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Marina Jakob

FREIE WÄHLER 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Langlebige Produkte, eine gute Reparierbarkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen sind wichtige Ziele. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte kaufen können, die nicht nach kurzer Zeit kaputtgehen, sondern möglichst lange genutzt und bei Bedarf auch repariert werden können. Das schont den Geldbeutel und auch die Umwelt. Doch die entscheidende Frage dafür ist doch: Brauchen wir dafür tatsächlich eine neue Stiftung mit einem eigenen bayerischen Qualitätssiegel? – Unsere Antwort lautet hier ganz klar: Nein. Mit dem Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, wird die Errichtung einer Stiftung Bayerisches Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegel vorgeschlagen. Unternehmen sollen ihre Produkte zertifizieren lassen können, wenn diese bestimmte Anforderungen auf Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und die Freiheit von geplanter Obsoleszenz erfüllen. Für die Errichtung und Ausstattung der Stiftung sind einmalig 15 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen noch mal 500.000 Euro im Grundstock. Es stellt sich jedoch die grundlegende Frage zur Aussagekraft dieses Siegels, zum rechtlichen Rahmen, zum tatsächlichen Nutzen und vor allem zur Finanzierung. Langlebigkeit, Reparierbarkeit und der Schutz vor geplanter Obsoleszenz sind unterschiedliche Aspekte. Ein Produkt kann gut reparierbar sein, aber trotzdem schnell kaputtgehen. Auch wurde gerade das Ziel angesprochen, günstige und langlebige Produkte auf dem Markt zu haben. Das passt oft einfach nicht zusammen. Günstige Produkte sind auch oft schneller kaputt. Gerade die gezielte Verkürzung der Lebensdauer eines Produktes ist zudem oft schwer nachzuweisen. Ein Siegel, das all diese Eigenschaften zusammenfasst, könnte deshalb Erwartungen wecken, die es in der Praxis einfach nicht erfüllen kann. Für das Nachhaltigkeitssiegel gelten inzwischen strengere Anforderungen für Transparenz und Qualität. Ein neues Siegel muss rechtlich belastbar ausgestaltet sein. Der Gesetzentwurf lässt jedoch wesentliche Fragen offen. Wie genau soll geprüft werden? Nach welchen Kriterien wird geprüft? Wer kontrolliert die Ergebnisse? Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe nachvollziehbar und rechtssicher erfolgt? Zudem gibt es bereits gesetzliche Anforderungen an die Produktgestaltung und auch die Reparierbarkeit. Verbraucherinnen und Verbraucher können bereits heute auf Informationen zur Produktqualität und auch zur Reparierbarkeit zurückgreifen. Hierfür haben wir in Deutschland die Stiftung Warentest und viele weitere Initiativen, die hier wichtige Arbeit leisten. Die Stiftung Warentest leistet ihre Arbeit zum Beispiel gerade auch im Kinderbereich. Ich habe alle meine Kinderwägen und Maxi-Cosi-Kindersitze über die Stiftung Warentest gekauft oder über Ökotest. Dann weiß man nämlich, was dort drinnen ist, was verbaut ist und ob es wirklich verspricht, was es vorgegeben hat. Warum also neue Strukturen schaffen, wenn wir doch eigentlich alle gemeinsam Bürokratie abbauen wollen? Die Finanzierung der Stiftung beläuft sich auf die erhebliche Summe von 15 Millionen Euro. Wie soll die Stiftung langfristig finanziert werden? Wie viele Unternehmen werden tatsächlich für ein kostenpflichtiges Siegel infrage kommen? Wie hoch werden die Prüf- und Forschungskosten sein? Reichen die Einnahmen aus Zertifizierungen und die Erträge des Grundstockvermögens dauerhaft aus? – Das alles sind Fragen, die hierbei nicht geklärt sind. Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es sein, langlebige und reparierbare Produkte zu fördern, Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlich zu informieren und auch Ressourcen zu schonen. Dafür setzen wir uns seit Langem ein. Dafür brauchen wir wirksame Maßnahmen und klare Kriterien, keine neuen Strukturen ohne nachgewiesenen Bedarf und ohne tragfähiges Finanzierungskonzept. Ich kann Ihnen abschließend nur raten: Kaufen Sie regional bei Ihren Unternehmen vor Ort ein! Dadurch wissen Sie, was Sie haben und wie produziert worden ist. Wenn doch einmal ein Mangel auftreten sollte, können Sie dorthin gehen und das Produkt reklamieren. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

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