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Tobias Reiß

15.10.2026 Sitzungen 19/89

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführenden Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drs. 19/13864) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung darf ich heute das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes in die parlamentarische Beratung einbringen: Ich bitte um gute, konstruktive Beratung und am Ende um Verabschiedung. Es geht bei diesem Änderungsgesetz nicht um Kleinigkeiten, sondern es geht schon um eine wichtige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bayern mit der Zielsetzung, den Bayerischen Rundfunk zukunftsfähig zu machen bzw. dabei zu unterstützen, zukunftsfähig zu sein. Das geht nur, wenn man es gemeinsam macht: auf der einen Seite wir als Gesetzgeber mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, und auf der anderen Seite natürlich der Bayerische Rundfunk selber, der auch seinen Teil dazu beitragen muss, zukunftsfähig zu sein, zu werden oder zu bleiben. Den Änderungen liegt die tiefe Überzeugung zugrunde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine zentrale Säule unserer Nachkriegsordnung ist und auch heute noch von Bedeutung ist, obwohl sich die Medienlandschaft, wie wir alle wissen, grundlegend verändert hat. Wir sind fest davon überzeugt, dass es auch heute noch einen öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk braucht, der für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen zuständig ist. Eigentlich würde ich sogar darüber hinausgehen und sagen: Heute braucht es den mehr denn je, weil die Medienlandschaft so unheimlich diversifiziert ist. Natürlich hat sie sich schon vor 40 Jahren durch die Entstehung des privaten Rundfunks grundlegend verändert, der über die Jahre ebenfalls eine ganz zentrale Säule geworden ist, der auch hochwertigen Journalismus bietet, und beides zusammen ist sozusagen das Fundament der medienrechtlichen Ordnung. Aber wir wissen auch, dass dieses System durch neue Player gehörig unter Druck geraten ist, insbesondere durch die großen Plattformen, durch das Internet, durch die neuen Zugänge zu Medien, die mittlerweile über 50 % der Werbeeinnahmen auf sich vereinen und deshalb zu einer echten, auch wirtschaftlich existenziellen Bedrohung für die anderen Player werden. Diese Reform ist also jedenfalls getragen von dem Grundgedanken, dass wir öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft brauchen. Sie ist deshalb nötig und richtig, und die Grundlage ist mit dem Änderungsgesetz gelegt, das wir heute vorlegen. Es geht dabei letztlich immer auch darum, die Akzeptanz zu steigern und zu bewahren; denn wir alle wissen: Das öffentlich-rechtliche System basiert auf der Zahlung von Beiträgen. Das sind also keine Abos, die man freiwillig abschließt, und wenn man keine Lust mehr hat, dann gibt man das wieder auf, sondern es ist ein verpflichtender Beitrag, und der ist nur deshalb gerechtfertigt, weil die gesamte Bevölkerung in den Blick genommen wird, weil in der gesamten Breite der Meinungen, der Ansichten der Bevölkerung journalistische Arbeit geleistet wird. Das muss man sich immer wieder klarmachen, und deshalb ist der Kern unserer Reform, sich auf das Eigentliche – den Bayerischen Rundfunk – zu konzentrieren, ihn zu verschlanken und natürlich auf Beitragsstabilität zu achten. Das Ganze machen wir nicht im Alleingang, sondern natürlich zusammen mit den anderen Ländern im Rahmen des Reformstaatsvertrags, dem umfangreiche Vorberatungen durch Expertenkommissionen und durch die Rundfunkkommission vorausgegangen sind. Die einzelnen Ergebnisse werden jetzt in unserem Gesetzentwurf abgebildet, beispielsweise die Reduzierung der Hörfunkwellen, die der Bayerische Rundfunk auch mitvollzieht, und viele andere Punkte, die zur Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Konzentration auf seine eigentliche Aufgabe beitragen. Wir haben uns in Bayern darüber hinaus allerdings auch auf einige weitere, zusätzliche Punkte verständigt, die genau in diese Richtung die Reform vorantreiben sollen und die jetzt auch Gegenstand der Verbändeanhörung waren. Das reicht von intensiven Diskussionen bis zu der einen oder anderen Anpassung, die noch vorgenommen wurde, und aus meiner Sicht sind diese Punkte jetzt mit einem sehr großen Konsens in diesem Gesetz verankert. Da geht es zum einen beispielsweise um die Mindestquote im Fernsehen von 60 % für die Erfüllung des Kernauftrags, nämlich Information, Bildung und Kultur. Das sind die zentralen Bereiche des Kernauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; denn da geht es um die Grundversorgung, und das rechtfertigt auch wiederum, dass es einen Beitrag dafür gibt. Deshalb sollen 60 % diesem Bereich angehören. Das ist ziemlich weit gefasst. Da ist auch der Sport, da sind die regionalen und gesellschaftlichen Themen dabei: die Kultur, die Bildung in einem umfassenden Sinn; aber das ist genau der Kern, den Sie bei anderen Anbietern nicht bekommen, wo die Unterhaltung und Ähnliches im Vordergrund steht. Deshalb ist das ein ganz wichtiger Aspekt. Genauso wollen wir, dass bei den Prüfungen im Rahmen des sogenannten "Faktenchecks" noch höhere Anforderungen gestellt werden, als das bei der normalen journalistischen Berichterstattung ohnehin der Fall ist, und wir wollen den Chefredakteur, den es gibt, in dem Gesetz explizit erwähnen, um deutlich zu machen, dass das eine wichtige Funktion im gesamten Gefüge ist, so, wie andere Medien – etwa Zeitungen – einen Chefredakteur, eine Chefredakteurin haben, der oder die diese Rolle dann auch wirklich entsprechend zugeordnet bekommt. Insgesamt geht es uns darum, die Objektivität und die Vielfalt zu verstärken und auch zu sichern. Wir wollen nicht, dass die gesamte Programmgestaltung einseitig ist oder nur bestimmte Milieus anspricht, sodass andere sich dann ausgeschlossen fühlen und sich denken: Da kommen gar keine Dinge vor, die mich interessieren, da werden Themen behandelt, die mich nicht interessieren, da werden Meinungen vertreten, die zwar interessant sind, aber meine Meinung habe ich schon lange nicht mehr gehört. Diese gewisse Unzufriedenheit mit der großen Bandbreite führt auch dazu, dass es manche gibt, die die Beitragssysteme in Zweifel ziehen und Ähnliches. Deshalb appelliere ich auch immer wieder, sich in der gesamten Breite der Meinungen, des gesamten Diskurskorridors unserer Gesellschaft zu bewegen. Das ist jedenfalls der Kern von öffentlich-rechtlichem Auftrag. Andere müssen das nicht tun: Andere können parteiisch sein, andere können nur in eine bestimmte Richtung – für eine bestimmte Blase – schreiben, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf das nicht tun. Deshalb haben wir das ganz zentral in den vielen unterschiedlichen Punkten ausdrücklich hineingeschrieben, zum Beispiel im Artikel 4, der sagt: "…; das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen." Für viele ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem ist es wichtig. Es geht um das Programm insgesamt. Es muss für alle ausgewogen sein, und wenn man schon sagt, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dann kann man es auch in das Gesetz hineinschreiben und es dadurch gewissermaßen noch weiter veredeln, weil dadurch zum Ausdruck kommt: Das ist nicht nur die Meinung von Einzelnen, sondern die Meinung des Bayerischen Parlaments insgesamt, und ich glaube, das ist auch noch ein besonderer Auftrag. Der letzte Punkt, der wichtig ist, ist die verstärkte Kooperation. Erfreulicherweise – das haben wir wahrgenommen – findet mittlerweile über das sogenannte Embedding eine sehr enge Kooperation zwischen den Mediatheken von ZDF und Joyn statt. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit; denn warum sollen heutzutage die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender nicht in vielen Bereichen viel stärker zusammenarbeiten? Gerade die Mediatheken bieten sich dafür an, wo dann ganz unterschiedliche Inhalte nebeneinander bestehen und auf diese Weise für eine viel größere Sichtbarkeit sorgen. Jemand, der sich nur bei Joyn Inhalte anschaut, würde als potenzieller Konsument von öffentlich-rechtlichen Beiträgen herausfallen, wenn er nur diese Mediathek nutzte. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Durch das Embedding wird man darauf hingewiesen, und die Reichweite vergrößert sich um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das war aus unserer Sicht allerdings eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für die Rundfunkanstalten war das Ganze ein etwas mühsamerer Weg. Für das ZDF ist es schon gelungen; aber auch die ARD-Anstalten sind da auf einem guten Weg. Die Intendanten haben sich das noch einmal überlegt und auch die Chancen erkannt, die in der stärkeren, intensiveren Kooperation stecken. Deshalb ist das insgesamt ein sehr gutes Paket. Wir haben das mit zahlreichen Verbänden, mit dem Bayerischen Rundfunk selber und mit den unterschiedlichsten Playern intensiv diskutiert. Den einen oder anderen Punkt haben wir auch angepasst, weil wir die Themen im Diskurs gemeinsam erarbeiten. Aber so, wie es jetzt ist, ist es eigentlich gut. Deshalb könnten wir zügig durch die Beratungen gehen, in aller Offenheit, aber immer auch mit dem Geist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich eine zentrale Rolle spielt und wir alle ihn in die Zukunft weiterentwickeln wollen. Deshalb bitte ich um gute, intensive Beratungen und anschließend um Verabschiedung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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