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Knut Korschewsky

Die Linke 08.12.2023 Sitzungen 7/124

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Trekking in Thüringen Das Wildnisflair der Übernachtung auf sogenannten Trekkingplätzen überrascht und begeistert immer mehr Draußen-Sein-Freundinnen und -Freunde hierzulande. In anderen Bundesländern, unter anderem durch den Frankenwald Tourismus an der Grenze zu Thüringen beworben, sind Plätze buchbar. Vor mehr als zehn Jahren machte die Pfalz den Auftakt mit zunächst sieben solcher Trekkingplätze. Inzwischen haben zahlreiche Regionen das denkbar einfache Konzept übernommen. In der Regel gibt es eine Feuerstelle mit rustikalen Sitzgelegenheiten, Platz für bis zu vier Zelte, dazu ein Klohäuschen – fertig. Trinkwasser muss man ebenso wie Proviant selbst mitbringen. Die Plätze liegen alle in der Nähe von Wanderwegen und sind untereinander vernetzt, sodass einem naturnahen Trekkingaufenthalt nichts im Wege steht. Ich frage die Landesregierung: 1. Verfügt die Landesregierung über Informationen, ob es für die Regionen in Thüringen ähnliche Initiativen mit Thüringer Akteuren gibt wie im Frankenwald durch die Bayerische Staatsforsten in Kooperation mit den Kommunen? 2. Welchen Regelungen und etwaigen Einschränkungen unterliegt die Übernachtung im Wald oder auf Wiesenflächen im Sinne der für das Trekking geeigneten Weise der naturnahen einmaligen Übernachtung? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Verfahrensfreiheit zur Errichtung von Zeltplattformen und Komposttoiletten nach § 60 Abs. 1 Nr. 10c der Thüringer Bauordnung im Allgemeinen und in Verbindung mit § 25 Abs. 4 des Thüringer Waldgesetzes für Flächen im Staatswald? 4. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die Etablierung eines Netzes von naturnahen Trekkingplätzen entlang oder in räumlicher Nähe zu bestehenden Wanderwegen bzw. paddelbaren Gewässern als legale Tourenoption für die Zielgruppe des sanften und nachhaltigen Tourismus? Danke.

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