Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die ich sogleich eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Heute haben wir auch ein Geburtstagskind, wenn auch nicht anwesend: Staatssekretär Krückels hat heute Geburtstag. Wenn er das Plenum nachliest: Wir gratulieren ihm ganz herzlich.
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Frau Abgeordnete Vogtschmidt und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Herr Abgeordneter Gröning, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Lehmann, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Stefan Möller, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Prof. Hoff zeitweise, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Holter und Herr Minister Maier. Frau Abgeordnete Baum ist ebenfalls entschuldigt. Für die Zuschauerinnen der Hinweis, warum die Liste so lang ist: Wir haben auch sehr viele Erkrankungen, wie das im Moment in anderen Bereichen auch der Fall ist. Einige allgemeine Hinweise: Aufgrund einer Sportveranstaltung am heutigen Abend in der benachbarten Arena ist ab spätem Nachmittag mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Umfeld des Landtags zu rechnen. Ich bitte Sie, das beim Verlassen des Landtags nach dem Ende der Sitzung in Ihre Planung einzubeziehen. Zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt, über die ich in chronologischer Reihenfolge der Abarbeitung hier informieren möchte. Der Tagesordnungspunkt 44 soll heute Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 45 soll heute nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wiederholungswahlen aufgerufen werden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9199 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Der Tagesordnungspunkt 30 soll heute als letzter Punkt aufgerufen werden. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesem Zielkonflikt bereits vorsorglich aufzulösen, gehe ich ebenfalls wieder davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr zum Aufruf kommen. So weit die Hinweise. Gibt es Bemerkungen? Wird der Tagesordnung widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Ich habe gestern schon die Wichtigkeit des Tagesordnungspunktes 53 betont und möchte auch heute wieder beantragen, am Vormittag das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft aufzurufen.
Es gibt erneut den Antrag der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 53, der auf unserer Tagesordnung steht, bereits am heutigen Vormittag aufzurufen. Dies ist möglich, wenn die Mehrheit des Hauses dem zustimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und Frau Bergner ist dafür. Wer ist gegen den Aufruf heute Vormittag? Dagegen ist jetzt die Koalition. Und die Stimmenthaltungen? Entschuldigung, ich muss diese Abstimmung jetzt wiederholen, damit keine Missverständnisse auftreten. Wer ist gegen die Aufnahme des Antrags, bitte jetzt? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke und der SPD. Wer ist für die Aufnahme des Antrags? Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion, fraktionslose Abgeordnete und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag erneut abgelehnt. Gibt es weitere Fragen zur Tagesordnung, Bemerkungen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Wir haben heute den Tagesordnungspunkt 44 etwas großzügig auf den Vormittag gesetzt, ich beantrage hier die genaue Platzierung nach Tagesordnungspunkt 16.
Es gibt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 44 nach dem Tagesordnungspunkt 16, der bereits platziert ist, aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen aus der Koalition. Wer ist gegen den Aufruf nach Tagesordnungspunkt 16? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten Bergner sowie der Gruppe der FDP. War das jetzt die Gegenstimme, Herr Montag?
Genau. Wir hatten gesagt, er soll am Vormittag aufgerufen werden, und das ist für uns ausreichend.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Und wann ist das, am Vormittag?)
Den Tagesordnungspunkt 44 nach Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen, ist damit mit Mehrheit abgelehnt. Er wird am Vormittag entsprechend behandelt.
(Unruhe im Hause)
Weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Wir beruhigen uns wieder, da wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen können, wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt und nochmalige Abstimmung gewünscht ist. Das kann ich nicht sehen, dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6834 - 2. Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Damit hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, die Coronapandemie ist vorbei und es ist geboten, eine Bilanz zu ziehen. Die Gemengelage ist sehr diffus und wartet dringend auf eine Aufarbeitung – umso mehr, da in der EU bereits Vorbereitungen für die nächste Pandemie getroffen und die Finanzmittel dafür akquiriert werden. Unser Antrag richtet sich hauptsächlich gegen die Mechanismen, die weiterhin im Infektionsschutzgesetz gelten, die §§ 28 a bis d auf Bundesebene zu beenden und streichen zu lassen. Dafür möge sich die Landesregierung dringend einsetzen. Wird dies nicht annulliert, besteht die große Gefahr – möglicherweise auch der Plan –, die Grundrechte bei Bedarf erneut unverzüglich und ohne Veto der Legislative aushebeln zu können. Zu kritisieren ist die Coronamaßnahmenpolitik der letzten drei Jahre: staatliche Willkür, unwissenschaftliche Methoden, handverlesene sogenannte Experten, regierungstreue, abhängige Vollstrecker in jeder hierarchischen Ebene: vom Minister bis zum selbsternannten Maßnahmenkontrolleur und Denunzianten in Bahn, Kaufhalle, Schule und Kindergarten.
(Beifall AfD)
Zu kritisieren sind Krisengewinnler, Betrug, Korruption und Lügen vom EU-Parlament, von deutschen Parteifunktionären bis zu bezahlten Mietmäulern in den Staatsmedien, ebenso die übergriffige Polizeiwillkür gegen Maßnahmenkritiker mit körperlicher Gewalt und deren Einschüchterung und Bestrafung mittels Bußgeldern. Im Frühjahr 2022 waren in Deutschland trotz der hohen Impfrate, umfangreicher Tests und Maskentragepflichten und trotz der sozialen Distanzierung die Inzidenzen so hoch wie nie. Weder die Bundes- noch die Thüringer Landesregierung haben sich bemüht, den Bürgern den Nutzen der mittels immer neuer Verordnungen auferlegten Verhaltensvorschriften nachzuweisen.
(Beifall AfD)
Es konnte niemals ein Beweis erbracht werden, dass die angeordneten nicht pharmazeutischen und pharmazeutischen Maßnahmen überhaupt geeignet, geschweige denn erforderlich oder gar verhältnismäßig waren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Trotzdem wurden diese sinnfreien Maßnahmen aufrechterhalten und sogar verschärft. Die 2G-Maßnahmen wurden zu keinem Zeitpunkt wissenschaftlich begründet. Sie gefährdeten vor allem die Geimpften, schädigten die Ungeimpften und waren medizinisch wie sozial unverantwortlich.
(Beifall AfD)
Es wurde damals angekündigt, dass alle Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden könnten, wenn 60 Prozent der Bevölkerung geimpft seien. Natürlich wurde das Versprechen gebrochen – wie so viele andere auch. Der Gesundheitsminister, das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut wussten, dass ein Schutz vor Ansteckung vom Hersteller in den Zulassungsstudien nie nachgewiesen worden war und dass es keine sterile Immunität gab.
(Beifall AfD)
Janine Small, President of International Developed Markets bei Pfizer, erklärte, dass man vor der Markteinführung des Impfstoffes nicht wusste, ob er die Übertragung des COVID-Virus verhindert und ob eine hinreichende Immunisierung erfolgt. Die Impfung hatte nur eine absolute Wirksamkeit von unter 1 Prozent, wie eine unabhängige Wissenschaftlergruppe in „The Lancet“ bereits am 20.04.2021 veröffentlichte. Es wurden Zulassungsstudien gefälscht, in denen Impftote verschwiegen und Studienteilnehmer wegen schwerer Nebenwirkungen aus der Studie herausgenommen worden waren. Die bedingte Zulassung hätte aufgrund dieser bekannten Daten von der EMA nie erteilt werden dürfen. Hätten das PEI, das RKI und der Gesundheitsminister diese beängstigenden Zahlen kommuniziert, hätte die Bevölkerung vor diesem Menschenmassenexperiment geschützt werden können.
(Beifall AfD)
Nach Beginn der Impfkampagne zeigt die Statistik für Deutschland im Jahr 2021 34.000 mehr Tote und im Jahr 2022 66.000 mehr Tote, als statistisch zu erwarten gewesen wären. Seit Beginn der Gentherapie gab es in Deutschland einen Geburtenrückgang, einen unerklärlichen signifikanten Anstieg von Totgeburten in Höhe von 7,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 – Quelle: Statistisches Bundesamt – und hunderttausende schwere Nebenwirkungen. In der Reutlinger Studie wurden von einem Team von zehn Pathologen und Rechtsmedizinern 75 Patienten obduziert, die im Zeitraum von einem Tag bis sechs Monate nach der Gentherapie verstarben. Bei 77 Prozent wurde ein unmittelbarer Zusammenhang nachgewiesen. Doch das PEI zeigt keinerlei Interesse, systematische Datennacherhebungen nach Impfungen zu organisieren. Es finden stattdessen Desinformation und Vertuschungspolitik der Risiken dieser genmanipulierenden Injektionen durch das Gesundheitsministerium statt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Warum tragen Sie denn keinen Aluhut?) Schlimmer noch, diese Impfungen werden weiter beworben. Hunderte Millionen bestellter Impfdosen warten auf ihre Opfer. Die EU schließt neue Verträge mit den Impfstoffherstellern zur Produktion von mRNA-basierten Impfstoffen ab und hat diese Technologie schon längst als neue Plattformtechnologie anerkannt. Ein sofortiger Stopp dieser Gentherapie hat zu erfolgen.
(Beifall AfD)
Die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine wissenschaftlich unabhängige Untersuchung zu den unerwünschten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung einzusetzen. Es gilt, die Grundrechte als Basis unseres Rechtsstaats wieder in den Mittelpunkt zu stellen und vor Übergriffen und vor allem zukünftigen Gesundheitsrisiken oder Gesundheitskrisen zu schützen.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Dazu gehört auch, die Eigenverantwortung der Menschen zu respektieren und zu unterstützen. Die Aufarbeitung der Coronapolitik mit ihren untauglichen Maßnahmen ist überfällig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende und Zuhörende, das war ja schon wieder ein bitteres Trauerspiel, was wir hier von der AfD erleben mussten. Es ist natürlich die Fortführung dessen, was wir auch in den Hochphasen der Pandemie leider erleben mussten. Sie schreiben es auch in Ihrem Antrag so – Zitat –: „vor einem vorgeblichen ‚Killervirus‘“. Mit Stand des vorgestrigen Tages sind 8.565 Menschen in Thüringen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Die Sterblichkeitsrate liegt bei nahezu 1 Prozent. Wie Sie dann nur von einem „vorgeblichen ‚Killervirus‘“ sprechen können, ist einfach nur zurückzuweisen. Es ist schwer, wenn man keine gemeinsame Grundlage hat, überhaupt Aufarbeitung und eine Debatte zu betreiben, wenn Sie im Grunde genommen die Existenz dieses Virus leugnen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Stimmt
doch gar nicht!) Klar laufen wir nicht alle den ganzen Tag mit Mikroskopen durch die Gegend und können sozusagen auch erkennen, dass dieses Coronavirus da ist. Aber das Zutrauen in die Wissenschaft und die Auseinandersetzung mit neuen Erkenntnissen muss doch erlaubt sein, das ist doch wichtig, und sich dementsprechend auch mit den bitteren Folgen auseinanderzusetzen, die das alles mit sich gebracht hat. Es ist auch niemandem leichtgefallen, Eindämmungsmaßnahmen zu betreiben. Wir haben es doch hier auch im Gesundheitsausschuss im Landtag permanent kritisch mitbegleitet. Was haben wir stundenlang über die Eindämmungsmaßnahmen diskutiert, über Kinderschuhgeschäfte, über Teilnehmendenzahlen von Veranstaltungen, über Inzidenzen, über Ausgangsbeschränkungen usw. usf. Es gab auch dann immer einen hohen parlamentarischen Beteiligungsprozess, damit auch wir tatsächlich Maßnahmen kommunizieren können und auch hier im Hohen Haus noch mal Abwägungen über die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus getroffen werden konnten. Was Sie hier wieder Diffamierendes über die Impfkampagne gesagt haben – ich finde, das beste Beispiel ist der Umgang mit dem Impfstoff AstraZeneca, dass man sehen konnte, dass permanent auch eine kritische Begleitung der Maßnahmen existiert hat, der wurde nämlich im März 2021 ausgesetzt. Die Grundlage dessen war, dass es leider sieben schwerwiegende Zwischenfälle gab. Es gab Hirnvenenthrombosen und leider sind auch drei Menschen verstorben. Das ist unglaublich bitter. Es gab aber dann die Auseinandersetzung damit. 1,6 Millionen Menschen haben bis dato diese Impfung bekommen. Die Ständige Impfkommission hat daraufhin auch ihre Impfempfehlungen angepasst und geändert und man hat hier wirklich kontinuierlich evaluiert und das kritisch begleitet. Wie gesagt: Eine Impfkampagne mit einem konkreten Impfstoff wurde erst mal gestoppt, weil man sich unsicher war, ob nicht doch die Risiken dieser Impfung überwiegen könnten. Nach einer gründlichen Abwägung hat man dann auch noch mal die Impfempfehlungen angepasst und konnte mit diesem Impfstoff dann auch weiter Menschen schützen und hat es die ganze Zeit kritisch begleitet. Genauso ist es doch in einem Rechtsstaat – und das wissen Sie genauso gut –, dass permanent auch gerichtliche Überprüfungen stattgefunden haben. Na klar gab es auch die Möglichkeit, vor Gericht Klärungen herbeizuführen. Na klar haben es sich die Gerichte auch nicht leicht gemacht und ständig abgewogen, ob Grundrechtseinschränkungen angezeigt waren. Gerade in den Hochphasen der Pandemie sind sie doch eigentlich immer einhellig darauf gekommen, dass es zwar sicherlich schwierige Maßnahmen sind, die hier getroffen worden sind, aber aus Gesundheitsschutzgründen gegenüber der Bevölkerung angezeigt, und dass dieser Gesundheitsschutz, der auch ein Grundrecht von uns allen ist, hier im Vordergrund stand. Das ist einfach richtig so. Ich möchte auch noch gern erwähnen – das haben Sie jetzt hier gar nicht postuliert –: Es war ja auch immer die große Rede von Ausgangssperren, als wenn hier ständig alle Menschen von früh bis spät eingesperrt gewesen seien. Es war so, dass es im Grunde genommen in einer Zwischenphase sieben Stunden in der Nacht von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gab. Und wie man auch erkennen kann, dass es sich die Landesregierung logischerweise auch nicht leicht gemacht hat und auch hier eine Grundrechtsabwägung erfolgt ist, sieht man in den Ausnahmen der triftigen Gründe, wann diese Ausgangsbeschränkungen nicht gegolten haben: die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, medizinische Notfälle insbesondere bei akuter körperlicher oder seelischer psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft, notwendige Pflege und Unterstützung kranker und hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen, die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Wahrnehmung eines Umgangs- und Sorgerechts, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten insbesondere der Feuerwehr und der Rettungsdienste, aber zum Beispiel auch die freiwilligen Feuerwehren waren darunter gefasst, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich auch erforderlicher Wege zur Notbetreuung, die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum, die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinische Notfälle, die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen, die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage, der Schutz vor Gewalterfahrung sowie weitere wichtige und unabweisbare Gründe.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherlich noch mal eine Aufzählung hier von vielen Punkten, aber das ist doch der Beleg, dass auch damals die Maßnahmen höchst ausgewogen getroffen worden sind und man logischerweise auch Ausnahmefälle identifiziert hat und eben nicht von Ausgangssperren sprechen kann, sondern von Beschränkungen. Und sie waren zur damaligen Zeit angezeigt und richtig und sind deswegen auch im Blick der damaligen Erkenntnisse auch zu vertreten. Das ist doch immer die Leitfrage gewesen, die wir uns hier immer zur Grundlage gemacht haben, die sich die Landesregierung zur Grundlage gemacht hat, aber auch die Gerichte: Waren die Entscheidungen aufgrund aller bekannten Kenntnisse und unter Abwägung der Rechtsgüter richtig getroffen? Dieses Leitbild besteht natürlich weiterhin. So anstrengend diese Phase wirklich für uns alle war, so dankbar bin ich denen, die sich hier wirklich solidarisch verhalten haben. Solche Anträge und solch eine Diffamierung, als hätte es das alles in dieser Form gar nicht gegeben, sind wirklich ein Schlag ins Gesicht derer, die in den Arztpraxen, in den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, aber auch an den Supermarktkassen gestanden, gearbeitet und sich ständig auch einem hohen Risiko ausgesetzt haben. Also bitte lassen Sie uns gemeinsam sachlich auf diese Zeit zurückblicken, hier nicht die ganze Zeit Fake News verbreiten und – was wir die ganze Zeit gefordert haben und was der richtige Weg ist – solidarisch durch solche Krisensituationen und solche gesundheitlichen Bedrohungen gehen. Das ist der richtige Weg und dafür kann ich nur appellieren. Deswegen ist auch dieser Antrag zurückzuweisen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bin eigentlich ganz froh, dass wir jetzt, im Dezember 2023, die Situation haben, dass – auch wenn Corona nicht weg ist, Corona gibt es noch –, aber die Coronapandemie zu Ende ist. Das ist, denke ich, etwas ganz Wichtiges, rückblickend gemessen an den Jahren, wo wir von der Coronapandemie geprägt waren und die Situation hatten, mit Einschränkungen zu leben, immer in Abwägung von Gesundheitsschutz, aber auch Freiheitsrecht. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt eine neue Situation haben. Was aber auch zu sagen ist, wenn wir auf das Datum dieses Antrags schauen – 2. Neufassung, 26.04.2023 –: Der Antrag ist in einer Situation entstanden, in der wir noch in den Ausläufern der Coronapandemie waren und wir auch als CDU-Fraktion gesagt haben: Wir müssen viel mehr die Freiheitsrechte wieder stärken, wir müssen schneller aufhören mit diesen Maßnahmen und zur Normalität zurückkehren. Ich glaube, in diesem Zeitraum wurde der Antrag der AfD gestellt – wie gesagt –, wurde noch mal überarbeitet und so liest er sich auch. Es spricht nichts gegen die Aufarbeitung der Coronapandemie, die ist geboten, die müssen wir machen. Wir müssen aus den Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, die richtigen Schlüsse ziehen. Aber hier geht es im Endeffekt nicht um die Aufarbeitung der Coronapandemie, sondern hier geht es darum, mit so einem Antrag die Anticoronakampagne der AfD fortzuführen. Das ist auch in der Einführung von Herrn Lauerwald ganz deutlich geworden, was er hier gesagt hat.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn wenn man in den Inhalt des Antrags schaut, dann werden hier weiter Mythen gestrickt. Eine Mythe von Ihnen, Herr Lauerwald, war ja, dass Sie die Zahl der Totgeborenen in Verbindung mit den Impfungen gebracht haben. Wenn Sie die Statistik richtig lesen, ist es so, dass wir seit 2007 leider mehr Totgeburten haben, deutschlandweit. Es werden dafür Gründe angeführt, teilweise das Alter der Frauen, die die Kinder bekommen, es gibt aber noch andere Themen wie Prävention. Wie gesagt: Sie müssen schon, wenn Sie Statistiken nennen, die auch im richtigen zeitlichen Rahmen benennen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber ich komme zurück zu Ihrem Antrag. Sie schreiben, dass seit Frühjahr 2020 schon klar war, dass es gar kein Killervirus ist, dass es gar nicht so gefährlich war. Ich will mal sagen: Wir sind 2020 das erste Mal seit 100 Jahren hier in Deutschland wieder auf eine Pandemie getroffen, Herr Lauerwald. Es gab keine Blaupause dafür, wie mit dieser Pandemie umgegangen wird. Wenn wir gerade das erste Jahr der Coronapandemie anschauen: Da gab es eine ganz große Zustimmung für die Coronamaßnahmen. Das hat sich dann gewandelt, auch in der Intensität der Maßnahmen, wenn wir über Maskenpflicht reden, dass die Zustimmung da zurückgegangen ist. Aber es war mitnichten so, dass die Maßnahmen von Anfang an nicht akzeptiert wurden. Wenn wir weiter in Ihren Text schauen: Über die Impfung mit mRNA haben Sie eben als genmanipulierte Impfung gesprochen. Also mRNA ist der Botenstoff. Dazu gibt es auch genug wissenschaftliche Analysen, dass dort kein Genmaterial manipuliert wird. Das sollten Sie sich mal anschauen. Das Nächste ist das Thema „Killervirus“. Wir hatten eine sehr hohe Mortalität gerade in der Anfangszeit der Pandemie, weil das Virus auf eine Bevölkerung getroffen ist, die nicht immunisiert war, weder durch Infektion noch durch Impfung. Deswegen hatten wir dort die hohen Sterberaten. Was Sie auch über Diffamierungen von Ärzten schreiben, wo ärztliches Handeln diskriminiert wurde, da muss man sagen: Das ist auch eine Überspitzung, die hier stattgefunden hat. Auch bei den Ärzten gab es einen großen Konsens, was die Maßnahmen anging. Wenn wir schon über Diffamierungen sprechen: Ich weiß, wer Demonstrationen durchgeführt und Politiker und Ärzte in Sträflingskleidung in Bildern dokumentiert hat. Da reden wir über eine Verachtung und Diffamierung von Menschen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Sie darüber sprechen, dass der Bund keine Möglichkeit mehr haben darf, in Grundrechte einzugreifen, dann haben Sie auch nicht verstanden, was Grundrechte bedeuten oder welche Maßnahmen Politik ergreifen kann. Das ist immer die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz auf der einen Seite und den Freiheitsrechten, wie ich es zu Beginn schon gesagt habe. Diese Möglichkeit muss auch in Zukunft bestehen, um Einflussmöglichkeiten zu haben und Dinge zu verändern.
(Beifall CDU)
Ich habe schon gesagt: Sie wollen Ihre Anticoronakampagne weiter fortführen. Wenn es Ihnen wirklich um Aufklärung gehen würde – wir als CDUFraktion haben zum Beispiel eine Enquetekommission bezüglich der Aufarbeitung der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgeschlagen gehabt, die hier abgelehnt wurde. Die FDP hatte eine Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronamaßnahmen vorgeschlagen. Es wurde alles von Ihnen abgelehnt. Es geht Ihnen vorrangig gar nicht um die Aufarbeitung. Das sieht man auch hier an Ihrem Antrag. Wenn wir wirklich schauen, wer am meisten unter diesen Coronamaßnahmen gelitten hat, dann waren das die Kinder und Jugendlichen, die Familien. Die kommen hier nicht einmal vor in Ihrem Antrag. Daraus müssen wir die richtigen Schlüsse ziehen und das ist auch erwiesen, dass da Maßnahmen zu rigoros waren.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die kommen hier bei Ihnen gar nicht vor. Wie gesagt, der Bund hat jetzt etwas vorgelegt. Wir haben auch eine Große Anfrage zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gestellt. Da sind wir explizit auch auf die Coronamaßnahmen eingegangen. Das sind alles wichtige Punkte, aus denen wir lernen wollen. Bevor ich zum Ende komme – für mich war ein Satz, der die Coronapandemie sehr geprägt hat, der von Jens Spahn: „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nicht
einander!) Das ist, glaube ich, der richtige Ansatz, denn wie gesagt: Es gab keine Blaupause dafür und es waren Dinge nicht richtig. Für einige Maßnahmen müssen wir uns entschuldigen, gerade was in Bezug auf Kinder und Jugendliche nicht gerechtfertigt war, was auch das Thema der allgemeinen Impfpflicht oder der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeht, wo wir übrigens als CDU-Fraktion frühzeitig gesagt haben, das ist der falsche Weg. Das sind wirklich Dinge, für die wir uns zu entschuldigen haben. Aber trotzdem muss es auch um Spaltung innerhalb der Gesellschaft gehen, denn es ist auch innerhalb der Coronapandemie deutlich geworden, im Privaten genauso wie im Gesellschaftlichen, dass wir Spaltungen hatten. Aber diese Spaltung bringt unser Land nicht voran. Es geht darum, dieses Land wieder zusammenzuführen. Und mit solchen Anträgen und dass Sie Ihre Coronakampagne weiterführen, bewirken Sie genau das Gegenteil. Und das wollen wir nicht. Wir wollen die Gesellschaft wieder zusammenführen und deswegen sollten wir uns auch viel verzeihen. Wir sollten in die Zukunft blicken. Wir sollten die richtigen Schlüsse aus den Maßnahmen der Coronapandemie ziehen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Sie soll-
ten sich bei den Bürgern entschuldigen!) Und wir sollten aus allem, was dort in den letzten drei Jahren richtig, aber auch falsch gelaufen ist, lernen und die richtigen Schlüsse ziehen. Dafür stehen wir. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und sicherlich viele Interessierte an den vielen Endgeräten, die Coronapandemie hat uns über lange Zeit in Atem gehalten, hat unser Tagesgeschehen, unser Leben beeinflusst und war lange Zeit fast ausschließlich Gegenstand des medialen Interesses. Und natürlich sind in einer Bevölkerung die Meinungen über die Maßnahmen, die seit dem März 2020 getroffen worden sind, sehr different. Ich glaube, es ist mehr als gute demokratische Tradition, sich hier auch mit der Meinungsvielfalt auseinanderzusetzen. Die Freien Demokraten in Berlin im Deutschen Bundestag wie auch wir sind sehr dafür, dass die Vielfalt der Maßnahmen tatsächlich auch mit einer Enquetekommission beleuchtet und abgewogen wird, was im Nachhinein sinnvoll war, was weniger sinnvoll war –: insbesondere im Hinblick darauf, wie wir uns in Zukunft bei einer vergleichbaren Situation verhalten werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nun im Einzelnen zu den Themen: Die AfD will den Eindruck erwecken, dass sie von Anfang an mehr Wissen hatte, als wir alle. Ich erinnere an eine Pressemitteilung von Alice Weidel vom 12. März 2020, die als erste den Lockdown forderte, weil sie sagte, die Bundesregierung soll endlich Maßnahmen ergreifen. Sie hat genau in derselben Pressemitteilung dann gefordert, wir können den Bürger doch nicht seiner eigenen Verantwortung überlassen. Und das ist der feine Unterschied zwischen der AfD und anderen Auffassungen, insbesondere den Auffassungen der Freien Demokraten. Wir haben immer mehr an die eigene Verantwortung der Leute appelliert und das ist uns viel zu kurz gekommen. Deshalb ist unser Ansatz hier, auch bei der Enquetekommission zu beleuchten, in Zukunft tatsächlich mehr auf Eigenverantwortung zu setzen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Natürlich muss man darüber nachdenken, was, ich nenne mal summarisch Herrn Lauterbach, Herrn Spahn – er wurde gerade schon mit seinem Wunsch zitiert, wir haben uns viel zu verzeihen – getan haben. Herr Lauterbach wurde mal zitiert, nach dem Winter seien wir entweder geimpft, genesen oder gestorben. Ich meine, das sind natürlich Sätze, die im Nachhinein martialisch klingen, die aber auch in dem Moment der Aussprache einfach, Entschuldigung, Unsinn waren. Genauso sprach er immer von einer Inzidenz von 4.000. Die ist ja nie eingetreten. Und es ist erwiesen, dass sich die Bundesregierung, die damals CDU-geführte Bundesregierung, Berater gesucht hat, die die Situation möglichst dramatisch, martialisch geschildert haben. Das hat bei großen Teilen der Bevölkerung auch ein Störgefühl hinterlassen. Und die sagen hier: Das wollen wir aufgeklärt haben. Genauso muss man in meinen Augen kritisieren, was unsere Ministerin Werner dann gesagt hat. Wir haben das schon oft diskutiert, Pressemitteilung vom 14.12. ihres Hauses: Sie haben verteidigt, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Ich bin immer noch Vater von sechs Kindern, Gott sei Dank. Meine Kinder haben auch Lebenspartner.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sie durften sich doch treffen!) Nein, die durften sich nicht treffen. Wir haben das mit Herrn Ministerpräsident in der Arena oben diskutiert. 22.00 Uhr zu Hause sein. Das kann man jetzt runterspielen, es gab eine Ausgangssperre von sieben Stunden. Aber das Virus wusste ganz bestimmt nicht, wann 22.00 Uhr ist. Insofern bleibt es Unsinn, da so eine Zeitgrenze einzuführen. Dasselbe gilt für 15 Kilometer. Das Virus hat uns nicht erst ab 15,01 Kilometer besucht. Das sind Fragen, die da mit Recht gestellt worden sind. Schließungsmaßnahmen: Supermärkte waren auf, Baumärkte nicht. Die ganzen Widersprüche kennen wir doch. Und getoppt wurde das doch zum Ende der Debatte wohl in meinen Augen durch den Vergleich mit anderen Ländern: England, Großbritannien hatte geöffnet, die Amerikaner haben ganz anders agiert, also ganz andere Volkswirtschaften, ich will das mit Schweden nicht bemühen. Dann kamen wir noch mit einer allgemeinen Impfpflicht und einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutete, den Leuten etwas aufzubürden, die vielleicht einmal geimpft waren, die genesen waren. Wir haben den Genesungsstatus verkürzt. Das sind alles Dinge, die bei den Leuten hängen bleiben. Insofern ist eine Aufklärung wirklich wichtig, damit die Leute auch irgendwo ihren Frieden damit machen können und sagen: Das passiert in der Form auch nicht wieder. Es gibt vielleicht auch noch Leute, die von Bußgeld bedroht sind. All das müssen wir doch auch wirklich ernst nehmen und wir können da nicht eine Gruppe von 30, 35 Prozent der Bevölkerung einfach damit stehen lassen, dass nur einer meint, hier die Wahrheit zu erzählen. Das ist ja unglaublich, was Herr Lauerwald hier zum Ausdruck bringt, auch in der Diktion. So geht es nicht. Bei einem muss ich ihn unterstützen, und da geht es, Herr Plötner, um den „Killervirus“: Das ist genau das, was ich mit diesen Worten meinte. Es ist ein Virus, er war ernst zu nehmen, aber „Killervirus“ ist einfach zu viel. Und deshalb, meine Damen und Herren, der Antrag der AfD ist ungeeignet, weil er tendenziös ist, die Sache aufzuarbeiten. Aber wir sollten es ernst nehmen, und das habe ich den Kollegen der CDU auch so versprochen, dass wir uns der Aufklärung und der Auflösung dieser Thematik der Coronapandemie und der Wirkung auf die Bevölkerung nicht verstellen. Insofern sollten wir uns dazu durchringen, doch eine Enquetekommission ins Leben zu rufen. Aber nicht auf dem Weg der AfD. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Hier leuchtet es noch rot.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
reicht mit der Zeit, mehr braucht er nicht!) Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, vor der letzten Bundestagswahl beteuerten alle Altparteien vehement: Es wird keine Impfpflicht geben. Kurz nach der Bundestagswahl forderten diese Politiker schlagartig die absolute Notwendigkeit der Impfung. Welche Lügen, welch Wählerbetrug, welch Glaubwürdigkeitsverlust, welch Vertrauensverlust!
(Beifall AfD)
Im Bundestag konnte die allgemeine Impfpflicht abgewendet werden, leider nicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit all ihren fatalen Folgen für das Personal und die Einrichtungen.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Nein. Es gab Ausgrenzungen der Ungeimpften vom öffentlichen Leben durch die 2G-, 3G-, 3G-plus-Regeln mithilfe von Impfzertifikaten, Immunitätsnachweisen und Impfstatus-Apps. Nicht genug: Es gab eine monatelange Hetz- und Diffamierungskampagne durch die Regierung, Politiker, Medien, Künstler und alle selbst ernannten Gutbürger, die Systemtreue demonstrieren wollten. Ein Beispiel – ich zitiere Rainer Stinner, Ex-FDP-Bundestagsabgeordneter –: „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter die Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist. Aber er hat die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen. Aber er hat nicht die Freiheit, mich zu gefährden.“ Die Spaltung der Gesellschaft nahm ihren geplanten Lauf. Wir als AfD erkannten beizeiten die Absichten der Regierung im Zusammenhang mit Corona. Wir allein berücksichtigten die wissenschaftliche Fachkompetenz zahlreicher nationaler und internationaler Ärzte und unabhängiger Wissenschaftler.
(Beifall AfD)
Die Regierung beauftragte nur handverlesene Experten, die mit Falschbehauptungen Panik und Angst in die Bevölkerung brachten, befeuert von millionenschweren Werbekampagnen, um die georderten Impfdosen an den Mann zu bringen. Es wurden Zulassungsstudien gefälscht, kein Nachweis über die Wirksamkeit erbracht, keine Sicherheit bezüglich Nebenwirkungen nachgewiesen und unwissenschaftlich behauptet, dass Gesunde infektiös seien. Nur so konnte die Gesellschaft in Angst und Panik versetzt, Maskenzwang, Lockdowns und soziale Isolation durchgesetzt werden. Wir als AfD warnten am 17. Juli 2020 mit unserem Antrag „Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-Impfnachweise einführen“ in Drucksache 7/718 im Plenum auch bereits frühzeitig vor einer Impfpflicht gegen das Coronavirus.
(Beifall AfD)
Unsere Bedenken zur angeblichen Gefährlichkeit des „Killervirus“ Corona, zu den Impfungen und deren fehlenden Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen wurden stets ignoriert und geringschätzig als Verschwörungstheorie abgetan.
(Beifall AfD)
Wie reagierten damals Thüringer Abgeordnete und Regierungsvertreter in ihrem ideologischen Tunnelblick? Ich zitiere Herrn Schard von der CDU: „Es liegen bloß weitere Begehren ohne Sinn und Verstand vor. Sie versuchen immer noch, Ängste und Bedenken von Teilen der Bevölkerung skrupellos auszunutzen. [...] Zum Thema ‚Impfen‘ ist mehrfach klargestellt worden, dass Impfzwang oder Impfpflicht nicht – und ich betone: nicht – eingeführt werden soll. […] Dies ist weder redlich noch verantwortungsbewusst. Das ist verantwortungslos. Auch wenn Sie es noch hundertmal wiederholen: Es gibt keinen verpflichtenden Immunitäts- und Impfnachweis, es gibt keinen Impfzwang und keine Immunitätspflicht. Die Einzigen, die ständig von solchem Zwang sprechen, sind Sie, damit Sie das, was es nicht gibt, kritisieren können. […] Ihnen ist es wichtig, sich mit Begriffen wie ‚Impfzwang‘ bei denen anzubiedern, die von Corona-Diktatur, von Überwachungsstaat fantasieren. Das hat mit Verantwortungsgefühl und Verantwortungsbewusstsein nichts zu tun.“ Schämen Sie sich, Herr Schard.
(Beifall AfD)
Ich zitiere Herrn Dr. Hartung von der SPD: „Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem eine Regierung, die alles richtig gemacht hat, die Erfolg gehabt hat, dafür kritisiert wird. Da muss ich ehrlich sagen: Es ist wirklich eine Schande, dass es eine Partei gibt, die den Erfolg kritisiert und sagt, die Maßnahmen waren falsch, weil ihr erfolgreich wart. Das ist wirklich eine Schande. […] Dennoch bin ich relativ schockiert, dass Sie das Märchen einer Impfpflicht hier immer und immer weiter erzählen. […] Deswegen hier zu erzählen, wir wären kurz vor einer Impfpflicht, wir müssten uns alle einen Immunitätsnachweis machen lassen, das ist so hanebüchen, dass es schon an Volksverdummung grenzt.“
(Beifall AfD)
Herr Dr. Hartung, Sie sollten sich schämen, wenn Sie das lesen oder hören. Ich zitiere Frau Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen: „[D]er ‚Goldene Alu-Hut‘ geht heute eindeutig an Herrn Lauerwald. […] Ihr Antrag ist reine populistische Stimmungsmache. Damit sollen Impfzwanggegner abgeholt werden, die sonst wie viele von Ihnen auch bei den sogenannten Hygienedemos mitlaufen. […] Inhaltlich müssen leider die meisten Teile Ihres Antrags unter Fake News abgelegt werden. […]
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja!) Bisher zielen alle Aussagen der Bundesregierung, egal ob von Kanzleramtschef Braun oder von Gesundheitsminister Spahn, immer auf Freiwilligkeit der Corona-Impfung. Eine Impfpflicht soll es gar nicht geben.“ Schämen Sie sich, Frau Rothe-Beinlich.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich zitiere die Gesundheitsministerin, Frau Werner: „Ansonsten will ich mich inhaltlich nicht weiter zu diesen Verschwörungsgeschichten der AfD äußern. […] Immer wieder einen Impfzwang-Popanz aufzubauen ist unredlich. Das ist eben der unredliche Wahlkampf, den die AfD hier betreibt. […] Auf Kosten der Verunsicherung von Menschen wollen Sie, indem Sie Angst schüren, politisches Kapital aus einer Pandemie schlagen. Das ist – das muss ich so sagen – widerlich. Gerade verunsicherte und instabile Menschen treiben Sie damit in noch mehr Angst. Das ist ein gefährliches und vor allem ein menschenverachtendes Geschäftsmodell. […]
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Heute
ist aber nicht Vorlesetag, der war schon!) Die Landesregierung und R2G setzen hier auf Aufklärung und auf umfangreiche Informationen.“ Schämen Sie sich, Frau Werner.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Recht
hat sie aber!) Am 21.10.2021 wurde der Antrag der AfD mit dem Titel „Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2“ im Plenum gestellt. Ich zitiere Herrn Zippel, CDU:
(Unruhe DIE LINKE)
„Mit allem, was Sie heute hier von sich gegeben haben, mit allem, was ich bisher von Ihrer Seite gehört habe, sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, haben Sie eines ganz deutlich, nämlich Blut an Ihren Händen. […] [I]n der Geschichte der Impfstoffe [gibt es] keine Langfristschäden [...]
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Am Na-
zi klebt Blut!) Das ist in der Struktur des Impfstoffs gar nicht möglich.“ Schämen Sie sich, Herr Zippel.
(Beifall AfD)
Ich zitiere erneut Frau Werner: „Herr Lauerwald: […] Sie betreiben eine Spaltung der Gesellschaft, indem Sie mit Fake News, mit Falschmeldungen, mit Panikmache, mit dem Schüren von Angst eine Situation schaffen. […] Sie haben noch mal die Freiwilligkeit der Impfung eingefordert. Diese ist unverändert gegeben. […] [D]die Entscheidung für eine COVID-19-Impfung bleibt frei und es gibt vor allem keinen Impfzwang und keinen indirekten Impfzwang.“ Schämen Sie sich, Frau Werner.
(Beifall AfD)
Ich muss leider feststellen: Alle Fraktionen hier im Plenum haben gehetzt, verleumdet, gelogen und die AfD diffamiert.
(Unruhe CDU)
Es ging Ihnen nie um Inhalte und Tatsachen, denn dazu haben Sie weder die notwendige Fachkompetenz noch die Bereitschaft zum Disput.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Solche
Reden hat er früher in der SED gehalten!) Die Wahrheit holt sie alle unerbittlich ein.
(Beifall AfD)
Selbst der Panikminister Lauterbach musste am 1. Februar im „heute journal“ zugeben, dass viele überzogene Maßnahmen nicht durch Studien belegt und somit willkürlich waren. Ich fordere die Landesregierung auf, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen,
(Unruhe CDU)
vor allem das Leid der zahllosen Impfopfer anzuerkennen und diesen rasch zu helfen. Setzen Sie sich unverzüglich auf Bundesebene für die unabhängige und umfassende Aufarbeitung der Coronapolitik des Bundes und ihrer Folgen ein! Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Unruhe Gruppe der FDP)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wenn ich heute die Rufe nach neuen Maßnahmen wie Masken höre, wenn ich Herrn Lauterbachs erneute Panikmache höre, wird mir angst, denn die Lernkurve scheint nahe null. Die wahre Aufarbeitung wird unter den Tisch gekehrt und zum Beispiel in Thüringen durch politische Schauprozesse ersetzt.
(Beifall AfD)
Schauprozesse deshalb, weil Beweismittel von Zeugen der Verteidigung einfach nicht zugelassen werden und die Urteile vor der Verhandlung schon feststehen.
(Unruhe DIE LINKE)
Die Aufarbeitung muss Grundsatzfragen aufwerfen. Es gibt Grundrechte, die der Staat zu schützen hat, und nicht Grundrechte, die der Staat zuteilt, so wie das Herr Plötner gerade schön aufgezählt hat, wie er Grundrechte, die Regierung, zugeteilt hat. Derzeit bedarf es einer dringenden öffentlichen Aufarbeitung, denn in der Coronazeit hat der Staat zu viele Grundrechte weggenommen und zugeteilt. Wenn der Thüringer Innenminister im Frühjahr im Interview mit Salve-TV bekennt, dass der Staat die Menschen in die Illegalität gezwungen hat, ist das so lange nur ein Lippenbekenntnis, solange keine Taten folgen. Bürger, die für ihre Grundrechte in dieser Zeit eingestanden sind, erwarten eine Amnestie der verhängten Bußgelder und Strafen sowie die Einstellung der gegen sie noch laufenden Prozesse. Auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Aufarbeitung von Fehlern im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in Thüringen antwortete die Landesregierung Anfang Juni, dass sie keinerlei Aufarbeitung plant und keinerlei Einstellungen von Bußgeld- und Strafverfahren ins Auge fasst. Ja, Fehler dürfen gemacht werden, aber es muss daraus gelernt werden. Lernen ist, die Schwachstellen zu erkennen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wann fangen Sie damit an, bei Ihnen persönlich?) zu eliminieren und Fehler im Sinne einer sozialen Befriedung wiedergutzumachen, aber auch im Sinne der Grundrechte und ihres Schutzes – und nicht, wie kann ich den Gurt das nächste Mal noch enger schnallen. Ein beliebtes Mittel ist, sich unter dem Schutzmantel der Unwissenheit zu vergraben und dann wie gewohnt weiterzumachen. Es gab von Anfang an hinreichend Wissen in unserem Land, dass viele Maßnahmen nicht helfen werden. Diese Erkenntnisse lagen sowohl der Bundesregierung als auch der Landesregierung vor, auch was die Prävention angeht. Ich erinnere nur an die Diskussion mit Vitamin D 3, wozu es zahlreiche internationale Studien gibt, was aber in diesem Land und auch von unserem Gesundheitsministerium ignoriert wurde. Schon beim Inkrafttreten dieser Maßnahmen gab es das 200-SeitenPapier vom Bundesinnenministerium/Bevölkerungsschutz/Schutz kritischer Infrastrukturen, Stephan Kohn, das bereits im Mai 2020 auch an das Thüringer Innenministerium gesendet wurde. Auf meine Kleine Anfrage mit der Nummer 619 vom 12. Mai 2020 diesbezüglich wurde im Schlusssatz aber lediglich mitgeteilt – ich zitiere mit Genehmigung –: „Vor diesem Hintergrund erfolgte bereits aus arbeitsökonomischen Gründen keine weitere Befassung mit dem genannten Schreiben.“ So viel zur Ernsthaftigkeit mit der Auseinandersetzung. Die vorgenannten Gründe waren allesamt an den Haaren herbeigezogen. Über die vermeidbaren Todesopfer und die Impfschäden haben wir in diesem Hohen Hause schon viel debattiert. Eine Aufarbeitung all dieser Sachen ist dringend geboten. Und wenn das dieser Landtag nicht tut, gibt es Chancen für einen nächsten Landtag. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Ich will im Zusammenhang mit der Rede von Frau Abgeordneter Dr. Bergner doch noch einmal darauf hinweisen, dass Sie in Ihren Redebeiträgen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und auch auf das Infragestellen verfassungsrechtlicher Grundrechte hier doch mal die nötige Verantwortung an den Tag legen,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) mit Blick darauf, was Sie hier in den Raum stellen und der Öffentlichkeit zu suggerieren versuchen.
(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU: Dan-
ke!) Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort erhält Frau Ministerin Werner.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, herzlichen Dank, Frau Präsidentin, auch noch mal für diese Klarstellung. Ich weiß nicht, wie das Ihnen hier im Haus geht, ich bin wirklich auch noch mal erschrocken ob dieser Gnadenlosigkeit in Ihren Argumentationen, auch der Einseitigkeit in Ihren Argumentationen. Es ist jetzt nicht wirklich neu, aber dass Sie sozusagen in den letzten Jahren nicht gelernt haben, dass es in der Wissenschaft Minderheitsmeinungen und Mehrheitsmeinungen gibt, dass es keine einfachen Antworten gibt, sondern dass Fragestellungen natürlich komplex sind, dass man entscheiden muss zwischen dem Schutz und dem Risiko von bestimmten Maßnahmen und welche Ergebnisse die bringen! Das haben Sie leider immer noch nicht gelernt und das trägt natürlich auch dazu bei, dass das Thema, das Sie in Ihrem Antrag auch ansprechen, nämlich „Gesundheitskompetenz“, dass diese Gesundheitskompetenz, wie mir scheint, zumindest in Ihrer Fraktion so nicht vorhanden ist, weil Sie nicht mal die einfachsten Dinge beherrschen, wenn es darum geht, auch objektiv auf die Wissenschaft zu schauen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich will es hier an dieser Stelle auch sagen: Ja, wir haben Fehler gemacht, und das haben wir hier gemeinsam auch schon diskutiert. Es gibt genügend Studien, die sich mit den verschiedensten Fragen beschäftigen. Ich komme nachher auch noch mal ganz kurz dazu. Auch im nationalen Pandemieplan ist natürlich festgelegt, dass die Pandemien aufgearbeitet werden müssen, dass man schauen muss, welche Dinge belastbar waren, welche wirksam waren und welche aufgrund auch neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse natürlich auch zu überarbeiten sind. Alles das findet statt. Aber das ignorieren Sie. Sondern was Sie in Ihrem Antrag tun – und das ist wirklich schwierig und damit versündigen Sie sich auch tatsächlich –, ist, dass Sie eben einfach Ihre Theorien, die Sie seit vielen Jahren vor sich hertragen, einfach immer wieder vor sich hertragen und nicht bereit sind, auf Argumente einzugehen. Ich habe hier im Landtag – und das ist auch schon angesprochen worden – jede Maßnahme verteidigt. Wir sind jede Maßnahmenverordnung hier durchgegangen. Es gab natürlich unterschiedliche Meinungen. Es waren nämlich die einen, die gesagt haben, an der Stelle könnte man etwas weniger machen, aber es gab auch genügend, die gesagt haben, hier ist es uns zu wenig Schutz, hier muss einfach mehr passieren. Wir haben immer wieder versucht, immer wieder neu, alle vier Wochen neu, genau diese Abwägungen zu treffen. Und ich glaube, dass das, wenn man sich die Zahlen anschaut, auch sehr gut gelungen ist. Wo ich mir einen Aufschrei wünschen würde, aber den finde ich von Ihnen nicht, ist, wenn man sich zum Beispiel die Impfzahlen anschaut. Wenn wir uns die Todesopfer anschauen – man kann das mit wissenschaftlichen Methoden hochrechnen , also wenn man sich natürlich darauf einlässt –, dann wissen wir, dass durch Impfungen 19,8 Millionen Todesopfer weltweit vermieden wurden, und 12,2 Prozent wurden davon in Ländern mit hohen und mittleren Einkommen vermieden. Das heißt, wir hatten es hier gut und Sie haben auch davon profitiert, dass hier geimpft wurde, dass hier Menschen Verantwortung für andere übernommen haben und sich haben impfen lassen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Aber der globale Süden, der ärmer ist, der konnte davon nicht profitieren. Und da würde ich mir einen Aufschrei wünschen. Aber das ist ja nicht das, was Sie wollen. Sondern Sie wollen einfach mit dem Festhalten an Verschwörungstheorien – das muss man so sagen –, an Minderheitsmeinungen in der Wissenschaft, mit Falschbehauptungen immer noch politisch Kapital schlagen, und das ist auf Kosten der Menschen. Ich will Ihnen an der Stelle, weil man auf alles sozusagen reagieren könnte, aber ich will Ihnen an der Stelle auch noch mal einen Aspekt aufzeigen, und das sind die Menschen, die hier wirklich Verantwortung übernommen haben. Ich will ein Beispiel nennen, weil mich das wirklich auch extrem betroffen gemacht hat. Ich war in einer Pflegeeinrichtung, wo sich die Pflegenden selbst haben impfen lassen, wo aber auch die zu Pflegenden geimpft wurden. Wir sind ja in die Pflegeeinrichtungen gegangen. Dann wurde erzählt, dass 50 Prozent der zu Pflegenden nicht geimpft werden, weil die Angehörigen das verboten haben, weil die Angehörigen, die die Betreuungsvollmacht hatten, diese Impfungen nicht zugelassen haben. Und das sind dann Einrichtungen, in denen dann plötzlich ganz viele ältere Menschen gestorben sind, wenn ein Eintrag der Coronaerkrankung stattgefunden hat. Das war für die Menschen natürlich absolut bitter, die in Würde dort alt werden wollen. Es war aber auch für diejenigen, die dort gepflegt haben, ganz furchtbar zu sehen, wie die Menschen plötzlich starben, um die sie sich wirklich mit Herzblut und auch unter erschwerten Bedingungen gekümmert haben. Das ist ein Trauma, mit dem wir immer noch umgehen müssen, das wir dort finden. Zur Frage der Intensivstationen: Die Menschen, die dort die todkranken oder sehr schwer erkrankten Menschen gepflegt haben, haben das, wie gesagt, unter schwersten Bedingungen gemacht und mussten wahrnehmen, weil die Menschen so schwer erkrankt waren und weil Intensivstationen belegt waren, dass dafür andere Menschen, die diese Unterstützung genauso gebraucht hätten, nicht so gut gepflegt und behandelt werden konnten. Das ist ein Trauma, das immer noch nachwirkt. Deswegen: Bei allen Fehlern, die passiert sind – und darüber reden wir auch, muss man sagen –, sind wir als Land gut durch die Pandemie gekommen. Wir haben es geschafft, Massenausbrüche in den meisten Fällen zu verhindern. Leider gibt es dort die meisten Todesfälle, wo wir die geringsten Impfraten haben. Das muss man an der Stelle auch noch mal sagen. Wenn Sie von den Impfschäden sprechen: Ja, es gibt natürlich beim Impfen bei einer persönlichen Disposition auch die Möglichkeit, dass es einen Impfschaden geben kann. Aber diese Impfschäden liegen bei der Coronaimpfung bei 0,02 Prozent. Dagegen haben wir unter den Erkrankten mit Corona 10 Prozent mindestens, die an Long-COVID erkrankt sind. Was das für deren Leben bedeutet, das muss man an den Stellen natürlich auch mitdiskutieren. Ich will noch mal deutlich machen, weil es hier vielleicht auch falsch rausgekommen sein könnte: Wir haben ja nicht nur im Landtag jede einzelne Maßnahme ausführlich diskutiert, es gab verschiedenste Beiräte, einen Beirat der Landesregierung, Beiräte der Bundesregierung, die sich hier mit eingebracht haben und die uns Empfehlungen gegeben haben.
(Unruhe AfD)
Ich habe hier im Ministerium verschiedene Cluster gehabt mit Ärztinnen und Ärzten aus den Krankenhäusern, aus der ambulanten Medizin, mit den Apotheken, aber auch mit Pflegenden, mit dem Landesseniorenbeirat – wenn auch nicht von Anfang an, aber das haben wir dann auch noch verändert –, mit der Liga der Wohlfahrtsverbände, mit verschiedensten Menschen haben wir immer wieder Maßnahmen besprochen. Ich habe immer wieder erklärt, warum welche Maßnahmen wie getroffen wurden. Und natürlich wurden Maßnahmen auch wieder abgeschafft, wenn klar war, dass sie nicht wirksam sind. Sie haben nach den Ausgangsbeschränkungen gefragt. Ich habe das hier auch schon ganz oft erwähnt, aber ich will es noch mal sagen: Es gab eine Zeit, als wir hier wirklich eine hohe Krankheitswelle hatten und als in den Krankenhäusern nicht mehr klar war, ob wir tatsächlich auch alle Patientinnen und Patienten, für die es notwendig ist, gut behandeln können. Da mussten wir zu Maßnahmen greifen, die auch den Hintergrund hatten, Mobilität zu beschränken und damit auch Kontakte zu verringern, weil das in der Zeit, als wir noch keine anderen wirksamen Maßnahmen hatten, die einzige Möglichkeit war, hier Erkrankungen, Erkrankungswellen zu verhindern oder Infektionsketten zu unterbrechen. Wir haben das natürlich auch nur sehr kurz gehandhabt, denn mit neuen wirksamen Maßnahmen wie Masken, wie Impfungen und anderen Dingen, die wir in der Zeit gelernt haben, konnten solche Maßnahmen auch zurückgezogen werden. Zum Schluss: Natürlich wird aufgearbeitet, auch das will ich noch mal ganz deutlich sagen. Es gibt sowohl auf europäischer Ebene beispielsweise Studien, sogenannte intersektionelle Evaluierungen, wo es darum geht, die Fragen von COVID, psychischer Gesundheit, sozialökonomischer Stressfaktoren, die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf Frauen zu untersuchen. Diese Evaluierungen finden statt. Es gab bereits eine Evaluierung der Bundesregierung, die sich mit Maßnahmen beschäftigt hat, das ist ja auch in der Öffentlichkeit sehr breit diskutiert worden, wo auch gesagt wurde, welche Maßnahmen zum Beispiel nicht gut evaluiert werden konnten, weil zum Beispiel Datengrundlagen dafür fehlen. Daran arbeiten wir natürlich auch. Es gibt Evaluierungen, die hier im Land stattgefunden haben, wo es zum Beispiel darum ging, sich mit der Situation von älteren Menschen in Einrichtungen auseinanderzusetzen. Natürlich steht auch im nationalen Pandemieplan, dass zur Pandemie dazugehört, dass die Pandemie aufgearbeitet wird. Beispielhafte Maßnahmen für diese Aufarbeitung sind die Auswertung des Pandemiegeschehens, die Evaluation der ergriffenen Maßnahmen und der geschaffenen Strukturen und die Optimierung der Pandemieplanung und die Vorbereitung für künftige Geschehen. Das findet statt. Ich bin froh und bin natürlich dann auch auf die Ergebnisse gespannt, denn wir müssen uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen, um auf die Zukunft besser vorbereitet zu sein, auch wenn wir alle, glaube ich, ganz sehr darauf hoffen, dass es zukünftig so ein Pandemiegeschehen, wie wir es in den letzten Jahren hatten, nicht mehr gibt. Wir haben alle Besseres zu tun. Ich bedanke mich für die Diskussionen derjenigen, die sich hier konstruktiv eingebracht haben. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. War Ausschussüberweisung beantragt?
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Frau Präsidentin!) Bitte schön, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es mag ungewöhnlich sein, mich als Ministerpräsident nach den fachlich korrekten Ausführungen der Gesundheitsministerin noch mal zu Wort zu melden. Aber in der Tat, lieber Herr Kemmerich, ich habe mich entschieden, noch mal auf Ihre Argumente einzugehen, weil Sie richtige Punkte angesprochen haben. Auch ich habe bei manchen Maßnahmen ähnliche Zweifel gehabt und sie auch immer wieder versucht zu dokumentieren und auch nach außen zu thematisieren. Das Beispiel „Gartenmarkt auf, Baumarkt zu“: Zu wissen, dass man in den Gartenmarkt nur kommt, wenn man durch den Baumarkt geht, macht gar keinen Sinn. Über diese Entscheidung haben wir, die Gesundheitsministerin und ich, intensiv geredet. Die Entscheidung, die Gartenmärkte aufzumachen, war eine bewusste Entscheidung, die bundesweit so nicht getragen worden ist. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, weil ich der Meinung war, dass der Schutz der Bürger in den Kleingärten der schönste und beste Schutz ist, den wir überhaupt organisieren können. Es ging in das Frühjahr hinein und die Kleingärten sollten bearbeitet werden. Und wie soll man sie bearbeiten, wenn man das, was man dazu braucht, nicht kaufen kann? All diese Fragen haben uns umgetrieben und haben an den Rändern unserer Bundesländer jedes Mal zu blöden Entscheidungen geführt. Deswegen sage ich: Ja, es gibt Gründe, sich auch entschuldigen zu müssen. Mal ein Beispiel: Sonneberg mit Neustadt gegenüber – auf der bayrischen Seite auf, auf der Thüringer Seite zu. Mein Versuch, mit Kollegen Kretschmer in Sachsen zusammen auf Markus Söder einzuwirken, dass wir wenigstens in den Hotspot-Gebieten gemeinsame Strategien entwickeln, die auch grenzübergreifend sind, erwähne ich deshalb, weil es häufig nicht gelungen ist. Ich erinnere mich an eine Ministerpräsidentenkonferenz, in der ernsthaft vorgetragen worden ist, dass Fußballbundesligaspiele wieder übertragen werden sollten. Dagegen habe ich dann interveniert. Und die Begründung, warum sie übertragen werden sollten, warum die Bundesliga wieder spielen sollte, war, es sei ja ein eingerichteter Gewerbebetrieb. Ich habe damals interveniert und habe gesagt: Ich bin nicht bereit, die Sportvereine in Thüringen, die ehrenamtlichen Mitglieder der Sportvereine daran zu hindern, in ihre Sportanlagen zu gehen und die Sanierung dort vorzunehmen, die sie selbst vornehmen wollten. Denn wenn sie als Verein einen Handwerkerbetrieb beauftragt haben, durfte die Sanierung gemacht werden. Wenn der gleiche Handwerker aber ehrenamtlich in seinem Sportverein tätig werden wollte, um die Sanierung zu machen, ist es ihm untersagt gewesen. Deswegen sage ich: Da sind eine ganze Reihe von Widersprüchen, über die wir ruhig und sachlich reden müssen, die wir auch hintereinanderweg aufarbeiten müssen und bei denen auch ich immer wieder sage: Wir sind gut beraten, wenn wir das auch mit einer Geste der Demut machen. Denn die Entscheidungen, die wir treffen mussten, waren auch weit über die Grenzen dessen, was wir bisher erlebt haben, und zwar alle zusammen. Deswegen sage ich – und ich wiederhole das, weil ich das in mehreren Aussprachen so deutlich gesagt habe: Ich habe in der Zeit viele schlaflose Nächte gehabt. Die Entscheidung, es so rum oder so rum zu machen, war keine leichte Entscheidung. Und die 15-Kilometer-Radiusgeschichte, Herr Kemmerich – deswegen will ich es noch mal so deutlich sagen: Sie können sich heute hinstellen und das lustig darstellen und sagen, das Virus interessiert sich nicht dafür. Die Begründung war eine ganz andere. Die Begründung war, dass Sachsen uns gebeten hatte, wenn wir in Thüringen öffnen, weil sich bei uns die Intensivlage wesentlich verbessert hatte, auch zu machen, was sie vorher auf unsere Bitte für uns gemacht haben, nämlich Altenburg zu schützen, weswegen die Sachsen den 15-Kilometer-Radius eingeführt haben. Im Gegenzug habe ich mich an mein Wort gehalten, sodass ich gesagt habe, wenn wir umgekehrt in der Situation sind, werden wir auch den 15-Kilometer-Radius thematisieren. Das hat sich nicht mal im Kabinett durchgesetzt. Also den Streit zu der Frage, ob 15 Kilometer richtig oder falsch sind, ob man das überhaupt so machen kann, hatten wir ja im Kabinett. Es ging nicht darum, das Virus zu beeinflussen. Es ging darum, eine überbordende Situation an einem anderen Ort zu verhindern, nämlich wenn bei uns die Läden zu sind und im Nachbarbundesland die Läden auf sind. Deswegen bleibe ich dabei. Eigentlich hätte ich mir einen bundesweiten Krisenstab gewünscht, der einheitliche Maßnahmen ergriffen und uns vorgegeben hätte.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, ich sage, die MPK am Anfang und da, Herr Lauerwald – und das nehme ich Ihnen einfach übel – kommen Sie hier mit Zitaten aus dem Jahr 2020, als wir alle noch nicht wussten, wohin die Reise geht. Zu diesem Zeitpunkt hätten Sie mich mit dem gleichen Zitat mit erwähnen können, denn zu diesem Zeitpunkt war ich auch überzeugt, dass es keinen Impfzwang geben wird. Im Lauf der Zeit – und das ist der Punkt, an dem ich auch mit der Bundesregierung über Kreuz war, als der einrichtungsbezogene Impfzwang kam – habe ich mich tatsächlich davon überzeugen lassen, dass er eingebettet wird in einen allgemeinen Impfzwang, bei dem Ärzte entscheiden, ob jemand geimpft wird oder nicht, und nicht Politiker. Ich bleibe dabei: Das haben der Arzt und der Patient zu entscheiden und nicht die Politik. Deswegen war die Entscheidung, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zu machen, kein guter und kein geeigneter Schritt. Zu diesem Zeitpunkt hat man uns erzählt, die Bundesregierung und der Bundeskanzler hat es noch einmal persönlich gesagt: Er wird sich dafür einsetzen, dass, wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt, die allgemeine Impfpflicht gelten wird, so wie sie für andere pandemische Voraussetzungen auch als Impfpflicht vorgeschrieben ist. Impfpflicht heißt ja nicht, dass die Polizei die Menschen einfängt und sie zum Impfen zwingt. Impfpflicht heißt, dass jeder sich damit ärztlich auseinandersetzen muss. Deswegen war ich dann auch überzeugt, dass es nicht darum geht, dass man die in den Einrichtungen Tätigen diskriminieren darf, sondern dann hätten wir es als Gesamtgesellschaft machen müssen. Das war der Grund, warum ich sage: Die übrig gebliebene einrichtungsbezogene Impfpflicht, die dann ohne eine Einbettung stattgefunden hat, war ein Fehler und sie bleibt ein Fehler. Ich drücke mich davor nicht. Trotzdem habe ich viele Einrichtungen verstanden, die Kolleginnen und Kollegen, die dort tätig waren, die uns aufgefordert haben: Macht das mit dem Zwang, verbindet es mit dem Zwang, dass alle sich dem unterziehen müssen und jeder zum Arzt geht und sich selbst davon dann auch entsprechend zertifizieren lässt, ob er sich impfen lassen kann oder nicht oder ob es Gründe gibt, die gegen die Impfung sprechen. Aber das sind keine Entscheidungen, die Politiker zu treffen haben, sondern das sind dann Entscheidungen, die man dann in der Pandemieabwehr auch gemeinsam tragen muss. Deswegen noch einmal: Die Frage, so wie es Herr Lauerwald macht, Zitate von allen Kollegen hier aus dem Haus aus dem Jahr 2020 zu nehmen und sie heute als Vorwurf zu mixen und man solle sich schämen dafür, ist einfach unanständig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber, Herr Kemmerich, ich bitte Sie auch, Ihre Beispiele nicht aus dem Kontext herauszunehmen. Ich will noch einmal sagen: Sie haben recht, aber nicht, weil wir uns über das Virus lustig machen, sondern wir müssen zuordnen, wann wir welche Entscheidungen getroffen haben und aus welchem Grund. Dann muss man – und da bin ich bei Ihnen – sich hinstellen und sagen: Ist die Wirkung, die damit erzielt werden soll, wirklich erzielbar gewesen? Deswegen glaube ich, dass man tatsächlich eine systematische Aufarbeitung aller Maßnahmen ergreifen muss, denn falls – und ich hoffe, der liebe Gott verschont uns noch lange davor – ein anderes Virus an die Tür klopft, werden wir uns einfach überlegen müssen, wie wir gesamtgesellschaftlich darauf eingehen werden. Ich bleibe dabei, meine Position ist da ganz klar: Mir wäre es lieber, dass nicht Ministerpräsidentenkonferenzen über Pandemieabwehr entscheiden, sondern ein Krisenstab und ein Gremium von Menschen, die sich tagtäglich mit solchen Fragen beschäftigen. Dann weiß die Ministerpräsidentenkonferenz am Ende, was sie zu tun hat. Dann ist die Frage, ob man Inzidenzkreise bildet, ob man um diese Inzidenzkreise herum auch Gebietskulissen abbildet, die dann sozusagen als Schutzfaktor notwendigerweise anzuwenden sind. Das weiß man dann alles. Aber es ist eben nicht eine Entscheidung von zufälligen Stimmungen und Meinungen. Also Möbelhaus auf, Küchenstudio zu. Quadratmeterbegrenzungen, die sich auf den Handel bezogen haben, aber eigentlich hätten sie sich auf die Menge der Menschen beziehen müssen, denn es war ja absurd, dass ein Laden mit 10 Quadratmetern auf einmal drei, vier oder fünf Menschen haben durfte, aber ein Laden, der 5.000 Quadratmeter hatte, war gesperrt. Diese Absurdität, das darf ich einmal mit Fug und Recht sagen, war auch Gegenstand meiner Kritik, die ich angewendet habe. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich sehr für eine systematische Aufarbeitung. Ich bin auch sehr für eine selbstkritische Überprüfung aller handelnden Handlungsträger. Aber ehrlicherweise will ich auch sagen: Ich war froh, dass wir einen wissenschaftlichen Beirat von Menschen hatten, die nicht nur Mediziner waren, sondern die uns auch als Soziologen und als politische Verantwortungsträger oder als Juristen beraten haben. Aber es war auch unglaublich gut, dass es Ärzte waren, die nah am Patienten waren, dass die Vertreter vom Universitätskrankenhaus Jena, die wirklich das ganze System des Kleeblatts organisiert haben, die das System der Patientenverteilung und der Patientensicherung vertreten haben, dass wir darüber ein wirklich leistungsfähiges Team von Leuten hatten, die uns in schwierigsten Phasen geholfen haben, Entscheidungen zu treffen, und dass wir in dieser Zeit auch noch solidarisch mit Frankreich und Italien waren, dass ein Team von Ärzten und Pflegern, dass ein Team von Mitarbeitenden aus dem Universitätskrankenhaus in Jena, aus Jena kommend mitten in Italien im Pandemiegebiet Einsatz gezeigt hat und dort geholfen hat, dass französische Patienten eingeflogen und in Neustadt versorgt worden sind, dass also auch Thüringer Krankenhäuser Verantwortung getragen haben und dass wir letztlich sogar mit dem sehr raren Impfstoff, der am Anfang da war, auch noch Tschechien unterstützt haben, dass wir Malopolska, unsere Partnerregion, auf deren Bitte hin Hilfe zu Teil werden haben lassen. Das hat doch gezeigt, dass wir europäische Solidarität leben wollten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und deswegen, meine Damen und Herren, kann man weiter den Kampf um den goldenen Aluhut führen. Ich neige trotzdem dazu: Ich würde gern Konsequenzen ziehen, damit wir daraus lernen, damit uns das nicht noch einmal passiert. Denn alles das, was mit der Coronapandemie zusammenhing, konnte man in einem Lehrbuch zehn Jahre vorher lesen, weil die Menschen, die sich mit Krisenabwehr beschäftigen, haben damals den Parlamenten einen Gesamttext übermittelt und haben mal solche Krisen durchgespielt. Ich erinnere mich offenkundig als einer der wenigen, dass ich es gelesen habe und dass ich damals schon Angst hatte und gesagt habe: Hoffentlich passiert uns das nicht. Deswegen sage ich: Ich bin froh, dass wir doch gut durch die Krise gekommen sind, und ich schäme mich für keine der Entscheidungen, die ich getroffen habe, selbst wenn sie falsch waren.
(Heiterkeit AfD)
Das war einer der Gründe, warum ich hier an diesem Pult – Sie können darüber lachen – meine Regierungserklärung mit der Bitte um Entschuldigung beendet habe für Fehler, die ich zu vertreten habe. Und deswegen verstecke ich mich hinter niemandem. Diese Fehler, die die Landesregierung am Ende, später betrachtet, als Fehler zur Kenntnis nehmen muss, diese Fehler sind geschehen. Kinder, die an Schule gehindert worden sind. Ich erinnere mich, als Minister Helmut Holter gesagt hat, er macht keine Schule mehr zu. Da gab es den Druck aus diesem Haus auch auf den Minister, dass er die Schulen zuzumachen hatte.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Quatsch!)
Und es gab den ungeheuerlichen Vorwurf, dass wir …
(Unruhe im Hause)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich sage
nur Notbetreuung! Anspruch auf Notbetreuung!) Notbetreuung hatte am Ende jeder. Entschuldigen Sie einfach, ich erinnere mich noch gut daran, dass Tag für Tag die Briefe kamen, die wurden immer mehr: Wir sind alle systemrelevant. Also zum Schluss war alles systemrelevant.
(Beifall DIE LINKE)
Und da war es Helmut Holter, der gesagt hat: Wenn 40 Prozent aller Kinder auf einmal in die Notbetreuung gehen, dann gibt es keinen Grund mehr dafür, diese Kindereinrichtungen geschlossen zu halten. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, über solche Sachen ruhig und sachlich zu reden, aber sie in den Kontext zu stellen und sie nicht aus dem Kontext zu lösen, das war der Grund, warum ich mich hier noch mal hinstellen wollte und ausdrücklich allen danken wollte, die in dieser kritischen Phase zusammengehalten haben, um unser Land gemeinsam durch die Krise zu bringen. Ich finde, wir haben es gut durch die Krise gebracht.
(Beifall DIE LINKE)
Aber ich finde auch, dass es notwendig ist, darüber zu reden in Abstand von all dem, was geschehen ist, um zu sagen, die Konsequenzen daraus werden uns stark machen und nicht schwach machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Herr Ministerpräsident, ich muss noch eine Nachfrage stellen. Der Herr Abgeordnete Kemmerich hatte eine Zwischenfrage, aber es war mir nicht möglich, hier zu unterbrechen. Steht das noch zur Debatte, Herr Kemmerich?
(Zuruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP:
Haben wir noch Redezeit?) Ja, es ist noch sehr viel Redezeit.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) Gut, aber ich hatte es gesehen. Die Redezeit für alle, 13 Minuten, verteilt sich je Fraktion und die Gruppe. Herr Kemmerich für die Gruppe der FDP, Sie haben das Wort.
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin und Herr Ministerpräsident, es ging gar nicht darum, das Coronavirus oder den Umgang damit im Nachhinein lächerlich zu machen. Aber es sind natürlich ein paar Dinge, bei denen zwischen uns auch einfach unterschiedliche Auffassungen bleiben und auch bleiben können. Das ist ja nicht weiter schwierig. Ich habe immer kritisiert, dass dieser Fetisch Kontaktbeschränkungen der falsche ist, denn da sind relativ willkürliche Grenzen über politische Kreise, regionale Kreise gebildet worden. Aber es haben ja andere Länder – ich zitiere trotzdem noch mal Schweden, ich zitiere letztlich auch große Teile der Vereinigten Staaten. Es gibt als Beispiel North Dakota, South Dakota, die unterschiedlich …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da schauen Sie sich doch mal die Sterberate an! Das ist doch nicht Ihr Ernst!) – Haben Sie mal Respekt vor jemandem, der redet, dass Sie einfach mal den Mund halten, verdammt noch mal!
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Das ist ja ungeheuerlich! Hören Sie mal zu! Insofern müssen wir das auch stehen lassen, wenn wir das auswerten, dass wir diese unterschiedlichen Auffassungen haben. Vielleicht kommen wir dann für die Zukunft zu einer besseren Wertung. Das ist das, was wir meinen. Zu der Frage „Schule und junge Menschen“: Es ist ja auch erwiesen, dass im Nachhinein zwar die jungen Menschen vielleicht Überträger gewesen sein könnten, aber natürlich von der Risikogruppe sehr zurückhaltend waren. Zum Thema „Impfpflicht“: Viele Mediziner – oder der überwiegende Teil der Mediziner, zumindest wie ich gelesen habe – haben gesagt: Das Risiko für Menschen unterhalb des Jahres 60 ist sehr gering – es sei denn, es liegen besondere Merkmale vor. Das ist etwas, das tief in der Bevölkerung drinsteckt, Impfpflicht überhaupt aufzurufen, Genesenenstatus, es gab den Impfstoff – einmal reicht aus. Der Genesenenstatus wurde von sechs Monaten auf drei Monate reduziert, gleichzeitig erhöhte die Schweiz auf zwölf Monate. Das ist es, was tief in der Bevölkerung drinsteckt, wo sich die Leute von der Politik enttäuscht fühlen. Sie haben in der ersten Zeit vieles getan, wovon wir wirklich alle nicht wussten, was passiert – da nehme ich die Zeit von März bis Mai 2020. Aber im Herbst/im Winter 2020, als die Gastro geschlossen hatte, als der Einzelhandel geschlossen hatte: Sie haben es gesagt, die Leute standen vor verschlossenen Türen, 80 Quadratmeter, es durfte nicht mal ein Kunde rein – in meinen Augen völlig ungefährlich. Das sind so Dinge, die müssen wir mit der Bevölkerung diskutieren – relativ unaufgeregt, neutral – und ich glaube, dann tun wir uns allen einen Gefallen: denen, die sicherlich einer Auffassung waren, die viel härter ist, als ich die vertreten habe, als wir die vertreten haben, aber auch Leuten, die das zu sehr mit Aluhut machen, um das mal zu bemühen. Es wird nie alle befriedigen, aber ich glaube, ein großer Teil der Bevölkerung ist einfach zufrieden, wenn wir uns der Diskussion stellen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
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„Unaufgeregt“ ist das Stichwort. Natürlich sind Zwischenrufe erlaubt, aber solange, wie sie nicht auf die Rede wirken, dass der Redner hier vorn nicht mehr das Wort bekommt. Die Dialoge untereinander gehören nicht dazu, ich will darauf noch mal verweisen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einen Punkt will ich auch noch mal hinaus, wo, glaube ich, viel Verunsicherung während dieser Zeit der Unwägbarkeiten, der Unsicherheiten entstanden ist im Land. Ich glaube, niemand wird hier ernsthaft – und kann, wenn er politische Diskussionen ernsthaft führen will und im Respekt auch vor den Erkenntnissen, die damals in der Zeit vorlagen – eine solche Rede halten wie Herr Lauerwald. Das ist eine Unverschämtheit, auch vor denjenigen, die tatsächlich wissenschaftlich arbeiten.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Und wenn ich dann Zwischenrufe höre, dass es in der Wissenschaft keinen Diskurs gäbe, sondern nur Fakten, dann muss ich wirklich fragen: Auf welchem Planeten leben Sie?
(Beifall Gruppe der FDP)
Diskurs gehört natürlich auch zur Wissenschaft – Sie wissen das vielleicht nicht –, unterschiedliche Schulen mit unterschiedlichen Anhängern, aber sei es drum. Der Punkt, auf den ich noch mal hinaus möchte, ist einer, der tatsächlich zu Verwirrung, zu Unfrieden geführt hat, der eine strukturelle Ursache hat, und das ist der Zustand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gewesen,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn viele Maßnahmen und die Ableitung auch aus den Landesplänen und aus den Infektionsschutzmaßnahmen wurden sehr unterschiedlich ausgelegt und auch juristisch unterschiedlich gelesen. Warum? Weil es keine einheitliche Lesart einer landesweit gültigen Verordnung gab. Und dass im Wartburgkreis anders entschieden worden ist als beispielsweise in Schmalkalden-Meiningen, wenn nicht das Kriterium Inzidenz der Grund war, hat eben zu Unfrieden und zu Verwirrungen geführt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das lag
aber am CDU-Landrat!) Da haben Sie als Landesregierung eigentlich auch bereits 2016 angekündigt, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so neuordnen zu wollen, wie das in anderen Bundesländern längst der Fall ist. Deswegen möchte ich auch hier noch mal daran erinnern und dafür plädieren, dass wir mit dem Gesetzentwurf, den wir beispielsweise vorgelegt haben – danach auch Rot-Rot-Grün –, uns dieser Aufgabe tatsächlich noch einmal stellen – gerade in Voraussicht dessen, was Sie angesprochen haben, das Gutachten bei der Frage „Pandemie 2012“, meine ich, bereits vorgelegt haben, und sich auch da tatsächlich staatliche Institutionen nicht ausreichend bemüht haben, sich auf einen solchen Fall vorzubereiten, das heißt nämlich auch Gelder zu investieren, damit wir diesen Fehler in Thüringen beheben, der strukturell noch immer besteht. Das muss ein erster wichtiger Anspruch sein, um für das nächste Mal gut und besser gerüstet zu sein. Das ist ein Petitum von mir, ein Appell an alle, sich noch mal gemeinsam zusammenzusetzen und darüber zu diskutieren, wie wir mit den Gesetzentwürfen umgehen und vielleicht auch noch vor der Landtagswahl zu einer Lösung zu kommen, die Pandemiebewältigung oder andere Herausforderungen das nächste Mal ein Stück weit einfacher macht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
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Sehr geehrter Herr Kemmerich, lieber Herr Montag, das war mein Petitum, dass wir die Dinge in Ruhe und unaufgeregt anschauen. Jetzt bin ich noch mal vorgekommen, um noch mal an zwei Dinge zu erinnern. Die nächtlichen Ausgangssperren, Herr Kemmerich, sind uns damals mit der Mobilität der Bevölkerung begründet worden und damit, dass die Mobilität der Bevölkerung reduziert werden muss. Da sind mir komplette Mobilitätsdaten vorgelegt worden, bevor ich diese Entscheidung überhaupt getroffen habe. Es sind die Funkzellen betrachtet worden, wie sich Menschen hin- und herbewegen, all diese Sachen. Ich teile Ihre Auffassung, dass man in der Frage der Kontakte unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen kann. Ich teile auch ausdrücklich die Geschichte, dass die Kinder in der Gefährdung wesentlich geringer waren und immer nur als Träger des Virus betrachtet worden sind. Deswegen habe ich eben auch noch mal gesagt, dass Helmut Holter massiv darum gekämpft hat, die Kindereinrichtungen und die Schulen nicht zu schließen. Ich erinnere mich an meine erste Sitzung der MPK mit der Bundeskanzlerin, als ich morgens losgefahren bin und gesagt habe: Niemals in meinem Leben werde ich eine Kindereinrichtung schließen. Ich war der festen Überzeugung. Und dann kamen die Zahlen, die mir dort an Gefährdungspotenzialen offeriert worden sind. Ich habe noch am Abend eine Telefonschaltung mit dem Kabinett gemacht und musste dann sagen: Ich werde angesichts dieser Bilder, die einerseits aus Italien kamen, und andererseits der Zahlen, die uns offeriert worden sind, einen Kollaps des Gesundheitssystems nicht akzeptieren können. Wir müssen den Kollaps abwehren und das geht nur durch Kontaktvermeidung. Das ist die Begründung in dem Kontext. Aber ich bin Kaufmann, ich bin kein Virologe. Ich bin darauf angewiesen, dass man mir Informationen so aufbereitet, dass ich Entscheidungen treffen kann. Deswegen sage ich, mit dem Erkenntnisprozess, der dann kam – und noch mal die Frage, Bargeld oder nicht Bargeld, da wurde gesagt: Tröpfcheninfektion. Wie soll ich das beurteilen? Dann kamen diese ganzen Geschichten mit diesen Plastikschildern und all so was, auch das gehört dazu. Aber ein Punkt, Herr Montag: Sormas-X. Das war vor der Pandemie. Da habe ich noch eine Pressekonferenz gemacht und habe festgestellt, da hatten wir eine Begutachtung aller Amtsarztstellen in Thüringen, wie viele Amtsarztstellen in Thüringen nicht besetzt waren. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch in der Illusion, dass wir mit der Digitalisierung der Gesundheitsämter in Deutschland ganz vorn wären, um dann festzustellen: Wir waren auf einmal ganz hinten. Also am Anfang lagen wir theoretisch vorn und dann haben mir Landkreise erklärt: Jetzt in der Pandemie stellen sie nicht auf digital um. Und Sormas-X, das in der ganzen Welt angewendet worden ist, in Deutschland entwickelt worden ist – ich habe Ärzte, Amtsärzte bei der Arbeit gesehen, bei denen das Mittel der Übertragung das Faxgerät war und ich die Frage meiner digitalen Bescheinigung, dass ich positiv bin, auf einmal per Fax nachliefern lassen musste, damit ich selbst unter Quarantäne gestellt werde. All diese Sachen haben mir deutlich gemacht, dass die Frage, ob Pandemieabwehr von den zuständigen Stellen und ob die zuständigen Stellen ermutigt worden sind, sich darauf gut zu vorbereiten, zu diesem Zeitpunkt niemand hören wollte. Also auch ein Teil unserer Debatten, wenn es darum geht, wer im übertragenen Wirkungsbereich für was zuständig ist, ist zumindest vor der Pandemie auf relativ verschlossene Ohren gestoßen. Ich weiß noch, dass ich in der Pressekonferenz am Ende gesagt habe: Ich hoffe, dass wir keine Epidemie kriegen, und einige Monate später haben wir die Pandemie gehabt. Und auf einmal wollte keiner mehr was davon wissen: Wie viele Amtsärzte brauchen wir? Wie leistungsfähig sind die Gesundheitsämter? Wie durchdigitalisiert sind sie? Ich erwähne das deshalb, weil die gleiche Frage im Moment mit dem Ausländerrecht besteht, mit den Ausländerämtern besteht, mit der Überlastung der Ausländerämter. Die Frage, wie wir unsere Verwaltung modernisieren, ist immer noch das durchgängige Thema, bei dem wir genauso nachdrücklich arbeiten müssen wie mit Ihrem Appell gerade zum Öffentlichen Gesundheitsdienst. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie erwähnten vorhin die Bilder aus Italien, von Bergamo, und das hatte auch damals der Herr Hey von der SPD erwähnt. Dazu möchte ich noch etwas sagen. In Bergamo wollten 13 Lkws mit Leichen durch die Nacht – in Wahrheit war das Militär nicht etwa eingesetzt worden, weil Berge von Leichen nicht anders hätten transportiert werden können. Die Anzahl der Verstorbenen war damals nicht höher als bei manchen Grippewellen in Italien. Aus Angst vor dem „Killervirus“ wurde beschlossen, alle an COVID-Verstorbenen einzuäschern. Normalerweise wird in Italien aber nur die Hälfte aller Verstorbenen eingeäschert. Deshalb reichten die Kapazitäten des Krematoriums in Bergamo nicht aus und die Leichen mussten in umliegende Orte transportiert werden. Fünf Tage nach dem Bild aus Bergamo wurde in Deutschland der Lockdown noch einmal verschärft, obwohl die Reproduktionszahl gerade stark gefallen war. Dann hatten Sie gesagt – ist er noch da? –, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Impfpflicht nicht die Politik festlegen sollte, sondern die Ärzte. Dazu möchte ich sagen: Wir als Ärzte sind dem Grundgesetz verpflichtet, das heißt, die Unversehrtheit des menschlichen Körpers zu gewährleisten. Und wir richten uns natürlich auch nach unserem ärztlichen Ethos und wir werden nie eine Pflicht festlegen wollen, die einen Patienten verpflichtet, sich impfen zu lassen. Das ist überhaupt ein Unding. Wir sind immer mit dem Patienten im Einvernehmen und im Konsens. Da gehört eine Übertragung der Impfpflicht auf Ärzte überhaupt nicht dazu, das lehnen wir strikt ab. Ich denke, da kann ich für alle Ärzte sprechen.
(Beifall AfD)
Die Zitate, die ich damals brachte: Wir hatten vor einer möglichen Impfpflicht gewarnt. Man hätte ja ganz ruhig gegenargumentieren können: Nein, wir glauben nicht, dass es eine Impfpflicht geben wird. Dann wäre ja alles in Ordnung gewesen. Aber nein, es wurde diese Situation benutzt, um uns zu beschimpfen, zu beleidigen, zu diffamieren. Und da halte ich Ihnen den Spiegel vor und damit müssen Sie leben, was Sie damals aus diesem Thema gemacht haben. Das war verwerflich.
(Beifall AfD)
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Es gab keine fachliche Diskussion und keinen Diskurs, wie es der Herr Montag vorhin angeregt hatte, dass das hätte stattfinden sollen. Es wurde ja gerade abgelehnt. Es gab nur Beschimpfungen und keinen Diskurs und es gab auch keine Überweisung an den Ausschuss, wo man hätte diskutieren können.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Was
haben wir denn im Ausschuss gemacht? Diskurs!)
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Es wurden Wissenschaftler ausgeschlossen, die aus ihrer Sicht dazu hätten beitragen können, weil sie die Situation hätten erklären und erläutern können. Das gab es auch nicht. Im Gegenteil, es wurde einseitig massiv für diese Coronapolitik, für die Maßnahmen und für die Impfung geworben und alle Medien haben da mitgemacht. Wo sind die Medien jetzt? Es gab das zweite Corona-Symposium im Bundestag in Berlin, veranstaltet von der AfD. Die Presse hat sich verweigert, dort hinzugehen. Die wollen gar nicht die Wahrheit wissen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Gott
sei Dank!)
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Nein, ich gestatte keine Zwischenfragen. Und noch ein Wort: Es gab 2020 keine Übersterblichkeit durch Corona. Eine Übersterblichkeit begann erst, nachdem die Impfkampagnen begonnen hatten. Danke.
(Beifall AfD)
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Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lauerwald, ich will Sie jetzt wirklich nicht durch eine Wortmeldung aufwerten, aber Sie zeigen genau das, warum Sie in der Debatte Probleme haben. Sie können mit anderen Meinungen, selbst wenn Sie begründet werden, nicht umgehen. Sie lassen keine Zwischenfragen zu, Sie wollen den Diskurs nicht.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Unruhe AfD)
Herr Dr. Lauerwald, ich will Sie noch einmal daran erinnern, was Sie hier erzählt haben. Als es um die Frage der Impfung geht, die im Übrigen immer eine freiwillige war, denn es gab keine allgemeine Impfpflicht, und falls Sie sich noch intellektuell in der Lage sehen, sich zu erinnern, dass es diese Debatte im Bundestag mehrfach gegeben hat.
(Unruhe AfD)
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Neben Dr. Lauerwald und den werten Kollegen der AfD war es vor allem auch die FDP, die sich dagegen ausgesprochen hat. Das mögen Sie nicht hören.
(Unruhe AfD)
Ich nenne Ihnen den Namen Wolfgang Kubicki und andere, die das verhindert haben. Und der Ministerpräsident hat es angesprochen: Eine Impfung muss am Ende des Tages zwischen Patient und Arzt immer freiwillig sein.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Ihre Partei-
freunde haben es im Bundestag angedroht!) Es gab lediglich die Frage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wenn Sie das meinen, dann sagen Sie es. Wenn Sie das nicht meinen, dann sagen Sie es nicht. Sagen und behaupten Sie von hier vorn Dinge, die nicht stimmen, dann bezichtige ich Sie von hier der Lüge.
(Unruhe AfD)
Das ist nicht das erste Mal. Noch nicht mal Zwischenfragen zuzulassen, zeigt Ihren Politikstil und Ihren Anspruch an einen vielfältigen Diskurs, an dessen Ende, so die Hoffnung, nämlich die beste Lösung steht. Aber es gibt eine Gruppe, die sich dieser Lösung im Diskurs immer wieder verweigert, und das ist die Fraktion der Thüringer AfD.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
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Danke schön, Frau Präsidentin. Ich wollte noch mal bemerken, wie unfassbar pietätlos und ekelhaft ich das jetzt finde, dass hier wirklich Tote instrumentalisiert werden – sei es Italien, sei es das schlimme und traumatische Erlebnis einer Totgeburt, was Sie hier auf ekelhafte Weise für Ihre Agenda versuchen zu instrumentalisieren. Bitte lassen Sie uns die Debatte sachlich führen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Zuschauer, erstens verweigern wir uns einer Diskussion nicht. Darum haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, Sie verweigern sich der Realität!)
(Beifall DIE LINKE)
Nein, das kann man so gar nicht sagen. Wer sich der Realität verweigert hat, das werde ich jetzt noch mal kurz ausführen. Wichtig aber für die Zuschauer ist zu sehen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Dass Sie blauen Dunst verbreiten!) nicht was passiert ist. Natürlich ist es so: Wenn man vor einem Problem steht, muss man manchmal Entscheidungen treffen, keine Frage. Aber was Sie bei der Diskussion lernen können, die hier passiert, ist, dass aus den Fehlern, die gemacht worden sind, und aus den Erkenntnissen, die gewonnen worden sind, nicht die richtigen Rückschlüsse gezogen werden, sondern es würde genau das Gleiche wieder passieren. Es würden genau dieselben überzogenen Dinge wieder gemacht werden. Das hat man bei allen oder fast allen Wortmeldungen hier gefunden. Jetzt zu der Tatsache, ob alles so unvorhersehbar war und alles so zwingend war: Nein, das war es nicht!
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Ich gestatte keine Zwischenfragen. Es gibt für alle noch genug Zeit, um sich am Ende hier noch mal auszulassen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
soll eine Diskussion sein?) Schon in der ersten Phase der sogenannten Pandemie gab es Anfragen der AfD-Landtagsfraktion. Es wurde nämlich schon mal nicht zwischen an Corona und mit Coronaverstorbenen differenziert. Da wurde alles quasi erst mal in einen Topf gepackt und da gab es Anfragen: Wie sieht es denn aus? Da kam raus, dass das Alter der an Corona und mit Corona Verstorbenen höher als die durchschnittliche Lebenserwartung war. Alle hatten im Durchschnitt eine schwere Vorerkrankung.
(Beifall AfD)
Da hätte man ganz sachlich und wissenschaftlich betrachten müssen, dass es gar keine schlimme Pandemie sein kann, die die ganze Bevölkerung so betrifft, dass man diese Maßnahmen treffen müsste. Das sind einfach Fakten, die hier nicht zur Kenntnis genommen werden. Mehrfach! Dann erinnern Sie sich vielleicht noch wie das war, was uns zu Masken, zu nicht Masken gesagt wurde. Erst hieß es, sie sind gar nicht wirkungsvoll, dann wurden sie auf einmal zum heiligen Gral hochstilisiert. Dann ging es um die Wirksamkeit der ganz nagelneuen Impfung. Die war 100 Prozent wirksam. Schauen Sie mal, was davon übriggeblieben ist. Nichts! Die Wirksamkeit ist abgeschmiert.
(Beifall AfD)
Und dann hieß es: Schützen Sie sich und andere. Der Fremdschutz, was ist denn von dem Fremdschutz übriggeblieben? Nichts, gar nichts! Das musste man sogar eingestehen. Die Impfung kann die ursprüngliche Wirkung, die uns versprochen wurde, nicht mal einhalten, dass ich, wenn ich mich impfen lasse, einen anderen nicht mehr anstecke. Null, alles weg!
(Beifall AfD)
Ja, das ist Fakt, das ist sogar festgestellt worden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind in der Hochphase der Pandemie in Ilmenau ganz vorne mitgelaufen!) Na und, darf ich das nicht? Weil ich mich nicht von einem übergriffigen Staat drangsalieren lasse, der seine Verantwortung nicht wahrgenommen hat.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So, und dann – Wolfgang Lauerwald hat es schon angesprochen – Pandemie und Übersterblichkeit: In der Pandemiephase gab es keine Übersterblichkeit, aber in der Impfphase gab es eine massive Übersterblichkeit. Fakten, Fakten, Fakten!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das sind richtige Fake News!) Dann zu dem Superimpfstoff: Ein Kollege von mir, ein Chemieprofessor aus Leipzig, hat angefragt, es gibt verschiedene Impfampullen und die sahen nicht gleich aus. Normalerweise ist das ein Prozess, wo die Impfampullen und die Impfflüssigkeiten immer identisch aussehen und beschrieben worden sind. Er hat gefragt: Warum sehen die alle anders aus? Er hat Pfizer, BioNTech gefragt: Warum sehen die anders aus? Sie haben keine Antwort bekommen. Nein, nicht bunt bemalt, weil, das haben wir auch festgestellt, es Chargen gab, die wirklich tödlich waren, und Chargen, die zum Glück vielleicht unwirksam waren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das sind Verschwörungserzählungen!) Nein, nein, nein, nein, nein! Und dann schauen Sie mal, ein Bericht vom MDR. Es hieß ja immer, das hat alles keine Nebenwirkungen, das hat auch keinen Einfluss auf das, was in den Zellen passiert. Und jetzt kommt raus: Oh, nachdem man geimpft worden ist, werden Eiweiße von den Zellen produziert, und zwar welche, die mit der Impfung nichts zu tun haben. Aber alles natürlich ganz harmlos, da braucht man sich keine Sorgen machen. Nein, die Fakten sehen ganz anders aus. Noch mal: Es geht jetzt nicht unbedingt um jede einzelne Maßnahme, die man einem vorwerfen kann, die man getroffen hat. Das muss man evaluieren. Es geht hier darum, dass Sie erkennen, dass diese Politik, die jetzt am Ruder ist, es genauso noch mal machen würde, genauso auf dem dünnen Eis, den Bürger drangsaliert und dann noch gesundheitlich schädigt, indem er Maßnahmen macht, die mehr Schaden als Nutzen erbringen. Danke sehr.
(Beifall AfD)
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Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. König für die CDU-Fraktion. Ich kündige schon mal an, wenn die Atmosphäre so bleibt, wie sie ist, unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten, damit alle mal Luft holen können. Herr Dr. König, Sie haben das Wort.
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, was Herr Dietrich hier gesagt hat, ist genau das, was ich zu Beginn meiner Rede erklärt habe. Ihnen geht es nicht um Aufarbeitung, Ihnen geht es darum, diese Anticoronakampagne, die Sie seit vielen Jahren fahren, weiter fortzuführen, weiterhin Unsicherheiten zu schaffen und die Gesellschaft zu spalten.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Darum geht es Ihnen. Ich hatte in meiner Rede gesagt, dass es Maßnahmen gibt, für die wir uns entschuldigen müssen, die waren nicht berechtigt. Für mich immer ein prägendes Beispiel, was geblieben ist: Personenbeschränkung bei Beerdigungen. So etwas darf es nicht geben. Das ist ein menschliches Recht, dass man seine Angehörigen verabschieden kann. Das sind Fehler, die passiert sind. Ich habe bei Kindern und Jugendlichen gesagt, dass Fehler passiert sind. So etwas darf nicht passieren. Aber wir müssen diese Fehler aufarbeiten, unabhängig aufarbeiten. Ich glaube, das hat die Debatte von allen Seiten heute hier gezeigt. Wir sind noch nicht am Ende der Aufarbeitung. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, eine Enquetekommission einzurichten und wirklich alles aufzuführen, wissenschaftlich aufzuarbeiten.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
aber auch kein Aufarbeiten!) Genau mit solchen Maßnahmen können wir dann dem begegnen, was Herr Dietrich hier gesagt hat, der weiterhin Ängste schürt, der gesagt hat: Es wird genauso wiederkommen, wir haben nichts gelernt, wir machen immer so weiter. Damit spalten Sie. Deswegen brauchen wir diese wissenschaftliche, unabhängige, unaufgeregte Aufarbeitung, damit man solchen Argumenten wie von Ihnen begegnen kann.
(Unruhe AfD)
Ich will noch mal eine Sache zur Fachkompetenz von Herrn Lauerwald sagen, ich wollte es eigentlich nicht sagen: Können Sie sich noch an die Diskussion über Masken erinnern, die wir im Ausschuss geführt haben, als Sie uns was von CO -Rückatmung 2 erzählt haben? Das heißt, wenn man den ganzen Tag die Maske aufhat und dann sein CO wieder 2 einatmet, dann sinkt die Leistungsfähigkeit, dann sinkt der IQ, und so etwas in der Richtung haben Sie uns erzählt. Da habe ich noch zu Ihnen gesagt: Da müsste aber bei vielen Chirurgen, die den ganzen Tag eine Maske anziehen müssen, nicht mehr viel übrig sein. Auf dem Niveau haben wir im Ausschuss diskutiert, mit irgendwelchen Falschbehauptungen.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Das war das Niveau, auf dem sich die AfD eingebracht hat. Es gab keinen konstruktiven Vorschlag von Ihnen, keinen konstruktiven. Bei Ihnen ging es nur: Das ist alles Blödsinn, wir brauchen gar nichts machen, wir lassen alles laufen. Das war Ihre Argumentation.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Anträge über
Anträge!) Ich kann nur für unsere Fraktion sagen: Wir haben uns konstruktiv eingebracht.
(Unruhe AfD)
Wir haben bei einigen Maßnahmen – das wird Frau Werner auch bestätigen – immer gesagt: Jetzt gehen Sie hier wieder zu weit, uns ist das zu viel, reduzieren Sie das. Wir haben konstruktiv daran gearbeitet und es war richtig.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nichts hat’s
gebracht!) Wie gesagt, lassen Sie uns vielleicht mit dem enden, was Jens Spahn gesagt hat: Wir müssen uns entschuldigen für einige Sachen, die nicht gerecht waren, aber wir sollten auch einander verzeihen und nicht bei diesem Thema weitere Spaltungen hervorrufen. Lassen Sie uns vernünftig aufarbeiten, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das ist der richtige Weg – und keine populistische Diskussion weiterhin hier!
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, 60.000 Dosen wurden von BioNTech computergeneriert in der Herstellung durchgeführt. Dann hat es aber für die Massenproduktion nicht mehr gereicht. Für diese Herstellung wurde die Zulassung erteilt. Dann wurden Bakterien benutzt, Bakterien-DNA. Und die Bakterien-DNA sollte wieder aus den Proben herausgeholt werden, das heißt aus diesen Ampullen. Das ist aber nicht erfolgt. Es gab weltweit Untersuchungen von diesen Impfstoffen und in jeder Impfstoffdosis wurde bakterielle DNA gefunden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wissen Sie, was krass ist? Ihr ganzer Darm ist voller Bakterien!) Und diese bakterielle DNA kann bei Zellteilungen natürlich in das menschliche Genom eindringen und dafür wurde nie die Zulassung für diesen Produktionsschritt erteilt. Das sind Tatsachen. Das wird nur nicht publiziert, weil es nicht gewünscht ist und weil es die Öffentlichkeit nicht verunsichern soll. Diese Massenproduktion auf dieser bakteriellen Basis wurde nie zugelassen und ist aber weltweit in Umlauf gebracht worden.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
können es nirgendwo lesen, weil es stimmt!) Und noch was zu den CO -Rückatmungen: Natür2 lich ist das so. Darum steht ja auch auf dieser Maske drauf, dass nach spätestens 75 Minuten eine halbe Stunde Pause von dieser Maske eingelegt werden soll wegen dieser CO -Rückatmung. 2
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Schulkinder, die natürlich ein geringeres Atemzugvolumen haben, haben massiv CO einge2 atmet. Denen ging es schlecht, die hatten Symptome, aber die wurden natürlich in der Schule drangsaliert, die Maske ständig aufzusetzen. Das ist in meinen Augen eine Unmöglichkeit, was da den Schulkindern angetan wurde.
(Beifall AfD)
Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen
Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist die Stimme der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dadurch, dass Ausschussüberweisung abgelehnt ist, stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6834 in der 2. Neufassung ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist die Stimme der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 15 auf und will darauf verweisen, dass wir danach den Tagesordnungspunkt 44 aufrufen, um den Vormittag einzuhalten. Jetzt Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6835 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich für die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Aust auf. Bitte.
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Parlamentarismus ist etwas Wunderbares. Denn der Parlamentarismus sorgt dafür, dass in den vielen unterschiedlichen Themen auch viele unterschiedliche Sichtweisen zum Tragen kommen und sich einbringen können, damit viele Betroffene und möglicherweise Betroffene ihre Sichtweise in die Themen einbringen können und so am Ende auch ein besseres Ergebnis in allen Themen herauskommt. Deswegen dauern manche Verfahren im Parlament scheinbar zu lang, aber Qualität hat nun mal eben auch ihren Preis. Aber am Ende ist genau dieses Verfahren auch ganz besonders wirkungsvoll. Ein Beispiel dafür: Im Frühjahr 2020 forderte die AfD-Fraktion die Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe. Im Gegensatz beispielsweise zu Sachsen oder anderen Bundesländern gab es nämlich tatsächlich noch Schulgeld für Gesundheitsfachberufe. Unser Antrag wurde damals von den anderen Fraktionen allesamt abgelehnt. Kurze Zeit darauf wurde unser Antrag abgeschrieben und am Ende doch durchgesetzt. Das ist die Wirkung der AfD in unserem Parlament, im Thüringer Landtag.
(Beifall AfD)
Mit der Umsetzung der Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe war ein Versprechen verbunden, nämlich das Versprechen, dass wir in den vielen Bereichen weitermachen werden. Denn genau das ist auch unser Anliegen in der Sozialpolitik.
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen Dank. Wir wollen die Sozialberufe in allen Bereichen so attraktiv machen, damit sich junge Leute für diese Berufe interessieren, damit es attraktiv ist, diese Berufe zu ergreifen, diese Berufe zu erlernen, damit wir unsere eigenen jungen Leute zu den Fachkräften ausbilden, die wir benötigen, statt auf Masseneinwanderung zu setzen. Das ist auch der Weg in unserer Sozialpolitik, damit sich die jungen Leute ein gutes Leben aufbauen können von ihrer Hände Arbeit, damit die Menschen in unserem Land in den Sozialberufen gut versorgt sind, damit auch die Patienten und Betroffenen gut versorgt sind.
(Beifall AfD)
Darum geht es uns auch in diesem Antrag. Ich möchte mich zunächst einmal bei einer Besuchergruppe aus dem Kyffhäuserkreis bedanken. Das waren nämlich Betroffene, die bei einer Diskussion genau auf diesen Umstand hingewiesen haben, über den wir heute diskutieren, dass nicht nur die Schulgeldbefreiung in den Gesundheitsberufen allgemein nötig gewesen ist, sondern auch, dass es nach wie vor bei den Heilerziehungspflegern Schulgeld im schulischen Teil gibt. Wir bedanken uns ganz herzlich dafür, dass uns dieser Impuls der Besuchergruppe auf die Idee für diesen Antrag gebracht hat. Genau das ist der Grund.
(Beifall AfD)
Genau das ist auch wichtig, weshalb die Bürger unseres Landes auch ganz dringend den Kontakt zu uns, zu uns Politikern suchen sollten, damit wir genau ihre Nöte und Sorgen hier in dieses Parlament einbringen. Genau das machen wir heute mit unserem Antrag „Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen“. Wir fordern zwei Dinge: Das Erste: Wir fordern die Landesregierung auf, die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger schulgeldfrei zu gestalten, indem diese Ausbildung in der Anlage 3 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ergänzt wird. Zweitens: Wir möchten eine Vergütung für diese jungen Leute so regeln, dass die Auszubildenden einen Anspruch auf eine Vergütung für das 19-wöchige Praxismodul im dritten und letzten Ausbildungsjahr erhalten.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, es ist ein Hohn, dass wir darüber diskutieren, dass es in diesem Bereich Fachkräftemangel gibt, während gleichzeitig junge Leute, die sich für diesen Beruf begeistern und diesen Beruf ergreifen wollen, Schulgeld bezahlen müssen. Dieses Schulgeld ist eine Ausbildungsbremse und deswegen muss es abgeschafft werden.
(Beifall AfD)
Jetzt werden wir gleich das erleben, was wir immer erlebt haben und was wir auch damals bei der Abschaffung des Schulgeldes in Gesundheitsfachberufen erlebt haben. Wir werden gleich allerlei scheinheilige Argumente hören, warum man unseren Antrag ablehnt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Blauer Dunst!) Aber ich sage Ihnen eins: In einigen Monaten werden wir erleben, wie die eine oder andere Fraktion wieder unseren Antrag abschreibt und sich am Ende AfD durchsetzt, indem dieses Schulgeld abgeschafft wird und auch eine Vergütung für die Heilerziehungspfleger eingeführt wird. Dann, am Ende wird es wieder so sein, dass AfD gewirkt hat. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Aust hat jetzt gerade so getan, als ob dieses Problem nur bei der AfD erkannt und angegangen worden wäre. Das ist aber mitnichten der Fall. Ich will noch mal auf das eingehen, was im Antrag tatsächlich steht und was inzwischen längst passiert ist. Der Antrag der AfD fordert verschiedene Maßnahmen, um die schulische Ausbildung der Heilerziehungspfleger attraktiver zu gestalten. Da geht es darum, den Fachkräftebedarf zu decken und Menschen, die sich für eine Ausbildung entscheiden, finanziell zu entlasten. Das hört sich auch erst einmal ganz sinnvoll an. Doch gerade bei dieser speziellen Berufsgruppe wird deutlich, wie populistisch und unglaubwürdig die vorgebliche Sachpolitik ist. Schauen wir uns den Antrag doch einfach mal im Detail an. Sie fordern die Schulgeldfreiheit für Heilerziehungspflegerinnen, die Vergütung für das vierte Praxismodul, also das Abschlusspraktikum, und eine praxisintegrierte und vergütete Ausbildung analog zur entsprechenden Erzieherinnenausbildung PiA. Ich will auf diese Punkte auch ganz sachlich eingehen. Im Tagesordnungspunkt 13 der letzten Plenarsitzung – für alle, die es sich noch mal anschauen wollen – haben wir bereits in unserem Alternativantrag „Ausbildung in Thüringen attraktiver machen – Berufsbildung und berufliche Orientierung modern gestalten“, das ist die Drucksache 7/7855, in Punkt II Nr. 11 die Landesregierung gebeten, das Schulgeld für genau diese Berufe abzuschaffen, aber nicht nur für die Heilerziehungspfleger, sondern für alle in der sozialen Arbeit; da geht es um haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheitsund Erziehungsberufe. Damit ist unser bereits in den Ausschuss überwiesener Antrag weiterführender als der Ihrige und pickt sich eben nicht nur opportun eine Berufsgruppe heraus. Aber dazu gleich noch mehr.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir die von Ihnen geforderte Vergütung für das Abschlusspraktikum der Heilerziehungspflegerinnen bereits im Juli auf den Weg gebracht haben, und zwar mit dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Auch das ist hier übrigens im Haus in erster Lesung diskutiert worden. Zu Ihrem dritten Punkt: Vielleicht hat es sich noch nicht bis zu Ihnen herumgesprochen, aber in Thüringen ist die praxisintegrierte Ausbildung für Heilerziehungspflegerinnen bereits möglich. Und zwar wurde schon 2019 in § 37 Abs. 3 der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen eine entsprechende Änderung vorgenommen. Und für Sie noch einmal zum Mitlesen oder ‑ hören, dort heißt es im zweiten Satz: „In der praxisintegrierten Ausbildungsform finden im ersten Schuljahr ein Praxismodul mit einer Dauer von 45 Arbeitstagen, im zweiten Schuljahr zwei Praxismodule mit einer Dauer von 40 und 20 Arbeitstagen und im sechsten Schulhalbjahr ein Abschlusspraktikum mit einer Dauer von 95 Arbeitstagen statt.“ An der Medizinischen Fachschule in Saalfeld können Sie sich das auch ganz praktisch anschauen. Dort ist diese Ausbildung nämlich genau so längst möglich. Wir haben es also leider statt mit einem konstruktiven Antrag mit einer opportunistischen Scheindebatte der AfD zu einem eigentlich wichtigen Thema zu tun. Was aber meine ich damit? Schauen wir uns beispielsweise mal an, was Heilerziehungspflegerinnen eigentlich machen. Dafür lohnt sich ein Blick auf die Internetseite des Berufsverbands Heilerziehungspflege. Dort finden wir unter dem Stichwort „Bildung/Teilhabe“ folgenden Eintrag: „Die Heilerziehungspflege setzt sich für personale, materielle, strukturelle, soziale, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein, die Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Durch ständige Reflektion [sic] entwickelt die Heilerziehungspflege ein ganzheitliches und akzeptierendes Menschenbild, das den Prinzipien der Selbstbestimmung, der Teilhabe und der Inklusion aller Menschen folgt.“ Ich weiß nicht, ob Sie gerade zugehört haben, aber Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion sind demnach zentrale Prinzipien der Arbeit von Heilerziehungspflegerinnen. Jetzt muss ich Sie leider an das Sommerinterview von Herrn Höcke am 9. August 2023 erinnern, dort sagte er: „Unter anderem müssen wir das Bildungssystem auch befreien von Ideologieprojekten, beispielsweise der Inklusion […].“
(Beifall AfD)
Die Inklusion als Quasi-Ideologieprojekt: Hier geht es um ein Menschenrecht von Kindern mit Behinderungen. Das müssen Sie vielleicht den Menschen erst mal erklären, wie Sie sich hier als Vorkämpfer der Heilerziehungspfleger hochstilisieren, deren Selbstverständnis genau die Umsetzung der Ihrer Meinung nach Ideologieprojekte ist. Perfide ist Ihr vorgeblicher Einsatz für die Interessen der Heilerziehungspflegerinnen jedoch deshalb, weil die AfD ganz klar eine Politik der Ausgrenzung betreibt, einer Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen – Sie sollen nämlich keine – in Anführungszeichen – regulären Schulen besuchen –, von Menschen mit Migrationshintergrund oder ‑ erfahrung oder allgemein von Menschen, die einen anderen Lebensstil wählen als den, der von ihnen als der vermeintlich deutsche oder richtige erachtet wird. Deutlich wird dies beispielsweise auch durch die Sprache Ihres vorliegenden Antrags. Sie sprechen in der Begründung von – in Anführungszeichen – Behinderten und Menschen, die ohne Hilfe nicht leben können, also Menschen auf der einen Seite und von Ihnen so benannte Behinderte auf der anderen Seite. Mehr Ausgrenzung geht sprachlich bald nicht. Da mag man sich die reale Ausgrenzung und Abwertung, für die Ihre politische Haltung steht, gar nicht ausmalen. Obwohl: Sich ausmalen muss man das auch gar nicht. Da genügt ein Blick in die deutsche Geschichte: Hunderttausende Menschen mit Behinderungen – Kinder und Erwachsene – wurden während der NS-Herrschaft vergiftet, vergast, weggesperrt, zwangsbehandelt oder zwangssterilisiert. Und warum? Weil Ihre, von der AfD, geistigen Vordenker meinten, man könne Menschen in Kategorien wie lebenswertes und lebensunwertes Leben aufteilen. Ihrem Antrag werden wir – wenig überraschend – nicht zustimmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber nicht, weil er heuchlerisch und verlogen ist, sondern auch deshalb, weil er, wie ich eingangs ausgeführt habe, überholt und sachlich falsch ist.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
eine Verschwörungstheorie!)
(Beifall AfD)
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit Verschwörungstheorien kennen Sie sich ja aus, genau.
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen der AfD, ich darf Sie darum bitten, mir vielleicht noch kurz zuzuhören, denn ich möchte mich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen und dazu haben Sie auch ein Recht, dass man das tut. Allerdings, Herr Aust, Ihre letzten Worte waren so ein bisschen ein Zeichen der eigenen Hilflosigkeit, wenn man einen solchen Antrag begründen und verteidigen muss. Um das mal im Englischen zu sagen: stating the obvious – Sie haben nichts anderes beschrieben als das, was alle anderen in diesem Haus wollen. Insofern müssen Sie, glaube ich, beispielsweise uns als Freien Demokraten nicht erklären – sicherlich auch nicht anderen –, was wir selbst wollen oder tun sollten. Das Problem mit Ihrem Antrag ist, dass Sie sehr lange hinter den aktuellen Entwicklungen sind; Frau Rothe-Beinlich hat das schon beschrieben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ihr Antrag hat ein Riesenproblem, weil er eben nur ein Antrag ist und kein Gesetz.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Die Dinge, die Sie fordern, regelt man in einem Gesetz, und dieses liegt auch dem Landtag bereits vor. Deswegen wundere ich mich über diese Empörung – es ist ja in dem Haus immer mal, dass diese Empörung hin- und herwiegt – bei einem Thema, das wir eigentlich mit Sachlichkeit bearbeiten sollten. Die Frage ist doch: Wie finanzieren wir diesen Wunsch und wie regeln wir es konkret? Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie einmal tatsächlich etwas in dieser Frage Konkretes vorschlagen. Denn das Problem ist immer, dass Sie Debatten aufgreifen, anderen vorwerfen, sie würden nicht darauf reagieren oder die Altparteien würden das abschmettern. Es reicht, um ein negatives Votum abzugeben, in der Unterkomplexität Ihres Antrags.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Frage ist: Dann sagen Sie doch, wie viel Geld eingestellt werden soll, um das zu finanzieren. Wie soll die Praxisvergütung dann ganz konkret gesetzlich geregelt werden? Genau diese Frage ist es, die ein Gesetzgebungsverfahren ausmacht und dann entsprechend in den Fachausschüssen auch weiter diskutiert werden könnte. Ein Antrag, der für diese Frage nur appellativ ist, reicht aus unserer Sicht schlichtweg nicht aus. Sie haben am Ende auch noch mal die Frage der Schulgeldfreiheit bei Gesundheitsberufen erwähnt. Dort hat sich der Landtag mit breiter Mehrheit entschlossen, dem stattzugeben. Ich glaube, es war damals ein Antrag oder ein Gesetzentwurf der CDU. Das hatte auch einen ganz konkreten Hintergrund, nämlich, dass wir eine bessere Ausbildungsperspektive in Mangelberufen herstellen wollten, zum Beispiel bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder pharmazeutisch-technischen Assistenten, weil wir als Politik natürlich die Rückmeldung aus der Gesellschaft bekommen haben, dass Gesundheitsversorgung nur noch sehr eingeschränkt in Teilen aufrechterhalten werden kann, weil nicht nur die medizinischen Berufe wie beispielsweise Ärztinnen, Pharmazeuten Mangelberufe geworden sind, sondern auch Berufe, die diese Arbeit bewältigen. Selbiges Problem besteht aufgrund des demografischen Wandels. Insofern geht Ihr Vorwurf an den Rest des Hauses fehl, dass man sich mit Ihnen nicht beschäftigen würde. Sondern ich würde mir einfach wünschen, wenn Sie eine ernsthafte Debatte wollen, dann sollte auch die politische Grundlage, die wir dann ganz konkret zu diskutieren haben, der Sachfrage entsprechen. Anders gesagt: Legen Sie das nächste Mal ein Gesetz vor, dann kann man über ein Gesetz sprechen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber das appellativ zu wollen, wo sich andere längst auf den Weg dorthin gemacht haben, das in den Ausschüssen liegt, das ist keine gute Politik, sondern das ist klassischerweise Populismus.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Es ist an der Zeit, eine dringende soziale Realität anzusprechen – eine Realität, die oftmals im Schatten liegt: Menschen mit Behinderungen. In einer Gesellschaft, die allzu oft auf Perfektion und Normen fixiert ist, werden diese Menschen häufig vergessen und sogar ausgegrenzt. Eine bedeutsame Rolle, dem in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken, spielen die Heilerziehungspfleger. Daher gehört es auch anerkannt, welche bedeutsame Rolle die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger für uns als Gesellschaft innehaben. Sie wirken als Scharnier. Tag für Tag arbeiten sie unermüdlich daran, Menschen mit Behinderungen zu helfen und ihnen die verdiente Wertschätzung und Unterstützung zukommen zu lassen. Frau Präsidentin, werte Zuhörerschaft, der Antrag der AfD zielt im Wesentlichen auf zwei Dinge ab: einerseits die Schulgeldfreiheit und andererseits die praxisintegrierte Ausbildung für Heilerziehungspfleger. Ich gehe zuerst auf die Schulgeldfreiheit ein. Die Schulgeldfreiheit für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger zu fordern, ist insofern teilweise richtig. An unseren staatlichen berufsbildenden Schulen – Gott sei es gedankt – müssen unsere Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bisher keinen einzigen Cent für ihre Ausbildung zahlen. Dies gilt ausschließlich für die Privatschulen und das ist der neoliberale Gedanke, den FDP und CDU im Bundestag tatsächlich zu verantworten haben;
(Beifall Gruppe der FDP)
das gilt es auch zu kritisieren. Auch dort muss es im Übrigen gelöst werden. Das zweite Thema – und darauf lege ich jetzt den Schwerpunkt meines Redebeitrags – ist die Frage: Braucht es denn eine H-PiAnisten-Ausbildung? Braucht es die praxisintegrierte Ausbildung in dem Maße, wie Sie sie in Ihrem Antrag beschreiben? Weg von der konsekutiven Ausbildung, also der klassischen Ausbildung, hin zur praxisintegrierten Ausbildung. Und da bin ich mir – ehrlich gesagt – gar nicht so sicher, ob es das braucht. Einerseits aufgrund der schieren Anzahl der Personen, die in Thüringen diese Ausbildung machen, die ist nämlich vergleichsweise niedrig zu den Erziehern. Und andererseits darf man sehr wohl das von uns sehr gute, eingebrachte Gesetz zur praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher auch mal kritisieren. Wir brauchen hier noch eine sehr scharfe Evaluation, ob die Gesetzesänderung von uns bei den Erzieherinnen und Erziehern in der PiAnisten-Ausbildung wirklich zu einem Mehr an Fachkräften in der aktuellen gegenwärtigen politischen Landschaft geführt hat. Die Frage ist: Brauchen das die Heilerziehungspfleger, die HEPs? Und da ist noch mal die Frage: Wofür haben wir ursprünglich mal die PiA eingeführt? Ursprünglich haben wir PiA mal als Modellprojekt eingeführt, das wir dann als Gesetz verstetigt haben, weil die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherinnen und Erzieher und gleichwohl auch für die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger so hoch waren; also die Hürde, das zu werden, war recht hoch. Auch das Ausbildungs-BAföG war seinerzeit tatsächlich schlecht geregelt, weil man das nämlich als Kredit wieder zurückzahlen musste. Das gilt es im Übrigen abzuschaffen, das sollte auch kostenfrei sein. Nun, wenn man sich die gegenwärtige Schullandschaft und auch die Zugangsvoraussetzungen für eine Erzieherinnen- und Erzieherausbildung anschaut, die auch für die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger gelten, kann man auf der Homepage der Marie-Elise-Kayser-Schule hier in Erfurt nachlesen, sind die Bedingungen, dass man einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit mindestens 480 Stunden praktischer Erziehung oder eine Abiturfachhochschulreife mit mindestens 480 Stunden erzieherischer Praxis oder ein Abitur etwa eher an einem beruflichen Gymnasium oder FOS mit dem Schwerpunkt Gesundheit oder Soziales mit mindestens 180 Stunden erzieherischer Praxis haben muss. Übersetzt heißt das: Die Hürde ist wesentlich niedriger gesetzt als die vor vier Jahren. Damit kann man sagen, dass der Antrag der AfD nicht nur fachlich abzulehnen ist, sondern auch veraltet ist. Das Problem, das mir bekannt ist, das die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in Thüringen haben, ist ein ganz anderes und das haben sie uns im Übrigen per Petition mitgeteilt. Das haben Sie alle erhalten, auch die AfD über den Petitionsausschuss. Dort hatten die HEP – so will ich sie mal nennen, so haben wir sie in der Ausbildung immer genannt – uns folgendes Problem vorgetragen: Zum Zeitpunkt der Petition galt die Regelung des Aufstiegs-BAföG so, dass HEP im dritten Ausbildungsjahr, wenn sie dieses halbe Jahr in die Praxis gehen müssen, keine weitere Förderung durch zum Beispiel das AufstiegsBAföG erhalten haben, weil die Praxisanteile dafür zu groß sind. Und die HEP haben gesagt – und das völlig berechtigt –, sie finden und fühlen sich ungerecht behandelt, denn jede Erzieherin in Thüringen, die immer in den Kindergarten geht, bekommt das letzte halbe Jahr bezahlt, nur eben die HEP nicht, wenn sie in den Kindergarten gehen. Diesen Umstand wollten sie verändert wissen. Und weil wir uns als Linksfraktion aller Probleme unserer Schülerinnen und Schüler annahmen und somit auch der Probleme der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, haben wir in unserem Kindergartengesetz dieses Problem aufgenommen. Zum Kindergartengesetz ist mittlerweile im Ausschuss mündlich angehört worden und ich habe nur sehr wenige kritische Stimmen zu diesem Passus gehört, auf den ich jetzt gleich eingehen möchte. Wir haben gesagt – das ist tatsächlich neu –, dass wir wollen, dass jemand, der seine Ausbildung im Kindergarten macht, dafür eine Vergütung vom Kindergarten erhalten kann. Dieser Kindergarten darf diese Vergütungskosten – nach Tarif im besten Falle – als sogenannte Betriebskosten auszeichnen und sagen: Hier, das sind Betriebskosten, die möchte ich abrechnen. Im klassischen Sinne werden die Betriebskosten entweder über die Elterngebühren oder in Abrechnung mit den kleinen Gemeinden bezahlt. Das gilt dann nicht nur für die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, sondern auch für Sozialassistentinnen, Erziehungswissenschaftlerinnen, für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und, und, und – also all jene, die in dem Bereich arbeiten wollen. Weil unser Gesetz so rund und gut ist, haben wir als Linke gesagt, wir wollen ja nicht, dass der Kindergarten oder die Kommune auf den Betriebskosten liegen bleibt. Wir sagen: Wir führen zudem auch noch das dritte gebührenfreie Jahr ein, was das Land übernimmt, indem es erhöhte Landespauschalen an die Gemeinden überweist. Somit ist dieser Kreislauf rund und allen, die in dem sozialen Bereich im Kindergarten arbeiten, wäre damit geholfen. Das ist unser Lösungsantrag. Wer dem folgen kann und damit tatsächlich die gegenwärtigen Probleme der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger im dritten Ausbildungsjahr lösen möchte, sollte helfen, diesem Gesetz im Kindergartengesetz aus dem Bildungsausschuss herauszuhelfen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Herr Aust, wir haben mehrmals über das Thema „Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe“ diskutiert und ich habe Ihnen mehrmals gesagt, wie die zeitliche Abfolge dieses Antrags war. Das war damals so – das hätte ich Sie auch gern gefragt, da hätten Sie nur noch mit Ja antworten müssen –, Sie hatten einen Antrag gestellt, wir hatten das Thema schon mit Anfragen bearbeitet gehabt und wir haben einen weiterführenden Alternativantrag zu Ihrem eingereicht gehabt. Wir haben die beiden Anträge hier zusammen diskutiert und dadurch, dass unserer weiterführend war, wurde unser Alternativantrag beschlossen, Ihrer wurde abgelehnt. Dann haben wir auf Basis unseres Antrags im Ausschuss diskutiert. So viel zur Genese der Schulgeldfreiheit in Thüringen. Das können Sie alles in der Parlamentsdokumentation nachlesen. Wenn wir uns das Anliegen betrachten, das hier behandelt werden soll, wo es vorrangig um die Heilerziehungspfleger geht, dann muss man sagen: Das ist in meiner Wahrnehmung eine Berufsgruppe, die nicht genug Aufmerksamkeit und Anerkennung bekommt. Das hat auch einen ganz einfachen Grund. Es liegt daran, dass manchmal für den Außenstehenden nicht klar ist, wo ich sie zuordne, wo ich diese Berufsgruppe zuordne. Ordne ich sie zu den Pflegeberufen oder ordne ich sie zu den Erziehungsberufen? Wenn wir dann in die Definition schauen, werden sie den Erziehungsberufen zugeordnet. Das ist auch der Grund, warum die Heilerziehungspfleger damals bei der Schulgeldfreiheit zu den Gesundheitsfachberufen nicht mit aufgenommen wurden. Trotzdem ist es wichtig, dass auch unsere Heilerziehungspfleger vernünftige Ausbildungsbedingungen bekommen und entsprechend gewürdigt werden. Eben wurde schon von der Petition gesprochen, die uns hier im Thüringer Landtag erreicht hat, was die Anerkennung bzw. die Vergütung des Pflichtpraktikums angeht. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor, weil man dort die Auszubildenden nicht allein lassen kann. Wir haben zwar das Aufstiegs-BAföG, aber durch die hohen Praxisanteile im Pflichtpraktikum – Herr Reinhardt hat es gesagt – hatten sie eine Zeit von vier Monaten, wo sie keine Vergütung bekommen können. Das ist ein Umstand, der nicht geht und worauf auch reagiert wurde. Wer in den Haushaltsentwurf schaut, dort sind schon die Gelder zur Erstattung für dieses Pflichtpraktikum vorgesehen. Das ist im Haushalt eingestellt und dort auch dokumentiert. Nichtsdestotrotz muss man auch mal die Gründe anschauen, warum wir gerade bei den Heilerziehungspflegern einen Rückgang der Auszubildendenzahlen haben. Wir haben – das ist auch ein Fakt in Thüringen – eine Ungleichbehandlung von Praktikanten. Das ist nicht nur bei den Heilerziehungspflegern, sondern das ist auch bei den Erzieherinnen und Erziehern. Denn nur, wer sein Pflichtpraktikum, dieses viermonatige, in einer Kindertagesstätte oder im Kindergarten macht, der bekommt diese Erstattung. Jemand, der in der Jugendhilfe sein Pflichtpraktikum macht, jemand, der in einem Jugendheim sein Pflichtpraktikum macht, kriegt maximal eine geringe Entschädigung und wird nicht gleichwertig vergütet, wie das im Kindergarten ist. Das hat natürlich zur Folge, dass kaum jemand sein Pflichtpraktikum in einem Jugendheim, in einer Jugendhilfeeinrichtung macht oder auch den Heilerzieher wählt, sondern man sucht sich die Stellen, wo das auch vergütet wird. Das ist ein Umstand, den wir wirklich beheben müssen und dem wir entgegentreten müssen. Das wäre der richtige Faktor gewesen. Aber das wird hier im Antrag nicht deutlich. Dann haben wir über die praxisintegrierte Ausbildung gesprochen, das Modellprojekt. Es gab im letzten Jahr von der Kultusministerkonferenz im Mai einen Beschluss zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Ausbildung. Dort wird als erster Punkt besprochen oder beschlossen: Flexibilisierung der Organisationsstruktur, Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform für bessere Verzahnung von Theorie und Praxis. Das heißt, wir werden bei den Heilerziehungspflegern, wozu sich auch das Thüringer Bildungsministerium bekannt hat, eine Umstellung komplett in praxisintegrierte Ausbildung bekommen, die auch schon passiert – wir haben es vorhin von Frau Rothe-Beinlich gehört –, zum Beispiel in Saalfeld an einer privaten Schule, wo das angeboten wird. Auch in der Thüringer Berufsschulordnung, speziell in der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen, ist es schon registriert. Also wir haben das schon. Was wir noch nicht haben – das ist auch, glaube ich, ein Webfehler beim Kindergartengesetz bei der Novellierung –: Wir haben bei der praxisintegrierten Ausbildung – vielleicht wollen Sie ja darauf hinaus – den Umstand, dass wir erst mal dieses Modellprojekt hatten, wo Ausbildungskosten erstattet wurden. Jetzt bei der Novellierung ist es so, dass wir die praxisintegrierte Ausbildung der Erzieher als Regelinstrument überführt haben und die Träger eine Pauschale von 1.200 Euro als Erstattung bekommen. Hier hätten wir – das muss man im Nachgang sagen – auch die Heilerziehungspfleger mit reinnehmen müssen, die auch diese Erstattung bekommen, wenn sie eine praxisintegrierte Ausbildung in einem Kindergarten machen. Das ist nicht passiert. Das können wir vielleicht auf dem Verordnungsweg noch mit nachholen. Das sehen wir als Problem bei der ganzen Sache an. Ansonsten, wie gesagt, haben wir die praxisintegrierte Ausbildung bereits. Was die Praktika angeht, die Langzeitpraktika, habe ich auch ausgeführt, dass es dort schon eine Berücksichtigung im Haushalt gibt. Das Letzte, was Sie hier noch aufführen, ist, die Schuldgeldfreiheit zu gestalten. Da haben wir, wie gesagt, auch eine Umstellung auf die praxisintegrierte Ausbildung. Also alle Punkte sind eigentlich schon im Gange, passieren. Deswegen halten wir den Antrag auch für entbehrlich. Was ich aber auch noch sagen muss – ich muss noch ein bisschen Wasser in den Wein von Herrn Reinhardt gießen –, was Sie gesagt haben mit dem Kindergartengesetz, das Rot-Rot-Grün vorgelegt hat. Da ist es so, dass die Vergütung für die Pflichtpraktika, die jetzt auf Antrag des Trägers vom Schulamt in Südthüringen erstattet wird, ersatzlos gestrichen wird, sondern es gibt eine Zuordnung zu den Betriebskosten. Bei den Betriebskosten ist es dann wieder so, dass der Träger mit der Gemeinde verhandelt, ob die Erhöhung der Elternbeiträge stattfindet usw., und die Gemeinde das dann bezahlen muss. Also wir machen hier eine größere Belastung. Und nach den ersten Rückmeldungen, die wir auch bei der PiA-Ausbildung bekommen haben, ist es ja auch so, dass trotzdem noch ein Delta von 500, 600 Euro bleibt, wenn wir 1.200 Euro pro Monat vom Land erstatten. Und viele Einrichtungen sagen: Das kriege ich gegenüber der Gemeinde nicht durchgesetzt, deswegen bilden wir gar nicht aus. Und wenn wir das an dieser Stelle machen, gibt es auch die gleichen Probleme. Das war auch ein kritischer Punkt in der Anhörung, dass von einigen Seiten gesagt wurde: Wir sehen das kritisch, dass es keine Direkterstattung gibt, sondern dass es hier über die Betriebskosten abgerechnet werden muss. Wenn ein Delta über die Betriebskosten abgerechnet werden muss, ist es okay, aber hier, so wie es im Kindergartengesetz von Ihnen vorgeschlagen worden ist, führt es zu einer Mehrbelastung. So viel noch zum Kindergartengesetz. Ich denke, ich habe ausgeführt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir heute die Heilerziehungspfleger noch mal in den Mittelpunkt gerückt haben, weil sie eine ganz wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft tun. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dr. König, vielleicht führen wir die Fachdebatte gleich fort, die Sie jetzt angesetzt haben, denn der Antrag der AfD ist tatsächlich aus der Zeit gefallen. Wir regeln und diskutieren hier gerade etwas, wo wir schon viel weiter und viel konkreter sind als das, was der AfDAntrag will, insbesondere was die Praktikumsvergütung anbelangt. Herr Dr. König, dann will ich das noch mal aufnehmen, was Sie gerade sagten. Ich glaube, das ist ein Grundmissverständnis, dem Sie hier bei dem Thema des Kindergartengesetzes unterliegen, das Sie vorgelegt haben. Wir ermöglichen mit diesem Entwurf erstmals, dass Ausbildungskosten refinanziert werden – seien es Praktikumskosten oder andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung in einer Einrichtung entstehen. Das ist neu, das ist auch ein Vorteil für die Einrichtungen. Das wissen Sie auch, weil wir damit Sorge tragen, dass Ausbildung Teil des Kindergartensystems ist und nicht außerhalb liegt, und damit endlich mal geregelt ist, dass Ausbildungskosten auch tatsächlich im System abgebildet werden, das heißt, die Vergütung von den Auszubildenden, die Kosten für die Praxisanleiter, die Kosten, die auf die Einrichtungen insgesamt zufallen. Dann zahlt das System diese und dieses System ist in Thüringen nun mal im Regelfall so, dass 50 Prozent – das sagen die Zahlen – der Kosten einer Einrichtung das Land finanziert, 40 Prozent die Kommune und 10 Prozent die Elternbeiträge. Das ist das, was gerade die Realität im Kindergartengesetz und die Realität vor Ort ist. Weil Sie gerade den Kopf schütteln, liebe Kollegen der CDU: So ist die Situation vor Ort in den Gemeinden. 50 Prozent der Kosten des Kindergartens werden aus Landesmitteln finanziert, und da gehört die Ausbildung grundständig mit rein. Deswegen ist das, was wir im Rahmen der Kita-Novelle vorgelegt haben, eine Verbesserung und deswegen werbe ich hier ausdrücklich dafür, dass wir diese Novelle auch in dieser Legislatur noch über die Bühne kriegen, weil sie absolut notwendig ist. Wir haben heute hier schon viel über die Folgen von Corona diskutiert. Wir haben sehr wenig darüber gesprochen, was das eigentlich für die Fachkräfte im Bildungs- und Erziehungsbereich für eine hohe Belastung war und insbesondere in Einrichtungen gerade der Jugendhilfe und im Kindergarten bis heute ist, weswegen wir dringend die Verbesserungen im frühkindlichen Bereich brauchen. Da sind die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sehr explizit mit gemeint, weil – mein Kollege Reinhardt hat auch das schon angesprochen – der Aspekt, dass die Heilerziehungspflege in der Vergangenheit nicht den Stellenwert hatte, den sie tatsächlich als Fachkräfte haben, ein eklatantes Problem ist. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen aus der Kayser-Schule hier in Erfurt wirklich sehr dankbar, die sich vor eineinhalb Jahren hier auf den Weg gemacht haben mit einer Petition, viel Mut, auch mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft ver.di, sich hier an den Landtag zu stellen und zu sagen, hier, ihr habt uns jahrelang vergessen, ändert das bitte, denn das hat wachgerüttelt.
(Beifall DIE LINKE)
Das hat dafür gesorgt, dass wir in zwei Gesetzentwürfen, die wir hier in dieses Parlament eingebracht haben, ihre Situation berücksichtigt haben, sowohl im Kindergarten – da muss ich Sie ein Stück weit ergänzen, Herr Dr. König – als auch in der Jugendhilfe. Denn das Problem, dass es keine Praxisvergütung in der Jugendhilfe gibt, ist ja erkannt. Mit unserem Gesetzentwurf zum Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, den wir im Sommer dieses Jahrs eingebracht haben, haben wir explizit eine Regelung eingeführt, dass es eine Förderung für die Praxisanteile in den Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Jugendhilfe geben soll, für die Heilerziehungspfleger, für die Erzieher, also für alle Ausbildungsberufe in diesem Bereich. Deswegen ein zweiter Aspekt: Es ist wichtig, dass wir auch dieses Gesetz in diesem Landtag in dieser Legislatur noch verabschieden. Auch da werbe ich um Mehrheiten.
(Beifall DIE LINKE)
Wir brauchen diese beiden Gesetzesänderungen, um die Frage der sozialen Absicherung, der sozialen Infrastruktur und der Fachkräfte im Sozialbereich zu sichern, sie zu unterstützen und zu fördern, all das, was Sie gerade selbst sagten, weil die das ermöglichen. Dementsprechend belassen Sie es bitte nicht bei den Worten hier, sondern lassen Sie Taten folgen. Die Gesetze sind im Parlament, sie müssen verabschiedet werden, sie brauchen eine Mehrheit und damit insbesondere die Unterstützung der CDU. Wir sind dazu gesprächsbereit. Ein Wort noch zum Beruf der Heilerziehungspflege. Die Heilerziehungspflegerinnen sind fachlich umfassend ausgebildete und dringend benötigte Fachkräfte im Bereich von Erziehung, Betreuung und Bildung junger Menschen und gehören zu den sogenannten SAGE-Berufen – soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege sowie Erziehung. Dazu gehört die integrative Kindergarten- und Schularbeit, die Betreuung von körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Menschen und der Bereich der Altenpflege. Sie sind also in einem wirklich großen Bereich einsetzbare Fachkräfte, die mit Liebe und mit großer Leidenschaft, aber auch mit einer gehörigen Portion fachlichen Know-hows die Brücke bilden zwischen dem Regelsystem der Erziehung und Bildung und dem, wo wir insbesondere die Inklusion für Menschen mit Behinderungen benötigen. Da bin ich meiner Kollegin Rothe-Beinlich sehr dankbar, die das hier noch mal auf den Punkt gebracht hat, wie wirklich schon zynisch die AfD hier mit ihrem Antrag versucht, über Schönwetterreden deutlich zu machen, dass sie einer Berufsgruppe helfen will, der sie eigentlich die Legitimation entziehen will, indem sie sagt, die Inklusion, insbesondere da, wo Heilerziehungspflegerinnen gebraucht werden, wäre ideologisches Zeug, das man nicht bräuchte und abgeschafft gehört. Das ist der Skandal, liebe Kolleginnen und Kollegen, über den es weiter zu diskutieren gilt. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen und ich werbe nochmals um die Unterstützung für die Novellierung des Kindergartengesetzes und des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes, denn das bringt die Fachkräfteentwicklung voran, das bringt die jungen Leute voran – und denen möchte ich noch mal explizit danken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin, dass ich noch mal das Wort erhalte. Lassen Sie mich noch mal zwei, drei Aspekte aus der Diskussion aufnehmen. Das Erste ist: Unser Antrag stammt vom 07.12.2022. Der Gesetzentwurf wurde am 24.10.2023 eingebracht. Mit anderen Worten, wir haben damals mit unserem Antrag bereits den Impuls gesetzt, dass es überhaupt jetzt diesen Gesetzentwurf gibt und dass das jetzt im Ausschuss diskutiert wird.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Im Juni ha-
ben wir den Gesetzentwurf eingebracht!) Im Übrigen, Herr König, genau das Gleiche haben Sie ja gerade eben auch von hier vorn noch mal bestätigt bei der Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsfachberufen. Wir haben damals mit unserem Antrag den Impuls gesetzt, den die CDU – glücklicherweise, gar keine Frage – aufgenommen hat. Auch hier haben wir den Impuls gesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann wurde das Thema „Inklusion“ auch noch mal angesprochen. Ich möchte das wirklich noch mal hier erwähnen. Es geht nicht darum, dass man beispielsweise Kindern mit Behinderungen den Zugang zu regulären Schulen verbieten möchte oder ihnen nicht gewähren möchte. Das, was wir möchten, ist, dass die Eltern gemeinsam mit den Kindern und den Lehrern entscheiden, was das Beste für das Kind ist.
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist das, was wir möchten. Darauf haben sie auch ein Recht, aber dazu braucht es Wahlfreiheit. Wenn Sie die Förderschulen abschaffen, gibt es eine De-facto-Pflicht, dass diese Kinder an die Regelschulen müssen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Keine
einzige ist abgeschafft worden, das sind Lügen! Herr Aust, hören Sie auf zu lügen!) Das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich noch mal auf einen letzten Aspekt eingehen, weil Frau Rothe-Beinlich gerade eben wieder einmal unglücklicherweise den vergifteten Vorwurf eines NS-Vergleichs in eine solche Debatte hineingebracht hat. Erstens, diejenigen, die die Inklusion kritisieren,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sie kritisie-
ren sie nicht, Sie wollen sie abschaffen, Herr Aust, das ist ein Unterschied!) haben keinerlei ideologische Nähe zu dem fürchterlichen und verbrecherischen Regime des Nationalsozialismus. Dass Sie hier diejenigen, die die Inklusion, wie Sie das machen, in diese Nähe stellen und damit ganze Teile dieser Gesellschaft in dieser Art und Weise diffamieren, ist wirklich unmöglich.
(Beifall AfD)
Herr Klonovsky hat aus meiner Sicht dazu das Passende gesagt, das möchte ich an dieser Stelle zitieren: „Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff ‚Nazi‘ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser und aus intellektueller Sicht eine Null.“
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
sehen Gerichte anders, Herr Aust!)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Aust, da wir hier auch vor Publikum diskutieren, mag es Ihnen nachgesehen sein: Sie als Sozialpolitiker – und da Sie sowieso bald versuchen, von Europa aus die Welt mit Ihrem Gift zu beglücken – haben nicht mehr den Blick darauf, was tatsächlich in Thüringen in den Gesetzen steht. Erstens steht sowohl im Kindergartengesetz als auch im Schulgesetz – und das beinhaltet Inklusion –, dass die Regeleinrichtung die allgemein bildende Schule oder der normale Kindergarten ist. Zweitens haben wir in unserem Schulgesetz 2019 geregelt, dass jedes Kind auf Antrag der Eltern und/oder der Schulleitung ein Gutachten erhält, wenn das notwendig ist. In diesem Gutachten wird geregelt, welche Fördermaßnahmen dieses Kind erhält. Seitdem stellen wir fest, dass die förderpädagogischen Einrichtungen in Thüringen wieder deutlich an Kinderzahlen zunehmen. Das mag man jetzt bedauern. Ich finde das richtig, denn drittens haben wir in unserem Schulgesetz geregelt, dass da, wo die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, das Kind an die Förderschule gehen kann. Die Eltern können widersprechen. Das ist was anderes. Also hören Sie bitte auf – noch als letzter Punkt – zu behaupten, wir würden förderpädagogische Einrichtungen schließen. Es ist schlicht falsch. Wenn, dann haben die Schulträger, die Landkreise, die förderpädagogischen Einrichtungen geschlossen, aber selbst das ist das letzte Mal vor zehn Jahren in Nordthüringen vorgekommen, seitdem nicht. Die werden gebraucht, die sind am Netz. Hören Sie auf, hier Ihre Lügen zu verbreiten, es tut der Debatte nicht gut. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Herr Aust, meiner Meinung nach bringt es nicht viel, wenn man über Dinge diskutiert, wer hier zuerst den Impuls eingebracht hat oder wer nicht. Wenn Sie schauen: Die Petition der Heilerziehungspfleger ist vom Januar 2022, Ihr Antrag ist aus dem Dezember. Da können Sie dreimal raten, wer dazu jetzt den Impuls gesetzt hat.
(Beifall CDU)
Das andere ist die Schulgeldfreiheit. Hier können Sie auch schauen, wer eine schriftliche Anfrage dazu gestellt hat. Das war auch vor Ihrem Antrag. Also, wie gesagt, es lohnt sich nicht, die Diskussion zu führen. Das sind die Fakten, die hier vorliegen. Ich will nur noch mal zu Herrn Möller sagen: Die Zuordnung zu den Betriebskosten. Bei der ganzen Sache vergessen Sie, es gibt eine pauschale Zuordnung. Das heißt, es kommt alles in einen großen Topf und wird per Gießkanne auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Das ist auch das Problem, das wir bei der Diskussion von den 1.200 Euro Erstattung bei der praxisintegrierten Ausbildung hatten, dass, wenn man das mit der Gießkanne macht, auch die davon profitieren, die nicht ausbilden. Genau das hätten wir in dem Sinne auch. Das heißt, alle bekommen mehr Geld. Aber wenn man vor Ort dann einen Praktikanten hat und der im Monat eine Vergütung von ungefähr 1.600 Euro erhält,
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung erhält Staatssekretär Speitkamp das Wort.
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuletzt ist eher über Inklusion gesprochen worden und es liegt nahe, dass wir unsere Position dazu noch mal deutlich machen. Ich fürchte aber, es geht hier um ein unterschiedliches Bildungsverständnis, ein unterschiedliches Menschenbild und ein unterschiedliches Bild von einer menschenwürdigen Gesellschaft. Und da werden wir nicht zusammenkommen, sehr geehrte Herren von der AfD. – Das war ein generisches Maskulinum. Ich komme also zur Sache, nämlich zum Antrag der AfD. Die Berufsausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger beinhaltet – es wurde jetzt auch schon vereinzelt angesprochen – ein Praxismodul von 19 Wochen. Viele von Ihnen haben sicherlich bei der Diskussion im Hinterkopf, dass die Praxisorientierung beim Erlernen des Berufs wichtig ist. In der Zeit der Praktika haben die Fachschülerinnen und Fachschüler einen Praktikantenstatus. Daraus können, müssen aber nicht, Schwierigkeiten erwachsen. Wie kann man also damit umgehen, wie heilt man das? Die Fallkonstellation ist nicht ohne Weiteres übertragbar bzw. nicht ohne Weiteres vergleichbar mit anderen Berufsfeldern, die das hier ausführen. Auch – und darauf möchte ich hinweisen – der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, dieser Weg ist nicht gangbar, nicht nachvollziehbar. Sie fordern die Regierung auf, ein Gesetz zu ändern, nämlich Anlage 3 zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft, und das ist offenkundig ein Problem oder ein Fehler. Gesetze ändert der Landtag und nicht die Regierung. Aber selbst wenn Sie diesen Fehler nicht gemacht hätten, gibt es schon den nächsten Fehler, das nächste Problem. Der Beruf Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger ist kein definierter Gesundheitsfachberuf. Die definierten Gesundheitsfachberufe sind bundesgesetzlich geregelt. Ein Beruf, der kein Gesundheitsfachberuf in diesem Sinne ist, kann nicht ohne Weiteres in der Anlage 3 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft aufgenommen werden. Laut § 18 Abs. 2 Satz 6 dieses Gesetzes können das nur Gesundheitsfachberufe sein. So weit zur politischen Methodik. Schauen wir uns nun an, wo diese Fachschülerinnen und Fachschüler das Praktikum absolvieren. Da stellt sich heraus, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob man einen sozialen Politikansatz verfolgt, der auch für die Vergütung von Praktika plädiert, oder ob einem solche sozialen Fragen eher einerlei sind. Vergütete Praktika, also die Frage der vergüteten Praktika, wofür sich unter anderem Die Linke seit je eingesetzt hat, sind eine Frage der Tarifautonomie. Deshalb ist es gut, wenn solche Fragen in Tarifverträgen erstritten und geregelt werden. Für den öffentlichen Dienst gibt es so einen Tarifvertrag und der dürfte für etliche Fachschülerinnen und Fachschüler zum Tragen kommen, denn viele machen ihr Praktikum in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, die oft in kommunaler Trägerschaft sind bzw. ähnliche Tarifregelungen haben. Wir sind aber noch nicht am Ende, denn alle Fachschülerinnen und Fachschüler im Praktikum sollten ein Einkommen haben, damit sie dieses Praktikum auch machen können. Hier ist aus unserer Sicht zunächst der Bund gefragt, diese Sache im BAföG oder im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zu regeln. Was Vergütungsregeln auf Landesebene angeht, so fehlt es bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Implementierung von praxisintegrierten Ausbildungen gibt es aber bereits. So sollten Sie sich die Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen anschauen. Dort heißt es in § 3 Abs. 1: „Die Vollzeitform kann mit überwiegend fachtheoretischem Unterricht in den ersten fünf Ausbildungshalbjahren und abschließender berufspraktischer Ausbildung in Blockform im letzten Ausbildungshalbjahr (konsekutive Ausbildungsform) oder mit durchgängig abwechselnden Unterrichts- und Praxisphasen im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (praxisintegrierte Ausbildungsform) durchgeführt werden.“ Sie sehen also, wir sind in Thüringen längst viel weiter, als Sie denken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Ich habe keine Ausschussüberweisung wahrgenommen, also stimmen wir direkt über den Antrag ab. Was jetzt?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: Sozialausschuss!)
An den Sozialausschuss? Gut, dann ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Und Stimmenthaltungen? Von den fraktionslosen Abgeordneten gibt es 2 Stimmenthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/6835. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6811 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/8907 dazu: Wald muss Wald bleiben – keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9068 dazu: Keine Windkraftanlagen im Wald – Wiederbewaldung statt Industrialisierung unserer Natur Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9146 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung zu diesem Gesetzentwurf.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich Bericht erstatten über die Beratungen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes in der Drucksache 7/6811. Am 07.12.2022 reichte die Parlamentarische Gruppe der FDP den Gesetzentwurf mit dem Titel „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ in der Drucksache 7/6811 ein. In der 102. Sitzung des Thüringer Landtags am 03.02.2023 wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und zur weiteren Diskussion an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. In der 40. Ausschusssitzung des AfILF am 02.03.2023 wurde die Durchführung einer schriftlichen Anhörung beschlossen. In der 41. Ausschusssitzung des AfILF am 30.03.2023 reichten die AfD in Vorlage 7/4986, die Koalitionsfraktionen in Vorlage 7/4988 sowie die Parlamentarische Gruppe der FDP in Vorlage 7/4989, welcher sich die Fraktion der CDU mit Ergänzungen anschloss, ihre Vorschläge für Anzuhörende ein. Zudem wurde die Durchführung eines Online-Diskussionsforums beschlossen. Im Online-Diskussionsforum wurden insgesamt 65 Beiträge eingereicht. Dies entspricht der zweithöchsten Beteiligungsquote, die eine Onlinediskussion neben der Diskussion zu Drucksache 7/62 – ebenfalls ein Entwurf zum Waldgesetz – in der laufenden Legislatur erreichte; hier der Verweis auf die Vorlage 7/5128 der Landtagsverwaltung. In der 42. Ausschusssitzung des AfILF am 11.05.2023 wurde der Tagesordnungspunkt auf Veranlassung der Koalition vertagt. In der 43. Ausschusssitzung des AfILF am 22.06.2023 wurde der Tagesordnungspunkt erneut geschoben, um über die parlamentarische Sommerpause eine interfraktionelle Verständigung über den Gesetzentwurf zu ermöglichen. In der 46. Sitzung des Ausschusses am 19.10.2023 wurde der Gesetzentwurf der Freien Demokraten mehrheitlich angenommen und mit der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/8907 zur zweiten Lesung zurück ins Plenum überwiesen. So weit, meine Damen und Herren, die Berichterstattung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank. Ich weise noch mal auf die Anwesenheit von Referentinnen und Referenten im Haus hin, dass es nicht allzu viele werden, wäre gut. Da hinten sieht es mir eng aus. Vielen herzlichen Dank.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Die FDP hat alle!) Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Nein, das sehe ich nicht. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Auch nicht. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich dafür werben, das Schreiben des Direktors beim Landtag vom gestrigen Tag in den Meinungsbildungsund Entscheidungsfindungsprozess hier im Hohen Haus mit einzubeziehen. Darin wirbt er ausdrücklich dafür, in Betracht zu ziehen, den Gesetzentwurf nach Maßgabe des § 59 der Geschäftsordnung erneut an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Zielstellung solle danach sein, die Datenbasis durch Einbeziehung von Fachexpertise so zu erweitern, dass eine abschließende Begutachtung für eine rechtssichere Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags möglich erscheint. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir befinden uns mit diesem Tagesordnungspunkt wortwörtlich in einer Sackgasse. Um es noch mal deutlich zu machen, um was es insgesamt eigentlich geht: Wir reden über den Thüringer Wald, den Wald in Thüringen. Und da haben wir bereits eine sehr große Fläche verloren. Diese Fläche ist viermal so groß wie die Stadt Erfurt. Waldflächen in ganz Thüringen sind von Schäden betroffen und in den nächsten Jahren werden gesunde Waldbestände weiter rapide schrumpfen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wiederauf-
forstung! Die sind nicht verloren, diese Waldflächen!) Allein die Wiederaufforstung der bereits verlorenen Wälder und Forste würde und wird uns als Land auf ein Jahrhundert hinaus einen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Zum anderen liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der den Waldumbau verhindern soll. Anders als man vermuten könnte, zielen dieser Entwurf und die angehängten Anträge nicht darauf ab, den Waldumbau und die Wiederaufforstung zu stärken.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Nein! Er dient dazu, die ohnehin überhitzte Debatte um den Einsatz von Windkraft auf Waldflächen, ob mit oder ohne Bäumen, weiter anzuheizen. Nichts weiter, Herr Montag, nichts weiter.
(Beifall DIE LINKE)
Die Anhörung im Fachausschuss hat gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf schon verfassungsrechtlicher Unsinn ist. Die Bedenken, die von der Landtagsverwaltung erst gestern noch einmal in aller Deutlichkeit übermittelt worden sind, appellieren an das Verantwortungsbewusstsein – aber, Herr Kemmerich, was sage ich da – der einreichenden Fraktionen. Eine Gesetzesänderung, die aufgrund unklarer Rechtsbegriffe erhebliche rechtliche Unsicherheit in das Landesrecht einführt, kann nicht das Ziel des Vorhabens sein – ist es aber faktisch. Wir hören insbesondere bei den Betroffenen – sowohl den Waldbesitzern als auch den Investoren und auch der Thüringer Wirtschaft –, dass genau diese Verunsicherung, Herr Kemmerich, das Problem ist und den Wirtschaftsstandort Thüringen gerade gefährdet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es kann also nicht das Ziel sein, die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren. Dieser erklärte § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes aufgrund des massiven Eingriffs in das im Grundgesetz garantierte Eigentumsrecht für nichtig. Eigentümer von Waldflächen werden über die nächsten Jahrzehnte massive Defizite aufgrund von Einnahmenausfällen durch Schadholz und den nötigen Waldumbau tragen müssen. Das ist ein Fakt. Das hat nichts damit zu tun, ob hier irgendjemand negiert, dass man sozusagen den Thüringer Wald schützen und schonen möchte. Er ist geschädigt und er wird weiter geschädigt und es sind massive Einnahmeausfälle, die die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben. Das betrifft auch den Staatswald. Gleichzeitig werden bis zur Hälfte des Waldbestandes in Thüringen mit oder ohne Windkraft in den nächsten Jahren verloren gehen. Die Bäume werden sterben. Über zwei Generationen hinweg werden diese Flächen zum Pflegefall, ohne eigene Einnahmen. Und um diesen Pflegefall müssen wir uns kümmern. In dieser dramatischen Situation, Herr Kemmerich, wollen die FDP und CDU den Eigentümern, ob privat oder öffentlich, die Handlungsfreiheit nehmen. Sie wollen die Handlungsfreiheit für die nächsten Jahrzehnte nehmen. Wichtige Funktionen wie die Wasserbereitstellung sind ohne erhebliche Investitionen nicht zu bewältigen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Umweltausschusssitzungen in der letzten Woche. Ganz Thüringen wird noch stärker auf Fernwasser aus den Gebirgslagen angewiesen sein. Das setzt stabile, funktionsfähige und gesunde Wälder voraus, die heute an vielen Stellen bereits verloren sind. Um uns von teuren fossilen Energien unabhängig zu machen, müssen wir auch in Thüringen mehr Strom und Wärme vor Ort erzeugen. Windkraft als die größte erschlossene Energiequelle stellt bereits jetzt die Lokomotive der Stromversorgung dar.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist ein Unsinn!) Gut 10 Prozent der Landesfläche eignen sich aufgrund guter Windverhältnisse und ausreichender Abstände zu Wohnhäusern und Schutzgebieten für die Windkraft. Zugleich zeigt die Debatte in Thüringen eine erhebliche Ungleichheit zwischen den Regionen auf. Auch das ist eine Tatsache. Während in Mittel- und Nordthüringen der fünffache Zubau erfolgen wird, sind Süd- und Ostthüringen nahezu ausgeschlossen. Das ist Konsequenz Ihrer politischen Praxis, liebe CDU und FDP, und das, obwohl die Industrie und Betriebe in den Bereichen Glas, Stahl, Papier, Chemie und Metallverarbeitung oder die Lebensmittelproduktion nach regional verfügbarem, erneuerbarem Strom verlangen. Das wird die Debatte auch heute noch einmal deutlich zeigen. Der Freistaat Thüringen ist der größte Landbesitzer. Vor allem der Staatswald könnte eine Schlüsselrolle für das Zusammenwirken eines nachhaltigen Waldumbaus und damit der Sicherung unserer Wälder und einer regionalen Energiegewinnung spielen. Um dieses Potenzial einmal zu verdeutlichen: Wenn wir allein auf den geeigneten Flächen in Landesbesitz die Windkraft nicht ausschließen, könnten sich die jährlichen Pachteinnahmen auf mindestens 40 Millionen Euro pro Jahr belaufen, und das über eine Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren. Das wäre die Grundlage, den Waldumbau und den Waldschutz wirklich auch zu finanzieren. Mit dem Windbeteiligungsgesetz, das wir hier vorgelegt haben, kommen noch für die Menschen und Gemeinden der Umgebung direkte Auszahlungen hinzu. Statt diese Chancen zu nutzen, wollen heute die Liberalen und die Christdemokraten mit den Stimmen der Rechtsextremen das Gesetz verabschieden, welches die Zukunft der Industrie in Thüringen gefährdet. Es scheint, dass im bürgerlichen demokratischen Lager schon lange nicht mehr gilt: Erst das Land, dann die Partei. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Rund, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ehe wir in die Debatte einsteigen, möchte ich eine kurze Bemerkung machen. Wir haben gerade die flammende Rede zur Windkraft gehört, sowohl durch Herrn Möller unterstützt vom Kollegen Müller aus der Grünen-Fraktion. Eigentlich müssten wir gerade im Dunkeln sitzen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
haben Sie immer gesagt!) Wenn Sie mal in den Energiemix reinschauen, von dem wir gerade unseren Strom bekommen, und da draußen sehen, dass sich nicht ein Windchen bewegt und dass die PV-Anlagen gerade mit Schnee bedeckt sind, dann müssten Sie doch als Erstes erkennen, dass wir momentan überhaupt keinen Strom hätten.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist doch nicht Ihr Ernst!)
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn ich sage, Windkraft ist Nummer 1: Also, Braunkohlestrom und Atomstrom, davon bestreiten wir heute hier unsere Landtagssitzung. So! Und jetzt kommen wir auf das Thema.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Danke schön, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich fange mal mit den Bürgern, den Thüringer Bürgern an, jenen Bürgerinnen und Bürgern nämlich, die den linken Fraktionen hier im Landtag angeblich besonders am Herzen liegen, jedenfalls wenn es um Bürgerbeteiligung geht. 65 Diskutanten haben im Online-Diskussionsforum über die Windthematik abgestimmt. Das hört sich jetzt erst mal nicht viel an, aber es ist die zweithöchste Beteiligung in diesem Format. Eine ganz überragende Mehrheit, 64 von 65, spricht sich für den Schutz des Waldes und gegen Windräder im Wald aus.
(Beifall CDU)
Nun ja! Werte Kolleginnen und Kollegen, die CDUFraktion unterstützt das Ziel des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, das Ziel, Waldflächen zu erhalten und vor anderen Nutzungen zu schützen sowie spezifische Waldfunktionen zu verbessern.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gleichzeitig haben wir aber auch durch die mündliche Anhörung gestützte Zweifel, ob dieses Ziel mit den vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Waldgesetzes tatsächlich auch erreicht werden kann. Daher schlägt die CDU-Fraktion in den Ziffern III und IV des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/9068 konkrete Maßnahmen vor. Ich komme darauf noch zu sprechen. Für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität braucht es Windräder auf wertvollen Waldflächen jedenfalls nicht. Das gilt für den grünen Wald genauso wie für Kalamitätsflächen. Hier ist die Wiederherstellung von Wald im Übrigen im vollen Gange – sei es durch neu gepflanzte Bäume oder auch durch Naturverjüngung. Genau hier muss der Waldumbau hin zur Klimaresilienz beginnen, denn es gibt keine größere ökologische Sünde als gefällte Bäume, die nicht ersetzt werden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Der Wald ist der beste Klimaschützer, den wir haben. Ihn zu erhalten und zu mehren, muss oberste Priorität haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, Grüne, Rote und Dunkelrote werden nicht müde, uns fortdauernd vorzuwerfen, wir würden die sogenannte Energiewende blockieren und die erneuerbaren Energien ausbremsen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Was tun Sie gerade?)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Genau das!)
Wir wollen Windenergie, nur nicht im Wald.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir sind keineswegs gegen Windenergie, aber da, wo sie hingehört, Grundlastfähigkeit herstellt und wo sie sinnhaft ist.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Herr Malsch, Sie haben ja damit begonnen, auf das Bürgerbeteiligungsforum hinzuweisen. Haben Sie wahrgenommen, dass es auch eine Anhörung mit Sachverständigen gab, in der sich die angehörten Sachverständigen fast einhellig dazu geäußert haben, dass der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich und inhaltlich bedenklich ist und die Flächen auch in Nutzwäldern dafür notwendig sind, um den Energiebedarf in Thüringen zu sichern?
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Das
stimmt nicht!)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Der beste Sachverstand, den es in Thüringen gibt, sind die Thüringer Bürger und die, die wir draußen in unseren Wahlkreisen erleben, die sagen nämlich: Das grüne Herz Deutschlands muss in Thüringen sein und leben und das geht mit Wald!
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Liebe angebliche Expertinnen, was ist denn mit all den anderen Energieerzeugungsformen, die wir haben? War es nicht die CDU-Fraktion, die drei Jahre in Folge Geld für den Ausbau der Geothermie in den Haushalt verhandelt hat? Es war Ihre Regierung, die das Geld jeweils im Folgejahr wieder gestrichen und sich geweigert hat, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen. Was ist mit der Sonnenenergie? Wir haben sogar gemeinsam mit Ihnen einen Antrag beschlossen, der konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik vorschlägt. Aber wo sind denn die PV-Anlagen auf den landeseigenen Gebäuden? Wo ist denn ein Gesetzentwurf Ihrer Regierung zur Solarpflicht auf Neu- und Gewerbebauten? Und mal ganz ehrlich, wir sind ja nun oft hier in Erfurt. Wer gesehen hat, wie lange es gedauert hat, eine Photovoltaikanlage da drüben auf dieses Umweltministerium zu installieren, wie lange das Gerüst dafür gestanden hat, der hat dann sehr gut nachvollziehen können, wie lahm diese Regierung bei der Umsetzung ist, ihre eigenen Anlagen überhaupt erst mal herzustellen.
(Beifall CDU)
Das Nächste ist die Frage: Wo ist denn die Potenzialanalyse für PV-Anlagen an Autobahnen?
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
In dem Fall nicht, weil die Aufmerksamkeit, die sich der Kollege Bilay hier immer holen will, nicht nur zu stören, und mit den Sachbeiträgen kann ich mir nicht vorstellen …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sind
Sie noch Eigentümer vom Brennstoffhandel in Bad Liebenstein?) Nein! Da müssen Sie sich mal informieren.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Steht
aber im Netz!) Ja, sehen Sie, aber jetzt haben Sie die Aufmerksamkeit dahin gebracht, jetzt kann ich es Ihnen ja sagen. Biomasse, sind Sie ja drauf. Es muss jemanden geben, der die Biomasse erntet, der sie aufbereitet, der sie den Menschen zur Verfügung stellt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Mit Ihrer
Firma!) Mit einer Firma! Ich kann Ihnen sagen, was das ist. Das war ein Einzelhandelsunternehmen zur Brennstoffversorgung der Bevölkerung in Steinbach. Wenn Sie sagen, ein Unternehmen, was 50 Kubikmeter Holz herstellt, um es der Bevölkerung direkt zur Verfügung zu stellen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Frage
ist beantwortet!) – ja, jetzt führe ich es auch aus – und mit dem Holz die ältere Bevölkerung versorgt, die nämlich Holzöfen hat, und sagt, wir brauchen das zur Wärme im Winter, wenn Sie das jemandem unterstellen, dann sind Sie erst recht ganz so, wie Sie immer sind, nämlich auf dem falschen Weg.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Werte Kolleginnen und Kollegen, damit nicht genug. Wo sind denn die repowerten Windenergieanlagen in Thüringen? Darauf haben wir uns verständigt. Nur in dem von Ihnen regierten Land findet Repowering einfach nicht statt. Hier sind wir Letzter im Bundesvergleich, und all das, ohne dass die CDU hier irgendwas blockiert. Sie machen es einfach nicht und schreien alle laut nach Windrädern im Wald. Thüringen ist immer noch stark bei der Biomasse. Allein die Aktivitäten der Landesregierung vermisse ich, wenn es darum geht, die Angriffe der Ampel in Berlin auf die Bioenergieerzeugung abzuwehren. Wo haben Sie sich denn dafür eingesetzt, dass die Bioenergie auch eine Zukunft hat? Ich kann es Ihnen sagen: Nirgends! Und ich kann es Ihnen auch sagen: Wir werden sehr gut Ideen beobachten, wir werden irgendwann unsere Tierproduktionen durch die ideologischen Grünen abgeschafft haben und werden Biomasseenergie aus Dänemark zu unserem Energiemix holen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein
Quatsch! Das machen wir doch nicht!) Da ist nur eines, was nicht mehr da ist: unsere Tierproduktion hier in Thüringen, weil Sie sie ideologisch abgeschafft haben.
(Beifall CDU)
Und Biomasse: Wir haben draußen die landwirtschaftlichen Betriebe, die mit den Resterzeugnissen Energie herstellen. Wir haben Kreislaufwirtschaft mit Biomasse und wir schauen uns an, was die Dänen machen, schlafen und nutzen es nicht. Genau davor wollen wir dieses Land, unsere Kulturlandschaft, unseren Wald und die Menschen hier schützen. Da komme ich noch mal auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zurück. Ein wirksamer Schutz von Waldflächen kann dann erreicht werden, wenn den Ländern bundesrechtlich im Baugesetzbuch die Möglichkeit gegeben wird, in eigener Entscheidungshoheit bestimmte Flächen, insbesondere Waldflächen, von der Windenergienutzung auszunehmen. Hinweise darauf gibt es im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2022 zum Thüringer Waldgesetz, der § 10 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes für nichtig erklärt hat. Im Zentrum des Urteils steht aber die Zuordnung der Ausweisung von Flächen zur Erreichung von Windenergieanlagen zum Bodenrecht.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ja, das sind nun wieder die vielen Zwischenfragen, wenn man die dann zulässt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Meine
haben Sie ja gar nicht zugelassen!) Natürlich. Na ja, die Frage, die Sie hatten, die kann man …
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Genau, das ist in Ordnung, alles klar, wissen wir beim nächsten Mal. Fakt ist jedenfalls eins: Unser Entschließungsantrag führt dazu, dass wir eine rechtssichere Lösung hier hinkriegen, und darum werbe ich an dieser Stelle noch mal. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ich gebe gern noch mal den Hinweis, dass die Möglichkeit bestanden hätte, den Entschließungsantrag einzubringen. Auch da hätten Sie 5 Minuten mehr Redezeit bekommen. Als Nächster erhält Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – jetzt gerade nur am Livestream –, es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang heute wieder hier im Thüringer Landtag, aus zweierlei Gründen. Zum einen ist es erneut ein Vorschlag, ein Gesetzesvorschlag, der mit voller Absicht und mit vollem Wissen von der FDP eingebracht und von der CDU unterstützt wird, dass er nur Realität werden kann, wenn die postfaschistische AfD diesem zustimmt. Insofern ist von einer Brandmauer gar nichts mehr zu hören.
(Unruhe CDU, AfD)
Ich will auch darauf hinweisen, dass es irre ist, dass Sie dann mit Krokodilstränen erklären, dass Sie Angst vor den Kommunalwahlen haben, dass eventuell wie in Sonneberg AfD-Menschen gewählt werden. Das brauchen Sie, liebe CDU und liebe FDP, gar nicht mehr zu machen, denn Sie normalisieren hier dieses Verfahren, Sie normalisieren die Mitarbeit der postfaschistischen AfD hier im Thüringer Landtag.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Erzählen
Sie doch mal zum Thema! So ein Quatsch!) Insofern brauchen Sie auf kommunaler Ebene keine Krokodilstränen mehr zu vergießen.
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf wieder um etwas mehr Ruhe bitten. Ich weise darauf hin, dass Zwischenrufe legitim sind, aber der Redner trotzdem noch die Möglichkeit haben muss, verstanden zu werden.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Zum Zweiten ist es bemerkenswert, dass keiner der bisherigen Rednerinnen und Redner der Fraktionen, die das befürworten, darauf eingegangen ist, wie es um die Verfassungsmäßigkeit dieses Antrags steht.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Die Verfassungsmäßigkeit wurde ja, wie die Landtagspräsidentin auch deutlich gemacht hat, mehr als bezweifelt. Im Vergleich gerade mit der CDU, wie sie im Bund zu dem Thema „Sondervermögen“ gestanden hat und wo sie gesagt hat, von Beginn an hat sie da verfassungsmäßige Bedenken, wird das jetzt hier komplett weggewischt, ohne darauf in Ihrer Rede überhaupt einzugehen, Herr Malsch. Darüber hätten wir uns auch sehr gefreut. Insofern ist das auch ein Zeichen, dass es der CDU und der FDP scheinbar hier gar nicht um die Sache an sich geht, sondern nur um Show für die Wählerinnen und Wähler, die Sie denken zu vertreten.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Auch danach. Es kommt ja auch immer das Argument gerade von der CDU und auch von der FDP, dass es ja gar kein Verbotsgesetz von Windkraft im Wald ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist richtig!) Aber wie Sie auch der entsprechenden Ausarbeitung von Herrn Hopfe entnehmen können und auch von anderen, die das im Rahmen der Anhörung gesagt haben, ist es ein De-facto-Verbot, was Sie aussprechen. Gerade die Entschließungsanträge, die vorliegen, insbesondere auch der CDU, machen es doch deutlich, dass es genau darum geht, Windkraft im Wald auszuschließen. Das halten wir für falsch, für unsozial. Es verhindert die Chancen, gerade die Chancen im ländlichen Raum und ist auch zutiefst unsolidarisch gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern. Weil – und das sage ich auch ganz klar – wenn Sie Windkraft im Wald ausschließen – das ist ja auch ein Argument von uns –, und Herr Malsch, Sie haben ja gesagt, Sie sind nicht gegen Windkraft, wenn Sie das aber im Wald ausschließen oder im Forst ausschließen, dann bedeutet das, dass Sie in Nordthüringen 6 bis 7 Prozent der Fläche mit Windkraftanlagen belegen müssen. Das ist natürlich zutiefst unsolidarisch gegenüber den Nordthüringern und auch den Menschen im Land, die von Windkraft profitieren wollen und profitieren können,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) wenn wir gemeinsam auch noch das Windenergiebeteiligungsgesetz beschließen, wovon ich ja hoffentlich auch ausgehe. Wir wollen ja, dass die Menschen etwas davon haben. Und es ist schon ein bisschen verkehrte Welt, sehr geehrte Damen und Herren. Normalerweise bezeichnen sich die FDP und die CDU ja als Wirtschaftsparteien und es ist schon sehr erstaunlich, dass wir als Linke auch sagen, Sie sind das eben nicht, sondern Sie agieren hier gegen die Interessen der Thüringer Wirtschaft,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie agieren gegen die Interessen der Menschen, die hier im Land leben. Wir wollen eine wirtschaftlich gute Lage für die Menschen herstellen und wir wollen, dass die Menschen in einer gesunden und funktionierenden Umwelt leben und auch die nächsten Generationen aufwachsen können. Und Sie – und das macht Ihr Antrag eindeutig – opfern die Thüringer Wirtschaftskraft für vermeintliche Stimmen der Antiwindkraftextremisten und anderer Verführungsideologen, die Sie ja ohnehin nicht bekommen, sondern die landen doch eh alle bei der AfD. Dieses Spiel kann die AfD viel besser als Sie und Sie sollten mal darüber nachdenken, ob Sie das noch unterstützen wollen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sagen ja immer – also die CDU sagt –: Wir haben einen Plan, wir haben den Thüringenplan oder den Energieplan für Thüringen. Da muss ich auch sagen: Das stimmt nicht, Sie haben keinen Plan, sondern Sie haben sich das so gerechnet und schöngerechnet, dass es am Ende in etwa passen könnte, aber nicht passt. Denn die Ziele, die Sie dort darstellen, wie viele Terrawattstunden Windstrom Sie produzieren, sind kleingerechnet. Sie gehen von übertriebenen Erwartungen aus, insbesondere bei den machbaren Volllaststunden von Anlagen. Sie gehen von übertriebenen Erwartungen aus, was die Größen der Windkraftanlagen und die Stärken der Windkraftanlagen angeht, und Sie berücksichtigen in keiner Art und Weise die aktuelle Entwicklung, auch die Entwicklungen des Klimawandels, die schon dargestellt sind. Das macht deutlich – und das zeigen auch Analysen von anderen, die Ihnen ja auch alle zugegangen sind –, dass Ihr Energieplan kein Energieplan ist, sondern ein Mangelplan, um im Jargon von Ihnen zu bleiben, der dann wirklich bei solchem Wetter zu Problemen führen würde, wenn wir den umsetzen. Deswegen brauchen wir einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und wir brauchen ihn auch auf Kalamitätsflächen im Forst und wir brauchen ihn auch im Forst, weil wir den Waldumbau forcieren wollen, den Waldumbau zu resilienten Wäldern – das hat alles Herr Möller schon dargestellt, darauf will ich gar nicht näher eingehen.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Mit Windrä-
dern!)
(Unruhe CDU, AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Das Verbot von Windenergie im Wald hat gravierende Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft, wie schon dargestellt, auf die Arbeitsplätze in der Industrie. Das konnten Sie auch zum einen im Brief von Wiegand-Glas nachlesen, einem großen Glashersteller aus dem Südthüringer Bereich, aber auch heute früh beim MDR die Greizer Papierfabrik, die auch deutlich gemacht hat, sie brauchen Windkraft im Wald. Es sind noch viel mehr. Die ThEGA hat sich geäußert. Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk hat letzte Woche gegenüber den energiepolitischen Sprechern deutlich gemacht, dass es keine weiteren Hürden für den Ausbau von erneuerbaren Energien geben darf. Windkraft im Wald und das, was Sie hier machen wollen, ist es eben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir stehen für Dialog und konstruktive Politik. Deswegen ist es uns wichtiger, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen, wie zum einen die Menschen von Windkraft profitieren können.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Außer mit uns! Das wollen Sie nicht!) Das tun wir. Aber wie wir auch in dem speziellen Bereich „Windkraft im Forst“ den Impact so gering wie möglich halten können, aber den Ertrag so maximal wie möglich, um die Natur auch nicht übergebührend zu belasten, ist das doch die Diskussion, die viel lohnenswerter wäre, als jetzt immer über das Ob zu reden.
(Beifall SPD)
Wir müssen über das Wie reden. Dazu lade ich Sie ein. Aber diese Einladungen sind ja hier in den letzten fünf Jahren schon ganz häufig ausgesprochen worden, nur gehört wurden sie nie. Immer wieder, wenn irgendein populistischer Antrag – diesmal von der FDP – zu dem Thema kommt, da knicken Sie alle aus dem rechtskonservativen Lager hier ein. Das hilft niemandem, außer der schon genannten AfD.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Ihre Fragen noch stehen, können Sie die gern stellen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Herr Gleichmann, Sie haben eben in Richtung CDU und FDP den Vorwurf aufgemacht, dass wir möglicherweise die Zustimmung der AfD zu unserem Antrag bekommen. Wie bewerten Sie denn die Tatsache, dass Sie, Rot-Rot-Grün, bereits mehrfach auch in diesem Landtag Anträge eingebracht haben,
(Unruhe DIE LINKE)
bei denen Sie wussten, dass die CDU und die FDP nicht zustimmen, und Sie von Anfang an wussten, dass Sie diese nur mit der Zustimmung der AfD durchbekommen? Das ist mehrfach beim Untersuchungsausschuss passiert
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Unruhe DIE LINKE)
und auch beim Gesetz, indem Sie den Kommunen Rechte eingeschränkt haben. Das haben Sie gemeinsam mit der AfD beschlossen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ich kann einen Vorgang, der nicht der Realität entspricht, schlecht bewerten. Aber so wie ich das zur Kenntnis genommen habe, hatte Rot-Rot-Grün bisher immer eigene Mehrheiten für ihre Anträge.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Herr Abgeordneter Montag.
(Unruhe CDU)
Meine sehr geehrten Herren, wenn Sie weiter so machen, unterbreche ich diese Sitzung und dann dauert es länger, bis wir alle zum Mittag kommen. Das will, glaube ich, keiner, deswegen hat jetzt Abgeordneter Montag für seine Zwischenfrage das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Gleichmann, ich habe da eine andere Erinnerung, aber darum geht es mir gar nicht in meiner Frage. Sondern meine Frage ist ganz einfach: Rot-RotGrün wurde von unserem Fachkollegen im entsprechenden Ausschuss angeboten, zu dieser Fragestellung ein Gespräch zu führen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, und das über die Sommerpause hinweg.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wir haben nie eine Einladung bekommen!) Leider hat Rot-Rot-Grün nicht einmal darauf reagiert. Wie erklären Sie sich das, wo Sie doch gerade Gesprächsangebote an uns gemacht haben, obwohl wir den Gesetzentwurf vorgelegt haben?
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ein Gesprächsangebot über etwas, was verfassungsmäßig gar nicht realisierbar ist, ist schwierig anzunehmen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das stimmt doch überhaupt nicht!) Sie hätten ja abwarten können, bis der Wissenschaftliche Dienst Ihnen eine entsprechende Antwort gibt. Das haben Sie nicht getan. Sie wollten unbedingt heute darüber diskutieren.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Da ich auch nicht das Gefühl habe, dass die Antwort gehört wird, weil es so laut ist, würde ich jetzt gleich in der Redeliste fortsetzen. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass despektierliche Äußerungen, auch wenn sie nonverbal erfolgen, immer noch despektierliche Äußerungen sind, Herr Braga, und dass diese genauso zu unterlassen sind wie Beleidigungen im verbalen Sinne. Ich weise Sie nur darauf hin. Sie bekommen von mir dafür keinen Ordnungsruf oder sonst irgendwas, aber der Hinweis ergeht zumindest. Als Nächstes erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Abgeordneten, liebe Damen und Herren auf der Tribüne, ein durchaus spannender Moment im Parlamentarismus, liebe Zuschauer, Zuhörer an den diversen Möglichkeiten, die die Modernität bietet! Vierte Änderung zum Waldgesetz: Es geht um die Abwägungsfragen bei Nutzungsänderung von Waldflächen. Das ist der nüchterne Sachverhalt, über den wir gerade diskutieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Jetzt wird hier aber wieder über den halben Untergang des Abendlandes diskutiert und darum geht es nicht. Es geht hier rein um die Sache und nicht, wer mit wem, sondern „um was“. Und über „um was“ wollen wir gern im Weiteren hier diskutieren. Es ist eine lange Geschichte, Kollege Bergner hat umrissen, wie der Gang der Gesetzgebung war. Es gab die Zuschriften von Anzuhörenden, wir haben das sehr genau abgewogen. Wir haben die Kritik sehr ernst genommen, wir haben das Gesprächsangebot an alle im Ausschuss beteiligten Kollegen unterbreitet. Dieses Gesprächsangebot vor der Sommerpause wurde ausgeschlagen. Jetzt waren wir es am Ende leid, der weiteren Verzögerungstaktik nachzugeben. Insofern ist es heute Diskussion hier im Landtag und nicht das Ende der Demokratie. Es gibt zwei Ebenen, über die wir reden: einmal die politische Ebene. Und die politische Ebene ist, dass nach Umfrage des MDR 78 Prozent der Thüringer Bevölkerung Windkraft im Wald ablehnen. Wenn ich die Bevölkerung auf dem Land befragen würde, wäre wahrscheinlich der Satz noch größer.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich sage es noch mal ausdrücklich: Wir sind nicht gegen Windkraft. Aber Windkraft gehört an die Stellen, wo Windkraft wirklich Sinn macht, wo sie energetisch verbraucht werden kann, bedarfsgerecht hingestellt werden kann.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja,
eben!) Insofern haben wir Initiativen: Wasserstoffzukunftsgesetz, Wasserkraft zu nutzen. Es gibt hier vielerlei Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Wo kommt denn der Wasserstoff her?) Wir kommen zur rechtlichen Ebene. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Windkraft im Wald gekippt, weil das Bodenrecht nicht Gegenstand der thüringischen Gesetzgebung war. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht aber überhaupt kein Verbot vor.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich sage es noch mal ausdrücklich: Es gibt kein Verbot. Es sollen sechs Absätze des Waldgesetzes geändert werden. Da kommt nur einmal das Wort „Windkraft“ vor, und zwar bei den Regelungen zum Brandschutz. Wir wollen Abwägungsentscheidungen beeinflussen, und dies nicht nur für den Fall, dass Waldflächen für Windkraft umgewandelt werden, sondern für jegliche geplante Nutzungsänderung von Waldflächen. Im neuen Entwurf ist Artikel 1 Nr. 2 c) aa) wahrscheinlich am verfassungsrechtlich strittigsten. Es ist strittig, nicht eindeutig verfassungswidrig. Wir stützen diese Regelung auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 Grundgesetz, die Sicherung der Ernährung. Nach dem Bonner Grundgesetzkommentar fällt darunter alles, was die Versorgung mit den erforderlichen Nahrungsmitteln zum Ziel hat.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Agrarstrukturgesetz!) Die strittige Regelung besagt, dass Ausgleichsaufforstungen für die Umwandlung von Waldflächen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgen sollen. Ich betone nochmals: Es gibt kein Verbot. Der Bundesrechnungshof hat bereits 2012 in einem Bericht festgestellt, dass die Rechtsvorschriften für die Ernährungsnotfallvorsorge unübersichtlich, uneinheitlich und unvollständig sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Bund und Länder hätten Reformbedarf zwar erkannt, jedoch seit 1990 kein einheitliches Regelungswerk für Versorgungskrisen erlassen. Versorgungssicherheit hat vor dem Hintergrund diverser Kriege wieder eine höhere Relevanz. Dies kommt nicht von uns, sondern das steht in den Kommentierungen. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Gesetzentwurf landwirtschaftliche Flächen im Freistaat erhalten. Daher sind wir der Auffassung, dass diese Regelung auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 Grundgesetz gestützt werden kann, da sie wohl in den sachlichen Anwendungsbereich fällt und die Materie vom Bund nicht abschließend geregelt worden ist.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Agrarstrukturgesetz?) Ich möchte nochmals betonen: Windkraft im Wald wird nicht pauschal verboten. Das Entscheidungsermessen liegt bei den entscheidenden Behörden. Sie können damit Interessensabwägungen im Einzelfall vornehmen. Das heißt, die Behörden können im Rahmen ihres Ermessens die Windkraft im Wald auch erlauben. Meine Damen und Herren, ich plädiere an dieser Stelle noch mal an das Hohe Haus: Lasst uns ein Zeichen setzen auch im Sinne der Thüringer und des Thüringer Walds, für den Landschaftsschutz, für die Menschen da draußen, dass wir ihnen das Gefühl geben, dass wir ihre Sorgen und Nöte auch wirklich ernst nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil auch geurteilt, der Wald ist schutzbedürftig und schutzwürdig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit ist es auch unsere Aufgabe im politischen Bereich …
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Nach meiner Rede, danke schön. Es ist damit auch unsere Aufgabe, den Thüringer Wald hier zu schützen. Es ist das grüne Herz Deutschlands und damit eine Identität aller Thüringer. Insofern ist das keine Ablehnung von einer Energiewende. Aber die Energiewende, wie Sie sie hier vorhaben, ist einfach am falschen Ende angepackt, stört den Thüringer. Und nochmals: Der Thüringer Wald verdient unseren Schutz und wir wollen ihm heute mit diesem Beschluss diesen Schutz auch geben. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Jetzt ist aber die Redezeit zu Ende, deswegen ist keine Zeit mehr für eine Zwischenfrage. Als Nächstes erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wenn mehr als 80 Prozent des Thüringer Waldes nicht gesund sind, hilft man dem Wald, indem man ihn aufforstet. Man hilft ihm nicht, indem man ihn abholzt, versiegelt und industrialisiert.
(Beifall AfD)
Das habe ich in der ersten Beratung gesagt und es ist aktueller denn je. Daran wird sich eine Landesregierung mit linker und grüner Beteiligung immer messen lassen müssen. Aktueller denn je, sage ich, weil wir mittlerweile 110.000 Hektar Schadfläche in Thüringen haben. Monokulturen, trockene Jahresperioden, zu wenig Forstpersonal und zu geringe Gelder für die Wiederbewaldung haben ihre Spuren oder Schneisen hinterlassen. Nun würde jeder mit gesundem Menschenverstand sagen, dass diese Schadflächen aufgeforstet werden müssen – aktiv oder durch natürliche Verjüngung. Nicht so die Thüringer Landesregierung. Sie möchte Schadflächen durch Windanlagen industrialisieren. Selbst Wälder ohne Schadflächen sind vor dieser Ideologie nicht sicher, denn auch die sollen abgeholzt werden. Bäume, CO -Senken, Sauerstoffproduzen2 ten sollen abgeholzt werden, etwa beim Windvorranggebiet W 6 in meinem Landkreis Hildburghausen, wo ein Waldgebiet von über 400 Hektar für die Windkraftindustrie abgeholzt werden soll.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Furchtbar!)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
bestimmt nicht Ihr Landkreis!) Während das Thünen-Institut den Waldboden zum „Boden des Jahres 2024“ erklärt, forciert die rotrot-grüne Landesregierung, dass tausende Tonnen Fundament den Boden zerstören, den Wasserhaushalt zerstören, dass das Mikroklima zerstört wird und dass Tiere wie der Rotmilan, der Mäusebussard oder Schwarzstorch geschreddert werden.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung möchte, dass die Landesforstanstalt ihre Flächen für die Windkraftindustrie zur Verfügung stellt – aus rein finanziellen Gründen. Rot-Rot-Grün verkauft unsere Natur.
(Beifall AfD)
Ich zitiere dazu aus der Antwort auf meine Frage 5300, auch um eine Behauptung aus SPD-Reihen zu widerlegen. Frage: „Welche Landesforstflächen kommen aktuell für den Bau [...] von Windindustrieanlagen grundsätzlich aus welchen Gründen infrage?“ Antwort: „Grundsätzlich kommen für den Bau und Betrieb von [diesen Anlagen] solche Flächen infrage, die nicht von der regionalplanerischen Ausschlusswirkung erfasst werden.“ Frage: „Welche Einnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich [für] den Bau und Betrieb von wie vielen Windkraftanlagen auf welchen Landesforstflächen jährlich landesweit betrachtet ab welchem Zeitpunkt realistisch?“ Antwort: „Die genaue Anzahl und der Zeitpunkt der möglicherweise zukünftig zu entwickelnden Standorte für [Windanlagen] auf Flächen im Eigentum des ThüringenForst [...] sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Abhängig vom Standort erscheinen nach jetzigem Stand jährliche Pachteinnahmen [...] von 80.000 Euro bis 150.000 Euro pro Windenergieanlage und Standort möglich.“ Ausverkauf unserer Natur! Die AfD stellt sich mit allen Kräften gegen diesen Irrsinn. Wir haben den Antrag „Thüringens Wälder schützen, Wiederbewaldung steigern, heimische Holzwirtschaft stärken“ eingereicht. Wir haben zum vorliegenden Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag eingereicht mit der klaren Forderung, dass der Windindustrie weder Flächen von ThüringenForst noch Privatflächen geopfert werden.
(Beifall AfD)
Wir haben zum Haushalt den Antrag „Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren, Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das Grüne Herz Deutschlands erhalten“ eingereicht und sehen für den Haushalt für die Wiederbewaldung fast 20 Millionen Euro vor, die aber wie jedes Jahr abgelehnt werden werden.
(Beifall AfD)
Ich zitiere zum Schluss noch aus der Anhörung zum Gesetzentwurf. So schreibt die Arbeitsgruppe Artenschutz: „Wenn wir tatsächlich die Gratislei[s]tungen der Wälder ([...] Klimasituation, CO 2 Bindung, Bildung von Landschaftswasserhaushalt, Kühleffekte, Erholungswert, Lebensraum für Tierund Pflanzenarten und Holzproduktion) als letzte Rückzugsgebiete erhalten wollen, dann dürfen Windkraftanlagen in Wäldern nicht errichtet werden.“
(Beifall AfD)
„Daran ändert auch inhaltlich nichts der Verfassungsbeschluss. Er stärkt lediglich das Privatrecht zum Bau von [Windanlagen] auf eigenem Grund und Boden. Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt von Erkenntnissen, ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen der jeweils handelnden Personen ab.“ Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität – ein Wort, das Rot-Rot-Grün gern benutzt – sagt: „Wir bitten die Thüringer Landesregierung, sich grundsätzlich gegen den Windkraftausbau im Wald zu entscheiden. Wälder sind für den Arten-, Klima-, Natur- und Wasserschutz von großer Wichtigkeit.“ Und die Bürgerinitiative „Gegenwind im kleinen Thüringer Wald“ äußert sich wie folgt: „Die Schutzbedürftigkeit des Waldes ist unumstritten, wie im Thüringer Waldgesetz Art. 2 Abs. 1 klar definiert [ist]. Die sogenannten Kalamitätsflächen stellen nach wie vor Waldflächen dar und bedürfen einer engagierten, klugen Wiederaufforstung mit widerstandsfähigeren Baumarten. Einen Missbrauch des Waldes im Allgemeinen, aber auch insbesondere der Kalamitätsflächen lehnen wir ausdrücklich ab.“ Zum Schluss noch zwei Anmerkungen: Herr Möller von der SPD, Sie müssen uns schon erklären, wie Sie mit Windanlagen, die noch nicht einmal 15 oder 20 Prozent ausgelastet sind, bei Windstille eine Wirtschaft betreiben wollen. Das bleiben Sie uns immer schuldig.
(Beifall AfD)
Die zweite Anmerkung: Wir werden dem Entschließungsantrag der CDU zustimmen, wie wir auch dem Gesetzentwurf zustimmen. Und ich würde mir an dieser Stelle wirklich wünschen, weil es ja um die Sache geht, dass CDU und FDP sich genauso verhalten würden und auch mal unseren Anträgen zustimmen würden, die inhaltlich genauso sind, vielleicht das Komma woanders gesetzt.
(Beifall AfD)
Was Sie aber machen, ist, auf unsere Stimmen zu spekulieren, denn Sie wissen, dass Sie dafür von Rot-Rot-Grün keine Stimmen bekommen, und gleichzeitig unsere Abgeordneten oder Stimmen zu diffamieren, und das finde ich schäbig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde der hier vorliegende Gesetzentwurf heute angenommen, bedeutete das aus ökonomischen, aus Klimaschutz- und aus demokratischen Gründen einen herben Rückschlag für Thüringen. Das will ich Ihnen begründen. Von Energie aus fernen Ländern abhängig zu sein, ist für Industrieunternehmen eine schwierige Lage. Das haben auch die Thüringer Unternehmen gemerkt, als plötzlich das russische Gas nicht mehr kostengünstig, nicht mehr überall unbegrenzt verfügbar war.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Warum?)
Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen haben sich in den letzten Jahren mit ihrer Energieversorgung auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen: Am besten ist es, wenn ich meine Energieversorgung selbst in der Hand habe. Das gelingt aber nur mit lokalen Konzepten und mit Erneuerbaren. Wenn Unternehmen sich die Energieoptionen dann konkret anschauen, dann fällt die Wahl ziemlich häufig auf Windräder – wie bei Wiegand-Glas, wie beim Papierhersteller in Greiz –, weil diese nun mal am kostengünstigsten Grünstrom liefern und Unternehmen diesen direkt abnehmen können. Bevor jetzt wieder das Argument kommt: Eine sichere Energieversorgung wird natürlich darüber garantiert, dass bei diesen lokalen Konzepten auch Speicher direkt mitgedacht werden.
(Heiterkeit AfD)
Aber daran scheitert es im Moment nicht. Es scheitert häufig an der Flächenverfügbarkeit und insbesondere im waldreichen Südthüringen, im waldreichen Ostthüringen, wo die großen Industrieunternehmen zu Hause sind, würde ihnen mit diesem Gesetzentwurf praktisch indirekt verboten, Dekarbonisierung voranzutreiben, was ohne eine Ausweitung der Flächenverfügbarkeit nun mal nicht gehen wird. Damit komme ich zu den Klimaschutzgründen. Wissen Sie, es kommt immer wieder der Vorwurf, junge Menschen würden die Hoffnung verlieren oder sich radikalisieren, wenn sie sich mit den Klimadaten beschäftigen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Am Ende. Aber es sind nicht die Klimadaten. Wir haben am Mittwoch die Plenarsitzung mit einer Aktuellen Stunde zur Weltklimakonferenz begonnen. Ja, es sieht düster aus. Aber die Klimawissenschaft kommuniziert immer auch eine Mut machende Botschaft. Der Klimawandel ist menschenverursacht und das heißt auch, wir haben es in der Hand, das Steuer rumzureißen. Dafür braucht es allerdings eine Politik, die entsprechend handelt. Tja und dann schauen junge Leute auf dieses Parlament und hören dieselben Debatten, die wir doch jetzt schon seit Jahrzehnten führen mit immer den gleichen Argumenten, und sie realisieren, dass es immer noch politische Kräfte gibt, die den Ausbau der Erneuerbaren an relevanten Stellen blockieren. Selbstverständlich kann Thüringen nicht alleine Klimaschutz machen. Aber wenn auch hier an entscheidenden Stellen immer noch fossile Blockade statt Machen das Credo ist, dann sieht es düster aus. Und dieses Signal senden Sie heute wieder bewusst raus, und das verkennt die realpolitischen Klimaherausforderungen dieser Zeit komplett.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das bringt mich zum dritten Punkt: Auch aus demokratischen Gründen ist diese Debatte heute hochbedenklich. Am meisten bestürzt Folgendes, Herr Malsch, Herr Montag: Um immer wieder den Ausbau der Windenergie zu torpedieren, sind Sie mittlerweile offensichtlich sogar dazu bereit, parlamentarische Grundsätze zu schleifen. Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs hat Herr Kemmerich vor Kurzem noch einmal sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht: Mit dem Gesetzentwurf soll Windkraft im Wald – Zitat – „nahezu unmöglich“ gemacht werden. Es geht also offensichtlich darum, nach der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem letzten Herbst erneut ein pauschales Windkraftverbot im Wald de facto durchzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Exakt das Gegenteil!) In der Anhörung des Infrastrukturausschusses wurde von Expertinnen auf die verfassungsrechtliche Problematik dieser Normsetzung hingewiesen. Auch der Wissenschaftliche Dienst hat uns gestern noch einmal deutlich darauf hingewiesen und dafür plädiert, den Gesetzentwurf zu prüfen. Es wäre doch hochnotpeinlich, wenn das Bundesverfassungsgericht ein zweites Mal erklären müsste, dass dieser Landtag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet hat.
(Beifall DIE LINKE)
Werte CDU, Sie wollten gestern Klarheit in der Verfassung. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Unsere Verfassung wird nicht durch bestimmte Textformulierungen geschützt, sie erfordert Demokraten, die sie in Ihrem Handeln wahren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie als Freie und als Christdemokraten heute diesen Gesetzentwurf mit Stimmen der rechtsextremen AfD abstimmen, einfach nur um Ihren politischen Punkt zu setzen, dass Sie am allermeisten gegen Windenergie im Wald sind, anstatt ihn aufgrund der erheblichen Verfassungsbedenken noch einmal im Ausschuss zu prüfen, dann hat das mit verantwortungsvollem parlamentarischen Handeln für dieses Land nichts mehr zu tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Sätze zum Wald sagen. Wir Grüne sind seit 30 Jahren Waldpartei und glauben Sie mir:
(Heiterkeit CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Für einen artenreichen Natur- und Mischwald kämpfen wir schon lange. Aber es ist klar: Diesen artenreichen Natur- und Mischwald kann es nur mit wirksamem Klimaschutz geben und dem damit einhergehenden, naturverträglichen Ausbau der Windenergie – Herr Möller und Herr Gleichmann haben das schon ausführlich dargelegt. Ich hatte bereits gestern anlässlich der Aktuellen Stunde zum Ausdruck gebracht: Wenn Sie den Ausbau der Windenergie nicht im Interesse des Klimaschutzes befürworten können, tun Sie es wenigstens im Interesse der Thüringer Wirtschaft und im Interesse der Waldbesitzerinnen, damit diese nicht schon wieder ihre Eigentumsrechte einklagen müssen. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen und inhaltlichen Gründen ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, die Fachpolitiker haben jetzt schon aus der forstpolitischen, aus der waldpolitischen, aus der infrastrukturpolitischen, energiepolitischen Perspektive zu diesem Antrag gesprochen. Ich möchte einen anderen Aspekt in meiner Rede beleuchten, nämlich den formellen Aspekt und die Frage der Verfassungswidrigkeit, die hier teilweise behauptet wird. Dieses Gesetz stammt ausweislich der Drucksache vom 7. Dezember 2022. Es liegt seit geraumer Zeit im zuständigen Infrastrukturausschuss. Dort wurde es ausweislich der Berichterstattung in fünf oder sechs verschiedenen Sitzungen behandelt – ich kann mich jetzt nicht ganz genau erinnern –, jedenfalls ausführlich nach dem, was uns aus diesem Ausschuss berichtet wird. Die Beschlussempfehlung, die mehrheitlich erging, empfiehlt die Annahme, datiert vom 19. Oktober dieses Jahres. Wenige Tage später wurde im Ältestenrat über die Aufstellung der Tagesordnung der vergangenen Plenarsitzungswoche gesprochen und es wurde dort der Antrag beschlossen, den Wissenschaftlichen Dienst mit einer Begutachtung zu beauftragen, die klären sollte, ob der Landtag sich dieses Gesetzes überhaupt annehmen dürfte, ob dieses Gesetz überhaupt beschlossen werden dürfte. Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen sollte uns als Parlamentarier – das gilt eigentlich über Parteigrenzen hinweg – die Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Warum sage ich das? Weil der Landtag, die Legislative, die Aufgabe hat, die Gesetze zu geben, und die Exekutive die Aufgabe hat, diese Gesetze umzusetzen. Hier wurde aus meiner Sicht in bedenklicher Art und Weise ein Stück weit dort eingegriffen, indem von möglicherweise interessierter Seite schlicht die Tatsache umgangen wird, dass das Gesetz dem Landtag jetzt über ein Jahr vorliegt. Zu keinem Zeitpunkt hat ein Abgeordneter den Wissenschaftlichen Dienst angerufen und um eine Begutachtung gebeten. Das steht jedem Abgeordneten dieses Hauses nach § 4 der Anlage 4 zur Geschäftsordnung zu.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das hat der Ältestenrat getan!) Der Ältestenrat hat das getan mit einem behaupteten, befürchteten Gegeneinander-Ausspielen von Verfassungsorgangen, das überhaupt nicht droht. Die Organe und die Institutionen unseres Rechtsstaates sind stark. Die Verfassung sieht Möglichkeiten vor, falls die Verfassungsgemäßheit bestimmter Gesetze angezweifelt wird, dagegen vorzugehen. Der Landtag sollte dieses Gesetz selbstbewusst behandeln – das hat er meines Erachtens in dieser Sitzung heute getan – und darüber Beschluss fassen, wie es die Mehrheit dieses Hauses für richtig hält. Er sollte sich nicht beeinflussen lassen, wie es in beachtenswerter Art und Weise durch eine Verwaltung versucht wird, die sogar
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
einen bestimmten Umgang mit diesem Gesetz empfiehlt, nämlich die Rücküberweisung in den Ausschuss, die aus meiner Sicht abzulehnen ist. Ich bin zum Schluss gekommen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, unsere Thüringer Heimat besitzt viele Wälder und deren Zustand ist nicht optimal. Trotzdem ist ein Waldgebiet, wenn es geschädigt ist, noch lange nicht tot. Forstwirte wissen, dass sich Wälder auch nach starken Schadensereignissen wieder selbst regenerieren und dabei verjüngen können. Wir Menschen können und müssen diese Prozesse unterstützen und nicht verhindern.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da
steht zum Teil kein Baum mehr!) Wälder sind ohne Wenn und Aber zu schützen.
(Beifall AfD)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Schutz nun gefährdet und deshalb ist es unerlässlich, ihn wiederherzustellen. Darum geht es sowohl in dem Gesetzentwurf der FDP, als auch in dem Entschließungsantrag der CDU. Beide zusammen sind eine sehr gute Grundlage, um unseren Wald wieder genesen zu lassen. Auch wenn die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes nicht eindeutig ist – Sie sagen, es könnte so ausgelegt werden und es könnte so ausgelegt werden –, halte ich es aber für wichtig, dass wir keine Verzögerungspolitik einlegen, sondern die eigentlich noch fehlenden Daten können auch nach Abschluss des Gesetzes beigebracht werden. Die Begehrlichkeiten von einigen Akteuren, Windräder nun doch in die Waldgebiete zu stellen, sind bekannt. Wenn die ersten genehmigt werden, dürfte das den von den Grünen und Linken gewünschten Sog-Effekt haben. Daher gilt es, das unbedingt zu verhindern. Wer für Windenergie im Wald ist, muss sich die Frage gefallen lassen, was ihm denn der Umweltschutz eigentlich bedeutet. Wir Bürger für Thüringen stehen für eine Energiepolitik, die dem Umweltschutz und dem Schutz der Wälder oberste Priorität einräumt. Daher unterstütze ich sowohl den Gesetzentwurf als auch den Entschließungsantrag. Mit diesem Antrag soll in Punkt IV ThüringenForst als Anstalt des öffentlichen Rechts die Errichtung von Windrädern untersagt werden. Damit würde auf jeden Fall kein Verstoß gegen das Urteil aus Karlsruhe vorliegen, denn als staatlicher Betrieb unterliegt ThüringenForst in erhöhtem Maße den Erfordernissen des Gemeinwohls. Und im Gemeinwohlinteresse ist es auf jeden Fall, dass Thüringer Wälder als grüne Oasen und Sauerstofferzeuger und CO -Ver2 braucher sowie als Wasserspeicher zur Verfügung stehen. Alle diese wichtigen Funktionen werden mit den Windrädern gestört, ja zerstört. Wir brauchen uns nur die Waldgebiete in Hessen entlang der A4 anzuschauen, in denen die Windräder seit vielen Jahren stehen und die Wälder immer mehr verdorren. Die Tatsache, dass im Lee-Bereich von Windrädern eine dauerhafte Austrocknung erfolgt, wurde bereits vom Max-Planck-Institut in Leipzig veröffentlicht und jedermann anschaulich gezeigt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Alter
Falter! Meine Güte!) Wollen wir das wirklich in Thüringen auch? Ich sage: Nein. Wir wollen gesunde Wälder und ich sehe sie als wichtige Komponente, CO in den Kreislauf 2 zu bringen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Da
stirbt der Wald noch schneller!) Auch bei ThüringenForst wird die Begehrlichkeit für Windkraft hauptsächlich mit wirtschaftlichen Aspekten begründet. Sie soll das Geld für den notwendigen Waldumbau bringen. Dass ThüringenForst unter Geldnot leidet, ist einzig und allein die Folge falscher politischer Entscheidungen. Wenn CO einen 2 Marktwert hat und jeder, der CO erzeugt, dafür 2 zahlen muss, ist es sowohl im Natur- als auch im Finanzkreislauf nur logisch, dass Waldbesitzer für CO -Konsum ihrer Bäume eine analoge Vergütung 2 bekommen müssten. Das wäre ein nachhaltiges und umweltfreundliches Gesetz. Wir Bürger für Thüringen erteilen Windkraft im Wald eine klare Absage. Energieerzeugung darf nicht zulasten der Umwelt gehen. Genau deshalb ist der Gesetzentwurf von der FDP jetzt der richtige und wir sollten dem zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir kennen es alle: verbrannte Maisfelder, Weinanbau in Südschweden oder auch die Trockenheit in unseren Wäldern und damit auch die Absenkung des Grundwasserpegels. Der Klimawandel hat, glaube ich, verschiedene Gesichter, und wir haben Sie alle seit 2018 sehr deutlich gesehen. Unsere Wälder verändern sich, ob wir es wollen oder nicht. Unser Leben verändert sich. Wir haben einen ganz anderen Strombedarf als noch vor hundert Jahren, als meine Großmutter beispielsweise, und auch unsere Erde verändert sich. Das können wir tagtäglich in den Nachrichten sehen, die vielleicht nicht gerade ganz oben dastehen, sondern auch unter den weltpolitischen Nachrichten laufen. 2020 wurde das Verbot von Windkraftenergie, also der Windanlagenbau im Wald, seitens der CDU verboten und damit verankert. Am 27. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Das geht so nicht. Im Übrigen hat nicht das Land Thüringen geklagt, sondern das waren die Waldbesitzenden, die geklagt haben, und wo das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass das verfassungswidrig ist und dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Also haben wir jetzt einen Zustand, wo es grundsätzlich wieder möglich ist, Windenergieanlagen im Wald zu errichten. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat jetzt diesen Beschluss zum Anlass genommen, um ihrer Sorge um den Wald Ausdruck zu verleihen. Ich sage: Ich kann diese Sorge sehr gut teilen. Die vergangenen Jahre, wenn wir uns die Berichte zum Waldzustandsbericht näher anschauen, zeigen sehr deutlich, wie das Klima unsere Wälder verändert, wie unsere Wälder unter der Dürresituation leiden. Die Vitalität der Bäume verschlechtert sich, die Borkenkäferkalamität hält auch diesen Sommer weiter an, und wir sehen, dass seit 2018, also seit dem ersten Dürresommer, mehr als 27 Millionen Festmeter Schadholz angefallen sind. Der Waldumbau, weg von den Monokulturen, weg vom Altersklassenwald der Fichtenbestände hin zu einem zukunftsfähigen, hin zu einem klimaresilienten Mischwald – das haben wir uns ins Stammbuch geschrieben. Genau aus diesem Grund haben wir als Landesregierung schon 2019 mit dem „Grünes Herz Thüringen – Aktionsplan Wald 2030 ff.“ offensiv Maßnahmen erstellt und diese auch durchgeführt. Ich bin, ehrlich gesagt, sehr froh, dass der Thüringer Landtag auch genau diese Weichenstellung im Haushalt mitgegangen ist, damit wir auch eine finanzielle Absicherung für den Waldumbau haben, damit wir tatsächlich auch im ThüringenForst das nötige Geld haben, die Förderung haben, um den Waldumbau voranzutreiben. Das ist wichtig, das ist richtig und das müssen wir auch weiterhin verstetigen. Denn unser Ziel ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung einschließlich des Waldumbaus, und unter dem Hochdruck natürlich das weiter umzusetzen und zu bearbeiten, weil wir sehen, dass jeden Sommer wieder das auf uns zukommt und jeden Sommer auch der Borkenkäfer ausschwirrt. Doch zurück zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Der Gesetzentwurf zielt natürlich auf die Versagung von Nutzungsänderungen ab. Nutzungsänderungen können ganz verschiedener Art sein, aber auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Und bei allem Verständnis für die bestehende Sorge um den Wald haben wir bereits Bestimmungen, die das abdecken, nämlich mit einem Versagenskatalog, mit Beteiligungsregelungen, die das abdecken, und das bedeutet kein Plus, keinen Mehrwert für den Schutz des Waldes. Hier muss – das muss ich mal ganz ehrlich so sagen – jetzt ein Mehr an Bürokratie aufgebaut werden, um bestehende Regelungen, die es jetzt gibt, irgendwie noch zu verschlimmbessern bzw. zu ergänzen. Wir haben ein Waldgesetz und wir haben die Nutzung der Wälder und das reicht für den Schutz des Waldes insoweit aus.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun nimmt die CDU den Antrag zum Anlass, um mit ihrem Entschließungsantrag, das, was vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist, noch mal reinzukriegen. Den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verhindern, kann man grundsätzlich nachvollziehen, weil sich die Welt verändert. Aber die Welt und die Wälder verändern sich und es verändert sich damit natürlich auch die Anspruchshaltung bzw. die Notwendigkeit, auch unsere Wirtschaft zu verändern. Ich möchte noch mal die Punkte aufdröseln, was jetzt in dem Antrag von der CDU tatsächlich drinsteht. Es soll zum einen das Baugesetzbuch angefasst werden, weil wir können es nicht einfach verbieten, und zum anderen sollen Windenergieanlagen auch auf den Flächen verboten werden, wo im Moment keine Wälder sind, also ausdrücklich auch ThüringenForst verboten werden, auf Kalamitätsflächen Windkraftanlagen zu stellen. Es sollen hier tatsächlich Verbote untersetzt werden und damit natürlich auch der Wirtschaftsumbau verhindert werden. Hier wird ja mehrfach ins Feld geführt, dass Wälder abgeholzt werden sollen, um Windkraftanlagen zu bauen. Ich möchte dazu mal das Landesentwicklungsprogramm zitieren, den ersten Entwurf, den wir eingebracht haben, wo wir im Planansatz 5.2.12 vorschlagen, dass die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie im Wald, von Waldgebieten genau da passieren soll, wo schon flächige Schäden sind, also, dass dem dort ein besonderes Gewicht beizumessen ist, wo entsprechend Kahlflächen sind, dass also das vornehmlich genutzt werden soll. Das heißt, wenn schon Wald in Anspruch genommen werden soll, dann möglichst dieser, der bereits geschädigt ist. Das heißt natürlich nicht, dass auf allen Kahlflächen, auf allen Kalamitätsflächen Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Das machen immer noch die Regionalen Planungsgemeinschaften gemeinsam. Sondern es geht darum, dieses Augenmerk besonders ins Feld zu führen, damit da, wo schon Flächen geschädigt sind, nicht noch entsprechend Wald zu Schaden kommt und da nicht noch eine Bestockung entfernt werden müsste.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Nein, ich möchte erst mal zu Ende reden und dann können wir das zum Schluss klären. Genau die Ziffer 3 Ihres Entschließungsantrags beinhaltet nämlich ein pauschales Verbot und ich möchte das ausdrücklich noch mal mit der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts in Zusammenhang bringen, das ganz klar gesagt hat, dass hier die Gesetzgebungskompetenzen des Landes überschritten werden, wenn es hier ein Verbot gibt. Ich möchte noch mal ganz kurz auf den Zustand des Waldes zurückkommen und das, was das eigentlich für eine Landesforstanstalt bedeutet. Seit 2018 ist es nicht nur eine unglaubliche Kraftanstrengung und Herausforderung, die hier sämtliche Försterinnen und Förster vollziehen, auch sämtliche Waldbesitzenden, ob jetzt Privatwald, Kommunalwald oder eben Staatsforst, nicht nur was geldliche Sorgen betrifft – zwischendurch war der Holzpreis auch im Keller –, sondern auch was das tatsächlich an Herausforderungen, an Kraft bedeutet, denn das Holz muss natürlich auch herausgenommen werden. Die Kosten steigen für Pflegearbeiten, die Kosten steigen natürlich auch für die Wiederbewaldung und es ist folgerichtig, dass man natürlich auch schaut, dass man nicht nur denjenigen entsprechend Geld zur Verfügung stellt auch im Sinne von Förderung, die mit der Wiederaufforstung unseres Waldes beschäftigt sind, sondern dass man darüber hinaus natürlich auch eine Risikostreuung vornimmt. Ich muss sagen, ein Aspekt, der hier zu kurz kommt und den Sie einfach so in der Debatte wegwischen: Es ist doch nicht nur unsere Landwirtschaft, die wir auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Wälder bzw. auf die Zukunft unserer Kinder schützen müssen, sondern es geht natürlich auch darum, dass wir eine Lösung für die Dekarbonisierung der Wirtschaft finden müssen. Wir haben 70 Prozent der thüringischen Industrie, die von fossilen Energieträgern abhängig sind. Es sind 1.700 Unternehmen, die 40.000 Arbeitsplätze schaffen, die danach fragen: Wie können wir umbauen? Wie können Sie uns entsprechend dabei helfen, uns von den fossilen Energieträgern unabhängig zu machen?
(Beifall DIE LINKE)
Sie sagen ganz konkret vor ihrer Haustür, vor ihren Unternehmen: Bitte zeigen sie uns einen Weg auf, arbeiten wir doch gemeinsam, damit wir zügig, flächendeckend erneuerbare Energien bereitstellen, damit wir vor allen Dingen auch in Zukunft ein Garant für die wirtschaftliche Entwicklung und vor allen Dingen auch für die Sicherstellung des Wohlstands in Thüringen sein können. Das heißt, wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit wir tatsächlich auch in Zukunft unsere Möglichkeiten nicht beschneiden, damit Thüringen auch in Zukunft sowohl grünes Herz Deutschlands bleibt, aber sich tatsächlich auch als Standortfaktor die Dekarbonisierung mit zuschreibt und damit Thüringen auch nicht hinter der Entwicklung anderer zurückbleibt. Aus diesem Zusammenhang ist es nicht nur die Sicht der Landesregierung, sondern auch der Wissenschaftliche Dienst hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Hat er nicht!) Diese Bedenken bestehen auch weiterhin und konnten auch jetzt in der Debatte hier nicht aufgelöst werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie heute nicht ideologisch vorgehen – das Bundesverfassungsgericht hat schon mal entsprechend geurteilt –, sondern Sie sollten klug und rechtssicher handeln und hier diesen Gesetzentwurf nicht verabschieden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ma-
chen wir!) Es ist rechtsunsicher und es ist ideologisch und im Sinne auch der Zukunft Thüringens, denke ich, falsch. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Frau Ministerin, danke für Ihre Ausführungen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass für Sie Kalamitätsflächen keine Waldflächen sind?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Meinen
Sie das rechtlich oder faktisch?)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sie haben offensichtlich das Waldgesetz nicht gelesen bzw. sind Ihnen Waldflächen nicht bekannt. Selbstverständlich gehören Kalamitätsflächen auch zu Waldflächen, auch wenn da keine Bäume stehen. Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, was den Ausschluss von Windkraftanlagen bzw. den Ausschluss von Nutzungsartenartenänderungen
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Den pauschalen!) – genau, den pauschalen Ausschluss von Nutzungsartenänderungen – versagt. Aber im Landesplanungsentwurf – und das habe ich gerade ausgeführt – sind insofern, weil wir auch Waldflächen entsprechend der Bundesgesetzgebung, die einen Flächenbedarf von 2,2 Prozent in ganz Thüringen für den Ausbau der Erneuerbaren vorsieht bzw. gesetzlich vorschreibt, eben nicht die bewaldeten Waldflächen in den Blick zu nehmen, sondern tatsächlich die Kalamitätsflächen, die Waldflächen im Sinne des Rechts sind, aber gerade temporär ohne Bäume bzw. in der Naturverjüngung sind. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank. Herr Abgeordneter Bergner, wollen Sie sich noch mal zu Wort melden?
(Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja!)
Dann haben Sie jetzt noch 1 Minute und 59 Sekunden. Die Redezeit ergibt sich aus dem Überziehen der Landesregierung. Wenn die Landesregierung länger redet, dann ergibt sich für die Fraktionen eine neue Redezeit, und die hat Herr Bergner jetzt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Ministerin, für die kurze Zeit, die ich noch mal geboten bekomme. Es ist so: Sie werfen uns den Aufwuchs an Bürokratie vor. Wir haben uns das wirklich nicht leicht gemacht. Aber ich will auch ganz klar und deutlich sagen: Wir haben uns auch Flächen angeschaut, auf denen Windkraft im Wald installiert wurde, sowohl in Thüringen – gleich in meiner Nachbarschaft, also Flur Auma –, als auch hinter der Landesgrenze auf oberfränkischer Seite – Dreieck Hochfranken. Da ist vom Wald nicht viel übriggeblieben. Das muss man so klar und deutlich sagen. Das ist nicht das, was wir unter Schutz von Wald verstehen. Die juristische Seite hat mein Kollege Kemmerich dankenswerterweise heute hier schon sehr klar und deutlich gesagt. Deswegen sind wir auch der Auffassung, dass das, was wir vorlegen, richtig ist, und dass wir vor allem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinreichend Rechnung tragen, aber dass wir eben auch das Abwägungsgebot ganz vorn anstellen, das Wälder schützen soll, und deswegen auch ganz klar und deutlich sagen: Es ist kein Verbot, aber ein Gebot, die Wälder zu schützen. Was das Thema „Industrie“ anbelangt: Es ist heute mehrfach auch die Papierfabrik Greiz genannt worden, meine Damen und Herren. Sie können sicher sein, dass ich Herrn Hollbach einen ausführlichen Antwortbrief geschrieben habe und ihm auch dargelegt habe, was an erneuerbaren Energien in Thüringen alles nicht gut läuft. Beispielsweise bei Wasserkraft, wo man wenigstens auch eine grundlastfähige Energieversorgung für unsere Wirtschaft hätte, anders als man das jetzt bei Solar oder Wind sieht, gerade beim Blick aus dem Fenster. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Jetzt ist es
aber gut, Herr Bergner! Also bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!)
(Unruhe SPD)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist doch
nicht wahr!)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Allen Zweiflern empfehle ich eine App, wo man den aktuellen Strommix Deutschland sehen kann.
(Beifall AfD)
Wir sind aktuell nur durch den Kohlestrom überhaupt energiefähig. Wir beziehen grüne Energie aus Frankreich, die grüne Energie Atomstrom. Wir haben aktuell kaum Windkraft und schon gar keine PV. Und ehrlicherweise, weil Sie jetzt alle Schleusingen für sich erkannt haben, möchte ich das noch mal aufgreifen. Unsere Wirtschaft braucht kurzfristig verlässliche, bezahlbare und grundlastfähige Energie und keine Energie in fünf Jahren, die durch Windkraft gemacht wird.
(Beifall CDU, AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Frau Ministerin, Sie können bei der aktuellen Lage, dass wir Energie aus Kohlestrom beziehen, über jeden Baum froh sein, der dazu beiträgt, diese CO 2 Emittenten wieder zu neutralisieren. Danke.
(Beifall CDU, AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Warum schreibt dann Herr Wiegand einen solch umfassenden Brief?)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ich möchte noch mal klarstellen – Sie kommen gerade hierher, das ist gar nicht schlecht, denn ich will mich auf Sie beziehen. Wasserkraft: Sie wollen quasi mit der Wasserkraft den Energiebedarf der Thüringer Industrie decken. Da frage ich Sie: Wo sind denn die Wasserkraftwerke?
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Och, Herr Gleichmann! Erzählen Sie doch nicht immer das Gleiche!) Wollen Sie für die Greizer Papierfabrik die komplette Elster irgendwie aufstauen und die Wasserkraft nutzen? Was machen Sie in den Perioden, wo es immer weniger Wasser wird?
(Unruhe Gruppe der FDP)
Na ja, Sie haben das aber gerade so begründet, insofern war das schon sehr wunderlich. Es geht um einen Gesamtkomplex der wirtschaftlichen Transformation hinsichtlich der Dekarbonisierung. Sie können doch als CDU-Fraktion nicht auf der einen Seite Anträge stellen, wo Sie sagen, wir wollen Industriegebiete dekarbonisieren, wie Sie das ja getan haben, und Ihre Konzepte dafür entwickeln. Dann entwickeln sich dazu Konzepte auch mit den Menschen vor Ort wie zum Beispiel in Hermsdorf bei der TRIDELTA Campus. Wenn es dann darum geht, diese Konzepte auch umzusetzen, und dann steht da, es geht nur, wenn wir Windkraftanlagen in die Umgebung bauen und in der Umgebung ist nun mal Wald, dann können Sie doch nicht davor zurückschrecken und sagen, jetzt wollen wir das aber nicht mehr. Das ist doch total zwiespältig, was Sie hier vorbringen, und das entlarvt doch Ihre Politik
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) als rein populistische Politik und nicht als das, was wir eigentlich machen müssen, nämlich der Wirtschaft und vor allen Dingen auch den Menschen und dem Klima Rechnung zu tragen. Deswegen will ich auch noch mal sagen: Dieser Widerspruch zwischen Wald und Windkraft stimmt ja auch gar nicht. Wir können Windkraftanlagen in den Wald bauen, ohne den Wald zu zerstören. Die Windkraftanlagen tragen dazu bei, mit dem Gewinn, der daraus resultiert, entsprechende Aufforstungsprogramme zu realisieren. Das sollte uns doch wichtiger sein, als hier irgendwelcher populistischer Stimmenzuwachs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Herr Bergner, entschuldigen Sie bitte den Auswurf gerade von meiner Seite. Das war vielleicht nicht fair. Aber ich will Ihnen noch mal etwas deutlich machen, was mich wirklich auf die Palme getrieben hat. Die Wasserkraftwirtschaft in Thüringen sagt: Sie hat noch ein Potenzial, die Leistung in Thüringen um 30 Megawatt zu erweitern. Das ist das Potenzial, das wir in Thüringen noch haben. Dann hätten wir …
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Gucken Sie sich mal die Talsperren an, die alle nicht genutzt werden! Sprechen Sie mal mit den Talsperrenbetreibern!) Herr Bergner, lassen Sie mich ausreden. Dann hätten wir 60 Megawatt an Wasserkraft – 60 Megawatt an Wasserkraft. Das entspricht zwei modernen Windparks – zwei modernen Windparks. Und wissen Sie, was allein die Saalewirtschaft sagt, also das Stahlwerk Unterwellenborn, aber auch die Papierfabrik zum einen oder auch Wiegand-Glas?
(Unruhe AfD)
Die sagen: Wir mussten jetzt Konzepte entwickeln, in welche Richtung wir gehen, um die Industrie umzustellen, und ja, wir werden auf Strom umstellen, deswegen werden wir in Größenordnungen neuen Strom brauchen. Und ein Teil davon wäre gut, wenn wir ihn auch in Thüringen produziert bekommen, diesen Strom. Deswegen wollen wir Flächen sichern, wo Windparkanlagen entwickelt werden. Und die sind nun mal in allererster Linie im Wald. Herr Malsch, bevor Sie fragen: Ja, Bäume wachsen auch unter Windkraftanlagen. Das kann man sich in Bayern sehr gut ansehen. Und man kann sich auch anschauen, wie dieses Geld, was dort verdient wird, genutzt wird, um den Wald wieder aufzuforsten, um den Wald zu stärken und wieder nachhaltig zu sichern. Darum geht es und das wollen Sie verhindern und deswegen sind wir gegen das Gesetz.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie inständig – auch vor den verfassungsrechtlichen Fragen, die hier noch im Raum stehen, die nicht geklärt sind, Frau Ministerin hat es gerade ausgeführt –, zumindest auf die Landtagsverwaltung, auf den Wissenschaftlichen Dienst zu hören und dieses Gesetz noch mal zurückzuüberweisen, damit wir abwarten können: Ist es denn denkbar, dass es ausgeschlossen ist, dass wir diese Kompetenz überhaupt haben oder nicht? Das wollen Sie nicht mehr. Wir schlagen vor: Wir überweisen es zurück in den Ausschuss. Lassen Sie den Wissenschaftlichen Dienst seine Arbeit machen und dann kann man darüber abstimmen. Aber das, was Sie tun, ist die Umkehrung der parlamentarischen Gepflogenheiten, nämlich zu klären, was geht. Frau Karawanskij hat es noch mal deutlich gemacht: Es ist einzig und allein Ihr politischer Wille, deutlich zu machen, Windräder wären schlecht für den Wald. Das sind sie aber nicht, genau das Gegenteil ist hier richtig und Thüringen wäre mit Windkraft viel besser. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Es ist keine Redezeit mehr da. Es tut mir leid, aber der Redefluss hat eine Unterbrechung gerade schwergemacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Hoffmann von der AfD-Fraktion.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Frau Präsidentin, ich fühle mich hier so ein bisschen, als hätten manche Abgeordnete im Biologieunterricht nicht aufgepasst. Bäume und Pflanzen sind die, die CO aufnehmen und Sauerstoff produ2 zieren. Und die wollen Sie abholzen? Wie soll denn das dem Wald helfen, wenn Sie Bäume abholzen?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wer
will denn abholzen? Sie lügen!) Es hilft dem Wald auch nicht, wenn Sie da tausende Tonnen Fundament reinbauen, wenn Sie Zuleitungen bauen, wenn Sie dafür Bäume abholzen, auch Kalamitätsflächen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
müssten abgeholzt werden!) Das hilft dem Wald nicht, wenn Sie da Technikanlagen draufstellen und alles plattmachen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sie machen die Wälder kaputt damit. Von einer Ministerin zu hören, dass es dem Wald hilft, wenn ich da einfach mal Tonnen von Fundamenten in den Boden stampfe, das ist so irrsinnig – Entschuldigung.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Fah-
ren Sie mal nach Oberfranken und schauen Sie sich das mal an! Das ist ein Quatsch, den Sie hier erzählen!)
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Herr Möller, gehe ich recht in der Annahme, dass das ein Antrag auf Rücküberweisung war? An welchen Ausschuss?
(Zuruf Abg. Möller, SPD: Infrastruktur!)
Infrastruktur. Gut, dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Da Rücküberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt ist, würde ich das als Erstes abstimmen. Wer dieser Rücküberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Aus meiner Sicht ist der Antrag damit abgelehnt. Wenn dem niemand widerspricht, müssen wir auch nicht zählen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Die Fraktionslosen haben auch dafür gestimmt. Jetzt die Gegenstimmen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Es geht noch weiter mit der Abstimmung zu den Entschließungsanträgen, oder? Herr Montag.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Gut. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU. Der besteht aus vier Punkten, das heißt, jeder einzelne wird abgestimmt. Dann machen wir das so. Der Entschließungsantrag wird einzeln abgestimmt. Wer dann der Ziffer I des Entschließungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Ich würde sagen, damit ist es abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Falsch!)
Dann zählen wir. Wer für die Ziffer I stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind 38 Stimmen. Dann bitte einmal die Gegenstimmen. Das sind 36. Und die Stimmenthaltungen? Das sind 3. Damit ist die Ziffer I des Antrags angenommen. Dann kommen wir zu Ziffer II: Wer der zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch die Ziffer II angenommen. Ziffer III: Wer der zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ziffer III auch angenommen. Dann Ziffer IV: Wer der zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch die Ziffer IV angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Hier ist keine einzelne Abstimmung beantragt. Das bleibt auch so? Gut. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag direkt ab, weil auch hier keine Ausschussüberweisung beantragt ist. Wer diesem Entschließungsantrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Zu fei-
ge zuzustimmen!)
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Und damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Damit schließe ich jetzt diesen – tue ich nicht. Es gibt eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten, richtig? Dann, Herr Möller für die SPD, also für sich selbst.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Danke, Frau Präsidentin, ich möchte mein Nein zu diesem Gesetzentwurf noch mal persönlich begründen. Nach dem derzeitigen Informationsstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags kann nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, dass der Landtag die für den verfassungsgemäßen Erlass erforderliche Gesetzgebungskompetenz hat. Zudem bedeutet der faktische Ausschluss von Forstflächen zur Nutzung der Windenergie eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Thüringen. Er gefährdet Industriearbeitsplätze und es werden Steuereinnahmen wegbrechen. Das ist eine düstere Zukunft für Thüringen. Dem konnte ich nicht zustimmen. Vielen Dank.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Dann gibt es noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten von der Abgeordneten Wahl. Vielleicht darf ich noch einmal um ein bisschen Ruhe bitten, wir sind noch in dem Tagesordnungspunkt. Bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen, weil ich starke rechtliche Bedenken habe und aus drei Gründen mit Nein gestimmt habe. Grund 1: Der Wald ist auch jetzt schon ausreichend geschützt. Schutzgüter wie Bodenverbrauch, Wasserhaushalt, Arten- und Naturschutz werden sowohl im Offenland wie auch auf Forstflächen gleichermaßen im Planungs- und Genehmigungsverfahren abgewogen. Grund 2, warum ich mit Nein gestimmt habe: Ein natur- und waldverträglicher Ausbau der Windenergie auf Forstflächen bietet die Chance, den notwendigen Waldumbau und die Wiederaufforstung nachhaltig und sozial ausgewogen zu finanzieren. Allerdings kann dieser Gesetzentwurf wieder einen Eingriff in die Eigentumsrechte von Waldbesitzerinnen darstellen und ist daher abzulehnen und wirft die verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Grund 3: Ein Ausschluss von Windenergie im Forst führt zu einer ungleichen Verteilung von Windenergie zwischen den Regionen Thüringens. Wenn der Wald ausgenommen wird, besteht die Gefahr, dass in einigen Regionen die Flächenausbauziele für Windenergie kaum erreichbar sind. Dies stellt eine Missachtung von Bundesrecht dar, denn es gibt vonseiten des Bundesgesetzgebers klare Flächenvorgaben auch für Thüringen – und aus diesem Grund noch einmal rechtliche Bedenken. Dieser Gesetzentwurf stellt das Gegenteil von verantwortungsvoller Politik dar. Deswegen war mir nur ein Nein möglich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ja, auch ich möchte mein Nein kurz begründen, und zwar halte ich den Gesetzesvorschlag, der jetzt ein Beschluss ist, für verfassungswidrig und zum anderen – das ist die persönliche Erklärung – kann ich nicht – andere hier im Raum können das, aber ich kann es nicht – bei den Unternehmen und bei den Menschen in meinem Wahlkreis für die Transformation Werbung machen und dann am Ende hier dafürstimmen. Insofern konnte es nur Nein geben.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Gibt es jetzt weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten? Das sehe ich nicht. Dann schließen wir jetzt diesen Tagesordnungspunkt und gehen in eine Mittagspause bis 13.45 Uhr. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause tagen der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 004, der Untersuchungsausschuss 7/1 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101 und der Freundeskreis Litauen trifft sich 20 Minuten nach Beginn der Mittagspause, also 10 Minuten vor Ende der Mittagspause, im Raum 102. Wir setzen nach der Mittagspause mit den Wahlen fort. Guten Appetit!
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Meine Damen und Herren, auch wenn der Raum noch sehr übersichtlich gefüllt ist,
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ich würde als Erstes mal diejenigen namentlich aufrufen, die da sind!) fahren wir in der Beratung fort, immerhin bereits mit 6 Minuten Verspätung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 32, 36, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9161 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann vorgeschlagen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Denny Jankowski vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Denny Jankowski und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Auch nicht der Fall. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 40 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Lauerwald vorgeschlagen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Auch nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf fünf Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a und 40 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 39 haben Sie pro Bewerber eine Stimme. Sie können also hinter jedem der beiden Namen einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen ebenfalls zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Die
Ausschüsse tagen noch und die Wahlhelfer sind nicht da!) Dann müssen wir jetzt gerade noch kurz unterbrechen. Wir haben Vertretung. Vielen Dank an die Kollegin. Damit eröffne ich die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Konnten alle Abgeordneten ...
(Zuruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Nein, Herr
Präsident!) Danke für den Hinweis. Ich wiederhole die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch, also stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 41 , die auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe die erste Anfrage auf, und zwar die von Frau Abgeordneter Henfling in der Drucksache 7/9147. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. Angriff auf Jugendliche in der Nähe der Parkanlage „Klein Venedig“ in Erfurt am 20. November 2023 Am Abend des 20. November wurde eine Gruppe an subkulturellen, alternativen und queeren Jugendlichen in der Nähe der Parkanlage „Klein Venedig“ in Erfurt durch mehrere Täter tätlich angriffen. Nach polizeilicher Mitteilung am Folgetag unter der Überschrift „Streit mit mehreren Verletzten“ waren 14 Personen zwischen 16 und 39 Jahren beteiligt. Zwei minderjährige Tatverdächtige wurden demnach gestellt. In der Meldung ist auch von „Streit“ und „leichten Verletzungen“ die Rede. In einem Video, welches mir vorliegt, sind hingegen massive Schläge gegen wehrlose Betroffene bis hin zu einem Tritt gegen den Kopf einer auf dem Boden liegenden Person zu sehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landeregierung zu dem Sachverhalt, insbesondere zum konkreten Ablauf des Angriffs auf die Jugendlichen, zur Anzahl und zur Identität der Täterinnen und Täter, vor? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass es sich bei dem Sachverhalt laut der polizeilichen Mitteilung um einen Streit unterschiedlicher Gruppen gehandelt habe und die Jugendlichen möglicherweise aufgrund ihrer Identität und ihres Aussehens angegriffen worden sind? 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Polizeibehörde ergriffen – bitte angeben, ob unter anderem eine Information an das zuständige Jugendamt und eine Meldung im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“, darunter auch im Themenfeld „Hasskriminalität“, erfolgt ist –? 4. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung weitere tätliche Angriffe auf die Gruppe von Jugendlichen oder auf einzelne Jugendliche dieser Gruppe in den vergangenen zwei Jahren? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich mit den bislang vorliegenden Erkenntnissen im Zusammenhang: Die Thüringer Polizei wurde am 20. November 2023 um 18.18 Uhr über den polizeilichen Notruf über eine Auseinandersetzung von einer größeren Gruppe von Personen in Erfurt im Bereich der Weidengasse informiert. Beim Eintreffen der unverzüglich eingesetzten Polizeibeamten war die mitgeteilte Auseinandersetzung bereits beendet. Aus dem sofort vorgenommenen Ermittlungen ergeben sich die bisher erlangten vorläufigen Erkenntnisse. Am frühen Abend des 20. November 2023 hielt sich im Bereich des Parks „Klein Venedig“ in Erfurt eine Gruppe von mehreren jugendlichen Personen auf. Hier entwickelte sich zuerst eine verbale Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe von Jugendlichen. Nach einem vorläufigen Ende dieses verbalen Streits trennten sich beide Gruppen. Dabei wurden Flaschen in Richtung der späteren Opfergruppe geworfen, wobei diese keine Personen trafen. Die spätere Opfergruppe bewegte sich in Richtung der Erfurter Weidengasse zurück. Kurze Zeit später kehrte die andere Personengruppe zurück und griff Personen aus der Gruppe in der Weidengasse an. Dabei wurden vier Personen verletzt, davon ein Opfer durch Tritte gegen den Oberkörper und den Kopf. Dieses Opfer wurde nach einer Behandlung im Krankenhaus aus diesem am gleichen Tag wieder entlassen. Danach trafen sich die Personengruppen erneut. Mit dem Eintreffen der Polizeibeamten wurden unmittelbare Maßnahmen zur medizinischen Versorgung veranlasst und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Im Zuge der sofort eingeleiteten Verhandlungsmaßnahmen wurden Hinweise auf die Identität von zwei jugendlichen Tatverdächtigen erlangt. Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Das Ergebnis der Ermittlungen zu den beteiligten Tatverdächtigen, den Opfern, den Umständen der Tat sowie dem Einsatz von Tatmitteln bleibt abzuwarten. Dies gilt ebenso für die Festlegung eines möglichen politischen Tatmotivs. Ich komme jetzt zu Frage 4: Sechs der bislang polizeilich bekannten Opfer zum sogenannten Sachverhalt am 20. November 2023 sind als Geschädigte bzw. Zeugen in anderen Ermittlungsverfahren erfasst. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, sofern dass noch nicht geschehen ist, das vorliegende Video und gegebenenfalls weitere Zeugenangaben den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Noch mal mit Blick auf die Frage 3: Jetzt handelt es sich ja bei der PMK-Statistik um eine Eingangsstatistik. Das heißt, ich gehe recht in der Annahme, dass momentan – und es ist ja auch so einfach kein Nachtrag möglich – keine Politisch motivierte Kriminalität an dieser Stelle gesehen wird.
Bisher ist es so, dass die Ermittlungen zur Motivation andauern. Bislang wurden keine Hinweise zur Motivation der beiden Tatverdächtigen bekannt. Deswegen ist das Ergebnis der Ermittlungen noch abzuwarten.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Henkel. Es handelt sich um die Anfrage in der Drucksache 7/9149.
Risse von Nutztieren in Thüringen und deren Folgen Nutztierhalter berichten dem Fragesteller gehäuft von der zeitraubenden und bürokratischen Schadensregulierung nach einem mutmaßlichen Wolfsriss. Gemeint sind damit insbesondere die Beprobung gerissener Nutztiere durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs sowie die Antragstellung auf Entschädigung, sofern der Wolf als Verursacher genetisch nachgewiesen werden konnte. Auch wird von den Geschädigten oft kritisiert, dass die Höhe der Entschädigung allein schon zum zeitlichen Aufwand für die Antragstellung in einem Missverhältnis stehe. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele gerissene Nutztiere wurden gegenüber dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs seit seinem Bestehen angezeigt, wovon in wie vielen Fällen nicht wild lebende Tiere, insbesondere Hunde, als Verursacher identifiziert werden konnten – bitte nach Jahren geordnet von 2020 bis 2023 angeben –? 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden bisher von Geschädigten gestellt, die wie beschieden worden sind – bitte unterteilen in bewilligt und abgelehnt und jahresweise von 2020 bis 2023 angeben –? 3. Wie hoch ist die Summe der Entschädigungen, die vom Land an Geschädigte ausgezahlt wurde – bitte ebenfalls in Jahresscheiben von 2020 bis 2023 angeben –? 4. Wie hoch sind die pro Jahr anfallenden Kosten im Bereich des Wolfsmanagements und der diesbezüglichen Schadensregulierung – bitte untergliedern in Jahresscheiben von 2020 bis 2023 sowie nach Personalkosten für Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, aller Beschäftigten des Landes, die mit dem Wolfsmanagement und der Schadensregulierung beschäftigt sind, sowie jährlichen Kosten, die für externe Dienstleister, zum Beispiel für die labortechnische Untersuchung der Proben, anfallen –?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Lassen Sie mich zunächst voranstellen, dass die aktuellen Zahlen zum Rissgeschehen in Thüringen, aber auch die Zahlen aus den vergangenen Jahren vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs veröffentlicht und aktualisiert werden. Sie können den dortigen Tabellen, aber auch den jeweiligen Monitoring-Berichten entnehmen, wie viele Schadensfälle dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gemeldet wurden. In den etwas mehr als dreieinhalb Jahren, die das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs existiert, wurden diesem insgesamt bisher 321 getötete Nutztiere gemeldet. Zu den nachgefragten Jahresscheiben kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Jahr 2020 wurden dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs insgesamt 54 Schadensfälle gemeldet. In 28, also 51,8 Prozent, der Fälle konnte nicht bestätigt werden, dass ein wild lebendes Tier den Schaden verursacht hat. Hiervon wurde in einem Fall ein Hund als Verursacher nachgewiesen. Das entspricht 1,9 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle. Ein Wolf wurde in 24 Fällen als Schadensverursacher festgestellt. Das entspricht 44,4 Prozent der in diesem Jahr gemeldeten Fälle. In zwei Fällen, also 3,7 Prozent, ergab die genetische Untersuchung Fuchs, was jedoch nur den Nachnutzer wiedergibt. Im Jahr 2021 wurden dem Kompetenzzentrum 33 Schadensfälle angezeigt. In 32 Fällen, also knapp 97 Prozent, konnte nicht nachgewiesen werden, dass ein wild lebendes Tier der Verursacher war. Bei vier dieser 32 Fälle konnte ein Hund als Verursacher nachgewiesen werden. Das heißt, 12,1 Prozent der gemeldeten Schadensfälle des Jahres 2021 konnten auf Hunde zurückgeführt werden. Lediglich einer der gemeldeten Schadensfälle ist auf die Tierart Wolf zurückzuführen. Das entspricht 3 Prozent aller gemeldeten Schadensfälle. Im Jahr 2022 wurden dem Kompetenzzentrum insgesamt 68 Schadensfälle angezeigt. Bei 32 dieser Schadensfälle, also etwa 47 Prozent, konnte kein wild lebendes Tier als Verursacher festgestellt werden. Sieben dieser 32 Schadensfälle, also 10,3 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle, wurden durch Hunde verursacht. In einem Schadensfall wurde ein Wolfshybrid als Verursacher ermittelt. In einem weiteren Fall wurde ein Luchs als Verursacher festgestellt. Das entspricht jeweils 1,5 Prozent der angezeigten Schadensfälle. 34 Fälle und damit 50 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle waren auf den Wolf zurückzuführen. Im Jahr 2023 wurden im Kompetenzzentrum bisher 54 Schadensfälle angezeigt, Stand 04.12.2023. Bei insgesamt 32 Schadensfällen und damit 59,3 Prozent der gemeldeten Schadensfälle ist kein wild lebendes Tier als Verursacher festgestellt worden. In vier dieser 32 nicht durch Wildtiere verursachten Fälle handelt es sich eindeutig um Aborte. Das entspricht 7,4 Prozent der insgesamt angezeigten Schadensereignisse. Bei fünf dieser 32 Fälle, also 9,3 Prozent aller angezeigten Schadensfälle, wurde die Tierart Hund als Verursacher nachgewiesen. In einem Fall verursachte ein nicht näher bestimmbarer Canide den Schadensfall. 1,9 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle konnten einem Caniden daher zugeordnet werden. In 16 Fällen, das entspricht 29,6 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle, konnte der Wolf als verursachende Tierart nachgewiesen werden. Fünf Fälle befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Hier liegt noch kein amtliches Ergebnis vor. Dies entspricht 9,3 Prozent der bisher 2023 gemeldeten Fälle. Bei einem dieser Fälle kann jedoch der Wolf als Verursacher angegeben werden, auch wenn er bisher noch nicht abgeschlossen wurde, womit sich die Zahl der bisher durch Wölfe verursachten Zahl der Schadensfälle auf 17 und somit 31,5 Prozent der Gesamtfälle erhöht. Zu Frage 2: Die Anzahl der eingegangenen Anträge und die Anzahl der Bescheide ist nicht deckungsgleich, da zum Teil über mehrere Entschädigungsanträge in einem Bescheid entschieden wurde. Darüber hinaus wurden manche Anträge gegen Ende eines Jahres gestellt, aber erst im Folgejahr beschieden. Daher stelle ich Ihnen im Folgenden dar, wie viele Anträge im jeweiligen Jahr positiv oder negativ beschieden wurden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 66 Rissereignisse beschieden, von denen 57 bewilligt und neun abgelehnt wurden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt vier Rissereignisse beschieden, von denen zwei bewilligt und zwei abgelehnt wurden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 25 Rissereignisse beschieden, von denen 20 bewilligt und fünf abgelehnt wurden. Im Jahr 2023 wurden mit Stand vom 30. November 2023 bisher 18 Rissereignisse beschieden, davon wurden 15 bewilligt und drei abgelehnt. Gründe für die Ablehnungen waren beispielsweise, dass die geschädigten Tiere nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet waren oder der Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gemeldet worden war. Es gab auch Entschädigungsanträge, die abgelehnt wurden, weil der Wolf nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit als Schadensverursacher festgestellt worden war oder aber auch der Antragsteller nicht der Eigentümer der Tiere war. In zwei Fällen mussten Entschädigungszahlungen abgelehnt werden, weil es sich um einen wiederholten Schadensfall handelte, bei dem kein optimaler Wolfsschutz gemäß den Vorgaben der Richtlinie Wolf/Luchs vorhanden war. Zu Frage 3: Im Jahr 2020 wurden 221.552,45 Euro Entschädigung gezahlt. Diese überdurchschnittlich hohe Summe ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr Verlammungsschäden in Höhe von 197.639,45 Euro aus den Jahren 2019 und 2018 rückwirkend ausgeglichen wurden. Für die übrigen Entschädigungen im Jahr 2020 wurden 23.913,00 Euro ausgezahlt. 2021 wurden 3.781,25 Euro Entschädigung ausgezahlt. Im Jahr 2022 wurden 20.350,53 Euro Entschädigung ausgezahlt und im Jahr 2023 mit Stand vom 30. November 2023 bis 12.267,30 Euro. Zu Frage 4: Gestatten Sie mir hier zunächst kurze Ausführungen zum Wolfsmanagement in Thüringen. Das Wolfsmanagement in Thüringen dient ausschließlich der optimalen Unterstützung der Weidetierhalter. Die Weidetierhalter und der Schutz ihrer Tiere stehen für die Landesregierung im Mittelpunkt. Deshalb fördern wir nicht nur die optimalen Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent, sondern auch die laufenden Kosten, also der Mehraufwand, den die Schäferinnen und Schäfer durch die Verwendung des optimalen Herdenschutzes haben, wird zu 100 Prozent gefördert. Daneben wird durch ein umfassendes Monitoring die frühzeitige Kenntnis über neu zuwandernde Tiere sichergestellt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine adäquate und frühzeitige Beratung der Weidetierhaltenden zum Herdenschutz. Wolfsvorkommen und Weidetierhaltung sind vereinbar. Aber dafür müssen die Weidetierhalter optimal unterstützt werden, und zwar so, wie es in Thüringen der Fall ist. Zu den nachgefragten Personalkosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die erbetene Aufsplittung und Zuordnung nicht möglich ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs und der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, die im Bereich Wolfmanagement tätig sind, werden in einem breiten Aufgabenspektrum eingesetzt, das über die Art Wolf und ihr Management hinausgeht. Die auf die Bearbeitung von Wolfsmanagementvorgängen entfallenden Zeitanteile werden nicht separat erfasst. Insofern sind konkrete Angaben zum Personalaufwand des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in diesem Zusammenhang nicht möglich. Die weiteren Kosten, auf die ich im Folgenden eingehen werde, können zum Teil ebenfalls nicht im Einzelnen der Schadensregulierung zugeordnet werden, sondern stellen Gesamtsummen dar, die zum Teil auch andere Tierarten umfassen und in der Kürze der für die Bearbeitung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht so aufgesplittet werden konnten, dass sie nur die Kosten für den Wolf umfassen. Zusätzlich zu den bei Frage 3 aufgeführten Kosten sind noch folgende Kosten zu nennen: Die Kosten für externe Rissgutachter betrugen im Jahr 2020 29.295,50 Euro. Im Jahr 2021 beliefen sich die Kosten auf 22.669,50 Euro. Im Jahr 2022 wurden keine externen Dienstleister beauftragt. 2023 wurden bislang – Stand 04.12.2023 – 14.729,82 Euro für externe Rissgutachter ausgezahlt. Für das Fotofallenmonitoring mit ThüringenForst wurde im Jahr 2020 eine Summe von 1.952,58 Euro ausgezahlt, 2021 belief sich die ausgezahlte Summe auf 15.784,84 Euro, im Jahr 2022 wurden hierfür 28.464,49 Euro aufgewendet. 2023 wurden bislang 22.586,20 Euro ausgezahlt. Für das Fotofallenmonitoring durch die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde fielen im Jahr 2020 43.172,47 Euro an, 2021 wurden 58.389,38 Euro ausgezahlt. 2022 belief sich die Summe auf 199.743,43 Euro, 2023 betrug die Summe bisher – Stand 04.12.2023 – 85.391,33 Euro. Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit dem Fotofallenmonitoring zudem Geräte und Material im Wert von 2.194,35 Euro beschafft, im Jahr 2022 wurden hierfür 5.421,01 Euro ausgezahlt. 2023 beläuft sich die Summe für das entsprechende Material bislang – Stand 05.12.2023 – auf 14.192,96 Euro. Weitere Ausgaben beinhalten Telemetrieequipment. Die Ausgaben hierfür beliefen sich im Jahr 2020 auf 125,28 Euro, im Jahr 2021 ebenfalls 125,28 Euro, im Jahr 2022 auf 2.115,93 Euro und im Jahr 2023 auf derzeit 257,04 Euro, Stand 05.12.2023. Die zusätzlichen mit dem Management und dem Monitoring von Wolf, Biber und Luchs verbundenen Kosten, also beispielsweise Materialien zur Schadensbegutachtung und Probenahme sowie für das Todfundmonitoring zum Beispiel Kadaversäcke, Ethanol, Wildwanne, Tupfer, Desinfektionsmittel beliefen sich im Jahr 2020 auf 258,56 Euro sowie im Jahr 2021 auf 412,63 Euro. 2022 wurden 812,98 Euro ausgegeben, im Jahr 2023 belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf aktuell – Stand 05.12.2023 – 160 Euro. Die genetische Untersuchung von Proben wie zum Beispiel Rissabstriche, Haarproben, Gewebeproben schlugen im Jahr 2020 mit 23.580 Euro zu Buche, wobei diese Summe die Untersuchung von Proben mit Verdacht auf die Tierarten Wolf, Luchs und Wildkatze betrifft. Im Jahr 2021 wurden für genetische Analysen 8.163 Euro ausgezahlt, 2022 belief sich die Summe für die genetischen Untersuchungen von Proben mit Verdacht auf die Tierarten Wolf, Biber, Luchs und Wildkatze auf 42.781,83 Euro. Die Rechnungssumme für das Jahr 2023 beträgt bisher 27.392 Euro – Stand 05.12.2023. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, recht herzlichen Dank für die ausführliche Darlegung. Was natürlich schon aufgefallen ist, ist das Verhältnis zwischen den ausgezahlten Entschädigungen an die Landwirte und dem Aufwand, den man dafür betreibt, für das Kompetenzzentrum, für die Beprobung, für externe Dienstleister. Der steht ja schon im massiven Missverhältnis. Letztlich wird sehr viel Geld ausgegeben, um Nachweise zu führen, um Dinge zu begutachten, aber die Summe, die letztlich bei den Landwirten, bei den Geschädigten ankommt, ist relativ gering. Wie bewerten Sie diese Situation?
Es ist nicht Ziel der Landesregierung, möglichst hohe Entschädigungssummen auszuzahlen, denn das würde bedeuten, dass es häufig zu Wolfsübergriffen käme und entsprechende Rissereignisse stattfinden. Es ist Ziel der Landesregierung, die Rissereignisse möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Deswegen wird ein aufwendiges Monitoring betrieben, aufwendige Beratung betrieben, um auf die Art und Weise die Rissereignisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aus einem erhöhten Aufwand für Wolfsmonitoring und ‑ management im Verhältnis zu den ausgezahlten Entschädigungszahlungen zu schließen, dass das im Missverhältnis steht, ist, glaube ich, der falsche Ansatz und auch nicht das Ziel.
Ich habe eine zweite Nachfrage. Ist Ihnen bekannt, dass es im Wartburgkreis im letzten Jahr zweimal zu Wolfsrissen innerhalb geschlossener Ortschaften gekommen ist, wo Nutztiere innerhalb geschlossener Ortschaften durch den Wolf gerissen wurden, und wie planen Sie, weiterhin mit solchen Situationen umzugehen? Ist aus Ihrer Sicht die Entnahme der Wölfe, die da auffällig werden, gerechtfertigt?
Ich kann jetzt nicht genau sagen, auf welche Rissereignisse Sie sich zurzeit beziehen, aber vom Grundsatz her, soweit der optimale Herdenschutz gewährleistet ist, werden Rissereignisse entsprechend entschädigt. Im Übrigen: Wenn der optimale Herdenschutz überwunden wird, dann ist auch ein Abschuss rechtlich möglich und wir setzen uns dann auch für einen Abschuss ein und setzen auch alles daran, den Abschuss dann auch rechtsicher zu ermöglichen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur dritten Anfrage von Frau Abgeordneter Anja Müller in der Drucksache 7/9151. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Herr Präsident. Schwierigkeiten in der materiellen Basis für den Sportunterricht im Wartburgkreis In und um Tiefenort, einem Ortsteil der Stadt Bad Salzungen im Landkreis Wartburgkreis, gibt es öffentliche Vorwürfe, dass die lehrplangerechte Erteilung des Sportunterrichts nicht möglich sei, weil die materiellen Bedingungen nur unzulänglich seien und entsprechende Sportanlagen fehlen würden. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in und um Bad Salzungen gibt es aufgrund des Fehlens geeigneter Sportanlagen gegenwärtig in welchen vom Lehrplan verlangten Disziplinen Einschränkungen im Sportunterricht? 2. Wer ist dafür verantwortlich, geeignete Anlagen oder, soweit diese nicht in überschaubarer Zeit hergestellt werden können, entsprechende Ersatzlösungen, die gegebenenfalls mit einem weiteren Schultransport verbunden sind, zur Verfügung zu stellen? 3. Ist der Landkreis bezüglich solcher Ersatzlösungen wegen der notwendigen Umorganisation des Schulunterrichts, der Aufsichtspflicht sowie anderer zu klärender Aspekte auf das Staatliche Schulamt zugekommen und wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei erreicht? 4. Ist der Landkreis gehalten, wenn andere Standorte zusätzlich für den Sportunterricht genutzt werden, dies in seiner Schulnetzplanung festzuhalten, und wenn ja, wer koordiniert die organisatorischen Aufgaben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts sind für die Schulen in und um Bad Salzungen gute Voraussetzungen geschaffen worden. An allen Schulstandorten befindet sich eine geeignete Sporthalle zur Durchführung der hallenspezifischen Lernbereiche. Für den verbindlichen Lernbereich Leichtathletik wird eine entsprechende Außensportanlage je nach Schulart benötigt. Die Mehrzahl der Schulen in Bad Salzungen hat eine solche Anlage an der Schule oder sie benutzt dazu das WerraEnergie-Stadion. Die Regelschule Tiefenort besitzt seit Jahren eine moderne Zweifelder-Sporthalle. Zur Durchführung des Lernbereichs Leichtathletik steht der Rasenplatz vor der Sporthalle zur Verfügung. Eine Weitsprung- oder Kugelstoßanlage ist nicht vorhanden. Die Nutzung des WerraEnergie-Stadions ist aufgrund der Entfernung für die tägliche Nutzung im Schulsport ungeeignet. Zu Frage 2: Das ist Aufgabe des Schulträgers, also die Verantwortung, geeignete Anlagen bereitzustellen. Zu Frage 3: Das zuständige Schulamt arbeitet in Fragen der Abstimmung zur Durchführung des Sportunterrichts kontinuierlich mit dem Landratsamt zusammen. Mit der Planung und Realisierung von Außensportanlagen stimmen sich die Schulverwaltung und die Verantwortlichen im Schulamt ab, um die Sportstätten schulartbezogen und lehrplangerecht zu bauen. Bei der letzten Aktualisierung des Sportstättenleitplans wurde das Schulamt ebenfalls einbezogen und die Belange des Schulamts, sofern möglich, berücksichtigt. Der Landkreis ist in den letzten Jahren besonders bei der Suche nach Ersatzlösungen bezüglich der Organisation und Durchführung des Anfangsschwimmunterrichts auf das Schulamt zugekommen. Der Schwimmunterricht für die Schüler der 3. Klasse ist verbindlich. Hat ein Schwimmbad wegen technischer oder baulicher Maßnahmen geschlossen, dann muss der Unterricht in anderen Bädern durchgeführt werden. Als Beispiel ist die zweijährige Baumaßnahme im Schwimmbad der Bundeswehrkaserne in Bad Salzungen aufzuführen. Die Kinder wurden in dieser Zeit im Schwimmbad in Brotterode beschult. Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung des Schwimmbads in Dorndorf 2014. Der Schwimmunterricht musste auf andere Bäder verteilt werden. Weitere Absprachen mit dem Landkreis, um notwendige Ersatzlösungen für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts zu organisieren, gab es bisher nicht. Notwendige Absprachen wurden zwischen der Schulverwaltung und den Schulleitungen getätigt. Zu Frage 4: In Absprache mit der Schulverwaltung wird zum Beispiel der Schwimmunterricht an anderen Standorten bzw. in anderen Schwimmhallen durchgeführt. Dazu findet jährlich eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen der Schulverwaltung statt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulverwaltung ist in einer solchen Situation zwingend notwendig. Danke schön.
Vielen Dank für die Auskünfte, Herr Staatssekretär. In Tiefenort, das war auch öffentlich in den Medien zu verfolgen, hatte eine Elterninitiative Unterschriften gesammelt – ich glaube, über 2.000 wurden auch überreicht –, weil es an dem Regelschulstandort, was übrigens auch ein Grundschulstandort ist, nicht möglich ist – und das haben Sie auch bestätigt – Weitsprung und Kugelstoßen zu benoten. Nun gibt es – und das haben Sie, wie gesagt, eben auch gesagt – an diesem Standort zwei Schulen. Beide Sportarten sind jetzt nicht möglich. Da ist meine Frage: Würden Sie mir da zustimmen, dass diese Sportarten aber notwendig sind zur Benotung der Schülerinnen und Schüler und dass die Schulsporthalle, die in Tiefenort vorhanden ist, keine dieser Schulsportarten zulässt, also weder Kugelstoßen noch Weitsprung, dass da keine Hallenanlage drin ist?
Das entspricht auch meinem Wissensstand. Ich bin aber gern bereit, in der Frage noch mal nachzuhaken und Ihnen diese Informationen noch präzise zu geben.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Die zweite Nachfrage: Habe ich das eben richtig verstanden, dass das Ministerium uns sagt – denn auch das ist öffentlich geworden –, dass, wenn die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Tiefenort ins WerratalEnergie-Stadion nach Bad Salzungen gefahren werden würden, Sie das auch als unangemessen betrachten?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, noch mal zur Klarstellung: Wer hat an den weiterführenden Schulen, wenn so etwas passiert, die Aufsichtspflicht? Wer übt die Aufsichtspflicht für den Schülertransport aus? Das ist quasi wie Lernen an einem anderen Ort oder Unterricht an einem anderen Ort. Wer übt die Aufsichtspflicht dort aus?
Wenn es um die konkrete Aufsichtspflicht im Rahmen des Schulunterrichts und um den Verkehr im Rahmen des Schulunterrichts zu einem Sportstandort geht, dann hat die Aufsichtspflicht meines Erachtens die Schule.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur vierten Anfrage von Frau Abgeordneter Merz in der Drucksache 7/9152, vorgetragen vom Kollegen Liebscher.
Vielen Dank, Herr Präsident, namens meiner Abgeordnetenkollegin stelle ich folgende Frage: Aktueller Stand der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen Mit der Übersendung des durch die Landesregierung gebilligten ersten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen an den Landtag ist das Parlament zur Stellungnahme aufgerufen. In der Zwischenzeit erfolgte zudem die fachliche Anhörung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit in einem überarbeiteten zweiten Entwurf gebündelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Änderungen bezüglich der Einordnung von Ober- und Mittelzentren gibt es zwischen dem ersten und dem zweiten Entwurf und wie werden diese Änderungen begründet? 2. Welche Funktionen werden im zweiten Entwurf den Städten Meiningen und Schmalkalden zugewiesen? 3. Wie wirkt sich die raumordnerische Einordung der Städte Schmalkalden und Meiningen auf die Realisierung von Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans, unter anderem auf die Ortsumgehung der Stadt Meiningen, aus? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Merz beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie liegt noch nicht vor. Insofern kann kein Änderungsvergleich vorgenommen werden. Nach derzeitigen Planungen ist die Kabinettsbefassung für den 9. Januar 2024 vorgesehen. Zu Frage 2 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Neubauvorhaben im Netz der Bundesstraßen werden seitens des Bundes im Hinblick auf verschiedene Bewertungskriterien einer umfassenden Betrachtung zugeführt. Neben der Kosten-Nutzen-Analyse, der Beurteilung der Umwelt und naturschutzfachlichen Wirkungen und den Untersuchungen zur städtebaulichen Bedeutung ist die Ermittlung von projektspezifischen, raumordnerischen Nutzen maßgebender Baustein für eine Gesamtbewertung von Bundesvorhaben. Im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung wird untersucht, in welcher Art und welchem Umfang ein straßenseitiges Infrastrukturvorhaben sich positiv auf Relationen mit defizitären Anbindungs- und Verbindungsqualitäten auswirkt. Ebenfalls wird die Verbesserung von Erreichbarkeitsdefiziten im ländlich geprägten Raum zur Bewertung herangezogen. Grundlage für die Bewertung sind die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung – kurz RIN – der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. In Abhängigkeit der Verbindung zentraler Orte gleicher Funktionen oder unterschiedlicher Funktionen werden sogenannte Austausch- oder Versorgungsbeziehungen für bestehende Nachbarschaftsbeziehungen definiert. Auf Basis dieser raumordnerischen Betrachtungen ergeben sich im Hinblick auf die bauliche Ausbildung von Strecken- und Knotenpunkten feste Anforderungen an Verkehrsnetze. Die Frage von Um-, Ausbau oder Neubau in Verkehrsnetzen ist somit unmittelbar oder unmittelbar an die zentralörtliche Funktion der zu verbindenden Orte geknüpft. Welche Auswirkungen nun die zentralörtliche Einstufung auf die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hat, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, da seitens des Bundes eine Weiterentwicklung der Methodik beabsichtigt ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich finde noch hier eine Nachfrage vor, die aber jetzt in Teilen schon beantwortet wurde. Ich will sie aber trotzdem noch stellen: Inwieweit kann die Landesregierung ausschließen, dass bislang geplante Vorhaben entlang der B 19 aus dem Bundesverkehrswegeplan herausfallen, wenn durch das Landesentwicklungsprogramm neue Oberzentren abseitig der B 19 ausgewiesen werden?
Frau Staatssekretärin, gestern bei der Debatte zum Landesentwicklungsprogramm wurde aus Reihen der regierungstragenden Fraktionen geäußert, dass dieser zweite Entwurf schon vorliegen würde. Jetzt muss ich mal konkret nachfragen: Sie sagten, der liegt noch nicht vor. Es wurde auch nichts weitergeleitet an Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich jetzt wirklich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/9158. Bitte schön, Herr Dr. Lauerwald.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Bisheriger Sachstand zur Schließung einer Klinik in Bad Colberg Wie einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen zu entnehmen ist, hat die Geschäftsführung einer Rehaklinik in Bad Colberg beschlossen, diese aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Alle Mitarbeiter sollen entlassen werden. Die Schließung hätte große Auswirkungen auf die Region. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat die Landesregierung wie von der geplanten Schließung erfahren? 2. Gab es vor dem Bericht vom 21. November 2023 die Schließung beinhaltende Gespräche der Landesregierung mit Vertretern der Klinik? 3. Gab es seit der Kenntnisnahme durch die Landesregierung diesbezügliche Gespräche mit Vertretern der Klinik und/oder Vertretern der Stadtverwaltung von Bad Colberg-Heldburg, wenn ja, wann? 4. Gab es seit der Kenntnisnahme durch die Landesregierung diesbezügliche Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer Südthüringen, die ihrerseits für den Weiterbetrieb plädiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hat erst durch die Presseberichterstattung im November 2023 von der Schließung der Rehaklinik in Bad Colberg erfahren. Eine Einbindung der Landesregierung hat weder im Vorfeld dieser Entscheidung noch danach stattgefunden. Dies ist aber auch nicht zu beanstanden, da für den Betrieb oder den Bereich der Rehakliniken nur eine sehr eingeschränkte Zuständigkeit des Thüringer Gesundheitsministeriums besteht. Rehabilitationsträger sind beispielsweise die GKV, die Rentenversicherer und die gesetzliche Unfallversicherung. Es ist ihre Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die fachlichen und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Abstimmungen in diesem Bereich erfolgen unmittelbar zwischen den Trägern sowie den Rehaeinrichtungen selbst. Jetzt zur Beantwortung der konkreten Fragen. Frage 1: Die Landesregierung hat durch die Presseberichterstattung am 21. und 22. November 2023 von der geplanten Schließung erfahren. Frage 2: Die Antwort ist Nein. Frage 3: Die Antwort ist Nein. Frage 4: Die Antwort ist Nein.
Vielen Dank, Herr Präsident. Eine kurze Nachfrage: Die Freisetzung des Personals ist wahrscheinlich mit Arbeitsplatzverlust verbunden. Sehen Sie Möglichkeiten, dass diese medizinischen Fachkräfte aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels anderweitige Beschäftigung in der Region finden?
Selbstverständlich haben wir die Hoffnung darauf, dass dies so passiert, und werden dies auch selbstverständlich unterstützen, soweit es in unseren Möglichkeiten ist.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir auch zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die Anfrage der Frau Abgeordneten Herold in der Drucksache 7/9159. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Auswirkungen der Schließung einer Rehaklinik in Bad Colberg und Unterstützungsmöglichkeiten der Landesregierung Wie einem Bericht des „Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen“ zu entnehmen ist, hat die Geschäftsführung einer Rehaklinik in Bad Colberg beschlossen, diese aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Alle Mitarbeiter sollen entlassen werden. Die Schließung hätte große Auswirkungen auf die Region. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes für den Erhalt der Klinik, insbesondere des Klinikbetriebs und der Gebäude bzw. Einrichtungen und für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region sieht die Landesregierung – bitte begründen –? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Suche nach neuen Investoren bzw. neuen Klinikbetreibern zu unterstützen – bitte begründen –? 3. Welche Auswirkungen durch die Schließung sieht die Landesregierung – bitte begründen –? Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1 – zu den Unterstützungsmöglichkeiten: Vonseiten der Landesregierung bestehen keine Unterstützungsmöglichkeiten für den Erhalt der Klinik oder des Klinikbetriebs. Die Zuständigkeit für Rehaeinrichtungen liegt bei den Kostenträgern. Welche Abstimmungen zwischen diesen Protagonisten im Vorfeld der Schließungsentscheidung stattgefunden haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung wurde nicht in den Prozess einbezogen. Frage 2: Wie bereits dargelegt, wurde die Landesregierung in die Schließungserwägung durch den Betreiber der Einrichtung nicht mit einbezogen. Es kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie weit eigene Bemühungen des Betreibers fortgeschritten sind, gegebenenfalls einen neuen Klinikbetreiber oder Investor zu gewinnen. Das Land wurde bislang nicht um Unterstützung gebeten. Frage 3 – zu den Auswirkungen der Schließung: Nach Kenntnis der Landesregierung wird der Betrieb der Rehaklinik Bad Colberg aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Hauptgrund sei ein Überangebot an Reha-Einrichtungen in Thüringen. Die Rehaklinik für Orthopädie und Onkologie sei nur selten zu mehr als 50 Prozent ausgelastet gewesen. Da sich auch die Kostenträger hier nicht anderweitig positioniert haben, kann davon ausgegangen werden, dass die Versorgung der Thüringer Patientinnen und Patienten durch die Schließung der Rehaeinrichtung nicht beeinträchtig ist. Die Schließung der Rehabilitationseinrichtung könnte jedoch – das zielt auf die eben gestellte Nachfrage – Auswirkungen auf die künftige Anerkennung des Ortsteils Bad Colberg der Stadt Heldburg als staatlich anerkannter Kurort haben. Sollte nach einer Schließung die nach dem Thüringer Kurortegesetz und der dazu erlassenen Rechtsverordnung notwendige Anerkennungsvoraussetzung dauerhaft entfallen, ist durch die Landesregierung der Widerruf der Anerkennung zu prüfen. Die Landesregierung wird hierzu das Gespräch mit der Stadt Heldburg suchen. Ziel ist es, die Zukunft des Ortsteils Bad Colberg als Kurort sicherzustellen. Dazu ist nach derzeitigem Stand eine weitere Nutzung des Heilmittels, aus dem sich der Kurortstatus ergibt, notwendig. Das kann auch außerhalb eines Klinikbetriebs sichergestellt werden oder stattfinden, soweit eine angemessene ärztliche Betreuung sichergestellt ist. Die derzeit gültige staatliche Anerkennung als Kurort mit Heilquellenbetrieb ist noch bis zum Jahr 2027 in Kraft.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie sagten, dass es Gespräche zwischen der Landesregierung und der Stadt Heldburg gibt. Gibt es dafür schon einen Termin?
Jetzt sehe ich keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Korschewsky in der Drucksache 7/9167. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. Trekking in Thüringen Das Wildnisflair der Übernachtung auf sogenannten Trekkingplätzen überrascht und begeistert immer mehr Draußen-Sein-Freundinnen und -Freunde hierzulande. In anderen Bundesländern, unter anderem durch den Frankenwald Tourismus an der Grenze zu Thüringen beworben, sind Plätze buchbar. Vor mehr als zehn Jahren machte die Pfalz den Auftakt mit zunächst sieben solcher Trekkingplätze. Inzwischen haben zahlreiche Regionen das denkbar einfache Konzept übernommen. In der Regel gibt es eine Feuerstelle mit rustikalen Sitzgelegenheiten, Platz für bis zu vier Zelte, dazu ein Klohäuschen – fertig. Trinkwasser muss man ebenso wie Proviant selbst mitbringen. Die Plätze liegen alle in der Nähe von Wanderwegen und sind untereinander vernetzt, sodass einem naturnahen Trekkingaufenthalt nichts im Wege steht. Ich frage die Landesregierung: 1. Verfügt die Landesregierung über Informationen, ob es für die Regionen in Thüringen ähnliche Initiativen mit Thüringer Akteuren gibt wie im Frankenwald durch die Bayerische Staatsforsten in Kooperation mit den Kommunen? 2. Welchen Regelungen und etwaigen Einschränkungen unterliegt die Übernachtung im Wald oder auf Wiesenflächen im Sinne der für das Trekking geeigneten Weise der naturnahen einmaligen Übernachtung? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Verfahrensfreiheit zur Errichtung von Zeltplattformen und Komposttoiletten nach § 60 Abs. 1 Nr. 10c der Thüringer Bauordnung im Allgemeinen und in Verbindung mit § 25 Abs. 4 des Thüringer Waldgesetzes für Flächen im Staatswald? 4. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die Etablierung eines Netzes von naturnahen Trekkingplätzen entlang oder in räumlicher Nähe zu bestehenden Wanderwegen bzw. paddelbaren Gewässern als legale Tourenoption für die Zielgruppe des sanften und nachhaltigen Tourismus? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung existieren in Thüringen bislang einige wenige Trekkingplätze außerhalb des Waldes, die von NaturFreunde Deutschland/Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Landesverband Thüringen e. V., betrieben werden. So haben die NaturFreundinnen Deutschland, Landesverband Thüringen, ein Vorhaben zu Einrichtung und zum Betrieb von Trekkingplätzen am Grünen Band initiiert. Ein erster Platz ist seit diesem Jahr im Raum Probstzella verfügbar. Die Stiftung „Naturschutz Thüringen“ hat 2023 einen entsprechenden Förderantrag der NaturFreundinnen Deutschland, Landesverband Thüringen mit dem Titel „Trekking in Thüringen – Aufbau eines Netzwerkes an Trekkingplätzen am Grünen Band und darüber hinaus“ mit Zustimmung des Stiftungsrats genehmigt. Am 17.11.2023 fand im Haus der NaturFreundinnen ein erstes Vernetzungstreffen zum Thema „Trekking in Thüringen“ statt. In dieser Veranstaltung wurde außerdem ein Erfahrungsbericht über die Geschichte, die Idee und das Konzept sowie die Umsetzung von „Trekking im Frankenwald“ gehalten. Ein vergleichbares Angebot im Frankenwald ruht nach Kenntnis der Landesregierung auf vier tragenden Säulen, die für den dortigen Betrieb unerlässlich sind, und zwar: 1. der Federführung durch eine Betreiberin bzw. einen Betreiber, in dem Fall den Frankenwaldverein e. V.; 2. ein Netz an ehrenamtlichen Betreuerinnen des jeweiligen Trekkingplatzes – Mitglieder des Frankenwaldvereins, die regelmäßige Kontrollen durchführen; 3. der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gelegenheitsgemeinde, vor allem hinsichtlich der Verkehrssicherung sowie 4. der Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten als Inhaberin der Nutzungsrechte. Zu Frage 2: Das Zelten auf Waldflächen im Sinne des § 2 Thüringer Waldgesetz bedarf gemäß § 6 Abs. 6 Thüringer Waldgesetz der Zustimmung der jeweiligen Waldbesitzenden. Die Waldfunktionen und sonstigen Rechtsgüter sowie Belange des Naturschutzes dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählt insbesondere die Beachtung spezifischer Vorgaben in Schutzgebieten. Zu Frage 3: § 60 Abs. 1 Nr. 10c der Thüringer Bauordnung betrifft die Errichtung von Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung. Die Errichtung von Trekkingplätzen an Wanderwegen wird durch diese Regelung nicht berührt. Trekkingplätze in einfacher Ausführung sind unter bestimmten Voraussetzungen bauplanungsrechtlich irrelevant und können bauordnungsrechtlich verfahrensfrei geschaffen werden. Das setzt voraus, dass es sich nicht um Vorhaben im Sinne des Bauplanungsrechts handelt, wie zum Beispiel zeltplatzähnlich gebaute Plätze mit befestigter Oberfläche und Begrenzung, sondern um ein Stück unbehandelten Boden, auf dem jeweils für eine Nacht maximal drei Zelte aufgeschlagen werden können. Soweit die Plätze darüber hinaus über eine Feuerstelle sowie ein einfaches hölzernes Toilettenhäuschen verfügen, kann dies in planungsrechtlicher Hinsicht ebenfalls unerheblich sein. Zwar handelt es sich hierbei jeweils um eine bauliche Anlage. Mangels bodenrechtlicher Relevanz unterfallen aber auch diese nicht dem Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch. Trekkingplätze mit Anlagen dieser Art stellen typischerweise keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar oder beeinträchtigen naturschutzrechtliche bzw. landschaftspflegerische Belange. Im Rahmen einer gegebenenfalls notwendigen waldrechtlichen Genehmigung würde dies auch geprüft. Für den Toilettenbetrieb muss zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen ein umweltfreundliches Betreiberinnenkonzept realisiert werden. Trekkingplätze der beschriebenen Art unterscheiden sich von Zeltplätzen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Bauordnung dadurch, dass es keine befestigten Flächen und Anlagen gibt. Sie bedürfen daher in der beschriebenen einfachen Ausführung keiner Baugenehmigung. Weitergehende Vorhaben wie gebaute Plattformen etc. können zu einer Baugenehmigungspflicht führen. Es ist daher zu empfehlen, das konkrete Vorhaben mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Trekkingplattformen, Trekkingplätze, Komposttoiletten und dergleichen stellen jedoch sonstige bauliche Anlagen im Sinne des § 25 Abs. 4 Thüringer Waldgesetz dar, für die es einer forstbehördlichen Genehmigung bedarf. Die forstbehördliche Entscheidung ergeht aber im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Bauaufsichtsbehörde. Im Falle von im Staatswald liegenden Flächen ist ebenfalls die Zustimmung der zu beteiligenden Behörden notwendig. Ein förmlicher Bescheid ergeht in diesem Fall gemäß § 31 Abs. 6 Thüringer Waldgesetz nicht. Sollten angrenzende Waldbesitzende von der Entscheidung berührt werden, so wären diese gemäß § 28 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz im Zuge des Verfahrens anzuhören. Dies wäre nicht zuletzt im Hinblick auf die notwendige Gefahrenabwehr beim nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geboten. Für die gegebenenfalls begehrte Errichtung einer Feuerstelle bedarf es einer Genehmigung nach § 12 Thüringer Waldgesetz. Zu Frage 4: Eine Fördermöglichkeit diesbezüglicher Projekte im Bereich der aktuellen forstlichen Förderprogramme besteht nicht. Trekkingplätze als Rastplätze können aber aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ grundsätzlich gefördert werden, soweit die Nutzung unentgeltlich möglich ist. Die förderfähigen Ausgaben müssen dazu mindestens 50.000 Euro betragen. Trägerinnen der Maßnahme sollen vorzugsweise entweder eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband sein, welcher der Kommunalaufsicht untersteht. Trägerinnen können aber auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen, wenn die Steuerbegünstigung vom Finanzamt anerkannt ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Habe ich Sie richtig verstanden, dass auch für eine einmalige Übernachtung im Staatswald eine Zustimmung zum Beispiel von ThüringenForst eingeholt werden muss? Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, können Sie uns die Telefonnummer oder die EMail-Adresse nennen, bei der man sich eine solche Genehmigung zum Beispiel einholen kann?
Die Telefonnummer kann ich Ihnen nicht nennen, weil das sehr viele wären, denn die Genehmigung ist beim jeweiligen Forstamt einzuholen. Grundsätzlich haben Sie mich richtig verstanden: Wenn Sie im Wald übernachten wollen, bedürfen Sie einer Genehmigung.
Das kann ich Ihnen ad hoc nicht beantworten, aber ich gehe mal davon aus, wenn Sie mit dem zuständigen Revierleiter oder der zuständigen Revierleiterin telefonieren, dann wird es sicher ausreichend sein, wenn Sie sie darüber telefonisch in Kenntnis setzen.
Inflationsausgleich für Betreuer Berufsbetreuerinnen und ‑ betreuer sowie Betreuungsvereine tragen auch im Freistaat Thüringen dazu bei, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner Situation, ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen kann. Die starke Inflation seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine führt auch bei selbstständigen beruflichen Betreuerinnen und Betreuern und auch bei Betreuungsvereinen zu wirtschaftlichen Notlagen, da sich dadurch ihre Kosten, insbesondere in den Bereichen „Personal“, „Mobilität“ sowie „Miet- und Sachkosten“ gravierend erhöht haben. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17.11.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes – Drucksache 20/8864 – angenommen. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 15.12.2023 zu diesem Gesetzentwurf beraten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer sind in Thüringen mit insgesamt wie vielen Betreuungen betraut? 2. Welche Kosten würden durch die Umsetzung des oben genannten Gesetzes für Thüringen entstehen? 3. Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Statistische Daten über Verfahren des Betreuungsgerichts bei den Thüringer Amtsgerichten werden auf der Grundlage der bundesweit einheitlich abgestimmten Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts, die sogenannte B-Statistik, verfahrensbezogen erhoben. Eine statistische Zuordnung zu konkreten Personen findet nicht statt. Infolgedessen ist die Zahl der Betreuungsbestellungen nur unabhängig davon bekannt, ob die einzelnen Betreuer als Personen in einem oder in mehreren Verfahren bestellt wurden. Folgende Daten sind bekannt: In Thüringen waren am 30. Juni 2023 in 33.560 fortdauernden Betreuungen insgesamt 35.904 Betreuungsbestellungen erfolgt. Dabei handelt es sich um 10.754 Betreuungsbestellungen bei Familienangehörigen des Betreuten, bei 2.348 Betreuungsbestellungen um sogenannte ehrenamtliche Betreuer ohne familiären Bezug, bei 1.404 Betreuungsbestellungen um Rechtsanwälte, die als Berufsbetreuer tätig sind, bei 18.233 Betreuungsbestellungen um sonstige Personen, die als Berufsbetreuer tätig sind, und bei 3.150 Betreuungsbestellungen um Vereinsbetreuer. In 15 Verfahren waren ein Verein, ein Behördenbetreuer oder eine Behörde als Betreuer bestellt. Zu Frage 2: Für die Inflationsausgleichszahlungen würden aus dem Landeshaushalt schätzungsweise 4 Millionen Euro aufzuwenden sein, die verteilt auf zwei Jahre auszuzahlen wären. Dabei ist berücksichtigt, dass die Staatskasse lediglich in den Verfahren für die Ansprüche der Betreuer aufkommen muss, in denen die Betreuten mittellos im Sinne des Gesetzes sind. Als Antwort auf die Frage 3: Zunächst hängt das Inkrafttreten des Gesetzes noch von der Zustimmung des Bundesrats ab. Das in Rede stehende Inflationsausgleichgesetz sieht vor, die Sonderzahlungen im Zusammenhang mit der laufenden Vergütung auszubezahlen. Es ist zu begrüßen, dass damit der Umsetzungsaufwand für die Thüringer Gerichte auf das Nötigste reduziert werden kann und damit kein Problem beim Gesetzesvollzug entsteht. Auch im Übrigen sehe ich derzeit keine Probleme, die sich aus dem Gesetz zwangsläufig ergeben würden. Mit Blick auf die im Haushaltsentwurf für 2024 veranschlagten 39 Millionen Euro für Betreuervergütung und Aufwandsentschädigung bleibt zunächst die Ausgabenentwicklung abzuwarten. Dabei weise ich darauf hin, dass dem Ansatz nur grobe Bedarfsschätzungen zugrunde liegen können. Sofern sich im Jahresverlauf Mehrbedarfe ergeben, stehen haushaltsrechtliche Instrumente zur Verfügung, um hierauf zu reagieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, kurze Nachfrage: Sind denn für den Fall des Inkrafttretens zum 01.01.2024 die entsprechenden Ausgaben in der Haushaltsplanung tatsächlich und wirkvoll berücksichtigt, da Sie ja jetzt mit 39 Millionen Euro eher eine grobe Richtung vorgegeben haben? Sie sagten ja, das sind 4 Millionen Euro in zwei Tranchen. Also wären denn dann die ca. 2 Millionen Euro im Jahr 2024 tatsächlich auch sicher auszahlbar?
Vielen Dank. Noch eine weitere Frage: Wie laufen denn die Gespräche zur Finanzierung dieses Gesetzes mit den Entscheidern auf Bundesebene? Gibt es da Ihrerseits aktuell noch Kontakte oder liegt das jetzt alleinig im Bundesrat?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Also zwei schriftliche Antworten. Wir kommen zur Anfrage der Abgeordneten Baum – ich nehme an, vorgetragen vom Abgeordneten Montag – in der Drucksache 7/9169.
Vielen Dank, Herr Präsident. Verwaltungsgebühren für Personal im Thüringer Bildungsbereich Im Rahmen von Verwaltungsleistungen fallen in Thüringen Gebühren für bestimmte staatliche Aufgaben an. Dies ist auch im Bereich der schulischen Bildung, wie bei der Anerkennung von Kenntnissen und Abschlüssen für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit an Thüringer Schulen, der Fall. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Zusammenhang erhebt der Freistaat Thüringen in welcher Höhe für angehende und beschäftigte Lehrkräfte – sowohl regulär als auch im Seiteneinstieg – und weiteres schulisches Personal im Rahmen der rechtlich notwendigen Vorgänge, zum Beispiel bei Anerkennungsverfahren, Verwaltungsgebühren – bitte nach Gebührenhöhe, dem jeweiligen Gebührentatbestand und Rechtsgrundlage für die Verwaltungsgebühren aufschlüsseln? 2. Bestehen Ausnahmen von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren bzw. welche Ermessensspielräume haben die zuständigen Stellen für die in Frage 1 genannten Fälle? 3. Wie viele Einnahmen, die wie haushaltsrechtlich etatisiert werden, wurden im Rahmen der in Frage 1 erhobenen Verwaltungsgebühren in den Haushaltsjahren seit dem Jahr 2019 generiert – bitte mit entsprechenden Haushaltsstellen aufschlüsseln pro Haushaltsjahr –? Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage der Abgeordneten Baum, vorgetragen vom Abgeordneten Montag, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Jeder Antrag auf Anerkennung seiteneinsteigerinnen-/seiteneinsteiger- und lehramtsbezogener Abschlüsse, die im In- und Ausland erworben wurden, wird gebührenpflichtig bearbeitet – unabhängig davon, ob der Antragssteller oder die Antragstellerin dann in den Thüringer Schuldienst eingestellt wird oder schon beschäftigt ist. Die Berechnung und Erhebung der Verwaltungskosten, Gebühren und Auslagen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der einschlägigen Verordnung für die Ersten Staatsprüfungen der einzelnen Lehrämter in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Höhe der im Einzelfall zu ermittelnden und erhebenden Verwaltungskosten bewegt sich in einer Spanne von 27 Euro für die Anerkennung einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, bis hin zu 250 Euro für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Frage 2: Es gibt Ausnahmen bei Antragstellenden mit Bezug von Bürgergeld oder BAföG. Die Bewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Nach § 16 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes wird von einer Gebührenerhebung abgesehen, wenn von dem Antragsteller/der Antragstellerin eine Bescheinigung über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, jetzt Bürgergeld, oder eine Bescheinigung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anerkennung von einer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikation nachgewiesen wird, dass Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII oder Analogleistungen zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in dem für die Kostenerhebung maßgeblichen Zeitraum bezogen wurden. Daneben ist eine Stundung der Verwaltungskosten in Form von Ratenzahlungen möglich. Frage 3, wie viele Einnahmen also etatisiert werden: Buchungen von Einnahmen im Rahmen von den in Rede stehenden Anerkennungen erfolgen im Kapitel 04 01 Titel 111 11. Eine Auswertung des Titels zum Stichtag 05.12.2023 ergab die folgenden Einnahmen in den letzten fünf Jahren: 2019 47.130,23 Euro, 2020 55.356,33 Euro, 2021 47.150,84 Euro, 2022 54.029,47 Euro, 2023 50.534,50 Euro. Die Einnahmen für das Jahr 2023 müssen noch unter Vorbehalt betrachtet werden, da das laufende Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist. Danke schön.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist das Zeitvolumen für die Fragestunde auch erschöpft. Ich höre das große Bedauern, aber es ist einfach so. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9161 Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel demzufolge 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 69. Auf den Wahlbewerber entfallen 30 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: Ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlbewerber entfallen 34 Jastimmen, 35 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, sind weitere Wahlwiederholungen nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich erhalte gerade das Signal, dass wir die Geburtstagsglückwünsche von heute Morgen jetzt nachholen können. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Herr Staatssekretär.
(Beifall im Hause)
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 45 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8066 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9194 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9199 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8066 wurde am 7. September 2023 eingereicht. Im Gesetzentwurf geht es darum, das Thüringer Krebsregistergesetz neu zu fassen, um die rechtliche Sicherheit und das Sicherstellen der Finanzierung des Landeskrebsregisters zu schaffen. Die erste Befassung bzw. die erste Lesung im Landtag erfolgte in der Sitzung am 15. September 2023. Hier wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023, eine schriftliche Anhörung durchzuführen, und wertete diese in der Sitzung am 30.11.2023 aus. Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 14 Zuschriften eingegangen. Auch aufgrund der Stellungnahmen brachten die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag unter der Vorlage 7/5966 ein. In seiner Sondersitzung am 6. Dezember 2023 hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9194 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Zuruf Abg. Pfefferlein, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein!) Nicht? Sie zieht zurück. Damit ist dann schon wieder der Kollege Montag für die Gruppe der FDP dran.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringer Krebsregistergesetz. Ein wesentlicher Teil des aktuellen Krebsregistergesetzes bezieht sich auf eine nicht mehr aktuelle Rechtslage und die epidemiologische Krebsregistrierung generell mit dem Verweis auf den Staatsvertrag über das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Wir wissen, der wurde bereits zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Darüber hat auch die Landesregierung dem Landtag am 13. April 2021 berichtet. Allerdings, was fehlt, war, dass die Landesregierung dann auch entsprechend ein neues Gesetz einbringt, um Rechtssicherheit herzustellen und die Finanzierung zu sichern. Aber dafür haben Sie ja die Freien Demokraten hier im Landtag, dass wir solche Dinge für Sie ausbessern und dass Sie dann unsere Lösung zur Debatte stellen. Es ist zentral, dass dieses Gesetz heute in geänderter Fassung auch verabschiedet wird. Denn das Krebsregister hat die Förderkriterien der Krankenkassen, welche die Krebsregistrierung durch sogenannte fallbezogene Krebsregisterpauschalen finanzieren, für das Jahr 2022 schon nicht bestanden und eine Übergangsfrist – Nachbesserungsund Bewährungszeit – bis Ende Dezember 2023 bekommen. Insofern ist heute allerhöchste Eisenbahn, dass wir das heilen. Denn unter anderem geht es darum, dass die Krebsregistrierung auch auf den Stand ergänzt wird, den das Bundesgesetz beispielsweise vorgibt, beispielsweise mit ICD-10C-44- und D-04-Regelungen, die wir auch entsprechend in den §§ 5 und 10 ergänzt haben. Dass wir das heute geschafft haben – und ich sage, das war ein Ritt auf der Rasierklinge, dazu komme ich vielleicht noch mal –, rettet im Prinzip die Krebsregistrierung, das Thüringer Krebsregister vor der Pleite oder aber das Land vor einem Schaden. Nämlich allein für 2023 wäre der Schaden von 2,6 bzw. 2,8 Millionen Euro entweder vom Land zu tragen gewesen und der Schaden hätte sich auch auf das Jahr 2024 in selbiger Höhe erstreckt, sodass wir insgesamt von einem potenziellen Schaden von 5,6 Millionen Euro für die Landeskasse sprechen. Da wundere ich mich schon, dass es die FDP ist, die hier einen solchen Gesetzentwurf einbringen musste. Wir schließen also nun die aktuellen Regelungslücken, unter anderem die Berücksichtigung und Reformermöglichung der Thüringer Strukturen, die die teuersten sind, durch fünf Strukturstellen, die Umsetzung der Digitalisierung der elektronischen Meldung, wir stellen Datenschutz sicher, regeln die epidemiologische Krebsregistrierung und integrieren die Meldungen von prognostisch ungünstigen, nicht melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien. Auf gut Deutsch: Wir tun endlich das, was wir schon längst hätten tun sollen. Dass wir das heute beraten, ist, wie gesagt, keine Selbstverständlichkeit, aber von einem breiten Konsens getragen, weil die Konsequenzen die gewesen wären, dass wir am Ende des Tages keine funktionierende Krebsregistrierung hier im Land Thüringen gehabt hätten. Ich schaue einmal ins Rund und da fällt mir auf, dass das Ministerium fehlt. Das ist nicht nur bei dieser Frage ein Problem, nicht nur, dass so etwas im Ministerium selbst nicht auffällt – jetzt wird mich gleich wieder Herr Dittes zur Ordnung rufen, dass ich doch das Ministerium nicht kritisieren möge –,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Richtig!) aber auch in der Beratung war das Ministerium nicht ansprechbar. Auch die haben keine Position dazu abgegeben, sondern es war sehr mühsam, die Änderungen nachrangig tatsächlich so zu formulieren, dass sie am Ende auch das Problem lösen helfen. Beim letzten Mal war die Frauenbeauftragte in der Sondersitzung.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ich vertrete das Ministerium!) Mag sein, dass andere Termine heute auf der Agenda stehen, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass wenigstens die Staatssekretärin hier am Verfahren teilnimmt – nicht nur sitzend, sondern vielleicht auch heute hier, wo es beschlossen wird –, denn, das will ich sagen, wir haben Ihnen mit unserer proaktiven Einbringung dieses Gesetzes wieder mal ein Problem vom Tableau geschafft. Insofern ist es heute mal, kräftig Danke an uns selbst zu sagen.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
ja was ganz Neues bei dir!)
Herzlichen Dank an das Präsidium. Werte Anwesende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt ein bisschen bedauerlich, dass Kollege Montag das hier im Plenum wieder so genutzt hat, um noch mal mit allen hart ins Gericht zu gehen. Für mich und, ich glaube, die vielen Beteiligten ist das hier durchaus ein positives Beispiel für gelungenen Parlamentarismus, die Zusammenarbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei wichtigen Anliegen. Es wird wirklich auch dem Thema gerecht, wenn wir uns dem dann so nähern. Wir haben ca. 15.000 neue Krebserkrankungen jedes Jahr in Thüringen, eine Situation, bei der es wichtig ist, dass wir das Krebsregister mit einer hohen Wissenschaft und natürlich auch mit einer hohen Rechtssicherheit absichern und stärken. Auch was die Sterbefälle angeht: In Thüringen ist es so, dass fast jeder fünfte Mensch, der verstirbt, das leider an Krebs tut. Dementsprechend müssen wir mit dem Thema auch würdig umgehen, auch mit dem heute zu beschließenden Gesetz. Es wurde angesprochen, dass der Staatsvertrag ausgelaufen ist. Das ist tatsächlich auch ein sehr langes Konstrukt gewesen, dass schon 1952 die DDR ein ordentliches Krebsregister aufgelegt hat, dessen Fortführung dann über die Jahrzehnte hinweg und auch über Staatsverträge abgesichert worden ist. Nun braucht es aber auch eine neue Grundlage, um diese angesprochene Rechtslücke zu schließen und vor allen Dingen auch Finanzierungssicherheit und eine gute Forschung und Bekämpfung von Krebs hier abzusichern. Es ist angestrebt, die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung durch eine fortlaufende und flächendeckende Datensammlung und ‑ erhebung der Krebserkrankungen hier in Thüringen sicherzustellen. Es geht um die Absicherung davon und auch um die Absicherung von regionalen Registrierungsstellen in Thüringen. Die Anhörung im Gesundheitsschuss hatte gezeigt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einige Lücken enthielt bzw. einigen Überarbeitungsbedarf aufwies. Dem haben wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen mit der einbringenden Gruppe der FDP gewidmet – auch unter Einbeziehung des Gesundheitsministeriums, das mit seiner Fachexpertise sehr gern hier bereitgestanden hat. Wenn man so ein Gesetz anfasst, dann ist – das muss, denke ich, auch zur Wahrheit und Vollständigkeit dazugehören – Rechtssicherheit ein Punkt, der durchaus manchmal etwas Zeit braucht. Dass dieser Gesetzentwurf am 7. September 2023 eingebracht worden ist und heute am 8. Dezember zur Beschlussfassung vorliegt, zeigt, glaube ich, dass dieses Argument, dass es hier irgendwie Verzögerungen gab, ins Leere läuft und wir uns alle dem wichtigen Thema hier widmen. Was haben wir als Rot-Rot-Grün zusammen mit der Gruppe der FDP im Wesentlichen noch geändert? Die Patientenauflistung haben wir noch vervollständigt, deren Daten dann ins Krebsregister eingespeist werden sollen, durchaus auch noch mal redaktionelle Änderungen vorgenommen. Und ich kann jetzt gleich ankündigen, dass auch der Änderungsantrag heute noch mit letzten redaktionellen Änderungen anzunehmen ist, um dann das Gesetz zu beschließen. Die Spezifizierung der Zuständigkeit bei der Beleihungsregel war noch ein Thema, die Regelung für die Fach- und Rechtsaufsicht und – auch immer sehr wichtig, das hat mit Gesetzesinterpretation und dann auch ‑ umsetzung zu tun – die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten wurde herbeigeführt. Dementsprechend bitte ich darum, diesem Gesetz heute zu folgen, es zu beschließen. Die evidenzbasierte Medizin ist zu stärken, die rechtliche Absicherung muss funktionieren, die finanzielle Absicherung muss funktionieren und das wird damit gelingen. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und auf der Besuchertribüne, meine Vorredner haben, glaube ich, schon die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs der FDP herausgestrichen. Wenn man auf die Historie schaut, dann ist es so, dass seit 2003 für Ärzte und Zahnärzte bundesweit die Pflicht zur Registrierung bösartiger Tumorkrankheiten besteht. Mit diesem bevölkerungsweiten Register konnten erstmals Erkenntnisse über das Auftreten und die Häufigkeit verschiedener Krebserkrankungen gesammelt werden. Das ist besonders wichtig, da Krebsfrüherkennungsprogramme durch die Zahlen bewertet und gezielt verbessert werden können. Alles in allem ist das Krebsregister ein ganz enorm wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung der heimtückischen Krebskrankheit, also wirklich eine sehr gute Sache. Aber es ist zu nennen, das hat auch mein Vorredner, Herr Montag, schon gesagt, dass diese Pflicht, dieses Krebsregister zu führen, seit 342 Tagen auf keiner stabilen Rechtsgrundlage mehr steht. Denn mit der Aufkündigung des Staatsvertrags am 31. Dezember 2022 ist die rechtliche Grundlage hierfür weggebrochen. Seither steht Thüringen – übrigens als einziges Land deutschlandweit – ohne klare Regelung und Gesetzesgrundlage da. Leider haben wir diese Problematik auch bei anderen Themen. Es ist also höchste Zeit, dass ein neues Gesetz beschlossen wird, und das sage ich auch ganz deutlich. Deswegen haben wir uns in den Ausschussberatungen auch nie verschlossen und gerade in den letzten ein, zwei Wochen, was die Geschwindigkeit anging, diesen Gesetzentwurf noch rechtssicher durchzubringen, auch immer ein offenes Ohr gehabt. Denn, das weiß auch der eine oder andere, wir haben am Dienstag eine Sonderausschusssitzung gehabt, da wurde noch mal ein umfangreicher Änderungsantrag eingebracht mit dem Hinweis, dass wir auch noch mal die kommunalen Spitzenverbände anhören müssen. Die sollten sich, glaube ich, bis gestern melden, sodass wir heute das Gesetz beschließen können. Da sieht man schon, welche Geschwindigkeit wir hier an den Tag gelegt haben. Und das haben wir als Opposition mitgetragen, weil uns dieses Thema wirklich enorm wichtig ist. In dem Zusammenhang ist, glaube ich, zu sagen – inhaltlich haben meine Vorredner schon relativ viel gesagt, was jetzt verändert wurde –, dass eine neue stabile rechtliche Grundlage geschaffen wird. Aber wichtig ist für uns auch, noch mal die Kostenkomponente herauszustreichen, und was passiert wäre, wenn wir uns jetzt als Opposition dem Thema verweigert hätten. Dann hätten wir das Gesetz nicht beschließen können und die Kosten – das hat Herr Montag schon gesagt – von 5,6 Millionen Euro wären zulasten des Freistaats entstanden. In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage – es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier einen Staatsvertrag aufgekündigt haben. Wir haben bei einem so wichtigen Thema wie dem Krebsregister keine Rechtsgrundlage mehr. Dann passiert das vielleicht einmal. Wenn wir jetzt an die letzten Ausschüsse zurückdenken: Normalerweise ist auch das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein Thema, das die Landesregierung zu behandeln hat. Da muss nicht die FDP kommen und als die kleinste Oppositionspartei einen Gesetzentwurf hier einbringen. Das ist Sache der Landesregierung. Wir hatten Sie auch dazu aufgefordert. Das muss mal wieder eine Fraktion übernehmen, Rot-Rot-Grün hängt sich dran. Krebsregister – hat die FDP dankenswerterweise wieder übernommen. Dann haben wir das Chancengleichheitsförderungsgesetz, wieder mit verfassungsrechtlichen Bedenken, auch von der Minderheitskoalition eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Verfassungsrechtliche Bedenken, Frau Wahl: Raten Sie mal, warum Sie fünf, sechs Seiten Änderungsantrag gemacht haben, das kommt doch nicht von ungefähr.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Sie
haben verfassungsrechtliche Bedenken!) Für mich stellt sich dann schon die Frage – lassen Sie mich doch bitte mal ausreden –, welche Prioritäten hier im Sozialministerium gesetzt werden, wenn solche wichtigen Themen nicht behandelt werden, sondern an die Fraktionen hier im Landtag abgegeben werden müssen, wenn eine kleine Oppositionspartei so wichtige Gesetzentwürfe einbringen muss; darum geht es doch hier.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wie gesagt, wir heilen das jetzt. Normalerweise ist das Sache der Landesregierung. Das ist hier nicht passiert. Wir verweigern uns dem Thema nicht. Wir sind froh, dass es jetzt hier eine Einigung zum Gesetzentwurf der FDP gibt, dass wir im nächsten Jahr das Krebsregister rechtssicher führen können, weil ich keinem auf der Straße irgendwo hätte erklären können, dass wegen Nichttätigkeit der Landesregierung oder jemand anderem dieses Krebsregister eingestellt wird. Dafür ist das Thema zu wichtig. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, das Krebsregister ist ein medizinisch und epidemiologisch wichtiges Instrument, um Kenntnisse zu erlangen, wie Tumorerkrankungen erfolgreich begegnet werden kann. Krebserkrankungen stellen in Deutschland nach den HerzKreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Es gibt Handlungsbedarf, weil das bisherige Thüringer Krebsregistergesetz vom Dezember 2017 seine Gültigkeit verloren hat, wie schon meine Vorredner feststellen konnten. Die bisherigen Regelungen waren veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht keine rechtliche Sicherheit mehr und auch die Vergütung ist nicht vollumfänglich geregelt. Was sich mir auch nicht erschließt, ist die Tatsache, warum das Gesundheitsministerium in Kenntnis des notwendigen Handlungsbedarfs nicht rechtzeitig tätig geworden ist, aber der Herr König hat es ja gerade erläutert. Wenn ein bisheriges Gesetz zum Jahresende ausläuft, dann wäre die logische Konsequenz für ein gut funktionierendes Ministerium, ein aktuelles Gesetz zu erarbeiten und nahtlos bereitzustellen. Nichts passiert. Nun hat die Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf zum Thüringer Krebsregistergesetz bereitgestellt. Zu begrüßen ist, dass in § 31 vorgeschlagen wird, dies rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten zu lassen, dadurch können nämlich Nachteile für Leistungsberechtigte ausgeschlossen werden. Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde außerdem vor wenigen Tagen ein gemeinsamer Änderungsantrag von der Gruppe selbst und von Rot-Rot-Grün vorgelegt, in den viele Änderungsbedarfe eingearbeitet wurden, die sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Anhörung ergeben haben. Mir ist es wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen: den Datenschutz. Bereits in der Anhörung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf erforderliche Änderungen hingewiesen, die zum Teil im vorliegenden Änderungsantrag auch umgesetzt wurden. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass keine nicht unmittelbar benötigten Daten erhoben und gespeichert werden und mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde das Vertrauen der Patienten in die medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern. Aus meiner Sicht wäre daher eine erneute Begutachtung des Änderungsantrags durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erforderlich, bevor über diesen Gesetzentwurf abgestimmt werden kann. Aber da die Zeit ja drängt, wird es sicher nicht noch mal zu einer Ausschussüberweisung kommen, der wir zugestimmt hätten. In der jetzigen Form können wir uns mit unseren Stimmen zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung, bitte, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach der freundlichen Einführung durch den Abgeordneten Montag könnte man über eine angemessene Reaktion nachdenken, aber das Thema ist zu ernst und zu wichtig, um polemisch zu werden. Die Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung des Thüringer Krebsregistergesetzes aus dem Jahr 2017 ist bereits mehrfach auch hier in diesem Hohen Haus betont worden. Deshalb gehe ich an erster Stelle kurz – nur kurz – auf die drei aus Sicht der Landesregierung wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/8066 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ein. Das ist zum einem die rückwirkende Regelung der Meldung nicht melanotischer Hauttumore mit ungünstiger Prognose und ihre Vergütung ab 01.01.2023 in § 31 Abs. 2 des Entwurfs. Zum anderen wird in der nun vorgeschlagenen Gesetzesfassung in § 16 Abs. 1 detailliert der Abgleich von Daten des Melderegisters beim Thüringer Landesrechenzentrum für die Vollzähligkeitsermittlung der beim Landeskrebsregister Thüringen vorhandenen Daten geregelt. Beides ist für die vollständige Erfüllung der Förderkriterien wichtig, wovon die Finanzierung der Betriebskosten des Registers durch die Krankenkassen im nächsten Jahr abhängt. Schließlich ist zu erwähnen, dass die Lockerung der bisher strikten Festlegung auf fünf Registerstellen in § 2 Abs. 1 des Entwurfs ermöglicht, gegebenenfalls Änderungen in der Struktur des Landeskrebsregisters ohne erneute Gesetzesänderung vornehmen zu können. Abschließend ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen, die auch etliche Anregungen aus der schriftlichen Anhörung aufgreifen, aus Sicht der Landesregierung gut geeignet ist, den Zweck der Novelle zu erreichen, nämlich die ordnungsgemäße Erfüllung neuer bundesrechtlicher Aufgaben und die Übernahme der epidemiologischen Krebsregistrierung durch das Landeskrebsregister Thüringer zu ermöglichen. Insofern vielen Dank für die Arbeit. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9199. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen als Zweites über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Drucksache 7/9194 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen als Nächstes über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8066 – Neufassung – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen jetzt in der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf ab und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Es gibt keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit Aufruf des Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6836 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Es ist an der Zeit, dass wir uns einem wichtigen Thema von entscheidender Bedeutung widmen, unserem Bildungssystem. Deshalb haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bildungssystem, ein Fundament unserer Gesellschaft, das formen und gestalten soll, zeigt leider auch aktuell bedauerlicherweise immer mehr Risse und Mängel auf. Es ist für uns unakzeptabel, dass die Qualität der Bildung, die unsere Kinder erhalten, stark von ihrem Wohnort und vom sozialen Status abhängt. Ein System, das die Zukunft unseres Freistaats Thüringen formen soll, sollte nicht die Ungleichheit und Ungerechtigkeit verstärken, sondern vielmehr jedem Kind unabhängig von der Herkunft und finanziellen Mitteln die gleichen Bildungschancen bieten. Wir können nicht ignorieren, dass Lehrkräfte überlastet sind und mit großen Klassen und einem Mangel an Ressourcen kämpfen. Es ist richtig, unsere Bildungseinrichtungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Lehrerinnen und Lehrer die notwendigen Mittel haben, um unsere Kinder bestmöglich zu bilden. Dazu müssen wir auch die Phase 1 der Lehrerausbildung reformieren. Wir müssen die starre, veraltete Struktur unseres Bildungssystems in Deutschland überdenken. Wir leben in einer sich schnell ändernden Gesellschaft, in der Innovation und Anpassungsfähigkeit entscheidend sind. Somit müssen unsere Lehrerinnen und Lehrer schon im Studium gut ausgebildet werden, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Da es nicht nur ausreichend ist, diese Probleme zu benennen und zu besprechen, ist es an der Zeit, dass wir gemeinsam entschlossen handeln, und deshalb gibt es diesen Gesetzentwurf. Wir müssen in die Bildung unserer Kinder investieren, nicht nur finanziell, sondern auch durch progressive Reformen, wie in diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist sicherzustellen, dass jedes Kind die bestmögliche Bildung erhält, unabhängig von seinem Hintergrund. Wir müssen die Lehrpläne modernisieren, Technologien besser in den Unterricht integrieren und auch die Entwicklung von kritischem Denken, Kreativität und sozialen Kompetenzen in den Fokus stellen. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Jugendlichen für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet sind. Es liegt nun an uns, die dringend benötigten Veränderungen in unserem Bildungssystem voranzutreiben. Denn eine starke und gerechte Bildung ist nicht nur ein Recht, sondern auch Grundlage für eine gerechtere Gesellschaft. In diesem Sinne freue ich mich auf die anstehende Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Reinhardt. Ich eröffne die Aussprache und als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Tischner, Fraktion der CDU, auf.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, liebe Schüler, ja, es geht in dieser Debatte um Bildung, um die Frage, wie sich unser zukünftiges Bildungssystem weiterentwickeln soll. Aber, lieber Kollege Reinhardt, es geht nicht um einen Gesetzentwurf, sondern es geht um einen Antrag, den wir heute hier und hoffentlich auch dann weiter in den Gremien beraten. Die Grundlage für eine gute Bildungspolitik sind immer die Lehrerinnen und Lehrer und die Lehrerinnen und Lehrer werden über die Lehrerbildung qualifiziert und ausgebildet. In dem Sinne ist es natürlich gut und richtig – das haben wir gestern auch schon sehr intensiv gemacht –: Wie soll Lehrerbildung gestaltet werden, wie soll sie entwickelt werden, wie machen wir auch die einzelnen Schularten für ein Studium attraktiv? Dass dies notwendig ist, das hat uns in dieser Woche die PISA-Studie gezeigt. Wenn PISA feststellt, dass ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland nicht berufsschulfähig ist, dann ist das, glaube ich, ein Riesenwarnsignal. Es ist nicht mehr ein Warnsignal, es ist fünf nach zwölf, dass man reagiert und dass man handelt und entsprechend auch die Qualifizierung von den Lehrern vornimmt. Vielleicht doch noch zwei, drei Sätze zum Thema „PISA“, damit das auch mal hier im Hohen Haus angesprochen wird. Die Schulschließungen waren wesentliche Ursachen dafür, dass die PISA-Ergebnisse so schlecht geworden sind. In der Untersuchung ist uns dargestellt worden, dass …
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das stimmt nicht, es gibt keine Empirie dazu!) Lesen Sie doch die Studie, Frau Kollegin. Jetzt hat sie auch noch was gegen die Wissenschaft. Also die Schulschließungen haben dazu geführt, dass die Defizite bei den Schülerinnen und Schülern größer geworden sind. Ich weiß schon, das hören Sie nicht gern, Sie haben ja auch das Landesprogramm zum Aufholen nach Corona mehr als in den Sand gesetzt, in dem 37 Millionen Euro liegen geblieben sind. Aber der Fakt ist eben so. Was auch das Problem für die Untersuchungen bei PISA war, dass wir gerade in Thüringen einen sehr schlechten Distanzunterricht erlebt haben. Reden Sie mal mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Lehrern, wie vor zwei Jahren der Unterricht in den Schulen durchgeführt werden konnte, weil die Technik nicht vorhanden war.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Herr Tischner, Sie haben gerade gesagt, dass man der PISA-Studie entnehmen konnte, dass Thüringen besonders schlechten Distanzunterricht hat. Ich konnte das der PISA-Studie nicht entnehmen. Vielleicht können Sie mal die entsprechende Textstelle oder Quelle nennen.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Sie können sich gern noch mal – es ist hervorragend herausgearbeitet worden – die Pressekonferenz der Wissenschaftler vom Mittwoch anschauen, die genau benannt haben, dass für die schlechten Ergebnisse in PISA ursächlich ist, dass es in Deutschland lange Schulschließungen gab, die wir in Thüringen doch auch hatten. Nein, ich will jetzt keine Frage mehr, meine Zeit läuft dann auch runter.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Nichts mit Thüringen stand da drin!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Solche
Ergebnisse gibt es noch gar nicht!)
(Unruhe DIE LINKE)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Es ist schon unverschämt, wie Sie hier damit umgehen und die wissenschaftlichen Ergebnisse negieren. Das sind noch nicht mal wissenschaftliche Ergebnisse. Reden Sie doch einfach mal mit den Lehrern, mit den Schülern, was in den Schulen dank der Politik Ihrer Regierung los war.
(Unruhe DIE LINKE)
Sie haben doch an der Stelle völlige Scheuklappen auf den Augen, meine Güte!
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das
hat doch nichts mit der Pisa-Studie zu tun!) Lassen Sie uns doch feststellen, dass die Schulschließungen und der schlechte Distanzunterricht schlecht für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen waren.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: In
Deutschland!) In Thüringen erst recht. Schauen Sie mal an, wie die Umfragen sind. Thüringen war immer Spitzenland bei den Bildungsumfragen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Sind wir immer noch!) Nein, sind wir nicht, wir sind im Mittelfeld. Schauen Sie sich mal die letzte Studie im Grundschulbereich an. Da sind wir bei der Lesekompetenz auf dem letzten Platz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bilanz der rot-rot-grünen Bildungspolitik ist verheerend. Sie haben in den neun Jahren 14.000 mehr Schülerinnen und Schüler an den Schulen, aber 800 weniger Lehrer vor den Klassen. Insgesamt fehlen Ihnen also aktuell 1.400 Lehrer, wenn man das Verhältnis ansetzt, wie 2014 der Lehrer- und Schülerschlüssel in Thüringen war.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Und
Sie wollen eine Globale Minderausgabe …!) Gestern hat der Staatssekretär hier vorgetragen, dass genau diese 1.400/1.500 Stellen unbesetzt sind. Viel zu wenig wird unternommen, damit diese Stellen besetzt werden. Da hilft es jetzt auch nicht, wenn man anfängt und sagt: Wir wollen mal ganz schnell eine Reform bei der Lehrerbildung herbeiführen. Wir finden, man muss über die Lehrerbildung reden. Das haben wir auch immer wieder deutlich gemacht. Man muss auch die Lehrerbildung so organisieren, dass sie für alle Schularten bei den Schülerinnen und Schülern attraktiver wird. Aber es kann nicht sein, dass wir nur dafür sorgen, dass sie ausgeweitet wird. Wir finden, dass wir dringend dazu kommen müssen, die Erkenntnisse ernst zu nehmen, wie man Lehrerbildung weiterentwickelt. Da kommt es darauf an, dass wir bedarfsdeckende Studienkapazitäten schaffen. Es kann beispielsweise nicht sein, dass wir es im Grundschullehramt in Thüringen so haben: 900 junge Studenten bewerben sich in Erfurt und die Universität Erfurt nimmt jedes Jahr leider nur 300 Grundschullehrer auf. Warum, frage ich Sie, gibt es überhaupt noch eine Zulassungsbeschränkung für Lehrämter in Thüringen? Wir brauchen das nicht bei den Grundschulen und wir brauchen das auch nicht im Regelschulbereich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Lehramtsausbildung weiterentwickeln wollen, kommt es auch sehr stark darauf an, die Theorieund Praxisbezüge zu stärken. Deshalb begrüßen wir durchaus, wenn jetzt Bildungsminister Holter – auch wenn er nicht ganz zuständig ist – an den Universitäten in Erfurt unterwegs ist und für das Duale Studium wirbt. Das ist ein Weg, der hoffentlich die Regelschullehrerausbildung für die Schülerinnen und Schüler attraktiver macht. Und – darüber sollte man auch noch mal in den Gremien diskutieren – wenn man die Ausbildung, die Lehrkräftebildung weiterentwickelt, dann kommt es auch sehr stark darauf an, Zukunftskompetenzen in den Blick zu nehmen, zu überlegen: Wie kriegen wir es hin, dass Schülerinnen und Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereitet werden und dass das selbst gesteuerte Lernen einen größeren Anteil hat? In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, würden wir beantragen, den Antrag im Bildungsausschuss zu beraten und dort gemeinsam mit weiteren Anträgen, die sich auch um das Thema der Lehrkräfteentwicklung und Qualitätsentwicklung von Schularten drehen, zu beraten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)
So tief sinkt das Niveau. Wenn man keine Argumente mehr weiß, muss man offensichtlich beleidigende Zwischenrufe an den Tag legen, Herr Tischner.
(Beifall DIE LINKE)
Denn das, was Sie gemacht haben und was auch zu Recht von den Kolleginnen und meiner Fraktion kritisiert wurde, war, dass Sie die PISA-Studie eins zu eins auf die Situation in Thüringen umlegen, obwohl es gar keine entsprechenden bundesländerspezifischen Datengrundlagen in den Ergebnissen gibt.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe gerade noch mal im Factsheet nachgeschaut. Aber da bleiben Sie eben nicht so nah an der Sache, wie man das vielleicht auch machen müsste. Damit aber vielleicht jetzt zur Sache: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns jetzt zum zweiten Mal innerhalb von wenigen Tagen mit dem Thema „Lehrerinnenbildung“. Ich bin froh, dass wir den Antrag endlich diskutieren, denn wer mal oben auf das Datum bei der Drucksache schaut: Wir haben den ja schon vor etwa einem Jahr eingereicht. Die Drucksache ist vom 07.12.2022, wir schreiben heute den 08.12.2023. Aber was lange währt, wird ja vielleicht endlich gut. Und, Herr Tischner, weil Sie es gerade noch mal gesagt haben: Der entscheidende Unterschied von dem, was wir gestern diskutiert haben, das ist ein Baustein. Das, was wir jetzt hier vorliegen haben, ist der Wille, das Thema noch mal sehr viel breiter zu diskutieren. Insofern freue ich mich, da sind wir uns an der Stelle wenigstens einig, wenn wir es schaffen, den Antrag dann auch entsprechend an die beiden Ausschüsse zu überweisen und dort auch weiter zu beraten. Denn die Frage, wie wir unser Bildungssystem so weiterentwickeln, dass wir wirklich allen Kindern und Jugendlichen in diesem Land die bestmöglichen Startbedingungen bieten können, und zwar unabhängig vom sozialen Hintergrund, der Herkunft oder besonderen Unterstützungsbedarfen, ist auch eine zentrale Frage, die sich bei der Frage der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften widerspiegelt. Da kann man dann tatsächlich auch noch mal die PISA-Studie heranziehen, Herr Tischner, die nämlich auch darauf abstellt, dass es immer noch so ist, dass die Frage des Bildungserfolgs in wesentlichen Elementen auch von sozialen und wirtschaftlichen Komponenten abhängig ist, die man dann auch entsprechend mit in die Betrachtung einbeziehen muss.
(Beifall DIE LINKE)
Wir legen mit dem vorgelegten Antrag den Fokus auf die erste Phase, nämlich die an den beiden lehramtsausbildenden Universitäten. Wir hatten ja bereits vor einigen Monaten auch auf den Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen eine Anhörung zu der zweiten und dritten Phase, also dem Vorbereitungsdienst und der Weiterbildung. Insofern ist dieser Antrag die Komplementierung dessen, was wir dazu bereits auch diskutiert haben. Ich will das an der Stelle auch einfach noch mal sagen, es ist auch nicht selbstverständlich: Wir haben mit den beiden lehramtsausbildenden Universitäten in Thüringen – mit der Universität Erfurt, der FSU in Jena – und insbesondere mit den Einrichtungen der Erfurt School of Education, aber auch dem Zentrum für Lehrerinnenbildung Akteurinnen und Partnerinnen in Thüringen an der Hand, die bereit sind, mit uns den Weg zu gehen, die Lehrerinnenbildung weiterzuentwickeln und dafür auch eine Menge Energie, Zeit, personelle und finanzielle Ressourcen investieren, die auch das Land zur Verfügung stellt, damit wir wirklich alle Phasen der Lehrerinnenbildung für die Herausforderungen der Zukunft bereit machen. Und da will ich allen Beteiligten an den Universitäten an dieser Stelle auch mal meinen ganz herzlichen Dank aussprechen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn wir haben das gestern schon diskutiert, und das ist das, was unter Punkt I.2 mit den Lehrinhalten noch mal angesprochen wird: Es geht am Ende darum, konkret zu werden, wenn wir hier – völlig zu Recht – über besondere Herausforderungen im Bildungssystem reden, seien es beispielsweise die soziale Vielfalt, die digitale Lernkultur oder aber auch beispielsweise die Frage, wie wir die Praxisorientierung stärken können. Das ist genau das, worauf wir beispielsweise den Blick werfen wollen und wo auch die Hochschulen schon Schritte gemacht haben. Ich erinnere da beispielsweise an die Debatte gestern zum Projekt „Regelschule 300“ an der FSU, aber auch an die Meldung gestern im MDR zum Thema „Duales Regelschullehramt“, wo sich zeigt: Die Universitäten im Land sind bereit, mit uns diesen Weg zu gehen. Diesen Weg wollen wir als Rot-Rot-Grün gehen und da braucht es für die Weiterentwicklung der Lehrerinnenbildung in diesem Land keinen Bremsklotz CDU in diesem Landtag.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will das an dieser Stelle noch mal deutlich machen, auch noch mal den Unterschied. Dann können wir vielleicht auch mal die Gelegenheit nutzen, Herr Tischner, dieses Missverständnis zu klären, weil Sie ja so tun, als sei die Regelschule 300 im Prinzip schon die Umsetzung der schulstufenbezogenen Ausbildung. Ich weiß ja um die Kritik an dem Konzept von Ihrer Seite.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
doch Quatsch!) – Doch. Gestern haben Sie doch die ganze Zeit da vorn gesessen und „Einheitslehrer! Einheitslehrer!“ geschrien. Sie erinnern sich offensichtlich noch nicht mal mehr an die Sachen, die Sie vor einem Tag erzählt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das passt auch zu der Art und Weise der Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion hier in diesem Parlament. Denn worum es nämlich geht, ist, bei der Frage des schulstufenbezogenen Lehramtes auch zu schauen, wie wir beispielsweise die Regelschule als wichtigen Akteur stärken können. Es gibt ein paar Effekte, die wir doch nicht vom Tisch wischen können. Das sagen uns Bildungsforscherinnen, aber auch Wissenschaftlerinnen von den Universitäten. Wie ist denn die klassische Bildungslaufbahn auf dem Weg einer klassischen Hochschulzugangsberechtigung? Natürlich kommen die Leute, die Lehramt studieren, zu großen Teilen aus einer gymnasialen Bildungserfahrung, haben im Prinzip damit wenig oder kaum Berührungspunkte zum Regelschullehramt und wählen dann natürlich dadurch erst mal in großen Teilen das Gymnasiallehramt. Wenn wir tatsächlich dahin gehen würden zu sagen, wir bilden nicht mehr nach Schularten, sondern nach Schulstufen aus, dann schaffen wir einen wichtigen Punkt, diese Barriere zu durchbrechen. Es war der Bildungsforscher Marcel Helwig, der bei einer Fachkonferenz in diesem Jahr gesagt hat: Es ist auch eine entscheidende Stellschraube, wenn wir das – was ich vorhin gerade angesprochen habe – beheben wollen: die sozialen Unterschiede beim Bildungserfolg und deren Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulformen. Wir könnten also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn wir endlich den Reformschritt hin zur schulstufenbezogenen Ausbildung machen, nämlich flexibler Personal einsetzen und damit auch die Regelschulen unterstützen, auf der anderen Seite den sozialen Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern in diesem Land tatsächlich auch stärken. Aber das wollen Sie nicht. Sie halten strikt an der schulartenbezogenen Ausbildung fest, weil Sie gar kein Interesse haben, die sozialen Unterschiede in den Blick zu nehmen und die Notwendigkeit, hier tätig zu werden.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein wesentlicher Punkt, warum wir uns mit diesem Antrag dann auch im Ausschuss in einer Anhörung dem Thema widmen wollen, weil es darum gehen muss, die Bedenken zu diskutieren, aber nicht in Blockadehaltung zu erstarren, sondern wirklich auch zu begreifen, dass die Zukunft der Lehrerinnenbildung hier in diesem Land nicht in der schulart-, sondern in der schulstufenbezogenen Ausbildung liegt. Das ist sehr viel mehr als das populistische Geschrei, das sei dann alles irgendwie der Einheitslehrer und Gleichmacherei – im Gegenteil. Mit dem Konzept und den Ideen, die es dazu auch in der Wissenschaft gibt und die in anderen Ländern bereits schon auf dem Tisch liegen oder praktiziert werden, Schulalltag sind, schaffen wir es endlich, wirklich konkret individuelle Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler zu forcieren. Das ist alles andere als Gleichmacherei oder das Gefasel vom Einheitslehrer, Herr Tischner. Wenn Sie wirklich Interesse daran haben, die Lehrerinnenbildung in Thüringen voranzubringen, dann diskutieren Sie diesen Antrag und die entsprechenden Vorhaben mit uns in den zuständigen Ausschüssen. Da sind natürlich auch Punkte drin, die überschneiden sich ein Stück weit. Wenn Sie unter I.4. schauen – der nahtlose Übergang von der ersten zur zweiten Phase, also von der Universität in den Vorbereitungsdienst, das hatten wir ja schon im Bildungsausschuss diskutiert auch auf Basis des anderen Antrags und darüber hinaus –, will ich vielleicht noch mal mit einer Sache aufklären, weil Sie gerade wieder die Zulassungszahlen für die Universitäten genannt haben. Wenn Sie sich noch daran erinnern würden – ich glaube, es war erst letzte Woche, auch wieder auf Antrag von Ihrer Fraktion, es ist ja gut, dass Sie sich dafür interessieren, aber offensichtlich interessieren Sie sich nur dafür, den Antrag zu stellen und hören dann nicht zu, wenn die Ministerien hier Auskunft geben –, dann wüssten Sie nämlich, dass die Zulassungsbeschränkungen für den Master of Education an der Universität Erfurt längst nicht mehr existieren. Das ist auf Nachfrage sogar noch mal klargestellt worden. Aber auch das interessiert Sie ja nicht, weil es Ihnen nicht dabei hilft, wenn Sie hier mit Ihren Stammtischparolen einfach sagen, es sei alles schlecht.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steht
doch auf der Homepage!) Wir werden in der fachlichen Auseinandersetzung im Ausschuss mit den Expertinnen dann hoffentlich ein Stück weiterkommen und dann schauen wir mal, ob wir hier zu einer Diskussion kommen, die in der Sache tatsächlich die Probleme löst, statt hier immer nur dieselben Plattitüden vom Stapel zu lassen. Ich freue mich auf die entsprechende Beratung im Ausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist ein bisschen unverständlich, dass wir heute überhaupt über diesen Antrag sprechen. Nicht nur, Herr Schaft, dass er schon fast ein Jahr alt ist, sondern Sie wissen auch, dass ebenfalls seitens Rot-Rot-Grün ein Gesetz vorliegt, und zwar im Ausschuss, auch schon ein gutes Jahr lang, das nahezu die zentralen Punkte Ihres Antrags schon in Gesetzestext zu gießen versucht hat – übrigens wieder die Fraktionen, wieder nicht die Landesregierung selbst. Wir kennen das langsam, so fragwürdig das Vorgehen auch immer sein mag. Der Antrag ist aus unserer Sicht bis auf die Einführung des Stufenlehramts enorm vage und wenig innovativ. Stufenlehramt ist jetzt eine innovative Idee. Das gibt es noch nirgendwo.
(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Was?)
Deswegen beraten wir dazu auch im entsprechenden Fachausschuss. In Punkt 2 wollen Sie die Inhalte des Lehramtsstudiums verändern und präzisieren hier im Prinzip aus Ihrer Sicht noch mal die fachspezifischen Anforderungen usw. Sie wissen, dass das zwischen den Hochschulen und dem Ministerium festzulegen ist, also Vorsicht an der Bahnsteigkante, wenn es darum geht, da vielleicht die Hochschulautonomie infrage stellen zu wollen – beabsichtigt oder unbeabsichtigt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie sprechen von der Steigerung der Attraktivität von Mangelfächern. Das wollen alle. Die Frage ist aber: Wie? Denn wenn die Attraktivität dadurch erreicht werden soll, dass aufgrund des Stufenlehramts mehr Lehrer an die Regelschulen abgeordnet werden können, haben wir Zweifel, ob das am Ende so viele davon überzeugt, das Stufenlehramt einzugehen. Dann flexible Teilzeitregeln im Studium – das wollen Sie. Das gibt es bereits, das sogenannte Teilzeitstudium. Die Bedingungen werden aus unserer Sicht auch durch die Einführung des Stufenlehramts nicht unbedingt besser.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielleicht noch ein Punkt zum Zentrum für berufsbildendes Lehramt: Da wollen Sie eine sehr spezifische Fächerstruktur, die es an Berufsschulen gibt. Es ist schon problematisch, das einem Zentrum zuzuordnen. Denn wir sind ja explizit darauf angewiesen, dass die Expertise aus der Praxis kommt, dass die Expertise aus der Wirtschaft kommt, weil wir nicht in allen Ausbildungsfächern auch Pädagoginnen und Pädagogen ausbilden. Seiteneinsteiger sind hier alternativlos. Trotz alledem, es liegt schon ein Gesetzentwurf vor. Jetzt kommt noch mal ein Antrag, der die Dinge in dem Gesetzentwurf noch mal appellativ unterstützt, was die Frage „Stufenlehramt“ betreffend auch noch mal konkretisiert, oder jedenfalls das Endziel beschreibt. Insofern versperren wir uns einer Hinzunahme auch dieses Antrags in den Ausschuss nicht. Meine Kollegin Baum freut sich sicherlich schon heute darauf ausgesprochen, mit Ihnen über Sinnhaftigkeit und Unsinn in den einzelnen Punkten zu diskutieren.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank, Kollege Montag. Wir freuen uns immer, wenn Sie mal zu Gast im Bildungsausschuss sind und hier natürlich auch für Frau Baum referieren. Ist Ihnen bekannt, dass wir unterschiedliche Laufbahnen haben, die sich mit den schulartenbezogenen Lehrämtern verbinden? Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass die schulstufenbezogene Ausbildung natürlich in Deutschland schon existiert wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein?
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Da kann ich nur feststellen: Dann haben Sie es doch nur geklaut, dann sind Sie doch weniger innovativ, als ich vermutet habe. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Heiterkeit CDU, AfD)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, der vorliegende gemeinsame Antrag von uns Koalitionsfraktionen fügt sich ein in das Konzept zur Reform und Neuausrichtung der Thüringer Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. Das haben wir hier schon häufiger diskutiert. Dieses wiederum soll die bekannten Probleme an unseren Schulen mit den Stichworten – viele kennen es – „Mangel an Lehrkräften“, „Unterrichtsausfall“ auf eine nachhaltige Weise beheben helfen. Alle Fachleute sind sich ja darin einig, dass kurzfristige Maßnahmen im Zeichen des demografischen Wandels, der übrigens durch den neuesten Demografiebericht für Thüringen noch einmal nachdrücklich bestätigt wurde, keine tragfähigen Ergebnisse erwarten lassen. Wir wissen es alle: Unsere Lehrerinnen und Lehrer sind im Durchschnitt relativ alt und wir brauchen natürlich dringend Nachwuchs. Längeres gemeinsames Lernen ist bei strukturell zumindest nicht steigenden Schülerinnenzahlen vor allem in unseren ländlichen Gebieten das Gebot der Stunde. Davon sind wir schon lange überzeugt. Entsprechend flexibel müssen Lehrkräfte in der Lage sein, unabhängig von der Schulart im Primaroder Sekundarbereich zu unterrichten. Die Umstellung der ersten Phase der Lehrerinnenausbildung im Hinblick auf diesen Grundsatz steht deshalb nicht umsonst an erster Stelle unseres gemeinsamen Antrags. Nicht nur in diesem Haus wird ja stets betont, wie wichtig es ist, dass Schulstandorte möglichst flächendeckend in Thüringen vorhanden sind. Auch hier weist übrigens der Trend der Bevölkerungsentwicklung deutlich aus, dass die Zahl der Kinder im schulfähigen Alter vor allem außerhalb der größeren Städte absolut weiter sinken wird. Umso wichtiger wird es für den Erhalt einer flächendeckenden Schulstruktur, das längere gemeinsame und damit auch das inklusivere Lernen zu unterstützen. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich tagtäglich darauf einstellen, dass die Klassen allgemein weniger homogen zusammengesetzt sind. Das erleben wir auch jetzt schon. Und darauf müssen auch die fachdidaktischen Ausbildungsinhalte ausgerichtet werden. Wir haben das hier schon häufiger thematisiert und auch vorgeschlagen, beispielsweise im Umgang mit Heterogenität, Inklusion zum verpflichtenden Bestandteil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu machen. Lassen Sie mich trotzdem noch einen Aspekt herausgreifen, der es verdient, dass wir sehr schnell zu einem Ergebnis kommen. Ich spreche von der Notwendigkeit, das Lehramt an berufsbildenden Schulen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zu einer guten Wahl und einem attraktiven und einer attraktiven Wahl werden zu lassen. Fachkräfte brauchen Fachkräfte – unter diesen Slogan kann im Prinzip alles gebracht werden, was hier notwendig ist. Ein konkretes Zentrum für die Aus- und Fortbildung im Lehramt an berufsbildenden Schulen bietet aus unserer Sicht jedenfalls die Chance, diesen Fokus auf die Ausbilderinnen und Ausbilder für die Fachkräfte von morgen zu legen. Wir wissen es alle: Uns fehlen Berufsschullehrerinnen an allen Ecken und Enden. Und die Besonderheit dieser Ausbildungsrichtung müssen dem Nachwuchs gut vermittelt werden können. Das Lernen von Erwachsenen oder fast Erwachsenen ist dabei ebenso zu beachten wie die notwendigen Zusatzqualifikationen bei Quereinsteigenden in dieses Berufsfeld und die Flexibilität in der Zusammenarbeit mit den sehr unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben und dem dortigen Lehrpersonal. Im Ergebnis wünsche ich mir, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine breite Mehrheit finden kann und die Landesregierung über den Wahltag 2024 hinaus ein großes Augenmerk auf dieses Politikfeld legt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne, zum Antrag von Rot-Rot-Grün zur leistungsfähigeren Aufstellung der ersten Phase der Lehrerbildung kann ich mich relativ kurzfassen. Einiges wird im Antrag gefordert, dem man durchaus zustimmen bzw. was man durchaus im Ausschuss diskutieren könnte: unter anderem die Neuordnung der Lehrinhalte in der ersten Phase der Lehrerausbildung, die frühzeitige Integration praxisbezogener Ausbildungsinhalte oder auch die Implementierung von modernen Unterrichtsansätzen im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung im Bildungsbereich. Das sind aber alles keine großen Neuheiten, aber man kann das sicherlich, wie gesagt, auch noch mal im Ausschuss diskutieren. Auch die Forderung, das Lehramt für Berufsschulen attraktiver zu gestalten und ein Zentrum für die Ausbildung von Berufsschullehrern zu schaffen, ist zu begrüßen. Bisher läuft die Ausbildung für Berufsschullehrer eher wie das fünfte Rad am Wagen und es wird endlich Zeit, darauf mehr Prioritäten zu legen. Bei keiner anderen Lehrergruppe haben wir obendrein so einen verheerenden Altersdurchschnitt. Deswegen muss hier dringend etwas getan werden und die Vorschläge im Antrag sind teilweise durchaus zu begrüßen. Der große Knackpunkt im Antrag ist aber gleich der Punkt 1 der Forderung, und zwar der geforderte Umstieg der Lehrerausbildung von einer schulartbezogenen hin zu einer ‑ stufenbezogenen Ausbildung. Angeblich möchte man mit der Umstellung Lehrer flexibler einsetzen können und für die Regelschule mehr Lehrer gewinnen. Dazu muss ich sagen: Das Gegenteil wird damit erreicht werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Wer sich dafür entscheidet, Lehrer an einem Gymnasium werden zu wollen, wird dorthin gehen, wo er das auch studieren kann. Das sieht man vor allem schon daran, dass schon jetzt Gymnasiallehrer in einer Regelschule unterrichten könnten, wenn sie es denn wollten. Allein anhand der geringen Anzahl von Gymnasiallehrern an Regelschulen sieht man aber schon jetzt, dass es einfach oftmals überhaupt nicht gewollt ist. Und wenn Sie mit Gymnasiallehrern sprechen und fragen, ob sie sich vorstellen könnten, mal an einer Regelschule zu unterrichten, kommt von den meisten die Antwort: Nein. Vor allem wird sich aber auch jeder dreimal überlegen, ob er dann ein Lehramtsstudium in Thüringen absolvieren möchte, wenn noch nicht mal vollumfänglich geklärt ist, wie die schulstufenbezogene Ausbildung in anderen Bundesländern überhaupt anerkannt wird. Der Studienstandort Thüringen würde für das Lehramt nur noch unattraktiver werden und es ist zu befürchten, dass die Studentenzahlen im Lehramtsstudium in Thüringen noch weiter abfallen. Mit der Forderung nach einheitlichen Sekundarschullehrern verkennt Rot-Rot-Grün vor allem die komplett unterschiedliche Schwerpunktsetzung. Regelschullehrer und Gymnasiallehrer unterscheiden sich in ihrer Fachtiefe und ihrer Fachmethodik, und das ist wichtig und auch gut so. Wir haben nicht den Einheitsschüler, die Schülerschaft ist heterogen. Das muss sich auch in den Lehrämtern widerspiegeln. Wir brauchen definitiv keine Gleichschaltung der Lehrämter zu einer Art Einheitslehrer.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie hö-
ren sich an wie Herr Tischner!) Das Thema der schulstufenbezogenen Lehrerausbildung ist auch im Bildungsausschuss ein Streitpunkt – das hat Herr Montag auch ganz klar gesagt. Wir hatten dazu erst im Frühjahr eine umfassende Anhörung zum Schulgesetz. Es gab viele Meinungen. Auch im Anhörungsverfahren wurde gerade dieser Punkt der Lehrerausbildung sehr kontrovers diskutiert. Es gab Befürworter, aber auch eine ganze Reihe von Gegnern. Insbesondere kam Kritik vom Philologenverband und selbst aus der Uni Erfurt kamen kritische Stimmen. Mir ist auch schleierhaft, warum das Thema hier noch mal in einem Antrag aufgemacht wird, wo die Änderung des Schulgesetzes ohnehin gerade im Bildungsausschuss diskutiert wird. Dieser Antrag ist deswegen in unseren Augen auch nicht wirklich notwendig, wir werden aber einer Ausschussüberweisung zustimmen, den Antrag im Fall einer Endabstimmung aber ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir legen heute hier als RotRot-Grün gemeinsam diesen Antrag vor, der zentrale Zukunftsthemen unseres Landes adressiert: Schule, Lehrkräfte und die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Täglich wird uns aufs Neue vor Augen geführt, wie dramatisch sich der Unterrichtsausfall an unseren Schulen entwickelt. Bedingt durch einen extrem hohen Krankenstand und die Tatsache, dass aktuell sehr viele Lehrkräfte in den wohlverdienten Ruhestand gehen, mangelt es in etlichen Bereichen schlichtweg an Lehrpersonal. Derzeit fehlen mindestens 800 Pädagoginnen in ganz Thüringen – Tendenz stark und schnell steigend. Ohne Quer- und Seiteneinsteiger wäre diese Situation noch verheerender. Klar ist: Wir müssen Lehrerinnen und Lehrer ausbilden. Es gilt, unsere Hochschulen intensiv dabei zu unterstützen. Gleiches gilt für die Nachqualifizierung von Seiten- und Quereinsteigern. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums schnell und nahtlos in den Beruf starten können. Aber ebenso wichtig ist es, die Ausbildung und die Inhalte der Lehrerbildung zu modernisieren. Gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln sich immer auch im Schulalltag. Insofern ist es folgerichtig und geradezu eine zwingende Notwendigkeit, dass Pädagoginnen und Pädagogen in der Lage sein sollen, an den Schulen im Unterricht, in den Pausen – also im gesamten Mikrokosmos Schule – auf die gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur adäquat zu reagieren, sondern auch aktiv zu agieren. Meine Damen und Herren, unser vorliegender Antrag zielt genau darauf ab. Wir wollen erstens, dass Lehrerinnen und Lehrer bereits in der ersten Phase ihrer Ausbildung – also im Hochschulstudium – Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die es ihnen ermöglichen, die vielfältigen Herausforderungen der Gegenwart anzunehmen. Dazu sollen Lehrinhalte an den Hochschulen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Moderne Unterrichtsansätze müssen gelehrt und gelernt werden – Stichworte sind hier: Medienwandel, Bildung in einer digitalen Welt, Wandel der Öffentlichkeit usw. Wir wollen zweitens, dass die vielfach geforderten stärkeren Praxisbezüge frühzeitig im Studium ansetzen und über die gesamte Ausbildungsspanne hinweg verankert werden. Und wir wollen drittens weiter intensiv daran arbeiten, dem Berufsbild Lehrerin/Lehrer in allen Aspekten die Wertschätzung zukommen zu lassen, die ihm gebührt. Durch eine umfassende, moderne Ausbildung steigern wir gezielt die Attraktivität des Berufs. Nichtsdestotrotz müssen weitere Maßnahmen geprüft werden, um für Studienanfänger und Studienanfängerinnen das Lehramt insgesamt wieder interessanter zu machen. Vor allem aber die Mangelfächer brauchen frischen Rückenwind und bessere Perspektiven. Die meisten dieser Maßnahmen sind bereits im Eckpunktepapier vereinbart, das 2019 im Rahmen der Thüringer Allianz für Lehrerbildung zwischen dem Wissenschaftsministerium, dem Bildungsministerium, den Thüringer Hochschulen über die Weiterentwicklung der Lehrerbildung erstellt wurde. In der Folge hat das Thema „Stärkung der Lehrerbildung“ an prominenter Stelle als standortübergreifender Entwicklungsschwerpunkt selbst Eingang gefunden in die Rahmenvereinbarung V und in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Thüringer Hochschulen, die an der Ausbildung von Lehrkräften beteiligt sind. Last, but not least – und das ist Punkt 1 des genannten Eckpunktepapiers wie auch Punkt 1 unseres Antrags –: Gemeinsam mit den Hochschulen sehen die zuständigen Ministerien in der Umstellung von der schulart- zur schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung ein wesentliches Instrument der zukunftsweisenden Lehrerbildung und einen elementaren Schlüssel, der immensen Herausforderung des Lehrkräftemangels zu begegnen. Wir unterstützen diese Position ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diese Themen und selbstverständlich auch die offenen Fragen gemeinsam im Rahmen einer Anhörung diskutieren. Das bietet aus unserer Sicht geeignete Möglichkeiten, verschiedene Aspekte zu präzisieren, die an dieser Stelle in aller Kürze lediglich angerissen werden sollten. Wir beantragen dafür die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, federführend, sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, mitberatend. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, kennen Sie den offenen Brief von Dr. Andreas Kronenberg an den Thüringer Bildungsminister Helmut Holter? Falls nicht, sollten Sie sich diesen unbedingt einmal anschauen. Es geht nämlich um die Zustände in der Thüringer Bildungspolitik und darum, was in unseren Schulen passiert. Besonders bemerkenswert ist folgender Satz – ich zitiere mit Erlaubnis aus dem Brief –: „Beim aktuellen Lehrermangel, gegen den die Landesregierung leider viel zu wenig tut, als diesen in Sonntagsreden anzuprangern, wird diese neue Stundentafel, sollte sie Wirklichkeit werden, dazu führen, dass Schulen die extremen Mangelfächer Chemie und Physik gleich gar nicht mehr [unterrichten werden].“
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber das hat doch nichts mit der Lehrerausbildung zu tun!) Was ich jetzt in der Begründung zu dem vorliegenden Antrag lese, dort steht – ich zitiere weiter –: „Die sich ihnen stellenden Aufgaben gehen längst weit über [den Unterricht] und die Vermittlung [des Lerninhalts] hinaus.“ Auch wenn dies sicher irgendwie richtig ist und bei Lichte betrachtet auch schon immer so war, geht es doch zunehmend nicht mehr um die Kernaufgabe der Schule, die Vermittlung von fundiertem Wissen auch und gerade in Naturwissenschaften sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum logischen Denken und dem Verstehen komplexer Zusammenhänge. Auch eine wie in der DDR-Schule üblich allseitig-humanistische Bildung gehört zum Kanon dazu. Doch ganz offensichtlich legen die rot-rot-grüne Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf diese Art Schule keinen Wert mehr. Stattdessen wird auf – so wörtlich – „eine Fülle ‚nichtlehrender Aufgaben‘“ abgestellt, die vor allem zu bewältigen sind. Wer das so betreibt und fordert, legt die Axt an die Zukunft unseres Landes, das in der Vergangenheit aufgrund seiner exzellenten Hochschullandschaft für eine international anerkannte Fülle von hervorragenden Wissenschaftlern bekannt war. Diese verlassen übrigens immer öfter ihre Heimat, weil die politischen Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, wie auch Dr. Kronenberg in seinem offenen Brief feststellt. Er schreibt weiter – ich zitiere noch einmal –: „Die Länder in Asien stärken die naturwissenschaftliche Bildung ihrer Kinder, weil sie aus der Geschichte der deutschen Industrie gelernt haben.“ Wenn wir hier jedoch das Gegenteil für richtig halten, so zeigt das vor allem eines: nichts aus der Geschichte dieses Landes gelernt zu haben. Selbst die SED hat in ihrer Bildungspolitik auf eine bestmögliche Bildung den allergrößten Wert gelegt, weil sie die deutsche Geschichte analysiert und daraus gelernt hatte. Die ideologisch bedingten Unterrichtsfächer wie Staatsbürgerkunde – die Älteren erinnern sich, wenn sie hierzulande in die Schule gegangen sind –, waren zwar allgegenwärtig, verdrängten aber nicht die naturwissenschaftlich-humanistische Bildung und die polytechnische ebenso wenig. Das alles steht im diametralen Gegensatz zur heutigen Schulpolitik. Dieses Ziel ist offensichtlich, keine allseitig gebildete, komplexe, kompetente, sondern eine des logischen Denkens nicht mehr mächtige Jugend zu erzeugen, wie die jüngste PISA-Studie erfolgreich bestätigt. Wenn man das konsequent zu Ende denkt, entspricht das auch der rot-grünen Ideologie, denn so sind Menschen viel leichter zu beeinflussen und zu steuern. Wenn der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Thüringen dabei unter die Räder kommt, ist das offenbar ein billigend in Kauf genommener Kollateralschaden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist doch ausgemachter Blödsinn!) Ich kann nicht erkennen, dass dieser Antrag, der hier vorliegt, dem entgegenwirken würde. Wir Bürger für Thüringen stehen für eine Schule, in der Schüler Spaß am Lernen haben, neugierig sind und logisches Denken und Hinterfragen der Realität auf der Tagesordnung stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank. Ich bin noch mal nach vorn gekommen, um noch mal mit zwei Sachen aufzuräumen. Einerseits dieses Märchen, das ja immer wieder erzählt wird: Mit der schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung würden wir quasi an Standortattraktivität verlieren. Der Kollege Wolf hat es eben gerade schon gesagt, Schleswig-Holstein hat diese Ausbildung schon. Dann nehme ich jetzt mal die Zahlen an der Uni in Kiel: 4.184 Studierende im Lehramt im Wintersemester 2013/2014, 7.307 im Wintersemester 2022/2023. Das belegt, denke ich, ganz deutlich das Gegenteil. Und Frau Bergner, na ja, klar gibt es Aufgaben für Lehrkräfte an Schulen, die mehr sind, als nur Wissen zu vermitteln. Das zeigt aber auch, welches Bild Sie an Schule legen. Das scheint ja offensichtlich nur die Bildungsfabrik zu sein, wo nur Wissen vermittelt wird. Aber natürlich geht es auch um viele andere Fragen wie beispielsweise die Elternarbeit. Das sind natürlich Dinge, auf die Lehrkräfte auch ausreichend vorbereitet sein müssen. Auch das Zusammenarbeiten mit Schulsozialarbeiterinnen an den Schulen, das soziale Gefüge, die Gestaltung des Schulklimas, von Schulkultur – das sind alles Aufgaben, die zusätzlich noch dazukommen und die aber auch wichtig sind, wenn sie gemeinsam über die Profession hinweg an Schule mit Schülerinnen und Eltern entsprechend gestaltet werden. Insofern bin ich ganz froh, dass wir hier von einem sehr modernen Bild von Lehrkräften reden und nicht quasi nur bei der Wissensvermittlung stehenbleiben. Ich glaube, auch mit Blick darauf, dass wir 600 bis 700 Lehrkräfte pro Jahr ausbilden, 1.100 Lehrerinnen und Lehrer ungefähr einstellen, zeigt es, dass wir eben auch hier nicht die Leute aus dem Land treiben, sondern auch tatsächlich nach Thüringen holen, damit sie hier Bildungslandschaft mitgestalten. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will noch mal mit zwei Geschichten aufräumen, die jetzt hier von Herrn Schaft verbreitet wurden. Das erste ist das Beispiel Schleswig-Holstein. Wenn Sie sich mit Schleswig-Holstein beschäftigt hätten, dann hätten Sie herausgefunden, dass SchleswigHolstein die Gymnasiallehrerausbildung wieder eingeführt hat, nachdem sie das sogenannte Gemeinschaftsschullehramt, was Sie dann als Stufenlehramt bezeichnen würden, eingeführt haben. So ist es in Schleswig-Holstein eben so, dass man an einer Universität, nämlich in Flensburg, das Gemeinschaftsschullehramt studieren kann, aber gleich an drei Universitäten das Lehramt für Gymnasien. Die zweite Mähr ist – und deswegen bin ich jetzt sehr gespannt, wenn die Staatssekretärin spricht –: Sie behaupten immer, es gibt keine Einschränkungen für den Master of Education Regelschule an der Universität Erfurt. Dann empfehle ich Ihnen mal den Blick in die Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt in der Fassung vom 4. Mai 2023, wo in § 4 Abs. 2 steht: „Die fachspezifische Eignung ist erfüllt“ – also die Zulassung letztendlich –, „wenn die Bewerberin*der Bewerber einen einschlägigen Abschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 mit der Note 2,5 oder besser [hat]“. Das heißt schlichtweg, wir leisten es uns in Thüringen, Leute in Erfurt nicht weiterstudieren zu lassen, die eine 2,6, 2,7, 2,8 im Bachelor haben. Ich finde, das muss endlich aufhören. Wir brauchen keine Zugangsvoraussetzungen für Lehrämtler in Thüringen. Wir brauchen jeden, der sich beweist. Vertrauen wir darauf, dass dann die Universitäten und die Professoren schon wissen, wen sie zum Staatsexamen oder zum Masterexamen zulassen oder wen nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung möchte Frau Staatssekretärin Böhler sprechen. Bitte.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung unterstützt der vorliegende Antrag den von der Allianz für Lehrerbildung eingeschlagenen Weg zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in Thüringen. Aufgrund des bislang zwischen den Fraktionen nicht erreichten Einvernehmens zu der in Ziffer 1 des Antrags vorgesehenen schulstufenbezogenen Lehrerbildung möchte ich mich vor allem zu dem aktuell dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Rahmenbedingungen für die Neugestaltung der Lehrerbildungsstudiengänge an der FSU Jena äußern. Anders als gegebenenfalls verschiedentlich angenommen, beinhaltet diese nämlich noch nicht die Umstellung auf eine schulstufenbezogene Lehrerbildung.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Doch!)
Die seitens der Hochschule konzipierten umfangreichen Maßnahmen wären aber anschlussfähig für eine solche. Die Thüringer Allianz für Lehrerbildung, die 2018 zwischen dem TMBJS, dem TMWWDG und den für die Lehrerbildung verantwortlichen Thüringer Hochschulen – der FriedrichSchiller-Universität Jena, der Universität Erfurt, der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, der Bauhaus-Universität und der Technischen Universität Ilmenau – gebildet wurde, hatte bereits verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung vereinbart. Dazu möchte ich anmerken, dass sich einige der genannten Maßnahmen bereits in der Umsetzung befinden, so etwa die Implementierung moderner Unterrichtsansätze. Andere hingegen können nur seitens der betroffenen Hochschule angestoßen werden, wie etwa die stärkere Gewichtung von fachdidaktischen Inhalten. Ein ganz wesentliches Vorhaben ist dabei die Ergänzung der Curricula der Staatsexamensstudiengänge an der FSU Jena zum Lehramt Regelschulen bzw. Gymnasium um die gesamtgesellschaftlich relevanten Themen „Inklusion“, „Digitalisierung“ und „Demokratiebildung“. Dies setzt die Erweiterung des Studienumfangs auch für das Lehramt Regelschule auf 300 Leistungspunkte, das heißt zehn Fachsemester, voraus, was bereits langjährig für sämtliche weitere lehramtsrelevanten Studiengänge in Thüringen umgesetzt ist. Die Einführung war für das kommende Wintersemester 2024/2025 vorgesehen, aber aufgrund der noch fehlenden landesrechtlichen Rahmenbedingungen ist dieser Termin nicht mehr zu halten. Um die Einführung zum Wintersemester 2025/2026 zu gewährleisten, müssten diese noch in dieser Legislatur angepasst werden. Hierfür ist die sehr zeitnahe Novellierung des § 12 Lehrerbildungsgesetz erforderlich, der bislang für den Lehramtsstudiengang Regelschulen an der FSU Jena neun Fachsemester vorsieht. Lassen Sie mich daher erneut die Gelegenheit nutzen, Sie zu bitten, zumindest diesen Aspekt aus dem Ihnen zur Beratung vorliegenden Antrag sehr zeitnah umzusetzen. Schließlich möchte ich noch betonen, dass sich die Partner der eingangs von mir erwähnten Allianz für Lehrerbildung darüber einig sind, dass künftig eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung anzustreben ist. Den Schwerpunkt des vorliegenden Antrags bildet genau dieser Übergang von der schulartbezogenen zur schulstufenbezogenen Ausbildung. Dadurch würde insbesondere ein flexiblerer Einsatz der Lehrkräfte in Schulen in der Sekundarstufe ermöglicht.
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Nur damit Herr Kollege Tischner das vielleicht wirklich auch abschließend versteht: Frau Staatssekretärin, können Sie mir bestätigen, dass eine Beschlussfassung des Gesetzentwurfs, den wir gestern beraten haben, und damit die entsprechende Änderung des von Ihnen benannten Paragrafen im Lehrerbildungsgesetz dazu führen würde, dass dann zum Wintersemester 2024/2025 noch ein Beginn des Regelschullehramts mit dem neuen Konzept Regelschule 300 möglich wäre, wenn wir das noch in diesem Jahr abschließen?
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Das kann ich bestätigen, wenn man das jetzt ganz schnell noch umsetzen würde, genau.
(Beifall DIE LINKE)
Dadurch würde insbesondere ein flexiblerer Einsatz der Lehrkräfte in der Sekundarstufe ermöglicht. Faktisch ergäbe sich in der Konsequenz eine bessere Absicherung des Unterrichts, die aktuell wie auch künftig eine wesentliche Herausforderung für unsere Schulen darstellt. Damit würde eine genuine Weiterentwicklung der Lehrerausbildung ermöglicht, ohne zugleich in die Struktur des Thüringer Schulsystems einzugreifen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Bildung von Lehrerinnen und Lehrern weiterdenken – Die erste Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern modern und leistungsfähig aufstellen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse? Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer hierfür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer hierfür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist das gesamte Haus.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die
noch mitmachen!) Die, die noch mitmachen, das ist wohl wahr. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist auch die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft angenommen. Als federführender Ausschuss wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vorgeschlagen. Wer hierfür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist auch das gesamte Plenum. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
(Heiterkeit DIE LINKE)
Den Grund für die Heiterkeit kann ich jetzt nicht ganz erkennen. Ich bitte doch um etwas Ruhe.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Es gibt 1 Enthaltung!) Ich frage nach Enthaltungen. Auch nicht. Damit ist der federführende Ausschuss der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6849 - Neufassung Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben das Wort.
Die internationale Kooperaon im Jagdrat nicht zum ti schuss freigeben Ab
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 01.12.2022 wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL – unter Cem Özdemir den Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd – CIC – erklärt hat. Diese Entscheidung im Alleingang und ohne Einbindung der Koalitionspartner der Ampel ist ein schwerer Schlag für die organisierte Jägerschaft nicht nur in Thüringen. Wir als Freie Demokraten im Thüringer Landtag haben bereits am 12.12.2022 dazu den hier vorliegenden Antrag eingereicht. Wir hatten die große Hoffnung, hier im Hohen Haus schnell eine Beschlusslage zu erreichen, mit der sich der Landtag hinter die Wünsche der organisierten Jägerschaft im Land stellt. Nun, fast ein Jahr später, kommen wir endlich zur ersten Lesung unseres Antrags. Mir ist bewusst, dass vielen hier im Rund nicht gewahr ist, dass der CIC existiert, was er macht und warum er wichtig ist. Daher erlauben Sie mir, zu Beginn erst einmal diese Fragen kurz zu erörtern. Was ist der CIC? Der International Council for Game and Wildlife Conservation oder französisch Conseil International de la Chasse et de la Conservation du Gibier
(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, Gruppe der
FDP) – danke – ist eine über 90 Jahre alte Organisation mit 1.700 individuellen und institutionellen Mitgliedern aus 84 Ländern der Welt. Deutschland war eines von 28 Staatsmitgliedern und wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vertreten. Der CIC ist eine unpolitische Organisation mit Sitz in Österreich und ist als internationale Nichtregierungsorganisation, also NGO genannt, registriert, die im öffentlichen Interesse arbeitet. Was macht der CIC? Mit seinen Fachgremien und der Zentrale ist der CIC unter anderem bestrebt, nachhaltige Nutzungs- und Schutzstrategien auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu entwickeln und zu beeinflussen. Diese Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Partnern wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltnaturschutzunion. Außerdem fördert der CIC die Forschung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wildtierbiologie und des Wildtiermanagements. Warum ist uns als Freie Demokraten die Mitgliedschaft so wichtig? Nicht nur ist uns als FDP der Wunsch der organisierten Jägerschaft, die Mitgliedschaft im CIC beizubehalten, bewusst. Sie ist auch ein Mittel der Unterstützung und Entwicklungshilfe vor allem für afrikanische Staaten auf dem Gebiet des Natur- und Artenschutzes, meine Damen und Herren. Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass es immer wieder Stimmen gibt, die die Jagd auch in Deutschland grundsätzlich infrage stellen. Wir möchten oder ich möchte hierbei auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/5050 aus dem Deutschen Bundestag hinweisen. So weit erst mal zu den Grundlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zu unseren Forderungen als FDP im Thüringer Landtag komme ich dann gleich im Rahmen der Aussprache. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die internationale Kooperaon im Jagdrat nicht zum ti schuss freigeben Ab
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Die internationale Kooperaon im Jagdrat nicht zum ti schuss freigeben Ab
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Lieber Herr Bergner, gleich zu Ihrem Beitrag. Wir können, ich kann dem nicht so folgen, was Sie hier gerade vorgestellt haben. Ich möchte es auch gern begründen. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd erklärt, dass durch die Jagd auf Wildtiere eine Wertschöpfung vor Ort stattfindet und letztlich sogar Wildtierpopulationen erhalten werden. Somit sieht sich der Internationale Jagdrat als Beratungsorgan, wenn es um die Nutzung von Wildtieren geht. Letztlich möchte man den Tieren einen Wert geben und sich – Zitat – „für [den Erhalt] von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung [einsetzen].“ Genau an dieser Stelle kommt es zu einem Konflikt, der auch auf der Internetseite des Internationalen Jagdrats sichtbar wird. So setzt sich der Jagdrat für indigene Völker und deren Erhalt, gegen Armut der Landbevölkerung, gegen Wilderei, für ein Wildtiermanagement und den Schutz von Wildtieren ein. Mit Mühe und Not versucht man an dieser Stelle, das eigentliche Geschäft, nämlich die Jagd auf geschützte Tiere sowie die Bewertung von Trophäen, zu legitimieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zum 31.12.2022 die Mitgliedschaft im Internationalen Jagdrat gekündigt. Das Ministerium begründete die Kündigung damit, dass die nachhaltige regulierte Bejagung von geschützten Arten der grundsätzlich politischen Ausrichtung der Bundesregierung widerspräche – Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Schreiben vom 30.11.2022. Daraufhin kritisierte der Internationale Jagdrat insbesondere die Haltung des BMEL zur Einfuhr von Jagdtrophäen, da vermutet wird, dass es in Deutschland ähnlich wie in Großbritannien ein Importverbot für Trophäen bestimmter Tiere geben wird. Zur Kündigung der Mitgliedschaft im Internationalen Jagdrat antwortete die Bundesregierung, Drucksache 20/5319, am 20.01.2023 auf die Kleine Anfrage, Drucksache 20/5050, der CDU/CSU-Fraktion wie folgt: „[D]ie Jagd [kann] eine Form der nachhaltigen Nutzung wildlebender Tiere darstellen. Dies ist von weiteren Voraussetzungen abhängig, die u. a. hinsichtlich der jeweils bejagten Tierarten und auch der jeweiligen Modalitäten der Jagdausführung zu beachten sind.“ Dabei hängt die Jagd als nachhaltige Nutzung von Wildpopulationen von Faktoren wie Schutzstatus, Populationshöhe und Entwicklung ab. Die unterliegen Schwankungen und können in verschiedenen Weltregionen unterschiedlich sein. Hinsichtlich der mit der Jagd und in den jeweiligen Ländern stattfindenden Wertschöpfung und der damit verbundenen Kritik des Internationalen Jagdrats möchte ich auf das Schreiben der Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Frau Bender, vom 25.11.2022 verweisen. Danach ist nach wie vor anstelle einer institutionellen Förderung eine projektbezogene Förderung durch den Bund möglich. Die bei uns vor Ort stattfindende und hinsichtlich der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest sowie die für die natürliche Waldverjüngung erforderliche Wilddichte bedeutsame Jagd wird übrigens mit dem Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Jagdrat nicht infrage gestellt. Angesichts der enormen globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Artensterben und dem Verlust der Biodiversität kann der Abschuss von geschützten Tieren kein hilfreiches und zielführendes Mittel sein, um Tierarten zu erhalten. Vielmehr bedarf es einer verbindlichen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur, wie es bereits Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, in seiner Bundestagsrede vom 01.12.2022 forderte. Hierfür wurde im Dezember 2022 auf der Weltnaturkonferenz in Montreal ein Rahmen geschaffen, um das Artensterben zu stoppen. Es ist unter anderem vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 jährlich 30 Milliarden US-Dollar für den Schutz der biologischen Vielfalt zur Verfügung gestellt werden. Eine Bundesratsinitiative zum Wiedereintritt Deutschlands in den Internationalen Jagdrat lehnen wir ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Pfefferlein, das ist schon ein etwas – wie soll ich sagen – beeindruckendes Bild, das Sie hier für eine Jägerschaft skizzieren, wenn da ein Bild von Leuten gemalt wird, die lediglich auf Trophäenjagd sind. Das kann ich so nicht akzeptieren und auch nicht bestätigen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das ist ein Schlag ins Gesicht der Jägerschaft, auch hier in Thüringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber kommen wir zum Inhalt unseres Antrags. Wir werben für eine Bundesratsinitiative Thüringens, die den Wiedereintritt Deutschlands in den CIC zum Ziel hat. Ich hatte vorhin schon in der Einbringung geschildert, was der CIC leistet. Auch in anderen Landtagen wurde dieses Thema schon diskutiert und wir denken, eine Mehrheitsfindung im Bundesrat wäre durchaus möglich, denkbar und vor allem sinnvoll. Sollte die Landesregierung diesen Schritt jedoch nicht gehen wollen, haben wir als Freie Demokraten in der Neufassung der Landesregierung auch die Möglichkeit vorgeschlagen, eine Mitgliedschaft des Freistaats Thüringen im CIC anzustreben, denn auch das ist möglich, diese Option existiert. Die deutsche Delegation im CIC, mit der wir in Kontakt stehen, würde dies auch begrüßen. Eine Mitgliedschaft wäre mit Kosten von 3.000 Euro verbunden – ein Betrag, der angesichts des Rekordhaushalts in unseren Augen zu stemmen ist, beispielsweise durch Kürzung der Gelder für Gefälligkeitsgutachten, die das TMUEN in seinem Einzelplan ausweist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist nun fast ein Jahr alt. Wir haben eine klare Formulierung mit einem einfachen Arbeitsauftrag an die Landesregierung gewählt und glauben, eine weitere Beratung im Ausschuss ist deswegen auch aus zeitökonomischer Sicht nicht notwendig. Ich werbe dafür, diesen Antrag hier heute zu beschließen. Ich werbe dafür, die organisierte Jägerschaft zu unterstützen und sie nicht der Teilhabe an der internationalen Meinungsbildung zu berauben. Die Sache hat es verdient. Deutschland und Thüringen schießen sich sonst selbst ins Aus, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Haben
wir doch schon!) Nein, das machen in dem Fall dann andere. Ich möchte zum Schluss noch einmal wiederholen: Es geht um die Förderung des Artenschutzes vor Ort. Es geht um internationale Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe. Worum es nicht geht, ist grünideologischer Neokolonialismus, bei dem aus Büros in Bonn und Berlin den afrikanischen Staaten vorgeschrieben werden soll, wie Jagd zu funktionieren hat, denn das ist der eigentliche Hintergrund
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da machen Sie es sich jetzt schön einfach! Das ist doch Quatsch!) – ja, das sehen Sie so, Frau Kollegin – des Vorstoßes aus dem Büro oder Umfeld von Herrn Özdemir. Ich werbe für den Beitritt, wenn wir diese Bundesratsinitiative nicht zustande kriegen. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und ein Weidmannsheil an die Jägerschaft! Der Austritt Deutschlands aus dem Internationalen Jagdrat durch den Grünen-Minister Özdemir ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich wahrhaft für die Pflege des Wildtierbestands einsetzen. Allerdings wirkt dieser Antrag der FDP wie ein Ablassbrief an die Jägerschaft, denn mit dem vorliegenden Papier möchte die FDP eine weitere Verwerfung innerhalb der Bundesregierung in den Thüringer Landtag ziehen. Ich frage mich allerdings: Warum lösen Sie das Problem nicht in Berlin, dort, wo es eigentlich hingehört?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Weil ich hier Mitglied im Haus bin!) Die parteipolitischen Nöte der FDP werden wir nicht in Thüringen lösen können. Wenn Sie so unzufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung sind, dann kündigen Sie doch den Koalitionsvertrag, Herr Bergner.
(Beifall AfD)
Dann könnten Sie endlich wieder Politik machen, die Ihrer Genese und Ihrer Wählerschaft entspricht. Ich möchte an Christian Lindner erinnern, der mal gesagt hat: „Es ist besser, nicht zu regieren als falsch zu regieren.“
(Beifall AfD)
Aber nun zur Sache, die Auslandsjagd: Der Internationale Jagdrat – kurz CIC –, eine zwischenstaatliche Organisation, die 1928 gegründet wurde und sich für die Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Jagdpraxis weltweit einsetzt, arbeitet eng mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen zusammen. Ziel ist es dabei, die Interessen der Jäger zu vertreten und gleichzeitig den Schutz der biologischen Vielfalt zu unterstützen, Frau Pfefferlein. Die Begründung Özdemirs, der CIC sei nicht mehr zeitgemäß und stehe im Widerspruch zu den Zielen des Ministeriums in Bezug auf den Tierschutz und die Auslandsjagd, ist einfach unbedacht und kurzsichtig. Folgt man der Argumentation des GrünenMinisters, führe die Auslandsjagd immer zu einer Übernutzung und Dezimierung der Wildtierbestände. Sie wäre ethisch fragwürdig, da es nur um das Vergnügen oder das Prestige der Jäger gehe und keine Rücksicht auf das Tierwohl genommen werde. Weiterhin hätte die Auslandsjagd negative ökologische und soziale Folgen – das haben wir heute schon gehört –, weil sie natürliche Lebensräume der Tiere zerstören oder die Rechte und Interessen der lokalen Bevölkerung missachten würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber genau hier setzt doch der Internationale Jagdrat an und reglementiert genau diese Kritikpunkte. Wieder einmal isoliert sich Deutschland von anderen Staaten und Organisationen, die an einem konstruktiven Dialog über die Zukunft der Jagd interessiert sind. Wieder einmal werden durch grüne Schwarz-WeißDenker Jäger diskriminiert, die sich an ethische Grundsätze halten und einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer Natur leisten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jägerdiskriminierung, wer kennt sie nicht!) Wieder einmal zeigt sich, dass grüne Alleingänge nicht zum Vorteil von Natur und deutschen Interessen sind. Ich möchte hier drei Argumente darlegen, die gegen den Austritt Deutschlands aus dem CIC sprechen. Erstens: Özdemirs Alleingang erschwert den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und Organisationen zum Erhalt der Jagd und des Wildes. Der CIC ist ein großes Netzwerk, in welchem sich Jäger aus verschiedenen Ländern austauschen und über ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsansätze berichten. Er bietet Möglichkeiten zur Bildung, Forschung und Beratung im Bereich der Jagd. Und was macht Özdemir? Er verzichtet auf diese Chancen zur Vernetzung, Weiterentwicklung und Einflussnahme. Zweitens: Der CIC ist eine zwischenstaatliche Organisation, die in allen relevanten Mitgliedsorganisationen mitwirkt. Somit gibt er den Interessen der Jäger eine wichtige Stimme auf internationaler Ebene. Der Internationale Jagdrat setzt sich aktiv dafür ein, dass die Jagd als eine Form der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen anerkannt wird. Er engagiert sich auch für den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume vor Wilderei, illegalem Handel und Habitatsverlust. Was macht Özdemir? Er schwächt mit dem Austritt die deutsche Position in diesem wichtigen Gremium und lässt andere über das Schicksal unserer Natur entscheiden. Drittens: Der Austritt ist Ausdruck einer Verbotspolitik, die die Auslandsjagd pauschal ablehnt und nicht differenziert zwischen nachhaltiger und verantwortungsvoller Jagdpraxis, Wilderei oder Trophäenjagd. Der Internationale Jagdrat vertritt einen differenzierten Ansatz, der anerkennt, dass es verschiedene Formen der Auslandsjagd gibt, die unterschiedliche ökologische, soziale oder wirtschaftliche Auswirkungen haben. Der CIC fordert eine Auslandsjagd, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, die lokalen Gemeinschaften zugutekommt und die zum Artenschutz beiträgt. Und was macht Özdemir? Er schert alle Auslandsjäger über einen Kamm und ignoriert die positiven Effekte, die eine nachhaltige und verantwortungsvolle Auslandsjagd haben kann. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich hoffe, ich konnte Ihnen einige ideologiefreie Gründe nennen, warum meine Fraktion gegen den Austritt Deutschlands aus dem CIC ist. Wir sind überzeugt, dass die Jagd ein wichtiger Teil unserer Kultur und unserer Natur ist. Wir sind stolz auf die Thüringer Jägerschaft und dankbar für die Arbeit des CIC, der sich seit fast einhundert Jahren für die Erhaltung der Jagd und der Pflege des Wildtierbestandes einsetzt. Wir werden den Antrag der FDP unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
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Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ganz besonders möchte ich die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Eisenberg und Crossen begrüßen. Es ist auch schön, dass zu dieser späten Stunde zu den Themen hier volle Aufmerksamkeit herrscht. Das haben wir nicht oft am Freitagabend. Es ist ja auch schon eine lange Debatte. Dann müssen wir uns mit einem Antrag der FDP beschäftigen, für den ich überaus dankbar bin, allerdings erst ein Jahr später, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium im Namen von Herrn Özdemir ohne vorherige Abstimmung mit den Koalitionspartnern FDP und SPD den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Internationalen Jagdrat erklärt hat. Das Kündigungsschreiben enthielt im Übrigen keine inhaltlichen Gründe. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die nachhaltige regulierte Bejagung von geschützten Arten der grundsätzlich politischen Ausrichtung der Bundesregierung widerspräche. So ist das also heute. Ich sage mal kurzgefasst: Ideologie versus internationale wissenschaftliche Erkenntnisse.
(Beifall CDU)
Nachgeschoben wurde dann noch das Argument, die Kritik des Internationalen Jagdrats an Vorhaben in Belgien, Großbritannien und Deutschland, Importe von Jagdtrophäen weiter zu erschweren, könne das BMEL nicht mittragen. Da muss man sich schon fragen: so eine weitreichende Entscheidung und dann auf so – ich sage mal – tönernen Füßen. Das soll jeder selbst für sich bewerten. Wir jedenfalls sagen – und das ist auch bewiesen –, dass sich der Internationale Jagdrat engagiert, unter anderem für den Schutz von Wildtieren, deren Lebensräume, für Werte und Nutzen von Wildtieren und nachhaltige Jagd sowie beim Kampf gegen Wilderei und Übernutzung. Ich sage es mal kurz: aktiver Artenschutz. Es ist schon bemerkenswert, wenn das Bundesministerium aus so was Internationalem austritt. Deutschland verliert durch den Austritt sein Mitspracherecht bei diesem Thema und schwächt den Internationalen Jagdrat bei der Durchsetzung seiner Ziele. Wie ist das also zu bewerten? Es ist hier nämlich genauso wie mit der Landwirtschaft – und ich will den Vergleich gern bringen. Wenn man nämlich grünes Agieren betrachtet, dann wird mit Inbrunst für mehr Tierwohl geworben. Die Borchert-Kommission – noch von der CDU eingesetzt – macht vernünftige Vorschläge bis hin zur Finanzierung, es war die Rede von 4 Millionen Euro pro Jahr, und Özdemir gibt 1 Million Euro in vier Jahren. Das ist lächerlich für das Thema. Das hat dann dazu geführt, dass die Borchert-Kommission aus anerkannten hochrangigen Fachleuten keine Lust mehr hatte und das Arbeiten eingestellt hat. Werte Kolleginnen und Kollegen, genauso ist es mit der Sache, die wir hier diskutieren: Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir stellt mit diesem Vorgehen ohne Begründung für dieses Vorgehen die Jagdausübung in Deutschland generell infrage. Sein Alleingang zeigt deutlich, dass sich die Bundesregierung nicht grün ist. Klar war ja, dass er für diesen Austritt aus dem Internationalen Jagdrat keine Zustimmung seiner Regierungsparteien erhält. Er tut es trotzdem und kündigt die internationale Zusammenarbeit auf. Wir fordern die Revidierung dieses Austritts und ein klares Bekenntnis zu der internationalen Zusammenarbeit bei der Jagd. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu und sind aber erst einmal gespannt, was unsere Landesregierung zu sagen hat. Wenn sie gegebenenfalls auch nur verhalten die FDP-Position teilt, wäre immerhin ein Dreivierteljahr Zeit gewesen, eigenständig eine Bundesratsinitiative zu starten und sich für den Wiedereintritt Deutschlands in den CIC einzusetzen. Frau Henfling ist noch wach – super. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin noch mal nach vorn, weil Frau Henfling wieder so reingeschrien hat. Die rot-rot-grüne Ablehnung ist hier einfach Scheinheiligkeit. Wer hat denn die Schonzeitverkürzung für das Rehwild eingeführt? Das war Rot-RotGrün, FDP und CDU haben mitgemacht.
(Beifall AfD)
Wer hält an Rotwildeinstandsgebieten fest, obwohl die Wissenschaft inzwischen weiß, dass es genetische Verarmung hervorruft? Das ist Rot-Rot-Grün. Sie sind die Vertreter der Wald-vor-Wild-Ideologie. Das sind Sie. Am besten alles wegschießen, vor allem auch Schwarzwild. Und dann lehnen Sie so etwas ab! Das ist scheinheilig hoch zehn.
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Danke sehr. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Ich frage die Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin Karawanskij.
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Vielen Dank, Herr Präsident. Vielleicht erst mal noch zu der letzten Wortmeldung: Die ganzjährige Bejagung von Schwarzwild ist definitiv weder ein rot-rot-grünes Projekt noch etwa ein wildes Rumballern auf Wild. Noch mal zur Erinnerung: Wir haben in Deutschland seit vergangenem Jahr die Afrikanische Schweinepest, die vor allen Dingen durch die Schwarzwildbestände übertragen wird, wo es auch schon Eintragungen in andere Bundesländer, in unsere Nachbarbundesländer, in die Hausschweinebestände gegeben hat und dann diese Tiere gekeult werden mussten. Das Ganze ist unbedenklich für Menschen, aber doch sehr gefährlich für die Tiere. Vor diesem Hintergrund wurde die ganzjährige Bejagung auf Schwarzwild dann tatsächlich auch umgesetzt – im Übrigen nicht nur in Thüringen, sondern auch in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und ich könnte auch noch die restlichen Bundesländer aufzählen. Aber zurück zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP „Die internationale Kooperation im Jagdrat nicht zum Abschuss freigeben“: Ich spare mir jetzt die Ausführungen CIC auf Englisch oder auf Französisch – das hat Abgeordneter Bergner vorhin schon sehr charmant getan. Aber noch mal zur Erinnerung: Anfang Dezember letzten Jahres, also 2022, wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt, dass die seit 1966 bestehende Mitgliedschaft Deutschlands im Internationalen Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes – kurz: CIC – beendet wurde. Diese Entscheidung hat das BMEL selbst und allein getroffen. Die Abstimmungen mit den Ländern oder mit anderen Verbandsstrukturen gab es als solche nicht. Im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen im Deutschen Bundestag wurden vonseiten des BMEL verschiedene Gründe für den Austritt angeführt. So wurde begründet, dass ein Arbeitsschwerpunkt des CIC das Trophäenbewertungssystem ist. Die Trophäenjagd wird durchaus an verschiedenen Stellen gesellschaftlich kritisch gesehen und die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten würde der grundsätzlich politischen Ausrichtung der Bundesregierung widersprechen. So die Antwort. Weiterhin wolle das BMEL die Kritik nicht mittragen, die der CIC in der Vergangenheit wiederholt und öffentlichkeitswirksam an Importverboten von Trophäen geäußert hat, die von verschiedenen europäischen Ländern angestrebt werden. Hier sind Belgien und England zu nennen. Ferner habe das Ministerium im Rahmen seiner Kompetenz auf Grundlage der Geschäftsordnung der Bundesregierung sowie der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien gehandelt, wonach eine vorherige Abstimmung der Regierung zum Austritt nicht erforderlich war. Die CIC-Mitgliedschaft betreffe allein den Bereich der Jagd und liege somit im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Das ist aus den Antworten zu entnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entscheidung des BMEL ist in gewisser Art und Weise ambivalent. Einerseits ist die Begründung durchaus nachvollziehbar, andererseits ist es natürlich auch bedauerlich, dass eine 50-jährige Mitgliedschaft Deutschlands von heute auf morgen aufgekündigt wird, ohne dass dazu eine Absprache in der Bundesregierung oder mit den Ländern oder mit weiteren Akteuren erfolgte. Das CIC ist in mehr als 80 Ländern aktiv, hat die Förderung und Unterstützung des Erhalts von Wildtieren, Biotopen sowie Gemeinschaften von Menschen und deren Traditionen einschließlich nachhaltiger Nutzung und Jagd zum Ziel. Anhand dieser Zielsetzungen wird deutlich, dass es nicht nur um nachhaltige Jagd geht, sondern mittelbar auch um soziale, ökonomische und natürlich auch kulturelle Nachhaltigkeit bei der betreffenden Landbevölkerung, die am Wildtiermanagement beteiligt ist bzw. davon profitiert. Seit dem Bekanntwerden des Austritts hat die Bundesregierung schon im Rahmen von parlamentarischen Anfragen, auch Presseanfragen, umfangreich Stellung bezogen und mitgeteilt, an der Entscheidung festzuhalten. In Anbetracht der Stellungnahmen und auch der alleinigen Entscheidungskompetenz des BMEL – wir haben ja auch zeitlichen Verzug seit dem Austritt – sehe ich ehrlich gesagt keine große Erfolgsaussicht für eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat. Ambivalent bleibt auch der Antrag der Parlamentariergruppe der FDP. Es kritisierte doch eher Karl-Heinz Busen, Mitglied der CDU
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
FDP!) – FDP-Fraktion, genau –, aber er hat nach seiner Kritik weder eine Frage im Deutschen Bundestag gestellt, noch hat er eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht. Immerhin HansJürgen Thies, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, hat hierzu dann noch einmal eine Kleine Anfrage gestellt. Insofern ist es sehr interessant, dass es hier im Thüringischen Landtag gestellt wird, sich allerdings die Aktivitäten im Deutschen Bundestag bzw. auf dieser Bühne entsprechend vermissen lassen. Ich empfehle der FDP, hier selbst noch einmal die Position in Berlin einzubringen und damit dann auch ihre entscheidenden Einflussmöglichkeiten geltend zu machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Frau Ministerin. Das passt sowohl zum ersten Beitrag von Herrn Cotta als auch jetzt in Ihre Richtung. Es kann sein, dass es auch in meiner Partei Leute gibt, deren Engagement ich mir manchmal etwas kräftiger wünschen würde,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wenige!) wobei ich das Herrn Busen im Bereich Jagd normalerweise nie unterstellen würde, er ist ein sehr Engagierter und auch Freund der Jägerschaft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber ich will jetzt, weil das an unserem Antrag kritisiert worden ist, noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir sind hier Mitglieder dieses Hohen Hauses. Es ist unsere liberale Geisteshaltung, dass wir der Auffassung sind, uns dort zu engagieren, uns dort einzubringen und dort etwas zu bewegen, wo wir persönlich die Verantwortung haben, und deswegen stehen wir zu diesem Antrag. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die internationale Kooperaon im Jagdrat nicht zum ti schuss freigeben Ab
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen zu diesem Punkt vor. Wir kommen zur Abstimmung und ich frage als Erstes: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab und ich frage: Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Jetzt frage ich nach hinten. Die Mehrheit befindet sich links. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der Festlegung der Tagesordnung gesagt, dass der Punkt 30 heute als letzter Punkt aufgerufen werden soll. Nun ist es für mich an dieser Stelle nicht ganz leicht einzuschätzen, wie lange die Abarbeitung dieses Punktes dauert. Deswegen würde ich vorsichtshalber jetzt den Punkt 30 aufrufen und dann gegebenenfalls noch mal mit den Parlamentarischen Geschäftsführern beraten. Also Aufruf des Tagesordnungspunkts 30 Antrag der Abgeordneten Bergner (fraktionslos) Dr. - Drucksache 7/8734 Bevor ich das Wort zur Begründung erteile und danach die Aussprache eröffne, bitte ich darum, in den Reden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Wünscht die Antragstellerin das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zu der Petion E-453/22 ti
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich habe den Widerspruch deshalb eingebracht, weil mir das Studium der Aktenlage inklusive der Protokolle des Bildungsausschusses zeigen, dass hier bei der Entscheidung ein gewaltiger Irrtum zugrunde liegt und ich verhindern möchte, dass die Abgeordneten des 7. Thüringer Landtags mit so einer gravierenden Fehlentscheidung in die Geschichtsbücher eingehen. Die Petition hat nie eine Aufhebung der Schulpflicht gefordert, so wie es in allen Petitionsdokumenten nachzulesen ist. Die Ablehnung der Petition wird genau mit der Ablehnung der Aufhebung der Schulpflicht begründet. Damit erfolgt eine Ablehnung einer Sache, die niemals beantragt wurde. Das ist schlicht und einfach sachlich falsch. Im Gegenteil, die Petentin regt an, die Umsetzung des Thüringer Bildungsplans zu unterstützen, zum Beispiel indem dieser bei der Auslegung des Schulgesetzes wirklich berücksichtig wird, und genau das ist in § 2 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Schulgesetz auch vorgesehen. Somit wird auch die Grundgesetzkonformität des Thüringer Schulgesetzes gewährleistet. Ministerielle Empfehlungen oder Erlasse können im ersten Schritt für Rechtsklarheit sorgen. In einem weiteren Schritt kann und sollte das auch gesetzlich fixiert sein. In § 17 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Pflicht zum Besuch einer Schule auf Antrag der Eltern ruht, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen. Dabei geht es um die Auslegung des Begriffs „zwingende Gründe“. Zwingende Gründe sollten es einem jungen Menschen ermöglichen, die Bildung nicht zwingend in einem vorgeschriebenen Schulgebäude zu erwerben, wenn es bessere Möglichkeiten gibt, die den Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen entsprechen. In der Anhörung wurden viele Möglichkeiten genannt, die bei den Abgeordneten offensichtlich zur Verwirrung führten. Es wurde unter anderem angeregt, dass das in Thüringen bereits ausgearbeitete Konzept „nelecom“ unter wissenschaftlicher Begleitung mittels einer experimentellen Zulassung erprobt wird. Den Protokollen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport habe ich entnommen, dass in den Köpfen der Ausschussmitglieder viele offene Fragen existieren. Ich denke, dass offene Frage nicht ein Grund als „sachlich falsch“ Ablehnen sein dürfen. Stattdessen sollten die Petentin und die Experten noch mal in den Ausschuss eingeladen werden, um die Unklarheiten der Abgeordneten mit ihnen im Gespräch zu klären. Konstruktiver Dialog mit engagierten Bürgern sollte das Wesen unserer Politik in Thüringen darstellen. Hier können wir zeigen, dass unsere Worte mit Taten untersetzt werden. Aktuell laufen einige Prozesse zu diesen Themen an den Thüringer Verwaltungsgerichten, die Kraft, Nerven und Zeit kosten. Auch am Verwaltungsgericht ist man der Meinung, dass die Politik hier handeln muss. Ebenso ist dies vonseiten der Rechtswissenschaften zu hören. Die Schulpflicht geht keineswegs in der Pflicht zum Besuch einer Schule auf, wird dort immer stärker betont. Informelle Bildungsmöglichkeiten zu etablieren, entspricht nicht nur dem Bildungsverständnis des Thüringer Bildungsplans, sondern gewährleistet auch, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gelingenden Lernens wirklich gewürdigt werden. Wir haben hier mit dem Expertenteam eine Chance an die Hand bekommen, die wir ergreifen und nicht wegschlagen sollten. Deshalb bitte ich das Parlament, meinen Antrag zu unterstützen und einer konstruktiven Mitarbeit der Experten, Eltern und Lehrer zu diesem Thema eine Chance zu geben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Aufhebung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Landtags zu der Petion E-453/22 ti
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich frage ins Rund: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ist es die Fraktion der AfD oder ein einzelner Abgeordneter? Da müssen Sie sich entscheiden. Das sind ein Abgeordneter der AfDFraktion und die Frau Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP und der Rest der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit kommen wir zum Aufruf des TagesordAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7140 - 2. Neufassung dazu: Ärztemangel, Zahnärztemangel und Apothekermangel begegnen – Zukunftsfähigkeit der Thüringer Gesundheitsversorgung sichern Alternativantrag der Frakon der CDU ti - Drucksache 7/7782 Wird hier das Wort zur Begründung zum Antrag gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Frage steht im Raum: Wie bekämpfen wir den Fachkräftemangel in der Medizin und in den medizinischen Berufen? Dazu hat der Landtag auf Initiative der FDP bereits 2020 einen Beschluss gefasst, unter anderem den, dass die Medizinstudienplätze an der Universität Jena erhöht werden. Das konnten sie auch zum Wintersemester 2021/2022. Das ist ein erster Erfolg. Kein Erfolg ist es, wenn wir auf die Ausbildungszahlen der Zahnmediziner schauen oder bei den Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Dort stehen – das muss man leider so sagen – räumliche Begrenzungen leider dem schnellen Ausbau von Studienplatzkapazitäten entgegen. Aber auch da hat sich dieses Land auf den Weg gemacht, zumindest betreffend die Pharmazeuten, ein neues Gebäude zu bauen, mehr Plätze zu ermöglichen, mehr Laborplätze zu ermöglichen. Aber wir wissen, das dauert. Wir wissen leider nicht, wie lange das dauert, bis da endlich jemand einziehen kann und ausgebildet werden kann. Wir brauchen aber schnell Medizinerinnen und Mediziner, und zwar entlang der gesamten Versorgungskette. Das bedeutet, wir brauchen alternative Ideen. Hier haben Sie eine, sogar eine, die nicht nur innovativ ist, sondern die ihre Wirkmächtigkeit auch schon nachgewiesen hat. – Ich erkläre es Ihnen gleich sehr gern, Herr Schubert, auch wenn Sie mir entweder freundlich zugewunken oder eben zum Thema abgewunken haben. Beides möchte ich von mir weisen. –
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Da war
beides gemeint!) Der entscheidende Punkt ist, dass die Ausbildung leider sehr lange dauert. Das wissen wir auch. Aber es gibt eine Möglichkeit – und das zeigt leider auch die Begrenztheit der Ausbildungsplätze insgesamt in ganz Deutschland, dass es einen Markt gibt, der leider außerhalb von Deutschland liegt, der auch nachgewiesenermaßen genutzt wird. Denn unsere jungen Leute machen sich auf den Weg und studieren im europäischen Ausland – ob das an der Semmelweis-Universität in Budapest ist, ob das in Zagreb ist, ob das in Split ist usw. Sie kennen die Debatten. Wir sollten doch so klug sein, genau das zu einem Vorteil für uns zu machen, nämlich solange wir baulich noch nicht in der Lage sind, die Studienplatzkapazitäten in Jena ausgebaut zu haben, sollten wir genau die Kapazitäten nutzen, die heute schon an europäischen Universitäten zur Verfügung stehen, damit wir sofort Ausbildungskapazitäten dorthin bringen, wo wir sie brauchen, nämlich zu den jungen Leuten, die dann später in Thüringen praktizieren sollen. Auch wenn Herr Schubert schon wieder die Nase rümpft, aber die Realität zeugt davon, dass das gar nicht so verkehrt ist, weil das nämlich schon gemacht wird, allerdings auf Selbstkostenbasis beispielsweise der KV in Sachsen. Dort gibt es bereits seit 2013 in Pécs ein solches Kooperationsverfahren. Heute sind es bereits 20 junge Medizinerinnen und Mediziner aus Sachsen, die jetzt so ihre Weiterbildung machen. Es funktioniert nicht nur in Sachsen, sondern jetzt auch in Sachsen-Anhalt. Allerdings ist die Frage, wieso das eine Körperschaft öffentlichen Rechts aus Beiträgen der Ärzteschaft selbst finanzieren muss, denn es ist Staatsaufgabe, genau solche Studienplatzkapazitäten vorzuhalten. Deswegen wollen wir, dass zukünftig das Land Thüringen bis zur Fertigstellung der baulichen Voraussetzungen in Jena tatsächlich Studienplatzkontingente an europäischen Universitäten kauft und dort die Ausbildungsmöglichkeiten für Thüringer Studentinnen und Studenten sichert – die Übernahme der Studiengebühren durch das Land, und zwar mit der Verpflichtung nicht nur zu einer fünfjährigen Tätigkeit in der Versorgung in Thüringen, sondern seine ganzen Praxisbestandteile und Weiterbildungen dann auch in Thüringen zu absolvieren. Ich habe Ihnen gesagt, dass das in anderen Ländern durch Körperschaften öffentlichen Rechts bereits getan wird, auch wenn das aus unserer Sicht Aufgabe des Landes ist. Zu den weiteren Punkten komme ich gleich noch in der weiteren Debatte, denn der Antrag ist natürlich umfangreich, wie Sie ahnen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich gebe den Hinweis, dass die Landesregierung angekündigt hat, von der Möglichkeit der Erstattung eines Sofortberichts zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner erhält Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, das Wort.
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen – zumindest noch da oben und am Livestream –, zu später Stunde am Freitagabend schauen wir noch mal auf die Ausbildung von angehenden Medizinerinnen in Thüringen. Ich kann zumindest bei einer Sache zustimmen, Herr Montag. Ich kann zugeben: Zagreb und Split sind zwei wunderschöne Städte. Ob wir allerdings tatsächlich das Geld in die Hand nehmen müssen, um dort Studienplätze über Stipendien zu finanzieren, darüber lässt sich sicherlich im Ausschuss noch mal diskutieren, und zwar vor dem einfachen Hintergrund – und da fange ich gleich direkt mal an dem Punkt an –: Es ist doch Ihre Gruppe, die beispielsweise mit Blick auf den Haushalt immer von der Milliarde, die man im Thüringer Landeshaushalt einsparen müsse, redet.
(Beifall DIE LINKE)
Dann stelle ich mal entgegen, wie viel die Studienplätze oder gegebenenfalls auch ein Stipendium kosten. Wenn man sich die Zahlen mal ansieht: Die Spannbreite bei den Studienplätzen im Ausland liegt dann pro Platz schon recht weit, nämlich irgendwo zwischen 2.300 Euro und 27.000 Euro pro Jahr. Wenn man das dann mal hochrechnet mit den entsprechenden Personen, die Sie jetzt auch genannt haben, dann kommen wir in Summen, wo ich mich frage: Wo liegt denn der entsprechende Haushaltsantrag der FDP-Fraktion vor, wenn Sie das, was Sie hier mit einem Antrag vorlegen, tatsächlich auch untersetzen wollen?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Pau-
schale Mehrausgabe!) Ich finde und habe das letztens an anderer Stelle schon gesagt, der Vorschlag, den Sie hier machen, greift mit Blick auf die eigentliche Herausforderung, die wir haben, nämlich das künftige Personal für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu haben, dann doch wieder ein bisschen sehr kurz, weil es sich am Ende um eine – aus meiner Sicht – sehr kleine Stellschraube dreht; Sie haben gerade die Zahlen genannt. Das betrifft am Ende vielleicht eine Zahl zwischen einer einstelligen bis niedrigen zweistelligen Personenzahl und dann muss man das doch durchaus noch mal ins Verhältnis stellen, welchen Mitteleinsatz wir denn wählen. Denn wenn ich das mal hochrechne, nehmen wir mal die teurere Variante: Gesamtkosten für so ein Stipendium – 150.000 Euro im Jahr. Dann lege ich mal daneben, was beispielsweise das Gesundheitsministerium jetzt auf den Weg gebracht hat mit der Änderung der Niederlassungsforderung. Dann wäre doch die Frage der Abwägung: Finanziere ich quasi in dem Umfang von ca. 150.000 Euro pro Person im Jahr einen Stipendiumsplatz mit allem Drum und Dran oder sage ich, statt 150.000 Euro gebe ich drei bis vier Personen die Möglichkeit, über die Niederlassungsförderung mit den 40.000 Euro entweder eine Praxis oder auch eine Apothekerniederlassung zu fördern? Da ist aus meiner Sicht mit dem sinnvollen Einsatz der Gelder und der konkreten Bindung vor Ort eher der Weg zu wählen, den auch das Ministerium mit der Verbesserung der Niederlassungsförderung gegangen ist. Da schaffen wir am Ende mehr mit weniger Geld, die Leute dann hier auch entsprechend in der Region zu halten. Dann will ich noch mal auf einen anderen Punkt in Ihrem Antrag eingehen. Unter III.1 setzen Sie sich für einen Studienkapazitätsausbaupfad ein. Das ist ja erst mal löblich und sicherlich auch richtig, dass es hier eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern braucht, um die Kapazitäten zu erhöhen. Sie haben ja selbst in der Einbringung schon erwähnt, was Thüringen dort auch schon mit Blick auf die Medizinstudienplätze in Jena gemacht hat. Aber es gehört dazu – und das wäre auch ehrlich mit Blick auf das FDP-geführte Ministerium im Bund, würde sich Frau Stark-Watzinger auch gegenüber Herrn Lauterbach stärker dafür einsetzen –, dass es hier eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern braucht und dass der Bund sich nicht bei der Frage der Finanzierung des Medizinstudiums und der entsprechenden Reform, aber auch der Reformkosten der neuen Approbationsordnung zurückzieht und den Appell der Länder aus dem Herbst beispielweise tatsächlich auch ernst nimmt, sodass die Mehrkosten hier auch gemeinsam getragen werden. Ich hoffe, dass Sie als Arbeitsauftrag mit in die Ampelregierung nehmen, dass sich das auch entsprechend abbilden muss, wenn wir am Ende auch über die Frage des Bundeshaushalts sprechen. Was mir bei der Forderung in III. bei dem Konstrukt der Finanzierung der Stipendien dann auch ein Stück weit zu kurz kommt, ist auch noch ein anderer Aspekt, nämlich dass sich die Erwartungshaltung junger Absolventinnen in der Medizin, in der Pharmazie oder Zahnmedizin darin gar nicht widerspiegelt. Ich nenne mal ein paar Sachen, was die tatsächlich erwarten: Es gibt einerseits natürlich – auch die schauen darauf – eher einen Trend zur Anstellung, Teilzeitarbeit oder andere Modelle zu wählen. Da ist die Sorge vor dem unternehmerischen Risiko, beispielsweise bei der Übernahme einer Einzelpraxis. Das ist die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist aber auch beispielsweise die Entlastung von administrativen oder organisatorischen Tätigkeiten. All das sind Sachen, wo unseres Erachtens diese eine Einzelmaßnahme mit der Frage „Was wende ich dafür finanziell im Vergleich zu dem auf, was tatsächlich das Ergebnis ist?“ am Ende auch zu kurz greift. Deswegen muss die Frage eher sein: Wie schaffen wir es, die sogenannten Klebe- oder Bindungseffekte zu erreichen und insbesondere diejenigen hier zu halten, die hier in Thüringen ihr medizinisches, zahnmedizinisches oder pharmazeutisches Studium beginnen? Da würde ich wirklich eher den Fokus auf die Instrumente legen, die in den letzten Jahren entwickelt und auch verbessert wurden – ich habe schon die Frage der Niederlassungsförderung erwähnt –, damit wir attraktive Bedingungen schaffen, nach dem Studium auch hierzubleiben. Ich glaube, dafür ist das Geld sehr viel sinnvoller angelegt, als zu überlegen, jetzt auch noch für eine kleine Anzahl von Personen Stipendien für Auslandsstudienplätze oder – ich hörte letztens auch schon diese Diskussion – an privaten Universitäten innerhalb der Bundesrepublik zu finanzieren. Ich glaube, es ist ein sinnvollerer Einsatz der Steuermittel, wenn wir auf diese Stellschraube setzen, als die von Ihnen vorgeschlagene. Ich glaube, eine andere Sache, worüber man durchaus im Ausschuss diskutieren kann, ist die Frage – Sie haben das unter III.4 erwähnt, Thema „Zahnärztescout“ –, inwiefern das Modell des Ärztescouts und die Frage, wie auch eine Praxisorientierung während des Studiums Eingang finden kann, eine Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit beim Weg des Studiums. Ich glaube, das sind Ansätze, über die man dann diskutieren kann. Insofern ist von unserer Seite nichts dagegen einzuwenden, zu sagen, all das sowie auch noch ein paar andere Aspekte des CDU-Alternativantrags an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Ich will nur noch mal eine Sache beim CDU-Antrag erwähnen, denn da muss man sich am Ende auch ehrlich machen. Unter IV. zielen Sie auf die kontinuierliche Erhöhung der Vorabquoten mit Blick auf die Frage des Landarztgesetzes ab. Das ist quasi noch mal daneben zu betrachten, da läuft ja auch die entsprechende Beratung. Aber man muss sich mal ehrlich machen, was es bedeuten würde, die Vorabquote auf das Maximum zu erhöhen. Es gibt nämlich eine entsprechende Vorlage, da kann ich nur noch mal die Lektüre empfehlen, die ist bereits aus dem Dezember 2021, Drucksache 7/3158, wo im Ergebnis der Prüfung darauf hingewiesen wird, dass wir nämlich ein Problem bekommen, wenn man die Vorabquote für diesen Bereich dann auch auf das Maximum anheben würde, denn dann müssen nämlich in diesem schwierigen Konstrukt der Vorabquoten andere hintenanstehen. Da gibt es beispielsweise eine Vorabquote, die natürlich auch von besonderer Relevanz ist. Das sind die Personen mit der besonderen Bildung oder beruflichen Qualifizierung, für die das auch ein Weg in das medizinische Studium sein soll. Ich frage mich, ob es dann noch der Sache gerecht wird, wenn wir die ausschließen, wenn an anderer Stelle die Vorabquote auf das Maximalste erhöht wird. Und man muss sich auch da ehrlich machen: Die Zahlen bei den Vorabquoten in diesem Kontext sind ja auch nicht am Ende die Zahlen, die dann den großen Wurf machen. Aber das sind alles Debatten, die können wir, glaube ich, noch mal sehr viel intensiver im Ausschuss führen. Insofern ist es unser Ansinnen zu sagen: Wir überweisen das in den Fachausschuss und können dann noch mal im Detail genauer darüber diskutieren. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der größte Mangel im Gesundheitswesen ist nicht mehr nur das Geld, es sind die Menschen, die medizinischen und pflegerischen Fachkräfte. Wenn wir über die Versorgung der Zukunft sprechen, dann wird diese maßgeblich davon abhängen, ob es uns gelingt, genügend medizinische Fachkräfte zu gewinnen. Doch wir haben es aktuell mit einem Paradox zu tun, das auf den ersten Blick nicht einleuchtet: Einerseits brauchen wir Fachkräfte wie nie, andererseits ist deren Zahl in vielen Bereichen ebenfalls so hoch wie nie. Die Anzahl der in Thüringen tätigen Ärzte ist seit 1992 um ca. 3.000 gestiegen. Das sind allerdings nur 50 Prozent der Ärzte, die hier ausgebildet wurden. Gleichzeitig hat sich jedoch auch die Anzahl der nicht ärztlich Tätigen im Zeitraum von 2008 bis 2021 vervierfacht. Die Zahl der Niederlassungen sank im gleichen Zeitraum um 515. Daraus ergibt sich für uns folgende Frage: Warum wollen sich unsere sehr gut und zahlreich ausgebildeten Ärzte nicht mehr in Thüringen niederlassen oder als Arzt tätig sein? Das trifft insbesondere ältere Ärzte, die ihre Praxen ohne Nachfolger schließen, aber auch Ärztinnen und Ärzte mit Kindern, die nicht unbedingt in die Niederlassung gehen, sondern sich zu Gemeinschaftspraxen zusammenschließen oder in Kliniken anfangen. Und hier liegt für uns der springende Punkt. Der Berufsalltag von unseren Ärzten und Apothekern in Thüringen muss verbessert werden. Bürokratisierung und die Dokumentationspflichten sorgen für Ineffizienz und erschweren den Berufsalltag. Wir müssen denen, die Leben retten, das Leben wieder einfacher machen. Das ist unser Anspruch als CDU-Fraktion. Aber das heißt für uns: Wir müssen endlich darüber sprechen, wie wir Ärzte wieder mehr ärztlich tätig sein lassen können, wo wir Bürokratie und Dokumentation abbauen können und manchmal auch einfach wieder mehr vertrauen. Auch das rettet Leben, weil im Zweifel mehr Patienten versorgt werden können. Unser Vorschlag ist, dort anzusetzen und die Bürokratie sowie die Dokumentationslast zu evaluieren und zu verringern. Diese Problematik betrifft nicht nur unsere Ärzte, sondern alle Berufsgruppen im medizinischen Bereich: von Hebammen, Ergotherapeuten über Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte bis hin zu Zahnärzten und Apothekern. Neben dem Punkt der Entlastung müssen wir endlich sicherstellen, dass der Landtagsbeschluss „Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich“ umgesetzt wird. Immer wieder sprechen uns Betroffene auf diese Thematik an, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es wird Zeit, hier Taten folgen zu lassen, die spürbar sind und eine deutliche Verbesserung der Bearbeitungszeiten hervorbringen, die deutschlandweit in Thüringen am höchsten sind. Um unsere inländischen Potenziale stärker zu nutzen, fordert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag ein Konzept in Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Vereinigungen und der Landesärztekammer für Ältere sowie für Ärzte mit Kind, um deren Potenzial für die Gesundheitsversorgung stärker zu nutzen. Weiterhin fordern wir, dass die Landarztquote, die Landzahnarztquote und die Landapothekerquote ausgebaut werden. Wir brauchen unsere Absolventen vor Ort in den Kommunen, auf den Dörfern und vor allem am Menschen. Wir sehen in der Landarzt-, der Landzahnarzt-, bzw. Landapothekerquote einen Baustein, den ländlichen Raum zu versorgen. Natürlich benötigen wir auch mehr Studienplätze. Doch allein auf die kostenintensive Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen zu setzen – je nach Studium kostet die Ausbildung eines Arztes 150.000 bis 250.000 Euro –, finden wir zu kurzfristig. Wir müssen unsere teuer ausgebildeten Absolventen auch im Land halten und die Klebeeffekte erhöhen, wie wir eben schon gehört haben. Dieses Problem lösen wir nicht, indem wir mehr teuer bezahlte Studienplätze schaffen, sondern versuchen, die Studenten früh für Thüringen und früh für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu begeistern. Da braucht es mehr Stipendien für die Studenten, die sich entscheiden, in Thüringen zu studieren und zu praktizieren. Wir fordern, dass die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen weiter gestärkt wird. Wir wollen es den jungen Humanmedizinern, Zahnmedizinern und Pharmazeuten ermöglichen, auch Praktika und Praxisjahre auf dem Land zu machen. Wir müssen die jungen Menschen da abholen, wo sie sind, und das noch bevor sie sesshaft werden, und das ist meistens ab dem 32. Lebensjahr; hierauf muss ein besonderer Fokus gelegt werden. Dafür müssen wir auch die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern, die Erreichbarkeit dort stärken und den ländlichen Raum attraktiver machen, damit sich unsere Ärzte auch dort anmelden. Lassen Sie uns also die Anerkennung beschleunigen, die Bürokratie und die Dokumentationspflicht entschlacken und schauen, dass wir unsere Absolventen in Thüringen halten und fördern. Denn Absolventen, die gehen, sind verlorene Kräfte für Thüringen. Wie Sie sehen, werden zu viele Stellschrauben aktuell nicht gedreht. Ich hoffe, dass wir es im Ausschuss schaffen, diese Stellschrauben zu drehen, denn Stillstand wäre bei dieser wichtigen Thematik, bei diesem wichtigen Zukunftsthema das Schlimmste, was uns passieren kann. Es geht um unser aller Gesundheitsversorgung. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam anpacken, die Bedingungen zu verbessern. Recht herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, bei der Debatte des Antrags der FDP und des Alternativantrags der CDU fange ich der Einfachheit halber mit dem Alternativantrag der CDU an: „Ärztemangel, Zahnärztemangel und Apothekermangel begegnen – Zukunftsfähigkeit der Thüringer Gesundheitsversorgung sichern“. Der Antrag ist in unseren Augen ein Zeugnis von Orientierungslosigkeit, Zaghaftigkeit und der halbherzige Versuch, die im Gesundheitswesen in Thüringen – und dort speziell in der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung – bis zum Jahr 2014 selbst gemachten Fehler ein bisschen zu reparieren. Doch der Reihe nach: Solange die CDU in Thüringen die Macht hatte: Was hat sie gemacht? Genau: nichts. Unter I. möge der Landtag in elf Punkten die drohende Mangelversorgung, die jetzt schon vorhandenen Defizite und die Notwendigkeit von Strukturreformen feststellen. Kein Wort zu den Ursachen, Versäumnissen und Fehlern aus der Zeit von 1991 bis 2014.
(Beifall AfD)
Zusammenfassend erlaube ich mir, diese elf Punkte als Binsenweisheiten zu beschreiben. Die Landesregierung hat ja auch gleich darauf verzichtet, einen Sofortbericht zu erstellen. Unter II. kommt die erste Forderung nach dem heutzutage gern eingesetzten, aber nur sehr bedingt wirksamen Allheilmittel schnellerer Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Dieses Allheilmittel hilft nur sehr bedingt. Wie ich aus meiner eigenen Berufspraxis und aus der Arbeit mit den Kollegen in den Praxen und Krankenhäusern weiß, sind viele, auch ambitionierte Kollegen, fleißige Kollegen aus dem Nicht-EU-Ausland hierhergekommen und brauchen zunächst einmal zwei bis drei Jahre, um das erforderliche Sprachniveau C1 zu erreichen. Außerdem weisen die Ausbildungen außerhalb von Deutschland häufig Lücken auf, die in der dort geübten medizinischen Praxis normal sind, aber hier erst in mühevoller Kleinarbeit in der täglichen Praxis ausgeglichen werden müssen. Nach meiner und der Erfahrung vieler meiner Kollegen dauert es drei bis vier Jahre, bis ein Arzt oder Zahnarzt auf dem erforderlichen Sprach- und Ausbildungsstand ist. Außerdem möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass wir nicht das Recht haben, wirtschaftlich schwächeren Ländern mit monetären Anreizen ihr medizinisches Fachpersonal abzuwerben.
(Beifall AfD)
Punkt III. beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Rat an dieser Stelle lautet kurz und knapp: Kindergarten und Schule einfach im Dorf zu lassen, wäre schon eine bedeutende Erleichterung für junge Familien, in denen einer oder beide in medizinischen Bereichen tätig sind. Punkt IV. greift unsere alte AfD-Forderung auf, in der wir verlangt haben, eine Studienplatzlenkung vorzunehmen und die in Thüringen knappen Studienplätze an bleibewillige Studenten bevorzugt zu vergeben. Das hier erwähnte Maximum des in der Vorabquote Möglichen kann vom Gesetzgeber ohne Weiteres erhöht werden und das Hochschulgesetz kann ebenfalls so ausgestaltet werden, dass das geht, da ja Gesetze bekanntermaßen menschengemacht sind. Unter Punkt V. taucht eine weitere Maßnahme mit homöopathischer Wirkung auf: der Ausbau von Stiftungsapotheken und Stiftungspraxen, die interessierten Bewerbern die notwendige Bürokratie und Dokumentation nahebringen sollen. Ich kann Ihnen aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung mit der Einarbeitung junger Kollegen sagen: Dazu brauchen wir keine behördliche und amtliche Unterstützung bzw. Anleitung; das können wir. Was wir ganz dringend brauchen, ist Bürokratieabbau. Bei meiner eigenen Suche nach Nachfolgern für meine Praxis wurde mir immer wieder gesagt: Wir haben kein Interesse an einer Niederlassung, mit diesem ganzen bürokratischen Wust wollen wir uns nicht mehr belasten, wir wollen ein Angestelltenverhältnis, 35Stunden-Woche, Work-Life-Balance und abends um sechs nach Hause gehen und die Tür abschließen und an nichts mehr denken.
(Beifall AfD)
Insgesamt halten wir den hier vorgelegten Alternativantrag der CDU für zu schwach in der Auswahl seiner Mittel bzw. direkt ungeeignet und werden ihm daher keinerlei Zustimmung geben. Ganz anders verhält es sich mit dem von der Parlamentarischen Gruppe der FDP hier vorgelegten Antrag „Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – ‚Fachkräfteoffensive [...]‘“. In diesem Antrag sehen wir eine ganze Reihe guter und geeigneter Vorschläge, auch wenn wir durchaus Verbesserungen anzubringen haben. Unter Punkt I.1. müsste nach unserer Auffassung als Hauptgrund für die drohende Versorgungskrise die demografische Entwicklung stehen. In Gesamtdeutschland hat sich in den Jahren 1990 bis 1994 die Geburtenrate von 1,52 Kindern pro Frau auf 0,77 verringert. Da diese damals geborenen wenigen Kinder mittlerweile selbst Kinder haben – oder auch nicht –, fehlen uns nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit zwei Generationen an Menschen, die mit ihrem Berufsleben einen dringend benötigten Platz ausfüllen könnten. Die hier angeführte alternde Bevölkerung ist in unseren Augen nur ein kleinerer Teil des Problems, zumal wir in Thüringen seit vielen Jahren nicht schrumpfen, sondern im Gegenteil eher wachsen, wie wir letztens statistischen Meldungen entnehmen konnten. Das Wachstum ist zwar auch nur bedingt brauchbar, da es sich überwiegend um gebärunwillige junge Männer handelt, aber immerhin, es werden mehr Menschen in Thüringen.
(Beifall AfD)
Zu den verschiedenen Unterpunkten: Unter Punkt II. gibt es dann im Ausschuss sicherlich viel zu debattieren. Die abgefragten Zahlen sind seit Jahren im Umlauf oder bei den Körperschaften ohne Weiteres zu erfahren. Alle im Landtag mit Gesundheitspolitik Beschäftigten sollten sie kennen und ihren eigenen Kenntnisstand mit dem Wissensstand der Landesregierung mühelos abgleichen können. Unter Punkt III. wird die Festlegung eines Studienkapazitätsausbaupfads gefordert. Diese Initiative möge sich auch auf alle anderen Bundesländer erstrecken. So weit, so gut. Wie wir alle wissen, sind solche Gremien dazu geeignet, Zeit, Kraft und Nerven aller Beteiligten zu strapazieren, ohne jemals einen fassbaren Nutzen und ein abrechenbares Ergebnis – selbst nach Jahren – vorzuweisen. Ich verweise auf zahlreiche runde Tische, auch in der Gesundheitspolitik, die irgendwann still und leise, sang- und klanglos beerdigt worden sind. Daher wird die Forderung nach einem Landesprogramm erhoben, Studiengebühren an einer privaten Hochschule in Deutschland oder im EU-Ausland als individuelle Förderung für einzelne Studenten zu übernehmen. Im Gegenzug dazu sollen diese sich zur Arbeit in niedergelassener oder klinischer Tätigkeit in Thüringen verpflichten. Angesichts der Summen, um die es hier geht, halten wir eine zehnjährige Bindefrist an einen Thüringer Arbeitsplatz durchaus für angemessen. Alle die Stipendiaten, die sich für einen anderen Arbeitsort entscheiden, können ja dann diese Studienförderung an den Thüringer Steuerzahler zurückzahlen. Punkt III.3. erscheint uns ebenfalls geeignet, als Übergangslösung mehr Absolventen nach Thüringen zu leiten. Eine zusätzliche Stelle in Form eines Zahnärzte- oder Apothekerscouts erscheint mir persönlich nicht zielführend. Außerdem gibt es so etwas schon, aber die Wirkung ist wohl doch recht begrenzt. Ich sehe das Gesundheitsministerium in der Pflicht, ebenso die Berufsvertretungen, die Standesvertretungen, die durchaus über Mittel und Wege verfügen, die Thüringer Hochschule in Jena auch, mit geeigneten Veranstaltungen und einer frühzeitigen Inblicknahme des Problems „Absolventenlenkung“ approbierte Ärzte und Zahnärzte und die Apotheker und die an Nachwuchs interessierten Kollegen in Thüringen zusammenzubringen. Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es gar nicht so sehr ausdehnen. Zunächst ein Dank an den doch konstruktiven Dialog hier, auch an Sie, Herr Schaft. Ich muss ehrlich sagen, es hat mich ein bisschen überrascht, fand ich aber sehr gut. Sie haben Unterschiede herausgearbeitet, Sie haben vor allen Dingen auch noch mal die FDP gelobt für dieses tolle Niederlassungsförderprogramm,
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) da kann ich Ihnen nur zustimmen, auch wenn ich bei der Umsetzung noch ein bisschen skeptisch bin, was dann konkret hinten rausgekommen ist. Aber das ist vielleicht ein anderes Thema, weil es doch vom Beschluss abweicht. Aber dazu vielleicht später. Worum geht es? Es geht nicht darum, mit diesem Antrag die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Da haben Sie recht, es ändert sich, Frau Herold hat Work-Life-Balance angesprochen. Die Selbstausbeutung der Ärztinnen und Ärzte, womit dieses System viele Jahre lang gut funktioniert hat und aufgrund dessen auch gut funktioniert hat, kommt ein Stück weit zum Ende, weil die Leute tatsächlich eine andere Vorstellung haben. Dann wird ihnen natürlich auch Angst gemacht, was alles auf sie zukommt, wenn sie sich niederlassen. Ich glaube, da sind tatsächlich die Körperschaften und die Berufsverbände nicht ganz schuldlos, weil jahrzehntelang immer nur die Probleme thematisiert werden und nicht die Chancen. Wir wissen nach einer Umfrage der Apothekerund Ärztebank aus dem Jahr 2022, dass 84 Prozent aller neu niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker jederzeit sofort wieder die Niederlassung wählen würden, wenn sie sich denn erneut entscheiden müssten. Das ist etwas Positives. Darum geht es gar nicht. Es geht auch nicht um die Frage „Bürokratieabbau“. Da versucht ja die Bundesregierung, erste Schritte zu gehen, ich sage nur ALBVVG. Aufgrund und auf Druck der FDP sind da verschiedene Dinge in der Apothekerschaft abgeschafft worden, zum Beispiel Verbot der Nullretaxation bei Formfehlern, erleichterte Abgabe zwischen Arzt und Apotheken wie auch noch etwas Drittes, das ich jetzt vergessen habe. Aber der Punkt geht gar nicht darum, sondern es geht um die Frage: Wie bekommen wir den demografischen Wandel in den Griff? Unsere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apotheker sind im Schnitt über 50 Jahre alt. Wir haben es ja gehört. Frau Herold, ich erfrage mit einem Berichtsersuchen nicht die Zahlen, weil ich sie selbst nicht weiß. Es ist nicht, weil ich es mir einfach machen will, sondern wir haben ja auch einen Bildungsauftrag im Rund. Deswegen ist es wichtig, glaube ich, immer die aktuelle Datenlage zur Verfügung zu haben. Ich bin mir sicher, dass das Ministerium das mit einem Anruf bei den entsprechenden Körperschaften sofort rauskriegt. Aber die Frage ist doch: Wie können wir die Ausbildungskapazitäten – und Lauterbach selbst spricht ja seit Jahren davon, dass allein in der Humanmedizin 5.000 Studienplätze bundesweit fehlen. Wie bekommen wir das in den Griff? In Thüringen haben wir ein prototypisches Beispiel dafür. Selbst wenn man guten Willens ist, schafft man es nicht, weil ich natürlich neue Gebäude brauche. Was die Ressource tatsächlich begrenzt, sind nicht nur die Studienplätze, sondern das sind die Laborkapazitäten, die ich habe. Deswegen diskutieren wir über Neubauten – bei der Zahnklinik muss es dringend erfolgen. Wer mal dort war – ich war dort vor drei Wochen –, da zieht es einem Schuhe und Strümpfe aus, in dem alten Bunker. Das Zweite ist natürlich die Frage bei den Pharmazeuten. Diese Zeit zum Überbrücken haben wir nicht, weil die Ausbildungsdauer schon so lang ist. Wir müssen uns also gar nicht wundern, wenn wir nicht sofort heute reagieren. Wir müssen die Kapazitäten, die der Ausbildungsmarkt – ein böses Wort, also nicht gleich aufregen – bietet, also die Kapazitäten, die in Europa vorhanden sind, tatsächlich nutzen. Jetzt macht beispielsweise eine private Hochschule im Bereich der Zahnmedizin in Neuruppin auf. Lasst es uns doch nutzen! Bezahlen wir den Studentinnen und Studenten die Hochschulgebühren entsprechend mit der Verpflichtung, hier weiterzuarbeiten – ob fünf Jahre oder zehn Jahre, das ist dann sicherlich eine Frage des politischen Diskurses und der Entscheidung. Aber gleich von heute auf morgen die Kapazitäten, die vorhanden sind, nutzen: Das ist eine Politik, die das Problem tatsächlich zu lösen versucht und nicht immer wieder die Lösung auf morgen zu verschieben, obwohl wir heute schon eigentlich viel zu spät sind. Deswegen freue mich sehr, dass es sich abzeichnet, dass wir da in den Ausschüssen weiterdiskutieren. Ich bedanke mich sehr für diese Möglichkeit und freue mich auf die weitere Fachdebatte, die wir dann aber auch sicherlich im Ausschuss führen müssen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen und für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wurde gebeten, es möglichst kurz zu halten. Aber ich schau mal zu den PGF der Fraktionen. Wenn ich jetzt kurz vor 18.00 Uhr mit meiner Rede fertig wäre, würde doch kein neuer Punkt aufgerufen werden? Deswegen will ich es wirklich kurz machen. Es wurde schon angedeutet, Herr Montag, Herr Dr. König, wir werden im Ausschuss sicherlich sehr ausführlich über die verschiedenen Punkte reden können und wir als Landesregierung können Ihnen natürlich auch eine ganze Menge an Datenmaterial zur Verfügung stellen. Aber lassen Sie mich trotzdem noch eine Sache voranstellen, weil es wichtig ist, und dann würde ich, wie gesagt, zu den konkreten Sachen gern im Ausschuss berichten wollen. Was oft vergessen wird – und das muss uns allen klar sein und das hat auch zur Diskussion beispielsweise bei der Niederlassungsverordnung geführt –, ist, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung nicht beim Land liegt, sondern dieser Sicherstellungsauftrag liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das heißt, diese haben nach § 75 SGB V die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Auch die für die Sicherstellung zu ergreifenden Maßnahmen sind gesetzlich geregelt. Da es heißt, nach § 105 SGB V sind dies „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen“, die die Sicherstellung gewährleisten, verbessern oder fördern. Im weiteren Gesetzestext werden diese Maßnahmen konkretisiert, aber nicht begrenzt. Den finanziellen Rahmen für die Maßnahmen bietet dabei der aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gebildete Strukturfonds. Klar, für die pharmazeutische Sicherstellungsversorgung gibt es so ein Sicherstellungsauftrag nicht. Aber das heißt, bei allen Maßnahmen, die wir hier als Land planen, darf zum einen nicht in den Sicherstellungsauftrag eingegriffen werden und zum anderen müssen natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. An der Stelle muss ich auch sagen, dass die FDP leider in diesem Jahr eher von sparen, sparen, sparen ausgeht, statt hier entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Das nur kurz erläutert und, wie gesagt, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Anträgen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Für den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sonst noch?
(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wis-
senschaft!) Gut. Dann: Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich beides nicht. Wer den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind auch alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich beides nicht erkennen. Dann stimmen wir noch über die Federführung ab. Im Sozialausschuss?
(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sozia-
les!) Wer der Federführung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Und Stimmenthaltungen? Kann ich beides nicht erkennen. Damit kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion der CDU, auch hier Ausschussüberweisung. An die gleichen Ausschüsse? Soziales und Wissenschaft?
(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!)
Okay. Dann: Wer der Überweisung des Alternativantrags der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses außer der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wer das Ganze noch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichnen. Das sind auch alle Gruppen und Fraktionen des Hauses außer der AfD. Die AfD stimmt mit Enthaltung? Bei Enthaltung der AfDFraktion ist es auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen worden. Auch hier Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Herr Bühl?
(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!)
Wer der Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses außer der AfD. Die AfD-Fraktion enthält sich? Entsprechend bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist das hier auch klar. Ich gehe davon aus, dass wir keinen Tagesordnungspunkt mehr aufrufen. Ich nehme auch Widerspruch entgegen, so ist das nicht. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Wochenende und einen schönen zweiten Advent. Wir sehen uns spätestens alle am 20. Dezember zur Haushaltsberatung wieder. Wir beginnen an diesem Tag um 9.00 Uhr. Bis dahin.