Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD geforderte Einrichtung einer speziellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das von den Verfassungsschutzbehörden gesammelte Material zusammenführen soll, um die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren prüfen zu können, bedarf es nach meiner Überzeugung nicht. Wir müssen uns dessen bewusst sein: Es gibt bereits ein institutionalisiertes Format, in dem das von den einzelnen Verfassungsschutzbehörden gesammelte Material zusammengeführt wird, und zwar den sogenannten Verfassungsschutzverbund. Meine Damen und Herren, die Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten eng zusammen. Diese Zusammenarbeitspflicht ist auch ausdrücklich im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Diese Zusammenarbeit besteht selbstredend darin, gewonnene Erkenntnisse zu einem Gesamtbild zusammenzuführen. Bevor wir irgendwelche Schritte in Richtung eines Verbotsverfahren unternehmen – und dazu gehört die in den beiden Dringlichkeitsanträgen geforderte Bund-Länder-Arbeitsgruppe –, sollten wir uns zunächst auf das beim Verwaltungsgericht Köln anhängige Hauptsacheverfahren konzentrieren; denn Sie alle wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai des letzten Jahres die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft hat. Sie alle wissen aber auch, dass das Verwaltungsgericht Köln dem hiergegen eingelegten Eilantrag der AfD im Februar dieses Jahres stattgegeben hat. Ich bin mir selbstverständlich im Klaren darüber, dass eine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zwar keine formale Voraussetzung für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist; aber wir können das auch nicht einfach beiseite wischen. Wir müssen insofern gerade auch die Erfahrungen aus dem NPD-Verbotsverfahren, die Sie angesprochen haben, Herr Kollege, berücksichtigen, weil das, was das Gericht damals insgesamt von den Verfahrensabläufen her vorgegeben hat, natürlich nicht einfach außer Acht gelassen werden kann. Aus meiner Sicht ist es dennoch richtig, nunmehr zuvörderst das Verwaltungsgericht Köln im Hauptsacheverfahren davon zu überzeugen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht in Gänze als "gesichert extremistisch" eingestuft hat. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Erst dann, wenn wir diesbezüglich eine Entscheidung haben, sollten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgversprechend ist. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir in der Zwischenzeit weiterhin sehr genau hinsehen und Material sammeln werden. Bereits seit Sommer 2022 beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Bayern, um aufzuklären, inwieweit die AfD aktuell von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht wird. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz sammelt fortlaufend wichtige Erkenntnisse und wertet diese auch akribisch aus, um die Erkenntnisgrundlage immer weiter zu verdichten. Selbstverständlich teilt es die gewonnenen Erkenntnisse im Verfassungsschutzverbund, genauso wie wir dort auch die Mitteilung bekommen, wie die Erkenntnislage in anderen Bundesländern und beim Bund aussieht. Die Ergebnisse dieser Arbeit bei uns in Bayern sprechen für sich. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der AfD gegen die Beobachtung und die Berichterstattung abgewiesen und die Bewertung, dass die AfD in verfassungsfeindlicher Weise gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip agitiert, umfassend bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Bewertung angeschlossen und den Antrag auf Zulassung der Berufung seitens der AfD abgelehnt. Damit ist das Urteil des VG München rechtskräftig und im Ergebnis bestätigt, dass die AfD zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört, hört!) Das sind die Fakten, meine Damen und Herren, die wir in Bayern erreicht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) In der Tat hat erst kürzlich der Verfassungsschutz bekannt gegeben, dass nunmehr ein weiterer, ein dritter AfD-Abgeordneter des Bayerischen Landtags im Phänomenbereich Rechtsextremismus beobachtet wird. Ich will zu den weiteren Punkten im Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion nur kurz etwas anmerken. Wenn es dort heißt, dass über die Forderungen in Bezug auf die Resilienz unseres Staates hinaus hier entsprechend weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen, so will ich auch da darauf hinweisen, dass unsere Verwaltung, dass die Sicherheitsbehörden, dass die Justiz und die Verfassungsorgane bereits nach geltender Rechtslage sehr gut abgesichert sind. Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu unserem demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und für dessen Erhaltung einzutreten, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Hieraus ergibt sich, dass Beamtinnen und Beamte zu einer politisch neutralen Amtsführung verpflichtet sind. Hat ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung, hat er diese geltend zu machen. Im Übrigen besteht keine Weisungsgebundenheit, wenn das aufgetragene Verhalten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen oder die Menschenwürde verletzen würde. All dies ist in unserer Rechtsordnung klar festgelegt. Selbstverständlich sind alle für die Vorgangsbearbeitung bedeutsamen Schritte und Sachverhalte zu dokumentieren, wie das auch in unserer Allgemeinen Geschäftsordnung steht. Der allgemeine Schutz der Justiz wird bereits durch die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Zuständigkeiten der Verfassungsorgane sind im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung gut geregelt. Soweit es schließlich um die Resilienz dieses Hohen Hauses, des Landtags geht, was auch in Ihrem Antrag angesprochen wird, ist es, denke ich, schon zuvörderst Sache dieses Parlaments selbst, im Rahmen seiner Autonomie selbst zu entscheiden, inwieweit hier weitere zusätzliche Regelungen geschaffen werden sollen. Falls der Ratschlag der Staatsregierung dazu gewünscht wird, stehen wir gerne zur Verfügung. Aber zunächst einmal, denke ich, ist das sicherlich Sache des Parlaments selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheitsbehörden haben die AfD weiterhin im Blick. Sie können aber die politische Auseinandersetzung nicht ersetzen. Notwendig ist in der Tat eine gute und überzeugende Politik für alle unsere Bürgerinnen und Bürger hier in Bayern. Hierfür tragen alle in diesem Raum anwesenden Demokratinnen und Demokraten die Verantwortung. Die aktuellen Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern in der Tat mit der amtierenden Regierung zufrieden ist. Da unterscheidet sich der Befund auch von manchem anderen Bundesland. Das will ich hier nicht weiter kommentieren. Aber ich denke, wir sind da auf dem richtigen und guten Weg. Wir werden weiterhin für eine bestmögliche Politik für die Menschen in Bayern sorgen. In Bayern ist auf jeden Fall für Rechtsextremismus kein Platz. Bayern steht für ein gesellschaftliches Klima von Offenheit, von Vielfalt, von Toleranz und Respekt. Genau so soll es auch bleiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
