Roland Magerl
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Medizinischer Dienst, Heimaufsicht, FQA, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Brandschutzversicherer, örtliche Feuerwehr, die zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, für Betriebsmedizin usw. – sehr viele Institutionen besuchen unsere Pflegeeinrichtungen. Das ist auch wichtig; das wollen wir auf keinen Fall in Abrede stellen. Aber es sind viele Prüfungen dabei, die, wie es die Frau Staatsministerin angesprochen hat und wie es auch in dem Gesetzentwurf niedergeschrieben ist, doppelt ablaufen, die wir uns im Zuge des Bürokratieabbaus sparen können und auch sparen sollten. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Zeit, die für doppelte Prüfungen aufgewendet wird, sicherer und besser bei den Patienten und Schutzbedürftigen verbracht werden kann. (Beifall bei der AfD) Es macht Sinn, dass der Medizinische Dienst in Zukunft einen Großteil der Überprüfungen übernehmen soll, allein schon aufgrund der Tatsache, dass er in den letzten Jahren vom Inhaltlichen her viel tiefer in der Überprüfung der Heime gesteckt hat als die FQA. Dennoch dürfen wir die FQA nicht aus den Augen verlieren. Sie wird in Zukunft, wenn wir hier ein bisschen abspecken, einen ganz wichtigen Dienst zu übernehmen haben. Insbesondere die FQA wird anlassbezogen in den Einrichtungen vorbeischauen müssen, in denen es eben nicht so gut funktioniert. Wir wissen aus der Vergangenheit von einigen Heimen, in denen es gehakt hat, in denen der eine oder andere Skandal hochgekommen ist. Das sind genau die Themen, die in Zukunft im Fokus der FQA liegen müssen und bei denen die FQA sehr schnell und präzise handeln muss. Das sind wir alle hier im Hohen Haus den Älteren und Schutzbedürftigen schuldig. Im Nachgang einer Prüfung war es bis jetzt so, dass viele Kapazitäten der Pflegekräfte bzw. der Mitarbeiter in den Heimen gebunden wurden. Jeder weiß, dass nach einer Prüfung der Bericht des MD eingeht und sich dann auch die ARGE einschaltet und entsprechende Stellungnahmen verlangt. Jeder Medizinische Dienst hat bei einer Wiederholungsprüfung oder bei der jährlichen bzw. zweijährlichen Prüfung das Augenmerk darauf zu legen, dass die Sachen, die kritisiert wurden, aufgearbeitet und für die Zukunft in Ordnung gebracht worden sind. Dass man noch zusätzliche Stellungnahmen anfordert und hier wieder die Pflegedienstleitungen fordert, die ihre notwendigen Kapazitäten hintanstellen müssen, um irgendwelche Stellungnahmen zu beantworten, sehen wir noch kritisch. Wir werden uns noch überlegen, wie wir dazu stehen, und vermutlich einen Antrag dazu stellen. Wir würden die Zeit lieber in die Pflege stecken; da ist sie besser aufgehoben. Jeder weiß, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Deshalb ist es umso wichtiger. Jedem muss klar sein, dass durch die Verschlankung die Qualität und die Sicherheit der Patienten nicht in den Hintergrund rücken dürfen. Diese müssen weiter absolut im Vordergrund stehen. (Beifall bei der AfD)
