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Alex Dorow

CSU 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe am Anfang noch versucht mitzuzählen, wie oft der Bayerische Rundfunk als linksextremistisch, linksextrem oder links außen bezeichnet wurde. Ich habe es nach "14" aufgegeben. Für mich steht damit fest: Wenn wir eine konstruktive Diskussion haben wollen, haben Sie sich damit, Kollege Nolte, leider komplett aus einem konstruktiven Dialog verabschiedet. Das ist nicht mehr ernst zu nehmen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob wir tatsächlich über dasselbe Medium reden. Ich habe den Eindruck, dass es ein anderes Medium war, über das Sie heute gesprochen haben. So viel dazu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Zurück zum eigentlichen Thema: Am 1. Dezember 2025 ist bekanntlich der Reformstaatsvertrag in Kraft getreten. Mit ihm wurden weitreichende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg gebracht. Ziel ist es, einen leistungsfähigen, unabhängigen und ausgewogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Hierzu werden Veränderungen sowohl bei Strukturen als auch beim Auftrag vorgenommen. Einige wurden bereits genannt. Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufzustellen und dessen Auftrag und Profil geschärft in die Zukunft zu bringen. Der Freistaat Bayern hatte sich auf der Länderebene ja bekanntlich stets mit Nachdruck für solche Reformen eingesetzt. Mit den vorliegenden Änderungen des Rundfunkgesetzes werden die Vorgaben des Reformstaatsvertrags nun auf Landesebene komplett umgesetzt. Darüber hinaus setzt die Staatsregierung auch weitere Leitplanken für Qualität, für Ausgewogenheit und für Effizienz beim Bayerischen Rundfunk. Der Reformstaatsvertrag begrenzt die Anzahl der Hörfunkprogramme, die Landesrundfunkanstalten anbieten dürfen. Das Ziel lautet: weniger Doppelstrukturen, weniger Mehrfachangebote, mehr Kooperation. So fallen 16 von aktuell 69 Hörfunkprogrammen weg. Der BR hat diese Beschränkungen bereits vorweggenommen und die Einstellung der vier digital verbreiteten Programme Puls, BR Schlager, BR24 Live und BR Verkehr beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf werden zudem bestimmte Kerninhalte im BR-Hörfunkangebot festgeschrieben, die ja auch dem Kernauftrag des Bayerischen Rundfunks entsprechen, nämlich Information, Nachrichten und Ereignisse, Kultur, Bildung, Wissen und Gesellschaftsthemen sowie Bayern, Regionales und Heimat. Dabei soll und muss der BR in Zukunft natürlich auch jüngere Zielgruppen ansprechen und vor allem auch der Musik der bayerischen, deutschen und europäischen Künstler im Hörfunk ausreichend Raum geben. Für mehr Synergien und für weniger Kostenaufwand verpflichtet der Reformstaatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Sender zudem zu umfassender Kooperation. Auch das wurde bereits genannt. Das wird für den BR nun auch im Bayerischen Rundfunkgesetz verankert. Sowohl in Verwaltung und Technik als auch in Programmbereichen, in denen es nicht um das besondere bayerische Profil geht, wird, und das ist ein Novum, die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern verbindlich gemacht. Denn mehr Kooperationen stärken die duale Rundfunkordnung insgesamt im Wettbewerb mit den digitalen Konzernen. Es sorgt auch für mehr Sichtbarkeit. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Diskussion der letzten Jahre immer wieder an Bedeutung gewonnen hat. Mehr Sichtbarkeit von Public-Value-Inhalten, wenn Inhalte zum Beispiel zwischen BR und privaten Anbietern geteilt werden, stärkt insgesamt die Qualität des Medienstandorts Bayern. Information, Bildung und Kultur – davon war schon die Rede – machen den Kernauftrag aus. Damit wird das Profil ebenfalls geschärft, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade von privaten Anbietern unterscheiden soll und letztlich auch sein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Was den Vorwurf der thematischen Verengung betrifft, so ist zu sagen: Dies geht, wenn man sich das gesamte Konstrukt anschaut, keineswegs zulasten hochwertiger Unterhaltungsformate. Das wurde ja teilweise befürchtet. Auch diese werden im BR Fernsehen natürlich weiterhin ihren Platz behalten. Der Gesetzgeber konkretisiert damit aber den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Schwerpunkte. Das ist ganz nebenbei bemerkt auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber. Mit einem Eingriff in die Programmautonomie hat das nichts zu tun, auch wenn das immer wieder behauptet wird; denn die Inhalte bleiben weiterhin selbstverständlich bei den Redaktionen. Aber nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Meinungsvielfalt, Objektivität und Ausgewogenheit bietet, findet auch Vertrauen und Akzeptanz. Dieser Programmgrundsatz wird schließlich um die Vorgabe ergänzt, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen darf. Damit wird klargestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der von allen getragen und bezahlt wird, auch für alle da sein und unterschiedliche Ansichten möglichst umfassend und ausgewogen abbilden muss. Die Verpflichtung zu Objektivität und Ausgewogenheit wird ganz oben, nämlich beim Intendanten bzw. der Intendantin, als deren besondere Verantwortung verankert. Zusätzlich wird das Amt des Chefredakteurs ausdrücklich im Gesetz verankert, um eine klare Verantwortlichkeit für die aktuelle Berichterstattung und damit für den journalistischen Kernbereich des BR deutlich zu machen. Diese Verantwortlichkeit haben wir bei den Plattformen nicht. Welche konkreten Zuständigkeiten damit verbunden sind, legt aber nicht der Gesetzgeber fest. Auch das ist mir wichtig. Das liegt natürlich weiterhin in der Eigenverantwortung des Senders und seiner Aufsichtsgremien. Konkret wird zudem für Faktenchecks klargestellt, dass gerade dort die Trennung von Meinung und Tatsachenbehauptung besonders zu beachten ist. Fakten lassen sich bekanntlich nachprüfen, Behauptungen sind kritisch zu hinterfragen, aber Meinungen sind nur dort zu bewerten, wo ein Beitrag zum Beispiel ausdrücklich als Kommentar gekennzeichnet ist. Neu ist auch die Vorgabe, dass der BR bei seiner Finanzplanung und Haushaltsführung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten hat und den Leitgedanken der Beitragsstabilität berücksichtigen muss. Das erwarten die Beitragszahler zu Recht. Deshalb wird das politische Ziel, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundsätzlich mit den Mitteln auskommen muss, die er zur Verfügung hat, nun auch im Gesetz festgeschrieben. Der Vorwurf überzogener Gehälter hat immer wieder für Misstrauen und Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesorgt. Deshalb gilt gerade diesbezüglich, dass Transparenz Vertrauen schafft, nicht Abbruch. Der Bayerische Rundfunk wird deshalb angehalten, die Tarifstrukturen sowie sämtliche geldwerten Leistungen für die Führungskräfte des Senders und für alle weiteren außer- oder übertariflich vergüteten Mitarbeiter zu veröffentlichen. Das ergänzt übrigens die Vorgaben des Reformstaatsvertrags. Mehr Transparenz und mehr Effektivität wird auch bei der Arbeit der Aufsichtsgremien geschaffen. So sollen Programmbeschwerden von grundsätzlicher Bedeutung im Rundfunkrat selbst in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Der Intendant muss den Rundfunkrat künftig früher über wesentliche programmbezogene Planungen informieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie basiert auf verlässlichen und faktenorientierten Informationen. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der Qualität, Vielfalt, Bildung und eine sachgerechte Einordnung in der Berichterstattung bietet – gerade dann, wenn auf digitalen Plattformen nur Reichweiten und Klickzahlen sowie reißerische Themen zählen. Mit den vorliegenden Änderungen wird dieser Kernauftrag des Bayerischen Rundfunks gestärkt und dessen Ausgewogenheit abgesichert. Der Gesetzentwurf stärkt damit gleichzeitig auch das Vertrauen in den BR als verlässliches Leitmedium und wichtigen Identifikationsfaktor für Bayern. Er trägt zugleich den Interessen der Beitragszahler an einem schlanken, effektiven und transparenten Rundfunk Rechnung. Die CSU und die FREIEN WÄHLER stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerade um ihn zu erhalten, brauchen wir diese Änderungen und Vorgaben, damit das Vertrauen gestärkt wird und die Beiträge stabil bleiben. Nur so können wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig aufstellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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