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Marina Jakob

FREIE WÄHLER 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Es gilt natürlich das Artenschutzrecht. Man darf keine Wildtiere gefährden, auch außerhalb dieser Kulisse. Jeder Landwirt auf seinem Schlepper schaut, ob da ein Gelege ist. Das könnte passieren. In diesen Gebieten ist das nicht so häufig, dass sie darauf achten müssten. Ich bin mir sicher, dass das "Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt" einen schönen Artikel schreibt, der noch einmal genau erklärt, worauf man außerhalb dieser Gebiete auch Wert legen muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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