Alexander Flierl
Herr Kollege, herzlichen Dank für diese Fragen. Für uns ist klar, dass wir weiter massive Anstrengungen unternehmen müssen. Wie kann es uns gelingen, diese Ziele zu erreichen? Wie ist denn Ihr Konzept? Setzen Sie nur auf Ordnungsrecht? Setzen Sie auf Enteignung? Setzen Sie auf Verfahrenserschwerungen, auch wenn man ein besonderes öffentliches Interesse bejahen würde? Es ist tatsächlich so, dass wir das nicht in jedes Verfahrensgesetz hineinschreiben können. Bei jeder Gesetzesnovelle wird das von Ihnen gefordert. Das wird uns nicht weiterbringen. Ihre Konzepte sind nicht tragfähig. Wir wollen das zusammen mit den Menschen entwickeln, indem wir nicht nur für die Notwendigkeit dieser Maßnahme ein Bewusstsein schaffen, sondern indem wir die Menschen auch mitnehmen. Wir schaffen in der Novelle auch Rechtsklarheit für das Verfahren, indem wir die Maßnahme nämlich dem Gewässerausbau gleichsetzen. Damit werden kleine Maßnahmen nicht so hohe Verwaltungsaufwendungen kosten. Bei großen Maßnahmen brauchen wir aber eine Planfeststellung. Ich sage es Ihnen klipp und klar: Mit Zwang werden wir hier nicht weiterkommen. Zwang wäre der falsche Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bravo!)
