Ilse Aigner
Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/13799) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Staatsminister Thorsten Glauber. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Zur Fortschreibung des Bayerischen Naturschutzgesetzes mit Änderungen und weiteren Rechtsvorschriften: Vor sieben Jahren hatten wir in Bayern einen historischen Moment: 1,7 Millionen Menschen sind in die Rathäuser geströmt und haben das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" unterstützt. Dieses Volksbegehren wurde durch die Bayerische Staatsregierung, durch den Bayerischen Landtag als Gesetz angenommen. Es wurde nicht nur angenommen, es wurde in der Umsetzung auch deutlich verbessert, und es sorgte auch dafür, dass man zueinander kam: Landeigentümer und jene, die sich im Naturschutz unterstützen, und natürlich die Gesamtgesellschaft – also ein Projekt mit allen. Wir haben nicht nur ein Versprechen gegeben, wir haben auch ordentlich und deutlich gehandelt. Seitens des Freistaats Bayern ist das Ziel: mehr und erfolgreicher Artenschutz. Ich bin sehr dankbar, dass die demokratischen Parteien hier in diesem Haus diesen Standpunkt voll vertreten und auch maßgeblich mit unterstützt haben. Wir wollen nicht Gesellschaft spalten, wir wollen im Naturschutz gemeinsam vorankommen. Die Bilanz heute, sieben Jahre später, ist eine gute. 90 % des Begleitgesetzes und des Volksbegehrens sind aktuell umgesetzt. 83.000 Hektar Naturwälder sind rechtsverbindlich ausgewiesen. Über 10 % der gesetzlichen Ziele sind bereits 2022 erreicht gewesen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ziel beim Biotopverbund im Offenland wurde 2024 mit 12 % der Fläche deutlich erreicht. Wir haben im Naturschutz erhebliche Investitionen getätigt. Im Umwelt- und Naturschutzhaushalt wurden für den Doppelhaushalt 2026/2027 pro Jahr allein für den Naturschutz 160 Millionen Euro aufgerufen. Das ist eine Rekordsumme. Jeder von Ihnen kennt von zu Hause dieses Engagement rund um Streuobstwiesen und das, was bei der Pflanzung von Hochstämmen am Ende nicht nur in Privatgärten, sondern auch draußen in der Fläche neu geschaffen wurde. Wir haben uns gemeinsam unterstützt, damit wir beim Thema Moorschutz deutlich vorankommen. Wir haben uns darangemacht, die Bürgerinnen und Bürger bei regionaler Wertschöpfung noch einmal zu unterstützen. Heute sind die Schülerinnen und Schüler in ganz vielen Kindergärten und Schulen dabei, wenn lokale Produkte gewonnen werden und natürlich auch die regionale Wertschöpfung gestärkt wird. All das ist eine Erscheinung aus dem vor sieben Jahren erstellten Gesetz. Wir haben im Vertragsnaturschutz allein seitens des Umweltministeriums mittlerweile 30.000 Bäuerinnen und Bauern in Partnerschaft. Das zeigt, dass Kulturlandschaft und Kulturlandschaftserhalt ein ganz zentraler Baustein sind, der über dieses Artenschutzvolksbegehren natürlich weit hinausgeht – das Schutzniveau oben halten und letztendlich natürlich auch Vernünftigkeit herstellen. Damals ist unser Ziel letztendlich gewesen, das Gesetz fortzuschreiben. Wir haben uns am Runden Tisch darauf verständigt, dass wir uns immer wieder zusammensetzen und die Dinge daraufhin prüfen, ob sie am Ende des Tages notwendig sind und wie sie in Vernünftigkeit weitergehen können. Ich freue mich, wenn wir heute über das Thema Dauergrünland sprechen. Ich möchte gleich die gestrige Pressemitteilung der Initiatoren des Volksbegehrens aufgreifen. Wir werden diese Gebietskulisse für Dauergrünland Ende des Monats veröffentlichen. Die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums arbeiten an dieser Gebietskulisse. Wir werden sie natürlich Ende des Monats zeigen. Wir werden Ihnen da am Ende auch die Sorge nehmen können, dass der Schutz von Dauergrünland nach unten gezogen wird. Ich als Umweltminister und auch als Klimaschutzminister bin sogar froh, dass zum Erhalt des Ackerstatus eben nicht mehr der Pflug angesetzt werden muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist doch irrwitzig, wenn wir Kohlenstoffsenken haben, wenn wir Naturschönheiten haben, wenn wir am Ende des Tages Naturraum gewonnen haben, dann aber der Eigentümer, der Landwirt Sorge haben muss, dass der Ackerstatus verloren geht. Es hilft doch niemandem im Freistaat Bayern, wenn dann der Pflug angesetzt wird. Das kann doch nicht unser Anliegen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb kann ich da die Initiatoren nur bedingt verstehen; denn das ist ein ganz klarer Fortschritt für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben uns auch beim Wiesenbrüterschutz mit den Verbänden zusammengesetzt. Der Wiesenbrüterschutz ist natürlich ein zentrales Anliegen. Der Wiesenbrüterschutz ist grundsätzlich schon über den Artenschutz geregelt. Man darf die Gelege nicht zerstören und das Tier nicht töten. Der Wiesenbrüterschutz ist natürlich explizit als Ziel aufgenommen. Wir wollen mit dem Walzverbot in Bayern jetzt eine Vernünftigkeit herstellen. Wir wollen die Wiesenbrüterkulissen natürlich schützen. Der 15. März als fixer Stichtag ist in der regionalen Vielfalt Bayerns am Ende nicht überall gleich anwendbar. Ich glaube, dass die neue Kulisse und der neue Umgang mit dem Thema Wiesenbrüterschutz deutlich praktikabler sind und am Ende unserem gemeinsamen Ziel von mehr Natur- und Artenschutz gerecht werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir müssen Doppelzuständigkeiten im Prinzip nicht mehr durchführen. Das ist auch ein Ziel beim Thema Bürokratieabbau. Ich will ein Beispiel nennen, das sind die Straßenbauverwaltungen, die Straßenbauämter. Straßenbauämter müssen in ihrer Planung heute eben nicht mehr die höhere und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt fragen, weil sie selbst Naturschutzfachkräfte innerhalb der staatlichen Bauämter eingestellt haben, die am Ende den materiellen Wert prüfen. Das heißt, der materielle Wert des Naturschutzes wird nicht abgebaut, aber es gibt keine Doppelzuständigkeit mehr, es ist ein Inhouse-Verfahren. Wir haben doch alle das Ziel und das Interesse, dass Verfahren am Ende beschleunigt werden und Bürokratie abgebaut wird. Wir zeigen im neuen Naturschutzgesetz, dass Genehmigungsverfahren einfacher werden, der Wert, das Materielle deswegen aber nicht verändert wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bürokratieabbau hat auch etwas mit Umweltschutz zu tun. Wir wollen am Ende des Tages auch dort für die richtigen Dinge sorgen. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht dringlich. Er muss am 1. Januar 2027 in Kraft treten, damit wir diese Regelung bei den Themen Dauergrünland – ich hoffe, da sind wir uns einig – und Walzverbot am Ende tatsächlich in Kraft setzen können. Der Gesetzentwurf wurde vom Umweltministerium mit den Kolleginnen und Kollegen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit dem Naturschutzbeirat, mit den Naturschutzverbänden und mit dem Bayerischen Bauernverband intensiv abgestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in die Zukunft für Natur, für Bürokratieabbau und für die Landwirtschaft in Bayern. So muss man so ein Volksbegehren fortentwickeln. Nun zu den Ausführungen gestern in der Pressemitteilung: Es wird moniert, dass beim Moorschutz das überragende öffentliche Interesse nicht eingebaut worden sei. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bezeichnung "überragendes öffentliches Interesse" wird momentan in diesem Land fast etwas inflationär genutzt. Das überragende öffentliche Interesse hilft beim Moorschutz nur bedingt. Was sind denn die Sorgen der Menschen beim Moorschutz? – Die Menschen sorgen sich, dass am Ende Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden nasse Füße bekommen. Dies zu verhindern ist eine Aufgabe der bayerischen Wasserwirtschaft. Wir können den Moorschutz also nicht einfach mit einem überragenden öffentlichen Interesse in die Fläche bringen. Moorschutz bedeutet Güterabwägung. Wir müssen den Menschen die Sorgen nehmen. Das ist die Aufgabe der Wasserwirtschaft und des Umweltschutzes. Diese Aufgabe nehmen wir ernst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich nenne noch ein Beispiel, warum hier die Bezeichnung "überragendes öffentliches Interesse" nicht funktioniert. Liebe Landtagsfraktion der GRÜNEN; ihr seid ja Mitinitiatoren. Bei Grundstücken, die in dieser Fläche als Sperrgrundstücke liegen, hilft ein überragendes öffentliches Interesse gar nichts. Ihr könnt ja versuchen, gegen den Flächeneigentümer ein Enteignungsverfahren zu führen. Am Ende des Tages wird dann jahrelang vor Gericht gestritten, und dann bekommt ihr ein überragendes öffentliches Interesse. Die Staatsregierung geht hier einen anderen Weg: Das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium wollen sogenannte Tauschgrundstücke einbringen. Mit Tauschgrundstücken kann ich Eigentümern, deren Fläche in der Moorfläche liegt und die eigentlich nicht tauschen wollen, ein Angebot machen. Das ist dann ein attraktives Angebot, das praktisch und umsetzbar ist. Damit kommen wir beim Moorschutz gemeinsam voran. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Des Weiteren wurde das Thema Gebietskulisse und Gewässerrandstreifen angesprochen. In Deutschland gibt es kein weiteres Bundesland, das eine solche Gebietskulisse an Gewässerrandstreifen hat wie der Freistaat Bayern. Das ist grüne und blaue Infrastruktur, die für die Biodiversität durch ganz Bayern gezogen wurde. Der Freistaat Bayern hat sich bereit erklärt, an seinen Gewässern, den großen Landesgewässern, den Bezirksgewässern, Gewässern I und II einen Abstand von 10 Metern einzuführen. Diese 10 Meter wollen wir nicht verändern. Das ist ein faires Angebot des Freistaats Bayern. Ich möchte da keine Änderung für einzelne Gebietskulissen. Die entscheidende Zahl betrifft die Gewässer III. Ordnung, also die kommunalen und kleinen Gewässer. An diesen Gewässern hat die Wasserwirtschaft des Freistaats Bayern 90.000 Kilometer begangen und dafür eine Kulisse ausgewiesen. In der fränkischen Realteilung bei 15 Meter Ackerbreite sind 5 Meter ein echtes Wort. Diese Gebietskulisse ist für die Biodiversität und den Biotopverbund in Bayern ein echter Gewinn. Liebe Initiatoren, das lassen wir uns nicht kleinreden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich bin nur bereit, über Gebietskulissen zu reden, wenn am Ende des Tages an dieser hart erarbeiteten Kulisse mit Augenmaß, Vernunft und Verstand weitergearbeitet wird. Wir wollen nicht Trennendes, sondern Einendes stärken. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserer Fortschreibung des Naturschutzgesetzes. Sie ist vernünftig, ausgewogen und im Interesse der Beteiligten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
