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Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Rede meiner Vorrednerin muss ich feststellen: Es gibt heute schon absurde und merkwürdige Einschätzungen zu diesem Thema. (Paul Knoblach (GRÜNE): Von Ihnen auch!) Ich möchte deshalb nochmals ausdrücklich unterstreichen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine zentrale Rolle im dualen Mediensystem bei uns in Bayern, insbesondere bei der Sicherung der Demokratie. Er ist unbestritten ein wesentliches Element für Meinungsvielfalt, Pluralismus und freie Meinungsbildung. Gerade in Zeiten von Desinformation, Fake News und zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir verlässliche Informationen und eine fundierte, faktenbasierte und sauber recherchierte Berichterstattung; denn nur ein unabhängiger, glaubwürdiger und ausgewogener öffentlich-rechtlicher Rundfunk schafft Vertrauen und Akzeptanz. Sehr geehrter Herr Staatsminister, deshalb befürworten auch wir FREIEN WÄHLER die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich, um dessen inhaltlichen Auftrag zu stärken und dessen Strukturen effizienter zu gestalten. Es geht uns um eine moderne, leistungsfähige, schlanke und wirtschaftlich tragfähige Ausrichtung des Öffentlich-Rechtlichen und dabei – das haben wir schon öfter gehört – um die gezielte Fokussierung auf den gesetzlichen Kernauftrag im Bayerischen Fernsehen. Der Programmschwerpunkt muss deutlich auf verlässlicher Information liegen. Mein klares Ja zu einer qualitativ hochwertigen Grundversorgung. Meine Damen und Herren, objektive Nachrichten haben gerade in aktuell und weltweit politisch mehr als bewegten und herausfordernden Zeiten eine herausragende Bedeutung. Deshalb sehen wir auch einen Informationsanteil von 60 % im Bayerischen Fernsehen als durchaus gerechtfertigt an. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dieser Richtwert wurde im ersten Gesetzentwurf noch stark kritisiert. Doch genau hier hat die Staatsregierung erheblich nachgebessert und eine Verbandsanhörung durchgeführt. Sie hat Änderungsvorschläge verantwortungsbewusst ernst genommen, Kritikpunkte und konstruktive Anregungen sorgfältig abgewogen, geprüft und angepasst. Das Ergebnis: An der 60-Prozent-Quote wird festgehalten, aber sie wurde eben nachjustiert und wesentlich breiter gefasst. Künftig zählt nicht nur Information, sondern auch – ich betone das ausdrücklich – Bildung und Kultur. Ich hatte genau diesen Ansatz hier im Plenum bereits selbst eingebracht, um diese beiden Bereiche einer angemessenen Berücksichtigung zuzuführen. Meine Damen und Herren, mir ist auch noch wichtig, die Rolle des Öffentlich-Rechtlichen generell zu klären. Auch hier wurde der ursprüngliche Entwurf präzisiert. Statt eines pauschalen Verbots politischer oder gesellschaftlicher Gestaltungsziele wird nun festgelegt, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei, einer Gruppe, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen darf. Ich halte das für eine verträgliche Modifizierung, die auch keinen Eingriff in die Rundfunkfreiheit oder in die Programmautonomie darstellt. Ich sehe die Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen darin, zu informieren, einzuordnen, unterschiedliche Perspektiven aufzuzeigen, Orientierung zu geben. Er soll die Menschen befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden, aber nicht Meinungen und Entwicklungen vorgeben. Das möchte ich schon deutlich herausstellen. Das ist doch ein entscheidender Unterschied. Meinungen und Tatsachenbehauptungen müssen sauber voneinander getrennt werden, was ich mir übrigens auch einmal im Printbereich wünschen würde, wo ich diese Tendenz zur Vermengung zunehmend feststelle. Meine Damen und Herren, subjektive Bewertungen dürfen nicht den Eindruck von objektiven Darstellungen erwecken. Um die Glaubwürdigkeit zu stärken, setzen wir auf strenge Vorgaben des Qualitäts- und des Faktenchecks. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich verweise hier auf den Rundfunkstaatsvertrag mit seinen journalistischen Grundsätzen von Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Die Reform enthält auch noch wichtige strukturelle Änderungen. Die Zahl der Hörfunkprogramme soll auf maximal sechs begrenzt werden, darunter auch Angebote für Jüngere sowie Schwerpunkte auf Bayern, auf dessen Regionen, auf Tradition, auf Heimat und auch auf, was mir besonders am Herzen liegt, bayerische, deutsche und europäische Musik. Des Weiteren wird die Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit Verlagen und mit privaten Medienanbietern angestrebt, um Synergieeffekte zu stärken. Als Medienrat der BLM lege ich wirklich großen Wert darauf, insbesondere dieses Kontrollorgan stärker mit einzubeziehen. Meine Damen und Herren, wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vorgaben des Reformstaatsvertrags und der EU-Verordnung in bayerisches Recht um. Wir setzen eigene Akzente mit den Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur. Als Leitplanke der gesetzlichen Verankerungen fungiert die zentrale Bedeutung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit dem klaren Ziel der Beitragsstabilität. Hierzu wurden auch klare Regeln für die Rolle der Chefredaktion und der Intendanz geschaffen. Insgesamt markieren wir konkrete Rahmenbedingungen für einen modernen, staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinen Kernauftrag erfüllt und seiner besonderen Verantwortung für unsere Demokratie gerecht wird. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Reform und befürworten mit Überzeugung den vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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