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Paul Knoblach

GRÜNE 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflegeeinrichtungen sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb ist es richtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall auch angepasst werden. Aus meinem Berufsleben weiß ich, was es heißt, in engen Abständen nach DIN EN ISO 9001:2000 von FQA und MDK auditiert zu werden. Es sind immer Prüfungstage. Das sollen sie auch sein, aber ohne menschliche und emotionale Beteiligung ging das nie. Dies ist nötig, aber eine einfache Sache ist das jeweils nie. Die geplante Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes begrüßen wir GRÜNE grundsätzlich. Insbesondere begrüßen wir den Ansatz, bestehende Doppelstrukturen bei den Prüfungen in Pflegeeinrichtungen aufzubrechen. Dadurch werden alle Beteiligten entlastet. Es ist ein wichtiger Schritt, der sowohl die Einrichtungen als auch die Behörden gleichermaßen entlastet. Die frei werdenden Kapazitäten sollen stattdessen gezielt in Beratung und Unterstützung der Einrichtungen fließen. Das halten wir auch für sinnvoll. Für uns GRÜNE gilt: Der Schutz und das Wohl der Bewohner:innen muss stets im Vordergrund stehen und darf nicht unter Bürokratieabbau leiden. Weniger Bürokratie darf nicht zu weniger Klarheit und Verlässlichkeit führen. Genau hier sehen wir gewisse Punkte, bei denen noch genauer hingesehen werden muss. Zum einen müssen unseres Erachtens die anlassbezogenen Prüfungen an konkrete Hinweise auf relevante Mängel oder Gefährdungen geknüpft sein. Es sollte nicht passieren, dass abgeschaffte Regelprüfungen durch eine neue Prüfpraxis faktisch wieder eingeführt werden. Hier muss der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen – ich habe sie genannt – ordentlich funktionieren. Das bloße Fehlen einer Mitteilung sollte nicht automatisch zu einer zusätzlichen Prüfung führen. Des Weiteren sehen wir, dass unklare Begriffe und weitgefasste Regelungen unnötige Auslegungsspielräume schaffen. Auch das muss betrachtet werden. Dabei ist von Bedeutung, dass Einrichtungen den Bürokratieabbau tatsächlich zu spüren bekommen. Bereits vorhandene Informationen zwischen den zuständigen Behörden und Prüfinstanzen müssen ausgetauscht werden, statt sie mehrfach von den Einrichtungen anzufordern. Wichtig ist zudem, dass Beratung und Prüfung klar voneinander abgegrenzt sein müssen. Abschließend muss unser Ziel eine Aufsichtsstruktur sein, die wirksam schützt, Einrichtungen und Beschäftigte gezielt unterstützt und von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet. Dazu gehören neben klaren gesetzlichen Regelungen funktionierende Informationswege und eine konsequente Ausrichtung am Wohl der Pflegebedürftigen. Grundsätzlich ist es mir und uns wichtig zu betonen, dass wir weg von einer Misstrauenskultur hin zu einer gelebten Fehlerkultur gelangen müssen. Entscheidend sind Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, daraus zu lernen. Wir freuen uns, wie von Herrn Kollegen Seidenath schon erwähnt, auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall bei den GRÜNEN)

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