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Bernhard Seidenath

CSU 15.10.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat die geplanten Änderungen bereits ausführlich dargestellt. Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich feststellen: Die Humanität einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Zu diesen Schwächsten gehören auch und gerade die Pflegebedürftigen. Wir danken an dieser Stelle explizit allen, die Tag für Tag rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für die Pflege pflegebedürftiger Menschen in Bayern da sind. Das macht unser Land warm, freundlich und human. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Wir wollen und wir müssen eine menschenwürdige Pflege sicherstellen. Wir müssen – das haben wir im Hohen Haus schon mehrfach erläutert – Pflege neu, anders und groß denken, um die vielen Baustellen anzugehen. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wir brauchen deshalb eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen Fachkräftemangel in der Pflege. Wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen. Wir brauchen Entbürokratisierung und mehr Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. Hier hat die gestern auf Bundesebene eingesetzte Pflegestrukturkommission große Aufgaben vor der Brust. Was den Abbau von Bürokratie anbelangt, wollen, müssen und werden auch wir in Bayern alles tun, was in unserer Macht steht. Ein Baustein ist der Gesetzentwurf, den wir heute beraten. Er will sich überschneidende Prüfungen vermeiden und zu einem effizienteren Einsatz vorhandener Personalressourcen beitragen. Gestatten Sie mir bitte in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Anmerkung. In den allermeisten Heimen in Bayern wird aufopferungsvoll gepflegt. Die Fachkräfte engagieren sich in vorbildhafter Weise. Aber es gibt, wie überall, ein paar schwarze Schafe, und genau für diese brauchen wir schlagkräftige Instrumente. Ihre Aufgabe ist, die Kritischen, gar Gefährlichen in ihre Schranken zu weisen und die große Mehrheit der ohnehin schon Guten zu beraten, wie sie noch besser werden können. Das Ziel ist gute Pflegequalität. Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, menschenwürdige Pflege überall und zu jeder Zeit sicherzustellen. Die staatlichen und öffentlichen Kontrollmechanismen sind umso wichtiger, wenn weitere mögliche oder natürliche Kontrollinstanzen versagen. Da wären die Betroffenen selber: Sie können nicht aufbegehren, sie machen es nicht, weil sie einfach zu vulnerabel und auf Beistand und Fürsorge angewiesen sind; sie sind wehrlos und haben nicht die Kraft aufzubegehren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun es nicht, weil sie eben genau in dieser Einrichtung arbeiten wollen – wegen des Schulwegs der Kinder oder warum auch immer, auch wenn sie viele weitere Jobangebote haben – und deshalb nicht Nestbeschmutzer werden wollen. Die Angehörigen tun es bisweilen nicht, weil es sie nicht interessiert oder sie im schlimmsten Fall sogar ein eigenes Interesse an Discount- oder Dumping-Pflege haben. Solange das so ist, solange Geiz geil ist, notfalls auch auf Kosten der Pflegebedürftigen, brauchen wir wirksame Kontrollmechanismen. Mir ist das Beispiel eines Sohnes nicht aus dem Kopf gegangen, dessen Zitat Bände spricht: Mein Vater hat sich auch nie um uns gekümmert. Deshalb kann er jetzt ruhig in irgendeinem Heim sein, Hauptsache billig. – Es scheint diesen Markt für Dumping-Pflege also zu geben, jenseits von allen Qualitätsmaßstäben. Diese Lücke müssen die Heimaufsicht und die Kontrollinstanzen schließen, jetzt und erst recht künftig. Es bedarf wirksamer Kontrollmechanismen. Sie müssen wirkmächtig, effektiv, präzise und schnell sein. Nun haben wir uns in den letzten Monaten überlegt, bei welcher Kontrollinstanz die Aufgaben am besten gebündelt werden können. Wer führt künftig die Routinekontrollen durch? Wer berät? Wer kommt anlassbezogen? Es gab durchaus starke Stimmen – ich will es nicht verhehlen –, die alles bei den FQA, den Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, bündeln wollten, weil sie bisher hervorragende Arbeit leisten und sich vor Ort bestens auskennen. Andere haben den MD, den Medizinischen Dienst, favorisiert. Dass wir es mit dem Medizinischen Dienst nun so vorsehen, hat einen banalen Grund: Wir wollen das hier in Bayern regeln, und in Bayern können wir nur die FQA regeln. Die Aufgaben des MD sind durch den Bund definiert. Deshalb ist Kern des nun vorliegenden Gesetzentwurfs eine klare Aufgabentrennung zwischen den Prüfinstanzen nach Bundes- und Landesrecht für die stationäre Langzeitpflege. Die Prüfungen für die private Pflegeversicherung werden durch die Careproof GmbH durchgeführt. Die Regelprüfungen nach SGB XI werden durch den MD durchgeführt. Die FQA werden sich künftig auf anlassbezogene, risikoorientierte Kontrollen sowie Beratung und Begleitung der Einrichtungen konzentrieren. Die bisherigen jährlichen FQA-Regelprüfungen in diesem Bereich sollen damit entfallen. Flankierend werden eigenständige gesetzliche Regelungen für die Beratung und die anlassbezogene Prüfung geschaffen. Ein regelmäßiger institutionalisierter und geschützter Informationsaustausch zwischen den Prüforganisationen soll sicherstellen, dass relevante Erkenntnisse nicht verloren gehen. Die FQA – das ist auch wichtig – behalten nach unserem Gesetzentwurf ihre hoheitlichen Eingriffsbefugnisse, um bei Gefährdungen konsequent einschreiten zu können. Gleichzeitig sollen Einrichtungen stärker in ihrer Eigenverantwortung unterstützt und Qualitätsdefizite möglichst frühzeitig im Dialog behoben werden. Deshalb verfolgt die Reform drei zentrale Ziele: Erstens. Bürokratieabbau, Vermeidung überschneidender Prüfungen und effizienterer Einsatz von vorhandenen Personalressourcen. Zweitens. Stärkung des Bewohnerschutzes, Konzentration der staatlichen Aufsicht auf konkrete Risiken, Missstände und die tatsächlich bei den Bewohnern ankommende Ergebnisqualität. Drittens. Beratung statt routinemäßiger Kontrolle. Eine kontinuierliche präventive und praxisnahe Beratung der Einrichtungen zur frühzeitigen Vermeidung von Qualitätsdefiziten soll ausgebaut werden. Damit komme ich zum Fazit: Die Reform, die wir heute vorschlagen, steht für einen Paradigmenwechsel in der Heimaufsicht, weg von sich überschneidenden Routinekontrollen hin zu einer zielgerichteten, risikoorientierten Aufsicht mit stärkerem Beratungsauftrag. Die Reform ermöglicht einen wirksameren Einsatz knapper Personalressourcen, ohne den staatlichen Schutzauftrag aufzugeben. Entscheidend wird sein, dass der Informationsaustausch zwischen den FQA, dem Medizinischen Dienst und der Careproof GmbH tatsächlich funktioniert, dass Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden und die frei werdenden Kapazitäten verbindlich in Beratung und anlassbezogene Kontrollen fließen. Wir sind überzeugt, nicht die Anzahl der Prüfungen entscheidet über gute Pflege, sondern deren Wirksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir bauen unnötige Doppelprüfungen ab, stärken die fachliche Beratung und konzentrieren staatliche Kontrollen dort, wo der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sie tatsächlich erfordert. Alles Weitere werden wir in zwei Wochen, am Dienstag, 27. Oktober, im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten. Ich freue mich darauf und danke Ihnen jetzt fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, des Staatsministers Florian Herrmann und der Staats- ministerin Judith Gerlach)

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