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Toni Schuberl

GRÜNE 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Herr Staatsminister, Sie haben vorher gesagt, dass es gar nicht notwendig sei, jetzt eine Arbeitsgruppe einzurichten, da ja die Verfassungsschutzämter untereinander Daten austauschen. Beim NPD-Verbotsverfahren gab es diese Arbeitsgruppe aber durchaus, und Bayern hat das auch unterstützt, ich glaube sogar initiiert. Mich würde interessieren, worin der Unterschied besteht. Warum brauchte man damals die Arbeitsgruppe und jetzt nicht? Oder ist das der nächste Schritt, wenn das Kölner Urteil da ist?

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