Alexander Flierl
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hierneis, ich bin gespannt auf Ihre Änderungsanträge, ob sich die dann auch in Allgemeinplätzen ergießen, wie Sie sie jetzt in Ihrer Rede dargestellt haben, befreit von Fakten und auch befreit von Text, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) so wie die Begründung der Novelle. Es waren wohlfeile Anmerkungen. Das sei Ihnen natürlich auch zugestanden, aber das hat wenig mit der Sache zu tun. Ich hätte zwei konkrete Fragen. Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass für den Schutz von Wiesenbrütergelegen auch der allgemeine Artenschutz gilt? Genauso, wie das für die Wiesenbrüter selber auch im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Es bedarf also an sich keiner zusätzlichen Regelung mehr. Zweitens. Ist Ihnen auch bewusst, dass gerade bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei Düngung für den Abstand zu Gewässern entsprechende Vorschriften des Bundes und der Europäischen Union bestehen, die eben ganz klare Regelungen treffen, sodass auch hier eine Doppelung nicht notwendig wäre?
