Ruth Waldmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Heimaufsicht ist in ihrer bisherigen Form renovierungsbedürftig. Sie bringt jede Menge Papierkram. Sie ist unpraktikabel und sehr aufwendig für alle Beteiligten, und gleichzeitig bietet sie zu wenig Schutz für die Menschen in unseren Pflegeeinrichtungen, wenn es einmal wirklich darauf ankommt. Deswegen ist es gut, wenn wir uns das noch einmal vorknöpfen. Allerdings muss man schon sagen: Vor derselben Situation sind wir schon vor drei Jahren gestanden, als wir dieses Pflege- und Wohnqualitätsgesetz hier im Haus zum letzten Mal geändert haben. Jetzt müssen wir Dinge aufräumen und neu klären, die man damals schon längst hätte angehen müssen. Und es kann auch keine Rede davon sein, dass man das damals noch nicht gewusst hätte, ganz im Gegenteil: Wir als SPD haben schon bei der letzten Runde vor drei Jahren massiv darum gekämpft, für die Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eigene und passende Regelungen zu schaffen und sie nicht einfach in ein System zu quetschen, das für sie nicht angemessen und das auch kaum erfüllbar ist. Wir waren nicht die Einzigen, die davor gewarnt haben, dass das hinten und vorne nicht passt. Wir als SPD haben damals mit Unterstützung der GRÜNEN und der FDP per Minderheitenvotum eine Anhörung zur Novellierung dieses Heimgesetzes durchsetzen müssen, um den wichtigen Stimmen aus der Praxis – von den Wohlfahrtsverbänden und Trägern der Einrichtungen und nicht zuletzt von den Betroffenen selbst – mehr Gehör zu verschaffen. Sie wollten das nicht hören, sondern alles möglichst schnell durchdrücken, und das, obwohl die Regierungsfraktionen seinerzeit offenbar selbst schon große Zweifel hatten. Schließlich haben Sie damals einen eigenen Prüfantrag gestellt, ob die Belange der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angemessen berücksichtigt würden. Das und sämtliche unserer differenzierten Änderungsanträge haben aber alle nichts geholfen, und jetzt stehen wir drei Jahre später hier und müssen reparieren, was wir damals schon gewusst haben. Deswegen rufen wir Sie jetzt auf, die gleichen Fehler nicht zu wiederholen, wichtige Hinweise und Änderungsanträge nicht einfach pauschal wegzuwischen, sondern konstruktiv in die Gesetzesberatung, die wir dann im Ausschuss haben werden, aufzunehmen. Dann gehen wir gerne mit und stimmen auch gerne mit. Es geht hier schließlich nicht um parteipolitische Fragen, sondern darum, den Schutz der Menschen in unseren Pflege- und Behinderteneinrichtungen sicherzustellen, die Einrichtungen zu unterstützen und dort, wo am Ende wirklich Schindluder getrieben wird, wirksam durchzugreifen. Es hat sich gezeigt, dass die FQA in der bisherigen Form nicht in der Lage war, die Missstände rechtzeitig zu erkennen, aufzudecken und dann auch wirksam abzustellen. Wir führen – genauso wie Sie – Gespräche mit den handelnden Akteuren. Zuletzt waren wir gemeinsam bei der Kommunalen Altenhilfe Bayern und werden entsprechende hilfreiche Änderungsanträge einbringen. Wir wünschen uns das auch von Ihnen. Bringen Sie Änderungsanträge ein, und lassen Sie uns die Details gemeinsam und im Sinne der Menschen in der Ausschussberatung besprechen. Hier ist wirklich jede Sorgfalt wichtig, weil wir in zwei oder drei Jahren nicht schon wieder reparieren wollen, was möglicherweise jetzt versäumt wurde. Beifall bei der SPD Auf die Details werden wir in den einzelnen Änderungsberatungen im Ausschuss eingehen, und da ich jetzt schon einiges gehört habe, hoffe ich doch sehr auf konstruktive Beratungen. (Beifall bei der SPD)
