bayern.landtag.de ↗

Anna Rasehorn

SPD 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe von der AfD: Ja!) Der Gesetzentwurf enthält wenig Licht und viel Schatten – passend zu Halloween. Wir fangen einmal mit dem Positiven an. Dass Daten zu geschützten Tier- und Pflanzenarten, die einmal aufwändig erhoben wurden, künftig besser genutzt werden können und nicht für jedes Verfahren erneut erhoben werden müssen, ist sinnvoll. Dass wir bei den Sitzbänken in der freien Natur, also auch bei den klassischen Waldbänken, endlich klarstellen, dass Kommunen und Vereine nicht wegen jeder natürlichen Gefahr mit einem Bein im Gefängnis stehen – ich sitze gerne auf Waldbänken –, ist sinnvoll. Auch eine Regelung zum Walzverbot, die sich stärker auf die tatsächlichen Gebiete und die tatsächlichen Anforderungen fokussiert, kann zielgerichteter sein. Hof ist anders strukturiert als das Allgäu. Es sollte nicht nur das Walzen, sondern es sollten alle gelegezerstörenden Bewirtschaftungsmaßnahmen erfasst werden. Das Bundesrecht, welches das Landesrecht bricht, regelt das automatisch. Darüber können wir diskutieren. Wir schließen uns dem Bund Naturschutz an. Grundsätzlich sind wir dafür und können darüber reden. Einige Punkte sehen wir aber deutlich kritischer. Im Jahr 2019 haben 1,8 Millionen Menschen in Bayern das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" unterstützt. Das waren 18,3 % aller Stimmberechtigten. Meine Partei würde sich über solche Ergebnisse sehr freuen. Das waren mehr Stimmen als bei jedem anderen Volksbegehren. Die Staatsregierung war damals auch beeindruckt. Damals hat man gesagt, das Volksbegehren werde ohne Abstriche übernommen. Das war übrigens die Hochphase des Bäumeumarmens. Bayern wollte Klassenbester im Klimaschutz sein. Jetzt hat Herr Söder eine Selbsthilfegruppe für Männer. (Unruhe) – Ich würde zumindest darum bitten, dass man auch den Rednerinnen zuhört. Vorhin hätte man auch unserem Ausschussvorsitzenden die Aufmerksamkeit geben können. Ich finde es sehr schade. Ich möchte einmal für unseren Ausschussvorsitzenden sprechen. Ich hätte mir mehr Aufmerksamkeit gewünscht. Sieben Jahre später ist die Lage etwas anders. Bäume umarmen ist out. Bürokratieabbau ist wieder in. Klimagesetze werden novelliert und einkassiert. Dazu hatten wir diese Woche eine Anhörung im Ausschuss. Das ist in Zeiten, in denen Arten sterben und wir im Herbst 2026 ziemlich sicher sagen können, dass der Sommer 2026 mit Tausenden von Hitzetoten der heißeste Sommer unseres Lebens war, sehr schwierig. Wir kommen zum Bürokratieabbau beim Dauergrünland. Das bisherige generelle Umwandlungsverbot soll mit diesem Gesetzentwurf fallen. Künftig bleibt der besondere Schutz im Wesentlichen auf bestimmte, sensible Standorte beschränkt. Dazu zählen Moore und Feuchtgebiete, Überschwemmungsgebiete und erosionsgefährdete Hänge. Hinzu kommt, dass Dauergrünland, das nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist, weitgehend aus dieser Regelung herausgenommen wird. Liebe Staatsregierung – Butter bei die Fische – auf meine Anfragen, wie viele Hektar Grünland ihren bisherigen Schutz durch diese Änderung tatsächlich verlieren und welche Flächen künftig nicht mehr erfasst werden, konnte bisher keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden. Dazu würde ich gerne Antworten hören. Mir fehlt an dieser Stelle ehrlicherweise das Vertrauen. Besonders kritisch ist übrigens auch die neue 15-Jahres-Regelung. Flächen, die etwa durch KULAP oder Vertragsnaturschutz zu Grünland geworden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen später wieder umgebrochen werden. Kollegin Jakob ist darauf eingegangen. Wir sagen aber: In 15 Jahren kann aus einer Fläche wertvolles und artenreiches Grünland werden. Dafür braucht es manchmal wirklich Jahre. Wenn das unterbrochen wird, starten wir leider wieder bei null. Da können wir leider nicht mitgehen. Machen wir uns nichts vor, auch beim Moorschutz hätten wir uns mehr gewünscht. Bis zum Jahr 2040 will die Staatsregierung 55.000 Hektar Moorböden sanieren und wiedervernässen. Laut dem letzten öffentlich verfügbaren bayernweiten Stand, den die Staatsregierung selbst genannt hat, sind lediglich 5.000 Hektar tatsächlich wiedervernässt worden. Das ist sehr weit weg von 55.000 Hektar. Lediglich weitere 4.000 Hektar sind geplant.

Alle Reden von Anna Rasehorn Protokoll ↗