auch immer so rum. Behalten Sie bitte ein bisschen Contenance in der Debatte. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Hey! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Ludwig Hartmann

Diese Aussage ist alles andere als parlamentarisch. Ich bitte Sie, sich zu entschuldigen. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie sind charakterlos mit dieser Bemerkung!)

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Martin Böhm AfD

– Sie auch. Sie messen mit zweierlei Maß im Dienste dauernden Moralisierens. Das bleibt die DNA grüner Politik. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, jetzt habe ich das Wort. Das war ganz deutlich eine persönliche Beleidigung. Diese hat hier im Hohen Haus nichts zu suchen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD: Das war eine Frage!)

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Martin Böhm AfD

Messen mit zweierlei Maß im Dienste dauernden Moralisierens, das bleibt die DNA grüner Politik. Das ist deutlich in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zu sehen, wo ihr euch gerade mit Linksextremisten der früheren Mauermörderpartei ins Bett legt. (Volkmar Halbleib (SPD): Wer solche Reden hält, soll lieber abtreten! Das sind Beleidigungen!) Ihr seid mit Fanatikern zusammen, die eine offene Flanke zu Hamas-Unterstützern, zu Antisemiten und zu Clans pflegen. Welcher Hohn, dass sich das linke Spektrum in der Antragsbegründung auf die Namen der Union beruft, die zuerst in ihre Brandmauerfalle getappt sind: Seehofer, Wüst, Merz, unser Innenminister, Söder und Holetschek werden in dem Antrag genannt. Linke Liebe trifft schwarzes Elend. (Heiterkeit bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Erbärmlich!) Ihr ausgelobter, parteiübergreifender Schulterschluss der Demokraten verachtet die Bürger und missachtet deren wirkliche Nöte. (Beifall bei der AfD) Dem Machterhalt als kleinstem gemeinsamen Nenner opfern Sie gemeinsam Deutschlands Zukunft. (Beifall bei der AfD) Mit dem Rückenwind eurer Ignoranz werden wir unsere Wahlen gewinnen, zum wahren Wohle der Demokratie. (Lebhafter Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Schuberl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Böhm, ein zentrales Argument, warum die AfD als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft wird, ist der ethnischhomogene Volksbegriff, der Ihnen wie auch der NPD oder damals der NSDAP unterstellt wird. Sie reden in Ihren Sonntagsreden immer davon, Kriminelle und Illegale abschieben zu wollen. Schaut man sich die Zahlen an, haben weit unter einem Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund Straftaten begangen. (Widerspruch bei der AfD) In ganz Deutschland haben wir ungefähr 240.000 Ausreisepflichtige, davon 90 % geduldet. Sie haben einen Beschluss gefasst, wonach Sie Millionen remigrieren wollen. Sie haben das damit begründet, dass sie nicht in die europäischen Völker passen. Den Beschluss hat die AfD gefasst. Können Sie mir erklären, warum Sie sich immer hinstellen und fordern, nur die Kriminellen abzuschieben, aber dann Millionen vertreiben wollen, obwohl über 90 % gut integriert und Teil unserer Bevölkerung sind? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Martin Böhm AfD

Das Proseminar Mathematik haben Sie wahrscheinlich ausgelassen. Das einmal als Erstes. Sie müssen eines erkennen: Wir haben bei uns hier in Bayern, selbst in Bayern, Tausende vollziehbar Ausreisepflichtiger. Genau um die geht es. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Da kann ich das Versagen unseres Innenministeriums und auch das Ihre, Herr Innenminister, erkennen. Das ist der wahre Punkt. Diese Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, außer Land zu bringen, ist unser Auftrag. Ihr polemisches Geschwätz am Rande interessiert hier in der Debatte überhaupt niemanden. Sie machen das für Ihre Social-Media-Kanäle. (Widerspruch bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das haben Sie schon öfter probiert. Ich werde Ihnen da bestimmt nicht auf den Leim gehen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Karl Straub für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Böhm, wir feiern dieses Jahr 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei. Können Sie mir erstens erklären oder die Einschätzung zu der Aussage von Höcke geben, dass die Anzahl der Türken in Deutschland massiv reduziert werden muss, da sie sich kulturell nicht assimilieren? – Das ist eine Originalaussage von Höcke. Zweitens: Wie bewerten Sie die Rede von Herrn Tillschneider zum Bevölkerungsaustausch, die klar als antisemitisch eingeordnet wird und heute von Herrn Tillschneider aus YouTube entnommen wurde, weil er offensichtlich selber dieser Meinung war? Können Sie zu diesen zwei Punkten Stellung nehmen? Ich möchte mich in dem Zusammenhang bei den vielen Türken, die sich in unsere Gesellschaft integriert haben, herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Martin Böhm AfD

Wenn Sie sich einmal mit unserem Kollegen Höcke auseinandersetzen wollen, kann ich kann Ihnen gerne Björns Handynummer geben. Dann können Sie mal eins zu eins mit ihm reden. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie verweigern die Aussage!) Ich will auf etwas ganz anderes eingehen. Sie sprechen hier davon, dass wir Türken, die in Deutschland leben, vielleicht nicht gernhätten. Jetzt gebe ich Ihnen ein Beispiel aus meinem eigenen Stimmkreis, Neustadt bei Coburg, eine Hochburg türkischer Mitarbeiter in dem leider in der Form nicht mehr existierenden Siemenswerk. Zehntausende haben da fleißig für uns gearbeitet. Zehntausende sind super integriert. Über die Menschen, die hier ordentlich arbeiten, die Steuern und die Sozialversicherung bezahlen, über die redet gar keiner. Es wird geredet über – – (Zurufe: Doch! Herr Höcke!) – Erstens bitte ich Sie, mich nicht zu unterbrechen. Sie haben geredet, jetzt bin ich dran. Das mal zum einen. Zum anderen gehört es sich, dass man gut zuhört. Ihre unflätigen Zwischenbemerkungen während meiner Rede kann ich in der Form nicht akzeptieren. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Was war denn da unflätig?)

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Ludwig Hartmann

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, noch einmal ganz kurz zur Bemerkung von Martin Böhm gegenüber der Kollegin Anna Rasehorn. Wir werden uns auf der Tonaufnahme noch einmal genau anhören, was dort gesagt worden ist, und werden uns dann äußern. – Jetzt rufe ich die nächste Rednerin auf. Petra Guttenberger, bitte schön. (Unruhe)

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Petra Guttenberger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte ich es mir ganz einfach machen und sagen, ich schließe mich den Worten von Joachim Herrmann an. Aber das, was wir jetzt hier erlebt haben, erfordert es, schon noch einiges zu sagen. Die Anträge sind legitim vor dem Hintergrund, dass man sich in der Frage bemüht: Wie schützt man unsere Demokratie, wie schützt man die freiheitliche demokratische Grundordnung am besten? (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) So weit, so gut. Allerdings tun Sie alle so, als gäbe es das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht, als gäbe es diesen Länderverbund nicht und als gäbe es keine hohen Hürden für ein Parteiverbot. Demokratie heißt leider auch, dass wir Haltungen ertragen müssen, bis die hohe Hürde erreicht ist. Jetzt stelle ich einmal die ganz direkte Frage – Sie werden mir keine Antwort geben –: Was, bitte, könnte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe besser machen als die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes? Was wäre da ein Zugewinn? Was könnte dort besser erfolgen als in diesem Verfassungsverbund, in dem die Informationen ausgetauscht werden, in dem man immer wieder abwägt? (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Was könnte sie besser machen? – Wir sagen: Nichts. Jetzt sage ich noch eines: Wenn man ein Verbotsverfahren durchziehen will und der Ansicht ist, das ist der richtige Weg, muss es auch so sein, dass man dieses – dessen muss man sich bewusst sein – mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Erfolg durchführen kann. Dazu dienen die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden. Jetzt sage ich es auch einmal so: Von Bespitzelung der Opposition und Ähnlichem ist ja wohl keine Rede. (Beifall bei der CSU) Ich finde es echt eine Schande, wie Sie hier eine Verfassungsschutzbehörde diffamieren. (Beifall bei der CSU – Lachen bei der AfD) Das zeigt auch, welch eigenwilliges Verhältnis Sie zur Demokratie haben, wenngleich Sie dieses Wort immer so gerne in den Mund nehmen. (Zurufe von der AfD) Nein, nicht jeder, der das Wort Demokratie aussprechen kann, ist ein Demokrat. (Beifall bei der CSU – Zuruf von der AfD: Ja, ganz genau!) Jeder, der heute Ihre Rede verfolgt hat, Herr Kollege, weiß, dass Sie es nicht sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Zwischenbemerkung kommt von Anna Rasehorn, SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Liebe Frau Kollegin Guttenberger, vielen lieben Dank. Ich wollte darauf hinweisen, dass unser Verfassungsschutz sehr gute Arbeit leistet. Wir haben nur beim zweiten NPD-Verbotsverfahren, bei dem unser Innenminister die Bund-Länder-Gruppe initiiert hat, gesehen, dass es einfach Sinn macht, dass wir auch unsere parlamentarische Arbeit so verstehen, dort mitzuarbeiten und Material zu sammeln. Zum Beispiel dürfen Ausdrücke, die hier im Parlament gefallen sind – wir hatten heute ein paar schöne Beispiele dafür –, vom Verfassungsschutz gar nicht verwendet werden. Deswegen sehen wir da sozusagen unseren Part in dieser Bund-Länder-Gruppe. Sie hat beim zweiten NPD-Verbotsverfahren unglaublich gut funktioniert. Auch da hat der Verfassungsschutz sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene gut zusammengearbeitet. Aber unsere parlamentarische Arbeit dürfen wir nicht vernachlässigen. Deswegen war unsere Überlegung, ähnlich wie damals gute Erfahrungen, die man in Bayern gemacht hat, herzunehmen, um Zeit zu ersparen, weil wir auch eine Zeitgefahr sehen. Deswegen war hier die Frage: Sehen Sie nicht vielleicht auch den Punkt, dass man hier Zeit ersparen und unsere parlamentarische Arbeit einbringen kann? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Petra Guttenberger CSU

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich bin immer der Ansicht: Erst die Daten sammeln, (Zuruf: Wie denn?) dann sichten und dann aufgrund dieser Sichtung eine Entscheidung treffen. Es tut mir in der Seele weh, es so zu sagen, aber die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim NPD-Verbotsverfahren war leider nicht der erfolgreiche Königsweg. Deshalb bleiben wir bei dem Punkt: Erst einmal Daten sammeln, dann sichten, dann beurteilen und dann das weitere Verfahren auf den Weg bringen. (Zurufe der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) und Toni Schuberl (GRÜNE))

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Ludwig Hartmann

Keine Zwiegespräche hier, bitte. – Wenn Sie fertig sind, rufe ich die zweite Zwischenbemerkung von der Kollegin Katharina Schulze auf. Bitte schön.

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Katharina Schulze GRÜNE

Liebe Frau Kollegin Guttenberger, erst einmal: Wir teilen Dinge. Wir teilen beide die Sorge um unsere Demokratie. Wir teilen beide die Einschätzung, dass unser Landesamt für Verfassungsschutz eine sehr gute Arbeit macht. Wir teilen beide auch die Einschätzung, dass es gut ist, dass jetzt schon gesammelt wird. Ich verstehe nur Ihren nächsten Gedankensprung nicht. Sie sagen, man muss erst einmal Daten sammeln, um diese dann bewerten zu können. Ich verstehe nicht, warum Sie deswegen gegen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind; denn genau das würde ja dort passieren. Man würde Beweise sammeln; man würde die Sachen zusammentragen, damit man dann schon organisiert den nächsten Schritt gehen kann. Ich glaube, dass uns – so habe ich jedenfalls die Debatte verstanden, und ich bin auch dankbar für die guten Redebeiträge aus den demokratischen Fraktionen – eine Sache eint: diese Demokratie zu schützen. Aber dass Sie hier diesen Schritt nicht mit uns gehen wollen, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, finde ich schade. Deswegen wollte ich noch einmal fragen: Was brauchen Sie, damit Sie diesen Weg gehen können?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Petra Guttenberger CSU

Frau Kollegin, Sie haben recht, wir teilen die Sorge um die Demokratie. Wir glauben – auch wenn wir oft unterschiedlicher Meinung sind –, dass die demokratische Auseinandersetzung die beste Lebensform für alle Menschen in unserem Land ist. Aber ich sage auch: Ich sehe – da geht es mir wie dem Innenminister – keinen Mehrwert in einer solchen Arbeitsgruppe zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn ich keinen Mehrwert darin sehe, sollte ich die bewährten Strukturen arbeiten lassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Martin Scharf das Wort für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Anträge eingehe, will ich deutlich sagen: Die AfD vertritt Positionen, die meinem Verständnis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde fundamental widersprechen. Sollen Menschen wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt, demokratische Institutionen verächtlich gemacht und die Unabhängigkeit unserer Justiz infrage gestellt werden, müssen wir dem entschieden entgegentreten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Jetzt zu den Anträgen: Unser Innenminister hat ausgeführt, es gibt schon Gremien, die diese Belege und Unterlagen nun zusammentragen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden in den Ländern schon zusammentragen. Das wird schon geprüft. Davon bin ich überzeugt. Wir brauchen nicht noch ein Gremium. In den Zwischenbemerkungen ist mehrmals gefragt worden: Moment, das war doch im NPD-Verfahren so, warum machen wir es hier nicht? – Momentan ist das noch nicht nötig. Die Entscheidung vor dem VG Köln ist auch schon mehrmals angesprochen worden. Wir sollten dieses Verfahren abwarten, um dann die nächsten Schritte zu gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht brauchen. Aus meiner Sicht müssen wir anders vorgehen. Wir müssen zeigen, dass wir gute Politik betreiben und demokratisch zusammenarbeiten. Aus meiner Sicht ist das Parteiverbotsverfahren momentan noch nicht der Weg. (Katharina Schulze (GRÜNE): Kann man nicht beides machen, um die Demokratie zu schützen?) – Nein, ich habe es gerade gesagt. Wir sollten jetzt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln abwarten. Dann müssen wir neu entscheiden, wie wir weitermachen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir den Anträgen nicht zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/13940 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/13970 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen liegen nicht vor. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Harry Scheuenstuhl, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Kommunale Finanznot beenden – Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke in Bayern jetzt sichern (Drs. 19/13941) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Lieblingskollegen hier im Landtag, den Theo. Ich grüße unseren Theo sehr herzlich und freue mich, dass er immer wieder hier ist und uns erfreut. (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN) So, das war eine persönliche Bemerkung. – Es geht um Kommunalfinanzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Land entwickelt sich ein Flächenbrand. Die Löschmittel sind vorhanden, aber der Brandmeister verweigert den Einsatz. Erlangen wurde der Haushalt versagt. Ingolstadt wurden Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen versagt. Nürnberg wurden Kreditermächtigungen teilweise versagt. Das habe aber nicht ich, sondern hat die Staatsregierung auf meine Anfrage hin recherchiert. Ja, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, das ist die kommunalpolitische Wirklichkeit hinter Ihren Erfolgsmeldungen über die Stärke Bayerns. Ihre eigenen Zahlen zeigen die besorgniserregende Entwicklung: 2017 konnten zum Stichtag Ende Juni 3,5 % der vorgelegten kommunalen Haushalte ihren Verwaltungshaushalt, das heißt, die laufenden Einnahmen und Ausgaben, nicht ausgleichen. 2025 waren es 15,7 %. Das heißt, der Anteil hat sich vervierfacht. Jetzt warnen alle vier kommunalen Spitzenverbände in ihrem Schreiben vom 1. Oktober, die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte 2027 sei flächendeckend – nicht punktuell – stark gefährdet. Das schlimme Wort des Nothaushaltsrechts wird in vielen Kommunen zur Regel. Das ist eine Katastrophe, ein Flächenbrand. Überall, wo wir hinkommen, bei Festen und Feiern, spricht uns irgendjemand an und sagt, ich weiß nicht mehr, wie ich das bezahlen soll. Helft mir! – Wir sollen helfen. Wie viele Warnungen und Hiobsbotschaften brauchen Sie noch? Setzen Sie die Löschmittel endlich ein. (Beifall bei der SPD) 2024 verzeichneten die Kommunen ein Defizit von 5,4 Milliarden Euro, 2025 von 4,7 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es erneut mehr als 4 Milliarden Euro. Ihre Schulden in den Kernhaushalten stiegen zwischen 2021 und 2025 um 75 % auf 21,7 Milliarden Euro. Die Kommunen brauchen endlich eine Finanzierung, mit der sie ihre Aufgaben erfüllen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den direkten Investitionsbudgets hat die Staatsregierung unsere Forderung nach mehr kommunaler Entscheidungsfreiheit und Direktzahlungen teilweise aufgegriffen und erfreulicherweise schnell umgesetzt. Das erkennen wir an. Bei den übrigen Förderprogrammen gilt aber das alte Prinzip: München setzt die Bedingungen, die Kommunen stellen Anträge und warten auf Bewilligung. Sie nennen dies staatliche Lenkung, ich nenne es: Kommunen am finanziellen Gängelband halten. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und kommunal Verantwortliche im ganzen Land wissen, was vor Ort gebraucht wird. Ein bisschen mehr Vertrauen wäre wichtig. Was wäre es für ein Wumms, vielleicht sogar Doppelwumms gewesen, wäre man unseren Vorschlag gefolgt und hätte gesagt, wir gewähren 70 Euro pro Einwohner zwölf Jahre lang als verlässliches Investitionsbudget ohne Genehmigung und Forderungen, sondern mit dem Hinweis: Ihr wisst am besten, wie ihr damit umgeht. Bei 10.000 Einwohnern wären das 700.000 Euro gewesen. Kein Bückling für den nächsten Fördertopf, sondern echte Planungssicherheit, weil man weiß, dass das Geld kommt. Die Löschmittel haben wir aufgeführt. Die Schlüsselzuweisungen und die vereinbarte Verbundquote sind zu erhöhen. Die Eingliederungshilfe ist in den letzten vier Jahren um 38 % gestiegen, aber die Bezirke brauchen das Land Bayern, das eine Aufgabe an sie übertragen hat und sie nun im Stich lässt. So geht es nicht. Erhalten die Kommunen dieses Geld nicht, wird das Problem an den einzelnen Bürger weitergegeben. So zieht sich das über viele Aspekte hinweg. Ich glaube, unser Antrag ist ausgewogen. Ich möchte vor allem eines sagen: Wenn Sie schon mit dem Bund verhandeln, den wir auch nicht außen vor lassen wollen, dann verhandeln Sie im Sinne der Kommunen; denn diese können nicht zum Bund gehen und sagen, macht das so oder so. Sie sind verantwortlich. Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung wahr und helfen Sie den Kommunen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Die Zustimmung ist klar. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Patrick Grossmann für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Harry Scheuenstuhl, was fällt mir dazu ein? – Ich würde sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Gott sei Dank nicht täglich. Ich dachte mir, irgendwoher kenne ich diesen Antrag doch schon, und da schau her, letztes Jahr am 08.10. gab es einen Antrag zum Thema nachhaltige Verbesserung der Finanzen für unsere Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. (Volkmar Halbleib (SPD): Habt ihr etwas gemacht? – Nein!) Franz Beckenbauer würde fragen: Ja, ist denn schon wieder Weihnachten? (Volkmar Halbleib (SPD): Es ist schlimmer geworden!) Oder besser: Ist denn schon wieder zwei Wochen vor dem Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich? Zurück zum Ernst der Lage: Ja, uns als CSU-Fraktion – und ich stehe hier auch als ehemaliger Bürgermeister einer Gemeinde – ist die Situation der Kommunen sehr wohl bewusst. Ich bin mittlerweile das dritte Jahr Abgeordneter im Bayerischen Landtag. Im Jahr 2023 hat der Freistaat Bayern 11,4 Milliarden Euro für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt. Innerhalb von drei Jahren sind es 12,8 Milliarden Euro geworden, und zwar ohne das kommunale Investitionsbudget aus dem Sondervermögen des Bundes. Jeder dritte Euro aus dem Staatshaushalt geht in Form von Förderungen, für Breitband etc., mittlerweile an unsere Kommunen. Die gezielten Erhöhungen im kommunalen Finanzausgleich, die wir für dieses Jahr beschlossen haben, wirken. Wir haben allein 480 Millionen Euro mehr an Zuweisungen für die Bezirke gegeben, weil uns die Lage der Bezirke klar war. Diese Maßnahme hat auch gewirkt. Die Bezirke mussten ihre Umlagen im Wesentlichen nicht erhöhen. Mein Bezirk Oberpfalz hat die Bezirksumlage sogar gesenkt. Die pauschalen Schlüsselzuweisungen wurden mit der Erhöhung des Verbundsatzes um 0,5 Prozentpunkte nachhaltig angehoben. Auch hier gab es mehr Zuweisungen. Die kommunalen Investitionsförderungen für Schulen und Kitas wurden um 10 % erhöht. Das hat deutlich geholfen. Mit 900 Millionen Euro Investitionsförderung für unsere Krankenhäuser nähern wir uns der Krankenhausmilliarde. Das alles leistet der Freistaat Bayern zusammen mit dem Bund für unsere Kommunen. Und wir setzen auch dieses Jahr wieder auf erfolgreiche Gespräche beim kommunalen Finanzausgleich. Für dieses Jahr zeichnet sich wiederum eine hohe Zuweisung an die Bezirke auf einem Niveau von mittlerweile 1,3 Milliarden Euro ab. Tendenziell steigt auch der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund wieder. Die Erhöhung auf 13,5 % Verbundsatz ist bereits beschlossen. Die Förderungen für die kommunalen Investitionen – der Kollege Scheuenstuhl hat es angesprochen – bleiben auf dem hohen Niveau. Dazu wurde auch vonseiten der Spitzenverbände kein Bedarf gemeldet. Verehrte Kollegen der SPD, ich bin der Meinung, so sieht gezielte Problemlösung aus. Ein Schaufensterantrag hilft unseren Kommunen nicht weiter, verehrte Kollegen. (Volkmar Halbleib (SPD): Verbesserungen!) – Dazu komme ich jetzt. – Ich würde mir wünschen, dass die SPD keine pauschalen Forderungen nach immer mehr Geld ins Schaufenster stellt, sondern in ihrer Rolle als Teil der Bundesregierung die Soziallasten gegenüber unseren Kommunen halt einfach mal reduziert. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD) Der neue Bundessozialminister Alexander Schweitzer hat die Bundesratsinitiative zur Senkung der Soziallasten gegenüber den Kommunen angeführt. Während Bayern das Konnexitätsprinzip bereits lebt, geht der Bund mit einer 80 %-Finanzierung neuer Gesetze noch etwas halbherzig damit um, nach dem Motto: "Wer zahlt, schafft an". Das wäre auch für den Bund gegeben. Wir müssen unbedingt unsere Standards abbauen. Wenn es immer mehr Fälle von Schulbegleitungen gibt – alleine in Bayern sind die Kosten vom Jahr 2018 an von 48 Millionen Euro auf 133 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen –, dann können wir uns diesen Standard der Eins-zu-eins-Schulbegleitung einfach nicht mehr leisten. Dann brauchen wir flächendeckende Pool-Lösungen. Das geht nicht mehr so weiter. (Beifall bei der CSU) Im Bereich der Jugendhilfe oder der Sozialgesetzgebung gibt es viele Beispiele, die wir dafür anführen könnten. Und bitte – die Kollegin Köhler ist jetzt nicht da – erzählen Sie mir nicht wieder die Mär von den hohen Rücklagen im bayerischen Staatshaushalt, die wir bei der Haushaltsplanung nämlich jedes Jahr wieder brauchen, um unseren Haushalt auszugleichen. Also, auch bei uns sind die Mittel einfach knapp. Insgesamt gilt für uns als CSU-Fraktion: Wir haben kein Einnahmenproblem, aber wir haben ein gewaltiges Ausgabenproblem. Da müssen wir ran. Und ich würde sagen: Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin und lösen dieses Problem. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dafür erteile ich Herrn Kollegen Harry Scheuenstuhl von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Das ist ja wunderbar, wenn Sie nach Berlin fahren wollen, weil dort treffen Sie Ihre Parteikollegen. Sie können ihnen sagen, dass Ihnen das nicht passt. Wenn Sie das nicht schaffen, dann sollte man hier sagen, dass Sie nicht dazu fähig sind, für die Kommunen zu verhandeln. Vielleicht müssen Sie das Mandat an andere übergeben, weil Sie sich Aufgaben holen, die der Freistaat Bayern zu bewältigen hat, verweisen diese an die Kommunen und geben den Kommunen nicht das entsprechende Geld. (Lachen bei der CSU) Ich glaube, Sie haben unseren Antrag nicht gelesen, sonst hätten Sie gemerkt, dass wir viele Dinge zum Teil gelobt haben. Wir haben auch verschiedene andere Dinge gefordert, zum Beispiel das Nothilfeprogramm für die Kliniken. Am Sonntag ist ein Haushälter von der Stadt auf mich zugekommen und hat gesagt: Harry, ich habe 17 Millionen aufzuwenden. Ich finde sie nicht. – Wenn Sie sagen, dass Sie solche Leute nicht in Ihrer Nähe haben, dann lügen Sie. Es brennt vor Ort.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Der Flächenbrand ist da, und ihr macht wenig bis nichts. (Beifall bei der SPD)

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Scheuenstuhl, ich kann nur sagen: Beim Problem, dass wir das auf Bundesebene nicht durchsetzen können, sprechen Sie uns hier im Bayerischen Landtag aus dem Herzen. (Widerspruch bei der SPD – Harry Scheuenstuhl (SPD): Machen Sie was! – Volkmar Halbleib (SPD): Ihr habt doch die Aufgabe übertragen bekommen!) Beim Austausch ist es so eine Sache; aber ich glaube, der Sozialminister müsste sich mal seiner eigenen Aufgaben besinnen und auf uns zugehen. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD – Harry Scheuenstuhl (SPD): Ihr seid an der Regierung! Redet miteinander!)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es wieder einmal um das Geld. Man muss ganz klar sagen, dass die Lage bei den Kommunen durchaus beängstigend ist. Ich komme selbst aus einer Kleinstadt, die mittlerweile große finanzielle Probleme zu bewältigen hat. Man muss ganz klar sagen, wenn dieses Phänomen flächendeckend auftritt, dann haben wir früher oder später ein Problem mit der Selbstverwaltung unserer Kommunen. Das wollen wir nicht. Ich habe vom Staatsministerium ähnliche Zahlen wie der Kollege von der SPD erhalten: 309 Haushalte von kreisangehörigen Kommunen von ungefähr 2.000 – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – schaffen die Zuführung zum Vermögenshaushalt dieses Jahr nicht. Das war zumindest der Stand am 30.06. dieses Jahres. Unter vorläufiger Haushaltsführung wurden im Jahr 2024 10 Kommunen, im Jahr 2025 schon 18 Kommunen gestellt. Dieses Jahr sind es sage und schreibe 27 kreisangehörige Gemeinden. Bei den kreisfreien Städten schaut es nicht besser aus: Hof, Schweinfurt, Ingolstadt und Erlangen haben bereits genannte Probleme, meine Damen und Herren. Woran liegt das Ganze? – Die Kommunen bleiben zum Großteil auf den Kosten sitzen, die der Sozialstaat ihnen aufgebürdet hat. Schuld ist daran nicht nur die Union. Nein, auch die SPD, die diesen Dringlichkeitsantrag stellt, ist beteiligt. Der Bock wird hier zum Gärtner gemacht, das darf nicht sein. Woher kommt das Ganze? – Beispiele sind der Rechtsanspruch bei der Mittagsbetreuung oder die Wärmeplanung, wofür auch die Kommunen entsprechende Auslagen haben. Der Ehrlichkeit halber muss man erwähnen, dass der Freistaat Bayern einen Teil ersetzt, aber eben nicht alles. Die berühmten Asylnebenkosten sind hier oftmals debattiert worden. Natürlich wird für die Unterbringung entsprechend gezahlt; aber auf den Kosten für zusätzliche Kita- und Schulplätze, auf Wasser- und Abwasserkosten, Infrastrukturkosten und Sicherheitskosten bleiben die Kommunen im Regelfall sitzen. Meine Damen und Herren, jetzt wollen Sie natürlich wissen, was sich die AfD überlegt hat. Wir haben den Sommer genutzt und bei unserer Klausurtagung den sogenannten Asyl-Cent beschlossen, den wir gerne einführen würden. Der Rest folgt dann demnächst. Auf jeden Fall geht es darum, dass man versucht, den Kommunen, die eben von diesen zusätzlichen Asyl- und Flüchtlingskosten betroffen sind, bei Bedarf die Möglichkeit zu geben, sich einen Teil der Kosten über eine Abgabe der Profiteure der Asylindustrie bzw. der entsprechenden Einrichtungen wieder zurückzuholen, meine Damen und Herren. Wenn man sich jetzt den Antrag der SPD anschaut stellt man fest: Da ist nicht viel Neues drin. Man fordert das eine oder andere, und ich halte das eine oder andere auch für durchaus schwierig. Beispielsweise schreiben Sie: "die Mittel weiterhin ohne Zweckbindung und damit frei verfügbar auszureichen". Das ist nicht im Sinne des Erfinders, meine Damen und Herren. Wir müssen schauen, dass unsere Kommunen mit den Mitteln, die wir ihnen geben, auch entsprechend sinnvoll haushalten. Da muss es Regeln geben. Alles andere führt dazu, dass dann wieder irgendwelche Sachen gefördert werden, die nicht dazu dienen, dass die Kommunen aus ihrer Finanzmisere herauskommen, sondern neue Wunschlisten abgearbeitet werden oder irgendwelche NGOs vor Ort bedient werden. Das ist mit uns definitiv nicht zu machen. Wie der Länderfinanzausgleich braucht auch der Finanzausgleich in Bayern entsprechende Zweckbindungen, meine Damen und Herren. Oder ein anderer Punkt: Sie wollen die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs gleich über mehrere Haushaltsjahre verankern. Da stoßen Sie erstens einmal auf das Problem mit der Bayerischen Verfassung, und ganz ehrlich: Sie machen hiermit die Kommunen dauerhaft von den Finanzleistungen des Freistaats Bayern abhängig. Das ist auch nicht unser Ziel. Wir wollen keine abhängigen Kommunen, wir wollen freie Kommunen, die sich selbst finanzieren können mit den Aufgaben, die sie zu tragen haben. Von daher geht das, was Sie hier vorschlagen, in Richtung Zentralstaat, aber sicherlich nicht in Richtung einer Hilfe für Kommunen, um aus ihrer Lage rauszukommen. Wenn man den Kommunen helfen will, brauchen wir eigentlich nur zu schauen: Was sagten der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag? – Genau da steht das Gleiche drin: vollständige Ausfinanzierung der Ganztagsbetreuung, Neuordnung der Bund-Länder-Kommunen-Finanzbeziehungen, konsequente Anwendung der Konnexität, und vor allem auch die Entlastung im Sozialbereich, meine Damen und Herren. Dort wird explizit das SGB VI – die Eingliederungshilfe – und das SGB VIII – die Jugendhilfe – genannt, meine Damen und Herren. Wir haben Ihnen von der SPD – Herr Scheuenstuhl ist gerade anderweitig beschäftigt – schon mehrfach entsprechende Vorschläge gemacht. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Ich höre Ihnen zu! Sie können das vielleicht nicht, aber ich kann es!) – Sie sind multitaskingfähig? (Volkmar Halbleib (SPD): Ja, ist er!) – Wahnsinn, Respekt. Dann haben Sie mitbekommen, dass wir Ihnen zahlreiche Vorschläge gemacht haben, (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) beispielsweise zur Krankenhausfinanzierung und zum Krankenhausbetrieb. Die haben Sie aus ideologischen Gründen natürlich abgelehnt. Wir haben Ihnen beispielsweise auch einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag zur Finanzierung der Heilbäder in Bayern vorgelegt, damit man hier von den freiwilligen Leistungen zu Pflichtleistungen kommt. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Auch das wollten Sie nicht. Da geht es um die Gesundheit der Menschen. Das ist Ihnen scheinbar auch nicht so wichtig gewesen. Also beschweren Sie sich hier bitte nicht. Ihren Antrag lehnen wir ab. Er ist in Grundzügen zentralstaatsfördernd. Er ist gegen unsere Kommunen und damit verfassungswidrig. (Beifall bei der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Keine Hilfe für die Kommunen! – Harry Scheuenstuhl (SPD): Die Spitzenverbände!)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Stefan Frühbeißer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder sprechen wir über die Kommunalfinanzen, und da natürlich auch kurz von dem Finanzausgleich zu sprechen, ist eine logische Geschichte. Ich komme dann gegen Schluss meiner Rede wieder darauf zurück, was ich Ihnen ausführen möchte. Heute geht es in der Diskussion um die Punkte, die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden sind. Die haben Sie clevererweise abgeschrieben. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Und was passiert dann mit diesen Vorschlägen? – Die gehen ganz normal in die Spitzengespräche ein. Teilweise laufen die Vorgespräche schon: kürzlich mit Vertretern des Bayerischen Landkreistages, nächste Woche mit Vertretern des Bayerischen Gemeindetages. Das ist der Mechanismus, der ganz normal dazu führt, dass unsere Kommunen mit den Mitteln ausgestattet werden, und dass sie sich dann mit den Schwerpunkten, die sich die Spitzenverbände setzen, gemeinsam auseinandersetzen. Und siehe da, alle Jahre wieder kommt die gleiche Situation, dass man eine Einigung erzielt. Der Freistaat Bayern hat sich in den letzten Jahren sehr angestrengt, ist auf die Kommunen zugegangen, und zuletzt haben im Ergebnis auch die Spitzenverbände immer wieder gelobt und auch deutlich gemacht, dass der Freistaat Bayern auch in schwierigen Zeiten zu seinen Kommunen steht und die Ausstattung dem entspricht, was machbar ist und was im Wesentlichen auch auskömmlich ist. Ich betone – und da gebe ich natürlich allen Vorrednern recht –: Wir haben eine Krisensituation. Wir haben eine sehr schwierige Situation für die kommunale Ebene; aber diese Krisensituation betrifft genauso die staatliche Ebene. Das heißt: Auch der Freistaat Bayern hat unter den gleichen Rahmenbedingungen natürlich zu schauen, wie er mit den möglichen Mitteln auskommt. (Volkmar Halbleib (SPD): Das hat sich geändert!) Und der Freistaat Bayern sieht sich besonders in der Verantwortung, auch in Zukunft agieren zu können, was beim Bund leider nicht stattfindet, weil er sich schon sehr hoch verschuldet hat in einer Größenordnung, in der die Zinsbelastung des Bundes höher sein wird als momentan das Volumen des Haushaltes des Freistaates Bayern. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) – Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Um hier einmal eine Größenordnung zu haben – – (Volkmar Halbleib (SPD): Sie haben zugestimmt!) – Richtig, man hat zugestimmt, auch mit entsprechenden Bedingungen. Auch das wiederholen wir alle Jahre wieder. Das brauche ich jetzt nicht zu vertiefen, weil das langsam schon langweilig wird. (Volkmar Halbleib (SPD): Die FREIEN WÄHLER haben auch zugestimmt!) Das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen bildet jedes Jahr ab, wie die Situation ist. Jetzt komme ich noch einmal auf diesen wesentlichen Punkt: Das hat man irgendwann einmal gelernt, dass die öffentliche Hand antizyklisch zu handeln hat. Man schaut darauf, dass man Rücklagen hat, dass man in schwierigen Zeiten agieren kann. Das haben viele öffentliche Stellen – Kommunen, und ich sage, auch der Bund – nicht gemacht, sondern wir haben in den letzten Jahren – oder sogar über Jahrzehnte – immer wieder versucht, jedem Wunsch Rechnung zu tragen. Man hat sich mit öffentlichen Mitteln verausgabt, und momentan sieht man, dass die Einnahmen aus Steuern im Wesentlichen nicht mehr ausreichen, um die Kostenexplosion abzubilden. Die Situation ist die – und auch da sind sich die Spitzenverbände mit uns einig –, dass ein paar wenige Faktoren dazu geführt haben, dass plötzlich die Haushalte nicht mehr ausgeglichen werden können. Wir haben bis in das Jahr 2022 eine Situation gehabt, in der unsere Kommunen insgesamt Überschüsse erwirtschaftet haben, und dann kam eine Krisensituation, die massiv verstärkt ist: mit Krieg im Nahen Osten, mit Krieg in der Ukraine, mit einer deutlichen Steigerung des Rohstoffs, den wir brauchen, der sich natürlich massiv in allen Bereichen niederschlägt. Wir haben in der Folge eine Lohn-Preis-Spirale, die massiv ist, und ein ganz wesentlicher Punkt ist die Sozialgesetzgebung des Bundes, die – das sagen auch unsere Spitzenverbände – ihnen die Haushalte sprengt. Jetzt hat die SPD natürlich immer eine Lösung: Wir gehen mit der Gießkanne durch das Land, wir verstreuen Mittel, die wir nicht haben, um dann die reiche Gemeinde genauso zu beglücken wie die arme Gemeinde. Ob das das richtige Prinzip ist, da darf man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Die Lösungsansätze sind eigentlich nur: noch mehr Geld ausgeben, noch mehr Geld ausgeben. Dabei ist jetzt schon jedem, der in der Materie drinsteckt, bewusst: Ein "Weiter so" kann es nicht geben. Es ist ganz entscheidend, dass wir hier verantwortungsvoll mit den Steuermitteln umgehen, weil dieser Euro, der da mit der Gießkanne verteilt werden soll, auch erst einmal verdient werden muss, und den verdienen im Wesentlichen die Steuerzahler mit ihrer Arbeit unter Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass sie sich momentan vor der Zukunft fürchten und Angst haben müssen, dass sie ihren ganz normalen Lebensunterhalt – sprich: auch ihre Heizmittel, letztendlich das, was sie so brauchen, auf dem Land Fahrzeuge usw. und vor allen Dingen auch die Mieten – nicht mehr stemmen können. Deshalb sehen wir von den FREIEN WÄHLERN, von der Regierungskoalition mit der CSU es so, dass wir gemeinsam nicht nur heute, sondern auch für die Zukunft Verantwortung übernehmen. Das Prozedere ist – und da komme ich jetzt darauf zurück, was ich eingangs gesagt habe – ganz einfach: Wir gehen in die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden. Die verantwortlichen Haushälter werden mit den drei kommunalen Ebenen genau die Punkte wieder auf den Prüfstand stellen, werden sich argumentativ mit dem auseinandersetzen, was vorgebracht wird, und dann wird man sich auf eine Lösung verständigen, bei der der Freistaat Bayern, wie bisher auch, seiner Verantwortung gerecht wird, die Mittel bereitzustellen, die dringend notwendig sind. Der Kollege Grossmann hat die Zahlen erläutert. Ich glaube, ich kann darauf verzichten; aber ich sage es noch einmal, um es deutlich zu machen: Ein Drittel des Staatshaushaltes fließt in unsere Kommunen. Wir haben auch entsprechende Vorschläge, dass wir nicht nur mehr Geld fordern, sondern auch unseren Kommunen in der Aufgabenthematik wesentlich entgegenkommen bzw. für Entlastung sorgen. Das wird dadurch erreicht, dass wir – auch das war heute schon das Thema im Rahmen der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Bürokratieabbau – Verwaltungsprozesse vereinfachen, dass wir ihnen Instrumente an die Hand geben, mit denen sie einfacher und schneller arbeiten können, sodass letztendlich auch Hürden in Ausschreibungsverfahren und in anderen Rechtsbereichen reduziert werden, dass man Verwendungsnachweise nicht mehr vorlegen muss oder dann nur stichprobenweise geprüft wird. Das sind alles Bausteine, die dazu beitragen, unseren Kommunen im Alltag zusätzlich unter die Arme zu greifen und sie hier entsprechend zu unterstützen.

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