Karawanskij
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir kennen es alle: verbrannte Maisfelder, Weinanbau in Südschweden oder auch die Trockenheit in unseren Wäldern und damit auch die Absenkung des Grundwasserpegels. Der Klimawandel hat, glaube ich, verschiedene Gesichter, und wir haben Sie alle seit 2018 sehr deutlich gesehen. Unsere Wälder verändern sich, ob wir es wollen oder nicht. Unser Leben verändert sich. Wir haben einen ganz anderen Strombedarf als noch vor hundert Jahren, als meine Großmutter beispielsweise, und auch unsere Erde verändert sich. Das können wir tagtäglich in den Nachrichten sehen, die vielleicht nicht gerade ganz oben dastehen, sondern auch unter den weltpolitischen Nachrichten laufen. 2020 wurde das Verbot von Windkraftenergie, also der Windanlagenbau im Wald, seitens der CDU verboten und damit verankert. Am 27. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Das geht so nicht. Im Übrigen hat nicht das Land Thüringen geklagt, sondern das waren die Waldbesitzenden, die geklagt haben, und wo das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass das verfassungswidrig ist und dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Also haben wir jetzt einen Zustand, wo es grundsätzlich wieder möglich ist, Windenergieanlagen im Wald zu errichten. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat jetzt diesen Beschluss zum Anlass genommen, um ihrer Sorge um den Wald Ausdruck zu verleihen. Ich sage: Ich kann diese Sorge sehr gut teilen. Die vergangenen Jahre, wenn wir uns die Berichte zum Waldzustandsbericht näher anschauen, zeigen sehr deutlich, wie das Klima unsere Wälder verändert, wie unsere Wälder unter der Dürresituation leiden. Die Vitalität der Bäume verschlechtert sich, die Borkenkäferkalamität hält auch diesen Sommer weiter an, und wir sehen, dass seit 2018, also seit dem ersten Dürresommer, mehr als 27 Millionen Festmeter Schadholz angefallen sind. Der Waldumbau, weg von den Monokulturen, weg vom Altersklassenwald der Fichtenbestände hin zu einem zukunftsfähigen, hin zu einem klimaresilienten Mischwald – das haben wir uns ins Stammbuch geschrieben. Genau aus diesem Grund haben wir als Landesregierung schon 2019 mit dem „Grünes Herz Thüringen – Aktionsplan Wald 2030 ff.“ offensiv Maßnahmen erstellt und diese auch durchgeführt. Ich bin, ehrlich gesagt, sehr froh, dass der Thüringer Landtag auch genau diese Weichenstellung im Haushalt mitgegangen ist, damit wir auch eine finanzielle Absicherung für den Waldumbau haben, damit wir tatsächlich auch im ThüringenForst das nötige Geld haben, die Förderung haben, um den Waldumbau voranzutreiben. Das ist wichtig, das ist richtig und das müssen wir auch weiterhin verstetigen. Denn unser Ziel ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung einschließlich des Waldumbaus, und unter dem Hochdruck natürlich das weiter umzusetzen und zu bearbeiten, weil wir sehen, dass jeden Sommer wieder das auf uns zukommt und jeden Sommer auch der Borkenkäfer ausschwirrt. Doch zurück zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Der Gesetzentwurf zielt natürlich auf die Versagung von Nutzungsänderungen ab. Nutzungsänderungen können ganz verschiedener Art sein, aber auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Und bei allem Verständnis für die bestehende Sorge um den Wald haben wir bereits Bestimmungen, die das abdecken, nämlich mit einem Versagenskatalog, mit Beteiligungsregelungen, die das abdecken, und das bedeutet kein Plus, keinen Mehrwert für den Schutz des Waldes. Hier muss – das muss ich mal ganz ehrlich so sagen – jetzt ein Mehr an Bürokratie aufgebaut werden, um bestehende Regelungen, die es jetzt gibt, irgendwie noch zu verschlimmbessern bzw. zu ergänzen. Wir haben ein Waldgesetz und wir haben die Nutzung der Wälder und das reicht für den Schutz des Waldes insoweit aus.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun nimmt die CDU den Antrag zum Anlass, um mit ihrem Entschließungsantrag, das, was vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist, noch mal reinzukriegen. Den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verhindern, kann man grundsätzlich nachvollziehen, weil sich die Welt verändert. Aber die Welt und die Wälder verändern sich und es verändert sich damit natürlich auch die Anspruchshaltung bzw. die Notwendigkeit, auch unsere Wirtschaft zu verändern. Ich möchte noch mal die Punkte aufdröseln, was jetzt in dem Antrag von der CDU tatsächlich drinsteht. Es soll zum einen das Baugesetzbuch angefasst werden, weil wir können es nicht einfach verbieten, und zum anderen sollen Windenergieanlagen auch auf den Flächen verboten werden, wo im Moment keine Wälder sind, also ausdrücklich auch ThüringenForst verboten werden, auf Kalamitätsflächen Windkraftanlagen zu stellen. Es sollen hier tatsächlich Verbote untersetzt werden und damit natürlich auch der Wirtschaftsumbau verhindert werden. Hier wird ja mehrfach ins Feld geführt, dass Wälder abgeholzt werden sollen, um Windkraftanlagen zu bauen. Ich möchte dazu mal das Landesentwicklungsprogramm zitieren, den ersten Entwurf, den wir eingebracht haben, wo wir im Planansatz 5.2.12 vorschlagen, dass die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie im Wald, von Waldgebieten genau da passieren soll, wo schon flächige Schäden sind, also, dass dem dort ein besonderes Gewicht beizumessen ist, wo entsprechend Kahlflächen sind, dass also das vornehmlich genutzt werden soll. Das heißt, wenn schon Wald in Anspruch genommen werden soll, dann möglichst dieser, der bereits geschädigt ist. Das heißt natürlich nicht, dass auf allen Kahlflächen, auf allen Kalamitätsflächen Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Das machen immer noch die Regionalen Planungsgemeinschaften gemeinsam. Sondern es geht darum, dieses Augenmerk besonders ins Feld zu führen, damit da, wo schon Flächen geschädigt sind, nicht noch entsprechend Wald zu Schaden kommt und da nicht noch eine Bestockung entfernt werden müsste.
