Robert-Martin Montag
Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen der AfD, ich darf Sie darum bitten, mir vielleicht noch kurz zuzuhören, denn ich möchte mich mit Ihrem Antrag auseinandersetzen und dazu haben Sie auch ein Recht, dass man das tut. Allerdings, Herr Aust, Ihre letzten Worte waren so ein bisschen ein Zeichen der eigenen Hilflosigkeit, wenn man einen solchen Antrag begründen und verteidigen muss. Um das mal im Englischen zu sagen: stating the obvious – Sie haben nichts anderes beschrieben als das, was alle anderen in diesem Haus wollen. Insofern müssen Sie, glaube ich, beispielsweise uns als Freien Demokraten nicht erklären – sicherlich auch nicht anderen –, was wir selbst wollen oder tun sollten. Das Problem mit Ihrem Antrag ist, dass Sie sehr lange hinter den aktuellen Entwicklungen sind; Frau Rothe-Beinlich hat das schon beschrieben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ihr Antrag hat ein Riesenproblem, weil er eben nur ein Antrag ist und kein Gesetz.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Die Dinge, die Sie fordern, regelt man in einem Gesetz, und dieses liegt auch dem Landtag bereits vor. Deswegen wundere ich mich über diese Empörung – es ist ja in dem Haus immer mal, dass diese Empörung hin- und herwiegt – bei einem Thema, das wir eigentlich mit Sachlichkeit bearbeiten sollten. Die Frage ist doch: Wie finanzieren wir diesen Wunsch und wie regeln wir es konkret? Da hätte ich mir gewünscht, dass Sie einmal tatsächlich etwas in dieser Frage Konkretes vorschlagen. Denn das Problem ist immer, dass Sie Debatten aufgreifen, anderen vorwerfen, sie würden nicht darauf reagieren oder die Altparteien würden das abschmettern. Es reicht, um ein negatives Votum abzugeben, in der Unterkomplexität Ihres Antrags.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Frage ist: Dann sagen Sie doch, wie viel Geld eingestellt werden soll, um das zu finanzieren. Wie soll die Praxisvergütung dann ganz konkret gesetzlich geregelt werden? Genau diese Frage ist es, die ein Gesetzgebungsverfahren ausmacht und dann entsprechend in den Fachausschüssen auch weiter diskutiert werden könnte. Ein Antrag, der für diese Frage nur appellativ ist, reicht aus unserer Sicht schlichtweg nicht aus. Sie haben am Ende auch noch mal die Frage der Schulgeldfreiheit bei Gesundheitsberufen erwähnt. Dort hat sich der Landtag mit breiter Mehrheit entschlossen, dem stattzugeben. Ich glaube, es war damals ein Antrag oder ein Gesetzentwurf der CDU. Das hatte auch einen ganz konkreten Hintergrund, nämlich, dass wir eine bessere Ausbildungsperspektive in Mangelberufen herstellen wollten, zum Beispiel bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder pharmazeutisch-technischen Assistenten, weil wir als Politik natürlich die Rückmeldung aus der Gesellschaft bekommen haben, dass Gesundheitsversorgung nur noch sehr eingeschränkt in Teilen aufrechterhalten werden kann, weil nicht nur die medizinischen Berufe wie beispielsweise Ärztinnen, Pharmazeuten Mangelberufe geworden sind, sondern auch Berufe, die diese Arbeit bewältigen. Selbiges Problem besteht aufgrund des demografischen Wandels. Insofern geht Ihr Vorwurf an den Rest des Hauses fehl, dass man sich mit Ihnen nicht beschäftigen würde. Sondern ich würde mir einfach wünschen, wenn Sie eine ernsthafte Debatte wollen, dann sollte auch die politische Grundlage, die wir dann ganz konkret zu diskutieren haben, der Sachfrage entsprechen. Anders gesagt: Legen Sie das nächste Mal ein Gesetz vor, dann kann man über ein Gesetz sprechen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber das appellativ zu wollen, wo sich andere längst auf den Weg dorthin gemacht haben, das in den Ausschüssen liegt, das ist keine gute Politik, sondern das ist klassischerweise Populismus.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
