Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1 – zu den Unterstützungsmöglichkeiten: Vonseiten der Landesregierung bestehen keine Unterstützungsmöglichkeiten für den Erhalt der Klinik oder des Klinikbetriebs. Die Zuständigkeit für Rehaeinrichtungen liegt bei den Kostenträgern. Welche Abstimmungen zwischen diesen Protagonisten im Vorfeld der Schließungsentscheidung stattgefunden haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung wurde nicht in den Prozess einbezogen. Frage 2: Wie bereits dargelegt, wurde die Landesregierung in die Schließungserwägung durch den Betreiber der Einrichtung nicht mit einbezogen. Es kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie weit eigene Bemühungen des Betreibers fortgeschritten sind, gegebenenfalls einen neuen Klinikbetreiber oder Investor zu gewinnen. Das Land wurde bislang nicht um Unterstützung gebeten. Frage 3 – zu den Auswirkungen der Schließung: Nach Kenntnis der Landesregierung wird der Betrieb der Rehaklinik Bad Colberg aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Hauptgrund sei ein Überangebot an Reha-Einrichtungen in Thüringen. Die Rehaklinik für Orthopädie und Onkologie sei nur selten zu mehr als 50 Prozent ausgelastet gewesen. Da sich auch die Kostenträger hier nicht anderweitig positioniert haben, kann davon ausgegangen werden, dass die Versorgung der Thüringer Patientinnen und Patienten durch die Schließung der Rehaeinrichtung nicht beeinträchtig ist. Die Schließung der Rehabilitationseinrichtung könnte jedoch – das zielt auf die eben gestellte Nachfrage – Auswirkungen auf die künftige Anerkennung des Ortsteils Bad Colberg der Stadt Heldburg als staatlich anerkannter Kurort haben. Sollte nach einer Schließung die nach dem Thüringer Kurortegesetz und der dazu erlassenen Rechtsverordnung notwendige Anerkennungsvoraussetzung dauerhaft entfallen, ist durch die Landesregierung der Widerruf der Anerkennung zu prüfen. Die Landesregierung wird hierzu das Gespräch mit der Stadt Heldburg suchen. Ziel ist es, die Zukunft des Ortsteils Bad Colberg als Kurort sicherzustellen. Dazu ist nach derzeitigem Stand eine weitere Nutzung des Heilmittels, aus dem sich der Kurortstatus ergibt, notwendig. Das kann auch außerhalb eines Klinikbetriebs sichergestellt werden oder stattfinden, soweit eine angemessene ärztliche Betreuung sichergestellt ist. Die derzeit gültige staatliche Anerkennung als Kurort mit Heilquellenbetrieb ist noch bis zum Jahr 2027 in Kraft.
