Judith Gerlach
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle heute ein wichtiges Thema vor, mit dem wir in Bayern die Entbürokratisierung vorantreiben wollen. Ich spreche vom Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – kurz: PfleWoqG. Auch wenn der Titel des Gesetzes, wie so oft bei uns, etwas sperrig klingt, sind die Änderungen umso wichtiger und richtungsweisender. Das haben auch die zahlreichen Rückmeldungen aus den Verbandsanhörungen gezeigt. Die Änderungen betreffen tatsächlich viele, von den Aufsichtsbehörden über die Pflegeeinrichtungen bis hin zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die in den Einrichtungen leben und dort versorgt und betreut werden. Wir setzen damit eine Vereinbarung des bayerischen Koalitionsvertrags und des Koalitionsvertrags auf Bundesebene zur Entbürokratisierung im Bereich der Heimaufsicht konsequent um. Modellhafte Erprobungen und zahlreiche Vorgespräche mit den relevanten Akteuren aus der Praxis haben im Vorfeld natürlich dazu stattgefunden. Wir beweisen, dass Bayern sowohl den Bürokratieabbau als auch den Schutzauftrag für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sehr ernst nimmt. Hintergrund sind Doppelstrukturen in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege durch Regelprüfungen nach sowohl bundesrechtlicher als auch landesrechtlicher Grundlage. Der Medizinische Dienst, die Prüforganisation der gesetzlichen Pflegeversicherung, und die Care Proof GmbH, die Prüforganisation der privaten Pflegeversicherung, prüfen auf bundesrechtlicher Grundlage das Leistungsrecht. Die Fachstellen wiederum für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht – kurz: FQA – führen die ordnungsrechtliche Prüfung auf landesrechtlicher Grundlage des PfleWoqG durch. Diese Prüfungen überschneiden sich inhaltlich in großen Teilen, was immer auch zu Doppelbelastungen sowie zu unnötigem Verwaltungsaufwand führt und Ressourcen bindet, die im Sinne der schutzbedürftigen Personen besser eingesetzt werden können. Unser Ziel bei der Änderung des PfleWoqG ist es, Bürokratie und Doppelstrukturen abzubauen. Gleichzeitig kommt der Freistaat natürlich seinem Schutzauftrag für die Bewohnerinnen und Bewohner nach. Künftig erfolgen Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausschließlich durch den Medizinischen Dienst und Care Proof. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die FQA fokussieren sich wiederum auf anlassbezogene Prüfungen und eine präventive und begleitende Beratung der Einrichtungen vor Ort. Die FQA ist weiterhin gesetzlich legitimiert, konsequent auch da zu agieren, wo es erforderlich ist. Das tut sie auch. Das zeigt die Vielzahl an Kontakten bei der Beschwerdestelle Pflege-SOS-Bayern eindrucksvoll. Die FQA geht Beschwerden nach und sie ergreift zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner die erforderlichen Maßnahmen, wo es nötig ist. Selbstverständlich sehen wir eine regelhafte, enge und gegenseitige Information und vor allem auch die Abstimmung zwischen den Prüforganen vor, damit die FQA die Ergebnisse der MD-Prüfungen bewerten und, falls erforderlich, natürlich auch abgestimmte Maßnahmen ergreifen kann. Gerade durch den gestärkten Beratungsansatz ermöglichen wir eine engere und eine praxisnahe Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. So können Missstände schon erkannt, bearbeitet und im besten Fall künftig verhindert und die Einrichtungen in ihrer Qualitätsverantwortung, die sie haben, auch wirklich auf Augenhöhe unterstützt werden. Wir verschaffen den gut qualifizierten Mitarbeitenden der FQA den nötigen Freiraum für individuelle Einschätzungen und situativ angepasstes Handeln ohne Vorgabe starrer Prüfrhythmen. Das heißt, nicht der Jahresprüfungsplan entscheidet künftig über Prüfungen und Beratungen, sondern die Kenntnis und die Einschätzung der Sachlage vor Ort entscheiden darüber. Darüber hinaus nehmen wir für ambulant betreute Wohngemeinschaften strukturelle und inhaltliche Anpassungen vor, um den Besonderheiten eines selbstbestimmten Wohnens Rechnung zu tragen. Je weniger Abhängigkeit von einem Träger und je mehr Häuslichkeit damit besteht, desto weniger Vorgaben soll auch der Staat den Bewohnern machen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt das bisherige Prüfsystem weitgehend unverändert, da es hier im Großen und Ganzen keine Doppelstrukturen gibt. Ein roter Faden zieht sich jedoch durch das ganze Gesetz und gilt für alle Wohnarten: Wir nutzen die Potenziale der Digitalisierung. Ein wichtiges Element ist die Schaffung eines digitalen, institutionalisierten Informationsaustauschs zwischen den Prüfinstanzen. Eines ist mir dabei aber besonders wichtig: An allererster Stelle stehen die Menschen in diesen Heimen, und das bleibt auch so. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform des PfleWoqG ist ein wichtiger Schritt für die bayerische Pflegeaufsicht. Sie verbindet Effizienz mit Menschlichkeit, ein Ansatz, der uns allen zugutekommt. Damit ermöglichen wir den Bürokratieabbau, der Einrichtungen entlastet, gleichzeitig aber auch die Qualität in der Pflege sichert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
