Dr. Thadäus Rudolf König
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Herr Aust, wir haben mehrmals über das Thema „Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe“ diskutiert und ich habe Ihnen mehrmals gesagt, wie die zeitliche Abfolge dieses Antrags war. Das war damals so – das hätte ich Sie auch gern gefragt, da hätten Sie nur noch mit Ja antworten müssen –, Sie hatten einen Antrag gestellt, wir hatten das Thema schon mit Anfragen bearbeitet gehabt und wir haben einen weiterführenden Alternativantrag zu Ihrem eingereicht gehabt. Wir haben die beiden Anträge hier zusammen diskutiert und dadurch, dass unserer weiterführend war, wurde unser Alternativantrag beschlossen, Ihrer wurde abgelehnt. Dann haben wir auf Basis unseres Antrags im Ausschuss diskutiert. So viel zur Genese der Schulgeldfreiheit in Thüringen. Das können Sie alles in der Parlamentsdokumentation nachlesen. Wenn wir uns das Anliegen betrachten, das hier behandelt werden soll, wo es vorrangig um die Heilerziehungspfleger geht, dann muss man sagen: Das ist in meiner Wahrnehmung eine Berufsgruppe, die nicht genug Aufmerksamkeit und Anerkennung bekommt. Das hat auch einen ganz einfachen Grund. Es liegt daran, dass manchmal für den Außenstehenden nicht klar ist, wo ich sie zuordne, wo ich diese Berufsgruppe zuordne. Ordne ich sie zu den Pflegeberufen oder ordne ich sie zu den Erziehungsberufen? Wenn wir dann in die Definition schauen, werden sie den Erziehungsberufen zugeordnet. Das ist auch der Grund, warum die Heilerziehungspfleger damals bei der Schulgeldfreiheit zu den Gesundheitsfachberufen nicht mit aufgenommen wurden. Trotzdem ist es wichtig, dass auch unsere Heilerziehungspfleger vernünftige Ausbildungsbedingungen bekommen und entsprechend gewürdigt werden. Eben wurde schon von der Petition gesprochen, die uns hier im Thüringer Landtag erreicht hat, was die Anerkennung bzw. die Vergütung des Pflichtpraktikums angeht. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor, weil man dort die Auszubildenden nicht allein lassen kann. Wir haben zwar das Aufstiegs-BAföG, aber durch die hohen Praxisanteile im Pflichtpraktikum – Herr Reinhardt hat es gesagt – hatten sie eine Zeit von vier Monaten, wo sie keine Vergütung bekommen können. Das ist ein Umstand, der nicht geht und worauf auch reagiert wurde. Wer in den Haushaltsentwurf schaut, dort sind schon die Gelder zur Erstattung für dieses Pflichtpraktikum vorgesehen. Das ist im Haushalt eingestellt und dort auch dokumentiert. Nichtsdestotrotz muss man auch mal die Gründe anschauen, warum wir gerade bei den Heilerziehungspflegern einen Rückgang der Auszubildendenzahlen haben. Wir haben – das ist auch ein Fakt in Thüringen – eine Ungleichbehandlung von Praktikanten. Das ist nicht nur bei den Heilerziehungspflegern, sondern das ist auch bei den Erzieherinnen und Erziehern. Denn nur, wer sein Pflichtpraktikum, dieses viermonatige, in einer Kindertagesstätte oder im Kindergarten macht, der bekommt diese Erstattung. Jemand, der in der Jugendhilfe sein Pflichtpraktikum macht, jemand, der in einem Jugendheim sein Pflichtpraktikum macht, kriegt maximal eine geringe Entschädigung und wird nicht gleichwertig vergütet, wie das im Kindergarten ist. Das hat natürlich zur Folge, dass kaum jemand sein Pflichtpraktikum in einem Jugendheim, in einer Jugendhilfeeinrichtung macht oder auch den Heilerzieher wählt, sondern man sucht sich die Stellen, wo das auch vergütet wird. Das ist ein Umstand, den wir wirklich beheben müssen und dem wir entgegentreten müssen. Das wäre der richtige Faktor gewesen. Aber das wird hier im Antrag nicht deutlich. Dann haben wir über die praxisintegrierte Ausbildung gesprochen, das Modellprojekt. Es gab im letzten Jahr von der Kultusministerkonferenz im Mai einen Beschluss zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Ausbildung. Dort wird als erster Punkt besprochen oder beschlossen: Flexibilisierung der Organisationsstruktur, Einführung der praxisintegrierten Ausbildung als Regelausbildungsform für bessere Verzahnung von Theorie und Praxis. Das heißt, wir werden bei den Heilerziehungspflegern, wozu sich auch das Thüringer Bildungsministerium bekannt hat, eine Umstellung komplett in praxisintegrierte Ausbildung bekommen, die auch schon passiert – wir haben es vorhin von Frau Rothe-Beinlich gehört –, zum Beispiel in Saalfeld an einer privaten Schule, wo das angeboten wird. Auch in der Thüringer Berufsschulordnung, speziell in der Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen, ist es schon registriert. Also wir haben das schon. Was wir noch nicht haben – das ist auch, glaube ich, ein Webfehler beim Kindergartengesetz bei der Novellierung –: Wir haben bei der praxisintegrierten Ausbildung – vielleicht wollen Sie ja darauf hinaus – den Umstand, dass wir erst mal dieses Modellprojekt hatten, wo Ausbildungskosten erstattet wurden. Jetzt bei der Novellierung ist es so, dass wir die praxisintegrierte Ausbildung der Erzieher als Regelinstrument überführt haben und die Träger eine Pauschale von 1.200 Euro als Erstattung bekommen. Hier hätten wir – das muss man im Nachgang sagen – auch die Heilerziehungspfleger mit reinnehmen müssen, die auch diese Erstattung bekommen, wenn sie eine praxisintegrierte Ausbildung in einem Kindergarten machen. Das ist nicht passiert. Das können wir vielleicht auf dem Verordnungsweg noch mit nachholen. Das sehen wir als Problem bei der ganzen Sache an. Ansonsten, wie gesagt, haben wir die praxisintegrierte Ausbildung bereits. Was die Praktika angeht, die Langzeitpraktika, habe ich auch ausgeführt, dass es dort schon eine Berücksichtigung im Haushalt gibt. Das Letzte, was Sie hier noch aufführen, ist, die Schuldgeldfreiheit zu gestalten. Da haben wir, wie gesagt, auch eine Umstellung auf die praxisintegrierte Ausbildung. Also alle Punkte sind eigentlich schon im Gange, passieren. Deswegen halten wir den Antrag auch für entbehrlich. Was ich aber auch noch sagen muss – ich muss noch ein bisschen Wasser in den Wein von Herrn Reinhardt gießen –, was Sie gesagt haben mit dem Kindergartengesetz, das Rot-Rot-Grün vorgelegt hat. Da ist es so, dass die Vergütung für die Pflichtpraktika, die jetzt auf Antrag des Trägers vom Schulamt in Südthüringen erstattet wird, ersatzlos gestrichen wird, sondern es gibt eine Zuordnung zu den Betriebskosten. Bei den Betriebskosten ist es dann wieder so, dass der Träger mit der Gemeinde verhandelt, ob die Erhöhung der Elternbeiträge stattfindet usw., und die Gemeinde das dann bezahlen muss. Also wir machen hier eine größere Belastung. Und nach den ersten Rückmeldungen, die wir auch bei der PiA-Ausbildung bekommen haben, ist es ja auch so, dass trotzdem noch ein Delta von 500, 600 Euro bleibt, wenn wir 1.200 Euro pro Monat vom Land erstatten. Und viele Einrichtungen sagen: Das kriege ich gegenüber der Gemeinde nicht durchgesetzt, deswegen bilden wir gar nicht aus. Und wenn wir das an dieser Stelle machen, gibt es auch die gleichen Probleme. Das war auch ein kritischer Punkt in der Anhörung, dass von einigen Seiten gesagt wurde: Wir sehen das kritisch, dass es keine Direkterstattung gibt, sondern dass es hier über die Betriebskosten abgerechnet werden muss. Wenn ein Delta über die Betriebskosten abgerechnet werden muss, ist es okay, aber hier, so wie es im Kindergartengesetz von Ihnen vorgeschlagen worden ist, führt es zu einer Mehrbelastung. So viel noch zum Kindergartengesetz. Ich denke, ich habe ausgeführt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen werden. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir heute die Heilerziehungspfleger noch mal in den Mittelpunkt gerückt haben, weil sie eine ganz wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft tun. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
