Alexander Flierl
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz entscheidet sich nicht allein in einem Gesetzesblatt, sondern maßgeblich draußen in unserer Landschaft. Dort zeigt sich, ob Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz gelingen, ob strukturreiches Grünland erhalten bleibt, ob für Wiesenbrüter und andere geschützte Arten geeignete Lebensräume erhalten und geschaffen werden; ferner, wie wir es schaffen, unsere Moore wiederzuvernässen. Wie diese und weitere Ziele zu erreichen sind, muss im Gesetz angelegt sein. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat 2019 eine intensive gesellschaftliche und politische Debatte ausgelöst. Der Bayerische Landtag hat diesen Gesetzentwurf aus guten Gründen – weil eben die Zustimmung nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land hoch war, überwiegend über das entsprechende Quorum hinaus – angenommen und zugleich mit einem eigenen Versöhnungsgesetz ergänzt. Er hat damit für den bayerischen Naturschutz wesentliche Akzente gesetzt; denn für uns gehören Schützen und Nützen zusammen. Die Zusammenarbeit mit allen Landnutzern und Landbewirtschaftern, mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Fischern, mit den Jägern, mit den Imkern und mit den Landschaftspflegeverbänden, all das gehört zusammen und darf man nicht auseinanderdividiert und getrennt werden. Wir setzen deswegen auf die Bereitschaft der Menschen, die draußen in der Natur arbeiten, die mit der Natur leben, Verantwortung zu übernehmen und Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht zu setzen. Das war bereits 2019 unser politischer Ansatz. Daran halten wir auch heute noch fest. Deswegen sind auch die Vorwürfe der AfD völlig abstrus und neben der Sache; denn Landwirte sind Teil der Lösung, wenn es um den Natur- und Artenschutz geht. Sie erhalten unsere natürlichen Lebensgrundlagen auch im eigenen Interesse, um weiterhin fruchtbare Böden zu haben. Was hier getan wird, ist nur zu spalten und auseinanderzudividieren. Das wird mit uns nicht gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und wie immer wird von der AfD eine völlige Themaverfehlung begangen: Man sollte sich heute eher mit der Novelle beschäftigen. Was hier vorgetragen wird, ist einfach nur peinlich. Es ist wirklich notwendig und wichtig, dass wir diese Novelle aufgreifen, weil es im Naturschutzrecht Änderungen bedarf; denn wir haben sieben Jahre nach dem Volksbegehren entsprechende Erkenntnisse vorliegen und wissen, wie es in der Praxis gelaufen ist, wo Vorschriften ihren Zweck erfüllen und wo sie unbeabsichtigte Folgen haben, die wir korrigieren müssen. Dabei stehen die folgenden drei wesentlichen Kernpunkte der Novelle im Mittelpunkt – der Herr Staatsminister ist bereits darauf eingegangen –: Es geht um das Dauergrünland, um den Schutz der Wiesenbrüter und des Moores. Daran zeigt sich auch, worüber wir heute sprechen müssen: Wie sichern wir unsere Naturschutzziele mit Regelungen, die sich auch in der Praxis bewähren? Erstens. Beim Dauergrünland geht es um die Frage, die uns auch in diesem Haus seit Jahren beschäftigt, also um die ganz zentrale Forderung, die wir zuletzt bereits 2025 aufgestellt haben: Wie können wir unnötigen Grünlandumbruch vermeiden? Man muss sich einmal vorstellen: Nur um den Ackerstatus zu erhalten und naturschutzfachlich kein Dauergrünland entstehen zu lassen, muss der Bauer alle fünf Jahre seinen Pflug anspannen und Land umbrechen. Was das für den CO -Ausstoß bedeutet, nämlich dass nicht mehr so viel Humus gebildet wird und Lebensraum verloren geht, kann sich jeder vorstellen. Das zu tun, ist eigentlich auch für den Landwirt ökonomisch sinnlos, weil sich dort vielleicht eine Wiese oder eine Weide wesentlich besser eignet. Wir brauchen diese Regelung, weil es zum einen die Bäuerinnen und Bauern nicht wollen, unnötig Grünland umzubrechen. Zum anderen wollen wir es nicht, weil es für den Naturschutz kontraproduktiv wäre. Europa und der Bund haben mit einer Stichtagsregelung endlich darauf reagiert, dass der Ackerstatus erhalten bleibt, wenn er zum 01.01.2021 vorhanden war. Bayern hat hier die entsprechende Maßgabe gesetzt, dass man eine Obt-out-Lösung machen könnte, was wahrscheinlich die wenigsten Landwirte getan haben. Jetzt geht es darum, dass wir genau diese Möglichkeit im Naturschutzrecht eröffnen und unnötigen Grünlandumbruch vermeiden. Es wäre wenig gewonnen, wenn wir hier weiter einen Fehlanreiz setzen würden, obwohl es förderrechtlich gar nicht notwendig ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen kann ich auch die Kritik des Kreises derjenigen, die das Volksbegehren unterstützt haben, nicht ganz verstehen; denn wir schützen gerade die alten Bestände an Dauergrünland besonders durch eine Stichtagsregelung, wenn also Dauergrünland schon vor dem 01.01.2021 entstanden ist. Hier sehen wir natürlich auch Maßnahmen der Kompensation vor. Aber das Entscheidende ist, dass wir in die Bewirtschafter entsprechendes Vertrauen setzen, dass sie nämlich klug und gut ausgebildet mit dieser Frage umgehen. Deshalb ist diese sehr weitreichende Stichtagsregelung, die wir jetzt in das Naturschutzrecht einfügen, genau das Richtige, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) damit auch Dauergrünland, das nach dem 01.01.2021 entstanden ist, nicht dem Grünlandschutz des Naturschutzrechtes unterliegt. Zweitens. Wiesenbrüter, Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und weitere Vögel brauchen geeignete Lebensräume und einen wirksamen Schutz ihrer Brutplätze. Weil sich in Bayern Witterung und Vegetation von Berchtesgaden bis Hof sehr stark unterscheiden, ist es sinnvoll, klug und notwendig, dieses strenge Walzverbot ab 15. März grundsätzlich zu ändern, sodass die Bezirksregierungen die Wiesenbrütergebiete einfach festlegen und dafür bürokratischen Aufwand reduzieren können. Früher war es notwendig, dass die Bezirksregierungen Ausnahmeregelungen schaffen und über die gesamte Fläche von Jahr zu Jahr Klima- und Wetterdaten sowie die Wiesenbrüterkulisse etc. neu überprüfen. Das brauchen wir jetzt nicht; denn die Bezirksregierungen legen auch diese Gebiete fest. Dort gilt sogar ein gesteigerter, höherer Schutz als bisher, weil dann in den Wiesenbrütergebieten nicht nur das Walzen untersagt ist, sondern auch sämtliche gelegegefährdeten Maßnahmen, also auch Striegeln, Abschleppen usw. Wir kommen so sogar zu einem höheren Schutz in den Wiesenbrütergebieten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Drittens. Damit bin ich beim nächsten wesentlichen Punkt, dem Moorschutz. Hierbei möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir an unseren Zielen zum Schutz und zur Wiedervernässung von Mooren festhalten, weil Moore wertvolle Lebensräume, bedeutende Kohlenstoffsenken und für den Wasserhaushalt wichtig sind. Daher sieht der Koalitionsvertrag vor, gemeinsam mit Eigentümern und Nutzern bis 2040 insgesamt 55.000 Hektar Moorfläche wiederzuvernässen. An diesem Ziel und an den entsprechenden Vorgaben der Staatregierung halten wir fest. Mit dem Moorbauern-Programm, mit dem Moorwald-Programm und mit weiteren Instrumenten, auch des Vertragsnaturschutzes und des KULAPS etc., gilt es, den Schutz und die Wiederherstellung unserer Moore weiter voranzubringen. Wir setzen auch entsprechende Akzente bei der Ermöglichung von Produktion durch Paludikulturen etc. Unser Weg, unser Grundsatz ist dabei klar, wie es auch im Gesetz vorgezeichnet ist: Es gilt die Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Dies kann nur mit den Bewirtschaftern, mit den Bäuerinnen und Bauern sowie mit den Eigentümern gelingen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns kommt es eben darauf an, wie wir gesetzliche Instrumente schaffen, die uns im Naturschutz und Artenschutz weiter voranbringen, wie wir auch weiter in die Fläche in unserer Kulturlandschaft kommen. Wir wollen artenreiche Wiesen erhalten, gefährdete Arten schützen und Moore wiederherstellen. Wir setzen auf unsere Grundsätze "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" und "Schützen und Nützen". Unser Maßstab ist nicht die Zahl der Vorschriften, sondern die Wirkung der Vorschriften in der Natur, in der Fläche der Natur. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf wohlwollend im Ausschuss beraten und ihm selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
