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Martina Fehlner

SPD 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer morgens die "Rundschau" hört, abends den Nachrichten im "BR Fernsehen" folgt oder unterwegs "BR24" öffnet, der verlässt sich darauf, dass dort niemand aus der Staatskanzlei mitredet. Millionen Menschen in Bayern tun das jeden Tag. Dieses Vertrauen ist kein Selbstläufer. Es beruht darauf, dass der Bayerische Rundfunk unabhängig berichten kann. Gerade jetzt, wo sich Desinformation, Deepfakes und Stimmungsmache im Netz schneller als jede Richtigstellung verbreiten, ist diese Unabhängigkeit wertvoller denn je. Genau diese Unabhängigkeit steht heute hier in der Ersten Lesung zur Debatte. Im Frühjahr hatte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem sich der Journalistenverband, der Rundfunkrat, die Intendantin des Bayerischen Rundfunks und die halbe Medienwelt irritiert die Augen gerieben haben. Er wollte dem Bayerischen Rundfunk verbieten, politische oder gesellschaftliche Gestaltungsziele zu verfolgen. Im Klartext bedeutet dies: Journalismus ja, aber bitte ohne Wirkung. Jetzt, einige Monate später, präsentiert die Staatsregierung eine entschärfte Fassung ihres Entwurfes. Was dabei aber wirklich entschärft werden kann oder soll, ist schwer erkennbar. Es sind nur minimale Änderungen, zum Beispiel die 60-Prozent-Quote im Fernsehen. Neben Information können jetzt auch Bildung und Kultur in die Quote einbezogen werden. So weit, so gut. Aber das Grundproblem bleibt: Der Rundfunkrat hatte ja, wie gesagt, schon im Frühjahr unmissverständlich deutlich gemacht, dass diese starre Quote den Rahmen des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber verlässt. Niemand kann bis heute erklären, wer eigentlich festlegt, was als Information zählt und was nicht. Der Rundfunkrat hat der Staatsregierung seinerzeit eine Formulierung angeboten – "Information als deutlicher Schwerpunkt". Dies wurde allerdings ignoriert. Zweiter Punkt. Die Faktencheckvorschrift ist wortgleich geblieben, und nicht ein Komma wurde geändert. Nach wie vor schreibt der Staat einer Redaktion vor, wie sie Fakten prüft, korrigiert und einordnet. Gerade das ist ja Kern journalistischer Arbeit, ebenso auch die Trennung von Kommentar und Meinung. Das steht längst in den Programmgrundsätzen und im Medienstaatsvertrag. Wofür also diese Norm? Auf die Frage, wie das kontrolliert werden soll, heißt es, man könne sich darauf berufen, wenn man der Auffassung sei, dass Objektivität an einer Stelle nicht gegeben sei. Die Frage bleibt jedoch, wer ist denn "man"? Die Staatskanzlei? Dritter Punkt, die Beitragsstabilität. Natürlich wünscht sich jeder von uns stabile Beiträge. Über den Finanzbedarf entscheidet aber die unabhängige KEF und nicht die Staatskanzlei. Der Rundfunkrat nennt Ihre Regelung einen offensichtlichen Verstoß gegen die staatsferne Finanzierung. Trotzdem schreibt die Staatsregierung dies nach wie vor ins Gesetz. Viertens, die Aufsichtsgremien. Die Staatsregierung will den Rundfunkrat per Gesetz zum Austausch mit privaten Rundfunkanbietern und Verlagen verpflichten. – Ja, die Forderung nach Zusammenarbeit und einer besseren Verbindbarkeit ist okay. Dafür gibt es ja auch bereits gute Beispiele: die gemeinsame digitale Infrastruktur, die Multiplexe. Aber muss man das wirklich gesetzlich festlegen, Kolleginnen und Kollegen? Der Bayerische Rundfunk hat die Aufgabe, zu informieren, einzuordnen und Fragen zu stellen, auch der Staatsregierung. Diese Freiheit darf nicht mit Quoten, Faktencheckparagrafen und Finanzvorgaben infrage gestellt werden. Wir brauchen einen starken, unabhängigen und zukunftsfähigen Bayerischen Rundfunk und eine gesicherte Staatsferne. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten bzw. Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Andreas Winhart als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie dabei bitte dafür Sorge, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für diesen Wahlvorgang stehen 4 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 13:01 bis 13:05 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist offensichtlich der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen 2 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 13:06 bis 13:08 Uhr) Befinden sich noch Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch dieses Wahlergebnis außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben wird. Ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause bis 13:45 Uhr. (Unterbrechung von 13:09 bis 13:45 Uhr) Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13:45 Uhr. Wir nehmen nach der Mittagspause die Sitzung wieder auf. Ich gebe zunächst das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 153 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültige Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 22 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat der Abgeordnete Andreas Winhart nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 154 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 21 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich drei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Bericht der Enquete-Kommission "Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln - Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken" Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Herrn Kollegen Steffen Vogel, zur Berichterstattung das Wort. Dem Vorsitzenden stehen für seinen Bericht 15 Minuten Redezeit zur Verfügung. (Zuruf: Volles Haus! – Zuruf: Volles Haus kriegen wir hin!)

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